122) Ap. Claudius Crassus Inregillensis, Enkel des Decemvirs Appius Nr. 123 (Liv. IV 48, 5. VI 40, 1) und Sohn eines nicht weiter bekannten Publius (Fasti Cap. zum J. 351). Das Cognomen Crassus führt er bei Livius (V 1, 2. VI 40, 1 u. ö.), Chronogr. Idat. Chron. pasch, zum J. 405; [Cr]assus Inregillensis bieten die Fasti Cap. zum J. 392 (vgl. 351. 405; über diese Beinamen oben S. 2663). Schon im J. 338 = 416 soll dieser Appius die traditionelle Feindschaft gegen die Plebs bewiesen haben (Liv. IV 48, 5ff., vgl. V 2, 14). Als Militärtribun mit consularischer Gewalt blieb er im J. 351 = 403 in Rom zurück (Fasti Cap. Liv. V 1, 2. Diod. XIV 35, 1) und beschwichtigte die Unzufriedenheit, die bei den Plebeiern durch die Fortsetzung des Krieges mit Veii während des Winters erzeugt worden war (Liv. V 2, 13. 3, 1. 7, 1). Im J. 358 = 396 soll er den Vorschlag gemacht haben, die veientische Beute zur Soldzahlung für die Krieger zu verwenden (Liv. V 20, 5ff.). Von diesem Zeitpunkt an ist von ihm durch fast dreissig Jahre nicht mehr die Rede, und wenn sich die folgenden Nachrichten, wie die Tradition will, sämtlich auf ihn beziehen, so hätte sich seine politische Thätigkeit über nahezu sieben Jahrzehnte erstreckt. Daher ist es nicht unmöglich, dass ein jüngerer Appius hier in den Fasten und sonstigen Berichten mit einem älteren zu einer Persönlichkeit verschmolzen ist (von Drumann G. R. II 169f. als Vettern unterschieden). Selbstverständlich erscheint Appius als Vertreter der angeblichen claudischen Familienpolitik im J. 386 = 368 unter den Gegnern der licinisch-sextischen Gesetzanträge (Liv. VI 40, 1–42. 1. Auct. de vir. ill. 20, 2). Als eines der Häupter des Patriciats übernahm er 392 = 362, nachdem der plebeische Consul L. Genucius im Kampfe gegen die Herniker gefallen war, die Dictatur rei gerundae causa (Fasti Cap. Liv. VII 6, 12) und soll einen Sieg über die Feinde errungen haben (Liv. VII 7, 3–8, 7). Die tendenziöse Färbung und die schablonenmässige Darstellung mancher Einzelheiten machen diese Erzählung ziemlich verdächtig (vgl. Clason R. G. I 279f., der I 344 deshalb sogar die Dictatur in Zweifel zieht), doch kann man vielleicht an der Niederlage und dem auf sie folgenden Siege über die Herniker festhalten (vgl. Burger Sechzig Jahre aus d. ält. Gesch. Roms [Amsterdam 1891] 213). Da aber schon vor dem Feldzuge des Appius der Legat C. Sulpicius die Scharte ausgewetzt hatte (Liv. VII 7, 1–3), und da Appius nur mit grossem eigenen Verlust einen Erfolg errang (ebd. 8, 7: quarta pars militum amissa), so ist es bedenklich, in den Acta triumphorum einen Triumph des Appius zu ergänzen, weil hier vor einem Triumph des J. 393 = 361 das zum Tagesdatum eines andern gehörende Wort Nov. erhalten ist (CIL I² p. 51). Im J. 405 = 349 ist Appius zum Consulat gelangt, aber kurz nach dem Amtsantritt
[2698]
gestorben (Fasti Cap. Chronogr. Idat. Chron. pasch. Claud. Quadrig. bei Gell. IX 11, 3. Cic. Cato 41. Liv. VII 24, 11. 25, 10. Cassiod.).