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Die Aufnahme der böhmischen Exulanten in Dresden

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Zur Geschichte der Dresdner Kirchenbücher Die Aufnahme der böhmischen Exulanten in Dresden (1895) von Friedrich Aster
Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 1 (1892 bis 1896)
Ein Gedicht auf des Kurfürsten Moritz Tod
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Die Aufnahme der böhmischen Exulanten
in Dresden.[1]
Von Gymnasialoberlehrer Dr. Friedr. Aster.


Nachdem mit der Schlacht am Weißen Berge (1620) der böhmische Aufstand gegen die habsburgische Herrschaft ein schnelles Ende gefunden hatte, war es um die politischen und religiösen Freiheiten der Böhmen geschehen. Die Begüterten unter den Aufständischen büßten ihr Unterfangen mit ganzem oder theilweisem Verluste ihrer Besitzungen, und von allen protestantischen Unterthanen verlangte man, daß sie in den Schoß der alleinseligmachenden katholischen Kirche zurückkehren sollten. Nun grenzte aber einmal Böhmen im Norden an das rein protestantische Sachsen, und dann war im Augsburger Religionsfrieden (1555) den freien Unterthanen, welche der Religion des Landesherrn nicht folgten, das Recht des freien Abzugs (ius emigrandi) zugestanden worden. Diese beiden Umstände ermuthigten viele glaubensstarke Protestanten, lieber ihr theures Vaterland, sei es auch unter Zurücklassung ihrer liegenden Habe, zu verlassen, als dem Glauben der Väter untreu zu werden. Der fromme Glaubenseifer der einen theilte sich den anderen mit, und bald wollten viele Tausende exules Christi werden und suchten in festem Vertrauen auf Gottes Beistand eine neue Heimath. Uebrigens beschränkten sich die Bekehrer nicht auf Böhmen, sondern trieben ihr Wesen mit gleichem Eifer in den anderen Ländern der böhmischen Krone, ja auch in Oesterreich, Kärnthen und Steiermark. Es wanderten deshalb auch aus diesen Ländern zahlreiche Protestanten aus, die, weil sie zu gleicher Zeit und aus demselben Anlaß ihr Vaterland verließen, immer mit gemeint sind, wenn man von Exulanten jener Zeit im allgemeinen spricht. Aus Böhmen kam aber die größte Zahl.

Sachsen nun war der natürliche und zunächst einzige Zufluchtsort der Bedrängten. Kurfürst Johann Georg I. war trotz seiner sonstigen politischen Haltung seinen Glaubensgenossen immer eine letzte Hülfe und Stütze geblieben und nutzte sein gutes Verhältniß zum Kaiser in zahlreichen Fällen zu ihren Gunsten aus. Ihre kühnsten Hoffnungen erfüllte er freilich nicht, aber er wußte es doch dahin zu bringen, daß das katholische Reformationswerk in Schlesien einige Zeit aufgehalten wurde und in der ihm verpfändeten Lausitz überhaupt keinen Anfang nahm. So ward die letztere einer der wichtigsten Zufluchtsorte der böhmischen Protestanten. Aber auch die sächsischen Erblande wurden vielfach das Ziel der Auswanderer, die sich entweder einfach aus den böhmischen nach den sächsischen Bergstädten flüchteten, oder, dem Laufe der Elbe folgend, die Elbstädte von Schandau bis Wittenberg überschwemmten, wenn sie sich nicht weiter nach Brandenburg, Holland oder Dänemark wandten. Schon 1620 kommen die ersten Vorboten der Einwanderung nach Sachsen. Sie finden bei [206] der Bevölkerung freundliche und herzliche Aufnahme. Das bestimmt 1621 und 1622 eine größere Zahl zur Auswanderung nach Annaberg, Freiberg, Chemnitz und andere Orte mehr. Bald liefen nun bei der Regierung Anfragen der verschiedenen Stadträthe ein, wie sie sich dem starken Andrange gegenüber verhalten sollten. Für Johann Georg und seine Räthe waren aber, so sehr ihr Mitgefühl für die Glaubensgenossen sich regte, in erster Linie Rücksichten politischer und sozialer Art ausschlaggebend. Einerseits wollte man allen Anlässen zu begründeten Beschwerden seitens des Kaisers aus dem Wege gehen, andererseits fürchtete man, es könnten bei dieser Gelegenheit zu viel Mittellose oder gar verdächtige Elemente ins Land kommen. Die Regierung bestimmte daher, daß zwar die Geistlichen eine Zeit lang aufzunehmen, über alle anderen Personen aber immer vor der Einnahme genaue Erkundigungen einzuholen seien. Die letztere Bestimmung wurde jedoch später, als die Einwanderer zu Hunderten hereinkamen und der Krieg häufig Verwirrungen im Verkehr der Behörden hervorrief, in den Provinzstädten selten noch beachtet.

Ganz anders wurde aber von vornherein der Zuzug nach der ihrer Sicherheit wegen von den Exulanten sehr bevorzugten Landeshauptstadt angesehen und behandelt. Dresden war in erster Linie Festung, und zwar die wichtigste Festung des Landes. Dann hatten hier die Regierung und mit geringen Unterbrechungen auch der Hof seinen Sitz. Das waren triftige Gründe, einen bedeutenden Zuwachs der Bevölkerung durch Fremde, besonders in Kriegszeiten, nicht zu wünschen; und so erfolgt denn in den meisten Fällen, wenn Exulanten um Aufnahme in Dresden nachsuchen, der Bescheid, sich nach einer anderen Stadt des Kurfürstenthums zu wenden. Etwas weniger streng wird es mit der Niederlassung in Altendresden und in den Vorstädten genommen. Es mußten deshalb immer ganz bestimmte Gründe vorliegen, wenn ein Exulant auf sein Ansuchen die Erlaubniß erhielt, sich in Dresden, besonders in der Festung, niederzulassen. Demgemäß ermahnt der Kurfürst den Rath wiederholt, keine Fremden ohne besondere Erlaubniß auf- und einzunehmen. Im einzelnen Falle hielt sich außerdem der Kurfürst an die Vermiether und setzte 1629 eine Strafe von 20 Thalern fest für jeden Bürger, der an fremde Leute ohne Wissen und Willen des Rathes vermiethet hatte. Diese für den Stadtsäckel willkommene Einnahme wurde mit großer Strenge eingetrieben, sogar da, wo sie nicht eigentlich am Platze war.

Die Gründe nun, welche die Regierung veranlassen konnten, den Aufenthalt und die Niederlassung in der Hauptstadt zu erlauben, waren sehr verschiedener Art. Außer den Geistlichen, denen auch in Dresden gern ein vorübergehender Aufenthalt gestattet wurde – dauernd fanden sie in der Regel nur als Landprediger Unterkunft und Anstellung – genossen einen Vorzug alle die, welche Landeskinder oder gar Dresdner Bürgerssöhne waren. In dieser Lage befand sich z. B. der Maler Julius August Scandellus, ein Enkel des bekannten kurfürstlich sächsischen Instrumentisten und Kapellmeisters Antonius Scandellus[2], dessen Sohn, der Vater unseres Malers, ebenfalls Instrumentist am sächsischen Hofe gewesen war. Julius August Scandellus hatte sich nach des Vaters frühem Tode der einträglicheren Malerkunst zugewandt und war nach Prag ausgewandert, von wo er nun (1626) zurückkommt. Er wird Bürger und darf sich in der Vorstadt niederlassen. – Ein anderer Künstler, Paul Bachstädt, bisher Instrumentist in kaiserlichen Diensten in Prag, findet als Landeskind (außerdem lebt seine Mutter noch hier) ebenfalls freundliche Aufnahme. Er wird auch Bürger und tritt in die kurfürstliche Kapelle ein.

Manche Exulanten wurden ihrer Brauchbarkeit wegen aufgenommen, so (1627) der Chirurg Andreas Stegmann aus Prag, den der Kurfürst in seine Dienste nimmt. – Als Arzt und lediger Mann ist auch willkommen der Dr. Friedrich Sperer, der 1629 hierher kommt. – Einen Schulmeister, Valentin Flauger aus Prag, schien man auch gut brauchen zu können. Er darf sich 1624 in Altendresden und ein Jahr darauf sogar in der Festung niederlassen, um Unterricht zu ertheilen.

Andere Exulanten wieder mochten ihre Aufnahme dem Umstande verdanken, daß sie einer angesehenen Familie angehörten, der der Kurfürst gefällig sein wollte. Das war wohl der Fall bei der verw. Frau Katharina von Zscherotin, geb. von Hassenstein und Lobkowiz, die 1628 sich nach Dresden wenden will und dem Rathe mit besonderer Wärme vom Kurfürsten empfohlen wird. Ob sie eine Verwandte des bekannten Zscherotin ist, des Führers der mährischen Protestanten, der jedoch gut kaiserlich gesinnt war, habe ich nicht ermitteln können. – Auch ein Bürgerlicher konnte um seines guten Namens willen Aufnahme finden. Das sehen wir an Johannes Meurer, der einer angesehenen Gelehrtenfamilie aus Altenberg entstammte. Sein Großoheim, Wolfgang Meurer[3], und dessen Sohn, Christian Meurer[3], waren berühmte Aerzte und Gelehrte in Leipzig gewesen.

Gegen kleine persönliche Aufmerksamkeiten scheint Johann Georg I. nicht unerkenntlich gewesen zu sein. 1630 kommt Georg Gumprecht, früher Bürgermeister in Sprottau, von Bischofswerda, wo er zuerst eine Zeit lang sich aufgehalten hat, nach Altendresden, bietet dem Kurfürsten seine Dienste an und überreicht ihm einen [207] (bei Wolf Seiffert in Dresden) gedruckten Lobspruch, worin Johann Georg in Form eines Akrostichons, freilich recht nüchtern, als Beschützer der Exulanten gefeiert wird. Gumprecht wird aufgenommen und tritt schon 1631 in den Rath ein[4]. – Weniger zart als er, weiß der Schlosser Georg Preußler aus Prag beim Kurfürsten sich einzuschmeicheln, indem er ihm zwei prächtige Schlösser, sein Meisterstück, als Geschenk überreicht. – Noch schlauer fängt es Herr Wenzel Kapler von Sulewiz an. Er erinnert sich an Johann Georgs Jagdliebe und schickt ihm ein rothes Windspiel und zwei Hühnerhunde. Infolgedessen wird er (1628) mit Frau und Kind aufgenommen. Er kehrt aber bald nach Böhmen zurück und schwört seinen Glauben ab.

Endlich bleiben noch die Exulanten zu erwähnen übrig, welche bereit waren, das Bürgerrecht zu erwerben oder gar sich anzukaufen. Die Letzteren werden selten zurückgewiesen; brachten sie doch Geld mit und boten, wie auch die ersteren, Gewähr, daß sie dauernd hier zu bleiben gedachten. Auch die Erwerbung des Bürgerrechts brachte der Stadt eine Einnahme, wovon weiter unten noch die Rede sein wird. Es wird darum bei vielen Handwerkern die Aufnahme mit ihrer Bereitwilligkeit begründet, Bürger und Innungsmitglied zu werden, was eng mit einander zusammenhing.

Der Ankauf wird besonders vom Rathe gern gesehen, weil viele Häuser feil, die Käufer aber selten waren und auf diese Weise Geld unter die Leute kam. Indessen giebt auch der Kurfürst öfter aus diesem Grunde seine Einwilligung zur Aufnahme, so bei dem Hutschmücker Albrecht Karges aus Prag (1628). Ihn hatte der Rath auch noch deshalb empfohlen, weil es keine Hutschmückerinnung in Dresden gab und darum keinerlei Zänkereien, wie in anderen Fällen, zu erwarten wären, ferner weil Karges ein lediger und stattlicher Mann wäre, zur Aufwartung – gemeint ist bei Hofe – gut zu gebrauchen.

Es fehlt überhaupt nicht an Kauflustigen unter den Exulanten, aber der Kurfürst ist eben auch bei der Genehmigung von Hauskäufen sehr vorsichtig, ohne daß die besonderen Gründe immer zu erkennen wären. In einem Falle allerdings wird deutlich gesagt, warum die Genehmigung versagt wird. Es handelt sich da um den Ankauf eines Exulanten, der im Verdachte stand, heimlicher Kalvinist zu sein. Die Furcht vor dem Kalvinismus ist in Sachsen ja bezeichnend für jene Zeit und erklärt sich aus den kirchlichen und politischen Verhältnissen. Es wurden daher Exulanten, die sich nicht zur ersten ungeänderten Augsburgischen Konfession bekannten, weder aufgenommen noch geduldet, und wiederholt richtet Johann Georg Ermahnungen an das Oberkonsistorium, es ja nicht an gehöriger Ueberwachung der Exulanten in Sachen des Bekenntnisses fehlen zu lassen.

Einen weiteren besonderen Grund, einen oder den anderen Exulanten von der Hauptstadt fernzuhalten, müssen wir in der persönlichen Abneigung des Kurfürsten oder in politischen Rücksichten suchen. In solchen Fällen – es kann sich dabei natürlich nur um bedeutendere Persönlichkeiten handeln, die man auch nicht gern verletzen wollte[5] – wird die Abweisung begründet, und zwar in der Regel damit, daß die Hauptstadt überfüllt wäre, obgleich zur selben Zeit andere Exulanten in ziemlicher Zahl aufgenommen werden. Ein besonders interessantes Beispiel hierfür bietet das Verhalten gegen den Oberstjägermeister Wilhelm von Kinsky, Freiherr von Chiniz und Tettau, den bekannten Parteigänger Wallensteins, der 1618-19 einer der 30 Direktoren in Böhmen gewesen war, aber nach der Schlacht am Weißen Berge durch schlaue Verstellung sich im Besitze seiner großen Güter zu erhalten wußte, trotzdem er Protestant blieb. Dreimal (1626-28) versucht er durch Vermittelung des kursächsischen Agenten in Prag, Friedrich Lebzelter, sich in Dresden anzukaufen, indem er sich auf ähnliche Fälle beruft. Aber vergebens; der Kurfürst kann sich nicht besinnen; nur den in Sachsen ansässigen Lehensleuten wäre der Ankauf stets gestattet worden. Kinsky wird nach einer anderen Stadt gewiesen mit dem Bemerken, daß ihm jedoch der Zutritt bei Hofe nicht verwehrt sein soll. Er kauft sich nun in Pirna an, ohne da ständig zu wohnen. Es war ihm offenbar nur darum zu thun, für sich und seine Familie einen gelegentlichen Zufluchtsort zu haben, und Dresden schien ihm dafür besonders erwünscht, weil er hier an dem diplomatischen Ränkespiel Antheil gewinnen konnte. Sein Wunsch sollte sich endlich erfüllen, als er durch Wallensteins Einfluß 1628 (2. Juli) in den erblichen Grafenstand erhoben worden war und damit einen unzweifelhaften Beweis kaiserlicher Huld erhalten hatte. Nun zauderte Johann Georg nicht mehr, ihn nach Dresden zu lassen. Noch in demselben Monat (19. Juli) erhält er die Erlaubniß, sich hier anzukaufen. Er erwirbt das Haus des kurfürstlichen Kammersekretärs Moser in der Moritzstraße, das später den Rechenbergs gehörte und an dessen Stelle heute das Palais de Saxe steht. Er mußte, wie alle Adligen auf ihren städtischen Grundstücken, einen [208] Lehenträger zur Vermittelung der Steuern und Gefälle einsetzen und wählte dazu den Kammermeister Reichbrodt. Gegen Ende des Jahres 1633 rief ihn die Theilnahme an Wallensteins dunklen Plänen wieder nach Böhmen, und im Februar 1634 wurde er, wie bekannt, zugleich mit Wallenstein in Eger ermordet[6]. Seine Wittwe, die Schwester des Grafen Terzky, behielt das Haus in Dresden und bewohnte es mit 3 Söhnen, 12 Dienern und 17 Dienerinnen. Sie heirathete 1637 einen schwedischen Oberst und starb kurz darauf in Greifswald. Das Haus blieb aber noch jahrelang im Besitze der Familie.

Eine entschiedene Zurückweisung erfuhr Herr Hennig von Wallenstein, der schließlich nach Meißen ging, wo er 1623 starb. – Aehnlich erging es Georg Krinetzky, Freiherrn von Ronau, welcher 1631 von Altendresden, wo er seit 2 Jahren wohnte, nach der Festung ziehen wollte. – Es sei hier daran erinnert, daß die tschechischen Herren bei der Kurfürstin Magdalena Sibylla, welche einen zwar nicht auffälligen, aber doch deutlichen Einfluß auf ihren Gemahl in politischen und religiösen Fragen ausübte, sehr übel angeschrieben waren, während diese sonst mit den Exulanten großes Mitleid hatte[7].

Es mögen die genannten Beispiele genügen, um zu zeigen, wie man gegen die einzelnen Ankömmlinge sich verhielt. Was nun die Gesammtheit der Exulanten in Dresden betrifft, so ist es Dank den mehrfachen und zum Theil recht ausführlichen Verzeichnissen der Exulanten, welche der Kurfürst von Zeit zu Zeit dem Rathe abforderte, möglich, uns ein ungefähres Bild nicht nur von dem allmählichen Anwachsen und schließlichen Stillstande der Einwanderung, sondern auch von den privaten Verhältnissen der meisten Exulanten zu machen. 1623, aus welchem Jahre das erste vollständige Verzeichniß stammt, finden wir im Ganzen nur 74 Exulanten in Dresden, vorwiegend Geistliche und Soldaten mit ihren Angehörigen. Der größte Theil, nämlich 54 Personen mit 22 Pferden, wohnt in der Festung.

Die nächste Zählung fand 1629 statt. Jetzt sind es 58 Personen, aber ohne die Angehörigen und Diener, welche die Zahl gewiß auf das Drei- oder Vierfache steigern würden, da die meisten Exulanten verheirathet und mit Kindern gesegnet sind und, besonders die Vornehmen, einen erstaunlichen Troß von Dienerschaft mitbringen. Nur drei Personen, Graf Kinsky, Herr von Heeresan (oder Hiresan) und Frau Käplerin von Sulewiz, haben sich bis jetzt mit ihren Familien angekauft, und zwar in der Festung.

1632 verlangt der Kurfürst abermals ein Verzeichniß. Es stellt sich heraus, daß 406 Personen, wobei aber das Gesinde nicht immer vollständig gezählt ist, im Stadtgebiet sich niedergelassen haben. Nur der vierte Theil davon wohnt in Altendresden oder in den Vorstädten. Infolgedessen klagt der Rath über Wohnungsnoth, Vertheuerung der Miethen und Getreidemangel. Die ohne Erlaubniß in der Stadt weilenden Fremden werden nachträglich geduldet, obgleich der Kurfürst über ihre Anwesenheit sehr ungehalten ist.

Ein Jahr nach dem Prager Frieden (1636) muß der Rath wieder über die Exulanten und ihre Zahl berichten. Zugleich werden der Festungshauptmann Adrian von Wallwiz und der Schösser Paul Weber angewiesen, sich an der Zählung zu betheiligen. Diesmal zählt man 642 Personen, worunter wieder sehr viele ohne Aufenthaltserlaubniß sind. Gegen sie ist jetzt der Kurfürst weniger nachsichtig. Er schickt das Verzeichniß zurück und verlangt (1637) ein neues, worin bei jedem Exulanten bemerkt werden soll, wann und von wem ihm der Aufenthalt gestattet worden sei, u. a. m. Der Kurfürst ist offenbar sehr ungnädig gestimmt. Zweimal noch versucht es der Rath, seine Intentionen zu treffen; es will ihm aber nicht glücken. Es kommt sogar so weit, daß der Kurfürst von „ungleichen Gedanken“ spricht, die des Rathes Verhalten erwecke, und mit seiner Ungnade droht. Nun läßt der Rath eine Anzahl recht lehrreicher Spezialverzeichnisse nach den verschiedensten Gesichtspunkten anfertigen, um den Wünschen des Kurfürsten gerecht zu werden. Des allgemeinen Interesses wegen sei aus diesen Verzeichnissen hier nur erwähnt, daß damals 7 Personen des gräflichen und Herrenstandes 12 Ritter und 7 „adlige Frauenzimmer“ als Exulanten in Dresden lebten.

Die letzten, aber unvollständigen Verzeichnisse wurden bei Gelegenheit neuer Vereidigungen 1643 und 1654 angefertigt.

Die Frage, wie viel eigentlich Exulanten im ganzen nach Dresden gekommen sind, ist genau nicht zu beantworten. Wir erfahren aber, daß 1653 noch „täglich neue Exulanten“ ankamen und daß 1681 kein Zuzug mehr erwartet wurde. Weil nun nach 1654 keine Exulanten mehr vereidigt wurden und auch keine Verzeichnisse mehr über sie auftauchen, so werden nach diesem Jahre Exulanten in größerer Zahl in Dresden nicht mehr eingetroffen sein. Wenn ferner nach der letzten vollständigen Zählung (1637) im Ganzen 642 Exulanten in Dresden lebten, so ist nicht anzunehmen, daß es je gleichzeitig über 1000 waren, welches aber vielleicht rund die Zahl aller nach Dresden gekommenen Exulanten sein dürfte. In Pirna, Zittau und anderwärts zählten sie dagegen nach mehreren Tausenden.

Interessant ist es nun zu verfolgen, wie sich diese im Verhältnis zur Gesammtbevölkerung der Stadt [209] (10–15000) immerhin nicht unbeträchtliche Zahl Fremder in den Organismus des Gemeinwesens einfügte. Wichtig ist in dieser Beziehung vor allem die Erwerbung des Bürgerrechts, die anfangs nur erwartet, später aber immer entschiedener (außer in bestimmten, noch zu erwähnenden Fällen) vorgeschrieben wurde. Wer das Bürgerrecht erwarb, übernahm Pflichten gegen die Stadt und gegen den Kurfürsten, genoß aber auch das Recht, bürgerliche Gewerbe zu treiben, und den Schutz des Rathes wie des Landesherrn, der einigen Exulanten in recht weitgehendem Maße zu Theil geworden ist. – Ausgeschlossen vom Bürgerrecht waren wegen unfreier Geburt die Leibeigenen, die aus Böhmen geflohen waren. (In den sächsischen Erblanden gab es keine Leibeigenen.) Sie wurden seit 1653 nur als Schutzverwandte zugelassen und fast ebenso besteuert, wie die Bürger. Da ihnen das ius emigrandi nicht zustand, konnte ihre Auslieferung verlangt werden. Das geschah auch mehrfach, aber die sächsische Regierung ging in den späteren Jahren der Einwanderung wenigstens bei wirklichen Religionsflüchtigen nur scheinbar auf die Reklamationen ein, stellte sich, als ob die Personen nicht zu finden wären, und schützte sie also indirekt doch. – Befreiungen vom Bürgerrecht kamen in fünf verschiedenen Fällen vor: erstens bei Armen, welche die Summe von 10 Thalern, die für das Bürgerrecht zu bezahlen war, nicht aufbringen konnten; zweitens bei reichen Personen bürgerlichen Standes, welche, wie es heißt, „von der Schnur“ lebten und keiner bürgerlichen Nahrung nachgingen; drittens bei solchen, die bald wieder in ihr Vaterland zurückzukehren hofften; viertens bei denen, welche in kurfürstliche Dienste traten, ohne daß sie vom Bürgerrecht ausgeschlossen waren; fünftens endlich bei Adligen. Diese letzteren weisen (1638) die Zumuthung, Bürger zu werden, als ihren Standesvorrechten widersprechend energisch zurück. Sie wollten „den Bürgern nicht gleich geachtet werden“ und vor allem nicht den Bürgereid leisten, während sie zu einem Handschlag bereit waren. Sie richten deshalb ein Gesuch an den Kurfürsten, der sie beschwichtigt und erklärt, daß er, unbeschadet ihrer Vorrechte, von ihnen nur einen Treueid gegen seine Person und die Pflichtleistung gegen den Rath verlange, und zwar sollte die Verpflichtung getrennt von den Personen bürgerlichen Standes in Gegenwart des Hofrathes Christian von Loß in der Wohnung des Bürgermeisters Rötting stattfinden. Demgemäß wird denn auch verfahren. Die Eidesformel, welche man hierbei anwandte, war dieselbe, wie bei den Schutzverwandten und lautete:

„Ich N. schwere zu Gott dem Allmächtig(en) das (ich) Churf. Durchl. zu Sachsen u. s. w., Meinem gnedigsten Herrn, vnter dessen gnedigsten Schuz ich als ein Exulant mich begeben getrew vndt holdt sein mit Ihrer Churf. Dchlt. wiederwertigen vndt Feinden mich in keine verdachtige Correspondentz noch bestallung einlassen, sondern nach meinem besten vermögen schaden helffen warnen, vndt abwenden, dargegen nuzen, vndt frommen befordern, vndt mich also bezeugen will als einem getrewen Schuzverwanten eigenet, vndt gebuhret, So wahr mir Gott helffe vndt sein heiliges wortt durch Jesum Christum unsern Herrn.“

Es wird in dieser Formel sonderbarerweise der Rath mit keinem Worte erwähnt. Das führte 1642 zu einem Streite mit einem adligen Exulanten, der von Freiberg nach Dresden kam. Er hatte dort den Eid schon geleistet und weigerte sich, ihn zu wiederholen. Der Rath wandte sich an den Kurfürsten und brachte zugleich eine neue Formel in Vorschlag, in welcher die Treue gegen den Rath mit zum Ausdruck kommt. Der Kurfürst pflichtet dem Rathe bei und bewilligt auch die neue Formel in Anbetracht der gefährlichen Zeiten. Bei dieser Gelegenheit verlangt der Rath von dem betreffenden Exulanten 24 Thaler Schutzgeld, geht aber schließlich nach längerem Handeln bis auf 15 Thaler herab. Das ist eine recht hohe Summe, die sich nur mit der besonderen Gereiztheit des Rathes in diesem Falle oder mit den guten Verhältnissen des Schützlings erklären läßt. Gewöhnlich betrug das Schutzgeld nur 2 Thaler. In Fällen großer Dürftigkeit begnügte man sich auch mit 1, während Wohlhabendere etwa 4 Thaler zahlten.

Das Schutzverhältniß wurde etwa seit 1636, also nach dem Prager Frieden, auf alle Exulanten ausgedehnt, welche nicht Bürger waren. Selbst die Wittwen, adligen wie bürgerlichen Standes, mußten in Begleitung ihrer „kriegischen Vormünder“ oder Kuratoren, welche für sie den Eid leisteten, vorm Rathe erscheinen. Desgleichen hatten sie Schutzgeld zu zahlen. – Warum man gerade in jener Zeit die allgemeine Vereidigung für dringlich erachtete, erklärt sich aus den veränderten politischen Verhältnissen. Man mochte, nicht ohne Grund, fürchten, die Exulanten könnten sich durch ihre Sympathien für die Schweden, auf welche sie jetzt ihre größte Hoffnung setzten, dazu hinreißen lassen, an der neuen Heimath bei sich bietender Gelegenheit Verrath zu üben. Indessen ist, in Dresden wenigstens, der gleichen nicht vorgekommen.

Während so die Regierung und, auf deren Antrieb, der Rath den Exulanten begreiflicherweise mit großer Vorsicht entgegenkamen, fanden die letzteren im allgemeinen bei der Bürgerschaft, wie der Kurfürst es hoffte, gewiß überall „ein billiges Mitleid“. Es gab, wie nicht anders zu erwarten war, unter den Exulanten [210] viele Arme, die auf die Almosen der Bürger angewiesen waren. Sie werden trotz der schlimmen Zeiten, welche Krieg und Pest mit sich brachten, in der Stadt geduldet, wenn sie einmal hereingekommen waren und sich sonst „gebührlich bezeigten“. Freilich brachten die besser gestellten Exulanten für die Stadt im allgemeinen und für einzelne Bürger auch großen Gewinn. Mancher fand eine gute Gelegenheit, sein Haus zu verkaufen, und mancher konnte Geld zu billigem Zinsfuß (5 % war das Uebliche) bekommen. Dagegen ist unzweifelhaft, daß andere durch die Exulanten direkt geschädigt wurden. Die Preise der Lebensmittel, Miethen und dergleichen stiegen bedeutend, und die zugezogenen Handwerker schmälerten den schon ansässigen den Verdienst. Trotzdem zeigen sich einige Innungen, z. B. die Schlosser und einmal auch die Schneider, willig, die Ankömmlinge in ihren Verband aufzunehmen. Später beschweren sich die Schneider einmal, aber vergeblich, beim Kurfürsten darüber, daß ein Exulant, ohne Meister zu sein, ihr Gewerbe selbständig hier ausübe. So haben auch die Schuhmacher, welche zweimal (1625 und 1628) sich weigern, Exulanten in ihre Innung aufzunehmen, kein Glück. Sie erreichen im zweiten Falle nur so viel, daß der Kurfürst verspricht, ihnen fernerhin keine ähnlichen Zumuthungen mehr zu machen. – Andere einzelne Gewerbetreibende, ein Goldschläger und zwei Seidenfärber, verwahren sich von vornherein gegen die Niederlassung von Konkurrenten. – Interessant ist auch ein Fall, wo der Rath (1631) beim Kurfürsten Beschwerde anbringt über einen gewissen Hans Kretzschmar, seit 1625 in Dresden und Bürger, der 12 Faß Wein, welche ihm auf seinem Weinberg in Böhmen erwachsen sind, in seinen Häusern an der Elbe ausschenken will. Der Kurfürst bestimmt, daß es bei den vom Rathe angezogenen Schankprivilegien von 1460 und 1556 zwar verbleiben soll, daß aber Kretzschmar seine 12 Faß Wein ausschenken dürfe, trotzdem seit 1569 der Weinschank den Bürgern freigegeben war.

Solche Fälle, wo Exulanten mit den altansässigen Bürgern in Streit kamen, waren jedoch selten, und den meisten Exulanten wird es nicht schwer geworden sein, sich in die neuen Verhältnisse einzuleben, besonders da für sie die Hoffnung, wieder in ihr Vaterland zurückzukehren, immermehr schwand und nach dem Westfälischen Frieden, in welchem ihrer gar nicht gedacht wurde, ganz aufgegeben werden mußte. Das, was sie in erster Linie gesucht hatten, die Möglichkeit, bei ihrem lutherischen Glauben zu verbleiben, das hatten sie ja gefunden.

Die Zeit nach dem Westfälischen Frieden brachte nun auch für das kleine Häuflein unter den Exulanten, dem es gewiß am schwersten geworden ist, sich hier einzugewöhnen, eine Wendung zum Besseren. Das waren die wenigen, welche kein Deutsch verstanden und sich danach sehnten, das Wort Gottes in ihrer Muttersprache zu vernehmen. Nur in den Häusern einiger vornehmer Exulanten hatte bisher Hausgottesdienst in böhmischer Sprache stattgefunden. Aber diese Einrichtung war dem Konsistorium offenbar ein Dorn im Auge. 1637 wird streng befohlen, keine Winkelprediger zu dulden. Dagegen hatte man in Pirna seit 1628 mit öffentlichem Gottesdienst in böhmischer Sprache keine schlechten Erfahrungen gemacht. Deshalb bewilligte 1650 der Kurfürst das Gesuch der hiesigen Exulanten böhmischer Nation um Ueberlassung der alten Johanniskirche vorm Pirnaischen Thore zu öffentlichem Gottesdienst in ihrer Sprache und um Anstellung eines eigenen Pfarrers, der aber ein „reiner, unverdächtiger, qualifizirter und hierzu absonderlich vereideter lutherischer Prediger“ sein sollte. Dieser erste böhmische Pfarrer war Johannes Hertwicius, früher Prediger zu St. Stephan in Prag. Die Gemeinde war augenscheinlich sehr schwach. 1681 wird sie vom Rathe auf kaum 50 Personen geschätzt. Ihre finanzielle Lage war infolgedessen Anfangs recht mißlich, hat sich aber später, wie bekannt, durch bedeutende Zuwendungen (besonders durch die Klengelsche Kasse), denen geringe Ausgaben gegenüberstanden, recht erfreulich gestaltet. Mit dem Rathe stand die Gemeinde ursprünglich gar nicht gut. Das ius patronatus des Rathes über die Johanniskirche hatten die Kirchväter 1658 nur gezwungen anerkannt. Dann gab es Streitigkeiten über das Rumpallsche Legat, welches der Rath für die Kirche, die Gemeinde für sich beanspruchte. Nach 1724, als die Böhmen darum nachsuchten, die Orgel in der Johanniskirche mit benutzen zu dürfen, scheint eine große Verstimmung gegen sie zu herrschen. Wir lesen am Rande des Gesuches die Bemerkung, daß es zu bewilligen bedenklich, weil man „mit diesen unbändigen Leuten“ nicht genug sich vorsehen könne.

Die böhmische Gemeinde ist nun, obwohl schon lange (seit 1837) nicht mehr böhmisch gepredigt wird, dasjenige Ueberbleibsel aus der von uns betrachteten Zeit der Einwanderung, welches die Erinnerung an die Exulanten bis auf uns lebendig erhalten hat und voraussichtlich alle künftigen Schicksale unserer Stadt theilen wird. Während sie ein bleibender Bestandtheil besonderer Art in unserem Gemeinwesen geworden ist, sind die Exulanten im übrigen in die hiesige Bevölkerung aufgegangen. Die Akten wissen zwar wenig zu erzählen von hervorragenden Persönlichkeiten unter den nach Dresden gekommenen böhmischen Exulanten, aber das ist unzweifelhaft, daß es nicht die schlechtesten Elemente eines Volkes sind, die um ihres Glaubens willen Haus und Hof hinter sich lassen und im festen Vertrauen auf ihre Kraft und Gottes Hülfe einer ungewissen Zukunft [211] entgegenzugehen wagen, und daß der Zuwachs um etwa 1000 solcher Menschen, besonders weil sie sich nicht absonderten, sondern anschlossen, ein werthvoller und dauernder Gewinn für unser Gemeinwesen war.


Anmerkung des Herausgebers. Es erübrigt die Frage zu beantworten, in welcher Beziehung die Böhmische Gemeinde zu der „Böhmischen Gasse“ in Antonstadt steht. Diese Gegend war, von wenigen Grundstücken am Elbufer abgesehen, bis ins vorige Jahrhundert ein öder unfruchtbarer Sandfleck. Der erste, der sich dort ansiedelte, war der Gärtner Bartholomäus Pablick aus Böhmen. Er war im Jahre 1718 hier Bürger geworden und hatte sich auf der Hinterseer Gemeinde ansässig gemacht. Im Jahre 1736 ließ er sich vom Kurfürsten ein Stück Land „auf dem Sande“ gegen Erbzins anweisen, baute darauf ein Haus und legte eine Gärtnerei an, erhielt auch die Erlaubniß, dort Bier zu schenken. Seinem Beispiele folgten andere Mitglieder der Böhmischen Gemeinde in Dresden, Nachkommen der zur Zeit des dreißigjährigen Krieges hier aufgenommenen Exulanten (vergl. Rathsakten A. XXIII. 54), und es entstand dort eine kleine Kolonie Böhmischer Gärtner. Nachdem im siebenjährigen Kriege ein großer Theil der Dresdner Vorstädte zerstört worden war, entschlossen sich viele Grundstücksbesitzer, ihre Plätze vor der Festung aufzugeben und sich auch drüben auf dem Sande anzubauen. (Vergl. K. W. Daßdorf, Beschreibung Dresdens, S. 164.) So erhielt die neue Vorstadt einen größeren Umfang und seit 1783 auch eine regelrechte Eintheilung in Gassen. Den ältesten Theil, die Ansiedelung der Böhmischen Gärtner, nannte man die Böhmische Gasse. Für die auf dem Sande wohnenden Böhmen stiftete der kurfürstliche Leibarzt Dr. Neide in seinem der Böhmischen Gemeinde vermachten Grundstücke an der Wasserstraße eine Schule, die 1787 eröffnet wurde. – Die vielfach verbreitete irrige Meinung, als ob sich Böhmische Exulanten schon im 17. Jahrhundert auf dem Sande angebaut hätten, ist durch eine von Hasche in seiner Geschichte Dresdens Th. 3 S. 209 ausgesprochene Vermuthung hervorgerufen worden, die dann Chr. A. Pescheck in seiner „Geschichte der Gegenreformation in Böhmen“ Band 2 (1844) S. 516 weiterverbreitet und F. E. Gehe in dem Buche „Die Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten in Dresden“ (1845) S. 111 als Gewißheit hingestellt hat. Dabei hat sowohl Pescheck als Gehe übersehen, daß Hasche seine Vermuthung später selbst zurückgenommen und in dem Nachtrag zu seiner Geschichte Dresdens (Zweiter Beitrag zur Geschichte des 19. Jahrhunderts S. 24 flg.) den Sachverhalt richtig dargestellt hat.


  1. Der folgende Aufsatz stützt sich auf die betr. Akten des hiesigen Rathsarchivs und des Kgl. Hauptstaatsarchivs, und zwar wurden hauptsächlich benutzt im Rathsarchiv: G. XXV. 17b-e und 17i, G. XXV. 1 und 2, D. XXIII. 1, 2, 2b und 29, und C. XXI. 18z; im Hauptstaatsarchiv: Einnehmung derjenigen, so aus Böhmen u. s. w. betr. 1.-3. Buch (Loc. 10331) und 4., 5. Buch (Loc. 10332), Die böhmischen Exulanten betr. 1631-32 (Loc. 10332), Die böhmischen und schlesischen Exulanten u. s. w. betr. 1647-56 (Loc. 10332), Böhmische Emigranten, wie weit selbige u. s. w. 1661 (Loc. 10533) und Reformation zu Prag u. s. w. betr. 1622-23 (Loc. 7220).
  2. Ueber diesen vergl. Fürstenau im Archiv f. d. sächs. Gesch. 4. Bd. (1866), S. 167 ff.
  3. a b Vergl. Jöchers Gelehrtenlexikon.
  4. Vergl. Richters Verfassungsgeschichte von Dresden, S. 430
  5. Ueber die politischen Umtriebe der adligen Exulanten, deren Erörterung nicht hierher gehört, vergl. Irmers Biographie des sächsischen Generalleutnants H. G. v. Arnim, besonders S. 146-153 und 218-220, und desselben Verfassers Verhandlungen Schwedens u. s. w., ferner Gaedeke, Die Eroberung Nordböhmens 1631, im Archiv f. d. sächs. Gesch. 9. Bd., S. 232 ff. – Von Exulanten, die in Dresden lebten, spielte hierbei nur der gleich noch zu erwähnende Graf Kinsky eine wichtige Rolle.
  6. Vergl. über ihn den Artikel von Hallwich in der Allgemeinen deutschen Biographie, 15. Bd., S. 775 ff.
  7. Vergl. dazu einige Briefe der Kurfürstin an ihren Gemahl bei Gaedeke a. a. O. S. 266 f.