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ADB:Wilhelm III. (Markgraf von Meißen und Herzog zu Sachsen)

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Artikel „Wilhelm III., Markgraf von Meißen“ von Heinrich Theodor Flathe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 124–127, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_III._(Markgraf_von_Mei%C3%9Fen_und_Herzog_zu_Sachsen)&oldid=- (Version vom 29. Dezember 2024, 16:52 Uhr UTC)
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Wilhelm III., Markgraf von Meißen und Herzog zu Sachsen, der Tapfere beigenannt, der jüngste Sohn Kurfürst Friedrich’s des Streitbaren von Sachsen und Katharina’s von Braunschweig, geboren am 30. April 1425, † am 14. November 1462, erbte bei des Vaters Tode 1428 dessen Länder mit Ausnahme des dem ältesten allein zustehenden Kurlandes mit seinen Brüdern Friedrich, Sigismund und Heinrich gemeinsam. Erst nach des letzteren Tode 1435 wurde eine Art Theilung auf neun Jahre vorgenommen, diese aber, als Sigismund den geistlichen Stand erwählt hatte, schon am 25. Februar 1437 dahin abgeändert, daß Friedrich seinen Antheil behielt, die der beiden anderen von Vögten verwaltet wurden, um aus ihrem Ertrag die Schulden der Fürsten zu tilgen. W. fand auf drei Jahre Aufnahme bei seinem Vetter Friedrich von Thüringen gegen jährlich 100 Schock neue Groschen und 10 Fuder Weins. Am 10. September 1445 schritten hierauf die beiden Brüder in Altenburg zu einer Theilung ihrer Länder. Der jüngere machte die Theile, der ältere wählte. Als jedoch Friedrich wider Erwarten Thüringen wählte, erhob W., aufgereizt durch seinen selbstsüchtigen Rathgeber Apel Vitzthum (s. A. D. B. XL, 83) und dessen Brüder, Widerspruch, worauf unter Theilnahme des Erzbischofs von Magdeburg, des Kurfürsten von Brandenburg und des Landgrafen von Hessen am 11. December 1445 die Theilung durch den „hallischen Machtspruch“ dahin abgeändert wurde, daß Friedrich Meißen, W. Thüringen erhielt. Trotzdem setzten die Vitzthume ihre Umtriebe fort, und daß Friedrich deshalb ihre Entfernung forderte, befestigte nur ihren Einfluß auf Wilhelm’s trotziges Gemüth. Nun griff Friedrich zu den Waffen. Während W. zu Jena seine Hochzeit mit Kaiser Albrecht’s II. Tochter Anna feierte, eröffnete er durch Einbruch in Thüringen den Bruderkrieg (1446–1451). Seine erneuten gütlichen Vorstellungen waren umsonst; eher, erklärte W., wolle er mit den Vitzthumen aus dem Lande gehen, ehe er sie entlasse. Seine Landesordnung von 1446, welche die Regierung in die Hände von vier Räthen legte, von denen der Herzog nur einen ernannte, befestigte ihre Herrschaft nur noch mehr. Viele thüringische Herren und Städte verließen wegen solcher Hartnäckigkeit Wilhelm’s Sache und traten auf Seiten des Kurfürsten. Nach verschiedenen vergeblichen Vermittlungsversuchen benachbarter Fürsten kam 1448 ein Friede zu Stande, während dessen W. die von ihm geworbenen böhmischen Söldner, die furchtbaren Zebracken, um Thüringen von ihnen zu befreien, seinem Vetter von Braunschweig gegen den Bischof von Hildesheim, dann den Städtefeinden in Westfalen gegen Soest zu Hülfe führte (Bachmann, Herzog Wilhelm von Sachsen und sein böhmisches Söldnerheer auf dem Zuge vor Soest in Ermisch, Neues Archiv f. sächs. Gesch. II, 97 ff.). Den Wiederausbruch der Bruderfehde bewirkte der schwarzburgische [125] Hauskrieg zwischen dem Grafen Günther und seinem Vetter Heinrich, dem einzigen unter den thüringischen Grafen, der zu W. hielt. Mit äußerster Erbitterung und schonungsloser Grausamkeit wüthete der Krieg. Zu Wunsiedel schlossen die böhmischen Utraquisten am 27. März 1450 mit W., dem Markgrafen von Brandenburg und dem Herzoge von Baiern einen Bund gegen den ihnen verhaßten Kurfürsten; 20 000 von ihnen vereinigten sich, nachdem sie das Meißnische verwüstet hatten, bei Pegau mit W. und erstürmten am 15. October Gera. Erst am 27. Januar 1451 kam zu Pforta bei Naumburg eine endgültige Aussöhnung der feindlichen Brüder zu Stande. Dem Herzog W., der endlich den Eigennutz der Vitzthume durchschaut hatte, legten Spätere die Worte in den Mund: „Ich will gern und willig sterben, wenn ich nur zuvor gesehen, daß ihr feindseligen Leute einen wohlverdienten Lohn erhalten habt“. Er nahm ihnen die früher geschenkten Güter wieder ab und trieb sie aus dem Lande.

Für Wilhelm’s Charakter bezeichnend ist das Sprüchwort, das von ihm sagte: „wenn W. die Sporen angelegt habe und zu Weimar über den Hof gehe, so höre man ihn über das ganze Thüringer Land, und möchte sich dann wohl vorsehen, wer ihm sie anzulegen Ursache gegeben“, wie dies 1458 die Besitzer der Burgen Jühnde, Bramburg und Herstelle erfuhren, die seine Unterthanen mit Raub und Wegelagerung geplagt hatten. Mit seiner Einmischung in auswärtige politische Händel hatte er wenig Glück. Als Mitgift seiner Braut Anna, der Tochter König Albrecht’s II., war ihm am 23. Decbr. 1439 das Einlösungsrecht des Herzogthums Luxemburg nebst der Grafschaft Chimai überlassen worden, dessen Inhaberin damals Elisabeth, die Tochter Herzog Johann’s von Görlitz, war. Dadurch, daß Herzog Philipp der Gute von Burgund, deren finanzielle Bedrängniß ausnutzend, dieses Land für sich zu erwerben suchte, geriethen er und W. in feindlichen Gegensatz. Verschiedene Verträge, die Elisabeth bald mit dem einen, bald mit dem andern einging, kamen nicht zum Vollzug. Das Schloß Luxemburg war seit 1440 von Wilhelm’s Söldnern besetzt, unter Leitung seines tüchtigen Vertreters, des Grafen Ernst von Gleichen-Blankenstein, breitete sich sein Einfluß über den größten Theil des Landes aus, so daß Philipp, als er 1443 seine Absichten mit Gewalt durchsetzen wollte, auf Schwierigkeiten stieß. Verhandlungen, bei denen vorübergehend der Gedanke eines Zweikampfes zwischen Philipp und W. auftauchte, führten zu keinem Ausgleich. Ein nächtlicher Ueberfall lieferte die Stadt Luxemburg in Philipp’s Hände, die sächsische Besatzung der Burg wurde durch Hunger zur Ergebung genöthigt, worauf W. in Vertragsweise seine Rechte auf Luxemburg dem Burgunder gegen Auszahlung der Mitgiftsumme von 120 000 Gulden abtrat. Bestimmungen, die jedoch infolge anderweit eingetretener Schwierigkeiten nicht zur Durchführung kamen. Philipp blieb thatsächlicher Herr des Landes, während W. sein Recht darauf verwahrte. Neue Verhandlungen, bei denen Philipp die Verheirathung seines Sohnes Karl mit Kurfürst Friedrich’s Tochter Anna anbot, die dann die sächsischen Ansprüche als Mitgift erhalten sollte, führten ebenso wenig zum Ziel wie der Versuch Karl’s VII. von Frankreich, durch eine Vermählung seines jüngeren Sohnes Karl von Berry mit Wilhelm’s Tochter Margarete die sächsischen Rechte auf Luxemburg an sich zu bringen. Da jedoch für W. auf eine wirkliche Erwerbung des Landes doch keine Aussicht war, verkaufte er, um wenigstens von seinen auf Luxemburg verschriebenen Forderungen etwas herauszubekommen, seine Rechte 1459 an Frankreich. Allein vor der völligen Abzahlung der bedungenen Kaufsumme starb Karl VII., sein Nachfolger Ludwig XI. trat trotz aller Bemühungen von Wilhelm’s Gesandten von dem Vertrage zurück, und um nicht Alles einzubüßen, mußte sich W. entschließen, wieder mit Philipp anzuknüpfen, der denn auch 1462 in den Vertrag Karl’s VII. [126] eintrat und bis 1466 die darin ausgesetzte Summe ratenweise abzahlte. Ebenso vergeblich war Wilhelm’s Versuch, nach dem frühen Tode seines Schwagers Ladislaus Ansprüche auf den böhmischen Thron geltend zu machen. Er beeilte sich zwar, in der Person des Propstes H. Leubing einen gewandten Unterhändler nach Böhmen zu senden, zwar lieh ihm sein Bruder, der Kurfürst, mit dem er nun in innigem Einverständniß lebte, seine Unterstützung, nicht minder die Hohenzollern, die zu Naumburg der sächsisch-hessischen Erbverbrüderung beitraten und durch die Verlobung von Wilhelm’s Tochter Margarete mit Markgraf Albrecht Achilles’ von Brandenburg Sohn Johann ihr Interesse mit dem seinigen verknüpften, dagegen wollten die utraquistischen Böhmen von dem Sohne ihres einstigen Feindes nichts wissen, desgleichen weigerten sich die Schlesier ihn anzuerkennen, vom Kaiser aber konnte er um so weniger etwas erwarten, als dieser mit eigenen Ansprüchen auftrat und nicht einmal für diese etwas that, und selbst der hochbetagte und friedliebende Papst Calixt III. mahnte den sächsischen Prätendenten unter Hinweis auf die Türkengefahr von einem Kriege gegen Böhmen ab. So zog es W. vor, die von Markgraf Albrecht angebotene Vermittlung anzunehmen. Unter dieser wurde 1459[WS 1] zuerst zu Wunsiedel verhandelt, dann, 25. April, zu Eger ein Vergleich geschlossen. W. verzichtete für sich und seine Gemahlin auf alle Ansprüche auf die böhmische Krone, die sächsischen Herzöge traten mit König Georg Podiebrad in eine feste Einigung zu gegenseitigem Schutz und diese wurde besiegelt durch die Wechselverlobung Zedena’s, der Tochter Georg’s, mit des Kurfürsten Sohn Albrecht und Wilhelm’s Tochter Katharina mit Georg’s jüngstem Sohne Hinko.

Wilhelm’s Ehe mit der Habsburgerin Anna war unglücklich. Nachdem er ihr auf die fränkisch-sächsischen Besitzungen verschriebenes Leibgedinge an die Vitzthume veräußert hatte, verschrieb er ihr zwar für den Fall seines unbeerbten Todes seine sämmtlichen Länder, doch wurde diese seltsame und nur aus Wilhelm’s damaliger Spannung mit seinem Bruder erklärliche Freigebigkeit bei der Aussöhnung beider wieder abgeändert. Anna’s böser Genius wurde eine schöne Buhlerin, Katharina die Tochter Eberhard’s v. Brandenstein und Wittwe des fränkischen Ritter v. Heßberg, um derentwillen W. seiner trefflichen Gemahlin überdrüssig wurde und am liebsten mit jener auf Schloß Roßla hauste, während Anna nach Eckardsberge verwiesen und dort vor den Augen der Welt verborgen gehalten wurde. Als sie es, durch einen Traum ermuthigt, wagte, sich wieder vor Wilhelm’s Augen zu zeigen, soll sie sogar thätliche Mißhandlung erfahren haben. Und doch mußte sie ihrem Bruder, der ihren Gemahl darüber zur Rede stellte, beichten, daß alles Vitzthum’sche Lügen seien. Sie starb in Gram am 13. November 1462, und nun ließ sich W. seine Roßlaer Käthe zu Weimar mit Einwilligung der Stammesvettern und Erbverbrüderten in Gegenwart vieler Fürsten vom Erzbischof von Magdeburg feierlich antrauen, ohne zu bemerken, wie sie ihn betrog und wie sie vom ganzen Hofe verachtet und mit Schimpf behandelt wurde. Ende 1461 unternahm er, vielleicht aus Reue über die Verstoßung seiner Gemahlin, nachdem er vorher sein Testament gemacht und die Schloßkirche zu Weimar zu einer Stifts- und Collegiatkirche erhoben hatte, in Begleitung von 91 Grafen und Herren eine Wallfahrt ins gelobte Land, von der er nach 28 Wochen zurückkehrte. – Gleich seinem Bruder war W. Freischöffe. In seiner Landesordnung von 1446 erließ er ein Verbot gegen alle Berufungen an geistliche und westfälische Gerichte. Das Jahr vorher vereinigten sich die thüringischen Stände mit ihrem Herzog, das Faustrecht ganz aufzuheben und gemeinschaftlich ein Friedensgericht anzuordnen, zu welchem der Herzog, die Grafen und Herren, die Ritterschaft und die Städte je einen Beisitzer ernannten und welches alle Fehden, nicht bloß wie früher die sogenannten [127] unehrlichen bestrafen, den neuen Landfrieden und die Landesordnung aufrecht erhalten sollte. Von W. eingeladen predigte der Barfüßer Johann Capistrano auch in Jena; wahrscheinlich auf dessen Aufforderung erließ er 1452 eine zweite Landesordnung. – Da W. keine Söhne hinterließ, fiel sein Land an seine Neffen Ernst und Albrecht.

Bötiger-Flathe, Geschichte von Sachsen (1867) II, 383 ff. – Ueber die luxemburger Sache: Berthelot, Histoire du Duché de Luxembourg (1743) VII. – Falke, Herzogs Wilhelm III. Reise ins Gelobte Land in v. Weber’s Archiv f. die sächs. Gesch. IV, 283. – Kohl, Die Pilgerfahrt des Landgrafen Wilhelm des Tapferen von Thüringen 1461. Bremen 1868.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 1549