4) M. Calidius, Sohn von Nr. 5 (Ps.-Ascon. Verr. p. 145 Or.), belangte 690 = 64 den Q. Gallius wegen Amtserschleichung und zugleich wegen eines Vergiftungsversuches, den dieser gegen ihn selbst unternommen hatte; Gallius wurde von Cicero verteidigt (Cic. Brut. 277, daraus Val. Max. VIII 10, 3. Fest. p. 309. Non. p. 208, 27). Als Praetor 697 = 57 stimmte er für die Wiederherstellung Ciceros (Cic. p. red. 22; Hieron. zu Euseb. II 137 d Schöne setzt in dieses Jahr seine Blüte) und hielt wohl damals eine Rede de domo Ciceronis (Quintil. X 1, 23). Im J. 700 = 54 sprach er für die Freiheit von Tenedos (Cic. ad. Q. fr. II 9, 2), verteidigte den M. Scaurus (Ascon. Scaur. p. 18) und beabsichtigte auch für A. Gabinius aufzutreten (Cic. ad Q. fr. III 2, 1). 702 = 52 stand er dem
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Milo bei (Ascon. Milon. p. 30). 703 = 51 bewarb er sich vergeblich um das Consulat (Cic. ad fam. VIII 4, 1; ad Att. V 19, 3) und wurde darauf von den beiden Söhnen seines ehemaligen Gegners Q. Gallius de ambitu angeklagt; er verteidigte sich selbst, offenbar mit Glück (Cic. ad fam. VIII 4, 1. 9, 5). Im Jahre darauf, 704 = 50, bewarb er sich noch einmal um das Consulat, aber wiederum ohne Erfolg (Cic. ad Att. VI 8, 2; vgl. Moll De temporibus epistularum Tullianarum [Berlin 1885] 1–8). In der Senatssitzung am 1. Januar 705 = 49 trat er für Caesar ein (Caes. b. c. I 2, 3); dieser übergab ihm etwas später die Verwaltung von Gallia Cisalpina, und dort, in Placentia, ist C. nicht lange nach Beginn des Bürgerkrieges gestorben (Hieron. a. O.). Er war einer der bedeutendsten Redner seiner Zeit; non fuit orator unus e multis, potius inter multos prope singularis fuit (Cic. Brut. 274). Schon in reiferen Jahren liess er sich durch Apollodor von Pergamon beeinflussen (Hieron. zu Euseb. II 135 u Schöne; vgl. Rohde Rh. Mus. XLI 176 Anm.) und wird von Vell. II 36, 2 zu den Attikern gestellt. Er war mehr ein Vorläufer und Bahnbrecher der neuen attischen Richtung, die sich dem Cicero feindlich gegenüberstellte. Dieser hat ihn eingehend charakterisiert (Brut. 274–278). Er lobt die Eleganz, Zierlichkeit und kunstvolle Ausarbeitung seiner Reden, sowie deren leichten Fluss, wie auch Quintilian (XII 10, 1, vgl. 39) seine subtilitas, aber hebt einen Fehler stark hervor: duo summe tenuit, ut et rem illustraret disserendo et animos eorum, qui audirent, devinciret voluptate, aberat tertia illa laus, qua permoveret atque incitaret animos ... nec erat ulla vis atque contentio (Brut. 276). Nach dem Urteil des Caelius (ad fam. VIII 9, 5) war er ein besserer Verteidiger als Ankläger (vgl. auch Harnecker Jahrb. f. Phil. CXXV 607f.).