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2) Weströmischer Kaiser 473–474. Er war unter OlybriusComes domesticorum (Joh. Ant. frg. 209, 2) und wurde, nachdem dieser am 2. November 472 gestorben und dann vier Monate lang das Westreich ohne Kaiser gewesen war, durch Gundobadus, den Neffen und Nachfolger des Ricimer, veranlaßt, am 3. März 473 zu Ravenna den Purpur zu nehmen (Joh. Ant. a. O. Mommsen Chron. min. II 158, 1295. 90, 473, 1. 233, 473. I 306, 611. 492, 2, 11. 746, 473. Iord. Get. 45, 239. Theoph. 5965). Er begann seine Regierung damit, daß er am 11. März ein Gesetz gegen die Käuflichkeit geistlicher Würden erließ (Haenel[1468]Corpus legum 260), und erwies sich auch sonst als frommer Christ. So ließ er sich durch den heiligen Epiphanius erbitten, Untertanen, die seine Mutter beleidigt hatten, zu vergeben (Ennod. vit. S. Epiph. 79). Als die Ostgoten in Italien einfielen, bewog er sie durch Geschenke, nach Gallien abzuziehn (Iord. Get. 56, 283. 284). Der oströmische Kaiser Leo erkannte ihn nicht an und sandte eine Flotte unter Iulius Nepos gegen ihn ab (Joh. Ant. frg. 209, 2). Dieser landete in Portus bei Rom und ließ sich hier am 19. oder 24. Juni – denn die Überlieferung bei Mommsen I 306, 614 und 307, 474, 4 schwankt zwischen VIII kal. Iul. und XIII k. Iul. – zum Kaiser ausrufen. G. ergab sich ohne Kampf und ließ sich zum Bischof von Salona ordinieren (Joh. Ant. frg. 209, 2. Iord. Rom. 338; Get. 45, 239. 241. Malchus bei Phot. cod. 78. Mommsen I 746, 475. II 91, 474, 2. 475, 2. 158, 1299. 233, 474. III 423. Theoph. 5965). Hier soll er im J. 480 (Anon. Vales. 7, 36) durch seine Nachstellungen die Ermordung des Nepos herbeigeführt haben. (Malch. a. O.). Seine Münzen bei H. Cohen Médailles impériales VIII 236.