Statistische Darstellung des Kreises Moers/XXII. Militärverhältnisse
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Die nachstehende Übersicht enthält die Resultate der Ersatzaushebungen der drei letzten Jahre. Die Angaben aus 1859 sind weniger detaillirt, als diejenigen aus 1860 und 1861, weil in ersterem Jahre ein kürzeres Schema zur Anwendung kam.
Es waren gestellungspflichtig: |
1859 | 1860 | 1861 | |
1 |
die Altersklasse der 20jährigen Militärpflichtigen |
688 | 668 | 689 |
2 | die Militärpflichtigen der früheren Jahre, über welche noch nicht definitiv entschieden worden war, und zwar: | |||
a. aus der Klasse der 21jährigen |
573 | 530 | 480 | |
b. aus der Klasse der 22jährigen |
434 | 415 | 391 | |
c. aus der Klasse der 23jährigen |
140 | 22 | 93 | |
d. aus der Klasse der 24jährigen |
70 | 106 | 3 | |
e. aus der Klasse der 25jährigen und älteren |
— | 4 | 59 | |
f. in summa |
1217 | 1077 | 1026 | |
Im Ganzen also waren gestellungspflichtig |
1905 | 1745 | 1715 |
Hiervon sind |
1859 | 1860 | 1861 | |
1 | unermittelt geblieben |
18 | 22 | 20 |
2 | in andere Kreise gezogen und dort gestellungspflichtig geworden |
219 | 235 | 237 |
3 | beim Departementsgeschäft ohne Entschuldigung ausgeblieben |
— | 2 | — |
4 | als dreijährige Freiwillige eingetreten resp. engagirt |
59 | 4 | 17 |
5 | als berechtigt zum einjährigen Dienst anerkannt |
51 | 47 | |
6 | als Theologen zurückgestellt resp. vom Militär befreit |
— | 5 | 6 |
7 | als moralisch unwürdig gestrichen |
— | 1 | 1 |
8 | als augenfällig unbrauchbar von der Kreis-Ersatz-Commission ausgemustert |
128 | 9 | 9 |
9 | als dauernd unbrauchbar von der Departements-Commission ausgemustert |
133 | 161 | |
10 | zur Ersatzreserve übergetreten |
|||
a. wegen Mindermaaßes nach dreimaliger Concurrenz (unter 5 Fuß) |
249 | 5 | — | |
b. wegen Kleinheit nach dreimaliger Concurrenz (5’ bis 5’ 1’’ 3’’’) |
3 | 3 | ||
c. wegen zeitiger Unbrauchbarkeit nach dreimaliger Concurrenz |
81 | 58 | ||
d. wegen häuslicher Verhältnisse |
30 | 41 | 24 | |
e. als disponible nach fünfmaliger Concurrenz |
— | 27 | 54 | |
f. im Ganzen |
279 | 157 | 139 | |
11 | zum Train designirt excl. der zu Trainfahrern ausgehobenen |
— | 31 | 27 |
12 | auf ein Jahr zurückgestellt |
|||
a. als zeitig unbrauchbar |
676 | 573 | 523 | |
b. wegen häuslicher Verhältnisse |
68 | 68 | 80 | |
c. weil sie unter Wirkung von Ehrenstrafen standen |
— | — | — | |
d. im Ganzen |
744 | 641 | 603 | |
13 | Es blieben demnach zur Aushebung |
458 | 454 | 448 |
---|---|---|---|---|
14 | Ausgehoben wurden: |
|||
A. für das Garde-Corps |
64 | 34 | 44 | |
B. zur Linie: |
||||
a. zur Infanterie |
157 | 118 | 78 | |
b. zu den Jägern |
2 | — | — | |
c. zu den Cuirassieren |
12 | 8 | 5 | |
d. zu den Ulanen |
10 | 15 | ||
e. zu den Dragonern und Husaren |
20 | 28 | ||
f. zur Artillerie |
20 | 31 | 22 | |
g. zu den Pionieren |
13 | 3 | 7 | |
h. als Trainfahrer |
18 | 20 | 8 | |
i. zur 6wöchentlichen Übung als Elementarlehrer |
1 | — | 2 | |
k. als Ökonomiehandwerker |
— | — | 4 | |
C. für die Seetruppen |
— | 1 | — | |
D. im Ganzen |
287 | 245 | 213 | |
15 | Es blieben zur Aushebung disponibel: |
|||
a. in der Klasse der 20jährigen |
— | 70 | 33 | |
b. in der Klasse der 21jährigen |
66 | 5 | 129 | |
c. in der Klasse der 22jährigen |
15 | 84 | 1 | |
d. in der Klasse der 23jährigen |
64 | 3 | 72 | |
e. in der Klasse der 24jährigen |
26 | 47 | — | |
f. im Ganzen |
171 | 209 | 235 |
Die vorstehenden Zahlen geben zu folgenden Bemerkungen Anlaß.
Die Zahl der 20jährigen Militärpflichtigen ist in den drei Jahren nicht sehr verschieden. Dagegen kamen im Jahre 1859 aus den früheren Jahrgängen erheblich mehr Militärpflichtige zur Musterung, als in den beiden folgenden Jahren. Es rührt dies daher, daß vor dem Jahre 1859, in welchem die Reorganisation der Armee begann, weniger Rekruten eingestellt wurden, und demnach auch mehr Individuen aus früheren Jahrgängen disponibel blieben, als später.
Von den in den Jahren 1860 und 1861 als unermittelt geblieben Aufgeführten (42) sind später 26 als gestorben ermittelt worden. Die übrigen 16 sind meistens von Frauen geboren, welche sich nur vorübergehend hier aufhielten, und seit langer Zeit verschollen.
Als in andere Kreise gezogen und dort gestellungspflichtig geworden sind in jedem Jahre| durchschnittlich 230 oder etwa der achte Theil aller Gestellungspflichtigen aufgeführt. Die große Zahl dieser hier Geborenen oder wenigstens Domizilirten beweist wiederum, wie viele Personen im kräftigen Alter dem Kreise durch Auswanderung entzogen werden. Ihnen gegenüber stehen diejenigen, welche anderen Kreisen angehören, und hier gestellungspflichtig sind. Die Zahl derselben beträgt indessen durchschnittlich nur etwa 100, und besteht vorzugsweise aus Handwerksburschen und Gewerbsgehülfen aus verschiedenen Theilen des Staates, Ackerknechten aus benachbarten Kreisen und Zöglingen des hiesigen Schullehrerseminars.In der geringen Zahl der ohne Entschuldigung ausgebliebenen spricht sich der gesetzliche Sinn der Militairpflichtigen aus, der auch durch das ruhige und anständige Verhalten bei der Aushebung sich bewährt.
Die Zahl der dreijährigen Freiwilligen hat sich in Folge der vermehrten Rekruteneinstellung und der dadurch verringerten Zahl der sich frei Loosenden im Jahre 1861 auf 17 gehoben. Es würden noch mehr dreijährige Freiwillige vorhanden sein, wenn nicht eine Bestimmung der neuen Ersatz-Instruktion denjenigen, welche auf ihre Loosnummer verzichten, die Auswahl des Truppentheils, bei welchem sie dienen wollen, unter gewissen Voraussetzungen gestattete. Da hierdurch der Zweck einfacher und mit weniger Kosten erreicht wird, so haben z. B. im laufenden Jahre 26 Individuen von dieser Vergünstigung Gebrauch gemacht. Fast alle diese Leute treten bei der Cavallerie ein.
Die Zahl der als moralisch unwürdig gestrichenen ist glücklicherweise sehr klein. Ebenso haben wir keine Einstellung in die Arbeiterabtheilung zu beklagen.
Die geringe Zahl der wegen Mindermaaßes und Kleinheit zur Ersatzreserve überwiesenen läßt ersehen, daß unser Kreis von einem großen Menschenschlage bewohnt ist.
Die Zahl der wegen häuslicher Verhältnisse Berücksichtigten betrug durchschnittlich 104 oder 7,03% sämmtlicher Vorgestellten, und 17,71% aller Tauglichen. Unter 5,63 Tauglichen wurde demnach einer wegen häuslicher Verhältnisse berücksichtigt. Die Zahl der vorkommenden Reklamationen, von denen ein Theil durch die körperliche Unbrauchbarkeit der Reklamanten sich von selbst erledigt, ist durchschnittlich um 25% höher, als diejenige der Berücksichtigten.
Die Zahl der Eingestellten war im Jahre 1859 höher, als in den beiden folgenden Jahren, was von der Mobilmachung herrührt. Auch hat der Kreis sowohl 1859 als 1860 für andere Kreise, welche ihr Contingent nicht vollständig aufbringen konnten, eintreten müssen. Die Zahl der 1861 gestellten (213) dürfte das regelmäßige Contingent des Kreises darstellen. Darnach beträgt dasselbe von der männlichen Bevölkerung 0,71% und von der Bevölkerung überhaupt 0,36%.
Um das Verhältniß der Tauglichen zu den Gemusterten zu ermitteln, muß man von der Summe der Gestellungspflichtigen die Zahl der unermittelt gebliebenen, der in andere Kreise verzogenen, der ohne Entschuldigung ausgebliebenen, der Freiwilligen, der befreiten oder zurückgestellten Theologen und der moralisch Unwürdigen abrechnen.
1859 | 1860 | 1861 | |
Es waren gestellungspflichtig |
1905 | 1745 | 1715 |
Hiervon gehen nach dem Gesagten ab |
296 | 320 | 328 |
Es blieben also zur Auswahl der Ersatz-Commission |
1609 | 1425 | 1387 |
Hiervon wurden als tauglich erkannt und designirt |
458 | 454 | 448 |
Dazu sind aber noch diejenigen zu rechnen, welche von der Kreisersatzcommission und der Departementsersatzcommission wegen häuslicher Verhältnisse zurückgestellt resp. zur Ersatzreserve verwiesen wurden, und welche ebenfalls tauglich waren |
98 | 109 | 104 |
Ferner die nach fünfmaliger Concurrenz disponibel gebliebenen |
— | 27 | 54 |
Es waren demnach Taugliche vorhanden |
556 | 590 | 606 |
Die laufende Altersklasse von 1860 (der 20jährigen) umfaßte 668 Personen, von welchen 22 theils unermittelt geblieben, theils als vor der Musterung gestorben ermittelt worden sind. Von dem Rest (646) haben 619 bis zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit verfolgt werden können; die übrigen 27 sind theils vor dieser Entscheidung gestorben, ausgewandert oder als unwürdig gelöscht, theils ist jene bis jetzt hier nicht bekannt geworden. Von den oben bezeichneten 619 Militairpflichtigen wurden
A. für tauglich zur Einstellung erkannt und zwar | ||||
1. vollkommen tauglich zur Einstellung bei der Waffe | ||||
a. im ersten Concurrenzjahre | 201 | oder | 32,5% | |
b. erst im zweiten Concurrenzjahre | 58 | " |
9,3% | |
c. erst im dritten Concurrenzjahre | 15 | " |
2,4% | |
2. zum Train tauglich | 37 | " |
6,0% | |
3. nur zur Einstellung als Handwerker geeignet | 19 | " |
3,1% | |
B. für untauglich zur Einstellung erkannt und zwar | ||||
1. vollkommen untauglich | 187 | " |
30,2% | |
2. zur Ersatzreserve designirt | 102 | " |
16,5% | |
Es waren demnach | ||||
einstellungsfähig | 53,3% | |||
nicht einstellungsfähig | 46,7% |
Wenn es sich aber um einen Maaßstab für die Kraft und Gesundheit der Bevölkerung handelt, so müssen die nur zur Einstellung als Handwerker geeigneten der ersteren Kategorie ab-, und der letzteren zugerechnet werden. Es ergeben sich dann
als diensttauglich | 50,2% |
als dienstuntauglich | 49,8%. |
Der Kreis Moers bildet mit dem Kreise Geldern und einem Theile des Kreises Kempen den Bezirk des 3. Bataillons (Geldern) des 17. Landwehr-Regiments, und zwar gehören zur 9. Compagnie (Geldern) die Bürgermeistereien Sonsbeck, Labbeck und Rheurdt, zur 11. Compagnie (Kempen) die Bürgermeistereien Schaephuysen, Vluyn, Neukirchen und Capellen, und zur 10. Compagnie (Rheinberg) die übrigen Bürgermeistereien. Es befinden sich im Kreise
425 | Reservisten
| |
950 | Landwehrleute ersten Aufgebots
| |
und |
910 | Landwehrleute zweiten Aufgebots.
|
Summa | 2285 | Reservisten und Landwehrleute.
|
Von Reservisten und Wehrleuten ersten Aufgebots wurden Behufs ihrer Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung Unabkömmlichkeitsgesuche
gestellt | darunter wurden berücksichtigt | |
1859 | 282 | 146 |
1860 | 313 | 205 |
1861 | 299 | 195 |
Unter je 100 Reservisten und Wehrleuten ersten Aufgebots meldeten sich demnach durchschnittlich zur Zurückstellung 21 und wurden berücksichtigt 13.
Die Zahl der ausgetretenen Heerespflichtigen, d. h. derjenigen, welche sich der Ableistung der Militairpflicht entzogen haben, betrug
Gestellungs- pflichtige |
Landwehr- leute | |
1859 | 2 | 1 |
1860 | 6 | — |
1861 | 2 | — |
Summa | 10 | 1 |
---|
Da im Falle einer Mobilmachung die für die Armee erforderlichen Pferde in den Kreisen ausgehoben werden, so ist es von Wichtigkeit, zu wissen, wie viel felddiensttaugliche Pferde jeder Kreis besitzt. Zu diesem Ende fand im Jahre 1861 die Aufnahme des Pferdestandes durch einen Offizier statt. Es stellte sich dabei folgendes heraus.
Vorgeführt wurden (die Füllen blieben zurück) 3772 Pferde. Davon wurden tauglich befunden
zu leichten Reitpferden |
25 | Pferde |
zu schweren Reitpferden |
23 | "
|
zu Packpferden |
5 | "
|
zu Stangenpferden |
137 | "
|
zu Vorderpferden |
269 | "
|
überhaupt |
459 | Pferde |
---|
Unter 8,2 Pferden war demnach ein felddiensttaugliches, und unter den tauglichen war ungefähr der neunte Theil zu Reitpferden geeignet.
Wir schließen hieran einige Angaben über die Pferdegestellung bei der Kriegsbereitschaft und Mobilmachung des Jahres 1859. Der Kreis stellte|zur Kriegsbe- reitschaft |
zur Mobil- machung |
Im Ganzen | |
Reitpferde für Offiziere |
— | 24 | 24 |
Reitdienstpferde |
58 | 81 | 139 |
Packpferde |
— | 4 | 4 |
Stangenpferde |
18 | 59 | 77 |
Vorderpferde |
99 | 10 | 109 |
Summa |
175 | 178 | 353 |
---|
Hiervon wurden für die Linie auf Kosten des Staates 236, für die Landwehr auf Kosten des Kreises 117 Pferde gestellt. Die Linienpferde kosteten 40313, die Landwehrpferde 19272 Thlr. 9 Sgr. 2 Pfg., jene also im Durchschnitt 170 Thlr. 24 Sgr., diese 164 Thlr. 21 Sgr.
Beim Verkaufe der Landwehrpferde nach dem Eintritt der Demobilmachung wurden erlöst | 18365 | Thlr. | 21 | Sgr. | — | Pf. |
hiervon gingen an Verkaufs-, Insertions- und Verpflegungskosten ab | 536 | " |
8 | " |
1 | "
|
Es blieb also reiner Erlös | 17829 | " |
12 | " |
11 | "
|
---|
oder für jedes Pferd 152 Thlr. 12 Sgr. An jedem Pferde wurden demnach 8 Thlr. 12 Sgr. eingebüßt. Zu den Ankaufskosten der Landwehrpferde leistete der Kreis einen durch die Gemeinden
vorgeschossenen Beitrag von | 12121 | Thlr. | 29 | Sgr. | 7 | Pf. |
der Rest mit | 7150 | " |
9 | " |
7 | "
|
wurde aus dem bei der Rendantur des Staatsschatzes verwalteten Landwehrmobilmachungsfond[1] bestritten. Der Erlös der Pferde wurde in eben demselben Verhältnisse unter den Kreis und den genannten Fonds vertheilt; es erhielt also
jener | 11214 | Thlr. | 18 | Sgr. | 3 | Pfg. |
dieser | 6614 | " |
29 | " |
8 | "
|
Dem Kreise erwuchs hiernach aus der Pferdegestellung eine Ausgabe von nur 907 Thlr. 11 Sgr. 4 Pf., welche auf die Gemeinden nach dem Maaßstabe der direkten Steuern umgelegt wurde.
| Im Anschluß hieran sei noch mitgetheilt, daß während der Kriegsbereitschaft und Mobilmachung des Jahres 1859 an Familien einberufener Reservisten und Landwehrmänner auf Grund des Gesetzes vom 27. Februar 1850 Unterstützungen im Betrage von 1436 Thlr. 24 Sgr. 1 Pf. gezahlt wurden. Diese Summe wurde auf die Gemeinden nach dem angegebenen Maaßstabe umgelegt. Die nach §. 7 des genannten Gesetzes gewählte kreisständische Commission hatte beschlossen, daß in der Regel eine unterstützungsbedürftige Ehefrau ohne Kinder 1 Thlr. 10 Sgr., eine solche mit Kindern 2 Thlr. 15 Sgr., und außerdem für jedes Kind 15 Sgr., endlich ein arbeitsunfähiger Vater oder eine arbeitsunfähige Mutter 1 Thlr. 10 Sgr. erhalten solle. Nach diesen Sätzen wurden die Unterstützungen bemessen.In dem Gebiete der freiwilligen Aufwendungen für militairische Zwecke haben wir zunächst die von dem Pfarrer Esch zu Budberg gegründete Rheinische Stiftung für Preußens Krieger zu erwähnen. Dieselbe hat sich die Aufgabe gesetzt, die im badischen Feldzuge Verwundeten und die Angehörigen der daselbst gefallenen Krieger im Falle der Bedürftigkeit zu unterstützen. Die Stiftung vertheilte in den drei letzten Jahren folgende Unterstützungen.
Jahr | Zahl der Unterstützten |
Dieselben erhielten als | ||
ordentliche Unterstützung |
außerordentliche Unterstützung |
Summa | ||
Thlr. | Thlr. | Thlr. | ||
1859 | 33 | 297 | — | 810 |
" | 134 | — | 513 | |
1860 | 37 | 312 | — | 312 |
1861 | 34 | 292 | — | 786 |
" | 141 | — | 494 | |
Summa | 901 | 1007 | 1908 |
---|
Die außerordentlichen Unterstützungen wurden am Tauffeste Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm Victor Albert und aus Anlaß der Thronbesteigung Sr. Majestät des Königs vertheilt. Die Einnahmen der Stiftung waren folgende
Jahr | Jahresbeiträge | Liebesgaben | Zinsen | |||
1859 | 108 | Thlr. | 466 | Thlr. | 181 | Thlr. |
1860 | 176 | " | 124 | " | 214 | " |
1861 | 108 | " | 710 | " | 178 | " |
Dazu kam noch in den Jahren 1861 und 1862 der Ertrag einer von dem Herrn Oberpräsidenten bewilligten Collekte mit 3021 Thlr. Das Vermögen der Stiftung betrug
Ende 1859 | 4706 | Thlr. |
Ende 1862 | 7917 | " |
Dasselbe ist in Staatspapieren und Hypotheken angelegt.
Die allgemeine Landesstiftung „Nationaldank“ hat im hiesigen Kreise zwei Kreiskommissariate. Das eine umfaßt den ganzen Kreis mit Ausnahme der Bürgermeistereien Xanten, Wardt und Marienbaum, das andere die drei letzteren Bürgermeistereien. Das erstere hat
im Jahre | eingenommen an Beiträgen, Zinsen, etc. |
ausgegeben an Unterstützungen |
Veteranen unterstützt |
Unterstützungsberechtigte Veteranen waren vorhanden |
Thlr. | Thlr. | |||
1859 | 210 | 127 | 38 | 86 |
1860 | 172 | 116 | 31 | 75 |
1861 | 149 | 123 | 63 | 80 |
im Jahre | eingenommen an Beiträgen |
ausgegeben an Unterstützungen |
Veteranen unterstützt |
Thlr. | Thlr. | ||
1859 | 82 | 90 | 17 |
1860 | 74 | 77 | 17 |
1861 | 69 | 75 | 17 |
Die Unterstützungen erfolgten hier in der sehr zweckmäßigen Weise, daß unter den Veteranen Kohlen, Kartoffeln und Erbsen ausgetheilt wurden.
In Emmerich besteht ein Kriegerverein mit 119 Mitgliedern. Der Zweck desselben ist, den Patriotismus zu beleben, patriotische Feste in militairischer Weise zu feiern, die alten Veteranen des Vereins durch eine hierzu errichtete Specialstiftung zu unterstützen, und den Familien ärmerer Mitglieder bei Einberufungen oder beim Absterben der letzteren durch freiwillige Sammlungen eine Spende zu reichen. Das Vermögen der erwähnten Stiftung – sie wurde aus Anlaß der silbernen Hochzeit Ihrer Majestäten des Königs und der Königin gegründet – betrug Ende 1862 circa 220 Thlr.
Ein Veteranenverein in Moers hat 63 Mitglieder und verfolgt ähnliche Zwecke.
Im Jahre 1849 wurde für die Stadt Moers ein Verein zur Unterstützung der Familien einberufener Landwehrleute gebildet. Nachdem durch die den Kreisen gesetzlich auferlegte Unterstützungspflicht das Bedürfniß eines solchen Vereins weggefallen war, wurde das Vereinsvermögen im Betrage von 117 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf. der städtischen Verwaltung übergeben, um dasselbe eintretenden Falles im Sinne der Geber zu verwenden.
« XXI. Civil- und Criminal-Justiz | Statistische Darstellung des Kreises Moers | XXIII. Staats- und Provinzial-Abgaben » | |||
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Fußnoten der Vorlage
- ↑ An dem Landwehrmobilmachungsfonds sind diejenigen Gemeinden der Rheinprovinz beteiligt, welche nördlich von der Mosel auf der linken Rheinseite liegen. Im Jahre 1815 wurde nämlich aus den Beiträgen der bezeichneten Gemeinden ein sogenannter Kriegsdarlehnsfonds gebildet, und vornehmlich zum Ankauf von Landwehrpferden verwendet. Nach Eintritt des Friedens wurden diese Pferde in die Linienkavallerie eingestellt, dafür aber den betheiligten Landestheilen eine Vergütung gewährt, welche durch die Allerhöchste Cabinetsordre vom 30. Mai 1820 dem Schatzministerium mit der Bestimmung überwiesen wurde, daß dieser Fonds bei eintretenden Mobilmachungen an die betreuenden Kreise vertheilt werden solle. Der linksrheinische Theil des Regierungsbezirks Düsseldorf ist nach Verhältniß seines zum Kriegsdarlehnsfonds geleisteten Beitrages, welcher 984742 francs 66 centimes betrug, mit 261/2% an dem Landwehrmobilmachungsfonds betheiligt. Die einzelnen Bürgermeistereien des Kreises Moers haben folgenden Summen zum Kriegsdarlehnsfonds beizutragen:
francs cts. francs cts. Moers Stadt und Land9569 94 Marienbaum2930 23 Orsoy Stadt und Land6067 — Neukirchen5428 72 Rheinberg Stadt u. Land5831 49 Repelen6340 55 Xanten5065 23 Ossenberg3983 73 Alpen3393 99 Rheurdt5399 97 Baerl3782 1 Schaephyusen3253 50 Budberg4474 32 Sonsbeck3326 76 Büderich4426 30 Labbeck5180 57 Capellen4367 16 Vluyn4532 55 Camp2383 73 Veen6684 97 Hörstgen1617 59 Vierquartiren4714 77 Homberg3141 51 Wardt7643 17 Emmerich6197 46 Friemersheim6941 28 Summa 126678 50 Hiernach läßt sich der ratirliche Antheil der einzelnen Bürgermeistereien sowohl, als des Kreises im Ganzen an dem Landwehrmobilmachungsfonds leicht berechnen.