ADB:Usteri, Paul
Leonh. U. (s. S. 396), widmete er sich, durch seinen Pathen, den Naturforscher Johannes Geßner, frühzeitig auf die Naturwissenschaften hingelenkt, dem Studium der Heilkunde an dem neugegründeten medicinischen Institut seiner Vaterstadt. 1787 ging er zur Vollendung seiner Studien nach Göttingen, wo er mit Hans Konrad Escher, dem spätern Erbauer des Linthcanals, und Albrecht Rengger, dem nachmaligen helvetischen Minister, ein Freundschaftsverhältniß für das Leben knüpfte. Nachdem er im Frühjahr 1788 mittelst einer Dissertation über den thierischen Magnetismus doctorirt hatte, machte er von Göttingen aus eine längere Rundreise über Wien, Prag, Berlin, Leipzig und Weimar, sowol um die Spitäler zu besuchen, als um die Berühmtheiten Deutschlands kennen zu lernen. Ende 1788 nach Zürich heimgekehrt, entwickelte der junge Gelehrte alsbald eine erstaunliche Vielgeschäftigkeit. Schon 1787 hatte er im Verein mit einem Züricher Botaniker Jakob Römer ein „botanisches Magazin“ begründet, die erste deutsche Zeitschrift in dieser Wissenschaft, an der sich unter andern Alexander v. Humboldt als eifriger Mitarbeiter betheiligte (Zürich 1787–90, 12 Hefte). Als Römer 1790 von der Redaction zurücktrat, führte U. die Zeitschrift unter dem Titel „Annalen der Botanik“ noch ein Jahrzehnt allein weiter (Zürich-Leipzig 1791–1800, 24 Hefte). Außerdem publicirte er eine Sammlung seltener botanischer Abhandlungen verschiedener Autoren unter dem Titel „Delectus opusculorum botanicorum“ (Straßburg 1790–93, 2 Bände) und besorgte von Jussieu’s „Genera plantarum “ eine mit Noten versehene Ausgabe für Deutschland (Zürich 1791). Parallel mit diesen botanischen Publicationen gingen solche auf medicinischem Gebiete. So gab er mit Römer zusammen „Haller’s Tagebuch der medicinischen Litteratur der Jahre 1745–1774“ heraus (Bern 1789–91, 3 Bände), veröffentlichte einen „Entwurf medicinischer Vorlesungen über die Natur des Menschen“ (Zürich 1790), sowie eine Art Volksgesundheitslehre unter dem Titel „Grundlage medicinisch-anthropologischer Vorlesungen für Nichtärzte“ (Zürich 1791) und suchte Jahr für Jahr die Fortschritte der gesammten medicinischen Wissenschaften in einem „Repertorium der medicinischen Litteratur“ zu registriren (Zürich-Leipzig 1790–97, 6 Bände). Für Leonhard Meister’s „berühmte Männer Helvetiens“ (Bd. III, Zürich 1792) schrieb er eine anmuthige Biographie seines 1789 verstorbenen Vaters. Da U. neben diesen zahlreichen litterarischen Arbeiten als Lehrer am medicinischen Institut, wo er 1789–1798 Vorlesungen hielt, sowie als Aufseher des botanischen Gartens und als praktischer Arzt wirkte, begreift man, daß er bei all seiner rastlosen Thätigkeit nicht zu selbständigen Forschungen auf naturwissenschaftlichem Gebiete kam und daher auch keine rechte innere Befriedigung fand, obgleich seine Publicationen ihn mit hervorragenden Fachgenossen in allen Ländern Europas in Verbindung brachten und seinen Namen rasch bekannt machten; konnte ihm doch Alexander v. Humboldt am 28. November 1789 melden, daß nun auf der Küste Afrikas auch eine Usteria blühe. Bei der reichen Begabung und eminenten Arbeitskraft Usteri’s ist nicht daran zu zweifeln, daß er mit der Zeit als Naturforscher Bedeutendes geleistet haben würde, wenn ihn nicht Neigung und Verhältnisse auf ein ganz anderes Gebiet hinübergeführt hätten.
Usteri: Paulus U., schweizerischer Staatsmann, Gelehrter und Publicist, geboren am 14. Februar 1768 in Zürich, † daselbst am 9. April 1831. Sohn des um das zürcherische Schulwesen hochverdienten ProfessorsIn den Ideen der Aufklärung auferzogen – sein Vater hatte mit Rousseau correspondirt – verfolgte er mit wachsender Theilnahme die französische Revolution, in der er die freiheitliche Wiedergeburt Europas erblickte. Bald fesselten ihn Mirabeau[WS 1], Sieyès[WS 2]und die Girondisten mehr als die Pflanzen und die medicinischen Processe. Schon im Frühling 1792 meldete er seinem Freunde Rengger, er [400] werde in aller Stille die Medicin quittiren, da er sein Brot damit nicht zu verdienen brauche, und sich auf Philosophie, Politik und Geschichte werfen; er beabsichtige die Herausgabe einer „Bibliothek der freien Franken“, um die Kenntniß des Wahren, Schönen und Großen, was die Revolution zutage gefördert, unter den deutschen Völkern zu verbreiten. Die Schwierigkeiten, welche die zürcherische Censur einem solchen Unternehmen entgegenstellte, hinderten U. an der Ausführung; doch suchte er seinen Plan in anderer Weise zu verwirklichen. Nachdem er 1794 anonym einige Hefte eines „Tagebuchs des Revolutionstribunals“ veröffentlicht, gründete er, um der heimischen Preßüberwachung zu entgehen, 1795 in Leipzig eine Verlagsbuchhandlung, die den Namen von dem Geschäftsführer Peter Philipp Wolf erhielt, und gab nun mehrere Zeitschriften heraus, die sich alle vornehmlich mit der Revolution befaßten, die „Klio“ (1795–97, 18 Hefte), als deren Herausgeber öffentlich Ludwig Ferdinand Huber, der zweite Gatte Therese Forster’s, figurirte, dann die „Beiträge zur französischen Revolution“ (1795–96, 21 Hefte) und deren Fortsetzung „Humaniora“ (1796–98, 8 Hefte), an denen sich der mit den Pariser Verhältnissen genau vertraute Frankfurter Oelsner, sowie Rengger, Escher und Zschokke als Mitarbeiter betheiligten. Auch verlegte er Ebel’s Uebersetzung von Sieyès Schriften, Oelsner’s Lucifer und andere Erzeugnisse der Tageslitteratur. Durch die Vermittelung Oelsner’s, Ebel’s und anderer Pariser Freunde legte er sich zugleich eine umfassende Sammlung von Flugschriften und Zeitungen aus der Revolutionsepoche an, die, wol eine der vollständigsten dieser Art, gegenwärtig einen werthvollen Bestandtheil der Stadtbibliothek Zürich ausmacht.
Obwol U. mit seinen Anschauungen im Gegensatz zur Masse seiner Mitbürger stand, wurde er doch im April 1797 in den Großen Rath der Stadt Zürich gewählt. Als bald darauf die Zerwürfnisse mit Frankreich begannen, gehörte er zu den wenigen, die erkannten, daß die feindliche Nachbarmacht an der Unzufriedenheit der Unterthanen in den aristokratischen Kantonen ein „offenes Thor“ habe. Vergeblich bot er all seinen Einfluß auf, um die leitenden Kreise Zürichs durch Mittheilung der Warnungsrufe, die ihm Oelsner und Ebel von Paris zukommen ließen, in den letzten Monaten 1797 zur Amnestirung der 1795 im Stäfnerhandel als Rebellen verurtheilten Landleute und zur Einleitung von Verfassungsreformen zu bewegen. Als mit dem Einmarsch der Franzosen in die Waadt im Januar 1798 die helvetische Revolution ausbrach und die Regierung von Zürich sich entschließen mußte, Abgeordnete von Stadt und Land zur Entwerfung einer auf Rechtsgleichheit beruhenden Verfassung einzuberufen, gab U. mit seinem Freunde Escher von dem Tage an, da diese Kantonsversammlung ihre Arbeiten eröffnete (20. Februar), eine Zeitung heraus, den „schweizerischen Republikaner“, der mit seinen Fortsetzungen (Neues helvetisches Tagblatt, Neues republikanisches Blatt, Der neue schweizerische Republikaner, Der Republikaner nach liberalen Grundsätzen, Der Republikaner) eine der wichtigsten Quellen für die Geschichte der helvetischen Republik bildet. Zugleich begann U. in der von Posselt neubegründeten, bei Cotta in Tübingen erscheinenden „Weltkunde“ oder „Allgemeinen Zeitung“, wie sie seit September 1798 hieß, regelmäßig über schweizerische Dinge zu berichten, wie er später auch in Posselt’s „Europäischen Annalen“ werthvolle Aufsätze über die Geschichte der helvetischen Umwälzung veröffentlichte. Nachdem am 13. März 1798 die bisherigen Zürcher Behörden ihre Gewalt niedergelegt, wurde U. nachträglich in die Kantonsversammlung gewählt, die jedoch schon im April den Gewalten der einen und untheilbaren helvetischen Republik weichen mußte. Usteri’s Ansehen war so gestiegen, daß er von der Wahlversammlung seines Kantons am 1. April zum helvetischen Senator ernannt wurde. Am 9. April bezog er mit Escher, der in den Großen Rath [401] der Republik gewählt worden war, eine gemeinsame Wohnung in Aarau, der provisorischen Hauptstadt Helvetiens.
Die beiden Freunde nahmen durch ihr vielseitiges Wissen, ihre schlagfertige Beredsamkeit und ihre trefflichen Charaktereigenschaften alsbald eine der ersten Stellen im helvetischen Parlamente ein. Gleich bei der Constituirung desselben am 12. April 1798 wurde U. zum Secretär und im September zum Präsidenten des Senats ernannt, während Escher gleichzeitig den Vorsitz im Großen Rathe bekleidete, sodaß den beiden die Aufgabe zufiel, bei der Verlegung des Regierungssitzes nach Luzern am 20. September in den Räthen die Schlußreden und am 4. October in Luzern die Eröffnungsreden zu halten. Die politischen Kenntnisse, die sich U. in seinen Revolutionsstudien angeeignet, sowie die scharfe logische Grundsätzlichkeit, die er bei allen Berathungen an den Tag legte, erwarben ihm den Beinamen des schweizerischen Sieyès. Er bemühte sich, die aus politisch meist unerfahrenen, zum theil bildungslosen Elementen bestehende Versammlung an einen richtigen Geschäftsgang und an parlamentarische Formen zu gewöhnen. Ein Patriot im besten Sinne des Wortes, den trotz seiner Anhänglichkeit an die Principien der Revolution die Abhängigkeit seines Vaterlandes von der fremden Macht tief schmerzte, ergriff er im Senat, wie Escher im Großen Rath, jeden Anlaß, um gegen die französischen Gewaltthaten und Erpressungen laut zu protestiren und die helvetischen Behörden zu mannhafter Haltung anzuspornen. Unbekümmert um den Haß der französischen Proconsuln und ihres Anhangs, gaben die beiden Freunde diesen Protesten jeweilen durch den Republikaner absichtlich die weiteste Verbreitung, um das tief gesunkene Nationalgefühl der Schweizer wieder zu wecken. Durch diese Haltung stellte sich U. in scharfen Gegensatz zu den sogenannten „Patrioten“ vom Schlage des Peter Ochs, welche die Franzosen als „Befreier“ feierten und jede Demüthigung ihres Landes ruhig hinnahmen. Aber auch in der innern Politik trat er der Patriotenpartei in wichtigen Punkten entgegen. So bekämpfte er – freilich vergeblich – die Aufhebung der Zehnten und Grundzinsen, indem er nicht bloß auf die für den Staat als Haupteigenthümer der Zehnten verhängnißvollen finanziellen Folgen hinwies, sondern auch den Eigenthumscharakter dieser Lasten betonte, der dem Staat wohl gestatte, eine gerechte Ablösungsart zu bestimmen, nicht aber den Grundbesitzern auf Kosten der übrigen Bevölkerung ein Geschenk zu machen. Wie Escher, so war auch U. ein Feind jeder Willkür, die „sich mit der Larve der Freiheit und Gleichheit deckte“. So hielt er, als gegen Karl Ludwig v. Haller wegen seiner reactionären Zeitungspolemik Verfolgung beantragt wurde, im Senat eine glänzende Rede zu Gunsten der Preßfreiheit, obwol ihn Haller persönlich verunglimpft hatte, und suchte der Gewaltherrschaft, die das von Ochs und Laharpe[WS 3] geleitete helvetische Directorium auszuüben begann, in den Anfängen zu wehren, indem er die von demselben im November 1798 verlangten außerordentlichen Vollmachten gegen feindliche Zeitungsschreiber und Unruhestifter principiell bekämpfte, ohne freilich damit durchzudringen. Als das Directorium beim Beginn des zweiten Coalitionskrieges namhafte Anhänger der alten Ordnung als Geiseln verhaften ließ, verwendete er sich mit Escher für Freilassung der gefangenen Zürcher und protestirte im Senat gegen die Fortdauer dieses Willkürregiments. „Ob er Paul heiße oder Peter oder Friedrich Cäsar, der Mann, dessen Willkür über meine Freiheit gebietet“, rief er am 13. August 1799 unter Anspielung auf Friedrich Cäsar Laharpe aus, „ob er im Namen der Freiheit oder im Namen der Tyrannei handle, das gilt mir gleichviel; wo keine persönliche Freiheit ist, da ist die politische Freiheit Unding und leerer Wortschall“. So verkörperte sich in U. recht eigentlich die gemäßigte Mittelpartei der „Republikaner“, [402] die von den „Aristokraten“ und „Patrioten“ gleich sehr als „Grundsätzler“ (principiers), „Philosophen“ oder „Gelehrte“ befehdet wurden, die in den helvetischen Räthen zwar gegenüber den Patrioten in der Minderheit, aber doch stark genug waren, um manche Ausschreitungen zu verhüten. Der beste Beweis für die hohe Achtung, die U. selbst den Gegnern einflößte, liegt darin, daß er im Senat immer wieder in die wichtigsten Commissionen und häufig als deren Berichterstatter gewählt wurde. Da der Senat nur die Beschlüsse des Großen Rathes zu genehmigen oder zu verwerfen hatte, beschränkte sich Usteri’s gesetzgeberische Thätigkeit auf die Kritik der Vorlagen, die er oft mit Schärfe übte. Nur inbezug auf Verfassungsfragen, wo dem Senat die Initiative zustand, konnte sich dieselbe schöpferisch äußern. Da die von Peter Ochs entworfene, der Schweiz durch die französischen Waffen aufgezwungene Constitution vom 12. April 1798 von Anfang an als mangelhaft erkannt worden war, hatte der Senat schon am 23. April 1798 eine Revisionscommission ernannt, deren Berichterstatter U. war. Ohne Zweifel stammt der Verfassungsentwurf, den er im März 1799 namens der Commission dem Senate vorlegte, in allem wesentlichen von ihm. Die Berathungen über die Revision gelangten jedoch zu keinem Abschluß, weil sich die Dinge infolge der trostlosen Lage der helvetischen Republik immer mehr zu einem gewaltsamen Conflict zwischen den Räthen und dem Directorium zuspitzten. Laharpe, der seit dem erzwungenen Austritt des Ochs das letztere beherrschte, hielt ebenfalls eine Aenderung der Verfassung für nothwendig und veranstaltete zu diesem Zweck mit U. und anderen Coryphäen der Räthe einige vertrauliche Besprechungen, die aber zu keinem Ziel führten. Während Laharpe die Dictatur für das Directorium anstrebte und stets den engsten Anschluß an Frankreich betrieb, wollten U. und seine Gesinnungsgenossen im Gegentheil dem terroristischen Gebahren der Regierung ein Ende machen und dem Lande durch Rückkehr zur traditionellen Neutralitätspolitik den Frieden und die Unabhängigkeit wieder verschaffen, Ziele, die sich nur durch Laharpe’s Sturz erreichen ließen. Deshalb verbanden sich die Gemäßigten beider Räthe in Bern, wohin die helvetischen Behörden im Sommer 1799 wegen der Kriegsgefahr übergesiedelt waren, zu einer energischen Opposition gegen das Directorium, deren Wortführer im Senate U. war. Als Laharpe sich derselben nach Bonaparte’schem Muster durch einen Staatsstreich zu entledigen suchte, half U. die Ernennung eines außerordentlichen Zehnerausschusses beider Räthe durchsetzen, der im Einverständniß mit zwei Directoren am 7. Januar 1800 die Auflösung des Directoriums erwirkte.
Wenn die Republikaner durch Laharpe’s Beseitigung einen Act der Nothwehr ausübten, so begingen sie einen verhängnißvollen Fehler, indem sie, statt zur Neubestellung des Directoriums zu schreiten, dasselbe durch einen bloßen Vollziehungsausschuß ersetzten und damit die bestehende Verfassung durchlöcherten, ehe sie durch eine andere ersetzt war. U., der diese Maßregel mit dem Hinweis auf die Unpopularität des Directoriums vertheidigte, legte schon am 15. Januar 1800 im Namen der Verfassungscommission einen neuen Verfassungsentwurf vor, der aber bei der Senatsmehrheit keine Gnade fand, weil er allerdings nichts weniger als demokratisch war. U. gehörte damals, wie sein Vorbild Sieyès, zu den Politikern, die auf theoretischem Wege das Problem der besten Staatsform zu lösen versuchten. In dem Idealstaat, wie er ihn sich ausgedacht hatte, sollte neben den ausgedehntesten individuellen Freiheitsrechten eine Aristokratie der Bildung und des Talentes regieren, und dies suchte er dadurch zu erreichen, daß er dem Volke bloß das Recht ließ, die zu den Aemtern Wählbaren zu bezeichnen, die Wahlen zu den wichtigsten Aemtern der Republik aber einem sich selbst ergänzenden Landgeschworenengericht übertrug, das zugleich als Beschützer und Erhalter der Verfassung an der Spitze des Staatsgebäudes stehen sollte. Die [403] Ueberzeugung, daß sich mit den bestehenden Räthen niemals eine feste Ordnung der Republik werde begründen lassen, bewog ihn zur Theilnahme am zweiten helvetischen Staatsstreich am 7. August 1800, durch welchen der Vollziehungsausschuß Senat und Großen Rath auflöste und sie durch eine von ihm getroffene Auswahl, den Gesetzgebenden Rath von 43 Mitgliedern, ersetzte. Als die Auflösung im Senat auf heftigen Widerstand stieß, nahmen die mit dem Staatsstreich einverstandenen Senatoren unter Usteri’s Führung ihren Austritt, so daß die Behörde beschluß- und damit widerstandsunfähig wurde. Im Gesetzgebenden Rath, der U. im Februar 1801 zu seinem Präsidenten ernannte, spielte er eine Führerrolle, namentlich in Verfassungsfragen. Durch die beiden Staatsstreiche hatte die republikanische Mittelpartei die Gewalt völlig in die Hand bekommen; aber sie sollte alsbald erfahren, wie schwer es hält, wenn einmal der Rechtsboden verlassen ist, den Staat wieder ins Geleise zu bringen. Während U. an der Spitze der vom Gesetzgebenden Rath ernannten Verfassungscommission sich bemühte, die beste Constitution für den Einheitsstaat zu entwerfen, benutzten die Anhänger des Alten den verfassungslosen Zustand des Landes und die seit dem 18. Brumaire[WS 4] veränderten Verhältnisse in Frankreich, um immer energischer die Rückkehr zum ehemaligen Staatenbund zu betreiben. In dem Streit, der darüber zwischen den „Unitariern“ und „Föderalisten“ entbrannte, ergriff U. leidenschaftlich Partei gegen die letztern als die schweizerischen Chouans, so daß Escher, die Heftigkeit seiner Angriffe mißbilligend, im März 1801 von der Redaction des Republikaners zurücktrat. Unglücklicherweise verfiel die Verfassungscommission angesichts der Bemühungen der Föderalisten um die Gunst des ersten Consuls auf den Gedanken, ihren Entwurf im Januar 1801 durch Glayre[WS 5] und Rengger Bonaparte ebenfalls vorzulegen, von dem er eine schroffe Zurückweisung erfuhr. Statt dessen überreichte der erste Consul am 30. April 1801 den Gesandten im Schloß Malmaison in der Form eines guten Rathes einen Entwurf, der thatsächlich den Einheitsstaat durch den Bundesstaat ersetzte, indem er den Kantonen das Recht zu eigener Organisation zurückgab, im übrigen noch die wichtigsten staatlichen Befugnisse centralisirte. Diese jetzt in der Schweiz so allgemein anerkannte Staatsform fand damals bei U. und seinen Gesinnungsgenossen keinen Beifall. Er war der Ansicht, daß man alles aufbieten müsse, um das „abscheuliche Constitutionsproject mit den 18 Bastarden und kleinen Ungeheuern“ in unitarischem Sinne zu verbessern. Der Gesetzgebende Rath acceptirte indes einstweilen den Bonaparte’schen Entwurf am 28. Mai 1801 und beschloß, die darin neu aufgestellte „helvetische Tagsatzung“ einzuberufen. In der Zwischenzeit wurde U. vom Gesetzgebenden Rath am 28. Juli 1801 in die Executive, den sogen. Vollziehungsrath gewählt, dessen Präsident er im September wurde. Um dieselbe Zeit, am 7. September 1801, trat die helvetische Tagsatzung in Bern zusammen, der U. als erster Vertreter des Kantons Zürich angehörte und die ihn sofort zum Vicepräsidenten, im October zum Präsidenten wählte. Die Unitarier, welche in der Versammlung die Mehrheit besaßen, machten sich alsbald daran, den Entwurf von Malmaison in ihrem Sinn zu modificiren, worauf die föderalistischen Mitglieder unter Protesten die Versammlung verließen. Diese beeilte sich, unter Usteri’s Vorsitz ihr Werk zu vollenden, erklärte es am 23. October 1801 in Kraft und schritt am 25. zur Wahl des darin vorgesehenen helvetischen Senats, wobei U. mit der größten Stimmenzahl gewählt wurde. Aber in dem Moment, wo er die Einheitsrepublik geborgen glaubte und, vom Vertrauen der unitarischen Partei getragen, die höchste Staffel seines politischen Einflusses erklommen zu haben schien, erfolgte in der Nacht vom 27. zum 28. October 1801 der dritte helvetische Staatsstreich, durch den die aristokratisch-föderalistische Partei sich im Einverständnis mit den Vertretern Frankreichs der Regierung bemächtigte, den Vollziehungsrath, [404] wie die helvetische Tagsatzung sprengte und die Verfassung von Malmaison unverändert in Kraft setzte. U., der mit drei anderen Mitgliedern des Vollziehungsrathes Maßregeln gegen den Gewaltstreich ergreifen wollte, wurde solange durch Soldaten in Gewahrsam gehalten, bis alles vollendet war.
Der reactionäre Staatsstreich vom 28. October 1801 drängte ihn mit einem Schlage aus all seinen öffentlichen Stellungen hinaus. Eine der ersten Handlungen der neuen Regierung war die Unterdrückung des Republikaners (7. November), worauf er denselben unter dem Titel des „Republikaners nach liberalen Grundsätzen“ weiter führte. Noch im gleichen Monat siedelte er mit seinem Freunde, dem helvetischen Exminister Meyer von Schauensee, nach Luzern über, wo er sich mit litterarischen Arbeiten befaßte. Am vierten Staatsstreich vom 17. April 1802, durch den die in Bern sitzenden Unitarier die Föderalisten wieder aus dem Sattel hoben, hatte er keinen Antheil; auch wurde er nach dem Willen des französischen Gesandten sowol von der Notabelnversammlung, welche die endgültige Verfassung der Republik festsetzen sollte, als von dem neuen Senat ferngehalten. Dagegen wurde er an die Spitze der Kantonalcommission gestellt, welche gemäß der neuen helvetischen Verfassung vom 2. Juli 1802 die Organisation für den Kanton Zürich festsetzen sollte. Kaum war jedoch U. zu diesem Zweck nach seiner Vaterstadt zurückgekehrt, so brach mit dem von Bonaparte angeordneten Rückzug der französischen Truppen aus der Schweiz die föderalistische Insurrection aus, der sich im September 1802 auch die Stadt Zürich anschloß. U. sah sich als der hauptsächlichste Träger des Unitarismus in Zürich seitens der siegreichen Föderalisten mit Verhaftung bedroht und entfloh nach Tübingen. Als Bonaparte durch seine Mediation der Insurrection Halt gebot, ernannte die zürcherische Kantonstagsatzung U. und Pestalozzi zu ihren Vertretern auf der helvetischen Consulta, die sich im December 1802 in Paris versammeln sollte, während die Stadt das Haupt der zürcherischen Föderalisten, Reinhard, dahin abordnete. Als U. nach seiner Ankunft in Paris sah, daß nach den Erklärungen Bonaparte’s das Einheitssystem verloren war, suchte er sich mit Reinhard über die Grundlagen der künftigen Verfassung des Kantons Zürich zu verständigen und vereinbarte dieselbe mit seinem Gegner in der Form, wie sie dann in die Mediationsacte aufgenommen wurde. Von den Unitariern zum Mitglied des Zehnerausschusses der Consulta ernannt, welcher die directen Verhandlungen mit dem ersten Consul zu führen hatte, bemühte er sich, in der entscheidenden Sitzung vom 29. Januar 1803 soviel von der Einheit der Schweiz zu retten als irgend möglich und erreichte wenigstens das doppelte Stimmrecht der größeren Kantone.
Vom Vermittler neben Reinhard zum Mitglied der Regierungscommission bestimmt, welche die Mediationsacte im Kanton Zürich einzuführen hatte, ermahnte U. nach der Heimkehr seine Wähler in einer gedruckten Zuschrift vom 3. März 1803, sich aufrichtig an die neue Verfassung anzuschließen, da sie die Möglichkeit eines heilsamen Fortschrittes gewähre und bei einer längeren Fortdauer der Zwietracht die Existenz der Schweiz auf dem Spiel stehe. Obwol die aristokratische Partei bei den Wahlen zum Großen Rath des Kantons das Uebergewicht erhielt, wurde er doch von dieser Behörde im April 1803 in den Kleinen Rath gewählt und gehörte nun bis zu seinem Tode der zürcherischen Regierung an. U. war unstreitig der bedeutendste Kopf in derselben; da er aber seinen liberalen Ideen stets treu blieb, so betrachtete ihn die conservative Mehrheit nur als einen Geduldeten, oder gar als ein nothwendiges Uebel und war entschlossen, ihn nie zur ersten Stelle, zum Bürgermeisteramt, emporsteigen zu lassen. So war sein Einfluß gegenüber demjenigen des allmächtigen Reinhard gering. Vergeblich suchte er 1804 beim sogen. Bockenkrieg, einem mißglückten Aufstand [405] der Seeanwohner, die Behandlung der Angelegenheit der eidgenössischen Tagsatzung in die Hand zu spielen, um der Rachsucht der herrschenden Partei, die dann auch zu vier Bluturtheilen führte, einen Zaum anzulegen. Ebenso wurde 1806 der Entwurf eines Strafgesetzbuches, den er mit Ludwig Meyer von Knonau ausarbeitete, um der Willkür im Criminalwesen ein Ende zu machen, vom Großen Rathe verworfen. Doch gelang es ihm, im einzelnen manches Gute zu schaffen; so war er der Urheber der 1808 eingeführten obligatorischen Feuerversicherung für Gebäude. Auf der eidgenössischen Tagsatzung, an der er öfters als zürcherischer Legationsrath theilnahm, wirkte er als Mitglied der Linthcommission 1803 energisch für das Zustandekommen des Werkes, dem sein Freund Escher seine ganze Kraft widmete, und wurde 1805 zum eidgenössischen Gesundheitscommissär ernannt. Neben den Regierungsgeschäften war U. unausgesetzt litterarisch thätig. Eigene Zeitschriften und Zeitungen gab er zwar nicht mehr heraus. Seine Leipziger Buchhandlung liquidirte er 1804 nicht ohne schwere ökonomische Verluste, den Republikaner hatte er infolge des Wiederauflebens der Censur im August 1803 eingehen lassen müssen. Dafür lieferte er in die Allgemeine Zeitung und in die Europäischen Annalen den größten Theil der Schweizer Artikel und wurde durch die rücksichtslose Veröffentlichung von Thatsachen und Actenstücken, die ihm in seiner amtlichen Stellung zur Kenntniß gelangten, der Schrecken der conservativen Staatsmänner in der Eidgenossenschaft, denen die Geheimhaltung alles dessen, was sich auf die Regierung bezog, als Grundregel der Staatsweisheit erschien. Wiederholt gab Usteri’s publicistische Thätigkeit zu ernsten Verhandlungen auf der Tagsatzung, ja selbst zu diplomatischen Schritten Anlaß. So wandte sich der schweizerische Landammann 1803 und 1804 an die württembergische und die bairische Regierung, um die Nennung des Autors der betreffenden Artikel zu erwirken. Da diese Schritte fruchtlos blieben und damit keine rechtliche Grundlage zum Einschreiten gegen den wohlbekannten Autor vorhanden war, rächten sich die eidgenössischen Staatsmänner, indem sie jeweilen, wenn U. als Gesandter auf der Tagsatzung anwesend war, die „höchst unanständige und gefährliche Publicität“ in der Allgemeinen Zeitung etc. zur Sprache brachten und in den schärfsten Ausdrücken verurtheilten, was den Unverbesserlichen nicht verhinderte, diese Berathungen sofort wieder der Oeffentlichkeit zu überliefern. U. betheiligte sich auch als Mitarbeiter am Stuttgarter „Morgenblatt“, an Michaud’s Biographie Universelle und anderen deutschen und französischen Zeitschriften. Das lebhafte Interesse, das er noch immer den Naturwissenschaften entgegenbrachte, bethätigte er durch zahlreiche Vorträge im Schooß der naturforschenden und der medicinischen Gesellschaft in Zürich, denen er seit 1812 als Präsident vorstand; auch verfaßte er eine Biographie seines Vorgängers in diesen Aemtern, Johann Heinrich Rahn, des Gründers des medicinischen Institutes (Zürich 1812). Außerdem unterhielt er einen ausgedehnten und gehaltvollen Briefwechsel mit hervorragenden Persönlichkeiten des In- und Auslandes. Unter seinen regelmäßigen Correspondenten finden wir die gewesenen helvetischen Minister Rengger, P. A. Stapfer und Meyer von Schauensee, Fellenberg, Wessenberg, Zschokke, Therese Huber u. a. Der gemeinsame Gegensatz gegen die aristokratisch-föderalistische Reaction, die seit der Mediation in der Schweiz dominirte, führte ihn auch wieder mit seinen einstigen Gegnern aus der Zeit der Helvetik, mit Laharpe und Ochs, zusammen. Mit Laharpe eröffnete er 1806 eine Correspondenz, die zur herzlichsten Freundschaft zwischen den beiden Männern führte und bis zu Usteri’s Tode ununterbrochen fortdauerte. Peter Ochs machte ihn seit 1809 zum Vertrauten seiner regen historischen und gemeinnützigen Thätigkeit, durch die er in Basel seine Vergangenheit sühnte.
Beim Zusammenbruch der Mediationsacte 1813/14 erfüllte die Haltung [406] der Berner Aristokratie, die ihren besondern Zwecken unbedenklich das Gesammtwohl der Schweiz opferte, U. mit bitterm Unwillen. In den kläglichen Wirren, in welche die Schweiz dadurch gestürzt wurde, sah er eine Zeitlang keinen anderen Ausweg, als den einer regelrechten Mediation der Mächte, und suchte durch Laharpe darauf hinzuwirken, daß Kapo d’Istrias, der ihn als Gesandter der Alliirten in Zürich zuweilen zu Rathe zog, damit betraut werde; zum Glück für die Zukunft der Schweiz zogen es aber die Alliirten vor, ihre Einwirkung auf dieselbe in einer ihre Selbständigkeit mehr schonenden Form vor sich gehen zu lassen. Gegen die reactionäre Verfassungsänderung im Kanton Zürich im April 1814, durch die das Schwergewicht der Repräsentation im Großen Rathe wieder in die Stadt verlegt wurde, erhob U. keine Opposition, da wenigstens die von den extremsten Reactionären angestrebte Rückkehr zur alten Zunftverfassung verhütet wurde, und bewog durch sein Ansehen die Landpartei, sich ruhig in die Veränderung zu fügen. Bei der Neubestellung der Behörden wurde er wieder in den Kleinen Rath und innerhalb desselben in den Staatsrath gewählt, der unter dem Vorsitz des Amtsbürgermeisters die diplomatischen Geschäfte leitete. Seit Juli 1814 nahm er als dritter Gesandter Zürichs an der sogenannten langen Tagsatzung theil, aus deren Berathungen der Bundesvertrag vom 7. August 1815 hervorging. In der Uebergangszeit war er auch als erbetener Vermittler in Gebietsstreitigkeiten zwischen den Kantonen Schwyz und St. Gallen, Uri und Tessin thätig. 1815 ernannte ihn die Tagsatzung zum Präsidenten der eidgenössischen Sanitätscommission. Die neue Ordnung der Eidgenossenschaft stellte er in einem „Handbuch des Schweizerischen Staatsrechts“ dar, welches die Verfassungen des Bundes und der 22 Kantone, sowie die übrigen auf das schweizerische Staatsrecht bezüglichen Documente nebst statistischen und litterarischen Nachweisen enthielt (Aarau 1815–16, 2 Bände; 2. Aufl. 1821).
Auch während der Restaurationszeit vertrat U. im Schooß der conservativen Zürcher Regierung mit Nachdruck die liberale Opposition und galt in der ganzen Eidgenossenschaft als das Haupt der liberalen Partei, zumal er fortwährend seine gewandte Feder in ihren Dienst stellte. Er schrieb die Schweizerartikel für die seit 1814 erscheinende freisinnige „Aarauer Zeitung“, und als diese 1821 den „in Bern stationirten Nachtwächtern der heiligen Allianz“ erlag, für die „Neue Zürcher Zeitung“, die sich durch ihn zum angesehensten Blatt der Schweiz erhob. Auch in dieser Periode gaben die wirklichen oder angeblichen Indiscretionen, die er in diesen Blättern oder, wenn ihn die Censur daran hinderte, in der Allgemeinen Zeitung beging, Anlaß zu häufigen Beschwerden und zogen ihm von seiten der conservativen Regierungen bittern Haß zu. Nachdem die Tagsatzung schon 1814 scharfe Beschlüsse gegen den Mißbrauch der Veröffentlichung diplomatischer Actenstücke und der Tagsatzungsverhandlungen, wie er in der Allgemeinen Zeitung und anderen Blättern stattfinde, gefaßt, erhob sich 1827 der Sturm von neuem gegen ihn. Einer Einladung der Tagsatzung folgend, schlug der Vorort Zürich den Kantonen Verschärfungen der eidgenössischen Bestimmungen gegen die Presse vor, deren Spitze sich speciell gegen U. richtete. Die Debatte, die im Juni 1828 darüber im Großen Rath des Kantons Zürich stattfand, gab U. Anlaß zu einer großen Rede, in der er die Geheimnißthuerei der Regierungen einer vernichtenden Kritik unterzog, die freieste Oeffentlichkeit als eine Nothwendigkeit für das republikanische Staatsleben hinstellte und vom Großen Rath von 1828 an den von 1838 appellirte, der in diesen Dingen ganz anders denken werde. Usteri’s Rede fand in der ganzen Schweiz den mächtigsten Widerhall, sodaß der gegen ihn gerichtete Tagsatzungsbeschluß nur in abgeschwächter Form zu stande kam und schließlich bloß von 12 Kantonen genehmigt wurde. U. durfte es als einen persönlichen Sieg [407] betrachten, als schon im nächsten Jahre 1829 Zürich die Censur und die Tagsatzung das sogenannte Fremdenconclusum mit den gegen die Presse gerichteten eidgenössischen Bestimmungen aufhob. Bezeichnend für die Bedeutung, welche man auch im Ausland der liberalen Propaganda Usteri’s beilegte, ist, daß ein Gerücht, Victor Cousin habe auf seiner Reise durch die Schweiz eine Unterredung mit ihm gehabt, einer der Hauptgründe für die Verhaftung des berühmten französischen Philosophen in Deutschland im Jahre 1824 war, sodaß Cousin nach seiner Rückkehr nach Paris U. durch Stapfer vor dem Betreten Deutschlands oder Oesterreichs warnen zu müssen glaubte. Eine reiche Thätigkeit entfaltete U. auch an der Spitze von freien Vereinen, wie der schweizerischen Gesellschaft für Naturwissenschaften, der schweizerischen und zürcherischen Gesellschaft für Gemeinnützigkeit u. a., in denen er nicht bloß ein Mittel zur Verfolgung wissenschaftlicher oder gemeinnütziger Zwecke erblickte, sondern auch ein solches, das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit unter allen Schweizern zu pflegen und dadurch der Stärkung des politischen Bandes unter den Kantonen, die ihm als Hauptziel seines Wirkens vorschwebte, vorzuarbeiten.
In Zürich hatte sich gegen Ende der zwanziger Jahre aus jüngeren, höchst fähigen Männern die Partei der sogenannten Stadtliberalen um U. gruppirt, welche Reformen in der Verfassung anstrebte, ohne das Uebergewicht der Stadt aufgeben zu wollen. Auf der andern Seite war U. seit den Tagen der Helvetik der Vertrauensmann der gebildeten Elemente des Zürcher Landvolks. So mußte ihm bei dem liberalen Umschwung von 1830 die leitende Stellung zufallen, obgleich er demselben mit getheiltem Herzen gegenüberstand. U., der von jeher das Repräsentativsystem als eine Aristokratie der Bildung aufgefaßt hatte, sah nicht ohne Bangen dem Anbruch des „Bauernregiments“ entgegen; auf der anderen Seite hätte er aber seine ganze Vergangenheit verleugnen müssen, wenn er die nach der Julirevolution in der Schweiz ausbrechende Bewegung, die er mehr als ein anderer hatte vorbereiten helfen, hätte hemmen wollen. Mit Entschiedenheit bekämpfte er daher die Tendenz des aristokratischen Vorortes Bern, von Bundeswegen gegen die Bewegung einzuschreiten, weshalb die Neue Zürcher Zeitung im September 1830 in Bern verboten wurde. Dafür wurde U. die Genugthuung zu theil, daß die Zürcher Regierung eine gleichzeitige Aufforderung des Vororts zu Repressivmaßregeln auf sein Betreiben entschieden ablehnte. Als auf Begehren von 31 Landgroßräthen der Große Rath von Zürich am 1. November 1830 sich zur Verfassungsrevision entschloß, wurde U. zum Vorsitzenden der Commission ernannt, welche die bezüglichen Anträge stellen sollte. Das Project der Commission, das dem Landvolk nur die Hälfte der Vertretung im Großen Rathe zugestehen wollte, befriedigte aber, als U. dasselbe in der Neuen Zürcher Zeitung veröffentlichte, nicht mehr. Als die große Volksversammlung zu Uster am 22. November Anerkennung der Volkssouveränetät und zwei Drittel der Repräsentanten für die Landschaft verlangte, trat U. für sofortiges Nachgeben seitens der Behörden in die Schranken. Auf Antrag der von ihm geleiteten Verfassungscommission ordnete der Große Rath seine Neuwahl nach der von der Versammlung zu Uster verlangten Repräsentationsbasis an. U. wurde der Führer des neuen Großen Rathes. Auf sein Betreiben beschloß derselbe für die von Bern ausgeschriebene außerordentliche Tagsatzung eine Instruction, nach welcher der Kanton Zürich erklärte, daß er zu keinen Mitteln Hand bieten werde, um den Bestrebungen der Kantone nach Verbesserung ihrer Verfassungen entgegenzutreten, und das er es für das wirksamste Mittel zur Herstellung der Ruhe und Eintracht halte, wenn die angebahnten Verfassungsarbeiten beförderlichst in eidgenössischem, freiem und volksthümlichem Geist zu Ende geführt würden. Wiederum wurde U. zum Vorsitzenden der Verfassungscommission ernannt und [408] unter seiner energischen Leitung wurde das Werk so rasch gefördert, daß die neue Verfassung schon am 15. Februar 1831 dem Großen Rathe und am 20. März dem Volke des Kantons Zürich vorgelegt werden konnte, das sie fast einstimmig annahm. Es schien selbstverständlich, daß U., dem der Hauptantheil an der Neugestaltung des Staatswesens zugefallen war, nun auch an die Spitze desselben trete. Am 25. März wurde er an Reinhard’s Stelle zum ersten Bürgermeister und am 28. zum Präsidenten des Großen Raths gewählt. In welchem Geiste er die Regierung zu führen gedachte, zeigte er, indem er den conservativen David v. Wyß dringend bat, eine Wiederwahl als zweiter Bürgermeister anzunehmen, da sich zum Heil des Ganzen das Alte mit dem Neuem verbinden müsse. Das Uebermaß an Arbeit, das sich der 63jährige zugemuthet, hatte jedoch seine Kräfte erschöpft. Am 30. März mußte er sich, von Fieberfrost ergriffen, vom Rathhaus nach Hause tragen lassen und zehn Tage später war er eine Leiche. Der unerwartete Hinschied Usteri’s auf der Höhe seines Wirkens machte in der ganzen Eidgenossenschaft den tiefsten Eindruck. Ein imposantes Leichenbegängniß, zu dem das Landvolk aus allen Gemeinden des Kantons herbeiströmte, zeigte, was diesem der Verstorbene gewesen war. Aber auch vielen Conservativen erschien sein Tod in diesem Moment als ein Unglück; Freund und Feind waren darin einig, daß der milde Verlauf der Umwälzung im Kanton Zürich vornehmlich seiner klugen Leitung zu verdanken sei. U. war auch äußerlich eine stattliche Erscheinung mit auffallend hoher Stirne und geistvollem Auge. Wenn sein stark ausgeprägtes Selbstbewußtsein zuweilen verletzte, anerkannten auch die Gegner seine hohe Intelligenz, sein reines Wollen und seine streng sittliche Denkart. Welchen Eindruck er vollends auf die Freunde machte, zeigen die enthusiastischen Worte Laharpe’s, der ihn noch fünf Jahre nach seinem Tode als „den unermüdlichen Gelehrten, den kenntnißreichen Naturforscher, den unerschütterlichen Vertheidiger der Preßfreiheit und Oeffentlichkeit, den aufrichtigen Freund wahrhaft freisinniger Einrichtungen, den muthigen, unbestechlichen, energischen Magistrat, den weitsichtigen, hochsinnigen Staatsmann, den das Volk seines Kantons als seinen Erlöser betrachtete, den warmherzigen Freund und den tugendhaften Bürger im eminenten Sinne des Worts“ pries. Eine Sammlung seiner kleinen Schriften gab Zschokke ein Jahr nach seinem Tode heraus (Aarau 1832), und eine unvollendet gebliebene Biographie Escher’s von der Linth nahm Hottinger ohne wesentliche Aenderungen in sein Werk über Escher auf.
- Ehrenkranz auf Herrn P. Usteri (Zürich 1831). – Nekrolog in den Verhandlungen der schweizer. Gesellschaft für Naturwissenschaften 1832. – Ott, Das Leben von Paul Usteri (Trogen 1836). – (Zehuder), Dr. Paul Usteri, gew. Bürgermeister des Kantons Zürich (Zürich 1867). – Wydler, Leben und Briefwechsel von Albrecht Rengger (Zürich 1847). – Hottinger, Hans Konrad Escher von der Linth (Zürich 1852). – Mémoires de Frédéric César Laharpe in Vogel’s Schweizergesch. Studien (Bern 1864). – Escher, Erinnerungen seit mehr als 60 Jahren (Zürich 1866–67). – Lebenserinnerungen von Ludwig Meyer von Knonau (Frauenfeld 1883). – Strickler, Actensammlung aus der Zeit der Helvetischen Republik (Bern 1886 ff.). – Luginbühl, Philipp Albert Stapfer, helv. Minister (Basel 1887). – Derselbe, Aus Philipp Albert Stapfer’s Briefwechsel (Basel 1891). – Usteri’sches Familienarchiv, im Besitz des Herrn Nationalrath Meister in Zürich, dessen Benutzung mir gütigst gestattet wurde.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Honoré Gabriel Victor de Riqueti, Marquis de Mirabeau (1749–1791); französischer Politiker, Physiokrat, Schriftsteller und Publizist in der Zeit der Aufklärung
- ↑ Emmanuel Joseph Sieyès seit 1808 Graf, auch l'abbé Sieyès, (1748–1836); französischer Priester (Abbé) und Staatsmann, einer der Haupttheoretiker der Französischen Revolution und der Ära des Französischen Konsulats
- ↑ Frédéric-César de la Harpe auch de Laharpe, (1754–1838); Schweizer Politiker der Helvetik und Erzieher des Zaren Alexander I. von Russland.
- ↑ Der Brumaire (deutsch auch Nebelmonat) ist der zweite Monat des republikanischen Kalenders der Französischen Revolution. Er folgt auf den Vendémiaire, ihm folgt der Frimaire.
- ↑ Pierre-Maurice Glayre (1743–1819); Schweizer Politiker und Diplomat. Glayre galt in der Helvetischen Republik als Verfechter des schweizerischen Einheitsstaates (Unitarier).