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ADB:Teutsch, Georg Daniel

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Artikel „Teutsch, Georg Daniel“ von Friedrich Teutsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 618–628, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Teutsch,_Georg_Daniel&oldid=- (Version vom 18. November 2024, 03:19 Uhr UTC)
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Teutsch: Georg Daniel T., als Bischof der evang. Landeskirche Augsb. Bek. in Siebenbürgen am 2. Juli 1893 gestorben, war in Schäßburg als der Sohn bürgerlicher Eltern am 12. December 1817 geboren. T. besuchte zunächst die Schule in Schäßburg, wo Johann Binder, Karl Gooß und M. Schuller seine Lehrer waren und den lernbegierigen Knaben für Philologie und Geschichte begeisterten. Nach bestandener Maturitätsprüfung bezog er 1837 die protestantisch-theologische Facultät in Wien, die aber dem gut vorgebildeten Jüngling wenig bot, so daß er mit Erlaubniß der Eltern im October 1838 nach Berlin ging. Dort traf ihn die schmerzliche Nachricht vom Tode des Vaters († 31. October 1838). Es war ein hartes Ringen, die Sorge um die ferneren Studien, um die vereinsamte Mutter im Herzen, doch gehoben von der wunderbaren Macht der Wissenschaft, die in Ritter, Ranke, Bopp, Zumpt, Neander, Twesten, Strauß ihn fesselte. Von Freunden und Gönnern unterstützt, konnte er die Universitätsjahre beendigen und kehrte 1839 nach Hause zurück, mit eifrigen Studien besonders der vaterländischen Geschichte beschäftigt, die er als Hauslehrer in Karlsburg in der reichen Batthyani’schen Bibliothek 1840–42 fortsetzte, bis er 1842 als Lehrer an das Gymnasium seiner Vaterstadt Schäßburg berufen wurde, in den Kreis ideal gesinnter Männer, denen Pflichterfüllung des Lebens Freude war, die unter drückenden äußeren Verhältnissen nach hohen Zielen strebten und auf den Sieg des Guten vertrauten. T., unter jenen Männern sofort heimisch, führte zunächst seine historischen Studien weiter, 1844 erschien der „Abriß der Geschichte Siebenbürgens“ (2. Aufl. völlig umgearbeitet bis 1526 erschien 1865), die erste zusammenfassende wissenschaftliche Darstellung der vaterländischen Geschichte. Die Arbeiten Teutsch’s und seines Freundeskreises hatten sich zugleich zur Aufgabe gestellt, Vergangenheit und Gegenwart des sächsischen Volkes dem deutschen Mutterland wieder näher zu bringen und in der Geschichte des Volks die erschütterten Grundsteine [619] seines Bestandes aufs neue zu befestigen. Als mit von letzterem Gesichtspunkt aus 1842 der „Verein für siebenbürgische Landeskunde“ gegründet wurde, wurde T. eines der eifrigsten Mitglieder und fleißigsten Mitarbeiter desselben, kaum ein Band erschien ohne Beiträge von ihm. Auch auf dem Gebiete der Publicistik und des öffentlichen Lebens an dem großen Werk der Verjüngung seines Volkes thätig, rief das Jahr 1848 ihn, der 1845 Conrector geworden war, auf den Landtag nach Klausenburg, wo die sächsischen Abgeordneten, bauend auf die Versprechungen der Magyaren, gegen die Instruction ihrer Sender für die Union Siebenbürgens mit Ungarn stimmten, die aber damals nicht durchgeführt wurde, weil die Revolution hindernd dazwischen trat. Sie fand T. zu seinem Volk und Kaiser stehend als Hauptmann der Schäßburger sächs. Bürgergarde. Als er 1850 mit Bischof Binder in Wien weilte, der dort insbesondere die Zehntentschädigung für die evang. Kirche zu betreiben hatte, erhielt er den Ruf ins Rectorat des Schäßburger Gymnasiums, das er bis 1863 bekleidete. Er führte zunächst die Reorganisation desselben auf Grund des österreich. Organisationsentwurfes durch und half mit, daß im August 1850 die sächsische Nationsuniversität unter dem Vorsitz des Nationsgrafen Salmen (s. A. D. B. XXX, 260) die „Nationaldotation“ schuf, d. i. die Widmung von jährlichen 50 000 fl. C. M. zur Unterstützung der sächsischen Schulen, in erster Reihe der Gymnasien. Die Bibliothek in Schäßburg wurde neu gegründet, eine Lehrmittelsammlung angelegt, die Umgebung der Schule in einen Garten umgewandelt. Damals wurden die Fäden aus dem Rectorhause auch nach Deutschland gesponnen, bestimmt, den geistigen Zusammenhang mit dem sächsischen Volk zu festigen, ein Ersatz für die zerstörte politische Verfassung.

In jener Zeit des Absolutismus (1850–59) war das politische Leben stark unterbunden; da sollte und mußte die Wissenschaft das nationale Leben stärken und das Volk für eine bessere Zukunft erziehen. Neben zahlreichen kleineren Arbeiten entstand in jenen Jahren die „Geschichte der Siebenbürger Sachsen für das sächs. Volk“, die in Heften 1852–58 erschien, vom Verein für siebenb. Landeskunde mit einem Preis ausgezeichnet. Das war nicht eine landläufige Provinzialgeschichte, aus gedruckten Werken zusammengetragen, sondern unmittelbar aus den Quellen, den Urkunden und Chroniken geschöpft und wie lebendig erzählt! In den ihr zu Grunde liegenden Forschungen ist Ranke’s Schule erkennbar. Von allgemeinen Gesichtspunkten aus, die größere Blicke in die Volksentwicklung thun lassen, ordnet es die Einzelerscheinung in das große Ganze ein, erzählt in behaglichem Fluß die Ereignisse, warme Liebe zu Volk und Vaterland spricht aus den Worten, der Blick in die Vergangenheit soll das Auge für die Gegenwart und ihre Aufgaben stärken. Das Buch (es reicht leider nur bis 1699) wurde bei seinem Volk sofort zu einem Volksbuch, es gewann aber auch die deutsche Wissenschaft, die gerade damals auch an den Ergebnissen unserer Märchen- und Sagenforschung, die F. W. Schuster, J. Haltrich und F. Müller unternommen, freudigen Antheil nahm und erstaunt neugehobene Schätze deutschen Geisteslebens begrüßte. Diese Arbeiten haben mitgeholfen, das sächsische Volk politisch und national zu erziehen, den Gedanken des Volksthums in die breitesten Schichten der Nation hineinzutragen. Aus den Studien zur Sachsengeschichte erwuchs zugleich das „Urkundenbuch zur Geschichte Siebenbürgens“, das 1857 von der k. Akademie der Wissenschaften in Wien herausgegeben wurde (bis 1300 reichend). In beiden Arbeiten zeigte die sächs. Geschichtsforschung den Einfluß der gleichzeitigen deutschen Arbeiten, durch sie wurde der feste Boden, den Eder (s. A. D. B. V, 642) und J. K. Schuller XXXII, 682) gelegt, noch fester gegründet und breiter gelegt. Es ist für T. charakteristisch [620] geblieben, daß grundlegende Quellenwerke immer Hand in Hand gingen mit geistvoller Verarbeitung des Materials zu formschönem Bilde.

Und doch waren diese Arbeiten in den 50er Jahren man kann fast sagen Nebenarbeiten. Die Hauptarbeit blieb die Schule, der Unterricht mit gewissenhaftesten Vorbereitungen, sittliche Einwirkung auf die Schüler, die den Gedanken der Pflicht überall voranstellte, die Weiterorganisation der Schule (Fortbildung der Realschule), am Schluß des Jahres, zur Eröffnung der Prüfungen oder bei sonstigem festlichen Anlaß die Reden, die ebenso durch Tiefe der Gedanken wie edle Form fesselten und erhoben. Die Festrede zu Schiller’s hundertjährigem Geburtstag (1859) ist lange in der Erinnerung der Hörer geblieben. Dazu kam eifrige publicistische Thätigkeit in den heimischen Blättern, wo es den Kampf gegen den Absolutismus galt, in den auswärtigen, wo es sich darum handelte, für die sächsischen Verhältnisse das schwer zu findende Verständniß zu erwecken.

Um dieselbe Zeit stand die evang. Kirche in Siebenbürgen vor einem Wendepunkt ihrer Entwicklung. Die alte Consistorialverfassung (s. Art. Haner A. D. B. X, 508), die wesentlich auf dem politischen Verfassungsorganismus beruhte, war durch Aufhebung dieses letzteren nach 1848 unmöglich geworden. Eine Vorlage des Oberconsistoriums vom J. 1851 gab der Regierung Anlaß, die „Provisorische Vorschrift für die Vertretung und Verwaltung der evang. Kirche“ herauszugeben (1855), auf Grund deren die Einzelgemeinde und Bezirksgemeinde (bis 1858) organisirt wurde. Vor der Durchführung des völligen Ausbaues rief die Regierung 1860, dem Wunsch der Kirche entsprechend, Vertrauensmänner nach Hermannstadt, deren Berathungen die definitive Ordnung der Verfassungsfrage vorbereiten sollten. T. war einer dieser Vertrauensmänner, die vom 1. bis 31. August in Hermannstadt tagten und in einer eingehenden Denkschrift (siehe Art. Rannicher A. D. B. XXVII, 269) dem Ministerium verbessernde Vorschläge vorlegten. Teutsch’s ungewöhnliche Kenntniß der historischen Entwicklung des Landes und speciell der Kirche sowie die Kenntniß ihres Rechts haben dabei wesentlich mitgeholfen, wie auch der Blick für den richtigen Weg, der die Kirche zur alten Autonomie führen sollte, den unzufriedenen und drängenden Freunden gegenüber sich bewährte. Im J. 1860 erschienen im Zusammenhang mit jenem Gutachten die „Provisor. Bestimmungen für die Vertretung und Verwaltung der evang. Landeskirche“, auf Grund deren vom 12.–22. April 1861 die erste „Landeskirchenversammlung“ in Hermannstadt zusammentrat, um „im Sinne des der Kirche zustehenden Selbstbestimmungsrechts“ sich eine neue Verfassung zu geben. Sie nahm im wesentlichen die „Prov. Bestimmungen“ an. T. war Mitglied der Landeskirchenversammlung, Referent und Vertreter in der Verfassungsfrage; er wurde sofort in das 1. Landesconsistorium gewählt. Die zweite Landeskirchenversammlung nahm 1862 den von T. ausgearbeiteten Entwurf des 8. Abschnitts der Kirchenverfassung (Anstellung und Prüfung der Lehrer, Wahl der Pfarrer) an, womit der Ausbau der Kirchenverfassung zunächst vollendet war. Sie stellte die Kirche vollständig auf die Gemeinde, gab dieser das Recht, Behörde und Geistliche, bis zum Bischof hinauf, zu wählen, wies der aus Wahlen hervorgehenden Gesammtvertretung (Landeskirchenversammlung) die kirchliche Gesetzgebung mit Einschluß der dogmatischen Entwicklung zu. Sie ist ein schönes Zeichen freien protestantischen Sinns und zugleich stolzen Vertrauens auf das eigene Volk, solcher Freiheit würdig zu sein. Diese Arbeiten beseitigten sofort die trennenden Schranken, die die alten, die Freizügigkeit in der Kirche hindernden, „Promotionskreise“ in der einen Kirche aufgerichtet hatten und gaben der Kirche die Einheit, die sie seit der Reformationszeit nie völlig gefunden. Es war dem historischen und doch auch auf das Schaffen gerichteten Sinn [621] Teutsch’s entsprechend, daß er nicht nur selbst sich die Gegenwart durch die geschichtliche Kenntniß des Gewordenen klar zu machen versuchte, sondern auch Andern gern zeigte, wie Bestehendes an Vergangenes anknüpfe, eins aus dem Andern geworden sei. So war schon 1858, zunächst zu praktischen Zwecken, das „Zehntrecht der evang. Kirche A. B. in S.“ entstanden, so schrieb er, während dieser kirchenorganisatorischen Arbeiten das „Urkundenbuch der evang. Landeskirche A. B. in S.“ (I. 1862); „Zur Geschichte der Pfarrerswahlen“ 1862); „Die Rechtslage der evang. Kirche A. B, in S.“ in Dove’s Zeitschrift für Kirchenrecht. 1863; „Die Bischöfe der evang. Landeskirche“ (1863); den Artikel „Siebenbürgen“ in Herzog’s Realencyklopädie, endlich in Schenkel’s Allg. kirchl., Zeitschrift: „Die neue Kirchenverfassung der S. S. und ihre Entstehung“ (1869) und 1857–58 in Hornyanßky’s Prot. Jahrbüchern für Oesterr. „Rechtsquellen der evang. Landeskirche A. B. in S.“ Schon 1852 war „Die Reformation im Sachsenland“ erschienen, seither in zahlreichen Auflagen neu herausgegeben, mit der fortschreitenden Forschung immer freudig vermehrt und verbessert.

Die Arbeit gewährte Befriedigung in der politisch jammervollen Zeit, das Haus, das in glücklicher zweiter Ehe – die erste hatte der Tod nach kaum einjähriger Dauer gelöst – die Kinder fröhlich heranwachsen sah. bildete einen Mittelpunkt für anspruchslose, edle Geselligkeit, die Beziehungen desselben wuchsen besonders auch nach Deutschland, das T. auf einer großen Reise 1858, dann wieder 1861 als Abgeordneter des neugegründeten Gustav-Adolf-Vereins besuchte, um in Hannover auf der Generalversammlung den Anschluß des Vereins zu erwirken, viele persönliche Bekanntschaften schließend und erneuernd. Im jüngern Kreis der Volksgenossen wurde damals schon nichts wesentliches unternommen, ohne ihn zu fragen, eine selbständige Natur, die aber nie den Gründen Anderer Gehör versagte, freimüthig im Verkehr mit den Mächtigen jener Zeit, weltmännisch und sicher im Auftreten, nichts für sich begehrend, aber immer bereit für sein Volk einzustehn, in seinem bürgerlichen Selbstbewußtsein allgemeiner Achtung sicher. Das Jahr 1861 brachte nach dem Octoberdiplom 1860 das Februarpatent, die Wiederherstellung der Verfassung Siebenbürgens, damit auch der sächsischen Nation. Oesterreich sollte auf constitutionellem Weg zu einem Einheitsstaat gemacht werden, nachdem der Absolutismus versagte. Noch war die öffentliche Meinung inmitten des sächs. Volkes eine gar schwache Macht, man war wenig vorbereitet für dieses neue politische Leben. T. und der Freundeskreis, der sich über das ganze Land erstreckte, war der Meinung, daß die „Reichsverfassung“, im einzelnen verbesserungsbedürftig, im ganzen nicht nur den Bedürfnissen des sächs. Volkes entspreche, sondern dem ganzen Land. Sie bot, bei allgemeiner Rechtsgleichheit der sächs. Nation die Bürgschaft eigener Entwicklung, ihr Gebiet, ihre Universität (d. i. die politische Vertretung des Sachsenlandes) blieb unangetastet, dafür war diese bereit, dem neuen Staat die Rechtspflege zu übergeben u. m. A. Vor allem, dieser Einheitsstaat sollte den verschiedenen Nationalitäten Luft und Licht zu eigner Entwicklung geben. So trat 1863 der Hermannstädter Landtag zusammen. T. war Mitglied desselben als „Regalist“ (Kronberufener). Es waren arbeitsreiche Wochen der Vorbereitung in der Presse, in Correspondenzen mit Freunden, gestört durch die Uebersiedlung nach Agnetheln, das am 21. April 1863 T. zum Pfarrer wählte, bald durch einen lebensgefährlichen Typhus, der ihn wochenlang dem Tode nahe brachte. So hat er nur einem Theil des Hermannstädter Landtags beigewohnt, auf demselben bemüht, die Bedingungen für die wirthschaftliche Hebung des Landes zu fördern und nicht nur dem eignen Volk sondern jeder lebensfähigen Nationalität den Bestand und die materielle und geistige Fortentwicklung zu [622] ermöglichen. Der Landtag nahm das Octoberdiplom und Februarpatent als Fortentwicklung des Leopoldinischen Diploms in die Gesetze auf, schuf ein weises und gerechtes Sprachengesetz u. s. f. Doch waren die ung. Abgeordneten in denselben nur in geringer Zahl eingetreten. Es konnte nicht ausbleiben, daß der Landtag ihn 1864/65 nach Wien in den österr. Reichstag sandte. Hier war er u. A. Mitglied des Finanzausschusses und Münz-Referent, seine geistige Beweglichkeit und reiche Fassungskraft ließ ihn sich bald zurechtfinden auf dem ihm bisher fremden Gebiet, das er sofort zu umfassenden Studien benutzte; die über das Graner pisetum sind ihm immer werthvoll geblieben. Es war eine ansehnliche Gesellschaft sächs. Vertreter, neben dem Nationsgrafen Konrad Schmidt J. A. Zimmermann, J. Gull, Eug. Friedenfels, Eng. Trauschenfels, Fr. Obert, nicht der letzte unter ihnen T. Der Verkehr in dem geistvollen Kreise, die Studien in den Wiener Archiven konnten doch die Hauptsache nicht verhüllen, daß es der Regierung nicht ernst sei mit den constitutionellen Formen. Angewidert von dem flachen Liberalismus, der sich immer breiter machte und der Phrase ergeben, der Doctrin zuliebe die großen politischen Gesichtspunkte eigener Eitelkeit opferte, besorgt über die Zeichen beginnender Uneinigkeit im Lager der eignen Volksgenossen, überraschte ihn und seine Freunde der Gedanke, nach Schmerling’s Sturz, das Reich zu theilen und für Ungarn nahezu die völlige Herstellung der 1848er Gesetze. Nach dem bisherigen Gang der Dinge stand für diesen Fall für die sächsische Nation Alles zu befürchten. Gerade als Kenner der Geschichte wußte T., wie wenig Verständniß und guter Wille in den Kreisen des magyarischen Volkes – mit sehr geringen Ausnahmen – vorhanden war, die sächsische Entwicklung im Licht ihrer Vergangenheit, frei von nationalen Vorurtheilen anzusehn und dem sächsischen Volk gerecht zu werden. Darum seine und seiner Freunde schwere Bedenken gegen diesen neuen Curs, gegen die „Union“ Siebenbürgens mit Ungarn ohne rechtssichernde Formen. Die sächs. Nationsuniversität, deren Mitglied T. war, gab den gesetzlichen und politischen Bedenken gegen eine unbedingte Union 1865 mehrfachen Ausdruck. Der Landtag in Klausenburg, der 1865/66 zusammentrat, fand, bei völlig veralteter Zusammensetzung, die Ungarn nicht nur für die Union, sondern für völliges Aufgehn Siebenbürgens in Ungarn gestimmt, die Sachsen leider getheilt. Der Landtag beschloß, da dem Unionsartikel von 1848 volle Legalität zukomme, demnach ein siebenb. Landtag gar nicht existire, sollten die siebenb. Abgeordneten in den ungar. Reichstag nach Pest gerufen werden, der allein befugt sei, in dieser Sache Gesetze zu geben. Die sächs. Mehrheit legte dagegen Sondermeinung ein, sie wollte, entsprechend den Beschlüssen der Nationsuniversität, die Bedingungen einer Union sollten vor deren Durchführung durch einen Staatsvertrag dauernd verbürgt werden. Die sächs. Minderheit sah die Union von 1848 als rechtsgültig an und verlangte, der Landtag solle die „Wünsche, Forderungen und Bedingungen der Sachsen“ inbezug auf die Union zur Sache des Landtags machen und dem Pester Reichstage „zur Berücksichtigung“ empfehlen. Am Schluß des Klausenburger Landtags sprach der Ständepräsident Frhr. v. Kemeny zur Beruhigung der Sachsen das Wort: „Es dürfte kaum ein nüchtern urtheilender Bürger in unserem Vaterland sein, in dessen Sinn es gelegen wäre … die mit der Vereinigung beider Länder vereinbarlichen Wünsche der verschiedenen Nationen unsers Vaterlandes nicht zu erfüllen … Wenn die sächs. Nation dies erwägt, so kann sie für sich keinen Nachtheil darin erblicken, wenn sie sich unter den unmittelbaren Schutz der ungar. Krone begibt, und wenn sie ihre Stellung nüchtern ins Auge faßt, so kann sie auch keine Ursache zu Besorgnissen haben, denn ihr Municipium bleibt auch bei der Union intact, ja dadurch, daß ihr Recht von ganz Ungarn gestützt wird, wird sie jene glänzende Epoche ihrer Geschichte sich erneuern sehen, [623] welche in die Zeit vor der Trennung unter den ungar. Königen fällt, aus welcher Zeit ihre schönsten Privilegien und die festen Grundlagen ihres bürgerlichen Wohlstandes herrühren.“ T. war nicht Mitglied jenes Landtags, aber eines Sinnes mit der sächs. Mehrheit und ihren Anträgen. Die Krone entschied für den Landtagsbeschluß, sie „gestattete“ am 25. Decbr. 1865 die Beschickung des ungarländ. Krönungslandtags von Siebenbürgen, machte aber die definitive Union „von der gehörigen Berücksichtigung der speciellen Landesinteressen Siebenbürgens und von der Gewährleistung der … Rechtsansprüche der verschiedenen Nationalitäten und Confessionen … abhängig.“ Im Sachsenland wurden die Wahlen nach Pest vorgenommen, allerdings mit Protest, es dürfe hierin nicht der Beginn der Union gesehen werden. T. wurde vom Schenker Stuhl gleichfalls als Abgeordneter nach Pest entsandt. Vorher hatte die sächs. Nationsuniversität in einer staatsrechtlich unangreifbaren und von fast erschütterndem Ernst getragenen Repräsentation vom 3. März 1866 der Erwartung Ausdruck gegeben, daß der Pester Landtag in eine Verhandlung über die Union, die auch Siebenbürgen binde, nicht eingehen werde und für den Fall, als es doch geschehe, feierlich Verwahrung eingelegt gegen jeden derartigen Beschluß. Der ungar. Landtag behandelte von vorn herein die Union als entschieden, und für die Sachsen entstand die Nothwendigkeit, auf den neuen Boden des Staatsrechts sich zu stellen. Es geschah schon dadurch, daß sie ohne weitern Vorbehalt in den ungar. Landtag eintraten, unter ihnen auch T. Einer öffentlichen und größern Wirksamkeit in Pest stand schon die ungenügende Beherrschung der magyar. Sprache im Wege. Ihm kam darauf an, innerhalb der neuen Formen seinem Volk die Existenz zu sichern, vor allem auch bei den leitenden Kreisen die Ueberzeugung zu befestigen oder wachzurufen, daß der Bestand der sächs. Nation in Siebenbürgen als eigenberechtigte Individualität jetzt ebenso wenig im Widerspruch stehe mit dem ungar. Staat wie in dem Zeitalter vor Mohatsch und daß es gerade im Interesse des ungar. Staates gelegen sei, den Nationalitäten gerecht zu werden, darunter besonders den Sachsen, die wie einst als specialis ramus sacrae coronae behandelt, berufen seien wie in der Vergangenheit so in der Gegenwart eine Stütze des Staats zu sein. Es ist Jahre lang eine Sisyphusarbeit gewesen. Wenn aber von gewissen Kreisen den leitenden Personen der Sachsen, darunter auch T., vorgeworfen worden ist, Verschwörerarbeit gegen den ungar. Staat gethan oder gefördert zu haben, so lag darin eine völlige Verkennung des sächs. Wesens ebenso als des Charakters ihrer Führer, zu denen T. gehörte.

Unter solchen Umständen zog die Sehnsucht, wie das Bewußtsein der Pflicht T. immer wieder zum Beruf nach Agnetheln. In der stattlichen aufstrebenden Gemeinde gab es, wie im Bezirk, der ihn bald zum Dechanten wählte, viel neue befriedigende Arbeit. Der Bau einer neuen Schule wurde vorbereitet, zu der am 25. August 1867 der Grundstein gelegt werden konnte, die innere Erweiterung in Angriff genommen, Leseabende mit Männern und Frauen gehalten, im Bezirk eine Bibliothek gegründet, den Lehrer- und Pfarrconferenzen neuer Inhalt gegeben. Es zeigte sich auch hier, wie seine Thatkraft, seine Umsicht, sein Geist die Herzen fesselte, die Geister einigte, die Arbeit vertiefte. Schon 1864 wurde ein Vorschußverein in Agnetheln gegründet, eine Musterwirthschaft im Bezirk geplant. Dabei gewährte ihm gerade auch die specielle pfarramtliche Thätigkeit außerordentliche Befriedigung, besonders die Predigt. In dem ewig frischen Quell des Christenthums sah er eine unerschöpfliche Kraft der Erhaltung und Wiedergeburt auch für die Völker, in dem Protestantismus die Lebensmacht der Gegenwart, der nicht nur die Kirche, sondern die Entwicklung des bürgerlichen, staatlichen und wissenschaftlichen Lebens das Beste verdankt, ohne den das sächs. Volk gar nicht zu denken ist. So spiegelt sich denn in den Predigten immer [624] das gesammte Leben ab; in langen Perioden fluthet der Strom der Rede, mit tiefen Gedanken, geistvollen Wendungen neue fruchtbare Gesichtspunkte öffnend.

Der Agnethler Pfarrhof war Mittelpunkt eines großen Freundeskreises geworden, auch Fremde, die ins Land kamen, scheuten den Umweg über den Marktflecken nicht und hatten den vollen Eindruck, wie der sächs. Pfarrer Helfer, Berather, Führer seiner Gemeinde war. Dieser fand Zeit und Lust den Garten mit den besten Obstsorten zu bepflanzen, ihr Wachsen und Gedeihen mit gern geäußerter Freude zu verfolgen, am Blick der fernen Gebirge das Auge zu laben, wenn der Spaziergang oder der Ritt ihn ins Freie führte, der Kinder Wachsthum fürsorgend zu überwachen und jede Gelegenheit benützend, den Blick derselben empor zu richten. Auch die wissenschaftliche Arbeit ging nicht leer aus. Die 2. Auflage des „Abrisses der Geschichte Siebenbürgens“ erschien (bis 1526) 1865, die „Bilder aus dem Schenker Capitel“ entstanden damals (1866). T. galt bald als der Vorderste in unserer Wissenschaft. Das Landesconsistorium, dessen Mitglied er dauernd blieb, ernannte ihn zum Leiter der Lehramts- und theologischen Prüfungen, ein Amt, das er bis zum Tode behielt.

Am 19. September 1867 wählte die Landeskirchenversammlung T. zum Bischof der evangelischen Kirche, Se. Majestät bestätigte die Wahl, und gab mit ehrenden anerkennenden Worten in der Privataudienz seiner Freude Ausdruck, daß die Wahl ihn getroffen. Im November 1867 erfolgte die Uebersiedlung nach Hermannstadt, wohin der Sitz des Bischofs, nach fast 300jähriger Unterbrechung zurückverlegt wurde, am 28. November 1867 trat er das Amt an, am 12. November 1868 wurde er feierlich in dasselbe eingeführt. Fast 26 Jahre ist er, damals im 50. Lebensjahr, an der Spitze seiner Kirche gestanden. Damit wurde ins Leben übersetzt, was die Kirchenverfassung theoretisch ermöglicht hatte, ein geordnetes, umsichtiges, fürsorgliches Kirchenregiment. Daß der neue Bischof zugleich in den Mittelpunkt des gesammten sächsischen Lebens trat, hatte seinen Grund nicht nur in den Zeitverhältnissen, sondern vor allem in der ungewöhnlichen Persönlichkeit des Mannes. Je mehr die politischen Rechte der Sachsen angegriffen, ihre Rechtsstellung vernichtet, ihre Sprache zurückgedrängt, die Zahl der politischen Beamten vermindert wurden, um so inniger galt es sich an die Kirche zu schmiegen, in ihr die nationalen Güter zu retten und zu beschirmen und kaum ein Mann war so in der Lage Mittelpunkt fast der ganzen Volksarbeit zu werden wie T. Seine geistige Spannkraft schien noch mit den Jahren zuzunehmen, wo sie bei andern mindestens stille steht, sein geistiges Interesse umspannte einen weiten Kreis des Wissens, auch ferner liegendes konnte er rasch beurtheilen. Das Ungestüm jüngerer Jahre war ruhiger Sicherheit gewichen, der Schwung der Seele der alte geblieben.

Die nächste Arbeit galt natürlich der Kirche und der Schule. Elfmal ist die Landeskirchenversammlung unter seinem Vorsitz zusammengetreten, stets in tiefernster Arbeit für wichtige Lebensfragen, deren Lösung immer zugleich den Stempel seines Geistes an sich trägt. Die sechste vom Jahr 1870 schuf die wichtigen Gesetze: die Schulordnung, die Bestimmungen über die Pensionsanstalt, die Disciplinarordnung, die Eheordnung, Einrichtungen, welche die Einheit der Kirche auf Gebiete ausdehnten, die bisher individuellen Gelüsten Raum gegeben und welche die Kirche innerlich bedeutsam stärkten. Im J. 1892 wurden die Seminarien (Anstalten zur Erziehung der Volksschullehrer und Hülfsgeistlichen) concentrirt und eine gemeinsame Anstalt in Hermannstadt geschaffen, die materielle Lage aller Lehrer gehoben, überhaupt Geldmittel für die Kirche geschaffen, die 1867 nahezu nichts besaß. Bis 1877 stand ihm als Secretär der Landeskirche Franz Gebbel zur Seite, ein Mann von ungewöhnlichen Geistesgaben, eisernem Fleiß, reinstem Wesen und ein Charakter, an dem selbst der grimmigste Feind keinen Makel fand. Beide zusammen waren wie geschaffen den schweren Kampf um die [625] Rechtsstellung der Kirche aufzunehmen, den der neue ungarische Staat ihr aufzwang.

Der 43. Gesetzartikel von 1868 über die detaillirte Regelung der Vereinigung Ungarns und Siebenbürgens stellt in § 14 fest: „Alle jene Gesetze Siebenbürgens, welche die Religionsausübungs- und Selbstregierungsfreiheit der gesetzlich inartikulirten Religionsgenossenschaften, Kirchen und Kirchenbehörden, so auch deren Gleichberechtigung, gegenseitige Verhältnisse und bez. deren Wirkungskreis gewährleisten, werden nicht nur unberührt aufrecht gehalten, sondern auch auf die griechisch- und armenisch-katholische, wie auf die griechisch-orientalische Kirche ausgedehnt.“ Auf Grund dieses Rechtsstandes, der vollständigen Autonomie, sah die evangelische Kirche sich in die Nothwendigkeit versetzt, sich gegenüber dem immer mehr hervortretenden Streben, die staatliche Allgewalt auch über die kirchlichen Angelegenheiten auszudehnen, zu vertheidigen. Solange Freiherr v. Eötvös Cultusminister war, blieben jene Angriffe vereinzelt und fanden am Minister keine Stütze. Das änderte sich mit dem Ministerium Tisza-Trefort, besonders seit 1876 auch die politische Einheit und Organisation des Sachsenlandes zerstört wurde. Im J. 1879 wurde die magyarische Sprache in allen Volksschulen obligatorisch gemacht, die Kirche nahm erfolglos Stellung dagegen in einer Vorstellung vom 1. März 1879, und von 1880–83 mußte sie gegen die verschiedenen Mittelschulgesetzentwürfe ankämpfen, welche der selbständigen Entwicklung der sächsischen Gymnasien Gefahr brachten, auch hier ohne Erfolg. Die bedeutendsten Vorstellungen und Repräsentationen (gedruckt in den Verhandlungen der Landeskirchenversammlungen und Mon. Germ. paed. XIII) rühren von T. her. Der Gedanke der Pflicht, das Vertrauen auf den Sieg des Rechts, die Sorge für die allgemeine Entwicklung des Staats spricht daraus oft in ergreifender Weise. Das Jahr 1891 brachte das Gesetz über die Bewahranstalten, nach welchem in allen Orten Bewahranstalten (Asyle) für die Kinder des vorschulpflichtigen Alters zu errichten sind, zugleich mit dem Zweck, diese in die magyarische Sprache einzuführen. Die Jahre 1876–1886 zwangen der Kirche den Kampf wegen der Trennung 10 magyarischer Gemeinden von der evangelischen Kirche auf, welche wegen angeblicher Unterdrückung aus der evangelischen Landeskirche Siebenbürgens ausscheiden wollten und später thatsächlich sich dem evangelischen Theißdistrikt angeschlossen haben (s. die Acten in den Verhandlungen der evangelischen Landeskirchenversammlung), im Zusammenhang damit den Kampf um die Dotation der evangelischen Kirche, 1892 um Erhaltung der eignen kirchlichen Pensionsanstalt, um Aenderung einiger Ausdrücke in der Kirchenverfassung, Eingriffe in die gesetzlich gewährleistete Autonomie der Kirche, die T. immer schwer auch mit dem Herzen empfand. Er stand in allen diesen Fragen eisern fest auf dem Boden des Rechts, dem er auch in häufiger Begegnung mit den Ministern, in Audienzen bei Sr. Majestät Geltung zu verschaffen suchte, und so selten auch der Erfolg war, ein beneidenswerther Optimismus, zuletzt die Folge seines Gottvertrauens, der die Verzweiflung nie aufkommen ließ, gab ihm immer neue Kraft. Dabei war T., wie seine Kirche, bereit dem Staat zu geben, was nothwendig war, aber in der nivellirenden Staatsallmacht sah er eine Gefahr für das protestantisch-deutsche Leben seiner Kirche und seines Volks, wie für die ruhige Entwicklung des Staats, in dem die Magyaren nicht die absolute Mehrheit der Bevölkerung bilden.

Daß dieser Arbeit der Vertheidigung die aufbauende schöpferische Thätigkeit zur Seite gehen müsse, war T. selbstverständlich und seiner Natur durchaus angemessen. Er übte sie wieder zunächst im Beruf. In der Ordination – 315 Amtsgenossen hat er sie ertheilt – verstand er es meisterhaft, dem jungen [626] Genossen ein Wort des Lebens auf den neuen Weg zu geben, bei den Visitationen der Gemeinden, die er alle (270), der erste evangelische Bischof, im Lauf seiner Amtswirksamkeit besucht hat, die Seelen dort zur Höhe zu führen. Ein einzigartiges Bild, den Mann inmitten seines Volks zu sehn, wie er, die Verkörperung der Einheit der Kirche und des in ihr eingeschlossenen Volksthums, in der Predigt, in den Versammlungen, im Einzelverkehr die Güter evangelischen und deutschen Lebens stützte und stärkte, Spuren des vergangenen Lebens wie der Gegenwart gleich beachtend, immer eindrucksvoll und von nachhaltiger Wirkung.

Als ein Mittel aufbauender Thätigkeit galt T. immer wieder die publicistische (Siebenb.-Deutsches Wochenblatt) und wissenschaftliche Arbeit. Wenn wochenlange Sitzungen und Bureauarbeiten – er hat nie einen Act erledigt, ohne die Sachlage aus den Voracten selbst zu studiren – ihn zu ermüden begannen, dann suchte er „Erholung“ in wissenschaftlicher Arbeit. Mitten in die zerstörendsten Jahre, die die alte sächsische Verfassung vernichteten, fiel die 2. Auflage der Sachsengeschichte (Leipzig, Hirzel, 1874), ein Zeugniß, wie der Verfasser und wesentlich an ihm und durch ihn auch unsere Historiographie seit den 50er Jahren gewachsen. Das Jahr 1883, in dem das Lutherjubiläum auch von der evang. Kirche in Siebenb. gefeiert wurde, T. hielt die Festpredigt, brachte eben zu dieser Jubelfeier die „Synodalverhandlungen der evangelischen Kirche“ (bis 1600), dazu kamen in jenen Jahren zahlreiche Abhandlungen im Correspondenzblatt und im Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde, mehrere davon wieder grundlegender Art. Eine besondere Freude war ihm die Mitarbeit an der A. D. B., für die er die weitaus meisten sächsischen Namen selbst bearbeitete, „ein Handbuch unserer Geschichte“, wie er sie gern nannte. Die wissenschaftliche Arbeit fand ihren Mittelpunkt im Verein für siebenbürgische Landeskunde, dessen Vorstand er seit 1869 war. Festtage waren ihm die jährlichen Generalversammlungen, denen er das Gepräge aufdrückte, sie gaben ihm Veranlassung zu den formvollendeten Denkreden, in denen er in der Regel die jüngstverstorbenen Zeitgenossen feierte, tiefempfundene Bilder jener Personen und ihrer Zeit, voll Pietät und Wärme, hin und wieder idealisirt, aber darum nicht weniger wahr. Die letzten Reden – mehr eigentlich Essays – behandelten die Zeit vor hundert Jahren, die Josephinischen Wirren und die Restauration, die Fäden der Gegenwart laufen bis in jene Tage hinauf. Seit 1874 arbeitete T. an der Fortführung des „Abrisses der Geschichte Siebenbürgens“, im Nachlaß fand sich die Arbeit bis 1699 fertig vor. Bei jenen Vereinsfesten zeigte sich so recht deutlich, wie T. auch Mittelpunkt des geselligen Verkehrs war, um ihn gruppirte sich das Ganze, er fehlte nicht beim Festmahl und Commers, und wenn der Bischof sich erhob, mit flammenden Worten den Landesfürsten, das deutsche Lied, die Wissenschaft, das Vaterland zu preisen, da waren das Augenblicke unvergeßlicher Weihe.

Und so wuchs sein Bild und Wesen, das bei allem Jugendfeuer immer abgeklärter wurde, von Jahr zu Jahr; es gab keine bedeutende Arbeit inmitten des Volks, der er nicht nahe stand. Mindestens stiller Mitarbeiter bei allen wissenschaftlichen Arbeiten seines Fachs, bei denen der Candidat wie der erfahrene Forscher bei ihm um Rath fragte, Vorstand des Gustav-Adolf-Vereins seit 1883, auch früher regelmäßig Leiter der Generalversammlungen und seiner Segensthätigkeit, Anreger, Förderer, Führer hier wie sonst in zahllosen Fällen. Ein ausgebreiteter Briefwechsel spann die persönlichen Beziehungen weiter, Freundschaft verknüpfte ihn mit zahlreichen Spitzen der deutschen Wissenschaft und Kirche, wie der magyarischen (Torma, Szabo, Szilagyi), auch das fernste Pfarrhaus empfing bei traurigen oder freudigen Ereignissen das fliegende Blatt, das Kunde brachte von der Theilnahme des Bischofs. So sah die evangelische Kirche, das sächsische Volk in ihm seine Einheit verkörpert, sein Gewissen, und bei der [627] Feier des 70. Geburtstags (1887), der die Vertreter aller Gaue zusammen führte, faßte sein Mitarbeiter (seither Nachfolger im Amt) Dr. Müller die Empfindungen des Tages in die Worte zusammen: die vier Jahrzehnte, die T. gewirkt, seien nicht zu denken ohne ihn, die Zukunft nicht ohne die Gedanken, für die er gekämpft, sein Volk greife an, wer T. angreife, die Ehre und Treue sei in ihm verkörpert. Auch in weitern Kreisen hatte dieses Wirken Anerkennung gefunden: Ehrendoctor dreier Facultäten (der jurid. von Berlin, der phil. und theol. von Jena), Mitglied von Gelehrten-Körperschaften, Träger hoher Orden (von Sachsen-Weimar und Coburg), Mitglied des ungarischen Magnatenhauses – unter den leitenden Staatsmännern zählte er B. Nic. Vay, Graf A. Bethlen, B. Eötvös († als Cultusminister) zu Freunden; – u. s. f. hatte er alle diese Auszeichnungen dankbar und demüthig, mehr seinem Volk und seiner Kirche als ihm geltend entgegen genommen; was ihn am meisten erhob, war doch das Bewußtsein, die Liebe seines Volks zu besitzen.

Bei dem fünfzigjährigen Jubelfest der evangelischen Gustav-Adolf-Stiftung (1882) war T. in den Centralvorstand gewählt worden und nun hatte er die Freude und Erhebung, jährlich der Hauptversammlung beizuwohnen, von der er, ein Meister auch im Reisen, nie ohne Erfrischung und neue Belehrung heimkehrte, auch dort sofort die Herzen gewinnend; man sah in ihm den geistigen Zusammenhang seiner Kirche mit dem Mutterland verkörpert. Er war allen Strapazen auch der Reise gewachsen und kannte keine Ermüdung, Natur und Kunst, Theater und Musik, Menschen und Litteratur interessirten ihn in gleicher Weise; als 70jähriger Mann erfüllte er sich den alten Wunsch, einen sehenswerthen Punkt im siebenbürgischen Hochgebirge mit einigen Freunden zu besteigen, dort an der Natur sich zu erfreuen, an der er sich immer wieder erhob, am Anblick der Gebirge von den Hermannstädter Spaziergängen aus ebenso, wie an den blühenden Rosen im Garten, die er selbst pflegte und vorsorglich vor jedem kalten Luftzug am liebsten ganz behütet hätte.

In das wachsende Haus, in Hermannstadt mehr noch wie in Agnetheln und Schäßburg Mittelpunkt einer großen Geselligkeit, das mindestens sonntäglich Kinder und Enkel in sich versammelte, wo die Unterhaltung, auch darin ein Vorbild für sein Volk, im Dialekt lebhaft hin- und herflog, von ihm gelenkt und geführt, brachte der Tod einer Tochter 1891 schweren Schmerz; T. überwand ihn in starkem Glauben und Gottvertrauen, wenn auch die Narbe blieb. Auf seinen Wunsch war der Tag, da er 50 Jahre im Dienste der Kirche und Schule stand (10. Juli 1892), ohne öffentliche Feier geblieben, in stillem Gedenken schrieb er an jenem Tage dankbar in das Hausbuch: „Herr Deine Güte reicht, so weit der Himmel ist und Deine Wahrheit so weit die Wolken gehen,“ Ps. 36, 6, aber auch ihm war die Resignation nicht erspart, die mit allem Streben verbunden ist, und ihn zu tieferer Wehmuth stimmte, wenn er so viele Trümmerhaufen die Werke bedecken sah, an denen er ein Leben lang gearbeitet. Aber weder Klage noch Muthlosigkeit war seine Art; zu schaffen so lange es Tag war seine Natur. Eine wunderbare Erhebung bereitete ihm die Theilnahme an der Einweihung der Reformationskirche in Wittenberg am 31. October 1892, zu der die Huld des deutschen Kaisers die siebenbürgische evangelische Landeskirche, wie die andern österreichischen und ungarischen evangelischen Kirchen geladen. In den folgenden Wochen arbeitete er eifrig an der neuen Agende, die für die Kirche seit lange vorbereitet wurde. Da kam der schwerste Angriff auf ihren Rechtsstand durch die kirchenpolitischen Vorlagen der ungarischen Regierung, welche nicht nur Civilmatrikeln und Civilehe einführen wollten, sondern auch die Confessionslosigkeit gestatteten, die Entscheidung über die Religion der Kinder in gemischten Ehen den Brautleuten überlieferten, damit den bisher durch das Gesetz [628] gesicherten confessionellen Frieden störten, dem Einfluß des Beichtstuhls opferten. Unter den eigenthümlichen Umständen hier stellten diese Gesetzentwürfe nach Teutsch’s Ansicht die tiefsten Lebensbedingungen der evang. Kirche und des sächsischen Volkes in Frage. Das Landesconsistorium der evang. Kirche nahm entschieden Stellung dagegen in einer Denkschrift vom 17. April 1893, – es ist die letzte aus Teutsch’s Feder – und er selbst ergriff in der Sitzung des Magnatenhauses am 9. Mai dagegen das Wort: er glaubte, daß es sich hier zugleich um Vertheidigung der Grundlagen des Bestandes seines Volks und seiner Kirche handle. Krank kehrte er von jener Sendung von Pest heim, die Sache hatte ihn auch innerlich schwer angegriffen, aber seine starke Natur überwand den Anfall so, daß der Arzt die Reise nach S. Regen zur Schulweihe gestattete. Die hohe Gestalt war ungebrochen, das große blaue Auge so klar, der Schritt so elastisch, der Geist so scharf wie früher. Am 28. Mai konnte er jene Schulweihe vornehmen, dann über Bistritz, überall mit der alten Liebe und Verehrung empfangen, in Begleitung seiner Frau, der er jenen Landestheil zeigen wollte, nach Hause zurückkehren. Wenige Tage darauf war die Krankheit (Cystitis) heftiger wieder da; mit der Eröffnungsrede für die Generalversammlung des Landeskundevereins beschäftigt (über Schlözer) zwang sie ihn ins Bett. Pläne zum Schutz des bedrohten Rechts der Kirche noch am letzten Tag erwägend, machte ein Herzschlag am Abend des 2. Juli 1893 dem noch immer jungen Sechsundsiebzigjährigen ein Ende; ein langes Siechthum wäre bei ihm undenkbar gewesen. Das sächsische Volk hat ihn am 5. Juli als einen seiner Besten in die Gruft gesenkt. Was er gethan, in ihm Pflichtbewußtsein und Gewissen, Glauben, Wissenschaft und Gesittung, evangelisches und deutsches Leben zu stärken, wird dauern, so lange es hier ein sächsisches Volk, eine evangelische Kirche gibt.

G. D. Teutsch, ein Lebensbild von Freundeshand im siebenb. Volkskalender 1873. – Trausch, Schriftstellerlexikon III, 371.