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RE:Ἀπόγραφον

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band I,2 (1894) S. 2822 (IA)–2823 (IA)
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Ἀπόγραφον, Abschrift, Kopie (lat. exemplum, exemplar), entgegengesetzt dem αὐτόγραφον und ἀρχέτυπον, erst in hellenistischer Zeit substantivisch gebraucht; vorher ist allein das Verbum ἀπογράφεσθαι im Gebrauch. Während ἀντίγραφον (s. d.) ursprünglich das mit dem Original genau übereinstimmende Duplicat einer Urkunde bezeichnet und daher allein, d. h. nicht wechselnd mit ., von den in Archiven niedergelegten Abschriften inschriftlicher Texte gebraucht wird (s. die Indices zum CIG), bezeichnete man mit . von Anfang an die dem Original genenüber minderwertige Abschrift, Cic. ad Att. XII 52, 3 ἀπόγραφα sunt (gewisse Schriften Ciceros), minore labore fiunt. Diog. Laert. VI 84 ... πλὴν ὅτι ὡς ἀπόγραφος ἐξ ἀρχετύπου δευτερεύει (Onesikritos). Später verwischte sich, von Textabschriften gebraucht, die Bedeutung von ἀντίγραφον und ., indem man einfache Abschriften (ἀπόγραφα), um ihnen grösseren [2823] Wert zuzuschreiben, als ἀντίγραφα bezeichnete; doch scheint von corrigierten Exemplaren dauernd oder doch vorwiegend letzterer Ausdruck gewählt worden zu sein. So von den Ἀττικιανὰ ἀντίγραφα, soweit nicht Ἀττικιανά allein steht; auch noch von Georg. Sync. I 382 Bonn.