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ADB:Schuckmann, Friedrich Freiherr von

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Artikel „Schuckmann, Kaspar Friedrich von“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 647–650, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schuckmann,_Friedrich_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 04:31 Uhr UTC)
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Schuckmann: Kaspar Friedrich v. S., preußischer Staatsmann, wurde am 25. December 1755 auf dem 1694 von der Familie erworbenen Lehngute Mölln im ritterschaftlichen Amt Stavenhagen bei Neubrandenburg in Mecklenburg-Schwerin geboren. Er war das fünfte der neun Kinder des früheren dänischen Officiers Kaspar Nikolaus v. S. und dessen Cousine Friederike Agnese Maria geb. v. S. aus Bützow in Mecklenburg-Schwerin. Den erblichen Adel hatte Schuckmann’s Großvater, der dänische Capitän Leonhard Heinrich S. auf Mölln am 7. April 1732 durch Verleihung Kaiser Karl’s VI. erworben. S. besuchte die Ritterakademie in Brandenburg, studirte seit 1775 in Halle die Rechte, sowie die Staatswissenschaften und trat am 11. Januar 1779 als Referendar beim [648] Kammergericht in Berlin ein. Am 7. März 1783 ward er zum Assessor mit Stimmrecht beim kur- und neumärkischen Tabaksgericht angestellt, am 8. Januar 1785 zum Kammergerichts-Assistenzrath ohne Gehalt, am 11. Juli 1786 zum Rath bei der Breslauer Oberamtsregierung, sowie bei dem damit verbundenen Oberconsistorium und am 24. September 1787 zum Mitglied der Breslauer Kammergerichtsdeputation zur Abfassung der Erkenntnisse dritter Instanz in den durch das Regulativ vom 20. October 1783 bestimmten Fällen ernannt. Schon vor seiner Anstellung in Breslau hatte er sich in weiteren Kreisen großes Ansehen als Verwaltungsbeamter erworben und Svarez wünschte Schlesien Glück dazu, daß S., bis er zu einer glänzenderen Laufbahn berufen würde, zur Verbreitung der Aufklärung dort wirken werde. Seine am 4. Mai 1790 erfolgte Ernennung zum Oberbergrichter beim schlesischen Oberbergamte brachte ihn in Verbindung mit dem Minister v. Heinitz. In eindringlicher Weise machte er diesen auf die Uncultur Oberschlesiens aufmerksam, welches er 1793 auf einer Geschäftsreise kennen gelernt hatte. Seine Fähigkeiten als Beamter hatte auch Goethe bei einem Besuche in Breslau kennen gelernt; allein dessen 1790 gestelltes, 1791 wiederholtes Anerbieten, als Geheimrath in weimarische Dienste zu treten, hatte S., besonders auf Rath Svarez’s, abgelehnt. Um so mehr suchte Preußen ihn heranzuziehen. Seine am 3. März 1795 erfolgte Ernennung zum Präsidenten der Kammer in Baireuth begründete Hardenberg in einem Schreiben an den Minister v. Hoym damit, daß von allen zu dieser Stelle vorgeschlagenen Beamten keiner mehr Aufmerksamkeit auf sich gezogen habe als S. wegen seiner Rechtschaffenheit, seines Diensteifers, der Gewandtheit des Geistes und allgemeinen Ausbildung. Auch A. v. Humboldt, damals Oberbergrath in Baireuth, hatte auf diese Ernennung hingewirkt. Am 15. April 1796 auch zum Kammerpräsidenten in Ansbach ernannt, führte er in den fränkischen Fürstenthümern eine Organisation nach preußischer Art ein. Große Schwierigkeiten entstanden ihm in der dortigen Verwaltung, nachdem diese Gebiete durch den Baseler Frieden neutralisirt waren. Mehrere kleine deutschen Fürsten versuchten, von dem neutralen Boden aus ihre Länder zu regieren und viele französische Emigrirte mit schwer zu befriedigenden Ansprüchen zogen sich dorthin zurück. Auch gegen das höhere Beamtenthum in Berlin sah S. sich genöthigt, diese Länder in Schutz zu nehmen. Namentlich wußte er die in Berlin beabsichtigte Einführung einzelner Titel des preußischen Landrechts, sowie der preußischen Accise abzuwenden. Am 1. September 1798 wurde er zum Geh. Oberfinanz-, Kriegs- und Domänenrath ernannt. Als solcher mußte er den Sitzungen in Berlin beiwohnen, die Stellung in Franken behielt er jedoch bei. In dieser wurden ihm im J. 1805 neue Schwierigkeiten bereitet durch den Aufenthalt der königl. Familie in Alexandersbad bei Wunsiedel, nicht minder aber durch Napoleon’s Befehl, daß Bernadotte behufs Angriffs auf die Oesterreicher bei Ulm, ungeachtet der Neutralität durch die Fürstenthümer marschieren sollte. Es gelang ihm, durch Vertrag die Härten dieses Durchzugs zu mildern. Die 1806 erfolgte Abtretung Ansbachs an Baiern führte wiederum große Mißlichkeiten für Schuckmann’s Verwaltung herbei, sie wurden jedoch durch seine Umsicht sehr gemindert. Diese fand besondere Anerkennung dadurch, daß ihm der König von Württemberg am 6. April 1806 die Stelle eines Finanzministers und der badische Hof ihm am 13. September 1806 eine Ministerstelle antragen ließ. Beides lehnte er ab, weil er nicht in die Dienste eines Herrn übergehen wollte, den vielleicht politische Verbindungen zum Feinde seines bisherigen Herrn machen könnten. Die Noth, in welche das Fürstenthum Baireuth durch den Durchmarsch Soult’s gerieth, wurde von S. wesentlich gelindert. Am 8. October 1806 wurde er zum Kammerpräsidenten von Pommern ernannt. Bevor er dorthin überging, wurde er, mit Rücksicht auf eine vom [649] preußischen Generaladjutanten Grafen v. Götzen von Schlesien aus gegen Baireuth hin gemachte militärische Unternehmung, französischerseits am 10. Mai 1807 als verdächtig verhaftet und nach Mainz gebracht. Marschall Kellermann fand nichts Bedenkliches gegen ihn und so wurde ihm, auf Verwendung des badischen Hofes, gestattet, sich auf Ehrenwort in Heidelberg aufzuhalten. Beim Friedensschluß wurde er vergessen. Eine Verwendung durch Marschall Berthier bei Napoleon blieb ohne Erfolg. Inmittelst erstattete er am 26. August 1807 nach Berlin Bericht über seine Gefangenschaft und bat um Abschied. In dem Berichte sagte er, es sei ihm zum Verbrechen gemacht, die bairischen Werbungen in Baireuth nicht befördert und nicht gehindert zu haben, daß viele Gefangene sich in Schlesien unter preußischer Fahne gesammelt hätten. Der König ertheilte ihm am 6. October 1807 von Memel aus den Abschied und sprach ihm brieflich sein Bedauern aus, daß er unter Verleumdungen habe leiden müssen; er, der König, habe seine Verdienste gekannt und geschätzt, es sei aber keine Aussicht, ihn gut zu placiren. Erst mittelst Briefes vom 31. Januar 1808 theilte ihm der Erbprinz Friedrich Ludwig von Mecklenburg-Schwerin aus Paris mit, daß es ihm gelungen sei, seine Freilassung zu erlangen. Diese selbst erfolgte jedoch erst am 5. Mai 1808. Für sein patriotisches Verhalten, wegen dessen er hatte leiden müssen, wurde ihm die Anerkennung der Landstände des Fürstenthums Baireuth zu theil: es sei einzig ihm zu verdanken, daß seit der französischen Besetzung so väterlich für das Land gesorgt worden sei. Nach seiner Freilassung wurden ihm von den Großherzögen von Baden und Hessen-Darmstadt Ministerposten angeboten; er lehnte jedoch wiederum ab und ließ sich 1809 in Hartlieb bei Breslau als Gutsbesitzer nieder. Nicht lange blieb er hier; die seiner würdige Stelle hatte sich gefunden: am 20. November 1810 wurde er zum Geh. Staatsrath und zum Vorstand der Abtheilungen für Handel und Gewerbe, sowie für Cultus und Unterricht im Ministerium des Innern ernannt. In dieser Stellung hat er die Universitäten zu Berlin und Breslau organisirt, das Turnwesen befördert und Verordnungen wegen Aufhebung von Handelsbeschränkungen, wie auch das Gesetz über die polizeilichen Verhältnisse der Gewerbe hervorgerufen. Im Auftrage Hardenberg’s entwarf er 1811 die Edicte über bäuerliche Verhältnisse und über die Gemeinheitstheilungen. Durch Erlaß des Königs vom 3. Juli 1814 aus Paris wurde S. zum Minister des Innern ernannt neben Kircheisen als Justiz-, v. Bülow als Finanz-, v. Boyen als Kriegsminister, während Hardenberg den Vorsitz und das Aeußere führte. Gegen Ende des Jahres 1817 wurde ihm die Abtheilung für Cultus und Unterricht abgenommen, wogegen er die für Berg- und Hüttenwesen übernahm. Etwas später mußte Wittgenstein auch das Polizeifach an ihn abtreten. Infolgedessen wurde er in den „Ministerialausschuß für demagogische Umtriebe“ aufgenommen, wo v. Kamptz, Wittgenstein und Albrecht seine Genossen waren. Im April 1825 erhielt er das Großkreuz des kurhessischen Löwenordens. Viele Anerkennung wurde ihm zum 50jährigen Dienstjubiläum am 11. Januar 1829 zu theil. Der König verlieh ihm den schwarzen Adlerorden, der geh. Staatsrath ließ ihm durch eine Abordnung, an deren Spitze Herzog Karl von Mecklenburg stand, Glück wünschen, viele Behörden sandten Adressen und im ganzen Lande wurden Sammlungen zur Gründung eines nach S. zu nennenden Stipendiums für Studirende veranstaltet. Nachdem er 1830 vom Schlagfluß betroffen war, wurde ihm ein Theil der Geschäfte abgenommen. Von den übrigen Geschäften wurde er am 18. April 1834 entbunden. Zuvor, im Januar, hatte der König ihn in den erblichen Freiherrnstand erhoben. Noch in demselben Jahre, am 17. September, starb er in Berlin und wurde auf der Lüttwitz’schen Besitzung in Gorkau am Zobtenberge in Schlesien beerdigt. – In der Gefangenschaft hatte er 1808 „Praktische Ideen über Finanzverbesserung“ geschrieben [650] und 1810 hatte er Bemerkungen zu v. Raumer’s Schrift über die Einkommensteuer herausgegeben. Die „Staatszeitung“ in Berlin bezeugte bei seinem Tode, daß er „in der Gesetzgebung und Verwaltung unausgesetzt wirksam gewesen und sich als einer der ersten Staatsmänner Preußens bewährt“ habe. R. Köpke sagt in seiner Schrift „Die Gründung der königl. Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin“ (Berlin 1860) von S.: „Er gehörte nicht zu den idealen Staatsmännern und machte kein Hehl daraus. Seine Ueberzeugung war, der Geist der Zeit schwärme in Theorien und gefalle sich in ihrem Spiel und Wechsel; die Idealisten und exaltirten Köpfe waren ihm zuwider. Wie er selbst ein strenger Geschäftsmann war, forderte er im Dienste des Königs unweigerlichen Gehorsam, Eifer, Pflichttreue und haushälterische Sparsamkeit; auch war er nicht geneigt, die Vertreter der Wissenschaft sanfter zu behandeln“. – S. war in erster Ehe vermählt mit Leopoldine Margarethe, Tochter des preußischen Generalmajors v. Röder; in zweiter mit Henriette, Tochter des Freiherrn v. Lüttwitz auf Mittelsteine; in dritter Ehe mit der letzteren Schwester Eleonore. Von acht Kindern aus den drei Ehen überlebten ihn drei Töchter und zwei Söhne (Oberbergrath Herrmann v. S. in Brieg und Kammerherr August Friedr. Karl v. S. auf Auras). Nach Verkauf des Guts Hartlieb gehörten zu seinem Nachlaß die Güter Bartsch und Culm im schlesischen Kreise Steinau, Althof-Naß bei Breslau und in Alt-Moabit bei Berlin.

Neuer Nekrolog d. Deutschen. Jahrg. 1834, Bd. 2, Nr. 263. – Biographie des königl. preuß. Staatsministers Frhrn. v. Schuckmann von Frhrn. v. Lüttwitz, Regierungspräsident a. D. in Gorkau. Leipzig 1835. – Varnhagen, Briefwechsel mit Oelsner. Stuttgart 1865. – Zeitgenossen, 3. Reihe, Nr. 89. – Stölzel, Brandenb.-Preußens Rechtsverwaltung u. Rechtsverfassung. Berlin 1888. Bd. 2, S. 422, 452, 459. – Nachrichten über die Familie v. Schuckmann von 1582–1888 von Jul. v. Schuckmann zu Bützow in Mecklenburg. Berlin 1888 (als Handschrift gedruckt), § 18.