RE:Domitius 20

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Cn. D. Ahenobarbus, Konsul im J. 122 v. Chr.
Band V,1 (1903) S. 13221324
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20) Cn. Domitius Ahenobarbus war als Cn. f. Cn. n. (Acta triumph.) Sohn des Vorigen. Er könnte allenfalls der durch eine samische Inschrift geehrte Cn. Domitius (oder dessen gleichnamiger darin erwähnter Vater) sein, da in seiner Zeit die Beziehungen Roms zu diesen griechischen Staaten sehr lebhaft waren und die Quellen dafür spärlich fliessen, doch bleibt das eine ganz willkürliche Annahme (vgl. Nr. 11). Er war Münzmeister zwischen 620 = 134 und 625 = 129 (Mommsen Münzw. 523 nr. 105; Trad. Blac. II 326 nr. 133. Bahrfeldt Ztschr. f. Numism. XIX 57f. 68–70, vgl. Wiener numism. Ztschr. XXVIII 108) und Consul 632 = 122 (Cic. Brut. 99. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Obseq. 32. Cassiod. chron. aus Liv. LXI. Plin. n. h. II 99). Als Consul wurde er im Obercommando in Südgallien Nachfolger des C. Sextius Calvinus, mit dem ihn Eutrop. IV 22 in einen einzigen Consul Sex. Domitius Calvinus verschmilzt. Die Überlieferung über die von D. hier geführten Kämpfe ist sehr verwirrt; sie ist bereits von Klebs o. Bd. III S. 546-548 sorgfältig analysiert worden, doch sind dabei die Untersuchungen zu dem allobrogischen Krieg von 40 G. Ritter (Progr. Hof 1885) unbeachtet geblieben, die nach dem mir allein bekannten Referat in Bursians Jahresber. XLVIII 1886, 242f. einige Beachtung zu verdienen scheinen. [1]) Eine Hauptschwierigkeit liegt doch wohl darin, dass die aus Livius geflossenen Berichte mehrfach so von einander abweichen, dass die Reconstruction ihrer gemeinsamen Vorlage fast unmöglich wird. Aber mit dieser haben Flor. I 37, 4–6 und Eutrop. IV 22 so frei geschaltet, dass sie überhaupt für den Gang der Ereignisse nichts lehren, sondern nur für Einzelheiten herangezogen werden können. Aus Liv. ep. LXI und Oros. V 13, 2. 14, 1ff. gewinnt man den Eindruck, als ob Livius die von D. allein geführten Kämpfe noch unter dessen Consulatsjahr 632 = 122 erzählte und dann erst nach den inneren Angelegenheiten des folgenden J. 633 = 121 diesen Faden wiederaufnahm. Der Vorgänger des D. hatte die Salluvier unterworfen; deren König Tutomotulus fand bei den Allobrogern Aufnahme und Hülfe, und ausserdem beunruhigten [1323] die Allobroger die in ein Bündnis mit Rom eingetretenen Haeduer; das war die Veranlassung zum Angriff des D. auf die Allobroger. Den ersten Grund geben Liv. ep. LXI und Appian. Celt. 12 wesentlich übereinstimmend an, den zweiten Liv. a. a. O. und Flor. I 37, 4. Die bedrohten Allobroger wandten sich an Bituitus, den mächtigen König der Arverner, die mit den Haeduern um die Hegemonie in Gallien stritten, aber dieser scheint zunächst nur eine diplomatische Intervention zu ihren Gunsten versucht zu haben (App.), so dass sie den ersten Stoss auszuhalten hatten. In diesem Punkte, dass D. die erste Schlacht nur den Allobrogern lieferte, verdienen Livius und Orosius gewiss Glauben und sind demnach genauer als die übrigen Quellen, die die beiden feindlichen Völkerschaften nicht auseinanderhalten. Dann muss man aber auch darin denselben Gewährsmännern Glauben schenken, dass diese erste Schlacht bei Vindalium geschlagen wurde. D. war nach ihren übereinstimmenden Angaben damals schon Proconsul; der Sieg dürfte jedoch, wie erwähnt, unter seinem Consulatsjahr erzählt worden und ganz im Anfang von 633 = 121 anzusetzen sein. Dass die Mitwirkung von Elefanten auf römischer Seite dazu beitrug, sagt Orosius, womit Flor. I 37, 5 und die ganz entstellte Notiz bei Suet. Nero 2 zu vergleichen sind. Erst jetzt erschien Bituitus mit den Arvernern auf dem Kriegsschauplatz, und infolgedessen wurde der neue Consul Q. Fabius Maximus dem D. zu Hülfe gesandt; beide vereinigt besiegten nun die verbündeten Allobroger und Arverner in der zweiten grossen Schlacht an der Mündung der Isère in die Rhone am 8. August 633 = 121 (vgl. Plin. n. h. VII 166). Sowohl den politischen, wie den geographischen Verhältnissen dürfte diese Anordnung der Ereignisse am besten entsprechen. Für die umgekehrte stützt man sich, wie es auch Klebs a. O. thut, hauptsächlich auf Strab. IV 191, wonach die Arverner kämpften πρὸς δὲ Μάξιμον Αἰμιλιανὸν κατὰ τὴν συμβολὴν τοῦ τ’ Ἴσαρος καὶ τοῦ Ῥοδανοῦ .... πρὸς δὲ Δομίτιον κατωτέρω ἔτι κατὰ τν συμβολὴν τοῦ τε Σούλγα (Sorgue, der Vindelicus amnis d. h. Fluss von Vindalium des Florus) καὶ τοῦ Ῥοδανοῦ; aber schon die vorhergehende Erwähnung der Kämpfe Caesars mit den Arvernern zeigt, dass Strabon nicht chronologisch fortschreitet, sondern eher rückwärts geht und die äussersten Grenzen des ehemaligen Machtbereichs der Arverner hervorheben will, die desto entfernter von ihren eigentlichen Sitzen lagen, je weiter man zurückblickt. Noch weniger beweist für die zeitliche Folge der Schlachten der Umstand, dass nach den Acta triumphorum erst Fabius de Allobro[gibus] et rege Arvernorum Betulto und dann D. de Galleis Arverneis triumphierte, beide als Proconsuln, doch nicht einmal notwendig in demselben Jahr. Denn darin stimmen Eutrop. IV 22 und Val. Max. IX (5, 3 überein, dass Bituitus von D. gefangen genommen wurde, und es ist demnach wahrscheinlich, dass dieser länger in der Provinz verweilte als Fabius und deshalb später triumphierte. Ohne jede Bedeutung ist endlich die Anordnung der Flussnamen bei Flor. I 37, 4: Utriusque victoriae testes Isara et Vindelicus amnis et impiger fluminum Rhodanus. Der zweite Sieg der Römer [1324] hatte die Unterwerfung der Allobroger zur Folge, und deshalb triumphierte Fabius, der als Consul hierbei den Oberbefehl geführt hatte, in erster Linie über dieses Volk und empfing davon den Beinamen Allobrogicus. Dagegen beendete dann D. den Krieg mit den Arvernern, weshalb die Acta triumphorum und Vell. II 10, 2 (vgl. 39, 1) als seine Gegner nur diese nennen. Dass die Berichte nicht in allen Punkten genau übereinstimmten, ist selbstverständlich; vielleicht hat schon Livius die abweichenden Versionen des Poseidonios und der römischen Annalisten neben einander wiedergegeben; namentlich gehen Liv. ep., Oros. V 14, 4 und Plinius über die Zahl der an der Isère gefallenen Feinde und Liv. ep. und Val. Max. (vgl. Eutrop.) über die Gefangennahme des Bituitus auseinander. Dass der letztere discoloribus in armis argenteoque carpento, qualis pugnaverat, im Triumphe aufgeführt worden ist, sagt Flor. I 37, 2, und man möchte nach der Notiz der Acta triumphorum lieber an den Triumph des Fabius als an den des D. denken; jedoch die unter Leitung des Sohnes des D. geprägten Münzen zeigen einen Krieger mit Schild, Wurfspiess und Kriegstrompete auf einem Streitwagen, in dem man mit einiger Wahrscheinlichkeit den Bituitus erkennt (nach de Witte vgl. Babelon Monnaies de la rép. rom. I 463f. Bahrfeldt Ztschr. f. Numismatik XIX 54. 62), und dies spricht dafür, dass die Gefangennahme des Königs wesentlich das Verdienst des D. war. Val. Max. könnte darüber wohl das Richtige geben und Liv. ep. die officielle und unverfänglichere römische Version (vgl. noch ausser den angeführten Zeugnissen Hieron. chron. II 131 e Schoene: Arverni nobilissima Galliarum urbs capta, et rex Vituitus). [2] Für das längere Verweilen des D. in Gallien, wo er und Fabius nach Flor. I 37, 6 grosse steinerne mit Trophaeen geschmückte Siegesdenkmale errichteten, lässt sich namentlich noch geltend machen, dass er die grosse südgallische Küstenstrasse ausbaute, die als Via Domitia seinen Namen bewahrte (vgl. auch die Station Forum Domitii an der Strasse). 639 = 115 gelangte er mit L. Metellus Delmaticus zur Censur (Lex agrar. CIL I 200 v. 28. 88. Cic. Verr. I 143); sie stiessen 32 Männer, darunter den C. Licinius Geta, aus dem Senat (Liv. ep. LXII. Cic. Cluent. 119. Val. Max. II 9, 9) und verboten die Theateraufführungen ausser solchen im bescheidensten Massstabe (Cassiod. chron. = Liv. LXII). Aus Suet. Nero 2 (vgl. Nr. 21) ergiebt sich noch, dass D. Pontifex war und gegen 650 = 104 gestorben ist.

Nachträge und Berichtigungen

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Band S III (1918) S. 349
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20) Im J. 625 = 129 war D. als Propraetor unter dem Oberbefehl des M’. Aquilius in Karien tätig, um Unruhen zu unterdrücken (Inschrift von Bargylia bei Foucart Mém. de l’acad. des inscr. XXXVII 1, 328 = Dittenberger Or. Gr. II S. 551 Z. 16: ἀντιστράτηγον Γναῖον Δομέτιον Γναίου, weiterhin Z. 22. 23. 38f.: Γναῖος); vielleicht war er auch der vom Senate bestellte Patron der samischen Inschrift (s. Nachtrag zu Nr. 11 in diesem Suppl.). Der Schluß aus dem Altarrelief vom Neptuntempel im Marsfeld, daß dieses Heiligtum von D. während seiner Kämpfe in Gallien gelobt und während seiner Censur geweiht, von seinem Urenkel Nr. 23 nicht neu erbaut, sondern wiederhergestellt worden sei (v. Domaszewski Abh. zur röm. Religion [Leipz. 1909] 229ff.), scheint nicht haltbar, wenn auch die eine Szene die censorische Lustration darstellen mag (vgl. Sieveking österr. Jahresh. XIII 95ff. Wissowa Religion u. Kultus der Römer² 227, 3).

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Band R (1980) S. 100
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20) Cn. D. Ahenobarbus, Konsul im J. 122 v. Chr. S III.

Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. Mit meinen eigenen Ergebnissen stimmen mehrfach überein die mir erst nachträglich bekannt gewordenen Ausführungen von Lebègue Fastes de la Narbonnaise 8f. (in Bd. XV der von den Maurinern Devic und Vaissete begründeten Histoire générale de Languedoc, Toulouse 1893).
  2. Nach der sehr annehmbaren Vermutung von Lebègue a. O. 9 befolgte der Senat in diesem Falle, wie in manchem ähnlichen, die Politik, sich die Erfolge des D. zu nutze zu machen, aber die von ihm angewandten verwerflichen Mittel zu missbilligen und darum den Fabius als den eigentlichen Sieger zu ehren. Es wird dann desto verständlicher, weshalb D. auf die ihm selbst mögliche Weise, durch die von Lebègue nicht beachtete bildliche Darstellung auf den Münzen seines Sohnes, Sorge trug, sein Verdienst ins rechte Licht zu setzen.