ADB:Voß, Christian Friedrich (Buch- und Zeitungsverleger in Berlin)

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Artikel „Voß, Christian Friedrich“ von -n-. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 328–334, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Vo%C3%9F,_Christian_Friedrich_(Buch-_und_Zeitungsverleger_in_Berlin)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 22:51 Uhr UTC)
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Voß: Christian Friedrich V. Mit diesem Namen sind zwei gewerbliche Unternehmungen verknüpft, welche auf eine Vergangenheit von 200 Jahren zurückblicken und noch heute in Blüthe stehen: Die Vossische Buchhandlung und die Vossische Zeitung. Die erstere hat ihren Namen vom Vater, die zweite vom Sohn erhalten.

Die Vossische Buchhandlung wurde von Christian Friedrich V. in [329] Lübben, einer damals kursächsischen Stadt, auf Grund eines Privilegiums vom 3. November 1693 begründet. Von Lübben wanderte er nach Potsdam aus und eröffnete hier mit königlicher Genehmigung eine Buch- und Verlagshandlung. Welcher Art der Verlag war, läßt sich nicht mehr nachweisen. Nur ein Werk des bekannten Arztes und Philosophen La Mettrie liegt vor, welches in Potsdam bei V. – ohne Angabe des Jahres – erschienen ist: „L’homme Plante“, in klein 8°, 58 Seiten. Ebensowenig hat sich feststellen lassen, wann Christian Friedrich V. gestorben.

Sein gleichnamiger Sohn, geboren 1722, setzte das Geschäft in Potsdam fort, wie es scheint, ohne wesentlichen Erfolg. Deshalb bat er am 26. Mai 1748 den König Friedrich II. um die Genehmigung, seinen Buchhandel von Potsdam nach Berlin verlegen zu dürfen, „indem dort nach denen (Büchern) wenigstens gefragt würde“. Der König forderte unter Uebersendung dieses Gesuches durch Vermittelung des Ministers v. Boden die kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer zum Bericht auf, welcher am 12. September 1748 einging und die Ablehnung des Gesuches beantragte, nachdem die damaligen (9) Berliner Buchhändler gutachtlich gehört waren und sich sämmtlich gegen die Zulassung eines neuen Concurrenten erklärt hatten. Dessenungeachtet genehmigte Friedrich II. unterm 2. October 1748 die Bitte des Christian Friedrich B., „da Niemand in dieser Sache ein gegründetes Wiederspruchsrecht zustehe“, jedoch mit der Verpflichtung, „das Geschäft in Potsdam beizubehalten und solches allenfalls durch einen tüchtigen Handelsdiener respiciren zu lassen“. Demgemäß eröffnete V. noch 1748 in Berlin sein zweites Geschäft im Videbahnschen Erbenhause, Königstraße, und heirathete hier in demselben Jahre die Tochter des Buchhändlers und Zeitungsbesitzers Johann Andreas Rüdiger. Das Etablissement in Potsdam hat nachweislich bis zum Jahre 1782 in Potsdam bestanden. Das Geschäft in Berlin nahm einen lebhaften Aufschwung, besonders in Folge der Verbindung, in welche V. durch Vermittlung des Gelehrten Christlob Mylius mit dessen Freund Gotthold Ephraim Lessing gekommen war. In dem Vossischen Verlage erschienen unter vielen anderen Werken 1749 das Gedicht von Gotthold Ephraim Lessing, „Der Eremit, Kerapolis 1749“, und „Die alte Jungfer“, 1753/54 Gotthold Ephraim Lessing’s gesammelte Schriften, 6 Bändchen, 1766 der Laokoon, 1767 Minna von Barnhelm, 1759 „Wie die Alten den Tod gebildet“, 1772 Emilia Galotti, 1779 Nathan der Weise, 1780 Die Erziehung des Menschengeschlechts. Von anderen durch V. verlegten Werken seien erwähnt Friedrich des Großen Poésies diverses 1760, in einfacher und in einer Prachtausgabe, 1767 Mémoires pour servir à l’histoire de la Maison de Brandenbourg, beide Werke mit den berühmten Stichen und Radirungen von Georg Friedrich Schmidt, und auf Grund eines Privilegiums vom 22. März 1787 in Verbindung mit dem Buchdrucker Decker 1788 Oeuvres posthumes de Frédéric II roi de Prusse, 15 Bände, 1789–94 5 Bände; 1772 Herder über den Ursprung der Sprachen, Ursachen des gesunkenen Geschmackes, 1783 Jean Paul, Grönländische Prozesse.

Im J. 1779 nahm Christian Friedrich V. seinen gleichnamigen ältesten Sohn als Gesellschafter in sein Geschäft auf, und seines hohen Alters wegen verkaufte er 1791 es ihm, was der König Friedrich Wilhelm II. unterm 19. Januar 1791 für ihn, seine Erben und Nachkommen bestätigte. Schon am 22. April 1795 starb der Sohn ohne eheliche Descendenz, zwei Tage später der Vater, ohne von dem Ableben des Sohnes Kenntniß erhalten zu haben. Der letztere hatte seine Ehefrau Anna Rosina geb. Schramm zur alleinigen Erbin testamentarisch eingesetzt; aber der Umfang ihres Erbrechts wurde von den Erben ihres Schwiegervaters mit Erfolg angegriffen. In Folge der daraus entstehenden Streitigkeiten wurden die einzelnen Nachlaßobjecte öffentlich versteigert und [330] hierbei die Vossische Buchhandlung 1802 an die Buchhändler Schramm und Wewetzer verkauft, somit aus dem Besitz der Familie Voß ausgeschieden, jedoch die Firma „Vossische Buchhandlung“ beibehalten. Die Käufer erhielten für die Buchhandlung unter dem 5. August 1804 ein königliches Privilegium. Noch in demselben Jahre 1804 schied der eine Inhaber, Wewetzer, aus, ein Buchhändler Wolff trat an seine Stelle; 1845 kaufte der Buchhändler Stricker die Vossische Buchhandlung, welche 1857 auf die Wittwe Rosina Stricker geb. Krokisius überging, die sie noch heute besitzt und in Berlin betreibt.

Die Vossische Zeitung führt ihren Namen nach Christian Friedrich V., dem Sohn des in der Ueberschrift genannten, geboren 1722. Der Begründer dieser Zeitung ist aber nicht er, sondern der Buchhändler Johann Michael Rüdiger, welcher aus der Pfalz Ende des 17. oder Anfang des 18. Jahrhunderts nach Berlin eingewandert war. Am 9. October 1704 richtete er an Friedrich I., König in Preußen, das Gesuch, ihm zu gestatten, „wöchentlich ein Diarium von dem, was im Heiligen Römischen Reich, da sedes belli ist, paßiret, drucken zu lassen“. Mit dem Worte „fiat“ genehmigte der König das Gesuch, der Minister Graf von Wartenberg bestätigte durch die Ordre vom 29. October 1704 dies dem Bittsteller mit dem Zusatze, „daß männiglich sich darnach gehorsamst zu richten und Ihn bei dieser dero Conceßion zu schützen habe“. Darauf begann Rüdiger den Verlag der Zeitung in dem Hause des Rathmannes Freyhöfer in Berlin „unter der Stechbahn“ (Nr. 2). Die Zeitung, in klein Octav zu 4 Blättern mit 14 zu 71/2 cm Druckfläche, führte als Vignette einen Adler mit gespreitzten Flügeln, welcher auf der Brust die Buchstaben FR und in den Fängen ein Band mit dem Titel „Berlinische ordinaire Zeitung“ trug; über dem Kopf des Adlers stand links die Jahreszahl, rechts die laufende Nummer. Der Concession entsprechend erschien sie zunächst wöchentlich nur einmal, nach kurzer Zeit aber schon dreimal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Anfang des Jahres 1721 übernahm des[WS 1] Johann Michael Rüdiger Sohn, Johann Andreas Rüdiger, die Zeitung und wurde dafür vom König zunächst „privatim privilegiret“. Infolge dessen wurde der Titel derselben in „Berlinische Privilegirte Zeitung“ umgeändert. In zwei Cabinetsbefehlen vom 18. Februar 1721 und vom 8. Februar 1722 wies der König die Minister v. Printz und v. Katsch an, dem Rüdiger ein ordnungsmäßiges Privilegium zu ertheilen und ausfertigen zu lassen. Dies ist am 11. Februar 1722 geschehen. Die bescheidenen äußeren Verhältnisse der Zeitung wurden nicht verändert, nur die Expedition der Zeitung, Ende Juni 1721 nach dem „Berlinischen Rathhaus“ verlegt; der Inhalt der Zeitung blieb dürftig, trotz der persönlichen Gunst des Königs, der ihr von Zeit zu Zeit heitere Geschichten aus dem Tabakscollegium zukommen ließ. Die Zeitung nahm erst einen besonderen Aufschwung, als mit dem 1. Januar 1749 das bisherige kleine Octavformat „um der Bequemlichkeit der Leser und um der Vermehrung des Raumes willen“ in ein größeres mit 14 zu 162/2 Blatt Druckfläche (Quartformat) geändert und durch den Gelehrten Christlob Mylius, welcher vom November 1748 bis November 1750 die Zeitung redigirte, sein Vetter und Freund Gotthold Ephraim Lessing zur Thätigkeit für die Zeitung herangezogen wurde. Dieser war im December 1748 nach Berlin gekommen, hatte bei Mylius Wohnung und durch ihn Arbeit gefunden, namentlich auch die Bibliothek von Andreas Rüdiger geordnet. Als im November 1750 Mylius aus der Redaction ausschied, ersuchte Rüdiger Gotthold Ephraim Lessing, dieselbe zu übernehmen, dieser lehnte aber ab.

Anfang März 1751 starb Johann Andreas Rüdiger. Unter Zustimmung [331] seiner Erben übertrug der König durch Cabinetsordre vom 5. März 1751 das jenem ertheilte Zeitungsprivilegium auf dessen Schwiegersohn Christian Friedrich Voß und seine Erben mit denselben Rechten und Pflichten. Durch diesen Besitzwechsel erhielt die Zeitung ihren noch jetzt geltenden Namen – Vossische Zeitung – und wurde gleichzeitig mit der Vossischen Buchhandlung vereinigt, eine Verbindung, welche bis zum Jahre 1802 bestanden hat. Der neue Besitzer bemühte sich, sie durch Vergrößerung des Formats, durch verbesserten und vermehrten Inhalt zu heben, nahm die Verhandlungen mit Gotthold Ephraim Lessing wieder auf und hatte Erfolg. Am 18. Februar 1751 trat Gotthold Ephraim Lessing in die Redaction ein; er übernahm den gelehrten Artikel, das heißt: die Anzeige und Besprechung der neu erschienenen Bücher, die Gedichte zum Jahreswechsel und zum Geburtstag des Königs. Er blieb in dieser Stellung bis zum December 1751 und vom December 1752 bis zum 18. October 1755. Durch ihn wurde ein monatliches Beiblatt beigefügt: „Neustes aus dem Reiche des Witzes“. In dieser Beilage gab er ausführliche Aufsätze über die zeitgenössische, sowohl deutsche als auch ausländische Litteratur. Damit ist er der Schöpfer der Kritik in den Berliner Zeitungen geworden und hat der Zeitung selbst die Richtung gewiesen, die sie seitdem bis zum heutigen Tage treu innegehalten: Förderung aller gemeinnütziger Bestrebungen, wie Forschung in jedem Gebiete des Lebens und in der Wissenschaft, Toleranz in allen Religionssachen. Auch der politische Theil der Zeitung wurde unter dem neuen Besitzer wesentlich gehoben, der Inhalt nicht bloß durch Abdruck anderer, namentlich Hamburger Zeitungen, sondern auch durch Originalberichte aus den europäischen Hauptstädten vermehrt. Die Folge hiervon war eine große Ausdehnung des Leserkreises, ein Zuwachs der Anzeigen aus dem Publikum, sodaß 1767 zum ersten Male eine Beilage von ½ Bogen zum Hauptblatte gegeben werden mußte, sowie daß die seit 1721 bezogenen Geschäftsräume im Berlinischen Rathhause nicht mehr genügten. Am 21. Februar 1767 wurden sie in das 1763 erworbene eigne Haus, Breitestraße Nr. 9, verlegt. Wegen seines Alters verkaufte er mittelst Vertrages vom 30. December 1790 das Zeitungsprivilegium und das Haus Breitestraße Nr. 9 an seinen ältesten gleichnamigen Sohn, welchen er bereits 1779 als Gesellschafter in seine Geschäfte aufgenommen hatte. Der König Friedrich Wilhelm II. bestätigte unterm 19. Januar 1791 diesen Eigenthumswechsel. Aber schon am 22. April 1795 starb, wie schon oben erzählt, dieser Sohn, zwei Tage darauf der Vater, ohne das Hinscheiden seines Sohnes erfahren zu haben. In dem am 25. Januar 1788 errichteten, am 23. April 1795 eröffneten Testamente hatte der Sohn seine Ehefrau Anna Rosina geb. Schramm zur Universalerbin ernannt und seinen Vater auf den Pflichttheil eingesetzt. Obwohl der König unterm 6. Mai 1795 die Vererbung und damit die Uebertragung des Eigenthums der Zeitung auf die Wittwe Voß geb. Schramm genehmigt hatte, wurde beides von Seiten der Erben des Vaters mit Erfolg angegriffen und durch drei gleichlautende Erkenntnisse der nothwendige Verkauf des gesammten Nachlasses des jüngeren Voß zur Ermittelung des väterlichen Pflichttheils angeordnet; das Königliche Obertribunal hatte in seinem Erkenntniß vom 6. Mai 1795 noch ausdrücklich hinzugefügt, daß die Licitation nur zwischen den Erben des Vaters stattfinden dürfe. Diese erfolgte am 18. Juli 1801 und durch gerichtlichen Zuschlagsbescheid vom 18. December 1801 wurde der ältesten Tochter des Christian Friedrich Voß, der Ehefrau des Königl. Münzdirectors Karl Gotthelf Lessing, Marie Friederike geb. Voß, das Eigenthum an dem Zeitungsprivilegium vom 11. Februar 1722 für das Meistgebot von 59000 Thlr. „erb- und eigenthümlich“ zugesprochen. Die Kaufgelderbelegung erfolgte am 1. Juni 1802 und zwar mit Hülfe des Buchhändlers und Professors [332] der bildenden Künste Johann Friedrich Unger, da die Käuferin allein nicht genügende Mittel besaß. Die Letztere trat in ein Societätsverhältniß mit Ersterem und auf Grund dieser Verbindung bestätigte König Friedrich Wilhelm III. mittelst königl. Erlasses von Charlottenburg, den 25. August 1802, den Uebergang des Eigenthums an dem Privilegium auf die beiden Socien „und deren Erben“ unter der Bedingung, daß diese auf das jus exclusivum verzichteten. Diese Societät bestand jedoch nicht lange. Am 25. December 1804 starb der Professor Unger ohne eheliche Nachkommenschaft; in dem Gesellschaftsvertrage war festgestellt, daß, wenn einer der beiden Socien „ohne Erben“ (d. h. Kinder) stürbe, das Eigenthum des gesammten Privilegiums auf den überlebenden übergehen solle. Ungeachtet dieser klaren Abrede konnte nur im Proceßwege das alleinige Eigenthum der überlebenden Gesellschafterin an dem Zeitungsprivilegium vom 11. Februar 1722 festgestellt und erst am 9. Februar 1806 für sie im Hypothekenbuche des Königl. Stadtgerichts zu Berlin eingetragen werden. Damit war das Privilegium der ursprünglich beliehenen Familie Rüdiger-Voß-Lessing zurückerworben, eine einheitliche Leitung und damit eine Hebung des Instituts nach allen Seiten wieder ermöglicht, was dringend nothwendig war. Die Streitigkeiten zwischen den Jung- und Alt-Vossischen Erben, die zahlreichen, kostenvollen Processe innerhalb der Familie, der Niedergang des Verkehrs in Verbindung mit dem Niedergang Preußens im Ausgang des vorigen und im Anfang des jetzigen Jahrhunderts hatten den nachtheiligsten Einfluß auf den Bestand der Zeitung ausgeübt, so daß sie bis auf 2000 Abonnenten herabgesunken und mit Schulden von mehr als 60000 Thalern belastet war. Unter dem Drucke dieser Verhältnisse übertrug die in Breslau wohnende Eigenthümerin die Verwaltung der Zeitung ihrem zweiten Sohne Christian Friedrich Lessing. Geboren am 17. Januar 1780, auf den Universitäten Halle und Berlin vorgebildet, bis zum Jahre 1810 im Staatsdienst, nachher Justizcommissarius (Rechtsanwalt), hat er von 1806 bis zum 31. October 1850 die Zeitung geleitet, ihr eine eigene Druckerei geschaffen, 1819 sie wieder in ein eigenes Haus (Breitestr. Nr. 8) verlegt, sie im Laufe der Jahre von den drückendsten finanziellen Lasten befreit, seit dem 1. Januar 1824 sie täglich, mit Ausnahme des Sonntags, erscheinen lassen, vor allem Männer zur Mitwirkung herangezogen, die gleich ihm mit Eifer und Erfolg die Hebung des Instituts anstrebten und erreichten. Vom Jahre 1806 bis Ende 1822 lag die politische Redaction wesentlich in den Händen des Professors und Lehrers der französischen Gemeinde Samuel Heinrich Catel, geb. 1758, † 1838. Vom 1. Januar 1823 ab bis zum 31. October 1850 übernahm Christian Friedrich Lessing selbst Catel’s Stelle, zog 1823 den Professor Friedrich Wilhelm Gubitz, geb. 1786, † 1870, im October 1826 den Schriftsteller Ludwig Rellstab, geb. 1799, † 1860, in die Redaction. Der Letztere errang sehr bald durch seine ausgezeichneten Schilderung des städtischen und gesellschaftlichen Lebens, durch seine gründlichen Kenntnisse und Kritiken der musikalischen Ereignisse und durch die vollendete Form seiner Schreibweise eine hervorragende Stellung und die Zeitung eine immer wachsende Verbreitung, so daß sie die öffentliche Meinung Berlins in allen litterarischen und künstlerischen Fragen beherrschte.

Am 24. October 1828 starb die Inhaberin des Privilegiums, Marie Friederike Lessing geb. Voß. Unter der sicheren Hand des Sohnes blieb ihr Tod ohne Einfluß auf den Bestand und den Betrieb der Zeitung. Das Eigenthum derselben ging auf ihre drei Kinder, den standesherrlichen Gerichtskanzler Karl Friedrich Lessing, den bisherigen Leiter Justizcommissarius Christian Friedrich Lessing, sowie auf die Frau Professor Müller, Wilhelmine geb. Lessing, und nachdem bereits 1832 der erstgenannte seinen Antheil an die beiden Geschwister [333] verkauft hatte, auf diese Beiden über; die Verwaltung blieb dieselbe. Mit dem Regierungsantritte Friedrich Wilhelm IV., 1840, begann ein politisches Leben in Preußen, welches bis dahin durch Censur, polizeiliche Maßregeln und durch die Rücksicht auf den alternden König Friedrich Wilhelm III. zurückgehalten war. Wenn auch die Hoffnungen auf eine liberale Regierung sehr bald stark gedämpft wurden, konnte doch die einmal angeregte politische Bewegung nicht mehr unterdrückt werden. Dieser Bewegung schloß sich auch die Vossische Zeitung an, sie unterstützte die Forderung auf eine Verfassung mit Selbstverwaltung, bekämpfte die einflußreiche Orthodoxie und trat für unbedingte Toleranz in allen religiösen Fragen ein. Der März 1848 half diesen Bestrebungen zum Siege und brachte das wichtigste Recht eines Volkes: Preßfreiheit. Obgleich damit die beiden in Berlin bestehenden Zeitungen, die Spener’sche und die Vossische, den sichern Schutz ihrer Privilegien – ohne Entschädigung – verloren, so hielten sie doch auch den neu entstehenden Zeitungen gegenüber ihre frühere Stellung aufrecht. Die Vossische vergrößerte von neuem ihr Format und vermehrte die Zahl der Mitarbeiter. Ende 1847 bereits hatte Christian Friedrich Lessing den Dr. phil. Otto Linder (geb. 1820, † 1867), 1848 den Dr. phil. Wilhelm Häring (Willibald Alexis), im August 1849 den Dr. phil. Hermann Kletke in die Redaction gezogen und damit der Zeitung frische Kräfte gewonnen, die geeignet waren, das Institut zu fördern und die Concurrenz mit den neu erschienenen Zeitungen aufzunehmen und sie siegreich durchzuführen.

Am 31. October 1850 beendete der Tod die langjährige erfolgreiche Thätigkeit von Christian Friedrich Lessing; seinen Antheil am Privilegium hatte er seinem Neffen, dem jetzigen Geheimen Justizrath Karl Robert Lessing, vermacht. Dieser und der Referendar a. D. Eugen Ephraim Müller, in Vollmacht seiner Mutter, der Frau Professor Müller geb. Lessing, wurden die Vertreter der Zeitung; sie beschlossen, die Verwaltung und die Redaction derselben dauernd zu trennen, und stellten für letztere den Grundsatz auf, daß in der inneren Politik im allgemeinen die fortschrittlichen Principien zwar vertreten werden, aber kein fester Anschluß an irgend eine Partei auf Grund eines bestimmten Programms erfolgen solle, daß vielmehr die völlige Unabhängigkeit des Instituts gewahrt werden müsse. Dieser Grundsatz ist bis jetzt festgehalten worden, auch nachdem infolge des Todes von Eugen Ephraim Müller und seiner Geschwister, dessen Neffe, Kammergerichtsrath Dr. jur. Fritz Müller, neben dem Geheimen Justizrath Karl Robert Lessing in die Verwaltung eingetreten ist. Infolge jener Trennung von Verwaltung und Redaction und auf Grund jenes Beschlusses wurde im November 1850 dem Dr. phil. Otto Linder die letztere übertragen und von ihm bis zu seinem Tode, am 7. August 1867, geleitet. Er rief im Januar 1858 eine wissenschaftliche Beilage, wie sie 1751 Gotthold Ephraim Lessing eingeführt, von neuem ins Leben, seit dem 1. Januar 1866 die Sonntagsbeilage genannt, politischen, geschichtlichen und schönwissenschaftlichen Inhalts.

Nach seinem Tode übernahm bis zum Juli 1880 Dr. phil. Hermann Kletke die Leitung der Redaction und nach diesem der jetzige Chefredacteur Friedrich Stephany, welcher bereits seit dem 1. Juli 1870 in derselben thätig ist. Infolge des stets wachsenden Umfanges des Instituts wurde das seit 1749 beibehaltene Quartformat aufgegeben und am 1. October 1871 das große Folioformat (26½ zu 42 cm Druckfläche), mit dem 1. October 1875 eine Abendausgabe eingeführt und der Handelstheil wesentlich vergrößert. Obwohl schon 1867 die Geschäftsräume erweitert waren, so zeigten sich doch auch diese bald wieder ungenügend; 1874 mußten einige Nachbargrundstücke, endlich 1894 auch noch das alte Vossische Haus, Breitestraße Nr. 9, dazu gezogen werden, so daß die Zeitung jetzt über einen Flächenraum von über 3000 qm für ihre Bedürfnisse [334] verfügt. Mit dieser räumlichen Ausdehnung hat die Erweiterung des Inhaltes der Zeitung Schritt gehalten. Während im J. 1851 jedes Exemplar 893 Bogen umfaßte und im ganzen über 12½ Millionen Bogen gedruckt wurden, ist im J. 1894 der Umfang jedes Exemplars auf 2747 Bogen, die Zahl der gedruckten Bogen auf über 61 Millionen gestiegen.

Getragen von einer zahlreichen und gediegenen Redaction in Verbindung mit stehenden Mitarbeitern in allen wichtigen Plätzen in und außerhalb Europas, sowie durch einen eigenen, umfangreichen Depeschendienst, stets unterstützt durch die Gunst des Publicums, welches für seine Anzeigen in ihr das wirksamste Organ sieht, hat sie bis heute ihre Stellung innerhalb der Berliner publicistischen Presse behauptet.

–n–.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: das