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Wikisource:Löschkandidaten/Archiv bis 30. Juli 2007

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Über Pädagogik (erledigt bleibt)

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Herr Dr. Krech Löschanträge werden hier und nicht im Artikel geführt deshalb habe ich ihren Beitrag nach hierhin verschoben.

Text Dr. Hartmut Krech Diese elektronische Edition des Kant-Textes nach der Erstausgabe 1803 ist als wissenschaftliche Bearbeitung nach § 70 UrhG von mir urheberrechtlich geschützt. Wie aus dem Vorwort zu meiner elektronischen Ausgabe am unten stehenden Standort zweifelsfrei hervorgeht, ist meine Ausgabe "das Ergebnis wissenschaftlich sichtender Tätigkeit", wodurch sie sich von den bisher bekannten Ausgaben unterscheidet. Diesem Tatbestand trägt das Plagiat durch Wikisource sogar Rechnung, indem auf meine Ausgabe an mehreren Stellen verwiesen wird. Anders gesagt -- ohne meine Arbeit gäbe es kein Plagiat durch die Wikisource! Sie wären vermutlich nicht einmal auf die Idee gekommen, diesen Text herauszugeben. Statt dessen fordern Sie dazu auf, das Ergebnis einer wissenschaftlich sichtenden Tätigkeit zu korrumpieren ! Eine "Bearbeitung" durch anonyme Mitarbeiter der Wikisource verfälscht das Ergebnis meiner wissenschaftlich sichtenden Tätigkeit. Dem steht auch das Persönlichkeitsrecht des Autors/wissenschaftlichen Bearbeiters entgegen ! Sogar Sie bestätigen mir, ich hätte "aus wissenschaftlicher Sicht" allein Anspruch auf Nennung meines Namens. Was für ein Fach haben Sie studiert, um eine Aussage treffen zu können, wie viel und welche Arbeiten in meine elektronische Ausgabe eingegangen sind ? Sind Sie Hellseher ? Sie erweisen jeder Wissenschaft einen schlechten Dienst, wenn Sie dazu auffordern, wissenschaftlich betreute Quellentexte von anonymen Nutzern verändern zu lassen. Das Ergebnis Ihrer Tätigkeit werden "Quellentexte" sein, auf die sich niemand mehr verlassen kann ! Damit das nicht geschieht, schützt § 70 UrhG die Leistung eines wissenschaftlichen Bearbeiters und schützt ihn vor Verfälschung und Enteignung seiner Leistung. Ich weiß nicht, woher Herr Christoph Froben die unverfrorene und freche Behauptung her nimmt, ich hätte "den Druck lediglich abgeschrieben" (Zitat Froben). Bitte lesen Sie doch noch einmal die Einleitung zu meinem Text! Ich bin nicht um Erlaubnis der Übernahme meiner Bearbeitung gebeten worden. Ich stimme einer Aufnahme in die Wikisource nicht zu. Der Text soll am Originalstandort http://www-user.uni-bremen.de/~kr538/kantpaed.html erhalten bleiben, weil hierdurch die wissenschaftliche Zuverlässigkeit meiner elektronischen Ausgabe gewährt bleibt. Zur Vermeidung von Rechtsfolgen führen Sie bitte die Löschung UNVERZÜGLICH durch. Es ist unstreitig, dass Ihr Text auf meiner Ausgabe beruht ! Andernfalls bitte ich um Mitteilung Ihrer ladungsfähigen Anschrift. Dr. Hartmut Krech

  • Herr Dr. Krech, ich kann im Moment nicht übersehen, an welcher Stelle WS eine wissenschaftliche Leistung ihrerseits nach §70 übernommen hat. Es wäre sehr hilfreich, wenn sie uns Stellen im Text aufzeigen könnten, an den Bearbeitungen Ihrerseits, respektive Kommentare/Anmerkungen in der in der WS dargestellten Version vorliegen. Wenn eine URV vorliegen sollte kommen wir ihrem Ansinnen natürlich nach.

Mit freundlichen Grüßen --Jörgens.Mi Talk 21:03, 25. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich erwäge eine Strafanzeige gegen Dr. Krech wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB i.V. mit § 108 UrhG). --FrobenChristoph 21:56, 25. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

So hoch würde ich Moment noch nicht greifen, obwohl dies natürlich eine Möglickeit ist. Ungeschickte Formulierung und Unwissenheit sollten sich erst mal nicht zum Nachteil (obwohl: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) auswirken. Wenn er nachweisen kann, das uns eine Ungeschicklichkeit unterlaufen ist, hat er ja recht, aber soweit ich das bisher sehe, handelt es sich hier ja nur um eine elektronische Photokopie ohne jegliche Schöpfungshöhe. Ich freue mich schon auf seine Antwort --Jörgens.Mi Talk 22:06, 25. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Selbstverständlich behalten, sofern die Qualität des E-Textes geprüft werden kann. Die Anschuldigungen des Dr. Krech sind derart haltlos, dass es einem die Sprache verschlägt. --AndreasPraefcke 09:00, 26. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich wäre auch für behalten, aber Scans des Originals, gegen die man korrekturlesen könnte, wären mir lieber. Zumal es bei Google ja anscheinend welche gibt. -- Timo Müller Diskussion 17:20, 26. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Na, da ist der Herr Christoph Froben ja voll in seinem Element! Übrigens ein klasse Name.... Ich bin da wohl auch mal reingefallen. Schaengel89 16:45, 30. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Text Dr. Hartmut Krech Ich finde es abenteuerlich, dass in einer "Diskussion" darüber entschieden werden soll, ob meine wissenschaftliche Ausgabe nach § 70 UrhG von anonymen Nutzern verändert werden darf, die das Original nicht einmal gesehen haben. Wie der Teilnehmer Herr Timo Müller sehr richtig feststellt, handelt es sich bei der gestohlenen Ausgabe nicht um optische Scans, wie sie bei Google.books usw. zu finden wären, sondern um eine Ausgabe (Edition) nach wissenschaftlichen Grundsätzen. Damit die Bestimmungen von § 70 UrhG erfüllt sind, ist ein wissenschaftlicher "Apparat" nicht erforderlich -- der wäre ja auch ohne den § 70 UrhG urheberrechtlich geschützt! Es ist vielmehr die Bearbeitung geschützt, und zwar auch gegen eine unkontrollierte Veränderung durch anonyme "Nutzer." Ich bitte um Mitteilung von Name und Anschrift des zuständigen Administrators, der die rechtliche Verantwortung für die nicht durchgeführte Löschung in vollem Umfang trägt, damit ich entsprechende rechtliche Schritte in die Wege leiten kann, sofern meiner Aufforderung nach sofortiger Löschung nicht Folge geleistet wird. Jeder, der sich die Mühe einer solchen Ausgabe gemacht hat, kann nachvollziehen, was ich empfinde, wenn sich andere meine Arbeit unter den Nagel reißen, den Inhalt verändern oder eine kommerzielle Seite mit "Content" versehen, den ich erarbeitet habe, um Anzeigen einblenden zu können. Das Internet sollte kein Raubrittertum fördern, sondern jedem die verdiente Anerkennung für seine Arbeit belassen. Es ist leicht möglich, auf den Original-Standort zu verlinken, wodurch gewährleistet ist, dass dort immer ein durchkorrigierter Text vorliegt.

Nur zur Info, wir selbst verändern die Texte nicht, sondern geben sie so wieder, wie unsere Original-Quelle (in diesem Falle Ihr E-Text) sie uns vorgibt. Ich habe mir zusammen mit vielen anderen anonymen Nutzern letztes Jahr die Mühe gemacht, die Zimmerische Chronik herauszugeben, aber nachvollziehen kann ich Ihre Haltung trotzdem nicht. Was die rechtliche Lage angeht, bin ich nicht so sattelfest, aber Jörgens.Mi es ja bereits gesagt: Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass eine URV vorliegt, kommen wir Ihrem Ansinnen natürlich nach. Da vertraue ich aber auf das Urteil der hiesigen Experten. --Centipede 17:11, 30. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]
Um es nochmal verständlich klarzustellen. Abtippen ist vielleicht "Content erarbeiten", gebiert aber keinerlei urheberrechtlichen Schutz. Bei derartiger Uneinsichtigkeit bleibt mir nur zu sagen: Wenn er denn unbedingt unnötig Geld ausgeben will, soll er halt klagen. Wo und wen, steht im Impressum. --AndreasPraefcke 17:22, 30. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hier der Link: http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Impressum Beklagter sollte Jimbo Wales sein. Nochmals: Nicht jeder Apparat ist urheberrechtlich geschützt, sondern nur derjenige, der Schöpfungshöhe aufweist. Es ist immer noch nicht dargetan, wieso das simple Abtippen eines Textes - ohne Editionsrichtlinien, ohne Anmerkungen - aus einem Druck die Hürde des § 70 UrhG überspringt.

Dreier in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 2. Aufl. 2006, Rz. 7: "Der Schutz wird also nicht bereits durch das bloße Auffinden eines alten Schriftstücks begründet, sondern erst durch die wissenschaftlich fundierte Herstellung eines bisher unbekannten Originaltextes. Entscheidend ist die nach wissenschaftlichen Methoden erfolgende, ordnende und abwägende Tätigkeit (BGH GRUR 1975, 667, 668 - Reichswehrprozess)" Diese Formulierung lehnt sich an die amtliche Begründung des Gesetzes von 1965 an. "Absatz 1 bestimmt als Voraussetzung für dieses Leistungsschutzrecht, daß die Ausgabe das Ergebnis wissenschaftlich sichtender Tätigkeit darstellt und sich wesentlich von den bisher bekannten Ausgaben der Werke oder Texte unterscheidet. Durch das erste Erfordernis soll hervorgehoben werden, daß das bloße Auffinden eines alten Schriftstückes das Schutzrecht nicht begründet, vielmehr nur die wissenschaftlich fundierte Herstellung eines bisher unbekannten Originaltextes. Das zweite Erfordernis dient der Rechtssicherheit: Stellt beispielsweise ein Musikwissenschaftler durch textkritische Untersuchung fest, daß die bisher unbekannte Originalfassung eines alten Musikstückes mit einer bekannten Ausgabe dieses Werkes vollständig oder doch im wesentlichen übereinstimmt, so würde ein dem Musikwissenschaftler für seine Entdeckung gewährtes Schutzrecht an der Originalfassung in der Praxis nicht durchsetzbar sein, da bei öffentlichen Wiedergaben des Werkes kaum jemals mit Sicherheit festgestellt werden könnte, ob die Originalfassung oder die freie Ausgabe des Werkes benutzt worden ist." [1] --FrobenChristoph 17:51, 30. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Text Dr. Hartmut Krech Vielen Dank für die Zitate, die Sie angeben. Doch lesen Sie bitte genau. Die Beispiele, die in Ihren Zitaten genannt werden, beziehen sich darauf, dass das "bloße AUFFINDEN" noch kein Schutzrecht begründet. Genau in diesem Sinn hat ein mir nicht näher bekannter Nutzer von Wikisource meine digitale Ausgabe im Internet "gefunden", ihres Rechtsschutzes beraubt und als gemeinfreie Ausgabe von Wikisource ins Internet gestellt. Genau das soll nach Ihren rechtlichen Vorgaben an die Wikisource-Mitglieder NICHT geschehen, und zwar mit guten rechtlichen und wissenschaftlichen Gründen! Nach den von Ihnen zitierten Rechtskommentaren wird der Schutz des § 70 UrhG "erst durch die wissenschaftlich fundierte HERSTELLUNG" begründet. Noch einfacher ausgedrückt: Ohne diese HERSTELLUNG durch mich gäbe es keinen digitalen Text bei Wikisource. Meine wissenschaftlich fundierte sichtende und ordnende Tätigkeit beschränkt sich nicht auf das Auffinden und nicht auf "einzelne Stellen", sondern beinhaltet die HERSTELLUNG einer selbstständigen digitalen Ausgabe, die Werkcharakter hat, sich also von anderen Ausgaben unterscheidet -- sie ist als mein "Werk" erkennbar, sogar in der Übernahme durch Sie. Es stehen mehrere rechtliche Gründe dagegen, meine gesetzlich geschützte wissenschaftliche Ausgabe der unkontrollierten Veränderung durch anonyme Nutzer preis zu geben! Es ist nicht sinnvoll, bei einer wissenschaftlichen Ausgabe von "Schöpfungshöhe" zu sprechen, weil das Ziel einer wissenschaftlichen Ausgabe ja gerade nicht die Entfernung vom Originaltext darstellt und schon gar nicht die unkontrollierte Veränderung durch anonyme Nutzer. Auf welche Weise ich den Text erfasst habe, ist ebenfalls rechtlich unerheblich, solange klar ist, dass die Zeit und die Kosten von mir (und nicht von Ihnen) aufgewandt wurden. Das Schutzrecht nach § 70 UrhG begründet aber die Tatsache, dass ich diesen Text als Wissenschaftler nach wissenschaftlichen Grundsätzen gesichtet, geordnet und hergestellt habe, so dass dieser Text aufgrund meiner wissenschaftlichen Leistung eine bestimmte Qualität -- Werkcharakter -- hat. Mehr muss nicht bewiesen werden. Wenn es Ihnen darum geht, zuverlässige Texte bereit zu stellen, dann sollten Sie mein Anliegen eigentlich unterstützen. Jedenfalls wäre es schlimm, wenn die Wikipedia (und Wikisource) ungewollt zu einem Content-Lieferanten für kommerzielle Linkseiten verkommen würde. Siehe hier: [2]

Wir können die Diskussion hier abbrechen. Sie haben nach unserer Rechtsauffassung definitiv kein Schutzrecht gemäß § 70 UrhG. Wenn Sie etwas anderes behaupten, machen Sie sich strafbar. --FrobenChristoph 19:45, 30. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sehr geehrter Herr Krech, die ganze Diskussion kann ja auf die Frage reduziert werden, ob der Text, den sie auf ihrer Webseite präsentiert hatten, dem Schutz nach § 70 UrhG unterliegt. Unstrittig scheint zu sein, dass das Gesetz hierfür fordert: "wenn sie das Ergebnis wissenschaftlich sichtender Tätigkeit darstellen und sich wesentlich von den bisher bekannten Ausgaben der Werke oder Texte unterscheiden." Sie sprechen nun davon, "sie ist als mein "Werk" erkennbar, sogar in der Übernahme durch Sie". Mir ist ehrlich gesagt bis jetzt nicht klar, worauf sie ihre wissenschaftliche Leistung begründen (nicht allein auf das Abtippen, oder?) und wodurch sich ihr Text denn nun genau von zum Beispiel diesem unterscheidet. Auf ihrer Seite habe ich dazu leider nichts gefunden. --BruderNicolausius 19:53, 30. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]
Herr Dr. Krech, ich hatte sie doch um Nachweise gebeten, wie sich ihr Text unterscheidet, diese sind sie bis jetzt schuldig geblieben. Und das simple Abtippen eines beliebigen wenn auch alten Textes, eigentlich eine Tätigkeit die eine gute Schreibkraft sehr fehlerfrei erbringt, zeigt keinerlei Schöpfungshöhe, wie es ja auch in den entsprechenen Paragraphen aufgezeigt ist. - Ich weis das ich mir mit dem Vergleich mit der Schreibkraft vielleicht den Zorn unserere Gemeinschaft zuziehe, aber da ich dieselbe Tätigkeit mit Spaß bei Texten ausführe und mir auch nicht anmaße damit Schöpfungshöhe zu erreichen geschweige denn brhaupte irgendein Schutzrecht zu haben, hoffe ich, das die Gemeinschat mir das nachsieht. Allerdings hat ihr Ansatz was sehr charmantes, ich könnte mit solchen Verfahren die Liste meiner Veröffentlichungen deutlich erhöhen :). --Jörgens.Mi Talk 22:00, 30. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn ich ein Buch auf den Kopierer lege, stelle ich auch keine neue Edition in der Welt der Xerographie dar, und ebenso stelle ich durch reines Abtippen eines gemeinfreien Texts in ein Textverarbeitungsprogramm keine neues Werk in der digitalen Welt dar. Es ist wohl wirklich sinnlos. Wer Abtippen als "Herstellung eines Werks" ansieht, hat fundamental rein gar nichts von Editionen, Urheberrecht, Gemeinfreiheit verstanden. Ich würde sagen: EOD von unserer Seite, mit solchen Leuten kann man nicht diskutieren. Ob das nur Uneinsichtigkeit ist oder sonstiges reinspielt (von verletzter Eitelkeit bis Größenwahn) will ich schon gar nicht mehr wissen. --AndreasPraefcke 22:15, 30. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

ACK. Längerfristig gefielen mir allerdings Scans besser. Die sind auf Google tatsächlich vorhanden, allerdings leider nur per US-Proxy zugänglich (was wiederum das runterladen ziemlich verlangsamt). Den bisherigen Text kann man ja als Grundlage nutzen und gegen die Scans noch einmal korrekturlesen. -- Timo Müller Diskussion 22:51, 30. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]
  • Ich würde beim Laden über den US-proxy gerne helfen, bin aber derzeit in meinen Möglichkeiten etwas eingeschränkt.
  • Natürlich muss man den Text gegen einen Scan korrekturlesen, man weis ja nicht welche Verfälschungen (Rechtschreibfehler oder ähnliches) enthalten sind, es hat ja einen guten Grund warum der Text bei uns auf unkorrigiert gesetzt ist.
  • Und Scans sind nötig, sonst ist der Text nicht wissenschaftlich nutzbar, siehe die Problematik beim Projekt Gutenberg, teilweise gute Transkriptionen, aber keine sichern Quellenangaben/Scans.
  • Scans sind der einzige Beweis das der Text auf einem Orginal beruht, beziehungsweise auf welchem.

--Jörgens.Mi Talk 23:54, 30. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe das PDF eben runtergeladen und mal die ersten Seiten auf commons gelegt. Ein erster Vergleich zeigt, dass wirklich nur abgetippt wurde und dabei einzig die Rechtschreibung "Thiere" zu "Tiere" und dergleichen angepasst wurde. Ihr könnt gerne selbst mal vergleichen, z.B. den Anfang: Bild:Immanuel_Kant's_Sämmtliche_Werke_457.jpg. Ich kann gerne mit dem commonist auch die anderen Bilder noch uploaden. -- 12:45, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, das wäre schön. (Die Anpassung der Rechtschreibung können wir dann auch rückgängig machen, das haben wir ja nicht so gerne.) -- Timo Müller Diskussion 13:01, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]
  • € Das wäre sehr hilfreich. Wir können dann gegen ein Orginal korrekturlesen und Verschlimmbesserungen entfernen.
  • Die von dir eingestellten Seiten habe ich bereits eingebaut.
  • Die zusätzlichen Kapitel-Überschriften dienen nur dem Korrekturprozess und werden später entfernt.
  • Wenn die anderen Scan Seiten vorliegen können wir das ganze wohl ad acta legen.

--Jörgens.Mi Talk 09:25, 1. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nun sind alle hochgeladen. Ich denke auch, dass diese Löschdiskussion damit erledigt ist. -- 12:39, 1. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nachdem die Scans auf Commons sind und diese in die Quelle Über Pädagogik eingearbeitet wurden. steht dieser Artikel jetzt auf einer wissenschaftlich nachweisbaren Quelle. Damit ist für mich dieser Löschantrag obsolet. Es fehlen noch die Korrekturleseschritte und die Umstellung auf die Originalschreibweise. --Jörgens.Mi Talk 14:15, 1. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Als Quelle ist immernoch E-Text von Dr. Hartmut Krech angegeben. --BruderNicolausius 14:23, 1. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Seite ist wieder freigegeben, am Korrekturlesen kann ich mich sonst die Tage auch beteiligen. Vielen Dank für die Scans! --Centipede 14:38, 1. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich darf nopchmals darauf aufmerksam machen, dass w:Schutz wissenschaftlicher Ausgaben für w:WP:KLA kandidiert. --FrobenChristoph 17:12, 1. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Copy and Paste von einer Internetseite (http://luther.glaubensstimme.de), die wiederum selbst keine Quelle benennt. --BruderNicolausius 20:36, 3. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Habe kurzen Prozess gemacht --FrobenChristoph 21:13, 3. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Text widerspricht so eklatant unseren Grundsätzen, dass er auch als Vorlage für eine Rettung nicht zu gebrauchen wäre. Es fehlen jegliche Angaben zur Quelle und zum Kontext, aber darüberhinaus ist das kein Luthertext, sondern eine für uns unbrauchbare modernisierte Fassung, in der sich möglicherweise sogar ein Bearbeiterurheberrecht zeigt, was eine URV wäre. Daher glaubte ich mich befugt, rasch und konsequent im Sinne unserer Grundsätze zu handeln. --FrobenChristoph 21:13, 3. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Spandau 04 (gelöscht)

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Wikipedia-Artikel. War mir nicht sicher, ob das sofort gelöscht werden soll, deswegen hier reingestellt.--Centipede 12:26, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Als URV schnelllöschen. --82.82.174.110 12:47, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
ist weg --FrobenChristoph 12:57, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wikipedia-Artikel auf Benutzer-Seite, das gleiche wie oben. --Centipede 12:26, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Als URV schnelllöschen. --82.82.174.110 12:47, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
ist weg --FrobenChristoph 12:58, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was tun damit? Der Benutzer hat anscheinend, wie so viele, dass Interesse verloren. Wenn wir das Projekt behalten sollten, müssten die ganzen Bilder auf die Commons und dass Projekt müsste gründlich überarbeitet werden (Info-boxen und Kategorien etc.). Also vielleicht besser löschen und die Bilder trotzdem auf commons? --BruderNicolausius 02:28, 18. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Bilder auf jeden Fall auf Commons --FrobenChristoph 04:09, 18. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Die Bilder auf Commons die Texte löschen den Link auf die (gelöschte) Hauptseite behalte ich, analog zu Brehm --Jörgens.Mi Talk 11:16, 18. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
die Bilder sind sowieso auf Commons, also hier gelöscht --Finanzer 23:47, 12. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ohne Quellenangabe, ohne alle anderen Angaben - so für uns wertlos. Benutzer schreibe ich noch was auf die Disku. --82.82.184.0 01:08, 9. Apr. 2007 (CEST)}}[Beantworten]

Wenn da nicht umgehend etwas kommt, muss das weg --FrobenChristoph 01:12, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Quelle gefunden und verschoben nach Verklärte Nacht -- Paulis 14:36, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ausgleichungen ebenfalls von Dehmel (gelöscht)

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Gutenberg-DE, kann gleich mit .... --FrobenChristoph 01:13, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

löschen -- Paulis 14:36, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
löschen --BruderNicolausius 11:55, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
löschen--Jörgens.Mi Talk 09:11, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
gelöscht. -- Timo Müller Diskussion 15:54, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild:Eristik.jpg (erledigt)

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Muss auf Commons. GNU FDL ist angesichts der zu bezweifelnden Schöpfungshöhe etwas an den Haaren herbeigezogen. Der Schopenhauer-Text sollte mal genauer unter die Lupe genommen werden --FrobenChristoph 18:09, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ist auf Commons. Jonathan Groß 19:00, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Angaben des Einstellers Rhetorik-Netz zu seiner Quelle sind wirr und z. T. auch rätselhaft (und womöglich unrichtig), also:

  • Gutenberg.de hat seine Fassung laut Quelltext von da; allerdings enthält Gutenberg die Grafik, die hier auf WS eingestellt ist, nicht und unterscheidet sich auch in der Schreibweise der griechischen Wörter.
  • Der Einsteller beruft sich bei der Fassung auf seinem eigenen Website auf eine Ausgabe von Haffmanns (1983-1990), gekennzeichnet als "Auszug" derselben, wobei dieser Text wiederum Passagen enthält, die bei Gutenberg.de nicht auftauchen.
  • Die Herausgeberschaften verwirren sich insofern, als Angelika (nicht Arthur!!) Hübscher für die Insel-Biografie Schopenhauers (1989) zeichnet, aber nicht für das Insel-TB (Hrsg.: Volpi; die Insel Werkausgabe, die den hier eingestellten Text nicht enthält, hat noch einen anderen Herausgeber)), und ob Arthur Hübscher (1937) das so gesagt hat, wie in der Textbox angegeben, wenn er doch, wie es scheint, dieses postume Stück offenbar gar nicht gehabt hat, weil das in der Frauenstädt'schen Erstausgabe noch nicht drin war ...

Also: Wenn da einer von euch durchsteigt, dann redigiert das man schön allein. Für mein Dafürhalten habt ihr hier ein kleines faules Eichen untergejubelt bekommen. (Wir haben die beiden "klassischen" Herausgeber-Ausgaben - Hübscher 1937/Frauenstädt Neuaufl. 1891 - natürlich, ich habe aber keine Lust, das alles darin nachzuprüfen bei dem - pardon - Eiertanz, den der Einsteller hier veranstaltet mit seinem C&P, anstatt ordentlich zu recherchieren, sich für Siebenfuffzig das Insel-Bändchen zu besorgen und als Quelle hier manierlich einzutragen; ich koste den Steuerzahler nämlich ne Menge Knete die Stunde.) --Felistoria 15:35, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Also: Der Arthur Hübscher (1897-1985) war der Schopenhauer-Herausgeber im 20 Jh., so wie Julius Frauenstädt eben der des 19. Jh.s war (und einen schäbigen Artikel auf WP hat). Hübscher hat 1937 eine (auf Frauenstädt, der im 19. Jh. mehrere neu bearbeitete Werkausgaben besorgt hatte) basierende Schopenhauer-Ausgabe gemacht, die ebenfalls verschiedene spätere, von Hübscher bearbeitete Neuauflagen erfuhr; nach 1985 hat Angelika (vermutlich die Tochter, keine Ahnung) das Werk weitergeführt. Egal wie: die vom Einsteller angebotenen Daten stimmen alle nicht. 1966 hat Hübscher z.B. keine Werkausgabe gemacht, gleichwohl sein Leben mit Schopenhauer (eine Forscher-Autobiografie) veröffentlicht; auf der Einsteller-Disk wird aber eben "Hübscher 1966" als letzte "Quelle" angegeben. 1985 allerdings erschien in München (DTV) der noch von Hübscher besorgte handschriftliche Nachlass Schopenhauers - ach menno: wahrscheinlich steht das alles viel genauer und richtiger in dem Insel-TB für Siebenfuffzig. Ich empfehle, den Text zu löschen; WS muss sich nicht von virtuell selbsternannten "Experten", die anderwärts kein Mensch kennt, an der Nase herumführen lassen ... --Felistoria 19:37, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gern auch schnell, siehe hier. --Felistoria 11:22, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
P.S.: den Ausführungen von Felistoria hatte der Ersteller wohl auch nichts mehr hinzuzufügen ;) --Xarax (Diskussion) 11:34, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
gelöscht, zu suspekt --Centipede 11:50, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

P.S. Was machen wir wegen dem Bild? --Centipede 11:51, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sehe keine Schöpfungshöhe, kann auf Commons bleiben --FrobenChristoph 13:16, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dito. (Ich möchte noch einmal hier ganz ausdrücklich FrobenChristoph danken für seine Aufmerksamkeit! Der Einsteller hat - wie ich unterdessen mit Schrecken feststellte - auf WP eine große Anzahl von Artikeln insofern geschädigt, als er nicht nur vermittels von IPs (wie hier ja auch bereits angesetzt), sondern auch mit Mehrfachaccounts durch inhaltlich unzulässige Verschiebungen, nicht hinreichend belegte Zitate, Weblinks auf private/eigene Seiten, POV usw. in an sich wichtigen Lemmata der Comunity einen Berg an Korrekturarbeit hingeschaufelt hat. Der Benutzer scheint bestrebt, sich und seine privaten Sachen im Netz zu vervielfältigen (er führt manchmal sogar Selbstgespräche auf den Disks mit seinen anderen Accounts), und WP hat's, wie mir scheint, leider recht umfänglich getroffen. Hier ist ja aber nun erstmal Ruhe; danke, Froben! :-) --Felistoria 14:15, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

In der WP war er bis vor wenigen Tagen für einen Monat gesperrt. Und so wie er dort IPs und Socken genutzt hat, bin ich mir doch recht sicher, dass er auch die IP war, die den Text hier eingestellt hat, auch wenn er auf der Disku das Gegenteil behauptet hat. Ich denke, es ist besser für WS, dass er weg ist. -- Timo Müller Diskussion 15:51, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Möwenflug (gelöscht)

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Dieses Gedicht wurde ohne Textgrundlage am 24.02.06 eingestellt. In der Form ist es nicht brauchbar. -- Paulis 18:57, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

löschen --BruderNicolausius 11:59, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
habe kurzen Prozess gemacht --FrobenChristoph 19:17, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Geburtstag der Kaiserin in Viéville (erledigt)

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In diesem Zustand seit November 2005. -- Paulis 20:31, 16. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich kümmere mich drum. --Centipede 20:41, 16. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sorry for delay. Sollte ich sonst noch was zugesagt / versprochen und vergessen haben, wäre es nett, mir dies per mail mitzuteilen. Muss natürlich nicht. --Centipede 19:47, 12. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Unvollständig und ohne Quelle, lange genug ein Schandfleck. Siehe auch Disku, dortiges Angebot ist nett, aber unzuverlässige Textgrundlage. Entweder joergens rettet anhand von Directmedia oder der Fetzen muss weg! --FrobenChristoph 17:36, 14. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Würde es eine Bibliothek gestatten, dass für den Fall das sie eine Ausgabe letzter Hand haben, sie vor Ort einzuscannen? Oder ich hätte noch ein Buch von 1801 bei ebay gefunden. 27 Jahre nach dem Erscheinen. Manu b 17:58, 14. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Üblicherweise erlauben Bibliotheken so etwas nicht. Da es sich um einen "Dutzend"-Text handelt, den Gutenberg-DE und noch andere haben, würde es genügen, aus Directmedia etwas zu entnehmen. Erstausgaben gibt es zwei, beide wären interessant. --FrobenChristoph 18:59, 14. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

"Erstausgaben gibt es zwei, beide wären interessant" Wo gibt es sie denn? Wie sieht es denn mit einem Reprint von 1774 der 1922 gedruckt wurde aus?(330118302328) Manu b 19:31, 14. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

In Bibliotheken z.B. HAAB Weimar (0,10 Euro pro Seite). Wikipedianer Haack hat offenbar eine selbst: http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Leiden_des_jungen_Werthers --FrobenChristoph 19:38, 14. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Hat ihn schon jemand gefragt, ob er es einscannen kann? Oder einscannen lässt? Ich wohne leider nicht in Leipzig. Manu b 19:54, 14. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Nicht dass ich wüsste --FrobenChristoph 20:06, 14. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann mach ich es jetzt. Manu b 20:11, 14. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
So Ergebnis zur Disku er würde es machen. Manu b 00:18, 15. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Klingt aber noch nicht hundertprozentig. Und dann ist die Frage, ob es viel hilft, wenn der bestehende Text bleibt, möglicherweise hat ja die Erstausgabe soviel Änderungen, dass es sinnvoller ist, sie neu zu machen. --16:48, 15. Mai 2007 (CEST)
Er schrieb ja, dass man den Text nach und nach gegen den Text der Erstausgabe austauschen müsste. Ist sinnvoll. Manu b 17:15, 15. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Halte ich nicht für sinnvoll. Wir haben einen quellenlosen, x-beliebigen Text, den können wir ohne weiteres löschen. --FrobenChristoph 17:44, 15. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Also den Werther erst wider reinstellen, wenn die Erstausgabe digital als Quelle vorliegt? Manu b 17:46, 15. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, wenn alle Scans vorhanden sind. Gerade bei einem ganzen Buch ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass nach den ersten Seiten alles andere wichtiger wird und wir eine Ruine haben --FrobenChristoph 18:07, 15. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Kann mich nur anschließen. Aus leidvoller Erfahrung, ein Projekt erst dann anfangen wenn die scans auf commons sind --Jörgens.Mi Talk 19:09, 12. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Habe den Werther gelöscht, kann natürlich als Korrektur-Grundlage wiederhergestellt werden, wenn die Scans vorliegen. Gruß --Finanzer 23:31, 12. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]


Kategorie:Benutzer nach Projekt sowie sämtliche Unterseiten

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Endlich mal wieder eine pseudo-volle Meta-Kategorie! Beim Staunen ob der Leere ist mir kein schwächeres Prädikat als "nutzlos" eingefallen. Zur Auswahl standen auch "blöde" oder "tzzz". Die Kategorien, die ich löschen lassen möchte, sind folgende:

Kategorie:Benutzer nach Projekt

Kategorie:Benutzer aus den Wikimedia Commons
Kategorie:User-SP
Kategorie:Benutzer aus der Wikipedia
Kategorie:Benutzer aus der deutschsprachigen Wikipedia

Nur in zweien der Kategorien befinden sich Mitglieder(, darunter Jakob Voss), insgesamt sind es jedoch nur fünf verschiedene. Wer so etwas über sich preisgeben möchte - obwohl dies IMO nutzlos ist, da eine übergroße Mehrheit von Wikipedia zu Commons und Wikisource fand - kann dies ja mit diesen hübschen kleinen klickibunti-Boxen machen. Schaengel89 18:32, 15. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

löschen, Meta-Kategorien sowenig wie möglich, müllen die Systematik nur zu --FrobenChristoph 19:14, 15. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich kann auch keinerlei Wert erkennen (interessant wäre eher: "Nicht-de.Wikipedia-Benutzer"). Die Schulprojekt-Kategorie war halbwegs sinnvoll, aber ist inzwischen auch obsolet. --AndreasPraefcke 20:26, 15. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie lange wollen wir uns noch gedulden, bis der Müll rausgebracht wird? Eine Frist von 14 Tagen für ein Rettungskonzept erübrigt sich hier ja wohl. Ich schlage daher vor: Donnerstag, 18:32 (CEST). Schaengel89 22:37, 16. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Von mir aus kann sofort gelöscht werden --FrobenChristoph 22:38, 16. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Kategorien waren nur durch (m. E. zweckentfremdete) Babelbausteine gefüllt. Inzwischen alles gelöscht. --AndreasPraefcke 22:51, 16. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Seit Dez. 2004 ohne Quelle --FrobenChristoph 22:38, 16. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

gelöscht, da sich keine Befürworter des Behaltens gefunden haben --FrobenChristoph 14:05, 1. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mein Kampf (gelöscht)

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ohne alles, sogar ohne Text. Kann weg. --Felistoria 21:29, 21. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wäre sowieso eine URV gewesen. --Finanzer 21:38, 21. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

ADB:Dohm, Ernst (erledigt, bleibt)

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Habe den Artikel gerade abgetippt und erst nachher festgestellt, dass der Autor Max Osborn erst 1946 verstorben ist. Ich nehme an, der Artikel muss also wieder gelöscht werden. --Tolanor 18:35, 8. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Tja, üblicherweise dulden wir bei ADB-Autoren geringfügige Überschreitungen der 70-Jahre-Regel, ich würde mal sagen, wir können auch diesen Artikel behalten --FrobenChristoph 17:53, 10. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wird geflissentlich ignoriert. ;-) --Finanzer 23:28, 12. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Offenbar nach der Akademieausgabe. Lungert lange genug ohne Quelle hier rum. Löschen oder durch den hoffentlich verläßlichen E-Text auf http://www.ikp.uni-bonn.de/kant/aa04/Inhalt4.html ersetzen --FrobenChristoph 21:57, 13. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Löschen (außer es findet sich jemand, der Interesse an diesem Text hat und sich deshalb die Mühe macht, den E-Text auf Wikisource zu übertragen.) Aber so kann er auf jeden Fall nicht bestehen bleiben. -- DivineDanteRay 00:13, 23. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Löschen wenn sich keiner drum kümmert. -- Timo Müller Diskussion 00:15, 23. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Löschen und auf der Autorenseite einen Link zur Uni Bonn setzen. -- Paulis 07:49, 23. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
nach Konsens gelöscht --FrobenChristoph 14:50, 23. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]


Das Elend der Philosophie von Karl Marx (erledigt)

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Seit Januar 2005 ohne Textgrundlage und das ist m.E. auch lange genug... -- Paulis 14:51, 24. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

löschen --84.62.228.55 15:42, 24. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
ACK --FrobenChristoph 15:43, 24. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
löschen -- DivineDanteRay 15:44, 24. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
kann weg --AlexF 16:25, 24. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
löschen --Jörgens.Mi Talk 23:01, 24. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was ein Elend. Löschen. -- Timo Müller Diskussion 23:27, 25. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Auf die Gefahr hin, daß hier vielleicht ein Aufschrei losgeht, kann man m.E. sämtliche auf Wikisource befindlichen Marx-Engels-Texte mit Ausnahme des Kapitals (weil Scan zu einer maßgeblichen Ausgabe vorhanden) löschen, da alle diese Texte sehr wahrscheinlich ursprünglich von mlwerke.de oder ähnlichen E-Text-Sammlungen kopiert wurden. Die dortigen E-Textfassungen folgen der MEW-Ausgabe (inkl. der Anmerkungen, die, da wo umfangreicher, noch urheberrechtlich geschützt sein müßten), wurden wohl Ende der 90er in der Frühzeit des WWWs zusammengestellt, und sind als wissenschaftliche Quelle, abgesehen vielleicht zur schnellen Textdurchsuche, nur bedingt zu gebrauchen (dazu gab es mal einen Artikel in den MEGA-Studien 1999, hier Abstract, zum 6. Artikel hinunterscrollen). Ich sehe daher keinen Grund, diese E-Text-Angebote hier zu duplizieren. Bevor hier weitere Marx-Engels-Texte eingestellt werden, hielte ich eine Diskussion darüber für sinnvoll, auf Grundlage welcher Ausgabe dies geschehen soll, so daß 1. ein Mehrwert gegenüber den anderen Textsammlungen im Internet besteht, 2. die Leistungsschutz- und Urheberrechte der Mitarbeiter, die die jeweiligen Werkausgaben besorgt haben, gewahrt bleiben. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  • Wiedergabe nach den Erstausgaben und anderen Ausgaben, die zu Lebzeiten Marxens und Engels' erschienen
  • Wiedergabe nach der ersten MEGA, Moskau 1927ff. (es erschienen nur wenige Bände, kann daher nur als Ergänzung dienen; da ein nicht unbeträchtlicher Teil der Editoren in den Stalinschen Säuberungen ums Leben kam, dürfte in wenigen Jahren ein großer Teil der Edition inkl. Erläuterungen und wissenschaftlichem Apparat gemeinfrei sein)
  • Wiedergabe nach den MEW, Berlin 1955ff., Verzicht auf editorische Erläuterungen aus urheberrechtlichen Gründen (hätte den Vorteil, daß man so die MEW-E-Texte überprüfen könnte)
  • Wiedergabe nach MEGA², Berlin 1975ff., Verzicht auf wissenschaftlichen Apparat, jedoch unterliegen die meisten Bände noch dem 25jährigen Leistungsschutzrecht für wiss. Ausgaben nach § 70 UrhG

Einige der Erstausgaben liegen als Scans im Internet bereit, ansonsten müßten solche, auch für die genannten Werkausgaben, besorgt werden. Bei den Varianten 3 u. 4 müßten die Scans noch gesichtet und evtl. urheberrechtlich geschütztes Material händisch unlesbar gemacht werden. Es gibt eine Auswahlausgabe in digitaler Form bei Directmedia. Da weiß ich aber nicht, welcher Ausgabe diese folgt, wenn dies sich klären liese, könnte man diese E-Texte direkt übernehmen

MEW: Karl Marx, Friedrich Engels: Werke. Herausgegeben vom Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, Bd. 1-43, Berlin: Dietz-Verlag, 1956 ff. [Sigel und Seitenkonkordanz, S. 1. Digitale Bibliothek Band 11: Marx/Engels, S. 10, - Mathias Bertram (Hrsg.): Karl Marx, Friedrich Engels: Ausgewählte Werke. Digitale Bibliothek Band 11 (CD-ROM), Directmedia, Berlin 1998, ISBN 3932544153]


Fraglich ist, ob wir uns überhaupt in nächster Zeit freiwillig diesem Aufwand unterziehen wollen.--AlexF 01:58, 25. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kein Aufschrei sondern Zustimmung, danke für die Recherche --FrobenChristoph 02:08, 25. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Directmedia folgt MEW, ansonsten stimme ich dir auch zu. --Xarax (Diskussion) 23:38, 25. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
ACK AlexF: Es muss was getan werden. -- Timo Müller Diskussion 14:49, 26. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann lösch mal das ganze Zeug weg, mehr Konsens wird sich auch durch Abwarten nicht ergeben --134.130.68.65 15:00, 26. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]


"diese Texte sehr wahrscheinlich ursprünglich von mlwerke.de oder ähnlichen E-Text-Sammlungen kopiert wurden"

Soll das eine begründung sein? Ich mache mir die Mühe texte einzustellen und ihr wollt sie einfach aufgrund irgendwelcher Unterstellungen löschen? Hättet ihr euch die Texte etwas genauer angesehen, wüsstet ihr, dass dem nicht so sein kann. Aber Vermutungen reichen euch ja anscheinend aus...

1. Gibt es so manchen von den angeblich einfach kopierten texten garnicht im Internet, 2. sind selbst die texte, die es im Internet gibt, hier am ausführlichsten editiert und kontrolliert (siehe z.B Kritik des Gothaer Programms - Vgl. Unvollständiges Vorwort mlwerke.de, marxists.org)
Das einzige was vielelicht getan werden müsste, die editorischen Anmerkungen der MEW aus manchen Texten zu streichen, würde mich nicht wundern wenn so mancher deshalb gleich weiter auf löschen besteht, unglaublich, ein verärgerter Tets --84.113.52.244 13:28, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Folgende texte habe ich eingestellt oder bearbeitet: Alle Korrigierten und Brief von Karl Marx an Vera Sassulitsch (08. März 1881) sowie Rede zum siebenten Jahrestag der Internationalen Arbeiterassoziation [Dieser text ist tatsächlich von mlwerke, wie über die versionshistorie ersichtlich], bei Friedrich Engels wütet anscheinend noch niemand, trotzdem: Dort sind alle texte bis auf Der deutsche Bauernkrieg von mir eingestellt --84.113.52.244 13:31, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hört sich ja irgendwie nach einem Mißverständnis an. Ich bin ja auch dafür, die Texte zu behalten, gerade wegen der Verbindung zur WP. Willst du denn die "unkorrigierten" Texte noch aufarbeiten oder legst du da keinen Wert drauf? --Centipede 16:18, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die meisten texte sind mir ehrlich gesagt zu lang um sie durchzugehen. grüße --84.113.52.244 23:50, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die E-Texte entsprechen nicht unseren Vorgaben, dabei bleibt es. Ohne Scans können sie nicht behalten werden und Scans müssen urheberrechtlich unbedenklich sein. Außerdem muss eine zuverlässige Textgrundlage gegeben sein --FrobenChristoph 22:00, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Deine Gerichtsurteile sind auch ohne Scans. --Centipede 22:07, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Welche Texte nimmt Wikisource auf?
Quellentexte
... Um das Korrekturlesen zu erleichtern und Lesern die Kontrolle des Wortlauts der Vorlage zu ermöglichen ist es notwendig, Scans der Vorlage auf Wikimedia Commons hochzuladen, sofern sie nicht unter einer voraussichtlich dauerhaften Internetadresse frei zugänglich sind. Typischerweise wird aber als Textgrundlage eine gedruckte Vorlage oder ein zuverlässiger E-Text (Anm.: Ein E-Text ist ein Text bzw. Dokument, das in elektronischer Form vorliegt. wikipedia) gewählt, wobei die Auswahl der Textgrundlage besonders sorgfältig erfolgen sollte.
- Wikisource:Über Wikisource
Die zuverlässige Textgrundlage ist das A und O von Wikisource-Texten
Alle Wikisource-Texte müssen nach einer zuverlässigen Textgrundlage wiedergegeben werden.
Als Quellen kommen sowohl gedruckte Vorlagen als auch im Internet oder oder auf Datenträger vorliegende E-Texte in Betracht.
- Wikisource:Textgrundlage

ich möchte ja keine Grundsatzdiskussion, dafür ist hier ja auch kein Platz, ich verstehe einfach beim besten Willen nicht, warum du diese Texte unbedingt "entfernt" haben willst, ich denke die Quellenangaben sind spätestens jetzt ausreichend gegeben (ich habe die Quelle noch spezifiziert). Ein zweiter User kann diese kurzen Texte gerne Korrekturlesen und dies dann auf der Site vermerken, einstweilen stehen die Artikel auf einmal korrekturgelesen wie es sich gehört, jeder Leser kann selbst beurteilen wie sehr er dem Text vertrauen will - anscheindend hast du ja schon selbst Seiten dieser Art (ohne Scans) erstellt, ich sehe beim besten Willen kein Problem, bin aber auch nicht so informiert wie die Regeln hier sind, wobei mir keine einfallen würde warum das nicht gehen sollte ^^ --84.113.52.244 23:50, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ob meine Gerichtsurteile Scans haben oder nicht, tut hier nicht das geringste zur Sache. Siehe Wikipedia: Bitte nicht stören @Centipede. Auf Retourkutschen reagiere ich allergisch. Gemäß Hilfe:Bearbeitungsstand war es unzulässig, die Texte auf korrigiert zu setzen. Es wurde schlüssig dargelegt, dass erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Textgrundlage bestehen, diese sind nicht widerlegt worden. Scans gelten hier als unverzichtbar und sie sind nachzureichen, wenn die Texte bleiben sollen --FrobenChristoph 01:32, 2. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

OK, das Elend der Philosophie habe ich gelöscht, der Rest ist für mich erledigt, ich sehe keinen Löschgrund. --Centipede 06:12, 2. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Als erledigt betrachte ich die Frage um die Zuverlässigkeit der Textgrundlage vieler M.-E.-Texte noch nicht, zumal die Directmedia-CD vom Einsteller erst nach Stellung des LAs als Quelle genannt wurde. Früher oder später müssen so oder so noch Scans einer maßgeblichen Ausgabe nachgereicht werden, offensichtlich haben sich auch in der Directmedia-Ausgabe vereinzelt Fehler eingeschlichen. (siehe hier)--AlexF 23:36, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel ist zu löschen, da er unter dem falschen Lemma angelegt wurde. Ich habe bereits einen neuen Artikel ADB:Lohenstein, Daniel Casper von angelegt.--Lexoldie 12:40, 6. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ist erledigt. -- Gruß DivineDanteRay 12:48, 6. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Falsche Stelle, solche Fälle sind mit {{Löschen}} auszuzeichnen und werden dann ohen Diskussion schnellgelöscht --134.130.68.65 13:53, 6. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ohne Quelle unbrauchbar. Nachliefern oder löschen. Jonathan Groß 18:22, 11. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

kurzen Prozess gemacht --FrobenChristoph 22:34, 11. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]


Sieht auch wie Wikipedia-Artikel aus. -- Paulis 10:41, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

gelöscht, den anderen eingestellten Text Die Sonne auch. --Centipede 10:53, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Benutzer Knuddlgoleo ist in der WP übrigens gesperrt. -- Timo Müller Diskussion 18:30, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]


Seit Dezember 2004 eine Ruine. --BruderNicolausius 11:59, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ist wohl nur ein Rest einer älteren Löschaktion, oder? Kann man m.E. sofort entsorgen. --Sigune 20:40, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
ist weg --FrobenChristoph 13:13, 15. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]


Wurde gestern ohne Metadaten eingestellt. --AlexF 01:06, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

ist weg --FrobenChristoph 01:49, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]