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RE:Equitius 3

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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vorgeblicher Sohn der Gracchen, der sich letztlich vergeblich um das Tribunat bewarb
Band VI,1 (1907) S. 322323
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3) L. Equitius. Praenomen Val. Max. IX 7, 1 (nach Kempfs Ausg.² einziges Zeugnis) und nach Mommsens Vermutung in dem kleinen Frg. des Elogiums des Q. Metellus Numidicus (CIL I² p. 196 el. XIX b): [ce]nsor L. Eq[uitium censu prohibuit]; Nomen Val. Max. III 2, 18. 8, 6. IX 15, 1, entstellt in Quinctius Auct. de vir. ill. 62, 1; sonst ist von E. nur die Rede als von dem angeblichen Sohne des Ti. Gracchus, und Flor. II 4, 1 nennt ihn C. Gracchus. Über seine Herkunft gehen die Nachrichten auseinander. Cic. Rab. perd. 20 bezeichnet ihn als ille ex compedibus atque ergastulo Gracchus und Appian. bell. civ. I 32 alsδραπέτης εἶναι νομιζόμενος, so daß bei jenem ältesten Zeugen die Ansicht der optimatischen Gegner als Tatsache erscheint. Dagegen nennt ihn Auct. de vir. ill. 73, 2 libertini ordinis, und Livius scheint ihn nur als einen Menschen von dunkler Herkunft hingestellt zu haben, ohne sich einer bestimmten Überlieferung angeschlossen zu haben, denn von den Autoren, die ihm folgen, begnügt sich Val. Max. IX 15, 1 mit: Firmo Piceno (s. u.) monstrum veniens (vgl. III 8, 6: Nescio quibus tenebris protractum portentum) und Florus mit: Hominem sine tribu, sine notore, sine nomine. Nach der vielleicht ungenauen Angabe des Auct. de vir. ill. 73, 2 war das Auftreten des E. von Anfang an durch L. Appuleius Saturninus inszeniert. Der Abenteurer gab sich für den Sohn des Ti. Gracchus aus und fand bei der Menge vielen Glauben. Aber als er im J. 652 = 102 seinen Anspruch vor dem Censor Q. Metellus Numidicus geltend zu machen wagte, verweigerte ihm der Censor die Aufnahme in die Bürgerliste, obgleich sich unter dem zahlreichen Anhang des E. eine heftige Empörung erhob und bis zu Steinwürfen auf Metellus führte (Elog. Numidici s. o. Cic. Sest. 101. Val. Max. IX 7, 2. Auct. de vir. ill. 62, 1, vgl. o. Bd. II S. 264. Bd. III S. 1220). Der Censor hatte seine Entscheidung gerechtfertigt (Val. Max. a. O.), doch appellierte E. von ihm an die Tributcomitien; die einzige noch lebende Angehörige des Sempronischen Hauses, die Schwester der Gracchen und Witwe des jüngeren Africanus, wurde von einem Tribunen vorgeladen, aber verweigerte trotz der drohenden Haltung des Volkes dem E. die Anerkennung als Verwandten (Val. Max. III 8, 6. Auct. de vir. ill. 73, 4). Dennoch blieben die Sympathien des großen Haufens dem angeblichen Sohne des Gracchus treu, und es war nur natürlich, daß sich die radikale demokratische Partei des Abenteurers bediente; selbst wenn er zu aller [323] erst auf eigene Faust aufgetreten sein sollte, so erscheint er weiterhin nur als Werkzeug des Saturninus. Während dessen zweitem Tribunat 654 = 100 wurde er als Kandidat für dasselbe Amt aufgestellt; als der Consul Marius ihn verhaften ließ, weil die Bewerbung des nach censorischem Urteil nicht qualifizierten Mannes ungesetzlich sei, befreite das Volk ihn gewaltsam aus dem Gefängnis (Val. Max. IX 7, 1); und mit Gewalt, unter Ermordung eines Mitbewerbers, wurde die Wahl des E. ebenso wie die gegen das Verbot der Ämterkontinuation verstoßende des Saturninus zu Tribunen für 655 = 99 durchgesetzt (Flor.). Nach Appian. I 32f. erfolgte dann die Katastrophe am Tage des Amtsantritts der neuen Tribunen, dem 10. Dezember; daß Appian den E. als Tribunen betrachtet und bezeichnet, Val. Max. III 2, 18 dagegen als designatus tribunus plebis, ist gerade dann beides zulässig, so daß man nicht mit Bardey (Das sechste (Konsulat des Marius [Nauen 1883] 15f.) das Datum als künstlich von Appian erschlossen anzusehen braucht. Wollte man die Chronologie auf Valerius Maximus basieren, so müßte man die Bewerbung des E. um das Tribunat und seine Verhaftung durch Marius schon in dessen fünftes Consulat 653 = 101 setzen (vgl. IX 7, 1), dann weiter aber eine zweite erfolgreiche Bewerbung im nächsten Jahre annehmen. Erfolg hatte er damals jedenfalls, aber wurde dafür auch in das Verderben des Saturninus mit hineingezogen (Appian. I 33, vgl. o. Bd. II S. 267f). Abenteurer vom Schlage des E. haben öfters vorübergehend eine Rolle gespielt, ohne eine selbständige Bedeutung gehabt zu haben; wenn wir in diesem nur eine Puppe des Saturninus zu sehen vermögen, so wird dies nicht nur an der optimatischen Überlieferung liegen, sondern den Tatsachen entsprechen. In Firmum kommen Equitii inschriftlich nicht vor, wie der von Varro r. r. II 1, 10 wegen seiner Ableitung erwähnte Name überhaupt nicht häufig ist; L. Equitii in republikanischer Zeit finden sich in Caere, CIL XI 3648 [= I 1545]. 3649.