Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Γνωστὴρ ἀμφόδων erscheint Pap. Oxy. I 43 verso II 20 im Verzeichnis der Wachmannschaften von Oxyrhynchos aus dem Beginne des 4. Jhdts. n. Chr. (jedenfalls nicht lange nach dem 295 n. Chr. datierten Recto geschrieben), Παρίων Διδύμου, καταμένων ἐγγὺς οἰκία⟨ς⟩ Ἰσιδώρου γνωστῆρ(ος) ἀμφόδ(ων). Oxyrhynchos besaß, wie seine Papyri zeigen, sehr viele Straßen, ἄμφοδοι oder ῥυμαί genannt; doch wird es für die Einheimischen nicht nötig gewesen sein, einen ständigenγ. ἀ. zu bezeichnen; sondern dieser Isidoros wird,
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wie v. WilamowitzGött. Gel. Anz. 1898, 677 mit Recht bemerkt hat, den Auftrag, die Straßen anzuweisen, mit Rücksicht auf die Einquartierungen erhalten haben, von denen das Recto zum J. 295 Kunde gibt.
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Der γνωστὴρ ἀμφόδων von Oxyrhynchos ist o. Bd. VII S. 1533 unrichtig erklärt. Erst jetzt wissen wir durch zahlreiche von P. M. Meyer a. a. O. zusammengestellte Papyrusurkunden, daß es für bestimmte Bezirke γνωστῆρες als liturgische
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Amtspersonen gab: γν. πόλεως (P. Klein. Form. 201), γν. φυλῆς (P. Lips. 65. 66, 21), γν. ἀμφόδου (P. Oxy. I 43 Verso II 20), γν. κώμης (P. Cairo ed. Preisigke 8. P. Klein. Form. 95. P. Lond. III 1248 p. 227, 28). Daß diese γνωστῆρες in spätbyzantinischer Zeit einen ausschließlich im staatlichen Interesse tätigen Zwangsverband (συντεχνία) als λειτουργοῦντες bildeten, zeigt P. Hamburg. 56 Kol. V 13ff., wo die γνωστῆρες mit P. M. Meyer I 204 als Sachverständige aufzufassen sind; vgl. auch M. Gelzer Studien zur byzantin. Verwaltung Ägyptens (1909) 60.