ADB:Spaur, Franz Joseph Graf

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Artikel „Spaur, Franz Joseph Graf“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 71–72, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Spaur,_Franz_Joseph_Graf&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 19:50 Uhr UTC)
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Spaur: Franz Joseph Graf S., kaiserl. Kammerrichter in Wetzlar, geb. am 19. (nach Anderen 29.) Aug. 1725 zu Innsbruck, † am 1. Aug. 1797 zu Wetzlar. Die S. sind ein uraltes, angesehenes Tiroler Geschlecht, welches bereits um die Mitte des 12. Jahrhunderts urkundlich auftritt, und aus dem eine stattliche Anzahl namhafter Persönlichkeiten im Dienste des Staates wie der Kirche hervorgegangen ist. Quellenmäßig reicht die Ahnenreihe bis in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts zurück, in dem Volkmar vom Burgstall als Ahnherr dieses vielverzweigten Hauses auftritt. Franz Joseph ist ein Glied der dritten Hauptlinie, als deren Gründer Peter II. genannt wird, der um 1498 lebte. (Ueber die Genealogie des Hauses S. siehe die Litteratur in Wurzbach’s biograph. Lexikon XXXVI, 92 und den beigegebenen 4 Stammtafeln.)

Spaur’s Vater war Johann Franz Wilhelm Graf S., Regierungspräsident und Statthalter von Tirol, seine Mutter, Anna Maximiliane, eine geb. Gräfin Trapp. – Den ersten Unterricht empfing der Knabe im Elternhause von einem geistlichen Hofmeister, später besuchte er das von Jesuiten geleitete Gymnasium seiner Vaterstadt, und suchten letztere alsbald den begabten Jüngling für ihren Orden zu gewinnen, ein Plan, dessen Ausführung nur an dem ernsten Widerspruche der Eltern scheiterte. Nach absolvirtem Gymnasium widmete sich S. mit großem Interesse dem Studium der Philosophie, dann jenem der Rechte, und liebte es, sich mit seinem Bruder Joseph Philipp in philosophischen Erörterungen zu ergehen, wobei er gediegene Kenntnisse der älteren und neueren philosophischen Systeme an den Tag legte. 21 Jahre alt besuchte er mit seinem Bruder Johann mehrere deutsche Höfe, und gewann hierbei in Mainz die Gunst des damaligen Kurfürsten, Grafen Ostein, so wie dessen Großhofmeisters, des Grafen Stadion, dann in Wien jene des Reichshofrathspräsidenten, Graf Wurmbrand. Kurze Zeit nach seiner Heimkehr wurde er unter Verleihung des Kammerherrnschlüssels als Regierungsrath nach Mainz gerufen, und einige Jahre später (1754) mit dem wichtigen Amte eines Vicedoms der Stadt Mainz betraut, wodurch die gesammte Polizeiverwaltung nebst dem Criminalwesen in seine Hände kam. Im nämlichen Jahre vermählte er sich mit Therese, der Tochter des vorgenannten Grafen Stadion, und wurde die Hochzeit am 24. Mai zu Warthausen (im heutigen Königreich Württemberg) gefeiert. Als Vicedom that sich S. durch Umsicht, Energie und Gewandtheit hervor, so daß er die Aufmerksamkeit Kaiser Franz I. auf sich zog, der ihn 1757 nach Ableben des Freih. v. Goschlag zum katholischen Präsidenten und geheimen Rath des Kammergerichtes beförderte. Kurfürst und Bürger sahen den Neubeförderten nur ungern aus Mainz scheiden, dieser aber handhabte sein neues Amt in solch trefflicher Weise, daß er 1763 an Stelle des im gleichen Jahre verstorbenen Fürsten Hohenlohe zum Kammerrichter ernannt wurde. Als solcher stellte er mancherlei Mißbräuche ab, welche sich bei dem Gerichtshofe allmählich eingeschlichen hatten, und sorgte für gerechte, unparteiische Rechtspflege. Durch diese Maßnahmen erwuchsen dem Grafen S. manche Gegner, welche seinen Sturz beabsichtigten, und in der bevorstehenden Visitation des Kammergerichtes das erwünschte Mittel erblickten. Allein die 1767 vorgenommene Visitation gab für die Ordnung und Pflichttreue des Kammerrichters ein glänzendes Zeugniß, so daß Maria Theresia und Kaiser Joseph II. in Allerhöchsten Handschreiben ihrer Anerkennung Ausdruck gaben. Da der Visitationsabschied neue Einrichtungen anordnete, erwuchsen dem Kammerrichter neue Aufgaben, mit deren Lösung er sich aufs ernstlichste beschäftigte. Mit der Sache gründlich befaßt veröffentlichte er auch einige Gutachten; so „Directorialmeinung über Abkürzung der Kammergerichtsrelationen“; „Gedanken und Vorschläge zur Abstellung von Mißbräuchen bei Restitutionssachen am Kammergericht“; „Auszug aus einer Präposition des Herrn Kammerrichters zu einer Prädeliberation;“ – „Ueber eine [72] Comitialabstimmung das Bauwesen betreffend“ und Aehnliches. Dreiunddreißig Jahre war Graf S. an der Spitze des höchsten Reichsgerichtes in voller Rüstigkeit gestanden. Mit dem J. 1797 begann er ernstlich zu kränkeln. Er erlebte noch das siegreiche Vordringen der Franzosen unter General Hoche, den Rückzug der kaiserl. Truppen durch Wetzlar unter Werneck’s Führung, die Beschlagnahme seines eigenen Hauses durch Feindes Hand; diese widrigen Ereignisse erschütterten ihn tief, und hatten auch auf sein körperliches Befinden den nachtheiligsten Einfluß. S. entschlief am 1. August 1797, nachdem er Tags zuvor sein Testament gemacht hatte, in dem er u. A. bestimmte, daß er auf dem allgemeinen Friedhofe unter den Bürgern der Stadt ohne Gepränge, Leichenrede und Grabstein bestattet werde. – Nach Spaur’s Tod erschien aus dem Kreise der nächsten Verwandten eine Lebensbeschreibung des Dahingeschiedenen, welche in eingehender Charakteristik dessen Biederkeit, Gerechtigkeitsliebe und religiösen Sinn hervorhebt. S. pflegte täglich nach dem Frühstück eine halbe Stunde im Neuen Testament zu lesen; und lenkte die Unterhaltung mit seinem ältesten Sohne, dem Domherrn Friedrich Franz Joseph, öfters auf die Reinheit der Sittenlehre Christi unter scharfem Tadel der Unduldsamkeit und der Verdammungssucht so mancher Theologen. S. hinterließ eine Wittwe und zwei Söhne, den vorgenannten Domherrn und Johann Nepomuk Thaddäus.

Biographie des Grafen Franz S. etc. etc. von einem seiner nächsten Verwandten entworfen. (Salzburg 1800). Ein Auszug hiervon abgedruckt in Schlichtegroll’s Nekrolog f. d. J. 1797. – Oesterreich. Nationalencyklopädie v. Gräffer u. Czikann V, 95.