Topographia Palatinatus Rheni: Germerßheim
Ist ein kleine / aber doch veste Stadt / in der Untern-Pfaltz / mit einem feinen Schloß / so vor Zeiten Vicus Iulius, wie man auß der Notitia Imperii dafür hält / solle geheissen habe; wiewol sonsten weder Ptolemaeus, noch das Itinerarium Antonini, noch die tabula itineraria, dieses Orths gedencken / welches zwar vielleicht [34] daher geschehen / weilen es ein Flecken gewesen; welcher hernach / unter der Francken Beherrschung / einem Germerico, oder Germerio, zugestanden / darauß nach und nach ein Stadt worden / wie auß dem Nahmen / und Werck selbsten / Freherus part. 2. Orig. Palat. c. 5. fol. 81. erachtet; ob schon theils / zwar auß keinem Grund / solchen Namen von dem alten Römischen Feldobristen Germanico, Drusi Sohn / herführen wollen / und vermeynen / daß der erste Bau von Caroco etlich hundert Jahr / nach Christi Geburt / zerstört / und ein neue Stadt vom König Clodovaeo in Franckreich / so er die kleine Neustadt; die Burg / oder Schloß aber / vor Zeiten Germanisheim genant / Germerßheim geheissen habe; so aber nur ungewisse Muthmassungen seyn. Etliche halten diesen Orth vor der Alten Noviomagum. Daß er aber bey Käyser Ludovico dem Vierdten allbereit im Ansehen gewest seye / erscheinet darauß / weil er dahin Graf Georgen zu Veldentz / wider Othen von Ochsenstein / den Käyser Friederich auß Oesterreich zum Landvogt gesetzt / zum Stadthalter umbs Jahr 1315. verordnet hat. Es gibt gute Jagten / auch Fischereyen herumb / und wird das Gold da auß dem Rhein gebracht / und gewaschen; hergegen die Lufft / wegen Außlauff deß Rheins / und Morasts / so den Orth daher befestigt / nicht sonderlich gesund ist. In dem neuen Meterano stehet part. 3. lib. 39. fol. 220. also: Als der von Manßfeld / sampt dem Hertzog von Braunschweig / aus dem Land war / nahmen die Spanischen ein / was jenseit des Rheins noch übrig war / als Friedelsheim / Wintzingen / und Neustadt an der Hart; zwey Fahnen Speyrischer Soldaten eroberten wiederum das Schloß Meydenburg / wie auch Kirrweiler / Deydeßheim / und alles / was Manßfeld eingenommen hatte. Das Pfältzische Städtlein Heydelßheim / sampt etlichen Dörffern / ward in Grund abgebrant) den 9. Aug. (dieses 22. Jahrs) nahm Ertzhertzog Leopoldus die Stadt Speyer ein. Den 12. dito hat er Germersheim belagert / dahin auch Tilly kam. In dem Parlamentiren wurden sie unversehens überfallen / und haben die unbarmhertzige Crabaten alle Burger / Soldaten / Weiber Kinder / und was sie angetroffen / ermordet. Nach dem solches geschehen / hat der Ertzhertzog Leopoldus außblasen und verbieten lassen / daß man niemand an dem Leib beschädigen / oder umbbringen solte. Biß hieher dieser. An. 1632. ward sie von den Schwedischen / als der Feldmarschall Horn ins Elsas gezogen / eingenommen; und hat auch folgends mehrere Anstöß / (sonderlich An. 1639. als die Weymarische im Septem. erstlich die Stadt / hernach das Schloß / durch Ergebung / einbekommen) gehabt. Nach Abzug der Weymarischen haben es die Käyserisch- und Bäyerischen / und darauf die Weymarischen wieder einbekommen. Ist selbiger Zeit Oesterreichisch; nach Insbruck in Tyrol / sampt dem Ober-Ampt / und einverleibten Unter-Aemptern / gehörig gewesen. Nunmehr ist es wiederum Chur-Pfältzisch. Den 4. Feb. Neuen Calenders Anno ein tausend sechs hundert vierzig zwey hat es allhie zu Germersheim deß Nachts / nicht allen gedonnert / und geblitzet / sondern es ist auch zum drittenmal Feuer vom Himmel gefallen / daß man in Forcht diß Orths Untergang gestanden. Herr Commendant zu Philipsburg hat lassen recognosciren, obs an den Orthen / da es gefallen / verbrennet habe / ist aber nichts befunden worden. An. 1644. mitten im Augusto ist sie von der Frantzösischen Armee / an einem Sonnabend sampt dem Schloß / auff Gnad und Ungnad erobert worden. Es ligt in dem Ampt Germersheim das Kloster und Stifft / Clingenmünster / alda der Märtyrer Theodatus begraben liegen solle. Es seynd viel Pfarrkirchen / und Capellen / so diesem Stifft einverleibt / und ist solches Kloster ewiglich von der Pfaltz in Schirm genommen worden; dargegen dasselbe / vor solchen Schirm / jährlich umb Weyhnachten 25. fl. geben / und ist im übrigen mit Atzung / Wagenfährten / und anderem / zu dienen / frey und unbeschwehrt blieben. Es hat das Stifft stattliche Lehen / so Herr Jacob Graf zu Zweybrügg / Herr zu Bitsch / und Liechtenberg / vorhingetragen / folgends aber Pfaltzgraf Churfürsten Friderico dem Dritten / und nach ihm / seinem Sohn / Churfürst Ludwigen / durch einen / aber Uncatholischen / Dechant (wie in dem uns zukommenen Bericht stehet) / verliehen worden seyn; und hat in Chur-Pfaltz Namen solche Philips von Fleckenstein empfangen / [35] und geschworen / und versprochen / daß Chur-Pfaltz das Stifft zu Clingenmünster bey ihren Pastoreyen / Schuldtheissen / Beampten / so das Stifft in diesem Lehenstuck hat / ohnverhindert bleiben lassen / dieselbe handhaben / und schirmen wollen / ohn alles Gefährde / so geschehen An. ein tausend fünff hundert achtzig zwey.
So ligt in diesem Ampt Germerßheim auch das Schloß und Flecken Hagebach / so ein Ampts-Kellerey / und Vogtey hat / und durch Käyser Carlem den Vierdten / Pfaltzgraff Ruprecht Churfürsten ewiglich verliehen worden ist.
Item Newburgg am Rhein / ein Flecken / und alt Schloß / so zerfallen / und verbrennt außsihet / und Pfältzischen Gebiets ist / so vorhin auff Teutschem Boden gestanden; hernach aber der Rhein ein Insul da gemacht / und solchen Orth umbflossen / biß er seinen Lauff gar geändert / und denselben auff Gallischen Boden gesetzt hat; wie Freherus part. 2. Origin. Palat. c. 16. fol. 82. schreibet. Ist jetzt wieder Chur-Pfältzisch.