Topographia Sueviae: Veringen
An der Lauchart / vnterhalb Hettingen / vnd nahend dem Kloster Marchthal / gelegen. Es hatte dises Stättlein vor Zeiten alte Grafen / deren Herrschafft biß an die Thonaw gestossen / vnd sich weit darüber erstrecket hat. Vnnd ist dieses Geschlechts der Historicus Hermannus Contractus gewesen / so zu Aleßhausen / oder Alschhausen / in seiner Herrschafft / begraben ligt. Es haben das meiste von dieser Graffschafft die H. Truchsessen von Waldburg geerbet: Das Stättlein Veringen aber / gehört den Fürsten von Hohenzollern / welche sich darvon / Item / von dem Schloß Wehrstein / schreiben. Wie auß dem Inßbruckischen Libell zuersehen / so ist dieses Stättlein An. 1518. vnter die Oesterreichische Stätt referirt worden. Von der Graffschafft Veringen Wappen setzet Crusius, auß Felice Malleolo, dieses Distichon:
Veringen gilvo Cervi tria cornua nigra
Pretendit: nec in hoc tibi sit mens credere pigra.
Munsterus in Cosmogr. Crusius part. 2. Annal. Suev. fol. 86. & in lib. paral. fol. 3. Simon Grynaeus ist von hinnen bürtig gewesen.
Es geben dasselbe noch Theils dem Hause HohenZollern / so sich auch davon schreiben; Andere aber dem Hochfürstl. Ertzhause Oesterreich / als deme diser Orth An. 1588. den 3. 13. Septemb. zugesprochen worden sey. Eygentlicher Bericht hievon ermangelt; vnd ist allein newlich gesagt worden / daß es wegen der Reichs Anlag dieses Orths halber / der Zeit strittig. Vnd hat einer auß dem Hohenzollerischen / Hechingischen Ländlein / im Sommer deß Jahrs 1651. berichtet / daß das Einkommen der Herrn von Zollern / die hohe Obrigkeit aber deß Hauses Oesterreich allda seye. An. 1652. ward nur gesagt / daß das Stättlein Veringen / (allda nunmehr kein Schloß / ) sampt zugehörigen Dörffern / dieser Zeit Herrn Meinrado, Fürsten von Hohenzollern / nach Sigmaringen gehöre.