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20) C. Fannius Strabo, C. f. C. n., Consul 593 = 161 mit M. Valerius Messalla (Fasti Cap. Chronogr.Idat.Chron. Pasch. [beide mit Entstellung des Cognomens in Carbo].Cassiod. Terent. Eun. und Phorm. didasc. Plin. n. h. X 139. Gell. II 24, 2. XV 11, 1 = Suet. gramm. 25). Seinen Namen trägt eines der frühesten und bekanntesten Gesetze gegen den Tafelluxus (Lucil. 1172 Marx aus Gell. II 24, 4. Plin. a. O. Macrob. Sat. III 13, 13. 16, 14. 17, 3ff. Athen. VI 274 c. d); außerdem wurden unter seinem Consulat die griechischen Philosophen und Rhetoren aus Rom ausgewiesen (Suet. gramm. 25 = Gell. XV 11, 1]. 596 = 158 führte F. eine römische Gesandtschaft nach Illyrien (Polyb. XXXII 18, 3–5. 23, 1) und 600 = 154 gemeinsam mit seinem Nachfolger im Consulat L. Anicius Gallus eine solche nach Pergamon, um zwischen Attalos und Prusias Frieden zu stiften (ebd. XXXIII 9, 3). Sein Vater ist
[1995]Nr. 6, sein Bruder Nr. 14. Der Beiname des ,Schielers‘ ist nur ihm eigen, nicht den Nachkommen des Bruders.