Zum Inhalt springen

ADB:Werdenhagen, Johann Angelius von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Werdenhagen, Johann Angelius (v.)“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 759–762, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Werdenhagen,_Johann_Angelius_von&oldid=- (Version vom 14. November 2024, 17:51 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 41 (1896), S. 759–762 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Angelius Werdenhagen in der Wikipedia
Johann Angelius Werdenhagen in Wikidata
GND-Nummer 100702236
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|41|759|762|Werdenhagen, Johann Angelius (v.)|Paul Zimmermann|ADB:Werdenhagen, Johann Angelius von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100702236}}    

Werdenhagen: Johann Angelius (v.) W. († 1652) wurde am 1. Aug. 1581 in Helmstedt geboren. Er entstammte einer angesehenen Bürgerfamilie; sein Vater hieß Angelius W., seine Mutter Anna geb. Kreyenberg; seine einzige Schwester Anna heirathete später (1603) den Helmstedter Professor Heinrich Schaper. Früh bezog W., wenn auch sein Name in der Matrikel fehlt, die Hochschule seiner Vaterstadt. Schon als Dreizehnjähriger begrüßte er hier die Doctorproclamation Kaspar Arnoldi’s (24. September 1594) in einem formvollendeten lateinischen Gedichte. In der Schule der Humanisten, die damals die Universität Helmstedt beherrschten, erhielt er unter Caselius’, Henning Arnisäus’ u. A. Leitung in Philologie und Philosophie, in Staats- und Rechtswissenschaft eine gründliche Bildung. Mit Caselius stand er als Hausfreund in enger Beziehung; er hat auf ihn und seine Familie eine Reihe von Gedichten verfaßt, wie auch der Lehrer selbst seinem ausgezeichneten Schüler lateinische Verse widmete. Einen akademischen Grad sich zu erwerben, wies er trotz wiederholtem Angebot von sich. Kaum zwanzig Jahre alt soll er die Erlaubniß bekommen haben in der juristischen und philosophischen Facultät Collegien zu halten, doch wird dies – in den Acten findet sich dafür kein Beweis – dahin zu verstehen sein, daß er jüngeren Studenten schon damals Unterricht ertheilte. Im J. 1606 begleitete er als Hofmeister einen jungen Adeligen Jacob v. Kotze, der seit dem 8. März 1604 in Helmstedt gewesen war, nach Jena, Altorf und Tübingen, und als dieser hier gestorben, ging W. allein nach Straßburg und Heidelberg weiter. In Tübingen hielt er eine Disputation de legatis, in Straßburg de testamentis. Im folgenden Jahre (1607) nahm er eine Stelle als Conrector in Salzwedel an, doch gab er sie nach kurzer Zeit wieder auf, um abermals als Hofmeister bei den beiden Brüdern Wolf Gebhard und Gotthelf Werner Edlen von Warberg in Dienst zu treten. Er ging mit ihnen nach Leipzig, blieb hier 3 Jahre und besuchte dann 1612 mit dem jüngeren Bruder auch die Universität Gießen. Schon um diese Zeit wurde er von dem braunschweigischen Hofe zu verschiedenen Malen zu Gesandtschaften gebraucht, 1611 an den Rath zu Straßburg, 1612 zu Matthias’ Kaiserkrönung, an den Kurfürsten von Sachsen, nach Dänemark u. A. Beim Tode des Herzogs Heinrich Julius († am 30. Juli 1613) scheint er wieder in Helmstedt geweilt zu haben, da er hier auf den Tod des Herzogs und den Regierungsantritt seines Sohnes Friedrich Ulrich zwei Schriften herausgab. Bei letzterem stand er offenbar in großer Gunst. Er erstrebte eine Helmstedter Professur, aber die Universität verhielt sich ihm gegenüber auffallend ablehnend. Der Herzog forderte sie unterm 22. December 1614 auf, sich über eine Anstellung Werdenhagen’s zu äußern. Es erfolgte keine Antwort; das äußerst günstige Zeugniß der Universität über ihn, das Rudolf Diephold aufgesetzt und W. später in seinem Poem. juvenil. Cccc 3 ff. veröffentlicht hat – worin nicht nur Werdenhagen’s Gelehrsamkeit, sondern auch sein Charakter auf das höchste gelobt werden –, scheint niemals an die Regierung abgesandt zu sein. Denn am 13. März 1616 eröffneten die fürstlichen Räthe der Universität, der Herzog werde mit ihren „hinterhaltenen Bedenken sich endtlich nicht vffhalten lassen“. Am 30. April 1616 wurde eine [760] Ernennung Werdenhagen’s zum Professor der Ethik ausgefertigt, die er am 7. Mai in Helmstedt präsentirte. In einer nachträglichen Bemerkung des Decanatsbuches wird zwar gesagt, daß ihm am 11. Mai ein öffentlicher Lehrauftrag für die praktische Philosophie, die, wie bedeutsam hinzugefügt wird, et Johannis Caselii et Andreae Gruphenii doctrina hactenus ornaverat, ertheilt worden sei: doch ist sein Name in den folgenden Semestern dort unter den Lehrern der Facultät, auch nach Gruphenius’ Tode († am 13. Septbr. 1616), niemals eingetragen. Die Facultät scheint der Ernennung Werdenhagen’s passiven Widerstand entgegengesetzt zu haben. Den Grund dafür haben wir zweifellos in seiner religiösen Stellung zu suchen. Gläubigen Herzens und von tiefem Gemüthe hatte er sich mehr und mehr zu einem Gegner der humanistischen Bildung entwickelt, und gegen diese wandte er jetzt die Waffen, die er in ihrer Schule trefflich zu führen gelernt hatte. Er sah in der Philosophie nur noch Heidenthum und Abfall vom Christenthum und Lutherthum zugleich und nahm so die Ansichten wieder auf, mit denen vor einigen Jahren Daniel Hoffmann seinen Widersachern völlig unterlegen war. Schon vor seinem ersten Fortgange von Helmstedt, um das Jahr 1605, scheint er offen für Daniel Hoffmann, theologum summum iniuste subagitatum, Partei genommen zu haben. Hat er auch seine Gedichte aus dieser Zeit, wie er selbst angibt, später überarbeitet, so werden doch manche schon damals eine unverkennbare Spitze gegen die humanistische Richtung gehabt haben. Das zeigen schon Titel wie: „Impossibile esse, quod Christianismi veritas ex ductu Ethnicismi rite addisci et pie exerceri queat, uti blaspheme ab aliis id docetur“, oder: „Detestatio in seculi nostri stolidam coecam et blasphemam sapientiam“. Aber wie sehr er auch das vornehme Herabsehen der Humanisten auf die Heilige Schrift, die Bevorzugung der alten Litteratur und die Ueberschätzung des Vernunftgebrauchs verwarf und tadelte – als einer der ersten scheint er hier für seine humanistischen Gegner den Ausdruck rationistae und ratiocinistae verwandt zu haben –, so war er damit noch keineswegs ein Mann nach dem Herzen der orthodoxen Lutheraner. Denn auch ihnen warf er, obwol fest auf dem Boden der Schrift und Luther’s stehend, zu einseitige Verstandesrichtung vor, ein zu ausschließliches Betonen der reinen Lehre und die dadurch beförderte Neigung zu theologischem Streite; mit Nachdruck machte er dagegen das Recht der wahren Herzensfrömmigkeit geltend, und gegenüber den hierarchischen Bestrebungen der Orthodoxie, deren Lehre und Praxis ihm oft nicht im Einklange zu stehen schienen, vertrat er mit Entschiedenheit das Recht des allgemeinen Priesterthums der Gläubigen in der Gemeinde. Deutlich trat er mit solchen Ansichten im Reformationsjahre (1617) in acht öffentlichen Reden hervor, die er später unter dem Titel: „Verus Christianismus, fundamenta religionis nostrae continens“ (Magdeburg 1618) herausgab. Er erregte damit großes Aergerniß in den maßgebenden Kreisen der Universität. Cornelius Martini, den W. in früheren Jahren in lateinischen Versen besungen hatte, Heidmann u. A. griffen ihn auf das heftigste an. In einer feierlichen Sitzung war ersterer am 22. September dabei so weit gegangen, daß W. wol fühlend, daß er den sicheren Rückhalt bei beiden Parteien, den Humanisten und den Orthodoxen, verloren hatte, es für gerathen hielt, am 29. September um seinen Abschied zu bitten, der ihm sofort ertheilt zu sein scheint. Schon am 16. October 1618 wird sein Nachfolger Joh. Lüders als Professor eth. et polit. eingeführt. W. wandte sich nach Magdeburg, wo er Stadtsyndikus wurde. Aber auch hier hatte er es bald mit verschiedenen Parteien verdorben, insbesondere mit den einflußreichen Domherren, weil er für den Ausgleich der Zwistigkeiten des Administrators des Erzbisthums, Markgraf Christian Wilhelm’s von Brandenburg, mit der Stadt eingetreten war [761] und unter dem Pseudonym Chilobert Jonas 1622 zwei „höchst nöthige Erinnerungs-Tractätlein“ veröffentlicht hatte „vom unnützen verwirreten ungeistlichen Weltstande der Domherren und heidnischen Pharisäer“ und „wie es mit einer ordentlichen Wahl eines Bischoffs oder Praelaten vor alten Jahren gehalten und wie es wieder zum rechten Stande zu bringen“. Von seiten der theologischen Facultät zu Wittenberg erfuhren diese Schriften eine scharfe Verurtheilung, die jedoch nach Christ. Thomasius’ Meinung dem Werke des frommen Mannes nur zur Empfehlung gereichen könnte. Bei der Bürgerschaft war W. eine sehr beliebte und geachtete Persönlichkeit. Das zeigte sich, als es im Februar 1621 wegen des Unfugs der Kipper und Wipper zu einem Aufstande gegen den Magistrat kam. Da gelang es ihm, nicht nur die Ruhe wieder herzustellen, sondern auch die schwebende Streitfrage geschickt zu erledigen. Gleich darauf wurde er auch in den Streit der Stadtgeistlichkeit verwickelt, der von Andr. Cramer, einem Schüler und Anhänger Daniel Hoffmann’s in Helmstedt, angeregt war, und in dem, vom Persönlichen abgesehn, der alte Streit über die Stellung der Theologie und Philosophie fortgeführt wurde. W. nahm seiner alten Richtung treu in Wort und Schrift für Cramer Partei und zog sich dadurch viele Verdrießlichkeiten zu. Während er fünf Monate lang als Gesandter in Braunschweig weilte, gewannen seine Widersacher so sehr die Oberhand, daß er 1626 seine Stelle niederlegte. Er trat nun als Rath in den Dienst des Administrators, der ihn als Gesandten zu den niedersächsischen Kreistagen verwandte. Im J. 1627 begab er sich nach Hamburg, wo er sich, jedoch vergeblich, um das Syndikat bewarb und neuen Anfeindungen ausgesetzt war. Er ging daher nach Leiden und fand hier und im Haag sechs Jahre lang so sehr in ruhiger wissenschaftlicher Thätigkeit seine Befriedigung, daß er mehrere Anerbietungen von akademischen Lehrstühlen von der Hand wies. In diese Zeit fällt die Vollendung und Herausgabe seiner Hauptwerke. Es sind diese geschichtlichen, philosophischen, poetischen und religiösen Inhalts. Von den ersteren besonders hervorzuheben ist sein Werk „De rebuspublicis Hanseaticis earumque nobili confoederatione“ (Lugd. 1631; 2. Ausg. Frkf. 1641), das für uns nur zur Beurtheilung zeitgenössischer Ereignisse von Bedeutung, auch schon bei seinen Zeitgenossen viel Anfechtung erfuhr. Fertigt doch Hermann Conring den Verfasser mit den Worten ab: ineptus autor, ut molliter dicam, nihil de origine foederis Hanseatici certi prodit. Sodann: „Politica generalis seu introductio universalis in omnes Respublicas“ (Amstel. 1632). Wichtiger sind seine religiösen Werke, so seine: „Psychologia vera J. B. T.“ (d. i. Jac. Böhmii Teutonici. Amstel. 1632), die zur Verbreitung der Lehren Jakob Böhme’s dienen sollte. An weitere Kreise wandte er sich mit einem deutsch geschriebenen Werke: „Offene Hertzens-Pforte zum wahren Reiche Christi“ (Leiden 1632 und mehrmals wiederholt), das er unter dem Pseudonym Angelus Marianus herausgab. Er klagt darin heftig über die lutherischen Geistlichen, den Schaden, den Scholastik und Polemik der Kirche gebracht haben, und über die sittliche Verderbniß der Zeit. Das Buch zog ihm bei seinen Gegnern nicht nur den Vorwurf des „Enthusiasmus“, sondern trotz seiner wahren innerlichen Frömmigkeit auch den des Atheismus zu. Als formgewandten lateinischen Dichter zeigt sich W. in seinen Jugendgedichten aus der ersten Helmstedter Zeit, die zuerst Ulysseae 1607 erschienen sein sollen, dann aber umgearbeitet als „Poematum Juvenilium Pars prima; Lyrica continens, ab Ethnicismo vindicata et pietati Christianae restituta.“ (Lugd. Bat.) 1629 herausgegeben wurden. Im J. 1632 wurde er Kammer- und Geheimrath des Erzbischofs Joh. Friedrich von Bremen, und nach dessen Tode trat er auch wieder in den Dienst der Stadt Magdeburg, sowie in den des Herzogs August zu Braunschweig und Lüneburg. Von letzterem, [762] dem er schon 1623 und 1625 zu verschiedenen Gelegenheiten lateinische Gedichte gewidmet hatte, wurde er bald nach dem Tode des Herzogs Friedrich Ulrich († am 11. Aug. 1634) und der dadurch eröffneten Wolfenbüttler Succession noch in Hitzacker unterm 29. Sept. 1634 zum Geheimrath von Haus aus bestellt. Als Gesandter des Magdeburgischen Raths war er 1635 auf dem Convente in Lüneburg, in Dänemark und in den Hansestädten thätig. Als Magdeburg von den Sachsen 1636 belagert wurde, weilte er in Hamburg, wo er auf Wunsch des kaiserlichen Gesandten mit dem schwedischen Bevollmächtigten Johann Salvius über die Wiederherstellung des Friedens verhandelte. Auch erstattete er dem Kaiser Ferdinand II. hierüber ein Gutachten, das diesem so gut gefiel, daß er ihm das Prädicat eines kaiserlichen Reichsraths ertheilte. Im J. 1637 ernannte er ihn zum ordentlichen kaiserlichen Gesandten bei den Hansestädten; um dieselbe Zeit wird W. in den Adelstand erhoben sein. Er nahm nun seinen Sitz in Lübeck und setzte neben seinen öffentlichen Geschäften seine schriftstellerische Thätigkeit fort. Noch in späteren Jahren soll er, seiner alten Gesinnung treu, gegen die in seiner Heimath zu unbedingter Herrschaft gekommene Richtung Georg Calixt’s an einem Malleus impietatis Calixtinae geschrieben haben, den er nicht mehr vollendete. Weite Reisen zu machen hinderten ihn in letzter Zeit Podagra und Steinleiden. Trotzdem ließ er sich noch im Herbste 1652 nach Ratzeburg bringen, um seine Tochter Dorothee Sophie über den Verlust des ersten Gatten, des mecklenburgischen Raths Abraham Kayser zu trösten. Hier ist er dann am 26. December 1652 gestorben. Jene Tochter, die sich in zweiter Ehe mit dem Kanzleidirector Franz Julius Chopius in Güstrow vermählte, war das einzige seiner sechs Kinder, das ihn überlebte. Sie stammte aus Werdenhagen’s Ehe mit Judithe Pfeil, einer Tochter des Capitulars und Advocaten Daniel Pfeil in Hamburg, die er schon 1605 in einem lateinischen Gedichte als Waise beklagt und im Juni 1616 geheirathet hatte.

Vgl. die Personalien hinter Hect. Mithof’s Leichenpredigt (Lübeck 1653, 4°), denen Moller in seiner Cimbria literata Th. 2, S. 966–70 folgt. – Henke’s Aufsatz „Werdenhagen“ in Herzog’s Real-Encyklopädie f. protestant. Theol. (Lpz. 1885) XVI, 757 und die dort angeführte Litteratur. – Beste, Gesch. d. Br. Landeskirche, S. 162. – Hoffmann, Gesch. d. Stadt Magdeburg III. – Herzogliches Landeshauptarchiv in Wolfenbüttel.