Topographia Sueviae: Löwenstein

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Topographia Germaniae
Löwenstein
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 124–125.
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Löwenstein / Leonstein.

Obwoln die Herren dieses jhres Stamm-Hauses / nämblich / die Grafen von Löwenstein / zum Fränckischen Craiß gehören / weilen aber dieser Orth Würtenbergisch Lehen / so wird er hieher zum SchwabenLand / als darinn er / vnd zwar ein MeilWegs / oder bey 2. Stunden von Heylbronn / gen Weinsperg zu / im Kocherviertel gelegen / gerechnet. Das Schloß ligt etwas erhöcht / vnd darunder das Stättlein. (In einer geschribenen Chronick stehet / das Weinsperger Thal fange an / bey dem Schloß vnd Stättlein Löwenstein / welches oben am Wald auff einem hohen Berg lige.) Es hat vor Zeiten alte Graffen allhie gehabt / (welche vorbesagtes Chronicon / von den Grafen von Würtenberg vnd Calw herführet / deren der Erste Albrecht / vnd seine Nachkommen auch gemeinlich Albrecht geheissen) als aber solches vhralte Geschlecht vmbs Jahr Christi 1441. fast gar [125] abgangen war / so ist solche Löwensteinische Graffschafft dem Pfaltzgrafen vmb 14000. fl. verkaufft worden / vnnd ist hierauff solche an Churfürsts Friderici Victoriosi Pfaltzgraffens Sohn / Ludovicum, Herren zu Scharpffeneck / der Anno 1524. gestorben / kommen / von welchem die jetzige Grafen von Löwenstein jhren Vrsprung haben. Im Pfältzischen Krieg Anno 1504. hat Hertzog Vlrich von Würtenberg dieses Leostainum, Stättlein vnd Schloß belägert / alles herumb mit Fewer- vnd Schwerdt verderbt / vnd am vierdten Tag der Belägerung solches erobert / gleichwol / auf beschehene Vorbitt / Anno 1510. dem Graf Ludwigen von Löwenstein / diesen Orth / sampt den Flecken / groß vnd klein Ingersheim / vnd anderer Zugehör / wider geben / jedoch / daß er / vnd seine Nachkommen / solche Grafschafft vom Hauß Würtenberg zu Lehen empfahen solten. Daher / als solcher Lehenschafft halber folgends Streit fürgefallen / so hat Anno 1586. den vier vnd zwantzigsten Maij / der Hertzog von Würtenberg dieses Löwenstein wider eyngenommen / weil Graff Ludwig sein Lehenmann nicht seyn wolte / vnnd beruhete die Sach / der Exemption halber / Anno 1602. noch am CammerGericht zu Speyer: Ist sonsten der Monatliche Anschlag sechtzig Gülden. Es ist in besagtem Stättlein / ein GesundtBrunnen / dessen Wasser Alaun / Saltz / Schwefel / vnnd Kupffer führet; ist kräfftiger / als der zu Zell. Er öffnet die Verstopffungen der Leber / Miltz / Nieren; wirdt nutzlich wieder die verlegene Fieber gebraucht / vnd heylet die Krätzen / Mähler / Flechten / etc. Crusius in Annalibus Suevic. Andernacus de balneis, etc.

Dem newlichsten Bericht nach / sollen Ihre Fürstliche Gnaden im Stättlein einen Beampten; im Schloß aber Herr Friederich Ludwig / Graff zu Löwenstein / vnnd Wertheim / so der Augspurgischen Confession zugethan ist / dero Hofflager haben.