RE:Amicus 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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politische Anhänger eines angesehenen Mannes, republicanische Zeit
Band I,2 (1894) S. 1831 (IA)–1832 (IA)
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2) Amici bezeichnen gegen Ende der Republik die politischen Anhänger eines angesehenen Mannes, die bei der salutatio erscheinen und von ihm empfangen werden; so nennt Vell. Paterc. II 7, 1. 2 die Anhänger der Gracchen amici. Sie wurden in zwei Klassen geschieden: Seneca de benef. VI 34: apud nos primi omnium Gracchus et mox Livius Drusus instituerunt segregare turbam suam et alios in secretum recipere, alios cum pluribus, alios universos. Habuerunt itaque isti amicos primos, haberunt secundos numquam veros. Die dritte Kategorie gehörte nicht zu den amici, sondern wurde nur zur allgemeinen Begrüssung zugelassen.

Aus dieser Parteigenossenschaft der republicanischen Zeit sind auch zu erklären die amici Augusti: es sind die beim Empfange vom Kaiser zugelassenen Personen, sowohl Senatoren als Ritter; ausgeschlossen erscheinen Plebeier und Nichtrömer (Mommsen St.-R. II³ 833f. III 555). Sie zerfallen in die amici primae und die secundae admissionis; die Rangordnung hängt nicht sowohl vom Stande als von dem persönlichen Verhältnisse zum Kaiser ab. Sie haben als amici an und für sich keine amtliche Stellung und unterscheiden sich dadurch von den comites, die für eine bestimmte Reise aus den amici auserlesen werden, so dass die comites cuiusdam expeditionis (Suet. Tib. 46) identisch sind mit der cohors amicorum, vgl. Cohors und Comes. Die Namen der vom Kaiser empfangenen amici wurden in den acta urbis genannt; auch scheinen die Namen der amici in ein Register eingetragen gewesen zu sein (Seneca de benef. VI 34). Als Kennzeichen trugen die amici Augusti zur Zeit des Kaisers Claudius das Bild des Kaisers im goldenen Ring; unter Vespasian trat eine Änderung ein. Zur Bedienung der ‚Freunde’ war eine eigene Abteilung der Hofdienerschaft bestimmt: a cura amicorum (CIL VI 604. 630. 8795–99). Die kaiserliche Ungnade oder die Aufkündigung der Freundschaft zeigt sich in dem Nichtzulassen beim Empfange (Tacit. ann. III 24. VI 29). Erwähnt werden die amici bei Suet. Caes. 52. 70. 72. 79; Aug. 16. 35. 56. 66; Tib. 46. 55; Calig. 19 (cohors am.). 45; Nero 5 (coh. am.); Galba (coh. am.); Titus 7. Aus Iuvenal. IV 84 und 88 lässt sich der Unterschied zwischen der Stellung des comes und des amicus deutlich erkennen. Erst unter Diocletian und Constantin treten die comites an die Stelle der amici. Dagegen wurde die Benennung amicus ein von dem persönlichen Verhältnisse zum Kaiser unabhängiger, mit gewissen hohen Ämtern unzertrennlich verbundener Titel (z. B. Digest. XLIX 1, 1, 3). Über das nähere Verhältnis des Kaisers zu den amici, die gefährliche Stellung der amici u. s. w. vgl. Friedländer Sitt.-Gesch. I⁶ 133f.; ein Verzeichnis der kaiserlichen Freunde und Begleiter aus den ersten beiden Jahrhunderten ebendort 205–220.

Litteratur: Friedländer Sitt.-Gesch. I⁶ 133–148. [1832] Mommsen Die Comites Augusti der früheren Kaiserzeit, Herm. IV 120ff.; St.-R. II³ 813. 833ff. III 555. Ciccoti in Ruggiero Dizion. epigr. I 445f.

[Oehler. ]