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RE:Dareios 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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II. Pers. König, einer d. 17 unechten Söhne d. Artaxerxes I.'ca. 423-404
Band IV,2 (1901) S. 21992205
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2) D. II., persischer König, einer der siebzehn unechten Söhne des Artaxerxes I. von der Babylonierin Kosmartidene (Ktes. Ecl. 44). Sein Geburtsjahr ist unbekannt. Er hiess vor der Thronbesteigung Ochos und war Satrap von Hyrkanien (Ktes. a. a. O.), vermählt mit seiner Schwester Parysatis (bei Ktes. a. a. O. steht fälschlich Ξέρξου μὲν θυγάτηρ statt Ἀρταξέρξου, Unger Chronologie des Manetho 293). Unsere Berichte stimmen darin überein, dass nach Artaxerxes I. Tod (wahrscheinlich Ende 425, Clinton Fasti Hell. II² 314. 315) zwei kurze Zwischenregierungen eintraten, zuerst die legitime des Xerxes II., der bald von seinem Halbbruder Sekydianos (so Ktes., die Chronographen ,Sogdianos‘, Pausan. VI 5. 7 Σόγδιος) ermordet ward, und differieren nur in der Dauer dieser Regierungen: Ktes. Ecl. 45. 48 giebt Xerxes 45 Tage, Sogdianos 6 Monate und 15 Tage, Diod. XII 64, 1. 71, 1 führt für Xerxes zwei einander widerstreitende Angaben an, ein Jahr oder zwei Monate, in letzterem Fall folgt Sogdianos mit sieben Monaten, der letztere Ansatz (Xerxes zwei Monate, Sogdianos sieben Monate) findet sich noch bei Manetho (Syncell. 142 Ddf.) und bei den Chronographen (Afric. bei Syncell. 484. Euseb. bei Hieron. ad a. Abr. 1593 = Ol. 89, 1 und Vers. Arm. a. Abr. 1592], nur die Exc. Barb. 31 a (Euseb. I 207 Sch.) geben Xerxes fünf, Sogdianos sieben Monate. Der ptolemaeische Kanon (C. Wachsmuth Einl. in das Stud. d. alten Gesch. 305) erstreckt Artaxerxes Regierung bis 8. December 424 und lässt unmittelbar darauf D. folgen: er übergeht die beiden Zwischenregierungen, die er, nach babylonischem Brauche, [2200] zu Artaxerxes, dem er 41 Jahre zuteilt, zieht (Clinton Fasti Hell. II² 314). Eine bis jetzt unlösbare Schwierigkeit, auf welche mich Ed. Meyer aufmerksam macht [jetzt Forsch. II 483ff., wo eine Erklärung dafür versucht ist], bieten babylonische Urkunden aus Nippur (H. V. Hilprecht The Babylonian Expedition of the University of Pennsylvania. Series A: Cuneiform Texts, Philadelphia 1898, mir unzugänglich, vgl. die Anzeige von Ed. Meyer in der Theolog. Litteraturztg. vom 6. Aug. 1898, XXIII 434ff.), welche bis zum 17. Sebat des 41. Jahres des Artaxerxes I. reichen, und an welche sich bisher noch nicht veröffentlichte Urkunden aus der Zeit D.s II. unmittelbar anschliessen. Abgesehen davon, dass (wie im Kanon) die Zwischenregierungen des Xerxes und des Sekydianos übergangen werden, wurde in Babylon nicht nur während des Restes des J. 425/4. sondern auch während des ganzen Jahres 424/3 nach Jahren des toten Artaxerxes I. datiert.

Nach Ktes. Ecl. 46ff. entbot Sogdianos, der einen Abfall des Heeres befürchtete, Ochos, der ihm gefährlich erschien, an seinen Hof, was dieser immer wieder aufschob und unterdes Truppen sammelte; endlich traten der Befehlshaber der Reiterei Arbarios und der Satrap von Ägypten Arxanes zu Ochos über und erhoben ihn, vereint mit dem Eunuchen Artoxares. einem Günstling seines Vaters, zum König. Sogdianos ergab sich gegen das eidliche Versprechen der Schonung, wurde aber dessen ungeachtet getötet. Diod. XII 71, 1 setzt den Antritt des D. in das J. 424/3, Eusebius bei Hieronymus a. a. O. in dasselbe Jahr, der ptolemaeische Kanon, der mit Artaxerxes I. zur Postdatierung zurückgekehrt ist (Ed. Meyerl, beginnt seine Regierung mit dem 325. Jahre Nabonassars (7. Dec. 424, also dem 1. Nisan 423. Oppert ZDMG LI 157. 164); der bei Thuc. VIII 58 erhaltene Vertrag zwischen Tissaphernes und den Spartanern, welcher aus den beiden ersten Monaten von 411 stammt, datiert nach dem 13. Jahre des Königs. Da diese Angabe im allgemeinen zu dem Kanon stimmt, ist D. zu Ende 424 oder zu Anfang 423 zur Herrschaft gelangt (Clinton a. O. II² 315. Unger Chronol. des Manetho 290ff. Bergk Rh. Mus. XXXVII 366. Nöldeke Aufs. z. pers. Gesch. 57. Busolt a. a. O. III 1, 133. Nach Ed. Meyer [briefliche Mitteilung, jetzt Forsch. II 483. 487. 501] im September 424).

Ochos nahm den Namen D. an (Δαρειαῖος: Ktes. ecl. 48. 56); der Beiname Νόθος (Bastard) erscheint erst spät (Schol. Aeschyl. Pers. 6 und bei den Chronographen: Afric. bei Syncell. 484. Euseb. bei Hieron. a. a. O. und in der Vers. Arm., der Beiname in den Exψ. Barb. a. a. O. Darius iuvenis qui vocatur Memoratus [= Μνήμων ist sonst unbezeugt und unwahrscheinlich, D. Stultus in den Exc. Barb. I 222 Sch. eine ungeschickte Übersetzung von Νόθος). In den altpersischen Keilinschriften kommt sein Name nur in den Genealogien seiner Nachfolger Artaxerxes II. (Artax. Susa und in dessen Inschrift von Hamadan) und Artaxerxes III. (Artax. Pers. § 2) vor; so sind wir für seine Geschichte auf die unzuverlässige und sensationell aufgeputzte Erzählung des Ktesias (Ecl. 48ff.) angewiesen. D.s Regierung bezeichnet den tiefsten Verfall des persischen Reichs; der [2201] Zusammenhang lockert sich, Aufstände folgen auf Aufstände, vielfach hervorgerufen durch Zwistigkeiten innerhalb der königlichen Familie und Serailintriguen, an welchen von Anfang an die Eunuchen und die Königin Parysatis Anteil hatten, deren Einfluss auf D. (Ktes. Ecl. 49) höchst unheilvoll war und die thatsächlich das Regiment in ihren Händen gehabt zu haben scheint. D. selbst tritt als greifbare Persönlichkeit fast gar nicht hervor, man hört beinahe nur von seinem Nachgeben.

Wahrscheinlich in den Anfang von D.s Regierung gehört die Empörung seines leiblichen Bruders Arsites, an der auch Artyphios, Sohn des Megabyzos (und Bruder des Zopyros) teilnahm (Ktes. Pers. 50. 51); der Schauplatz dieses Aufstandes war sicherlich Syrien (Nöldeke a. O. 58), da diese Satrapie damals schon im erblichen Besitz der Familie des Megabyzos war (Ktes. Ecl. 37). Artasyras wurde gegen sie ausgesandt, der, zu Anfang geschlagen, endlich siegte und die griechischen Söldner des Artyphios durch Bestechung zum Abfall bewog. Artyphios ergab sich gegen die eidliche Zusicherung verschont zu bleiben, wurde aber auf Rat der Parysatis nur so lange geschont, bis auch Arsites das gleiche gethan hatte; dann fanden beide den Tod, obwohl der König seinen Bruder zuerst retten wollte. Auch der Eunuch Pharnakyas, welcher Sogdianos bei Xerxes Ermordung Hülfe geleistet hatte, und Menostanes, ein anderer Vertrauter des Sogdianos, wurden hingerichtet (Ktes. a. a. O.).

Der nächste Abfall war derjenige des mit dem Königshause verwandten ((Nöldeke Gött. Gel. Anz. 1884, 294) Satrapen Pissuthnes von Sardes (Ktes. Ecl. 52), welcher einige Zeit vor 413 stattgefunden haben muss (Nöldeke Aufs. z. pers. Gesch. 58. Krumbholz De Asiae Min. satrapis persicis 31ff. 93); er stützte seine Macht vorzüglich auf griechische Söldner, die der Athener Lykon befehligte. Es wurden gegen ihn Tissaphernes, Spithradates und Parmises ausgesandt, welche die Söldner durch Bestechung zum Übertritt bewogen, worauf Pissuthnes gefangen und hingerichtet ward. Tissaphernes erhielt zum Lohn dafür dessen Satrapie, hatte aber zu Anfang mit dem von den Athenern unterstützten unechten Sohne des Pissuthnes, Amorges (Thuc. VIII 5, 5, s. Amorges) zu kämpfen, dessen Gefangennahme durch die Hülfe der Peloponnesier erst im Herbste 412 gelang (Thuc. VIII 28. 3; auf diese Ereignisse scheint sich auch der lykische Teil der sog. Harpagos-Stele von Xanthos zu beziehen, vgl. Deecke Berl. philol. Wochenschr. 1888. 827. 828 und Sophus Bugge in der Festschrift f. O. Benndorf 231ff.). Trotz des Niedergangs des Reiches errangen die Perser um diese Zeit an der Westküste Kleinasiens ungeahnte Erfolge, welche sie allerdings nicht der eigenen Kraft, sondern dem Zwiste der griechischen Hauptmächte und der Befähigung zweier Satrapen, des Tissaphernes von Sardes und des Pharnabazos von Daskyleion, verdankten. Die seit den fünfziger Jahren des 5. Jhdts. unterbrochenen Beziehungen zu den Griechen wurden damit wieder angeknüpft. Ganz in den Anfang der Regierung des D. (423) gehört der durch Epilykos namens der Athener mit den Persern geschlossene Vertrag (Andok. III 29, dazu Köhler [2202] Herm. XXVII 1892, 73ff.), der wahrscheinlich nichts mehr bedeutete als eine Erneuerung des Kalliasfriedens (dazu auch v. Scala Staatsverträge des Altert. I nr. 80). Als nach dem jähen Sturze der attischen Macht im sicilischen Feldzuge die kleinasiatischen Unterthanen Athens zum Abfall drängten, wurden ihre Bitten in Sparta von den beiden Satrapen unterstützt, welche sich in merkwürdigem Wetteifer bemühten, das Eingreifen der Spartaner jeder gerade in seinem Gebiete herbeizuführen (Thuc. VIII 5, 5. 6, 1); der geheime Grund dafür war, dass der König den Zeitpunkt zum Wiedergewinn der griechischen Städte und Inseln für gekommen hielt und sie durch Einforderung der auf die Städte entfallenden Steuersummen zu einem entschiedenen Vorgehen zu zwingen suchte. Für die folgende Partie vgl. Grote Hist. of Greece² VII 205ff. VIII 1ff. Holm Gesch. Griechenlands II 55lff. Curtius Griech. Gesch.³ II 608ff. Die Spartaner entschieden sich unter Alkibiades Einfluss für Tissaphernes (Thuc. VIII 6, 3); die Befehlshaber der spartanischen Macht, welche im Frühjahr 412 aussegelten und wichtige Bündner Athens in Kleinasien zum Übertritt brachten, schlossen in demselben Sommer mit den Persern einen Vertrag zur gemeinsamen Kriegführung gegen Athen (Thuc. VIII 18), in welchem sie deren Anspruch auf den Besitz der kleinasiatischen Küste anerkannten (dazu Thuc. VIII 43, 3), vgl. darüber Kirchhoff Thukydides und sein Urkundenmaterial 128ff. Milet ging in den Besitz des Tissaphernes über (Thuc. VIII 84, 4ff.). Infolge dessen wirkte von nun ab, wie schon kurz vorher (Thuc. VIII 16, 3), Tissaphernes im Felde mit den Peloponnesiern zusammen (Thuc. VIII 20, 2. 25, 2. 28, 2) und übernahm zu Beginn des Winters 412 die Soldzahlung für ihre Flotte (Thuc. VIII 29). In demselben Winter wurde an Stelle der ersten Vereinbarung ein zweiter Vertrag zwischen Sparta und Persien geschlossen (Thuc. VIII 37), durch welchen die Verpflichtung des Grosskönigs zum Unterhalt der spartanischen Kriegsvölker festgesetzt ward (Kirchhoff a. O. 135ff.). Bald darauf wurde aber das Einvernehmen der Peloponnesier mit Tissaphernes getrübt (Thuc. VIII 43, 2ff.), welch letzterer auf Antrieb des Alkibiades den Sold der Peloponnesier einschränkte (Thuc. VIII 45, 2); er hörte bereitwillig auf dessen Ratschlag, die beiden Gegner im Kampfe sich gegenseitig aufreiben zu lassen (Thuc. VIII 46. Iustin. V 2, 8ff.), und trat sogar, wenn auch nicht aufrichtigen Sinnes, in Verhandlung mit den attischen Oligarchien (Thuc. VIII 56), die aber an den von Alkibiades in seinem Namen gestellten unmässigen Forderungen scheiterten. So näherte er sich wieder den Peloponnesiern und schloss mit ihnen Anfang 411 einen dritten Vertrag (Thuc. VIII 58), in welchem das Besitzrecht des Königs auf Kleinasien einen ganz praecisen Ausdruck erhielt (Kirchhoff a. a. O. 139ff.). Tissaphernes übernahm dafür die Verpflichtung, die Cooperation der phoinikischen Flotte des Königs zu bewirken (Thuc. VIII 46, 1. 59), erfüllte sie aber sei es freiwillig, sei es unfreiwillig nicht (Thuc. VIII 87), wie er auch die Soldzahlungen wieder unregelmässig leistete (Thuc. VIII 78. 80, 1. 87, 3), so dass endlich die Peloponnesier, welche schon früher mit Pharnabazos [2203] angeknüpft hatten (Thuc. VIII 80, 1), im Sommer 411 den Kriegsschauplatz nach dem Hellespont verlegten (Thuc. VIII 99). Pharnabazos leistete von da an den Spartanern kräftige Hülfe; er nahm auf ihrer Seite an der Schlacht bei Abydos (Herbst 411) teil (Xen. hell. I 1, 6. Diod. XIII 45, 6), eroberte gemeinsam mit Mindaros Kyzikos (Diod. XIII 49, 4) und liess nach der Niederlage der Peloponnesier bei dieser Stadt (410), bei der seine Söldner auf der Seite der Peloponnesier gekämpft hatten (Diod. XIII 51, 1. 2, 4. Polyaen I 40,9), ihnen neue Schiffe bauen (Xen. hell. I 1, 24ff.). Zu Beginn des Winters 410 wurde er von Alkibiades bei Abydos geschlagen (Xen. hell. I 2, 16), und auch in das Treffen bei Chalkedon 409 suchte er einzugreifen (Xen. hell. I 3, 5–7). Die Fortschritte der Athener bewogen jedoch Pharnabazos, einen Vertrag mit ihnen zu schliessen (Xen. hell. I 3, 8ff.), durch den er sich verpflichtete, eine attische Gesandtschaft zum Grosskönig zu geleiten. In der That trat er mit derselben die Reise an. Unterdes hatte aber an dem Hofe zu Susa ein Wechsel der Stimmung stattgefunden; die seit 413 eingehaltene Politik, die Teilnahme an dem Kriege zwischen Sparta und Athen als eine Sache der Satrapen anzusehen, was allerdings eine Annäherung bald an die eine, bald an die andere Macht möglich machte, war zu Gunsten einer entschiedenen Parteinahme für Sparta fallen gelassen worden (Xen. hell. I 1, 9. 4, 2.: 5, 2), die eintrat, als Athen die Oberhand im Kriege bekam. Allerdings wirkten bei diesem Umschwung, an dem auch eine spartanische Gesandtschaft nach Susa teil hatte (Xen. hell. I 4, 2), stark persönliche Momente mit; Parysatis hatte es durchgesetzt, dass ihr Lieblingssohn Kyros als Satrap von Lydien, Phrygien und Kappadokien und als Oberbefehlshaber sämtlicher Streitkräfte der westlichen Provinzen im Frühjahr 408 ausgesandt ward, mit dem stricten Auftrag, die Spartaner zu unterstützen, was seinen eigenen Neigungen entsprach (Xen. hell. I 4, 3ff. 5, 3; anab. 19, 7. Iustin V 5, 1; vgl. Krumbholz a. a. O. 41ff. 54ff. Buchholz Quaestiones de Persarum satrapis satrapiisque 32ff.). Die attischen Gesandten mussten ihre Weiterreise aufgeben und wurden von Pharnabazos drei Jahre lang zurückbehalten (Xen. hell. I 4, 4ff.). Kyros Mission wurde praktisch, als Lysander im Herbste 408 spartanischer Nauarch wurde und unverzüglich mit dem Prinzen in Verbindung trat (Xen. hell. I 5, 2ff. Plut. Lys. 4. Diod. XIII 70, 3); er erhielt sogleich die Soldzahlung für seine Flotte, eine attische Gesandtschaft an Kyros wurde nicht vorgelassen. Als im Herbste 407 Kallikratidas Nachfolger Lysanders wurde, der ein Gegner der Verbindung mit Persien war, lockerten sich diese Beziehungen (Xen. hell. I 6, 6ff): als aber Kallikratidas in der Schlacht bei den Arginusen gefallen war, wirkten Kyros und die Ionier zusammen, dass Lysander wieder von den Spartanern ausgeschickt ward (Xen. hell. II 1. 6ff.). Kyros verschaffte ihm wieder die Mittel zur Vermehrung seiner Flotte (Xen. hell. II 1, 11ff. Plut. Lys. 9. Diod. XIII 104, 3. 4). Nicht zum mindesten durch dieses entschiedene Eintreten Persiens für Sparta und durch die materielle Unterstützung, die es [2204] ihm bot, gewann dieses die Oberhand über Athen.

Während dieser Erfolge war das Reich nicht von weiteren Erschütterungen frei geblieben. In das J. 410/9 fällt eine Empörung Mediens (Xen. hell. I 2, 19), die noch in demselben Jahre niedergeschlagen ward. Ob dieselbe, wie Nöldeke (Aufs. z. pers. Gesch. 61) vermutet, mit einem Zwiste innerhalb der königlichen Familie zusammenhing, erscheint als zweifelhaft: D.s Schwiegersohn Terituchmes dachte an die Beseitigung seiner Frau Amestris, sein Anschlag wurde verraten und er aus dem Wege geräumt (Ktes. Ecl. 53–56); auch seine Brüder und Schwestern wurden auf Antrieb der Parysatis hingerichtet, nur Stateira, die Gemahlin des Thronfolgers Arsikas, blieb verschont (Ktes. a. a. O. Plut. Artox. 2). Dagegen ist der von Ktesias Ecl. 53 erzählte Versuch des schon genannten Eunuchen Artoxares, die Königswürde sich anzumassen, ganz märchenhaft. Am folgenschwersten war der erneute Abfall Ägyptens, dessen Anfänge schon in das J. 410 zurückzureichen scheinen (Diod. XIII 47, 6). Der Zeitpunkt dieses Abfalls ist strittig (Wiedemann Gesch. Ägyptens von Psaminetich I. u. s. w. 261ff.; Äg. Gesch. 693ff. Ed. Meyer Gesch. des alten Äg. 394), am wahrscheinlichsten ist er in das J. 408 zu setzen (Judeich Kleinasiat. Studien 144ff.). An die Spitze der Ägypter trat Amyrtaios (s. o. Amyrtaios Nr. 4), der 6 Jahre lang das Regiment führte; von einem Versuche der Perser, ihre Herrschaft wiederherzustellen, hören wir zunächst nichts.

Im J. 405 erkrankte D. auf einem Feldzug gegen die Karduchen; auf Antrieb der Parysatis wurde Kyros zu seinem Vater befohlen (nach einer anderen Version bei Xen. hell. II 1, 10, um sich wegen Hinrichtung seiner Vettern zu rechtfertigen), wobei die Königin die Absicht hatte, die Übertragung der Thronfolge auf ihn durchzusetzen (Xen. hell. II 1, 13ff.; anab. I 1. 2. 4, 12. Plut. Artox. 2). Allein dies gelang ihr nicht. Bald darauf starb D. in Babylon (Ktes. Ecl. 57). Diod. XIII 108, 1 setzt seinen Tod in dem Jahre des Archon Alexias (405/4) an, womit der ptolemaeische Kanon (Wachsmuth a. a. O.) übereinstimmt, welcher D. bis 1. December 405 (bis zum 344. Jahr Nabonassars) regieren lässt. Diod. a. a. O. Manetho bei Syncell. 143 Dindf. und die Chronographen geben übereinstimmend D. eine Regierung von 19 Jahren (Afric. bei Syncell. 484 Dind. Euseb. Vers. Arm. ad ann. Abr. 1592 und bei Hieron. ad ann. Abr. 1593, die Exc. Barb. I 222. 307 Sch.), nur Ktesias (Ecl. 57) lässt ihn fälschlich 35 Jahre regieren (eine Erklärung für diese Zahl versucht Marquart Philol. Suppl. VI 588ff.). Am wahrscheinlichsten ist D.s Tod wegen Diod. a. a. O. in das Frühjahr 404 zu setzen (Unger Chronologie d. Manetho 292. Bergk Rh. Mus. XXXVII 366. Ed. Meyer [brieflich] ca. März oder April 404 [Forsch. II 483. 487. 502]. Clinton Fasti Hell.² II 315 entscheidet sich für December 405). Über D.s Kinder s. Artaxerxes Nr. 2. Bildnisse des D. auf Münzen bei Babelon Catalogue des monnaies grecques de la Bibliothèque nationale. Les Perses Achéménides Pl. II 1–6 (dazu Text XV) und Maspero a. O. III 747.

[2205] Litteratur: Spiegel Erân. Altertumskunde II 418f. F. Justi Gesch. d. alten Persiens 128ff.; Grundriss d. iran. Philol II 461ff. Nöldeke Aufs. z. pers. Gesch. 57ff. Maspero Hist. ancienne des peuples de l’Orient classique III 746ff.