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Die Perlenfischerei im Voigtlande

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Textdaten
Autor: Johann Gottlieb Jahn
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Titel: Die Perlenfischerei im Voigtlande
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Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Selbstverlag des Verfassers
Drucker: Moritz Wieprecht
Erscheinungsort: Oelsnitz
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Originalherkunft:
Quelle: MDZ München und Commons
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[III]
Die
Perlenfischerei

im

Voigtlande,

in topographischer, natur- und zeitgeschichtlicher Hinsicht nach den besten Quellen verfaßt und dargestellt, mit den einschlagenden Urkunden und Beweisstellen versehen, beleuchtet und herausgegeben

von

Dr. J. G. Jahn,

mehrerer gel. Gesellschaften ordentl. und correspond. Mitgliede.




Oelsnitz, 1854.

Selbstverlag des Verfassers. In Commission bei F. E. Neupert in Plauen.




Preis: 1 Thlr. 10 Ngr.


[V]
Einleitung.

Das Voigtland ist in Bezug auf die Schriften, die sich sowohl in geologischer und topographischer, als auch in natur- und politisch-historischer Hinsicht über dasselbe verbreiten, gerade nicht stiefmütterlich in der Literatur unseres Vaterlandes bedacht und ausgestattet; nur die Voigtländische Perlenfischerei, dieser unserer Heimath angehörige höchst merkwürdige Naturschatz, diese ganz eigenthümliche Zierde des Voigtlandes hatte bis jetzt keine nähere, ausführliche und grundhafte Darstellung und Beleuchtung gefunden. Höchstens wurde des Daseins dieser Naturseltenheit, mit einigen Mährchen und Fabeln [VI] aufgeputzt und verbrämt, von einigen älteren voigtländischen Scribenten oberflächlich gedacht und die Vorstellung, die man dadurch im Publikum davon erhielt, war nicht selten eine ganz irrige und falsche. Dieß veranlaßte den Verf. nachstehender Mittheilungen, welcher zufällig so glücklich war, den Schlüssel zu diesem bisher unbekannten und unbeachtet gelassenen Heiligthume der Natur und der Geschichte aufzufinden, schon im Jahre 1832 mit einer kurzen Abhandlung über diesen Gegenstand, die er auch später, wenigstens im Auszuge, seiner Chronik der Stadt Oelsnitz, des Schlosses und Amtes Voigtsberg einverleibte, ans Licht zu treten. Allein jene Abhandlung blieb immer nur ein Anfang und Versuch, Licht und Klarheit in dieses Geheimniß zu bringen, und sorgfältig sammelte der Verf. bei seinen ferneren Forschungen auf dem Felde der Voigtl. Geschichte Alles, was nur irgendwie auf diesen Gegenstand Bezug hatte und zu dessen Aufhellung etwas beitragen konnte. Nach zwanzigjährigem, mühevollem Forschen und Sammeln ward endlich Veranlassung, mit den gemachten neuen und weiteren Entdeckungen über diese Naturseltenheit ans Tageslicht zu treten. Im Laufe des Sommers d. J. 1853 kam der Director des Königl. Naturhistorischen Museums u. s. w. in Dresden, Herr Hofrath und Prof. Dr. Reichenbach, Ritter etc. in das Voigtland, um die Perlengewässer und den Betrieb der Perlenfischerei an Ort und Stelle in Augenschein zu nehmen und den Verf. ward dabei die angenehme [VII] Veranlassung, denselben auf seinen Wanderungen an diese Gewässer zu begleiten. Eine genaue, ausführliche und sachgetreue Darstellung und Beleuchtung dieses Naturschatzes erschien dem Königl. Herrn Commissarius ebenso im Interesse der Sache selbst als in dem der Wissenschaft höchst wünschenswerth, und so entschloß sich denn der Verf. zu der Herausgabe nachstehender, ausführlicher und grundhafter Mittheilungen, die gewiß um so mehr Glaubwürdigkeit und wohl auch Vollständigkeit beanspruchen können, als nicht nur dem Verf. zu patriotischer Förderung des schwierigen Unternehmens vom Herrn Justizamtmann Hantusch zu Voigtsberg, Ritter etc., die im dasigen Amtsarchive befindlichen, darauf bezüglichen Actenstücke zur Durchsicht und Benutzung geneigtest überlassen wurden, sondern auch alles genau und treu in denselben niedergelegt worden ist, was sich darüber in älteren und neueren Voigtländischen Geschichtsurkunden vorfindet. Beschäftigt sich daher auch diese Schrift nicht mit einem welthistorischen Ereigniße, so wird sie doch dem Freunde der vaterländischen Geschichte und Naturseltenheiten gewiß eine willkommene Gabe sein, und aus diesem Gesichtspunkte wünscht der Verf., dem es bei Verabfassung derselben bloß darum zu thun war, diesen Naturschatz der Vergessenheit zu entreißen, denselben zu richtiger Würdigung und Beachtung zu bringen und so ein geringes Scherflein zur Ehre und zum Ruhme seines Vaterlandes beizutragen, seine Mittheilungen [VIII] betrachtet und beurtheilt zu sehen; eine freundliche Aufnahme wird dann sicherlich nicht fehlen!

     Oelsnitz, im Mai 1854.

 Der Verfasser.



[1]
§. 1.
Oertliche Lage und natürliche Beschaffenheit der voigtländischen Perlenhaltigen Gewässer.

In der Reihe derjenigen voigtl. Gewässer, in welchen die Natur eine ihrer vorzüglichsten Schöpfungen und wunderbarsten Erscheinungen, die Perlen ins Leben ruft, nimmt der Elsterfluß Die Elster, von Adorf bis Oelsnitz auch die heilige Elster genannt. den ersten und obersten Platz ein. Er ist gleichsam der Stammvater aller übrigen Bäche und Gewässer dieses Landes, welche sich dieses schönen Natursegens erfreuen, und alle Bäche und Flüsse des Königlich Sächsischen Voigtlandes, mit Ausnahme der Zwota, die der Eger in Böhmen ihren Wasserreichthum zuführt, und der Mulde, welche bald nach ihrem Ursprunge hinter Schöneck sich nach dem Erzgebirge hinwendet, münden in denselben. Die eigentlichen Quellen der Elster befinden sich nicht auf vaterländischem, sächsischem Boden. Dort, wo das Fichtelgebirge seine Anfänge nimmt, auf den Höhen der ehemaligen reichsfreiherrlichen Herrschaft Asch und zwar in der Nähe der Stadt Asch selbst, kommen dieselben zu Tage, weshalb man auch sonst die Elster zu den Gewässern des Fichtelgebirges gezählt zu haben scheint. Denn darauf scheinen viele ältere Scribenten und Chroniken hinzudeuten, wenn sie die Elster eine „Fichtelbergische [2] Saalschwester und vornehme Wassernymphe“ nennen.[1] – Ihren wahren Namen und ihre eigentliche Gestalt erhält die Elster aber erst auf Königl. Sächs. Gebiete und zwar in der Mitte des freundlichen Badeortes Elster selbst. Hier vereinigen sich einige Bäche, die zur Linken und Rechten aus dem Ascher Gebiete herabfallen, und durch ihre Vereinigung sich zu dem Range eines Flusses erheben. Von hier an jedoch beginnt nicht sogleich das Gebiet der Perlenmuscheln. Denn erst nachdem der junge Fluß die unterhalb Elster gelegenen Wiesen und Auen in weitem Schlangengewinde mit jugendlichem Feuer durchschnitten hat, und die mineralischen Theile, die ihm aus den Heilquellen der dasigen Badeanstalt zukommen, – was jedoch nach dem Urtheile gewichtiger Naturforscher die Perlenmuscheln weder lieben, noch vermöge ihrer Natur auch verdauen können – nach und nach abgesetzt und sein eigenthümliches, süßes und klares Wasser wieder erhalten, nachdem er in seinem raschen und jugendlichen Lauf bis dahin gekommen, wo er durch den Mühlhäuser Bach, der aus dem Rauner Grund herabfällt, und durch das Wasser, das von Siebenbrunn und Markneukirchen kommt, ansehnlich verstärkt wird; dann erst beginnt das Reich der Perlenmuscheln, die jedoch jetzt noch selten und einzeln, weiter hinab aber in Colonieen oder ganzen Muschelbänken gefunden worden. Bis zur Stadt Adorf ist die Strömung der Elster nordöstlich; unterhalb dieser Stadt aber biegt sich das Thal und der Lauf richtet sich nach Norden. Immer jedoch, wenn auch das Thal selbst einen freundlichen Anblick gewährt, sind die gegenseitigen Höhen an dem Flusse mit dichten Waldungen bedeckt, und das Auge findet wenig Gegenstände, bei welchem es freudig und gern verweilen möchte. Die Gegend selbst gilt bei den Perlensuchern nur für eine dürftige im Perlenfange. Eine andere Gestalt aber gewinnt die [3] Gegend und ein freundlicheres Ansehen geben die Ufer des Flusses, wenn an Leubetha, wo seine Kraft ein Maschinenwerk in Bewegung setzt und der Eisenbach sich mit ihm verbindet, – wenn an Hundsgrün und Unterhermsgrün, oberhalb dessen der Ebersbach in ihn fällt, – vorüber, endlich derselbe in die lachende Oelsnitzer Pflege hervortritt. Bevor aber dieses geschieht, so nimmt die Elster an der Tanzermühle den Görnitzbach noch auf, welcher sie nicht allein ansehnlich verstärkt, sondern auch auf seinem Grunde und in seinem Schooße ebenfalls Perlenmuscheln mit ihren freundlichen Früchten bewahrt. In dieser Gegend ist nun das eigentliche Stammhaus und die Heimath der Elsterperlen; denn nicht allein, daß hier die meisten Muscheln und wirklichen Perlenbänke angetroffen werden, so ist auch die Ausbeute und der Ertrag der in- und oberhalb der Oelsnitzer Fluren gefundenen Perlen fast jederzeit der ergiebigste und der kostbarste gewesen.[2]

[4] So wie die Gegend lichter und freier wird und die Hügel in senkrechter, weiterer Abdachung sich mit dem Thale vereinigen, so gewinnt auch der Fluß einen ruhigeren Lauf. Zur Rechten läßt er die Stadt Oelsnitz, verschlingt an derselben den Hartmannsgrüner Bach und geht bei der Steinmühle, bei Raschau vorüber nach dem Hammerhaus, Dobeneck, dem verfallenen Schlosse Stein unterhalb Planschwitz, nach Magwitz und Rosenthal, woselbst das alte oder ursprüngliche Perlenrevier seine Endschaft erreicht. Will man nun den Lauf der Elster weiter verfolgen, mit ihr das neue Perlenrevier antreten und hinab wandern, wo das Reich der Perlenmuscheln in Sachsen sich endigt, so muß man sich mit ihr wieder nordwärts wenden. Denn von Rosenthal aus, in welcher Gegend sie wiederum und zwar bedeutend durch drei einfallende ansehnliche Bäche, durch den Türbler-, den Feile-, den Chemnitz- oder Geilsdorfer Bach verstärkt wird, wendet sie ihren Lauf nordostwärts. Jetzt geht sie bei Türbel und Pirk vorüber, nach der Pirkmühle auf Ober- und Unterweischlitz, und, nachdem sie bei Kürbitz den Bach, welcher von Kloschwitz herunter fällt und in alten Nachrichten der [5] Goldbach heißt, empfangen, biegt sie plötzlich bei Straßberg unter der Possig in das Gebiet der Stadt Plauen.

Die Gegend der Stadt Plauen aber, die immer eine der unergiebigsten für den Perlenfang gewesen ist,[3] wurde in Folge dessen im Jahre 1825 von dem oberen Wehre an gänzlich von Perlenmuscheln geräumt, und gehört demnach seitdem nicht mehr in die Gegenden der Elster, welche Perlen liefern. Erst unterhalb Plauen, am Dorfe Chrieschwitz, beginnen die Perlenmuscheln wieder. – Bei Plauen wird die Elster abermals ansehnlich verstärkt. Denn zwei Bäche, der eine von der Rechten, der andere von der Linken kommend, der erste, der Milmesbach, der zweite die Syra genannt, sind es, die sich mit freudigem Gruße und Gemurmel in ihre Arme stürzen. Die Plauensche Flur und die Oelsnitzer Pflege sind aber die angenehmsten Gegenden, welche die Elster bis jetzt auf ihrem Laufe begrüßt hat. Denn kaum hat sie Plauen verlassen, so werden die Umgebungen von beiden Seiten rauher und unfreundlicher, wenigstens schroffer und pitoresker, das Thal wieder enger und felsichter, ihr Fall heftiger und rauschender, bis endlich in den Felsklippen des sogenannten Steinichts unterhalb Liebau und der Elsterthalüberbrückung, der wildesten und romantischesten Gegend des Voigtlandes, sich das Thal so verengt, und ihr Lauf so durch herabgestürzte [6] Steine und Felsenmassen gehemmt ist, daß vom sogenannten Lochhause aus, der allen Besuchern der sogenannten voigtländischen Schweiz wohlbekannten Restauration im Reußenlande, kaum noch ein schmaler Pfad für den Wanderer übrig bleibt, der sie auf ihrer Reise begleiten will. Aber stolz und triumphirend tritt sie wieder bei der Franzmühle aus den Felsenschluchten hervor, umkreiset in weitem Bogen das Städtchen Elsterberg, und so wie sie hier des Vaterlands Grenzen verläßt, so scheint auch der Segen der Perlen aufgehört zu haben, den der Schöpfer auf ihren Grund ausgestreut, hat. Dieß ist jedoch nur scheinbar; denn neuere Nachrichten und Beobachtungen haben ergeben, daß noch weit über Greiz den Elsterfluß hinab Perlenmuscheln gefunden werden; auch sind die Beispiele nicht selten, daß von daher Perlen zu Tage gefördert und zum Verkauf gebracht worden sind. Wie sollte auch hier auf einmal so plötzlich die Natur aufgehört haben, in dieser Beziehung zu wirken und zu schaffen! –

Auf dem Wege nun von Plauen nach Elsterberg, der ungefähr den Raum von zwei Meilen umschließt, nimmt sie jedoch noch manches Wasser auf, unter denen man nur noch den Kleinfrießnerbach und den Triebfluß erwähnen will. Von beiden werden wir später handeln. – Auf diese Weise durchströmt die Elster in beinahe fünfmeilenlangen Krümmungen unser Sächs. Voigtland, und fast auf ihrem ganzen Wege behält sie nicht allein ihr reines und gesundes, kristallenes und wohlschmeckendes Wasser, sondern überall fast gedeihen auch Perlen, obschon an einem Orte häufiger und besser als an dem andern. –

Neben der Elster, die allerdings den Grundton in der Voigtländischen Perlenfischerei angiebt und gleichsam als die Mutter derselben zu betrachten ist, finden sich aber auch noch verschiedene andere Gewässer, welche Perlenmuscheln führen und deshalb dem Bereiche der [7] Perlenfischerei angehören; es sind dieß die verschiedenenAndere Perlenhaltige Gewässer.Bäche und Mühlgraben, die in dieser Beziehung sich geltend machten, und die man sonst gewöhnlich die künstlich bebauten Perlengewässer genannt hat. Mag nun diese Benennung auch auf die verschiedenen Mühlgraben[4] bei Mühlen an Perlengewässern Anwendung finden, weil sich hier mit Sicherheit nachweisen läßt, daß von den Perlenfischern Versuche zu deren Bepflanzung mit Perlenmuscheln hier und da gemacht worden sind; so läßt sich doch diese Benennung auf die Bäche weniger übertragen. Denn eben der Umstand, daß man hier und da, wie wir später sehen werden, Perlenmuscheln und mitunter auch Perlen in diesen Bächen gefunden hat, gab Veranlassung zu deren Entdeckung und Bebauung und es hat wohl nur die Maßregel zu dieser Benennung Veranlassung gegeben, daß die Perlensucher diese Perlenhaltigen Gewässer nach und nach besser zu bepflanzen und nutzbarer einzurichten suchten. So weit wir es jetzt nach dem geschichtlichen Verlauf zu übersehen vermögen, so war die Perlenmuschel von jeher in allen den Bächen und Flüssen heimisch, wo sie noch gefunden wird; den Umstand aber, daß man sie hier und da nicht früher bemerkte, kann man leicht sich dadurch erklären, daß man früher im Allgemeinen den Werth der Perlen nicht kannte und auch nicht beachtet hat, und daß die Muscheln zu ihrem Wachsthume, [8] Aus- und Fortbildung mehrere Jahrhunderte bedürfen, ehe sie zur Reife gelangen. –

Den Reigen bei Aufzählung dieser perlenhaltigen Gewässer mag der Mühlhäuser BachDer Mühlhäuser Bach. eröffnen, der seinen Namen von dem Dorfe Mühlhausen erhalten hat, durch welches er hindurch fließt. Dieser Bach war früher ein gutes und fruchtbares Perlenwasser. Sein Ursprung verbreitet sich wie bei den meisten voigtländ. Bächen in düsteres Walddunkel, in Felsen- und Steinklippen. Seine Perlenbänke erstrecken sich von der Elster an über Mühlhausen bis in den Rauner Grund hinauf, in der Länge 1½ Meile. Er ist anfänglich nicht nur stark und gut mit Muscheln besetzt gewesen, sondern er hat sich auch in neuerer Zeit immer noch sehr ergiebig erwiesen. Besonders zeichnet sich der untere Mühlhausner Mühlgraben aus, während der der obern Mühle verschlemmt wird und gegenwärtig fast ganz leer von Muscheln ist. Im Jahre 1824 gab der obere Theil vom Dorfe Mühlhausen bis Raun 5 Stück zwar helle aber nicht große Perlen. Nicht so reich, obgleich in früherer Zeit auch berühmt, ist ein Zweig dieses Baches, der Schönlinder Bach,Der Schönlinder Bach. der von Schönlind kommend, am Rauner Eisenhammer vorübergeht und sich bald darauf mit dem Mühlhäuser vereinigt. Laut geschichtlichen Nachrichten ist er in früheren Zeiten gut bestanden gewesen, und hat manche Ausbeute gegeben; noch im Jahre 1810 wird er von dem damaligen Königl. Revisor der voigtländischen Perlengewässer als stark besetzt angegeben; seit dieser Zeit aber hat er durch Holzflößen, Regengüsse und Überschwemmungen, so wie auch durch den Rauner Eisenhammer so viel gelitten, daß im Jahre 1825 nur noch zwei Muscheln in ihm gefunden worden; die übrigen sind theils umgekommen, theils weiter hinab in den Rauner Bach, in welchen sich der Schönlinder ergießt, getrieben worden, und er scheint daher aus der Reihe der Voigtländischen Perlenbäche verschwunden [9] zu sein. – Wenn wir dem Laufe der Elster folgen, so ist der Freiberger-, Todtenweinbach, oder TetterweinbachDer Freiberger- Todtenwein od. Tetterweinbach. der nächste, der sich als ein Perlenhaltiges Gewässer mit demselben verbindet. Er nennt sich also theils nach dem Dorfe Freiberg, das seitwärts von Adorf nach Oelsnitz hin gelegen ist, theils nach einer Sage, welche erzählt, daß damals, als König Ferdinand im schmalkaldischen Kriege über Adorf herein, in die Länder des geächteten Churfürsten von Sachsen, Johann Friedrichs des Großmüthigen einfiel, an diesem Bache ein mörderisches Treffen geliefert ward, in welchem viel Bluts geflossen sein soll. Zum Andenken an dieses traurige Ereigniß soll daher heute noch der Bach der Todtenweiner[5] genannt werden. Dieser Bach entspringt bei Bergen ziemlich hoch und geht allmälich abfallend in die Elster. – Sein Bett ist steinigt, Thonschiefer mit Quarz (von Kalksteinen ist keine Spur aufzufinden.) Wenn man die Länge des Bachs, wie weit sich die Muscheln in ihm erstrecken und die Anzahl derselben berücksichtigt, so muß man ihn ein gutes Perlengewässer nennen; keineswegs hat er aber dieß bis jetzt in seinem Erfolge bewiesen. Herr Dr. Thienemann ließ bei seiner Revision im Jahre 1825 30 Stück Muscheln öffnen, ohne eine Perle zu finden. Höchst merkwürdig war es ihm, unter den vielen Muscheln keine einzige kleine anzutreffen; denn was die Perlensucher für junge [10] Brut hielten, war die Flußnapfmuschel Patella lacustris L. Das Wasser des Baches ist rein, und nur selten kommen kleine eisenhaltige Quellen in dasselbe. Der gänzliche Mangel an Kalkstoffen sowohl im Boden als im Wasser mag die Schuld tragen, daß er bis jetzt so wenig Früchte getragen und dem Fleiß der Perlensucher nicht hinlänglich gelohnt hat. Ebenfalls minder reich an Perlenmuscheln und auch weniger für die Cultur derselben geeignet ist der Leubethaer Bach,Der Leubethaer Bach. auf der Charte der Eisenbach genannt. Denn nicht zu gedenken, daß seine Wasser eisenhaltig und deshalb weniger tauglich zum Gedeihen der Muscheln sind, so ist auch seine Strömung so reißend und seine Ufer so von Bergen und Wäldern eingeschlossen, daß dadurch nicht allein die Muscheln der ihnen so nöthigen Ruhe durchaus beraubt sind, sondern auch der wohlthätigen Einwirkung entbehren, die das Sonnenlicht auf das Wachsthum, Aushellung und Vervollkommnung der Perlen äußert. Früher schon wurden Versuche gemacht, die Muscheln in ihm anzubauen, und ihn für den Perlenfang zu gewinnen, und im Jahre 1806 erst wurde er bis hinauf zu den Eisengruben mit 2000 Stück Elstermuscheln besetzt. Allein der Erfolg hat niemals dem Unternehmen entsprochen. Denn durch seine starke Strömung, die vorzüglich dann wüthend und reißend zu nennen ist, wann entweder der Schnee von den nahen Bergen herabschmilzt, oder Regengüsse seine Ufer schwellen, geschah es, daß die Muscheln theils wieder in die Elster hinabgetrieben, theils auch versandet und mit Erdreich bedeckt worden sind. Ganz unergiebig ist er jedoch nicht gewesen, und daraus wird es wohl auch erklärbar, weshalb man immer neue Versuche gemacht hat, ihm Perlen abzugewinnen. Er durchschneidet in nordwestlicher Richtung die Wohlbacher und Leubethaer Fluren und stürzt sich unterhalb der Leubethaer Papiermühle in die Elster. –

Ansehnlicher aber in seiner Gestalt und auch [11] reicher an Ertrag ist stets der Marieneyer- oder WürschnitzbachDer Marieneyer- od. Würschnitzbach. gewesen. Seine Quellen sind die Waldungen hinter Schöneck und das Schilbacher Gebiet. Südwestlich von Schöneck geht er nach der Bock- und Erlmühle, nimmt bei Schilbach das Lohbächlein auf, tritt dann in die Marieneyer Flur und ergießt sich, nachdem er noch auf seinem Laufe die Oberwürschnitzer Fluren, die Haselmühle vorbei und Unterwürschnitz nordwestlich berührt hat, in den Elsterfluß. Die Perlenbänke in diesem Bache erstreckten sich sonst von seiner Mündung in der Elster aufwärts bis über das Marieneyer Gebiet hinaus und da sein Boden eben so wie sein Wasser der Perlenmuschel sehr zusagt, so wurde in früherer Zeit nicht nur manche edle und schöne Perle aus ihm gefischt, sondern auch die junge Muschelbrut gedieh stets freudig und häufig in ihm. In neuerer Zeit hat dieser Bach viel gelitten, und dadurch gewaltig an seinem Ertrag verloren. Dr. Thienemann läßt sich darüber 1825 in seinem Revisionsprotokoll also aus: „Der Anfang des Würschnitzbaches sah traurig aus, die Ufer waren durch das Floßholz von der Breite von 1½ bis 4 Ellen ausgerissen, dadurch ganz flach geworden und nur einzeln fanden sich Muscheln, selten zusammenhängende Bänke. Sonst waren von hier bis an die Würschnitzmühle 4 Tage zur Untersuchung nöthig gewesen, das letzte Mal war sie in einem halben Tage beendet worden. Der Mühlgraben der Würschnitzmühle war nach Angabe der Perlenfischer noch unbesetzt; ich untersuchte ihn demnach und fand einen Raum von 500 Schritten voll von jungen Muscheln von der Größe eines Zolles bis 3 Zoll und einige kleinere, Ansiedelungen von Alten. Das Wasser fließt in ihm ruhig, der Boden war etwas schlammig. Nur an der Stelle, wo zu viel Gras im Wasser wuchs, hörten die Muscheln auf. Junge Muscheln erfordern also etwas Schlamm zu ihrem Fortkommen, woher es sich erklären läßt, daß [12] im Freiberger Bache wenig oder gar keine vorhanden waren.“ – Soweit Dr. Thienemann. Wir sehen daraus, daß dieser Bach, trotz seines dermaligen traurigen Zustandes hinsichtlich der sich in ihm befindenden Perlenbänke zu den besseren voigtländischen Perlengewässern gehört und gewiß wird er auch diese Erwartung rechtfertigen, sobald nämlich die Schäden geheilt sind, welche ihm die bedeutenden früheren Holzflößen geschlagen haben.

§. 2.
(Fortsetzung.)

Wie überhaupt Voigtland, je weiter man sich von seinen Grenzen entfernt, und je tiefer man in das offene Land herniedersteigt, immer reicher an natürlichen Produkten wird und eine immer freundlichere Gestalt gewinnt, so verhält es sich auch mit den perlenhaltigen Gewässern, die durch das offene Land in freien und sonnigen Thälern der Elster entgegenströmen. Zu diesen gehört zunächst der Görnitzbach.Der Görnitzbach. Weit über Brotenfeld und Korna hinauf, in den sogenannten Haselbrunn hinein erstrecken sich seine Arme und auch von Tirpersdorf und Zaulsdorf herab erhält er einen bedeutenden Zuwachs. Sein Fall ist westlich. Unterhalb Brotenfelds und über der Holzmühle beginnen seine Perlenbänke. Diese erstrecken sich nun von da ab bis zur Tanzermühle, wo die Elster auch diesen Bach, ¼ Meile oberhalb Oelsnitz, aufnimmt. Der Bestand der Perlenmuscheln [13] ist hier ziemlich gut zu nennen, und wenn auch den Muscheln durch die vor 20 bis 30 Jahren geschehenen bedeutenden Holzflößen großer Schaden zugefügt worden ist, so hat er doch stets immer noch genügende Ausbeute gegeben und scheint sich in neuerer Zeit wieder sehr gekräftigt und erholt zu haben. Von der Tanzer- bis zur Raasdorfer Mühle stromaufwärts werden unausgesetzt Muschelbänke gefunden, von denen doch immer 10 aus 100 Perlen enthalten. Nicht minder reichhaltig an Muscheln ist er von der unteren bis zur oberen Raasdorfer Mühle, die auch mit den vorigen gleich gut und gesund zu sein scheinen. Von der obern Raasdorfer bis zur Holzmühle ist er nur schwach bestanden, was seinen Grund darin haben mag, weil theils die Strömung des Baches oft zu reißend ist, theils auch, weil der Bach in dieser Gegend viel Schlamm und Moorboden enthält, welchen letzteren die Perlenmuschel durchaus nicht leiden mag. Ueber die Holzmühle hinauf scheinen die Muscheln nicht mehr gedeihen zu wollen; denn von 2000 Stück Muscheln, die ohngefähr jetzt vor 45 Jahren dahin verpflanzt worden waren, fanden sich 1825 bei seiner Durchsuchung kaum noch 200 derselben, die aber sämmtlich durch das Floßholz beschädigt und für den Perlenfang untauglich gemacht worden waren. – Die Ufer dieses Baches sind zwar auch hin und wieder mit Gesträuch und Bäumen umgeben, wodurch das freudige Gedeihen der Perlen verhindert wird; allein er trägt schon in sich selbst den Keim, aus dem immer noch die freundliche Perlenfrucht hervorsproßt und wird bei ferner zu erwartender Ruhe, da Beschädigungen durch Floßholz hier vielleicht nie wieder zu fürchten sind, bald eine überraschende und zufriedenstellende Ernte gewähren. Die Besetzung des 1/8 Meile langen zur Holzmühle führenden Mühlgrabens, wurde 1825 beschlossen und sollten dazu die Muscheln aus dem Freiberger Bach verwendet werden. – Diesem zur Seite [14] und in gleicher Richtung, nur durch einen Bergrücken getrennt, fließt der AltmannsgrünerDer Amtshegebach, gewöhnl. der Altmannsgrüner Bach od. das Haynsbächlein genannt. oder Amtshege-Bach, der gewöhnlich als das „Haynsbächlein“ auf den älteren Charten angegeben ist. Sein eigentlicher Name ist: „Amtshegebach.“ – Wenn es wahr ist, daß die Perlenmuscheln vorzüglich solche Gewässer lieben und besonders in denen gedeihen, die viele Kalklager und schiefrigen Boden zur Grundlage haben, so kann man von diesem Bache sich die ergiebigste Ausbeute versprechen. Denn große Kalksteinlager sind in der Nähe und Kies und Thonschiefer wird häufig in ihm vorgefunden. Auch wurde von diesem Bache den Perlenfischern immer reichlich gelohnt. Denn sein Umfang, der ungefähr ½ Meile betragen mag, hat mehr Perlen und schönere gegeben, als der Freiberger je auf eine Länge von 1½ Meile. Die ersten Perlenmuscheln finden sich da, wo der Bach, welcher von Droßdorf und Altmannsgrün herabfällt, und jener, der von Lottengrün und aus den darunter gelegenen Wiesen und Waldungen kommt, sich verbinden. Von hier an ist er bis zu dem Bächlein, das aus dem Königl. Forste, der Hain genannt, hervorkommt, ziemlich gut bestanden; von hier an bis zu dem Voigtsberger Mühlteich gab es früher nur wenige Perlenmuschelbänke, was sich jedoch jetzt bedeutend geändert hat; unterhalb der Mühle aber haben die Muscheln ganz aufgehört. Der Bach geht durch Voigtsberg und die Stadt Oelsnitz und verliert sich unterhalb derselben in den Fluthen der Elster. In ihm scheinen sich alle guten Anforderungen zu vereinigen, die man an ein gutes Perlengewässer zu machen pflegt.

Die beiden letzten in der Umgegend von Oelsnitz vorhandenen Muschelbäche sind der Ebersbach und der Triebel- oder auch Türblerbach genannt. Der Ebersbach,Der Ebersbach. der vom Dorfe Ebersbach in östlicher Richtung herabfällt, wird auch mit zu den Perlenhaltigen Wässern des Voigtlandes gezählt, obschon er darauf [15] eigentlich kein Recht hat. Er ist gewöhnlich tief aber sehr schmal und seine Strömung nach seiner natürlichen Lage mehr reißend als laufend. Auf seinem Boden findet sich zwar etwas Kies mit Thonschiefer; dabei ist er aber etwas eisenhaltig und von Kalk läßt sich keine Spur nachweisen. Er führt zwar eine beträchtliche Menge Muscheln in seinem Schooße; allein sie sind bei weitem kleiner als die Elstermuscheln, mit dünnen Schaalen versehen, und demnach leicht zu beschädigen, was den deutlichsten Beweis giebt, daß er für den Perlenfang nicht geeignet ist. Er ist öfters durchsucht worden, ohne die geringste Ausbeute von ihm zu gewinnen. Ueberdieß läuft er bei trockenem Sommer leicht Gefahr zu vertrocknen, wodurch dann alle menschliche Mühe und Arbeit an der Perlenzucht vereitelt wird, und demnach dürfte er billig aus der Reihe perlenführender Gewässer zu verweisen sein. Die Länge seines Laufs beträgt ohngefähr ¾ Meile, worauf er oberhalb Unterhermsgrün in dem Schooße der Elster sich endiget. –

Wenn man die Höhen von Ebersbach überschreitet und nach Westen hin sein Auge wendet, so erblickt man vor sich ein weites und langes Thal, das sanft und ruhig ein ziemlich großer Bach durchströmt; dieß ist der Triebler-Der Triebler oder Türbler Bach. und wie er von Bösenbrunn an bis zu seinem Ausfluß in die Elster in den alten Urkunden genannt wird, Türbler Bach, der in der Reihe der voigtländischen Perlengewässer auf einen ehrenvollen Platz Anspruch macht. Er entspringt unweit des Dorfes Ebmath in dem sogenannten Schirndinger Wald, geht von hier aus in einem fruchtbaren Wiesenthal nach Ober- und Untertriebel, von welchem Dorfe er seinen ersten Namen entlehnt hat. Hierauf wendet er sich nach Bösenbrunn, scheidet Planschwitzisches, Magwitzer und Pirker Gebiet am Kulm- und Eichelberge, und findet endlich bei Türbel, einem verfallenen, vormals voigteylichen [16] Vasallenschlosse, wozu der Bach früher gehörte, ehe er durch Tausch an Magwitz gekommen ist, und woher derselbe auch seinen zweiten Namen hat, sein Grab in den Wellen der Elster. Sein Lauf ist so ziemlich nordöstlich gerichtet, und seine ganze Länge mag an 2 Meilen wohl betragen. Perlenhaltig wird er jedoch erst am Dorfe Triebel. Drüber hinaus finden sich zwar auch noch Muscheln, die aber jenen des Ebersbaches gleich zu achten und keineswegs als zum Perlenfang tauglich zu betrachten sind. Denn obgleich seine Wasser von seinem Ursprunge an bis nach Untertriebel klar und nicht zu rasch fließend sind, auch kein Holz zur Flöße auf demselben herabgeführt worden ist; so ist doch schon der Boden, durch welchen er hindurch geht, nicht zum Perlenbau geeignet. Es ist nämlich sehr wahrscheinlich, daß sein Wasser metallisch ist, und insbesondere Kupfertheile enthält, weil in der Nähe viele Kupfererze, sowie auch Eisenstein gefunden werden. Auch fehlt es gänzlich an Kalklagern. Aus diesen angeführten Gründen wird es klar, daß die Perlenmuscheln hier nicht gedeihen können. – Aber von Untertriebel bis zur Fuchsmühle, und von da aus bis in die Elster eignet er sich vorzüglich zum Perlenfang. Denn alle die ihn umgebenden Berge halten reiche Kalklager und der Ertrag, den er von jeher an Perlen geliefert hat, ist beträchtlich zu nennen. Aber eben dieses Reichthums wegen, den er hinsichtlich seiner Perlenerzeugung in sich trägt, wurde er auch immer sehr hoch geachtet (im Munde des Volkes galt er für eine Tonne Goldes an Werth) – und mit vorzüglicher Sorgfalt bebaut, und man glaubt, er würde unter den Perlenbächen des Voigtlandes den ersten Platz einnehmen, wenn nicht auch hier, und zwar von Untertriebel und der Fuchsmühle an abermals der Erbfeind der Perlenmuschel, das Floßholz, früher gewüthet und manche reiche Perlenbank zerstört, wenn nicht ehemals an seinen Ufern ein Pochwerk gestanden hätte, das, wie [17] wir später lesen werden, durch seinen Abfall viele tausend edle Muscheln vergiftet und so den Perlenfang auf Jahrhunderte hinaus verdorben hätte. Auch in diesem Bache erfreut sich gegenwärtig die Perlenfischerei wieder eines erfreulichen Aufschwungs, dessen glücklichem Fortgang man um so sicherer entgegen sehen darf, als nicht sobald wieder eine Flöße noch eine andere derartige, auf die Perlenfischerei nachtheilig einwirkende Erscheinung zu befürchten steht.

§. 3.
(Fortsetzung. Die Trieb.)

Die meisten Perlengewässer sind nun aufgezählt und topographisch dargestellt, das obere und mittlere Voigtland, so weit es dem Perlenfang angehört, nach allen Seiten und Richtungen hin durchwandert; es ist nun nur noch übrig von den Gewässern zu reden, die in dem niederen Bezirke des Voigtlandes der Perlenfischerei angehören. Obgleich dieser Theil des Voigtlandes nicht minder reich an Bächen und Gewässern ist, als der obere, und daher eben so passend für die Cultur der Perlenmuschel wie jener zu sein scheint; so hat sich dieß doch bis jetzt nicht bestätigen wollen. Die Trieb nur Die Trieb. ist das einzige Gewässer, in welchem man seit dem Jahre 1802, wo man die Perlenhaltigkeit der Muscheln in demselben wahrgenommen und entdeckt hatte, die Perlenfischerei von jenem Zeitpunkt an getrieben hat. Dieser Fluß entspringt ebenfalls an den Höhen von Schöneck, [18] in dem sogenannten Haselbrunn, behält aber stets eine nordöstliche Strömung. Er begrüßt auf seinem Laufe die Dörfer Werda bei der Geigenmühle und Bergen nebst mehreren Mühlen, die er mit jugendlicher Kraft zu bewegen weiß. Jetzt wird er noch der Geigenbach genannt. Allein nachdem er von seiner Entstehung an bis zu dem Dorfe Trieb ungefähr einen Lauf von 2 bis 3 Stunden zurückgelegt hat, vertauscht er seinen Namen und nennt sich die Trieb oder den Triebfluß. Auf goldblankem Sande und Kiesel geht er nun über Schönau nach Altmannsgrün. Unterhalb dieses Ortes verbindet er sich mit dem Treuenschen Bach dem Turan, der fast eben so weit schon gewandert und eben so stark als die Trieb selbst ist. Zu einer bedeutenden Größe angewachsen, geht sie nun nordwestlich nach Thoßfell und von da wieder nördlich über Altensalz, Gansgrün nach Pöhl, unterhalb welchen Dorfes, am Ausgange des obern Steinichts sie der Elster fast eben so viel Wasser zubringt, als die Elster in ihren Ufern führet.

Der Perlenmuschelbezirk beginnt beim Dorfe Altmannsgrün, in der Nähe der Stadt Treuen.Der Perlenmuschelbezirk in der Trieb. Die Perlenmuschelbänke ziehen sich von hier an über Thoßfell bis an die Hammermühle, wo der Bach immer reich und gut besetzt ist. Von der Hammermühle bis nach Gansgrün ist seine Besetzung nicht allein sehr schwach, sondern es finden sich hier auch viele schlechte Muscheln, weil die Gegend zu eisenhaltig ist. Von Gansgrün bis Pöhl ist die Trieb gut bestanden, von hier aus bis zum Eisenhammer nur mäßig, und endlich verschwinden die Muscheln ganz in ihr, weil sie vielleicht in dem oberen Steinicht, durch welches dieser Fluß sich zuletzt hindurchstürzt, die rasche Strömung und den jählingen Fall des Wassers nicht vertragen können. Von ihrer Besetzung an bis zu ihrem Ausflusse in die Elster macht die Trieb mit ihren vielen Krümmungen und Wendungen einen Verlauf von 2 Meilen, und sie hat seit ihrer [19] Bebauung immer eine gesegnete Ernte gegeben. Auch hier haben die Holzflößen viel geschadet, und werden wahrscheinlich noch viel schaden. Der Boden des Flusses ist anfänglich Grünsteinporphyr, Thonschiefer mit einzelnen Kalklagern, in deren Nähe sich jederzeit die Muscheln am gesundesten und am ergiebigsten beweisen. Weiter hinab unter Thoßfell ist der Boden eisenhaltig und zu steinig und daher minder für den Perlenfang geeignet. Bei Pöhl finden sich wieder viele Perlenmuschelbänke, und es ist dieß ein Zeichen, daß der Boden solche Theile enthalte, die zum Leben der Muschel, zur Entstehung und Ausbildung der Perle absonderlich fördersam und nöthig sind. Die Trieb-Perlen stehen jedoch nach dem Urtheile des Dr. Thienemann und anderer Sachkenner hinter und unter jenen der Elster und der übrigen Bäche. Sie sind meistentheils oval und haben kein reines Wasser, indem sie einen röthlichen Schein von sich geben.

An die bisher topographisch und geologisch geschilderten Perlengewässer schließen sich der Reihe nach noch folgende MühlgräbenMühlgräben, welche Perlenmuscheln enthalten. an, auf welche man mit Recht bei der Cultur und Verbreitung der Perlenmuschel sein Augenmerk gerichtet hat. Denn in ihnen sind sie sowohl gegen alle zufällige Hindernisse, wie Eisfahrten, Floßhölzer, Ueberschwemmungen, niedrigern Wasserstand u. s. w. gesichert, als auch dem boshaften Frevel der Menschen und der Raubbegier wilder Thiere weniger ausgesetzt und sie bilden gewissermaßen Häfen und Sicherheitsplätze, in die sowohl ausgezeichnete, im Wachsthum begriffene Perlen, als auch gute für die Fortpflanzung taugliche Muscheln zu versetzen sein dürften, von welchem Verfahren sich in der Folge eine gute Ernte erwarten läßt. – Den Elsterfluß abwärts wandernd, sind diese Mühlgräben der Reihe nach folgende:

1) Zwei Mühlgräben in Mühlhausen, deren District ohngefähr ¼ Meile beträgt,

[20] 2) Ein Mühlgraben bei Adorf, 50 Schritte lang.

3) Einer dergleichen bei der Papiermühle zu Leubetha, ohngefähr 1/8 Meile lang.

4) Einer dergleichen bei der Alraun-Mühle, dessen District 150 Schritte beträgt.

5) Einer dergleichen bei Hundsgrün, dessen Perlenmuschelndistrict ohngefähr 100 Schritte beträgt.

6) Einer dergleichen bei der Tanzermühle, enthält ohngefähr 200 Schritte.

7) Zwei Mühlgräben in Raasdorf und einer bei der Holzmühle, alle drei am Görnitzbache, enthalten zusammen 1/4 Meile.

8) Ein Mühlgraben an der Würschnitzmühle, enthält ohngefähr 100 Schritte.

9) Einer dergleichen bei der Walkmühle, enthält 150 Schritte.

10) Einer dergleichen bei der Steinmühle, 100 Schritte lang.

11) Einer dergleichen bei der Raschauer Mühle, 300 Schritte lang.

12) Einer dergleichen bei Dobeneck, ohngefähr 1/8 Meile lang.

13) Einer dergleichen bei Pirk, enthält ebenfalls 1/8 Meile.

14) Einer dergleichen bei Weischlitz, enthält ebenfalls 1/8 Meile.

15) Einer dergleichen bei Unterweischlitz, enthält 1/4 Meile.

16) Einer dergleichen bei Kürbitz, 100 Schritte lang.

17) Einer dergleichen bei der oberen Plauenschen Mühle bis an das Wehr, 1000 Schritte lang.

18) Ein Mühlgraben bei der Bartmühle unter Plauen, dessen District 300 Schritte enthält.

19) Ein Graben am Eisenhammer bei Pöhl am Triebfluß, ohngefähr 200 Schritte lang.

[21] 20) Einer dergleichen bei der Pöhler Mühle, 800 Schritte lang.

21) Einer dergleichen bei der Gansgrüner Mühle, dessen District 600 Schritte beträgt.

22) Einer dergleichen bei der Hammermühle, 500 Schritte lang und

23) Einer dergleichen bei Thoßfell, 1000 Schritte lang.

Aus dem, was bis jetzt in topographischer HinsichtMögliche Hebung und Erweiterung des Perlenfangs. über die Umfänglichkeit und Ausdehnung der perlenhaltigen Gewässer mitgetheilt worden, ist leicht abzunehmen, daß das den Königl. Perlenfischern überwiesene Revier ein sehr umfängliches sein muß; es liegt aber auf der Hand, daß dasselbe noch vielmehr erweitert und verbreitet werden könnte, wenn man z. B. den Feilebach, worin oberhalb Dröda bereits Perlenmuscheln neuerdings entdeckt worden sind, den Chemnitzbach, den Kloschwitzerbach, den Milmesbach, die Syra, den Kleinfrießnerbach und mehrere andere, die in die Trieb ausmünden, so wie noch verschiedene leerstehende Mühlgräben zu diesem Zwecke benutzen und dieselben mit Perlenmuscheln versehen lassen wollte. Wir zweifeln keineswegs, daß der Ertrag später die Mühe belohnen würde. Freilich würde es dann auch nöthig sein, manchem Baume, der jetzt freudig und rasch an den Ufern dieser Gewässer gedeiht, die Axt an die Wurzel zu legen, damit nicht die in den Gewässern befindlichen Perlenmuscheln der segensreichen Einwirkung des lieblichen Sonnenlichts ermangelten, das nach dem Urtheile aller Sachverständigen zum Gedeihen der Perlen absonderlich erforderlich ist. Ein Haupterforderniß aber, um eine reichere Perlenernte zu erlangen, ist, daß man ernstlich auf die Ruhe und Sicherheit der Perlenmuschel halte. Zwar ist hier von Seiten der Hohen Staatsregierung alles vorgesehen, was sich nur thun und erwarten läßt. Den Königl. Perlenfischern ist seit dem [22] Jahre 1825 eine wirkliche Instruction zu Theil geworden, in welcher ihre Verpflichtungen und Gerechtsame genau festgesetzt und sie selbst ernstlich angewiesen sind, über die Sicherheit dieser Gewässer zu wachen, und alles, was dagegen läuft, bei der competenten Behörde zu melden und anzuzeigen. Schwere und harte Strafen sind von jeher auf vorsätzlichen Frevel oder Beschädigung der Muscheln gesetzt, und es gab sogar eine Zeit, wo man demjenigen, der sich widerrechtlich an denselben vergreifen würde, die Hand abzuhauen drohte. In neuerer Zeit, wie wir später lesen werden, wurden diese Verbote wiederholt, noch ernstlicher eingeschärft und in Geld- oder nach Maßgabe des Frevels, in Zuchthausstrafe verwandelt. Gleichwohl ist mit Grund zu befürchten, daß, da bei der weiten Verbreitung der Perlenmuschel in den voigtländischen Gewässern nicht allenthalben die strengste Aufsicht geführt werden kann, mancher, durch den Besitz der Perlen gelockt, seine Gewinnsucht durch Entwendung und Zerstörung der Perlenmuscheln zu befriedigen sucht. Es dürften daher, außer den Perlenfischern, noch anderweitige Aufseher über die Perlengewässer anzustellen sein, wozu sich, um den Staatshaushalt Kosten und Aufwand zu ersparen, theils die Gensd’armerie des Kreises, die Zoll- und Steueroffizianten sich eigneten, theils man es auch den obrigkeitlichen Personen der an perlenhaltigen Gewässern gelegenen Orte zur besonderen Pflicht machen könnte, über die Sicherheit derselben zu wachen und sie vor Schaden zu sichern und zu bewahren. Dieser Zweck würde endlich auch dadurch hauptsächlich gefördert und erreicht werden, wenn die gesetzlichen Fischtage in den Gewässern immer gehörig beobachtet und bei den Fischen selbst keine Instrumente in Anwendung gebracht würden, durch deren Einwirkung die Perlenmuscheln Schaden leiden müssen. Ruhiger und sicherer würde endlich auch der Zustand der Perlenfischerei dann noch werden, wenn jederzeit bei [23] einer beabsichtigten Flöße den Perlensuchern ein Jahr vorher davon Anzeige gemacht würde, damit sie die Perlenmuschel in den betreffenden Gewässern gegen etwa zu befürchtende, nachtheilige Einwirkungen sicher stellen könnten. Zuletzt dürfte auch nicht vergessen werden, die große Anzahl von Krähen und Raubvögeln zu vermindern, durch deren Raubsucht bei trockener Jahreszeit und niedrigem Wasserstande unzählige Muscheln zerstört und verdorben werden. – Würde man dieses Verfahren gehörig in Anwendung bringen, so leidet es keinen Zweifel, daß die Sicherheit der Perlenmuscheln gegen willkührlichen Frevel und zufälligen Schaden gesichert wären und daß ein reicherer Ertrag die gehabte Mühe vergelten könnte.

§. 4.
Naturgeschichtliche Betrachtung über die Muscheln überhaupt und über die Perlenmuscheln insbesondere. Entstehung und Wachsthum derselben. Art und Weise der Aufsuchung der Elsterperlen. Werth derselben. Spuren von Perlenmuscheln innerhalb und außerhalb Sachsen.

Die Heimath, in welcher sich unsere Elsterperlen finden, haben wir, so weit es zu einem richtigen Verständniß nöthig war und solches ohne Nachtheil und Beeinträchtigung für die Ausübung der Perlenfischerei selbst geschehen konnte, im Vorstehenden erörtert und dargethan, und es dürfte nun zunächst von uns die Beantwortung [24] der Fragen erwartet werden, zu welcher Classe von Geschöpfen die Perlenmuscheln in naturgeschichtlicher Hinsicht zu zählen, wie dieselbe in die Elster und in die andern ihr zuströmenden Flußchen und Bäche gekommen seien, wie es mit der Entstehung, dem Wachsthume und Fortpflanzung dieser Thiere beschaffen sei, auf welche Weise die Elsterperlen entstehen und gesunden werden; welchen Werth sie haben, und wo sich überhaupt noch im In- und Auslande, außer den genannten Wässern, dergleichen Perlenmuscheln vorfinden. Die meisten der aufgestellten Fragen sind der Art, daß eine vollständige Beantwortung derselben kaum zu erwarten sein dürfte, da sich die meisten derselben mit dem geheimnißvollen Schaffen und Wirken der Natur beschäftigen und in das Innere der Natur bekanntlich kein erschaffener Geist zu dringen vermag; wir können deshalb auch keine vollständige, practische Zergliederung und Aufhellung dieses geheimnißvollen Dunkels zusagen, wollen jedoch das, was Wissenschaft und Erfahrung auf ihren Gang in den Tempel dieses Geheimnisses gemerkt und verzeichnet haben, unseren Lesern in der Kürze getreu und anschaulich vor Augen zu führen suchen. Im AllgemeinenNaturgeschichtliches über die Perlenmuscheln. Zu welchem Geschlechte die Perlenmuscheln zu zählen seien. können wir über die Perlenmuschel, als zum Muschelgeschlecht gehörig, nichts Besseres und Ausführlicheres mittheilen, als was Oken im 5. Band seiner allgemeinen Naturgeschichte für alle Stände p. 262 gegeben hat, und wir wollen hiermit unsere Leser, die darüber sich ausführlicher unterrichten wollen, darauf verwiesen haben.

Hinsichtlich der Eintheilung, welche dieser große Naturforscher dem ganzen Muschelgeschlechte gegeben hat, gehören dieselben zu den einlöcherigen Schultermuscheln mit zwei Muskeleindrücken und nur einem Athemloch. Die Schalen dieser Muscheln sind meist länglich und hornartig mit einem Muscheleindruck hinten und vorn, und einer scheibenförmigen Mantelfurche. Der [25] Mantel ist ganz geöffnet, hat keine Athemröhren, sondern nur ein Loch und einen Spalt, welcher mit der großen Mantelöffnung verfließt. Es ist daher nur das hintere Athemloch, durch welches das Wasser herausgetrieben wird, übrig geblieben. Der Fuß ist lancettförmig und ragt am breiten Rande der Schale heraus, ist jedoch nach vorn gerichtet. Diese Thiere leben größtentheils in süßem Wasser, stecken zwar im Schlamme, aber nicht tief, und strecken beständig das Röhrenende aus demselben heraus, indem sie etwas klaffen, um das Wasser und die Nahrung einzuziehen. Worinn diese besteht, ist schwer zu sagen, weil sie oft in großer Menge in ganz klaren Bächen vorkommen wo gar keine Nahrung vorhanden zu sein scheint. Es sind vielleicht organische Theilchen, die sie aus dem Schlamm einziehen. Es giebt deren mit hornigen Schalen und mit kalkigen. Die Thiere mit hornigen Schalen haben einen keilförmigen Fuß, 4 einfache Lippen am Munde und hinten verwachsene Kiemenblätter. Die Flußmuscheln überhaupt haben hornige oder perlenmutterartige, längliche, flache Schalen mit und ohne Schlußzähne; einen ganz geöffneten Mantel mit einem gewimperten Athemspalt und einem solchen Athemloch, und einen keilförmigen Fuß. Diese Thiere leben ausschließlich in süßem Wasser, sind von einer schwarzen, schilferigen Oberhaut bedeckt, welche gewöhnlich am Wirbel, der im Schlamm steckt, abgerieben ist. Man kann drei Abtheilungen unterscheiden, zahnlose, schmalgezähnte und dickgezähnte. Man hat sie deshalb als drei Geschlechter aufgeführt: allein die Thiere sind nicht im Geringsten von einander unterschieden, und die Schlußzähne sind zu unbedeutend, als daß sie Geschlechter begründen könnten. Die Flußperlmuschel,Gestalt der Perlenmuscheln. mya margaritifera, als mit welcher wir es hier absonderlich zu thun haben, unterscheidet sich von den übrigen Flußmuscheln, der Entenmuschel, der Schwanenmuschel und der Malermuschel, daß sie in der Schale einen großen, rundlichen Zahn, eine dicke, [26] eliptische Schale aus schöner Perlmutter mit einer schwarzen Rinde und mit abgeschülferten Wirbeln hat. Unsere Perlenmuscheln sind zwar nach Verschiedenheit der sie nährenden Gewässer und des sie umgebenden günstigen oder ungünstigen Bodens bald größer, bald kleiner; jedoch läßt sich ihre Größe ohngefähr auf folgendes Maaß bestimmen. Ihre Länge beträgt größtenteils eine gemeine Viertelelle und die Breite derselben mag sich im Verhältniß zur Länge wie 1 zu 5 verhalten. Gewöhnlich wird ihnen ein Alter von 100 bis 200[6] Jahren zugeschrieben, doch dürfte dieß bei vielen nicht ausreichen. Die Muschelschalen sind auf beiden Seiten oval auswärts gebogen; die Farbe derselben ist auswendig schwarz und grau, und man bemerkt auf derselben mehrere Abstufungen, die auf verschiedene, übereinander gelegte, jedoch verhärtete Häute hinzudeuten scheinen, aus deren Anzahl man sogar das Alter der Muscheln erkennen will. Inwendig sind die Muscheln mit einem silberfarbigen Glanze überzogen, was im gewöhnlichen Leben „Perlenmutter“ genannt und zu vielen künstlichen Arbeiten verwendet wird[7].

Ueber die Art und Weise der Fortpflanzung der [27] Perlenmuschel herrscht bei den NaturforschernArt u. Weise d. Fortpflanzung der Perlenmuscheln. noch ein großer Zwiespalt, indem verschiedene dazu ein dreifaches Geschlecht, welche Ansicht auch hinsichtlich der Fortpflanzung der Fische noch hier und da wie wohl irriger Weise verbreitet ist, für nothwendig hielten, während andere in dieser Hinsicht, nur für ein zweifaches stimmend[8], nämlich für ein eierhaltiges und für ein milchhaltiges, welches letztere nothwendig sei, um die Eier zu befruchten. Wenigstens will man die Bemerkung bei angestellten Versuchen gemacht haben, daß nur die Eier derjenigen Muscheln reif werden, welche man in einem Gefäße hält, worinn auch Muscheln sind, die bloß Milch enthalten. Die Fortpflanzung geschieht aber lediglich durch Eier, welche aus den Eiermündungen in der Achsel in einer ununterbrochenen [28] Linie herauskommen, am hintern Rande der Kiemen herunterlaufen, in deren Fächer gelangen, und sich darinn so vollständig entwickeln, daß sie ihre Schalen bekommen und wie es scheint, freiwillig heraustreten. Diese Kiemen haben daher Aehnlichkeit mit den Armen der Quallen, deren Ränder auch mit Säcken versehen sind, in denen sich die Jungen entwickeln. Da die Eier kaum so groß als ein Mohnkorn sind, so finden sich ihrer gewöhnlich viele tausende in einem Eierstock. Sie scheinen um die Mitte des Sommers reif zu sein und dann in die Kiemen zu kommen. Die jungen Muschelchen haben anfänglich kaum die Größe eines halben Apfel- oder Birnkernes und werden daher anfangs leicht übersehen. Diese junge Muschelbrut, die man früher nicht genau kannte, und sie oft mit der kleinen Flußnapfmuschel, Patella lacustris L., die sich parasitisch auf andere Muscheln ansetzt, verwechselte, lebt und gedeiht vorzüglich nur in solchen Gewässern, wo sie gegen äußere feindliche Einwirkungen gesichert ist, und einigermaßen schlammigen, für sie nahrungsreichen Boden findet. Vermehren sich aber die Muscheln an einem Orte zu häufig, was bei günstigen Jahresläuften leicht möglich ist, so wird ein Theil davon an einen andern Ort gebracht, und zwar immer wieder nahe beisammen, weil man bemerkt haben will, daß sie sich einzeln nicht fortpflanzen, woraus man schließt, daß es Männchen und Weibchen gebe; auch will man nur Eier in denjenigen Muscheln gefunden haben, welche Perlen enthalten. So viel läßt sich bis jetzt mit so ziemlicher Sicherheit über die Entstehung und die Fortpflanzung der Perlenmuscheln angeben, wie wohl es auch in dieser Beziehung nicht an abweichenden Ansichten fehlt. Denn eine gänzliche Aufhellung dieses Geheimnisses ist, wie schon gesagt, der Wissenschaft und der Erfahrung noch nicht gelungen. Das Wachsthum der jungen Muschelbrut geht nur sehr langsam von statten und Muscheln, die in einem [29] Alter von 10 Jahren stehen, sind kaum einen Zoll lang; wer will daher angeben, wie viel Zeit sie zu völliger Vollendung ihres Wachsthums nöthig haben!

Eine andere Frage, von der es ebenfalls unmöglich ist, sie mit apodictischer SicherheitWann die Perlenmuscheln in die Voigtländischen Gewäs. gekommen sind. zu beantworten, ist die, wann und auf welche Weise die Perlenmuscheln in die Voigtländischen Perlengewässer gekommen seien. Es liegt auf der Hand, daß diese Thiere, zumal bei ihrem spärlichen und langsamen Wachsthume, schon längst in der Elster und in den ihr zuströmenden perlenhaltigen Gewässern vorhanden gewesen sein müssen, ehe sie beachtet und entdeckt worden sind, denn sonst hätten sie eben gar nicht wahrgenommen werden können. Allein eben diese Ueberzeugung so wie der Umstand, daß die Elsterperlenmuscheln weit und breit im deutschen Vaterlande ihres Gleichen nicht haben, indem diejenigen, die in einigen böhmischen Flüssen und in den fränkischen, hessischen, Coburger, Neustädter, Meißner und Lausitzer Gewässern gefunden werden, sowohl hinsichtlich ihrer Gestalt als auch ihrer Bestandtheile und des Ertrags den Elsterperlenmuscheln in keiner Beziehung gleich kommen, also auch von nirgends anderswoher auf künstliche Weise in die Elster verpflanzt worden sein können, man auch sich in jenen Zeiten, wo so zu sagen, das Voigtland noch eine chaotische Wildniß bedeckte und man weder das Dasein der Perlen kannte noch ihren Werth zu schätzen wußte, am allerwenigsten mit der Cultur der Perlengewässer befaßt haben mag; dieß so wie daß überhaupt eine künstliche Bebauung der Perlengewässer sehr langsam nur von statten geht und man höchstens dieselbe als Nachhilfe da betrachten kann, wo feindliche, elementarische Naturereignisse verderblich und zerstörend aufgetreten sind, auch einer solchen nirgends von den älteren Scribenten, die über das Voigtland, über seine Schätze, Reichthümer und Naturmerkwürdigkeiten geschrieben haben, erwähnt und gedacht wird, führen unvermeidlich zu der [30] Annahme und Ueberzeugung, daß die Perlenmuschel von jeher in der Elster heimisch gewesen sei und daß sie diesem Flusse und einigen ihr zuströmenden Bächen als ein ganz eigenthümliches Product angehöre.

Was bis jetzt über die Perlenmuschel, über ihre Entstehungsweise, über ihre natürliche BeschaffenheitEntstehung u. Wachsthum der Perlen., über ihr Alter und ihre Fortpflanzung gesagt worden ist, beruht theils auf äußeren Kennzeichen, theils auf naturhistorischen Forschungen und Erfahrungen und läßt sich daher weniger in Zweifel ziehen, wenn auch eine objective Ueberzeugung nicht immer gewährt zu werden vermag; problematischer und unsicherer ist jedoch alles das, was auf die Frucht der Perlenmuschel, auf die Perle selbst und ihre Entstehung, Wachsthum und Gedeihen Bezug hat. Die Entstehung der Perlen, so lange man sie nur kennt und so lange man sie in Ehren gehalten und geachtet hat, gab eben dieses ihres räthselhaften Ursprungs und ihrer sonderbaren Entstehungsweise halber Veranlassung zu Erklärungen und Erörterungen,Ansichten und Meinungen über die Entstehung der Perlen. die theils höchst vernunftwidrig und abgeschmackt sind, theils auch gegen alle physischen Gesetze streiten und mit dem in Allem so regelmäßigen Gang der Natur sich nicht vereinigen lassen. Voraus schicken muß man jedoch, daß nicht nur in einer Art von Muscheln Perlen gefunden werden, sondern daß die Schalthiere, welche Perlen haben, theils Meerschnecken, theils Zweischalthiere sind; in letzteren werden sie häufig, in ersteren nur selten gefunden. Den ersten Versuch, den Schleier zu heben und das Geheimniß zu lösen, das über die Entstehung, Wachsthum und Ausbildung der Perle gezogen ist, machte schon Plinius, jener bekannte Naturforscher des Alterthums. Im neunten Buch seiner Naturgeschichte, cap. 35, sucht er die Behauptung zu rechtfertigen, daß die Perle durch Befruchtung eines Thautropfens, der in die Muschel falle, entstehe. So verkehrt und widernatürlich diese Ansicht und Behauptung auf den ersten Anblick sich kund [31] giebt, denn wie soll ein Thautropfen durch die Tiefe des Meeres oder durch das Wasser des Flusses hindurchdringen! – so fand sie doch unter den Gelehrten des Alterthums lange Zeit viele Nachbeter und Anhänger[9]. Als man aber in der Folge denn nun doch einsah, daß diese Hypothese zu gewagt sei und sich weder vom natürlichen noch vom wissenschaftlichen Standpunkte aus nur irgendwie rechtfertigen und vertheidigen lasse, so suchten die späteren Natur-Historiker nun dieses Räthsel anderweitig zu lösen. Sie erklärten nämlich die Entstehungsweise der Perlen für ein Spielwerk der Natur, den Ursprung derselben in die Schale der Perlenmuschel setzend, und gründeten ihre Behauptung auf den Umstand und die Wahrnehmung, daß nicht in allen Perlenmuscheln wirkliche Perlen gefunden werden. Allein wie seicht diese Meinung und wie wenig auch auf diese Behauptung zu geben sei, lehrt deutlich die Erfahrung, die es oft und gewiß darzuthun vermag, daß in dem Thiere selbst, so gut wie am Rande der Muscheln Perlen gefunden werden, da noch überdieß alle Perlen durch eine Haut von der Muschelschale getrennt sind und mit dem Körper des Thieres zusammenhängen. Ueber den Ursprung und [32] Entstehung der Perlen haben die Alten sehr verschieden geurtheilt.

Androsthenes behauptet, die Perlen würden im Fleische der Muschel erzeugt, Cardanus sagt: in der Schale derselben. Chares von Mitylene meint im 7. Buch seiner hist. Alexandri, daß die Perlen die Knochen der Muschel seien. Dieß widerlegt sich jedoch von selbst. Denn wenn die Perlen die Knochen der Muschelschnecken wären, so müßten sich doch dieselben in allen solchen Schnecken finden, weil, wie schon Rondeletius behauptet, dieselben dann gleichsam als Stütze der übrigen Theile zu den Verrichtungen des Körpers nothwendig wären. Dieß ist jedoch gänzlich gegen die natürliche Beschaffenheit der Muschelschnecken, die alles Harte auswendig, Weiches jedoch nur inwendig haben, wie schon Aristoteles ganz richtig bemerkt hat.

Im Gegensatz zu der von Plinius aufgestellten Ansicht[10] sagt Isidorus Characenus beim Athenäus im 3. [33] Buch zwar auch, daß die Perlen die Leibesfrucht oder das Junge der Muschel seien, behauptet aber, daß, wenn es oft donnert und der heftige Platzregen sich ergießt, die Muscheln mehr zum Empfängniß geneigt seien und die Perlen erzeugt würden. Er fügt dem noch bei, daß dieselben Speise zu sich nehmen und die Jungen auf der Seite aushecke, an welcher das Fleisch hängt, u. s. w., woraus hervorgehe, daß die Perle die junge Brut der Muschel sei, nicht aber vom Thau ihre Empfängniß herzuleiten habe. Zwei andere alte Naturforscher Aelianus und Johannes Tzetses fügen noch hinzu, daß, wenn der Blitzstrahl in die offenen Muscheln leuchte, die Perle dann zur Geburt geleitet werde, und letzterer stellt noch die Behauptung auf, daß im Meere kleine Steinchen erzeugt würden, die, wenn sie in die Muschel hinein fielen, Glätte und Glanz annehmen und so zu Perlen würden. – Albertus Magnus in seiner Abhandlung über Steine und Edelsteine sagt endlich, die Entstehungsursache der Perlen liege in einer gewissen mineralischen Kraft, welche die Wasser gewisser Flüsse und Bäche bei sich führten und durch Einschluckung von Seiten der Muscheln herbeigeführt würde, ohne jedoch für seine ungeschickte Behauptung nur irgend einen nachhaltigen Beweis anzuführen. Edelsteine mag man wohl in mit mineralischen Theilen geschwängerten Wassern finden, aber Perlen nirgends. Einen schlagenden Beweis dafür liefert uns die Gegend der Elster beim Bade Elster, woselbst die Perlenmuscheln weder gedeihen noch auch Früchte zu bringen vermögen. – Eine etwas wahrscheinlichere Meinung und Behauptung über den Ursprung und die Entstehung der Perlen stellt der alte Naturforscher Cardanus auf, indem er sagt, daß die [34] Perlen ihren Ursprung und Entstehung aus den Schalen der Muscheln herzuleiten hätten. Als Beweis führt er an, daß dieß zuerst die Aehnlichkeit der Substanz der Schale beweise, sodann seien die Perlen an die Muschelschalen häufig angeheftet, einige lägen tiefer, andere höher, einige seien rund, andere platt, andere mißgestaltet in die Mutter einbegraben. Wahrscheinlich sei es daher, daß, nachdem sie anfänglich so leicht abgerissen worden, der aus der Schale ausgepreßte Saft wie Tropfen in eine runde Gestalt gebracht würde; daß sodann diese Tropfen durch Ausschwitzung aus der Schale vergrößert würden und sich verhärteten; endlich von ungefähr herausgeworfen, erzeugten dieselben andere Muscheln, wie die Eier der Fische andere Fische und wie dieß gewöhnlich geschehe, so würfen die zu sehr beschwerten Muscheln dieselben von selbst heraus. – Wir können aus den eben schon angeführten Gründen dieser Meinung ebensowenig Glauben schenken, als der Ansicht beipflichten, welche Herr Malachias Geiger, der Scribent über die bayrischen Perlengewässer im Jahre 1637 in seiner Margaritologia aufgestellt hat. Derselbe behauptet nämlich nach dem Vorgang von Ardrosthenes, Rondeletius, Juba und anderen, daß die Perle im Fleische der Muschelschnecke erzeugt werde, gleichsam wie die „Finne“ im Fleische der Schweine, und sucht dieß durch die Behauptungen und Erfahrungen der Inder zu rechtfertigen, vorzüglich der Bewohner der Insel Cuba. Diese erzählen nämlich, daß die Perlen in den Muscheln auf dieselbe Weise erzeugt würden, wie die Eier in den Hühnern, wo sich auch fortwährend größere und kleinere beisammen fänden. Das Widernatürliche und Ungereimte dieser Behauptung liegt zu sehr auf der Hand, als daß man nöthig hätte, darauf weitläufiger einzugehen und es soll hierbei nur noch bemerkt sein, daß auch jene Behauptung, nach sorgfältig eingezogener Erkundigung bei unsern Perlenfischern, alles Grundes entbehrt, [35] nämlich, daß die Perle im Wasser weich sei, so wie sie aber an die Luft komme, verhärte gleichsam wie Corallen. Diese Mährchen hat man indischen Seefahrern und Reisebeschreibungen zu verdanken. Gegründeter scheint die Behauptung zu sein, daß der Stoff der Perlen ein heller und zäher Schleim oder Saft sei. Ebensowenig Glauben wie noch viele andere thörichte Versuche, ihre Entstehung zu erklären, verdient endlich auch jene Ansicht, daß die Perle in Folge einer Krankheit des Thieres entstehe. Diese Behauptung zu untersuchen, wurden hin und wieder von den Perlensuchern an der Stelle, wo sich Perlen befinden, einzelne Muscheln absichtlich verletzt, mit Nadeln gestochen, um auf diese Weise einen krankhaften Zustand herbeizuführen[11]. Allein [36] diese Muscheln sind theils sogleich gestorben, theils in der Folge erst verkümmert und vergangen, und es hat dieses Verfahren kein erfreuliches Resultat geliefert. –

Von allen diesen Behauptungen und Ansichten über die Entstehung der Perlen scheint man in neuerer Zeit zurückgekommen zu sein, weil man das Widersprechende in denselben nicht mit dem sicheren und regelrechten Gang der Natur in harmonische Verbindung und Einklang zu setzen vermochte. Man ließ daher dieselben, als ganz ungeeignet, dieses Räthsel der Natur zu lösen, bei Seite liegen, und stellte gerade das Gegentheil auf, indem man behauptete, daß die Perlen nur in ganz gesunden Muscheln gefunden würden und die Perle als ein Auswuchs des Muschelthieres im höchstmöglichen Gesundheitszustande zu betrachten sei. Auf diese Ansicht ging auch Dr. Thienemann schon im Jahre 1825 ein. Denn er sagt in seinem Gutachten über die Voigtländische Perlenfischerei: „Es ist wahrscheinlich, daß die Perlen das Produkt eines besonderen Wohlbefindens der Muschel, nicht eine krankhafte Aeußerung sind. Weder an der [37] Schale noch an dem Mantel, in dem sie eingeschlossen sind, ist Verletzung zu bemerken, und gerade die vollkommensten, schön ausgebildetsten Thiere enthalten Perlen. Das Thier befindet sich aber nur in stark kalkhaltigem Wasser wohl.“ – So Dr. Thienemann; und wir tragen kein Bedenken, seiner kerngesunden und ganz natürlichen Ansicht beizutreten. Denn keine Creatur, so weit und so groß auch das Reich der Schöpfung sein mag, bringt in dem Zustande der Verletzung und des Uebelbefindens vollkommene und schöne Früchte hervor. Der Baum, so bald er von außen her beschädigt oder verletzt wird, stirbt ab, oder braucht doch lange Zeit zu seiner Erholung; das Thier, so bald es an seinem Körper und organischen Werkzeugen einen Schaden erlitten hat, fängt an zu kränkeln und ist für seine physische Bestimmung nicht mehr so tauglich als früher; überhaupt Alles, was Schaden oder Verletzung erlitten hat, ist seiner Bestimmung nicht mehr so entsprechend als vorher. Wie läßt sich daher wohl glauben, daß die Perle als eins der edelsten und vorzüglichsten Naturprodukte, durch heterogene Einwirkungen und krankhafte Stoffe, die doch nur zum Tode, zur Fäulniß und Verwesung führen, entstehen könne? – Ist denn nicht Alles, was in der Natur entsteht und gedeiht, auf eine folgerechte Ordnung gegründet? Sehen wir nur einmal, daß die Früchte der Bäume, die Aehren des Feldes, die Blüthen der Blumen krankhafte Auswüchse ihres Mutterstammes sind? Gewiß nicht! Im Gegentheil nur die gesundesten Bäume, nur die üppigsten Fluren, nur die schönsten Pflanzen bringen schöne und vollkommene Früchte; und so verhält es sich auch nach unserer Meinung und Ueberzeugung mit dem Entstehen der Perlen. Die Perle ist, wie wir glauben, gerade das Produkt des Gegentheils von den angegebenen Entstehungsarten; sie ist das Erzeugniß und die Frucht des höchsten Wohlbefindens und der größtmöglichsten Fülle und Gesundheit der Muschelschnecke. [38] Die Erfahrung hat bewiesen, daß die meisten Perlen in solchen Gegenden gefunden wurden, die günstig und vortheilhaft für die Muscheln waren; die solche Erdtheile enthielten, welche die Muscheln zu ihrer Existenz bedürfen. Diese sind kalkhaltige Gewässer, und noch besser hier und da in denselben einzelne, zerstreute Kalklager. Für diese Behauptung sprechen die Bestandtheile der Perle selbst, die chemisch aufgelöst und zergliedert, eine Mischung mit Kalk versetzt geben, woraus unläugbar hervorgeht, daß Kalk und kalkhaltige Gewässer ein nothwendiges und unerläßliches Erforderniß zum Entstehen und Gedeihen der Perle seien. Dieß ist, nach unserer Ansicht, der natürlichste Weg, dieses Problem zu lösen, das auf andere Weise so manchen speculativen Kopf verrückt und auf ganz paradoxe Gedanken gebracht hat; wenigstens hat diese Annahme und Behauptung vielmehr für sich, als alle früher genannten Hypothesen. Da aber der Entstehungsproceß der Perlen so wie das Wachsthum derselben sehr langwierig ist und sehr von günstigen Wetter- und Zeitumständen abhängt, auch die Natur sich nicht gerne bei ihrem Schaffen und Wirken beobachten läßt, so kann man über diese Angelegenheit nichts weiter mit Gewißheit geltend machen. – Auch hat die Beantwortung der Frage die Naturforscher vielfach beschäftigt, ob man schon an der äußeren Gestalt der Muschel, an gewissen Kennzeichen wahrzunehmen vermöge, ob und wie viel eine Muschel Perlen enthalten könne. Allein auch hier ist man zu keinem sicheren Resultate gekommen; denn es giebt durchaus keine äußeren, sicheren Zeichen, ob das Thier der Muschel perlenhaltig sei. Ungleichheiten, Biegungen der Schale sind trügerisch; in den glättesten und vollkommensten findet man oft 5 und mehr Perlen[12].

[39]
§. 5.
Werth der Elsterperlen.

Nach dem uns vorgezeichneten Gang unserer Abhandlung ist nur noch von dem Werthe der Perlen so wie von der Art und Weise, wie dieselben gefunden und zu Tage gefördert werden, zu handelnWerth der Elsterperlen. und auch darüber wollen wir uns nur noch in der Kürze weiter verbreiten.

Von jeher haben die Perlen in den Augen der Menschen einen hohen Werth gehabt und auch heut zu Tage hat sich die hohe Meinung, die man von ihnen hegte, noch nicht ganz verloren. Schon das Wort „Perle“ hat einen lieblichen und freundlichen Klang in den Ohren der Welt und es wird mit anderen gleichbedeutenden Worten vorzüglich dazu gebraucht, die Schönheit, Vortrefflichkeit und das Ausgezeichnete an einem Gegenstande zu characterisiren. Zwar ist es nicht zu läugnen, daß die Perlen nach den eben angeführten Gründen sonst höher geachtet und theurer bezahlt wurden, als in unserem Jahrhunderte. In den früheren Zeiten waren es die ostindischen Perlen besonders, denen [40] man eine unbegrenzte Hochachtung erwies und ihren Werth ins Unendliche versetzte. Denn sie wurden nicht nur als Zeichen äußeren Glanzes verwendet, sondern man Die Perlen als medicinische Heilmittel.schrieb ihnen auch gewisse heilsame, geheime und auf die Gesundheit der Menschen wohlthätig wirkende Kräfte zu[13]. Ja es ging so weit, daß man, um jemandem eine ausgezeichnete Ehre zu erweisen, die Perlen [41] in Flüssigkeit auflöse und sie auf das Wohl eines anderen getrunken hat. Das merkwürdigste und bekannteste Beispiel dieser Art ist jenes der Cleopatra. Diese verschwenderische und glanzsüchtige Regentin Egyptens ließ eine Perle, deren Werth man auf eine Million Thaler anschlug, sich aufgelöst in einem goldenen Becher reichen und trank sie auf das Wohlergehen ihres geliebten Antonius; eine Auszeichnung und ein Toast, der schwerlich jemals wieder auch bei den prächtigsten Gastmählern seines Gleichen gefunden hat! – Von dieser irrigen Meinung ist man jedoch in neuerer Zeit zurückgekommen. Nachdem man das Wesen und die Bestandtheile der Perlen genauer untersucht, chemisch geprüft und durchaus keine besonderen heilbringenden Kräfte in gesundheitlicher Hinsicht in ihnen gesunden hatte; man achtet jetzt die Perlen nur noch als äußere Zeichen des Schmuckes, nicht aber als ein Arcanum oder Heilmittel gegen körperliche Gebrechen.

Der Werth der Perlen, der sich eigentlich nur auf die Meinung der Menschen stützt, ist sehr relativWorauf der Werth der Perlen beruht. und mit den Zeiten gesunken und gestiegen, je nachdem gerade diese Produkte gesucht waren oder unbeachtet blieben. Die morgenländischen Perlen, die bei der Insel Ceylon gefischt oder an der Meeresküste beim Eintritt der Ebbe gefunden werden, sind allerdings die vorzüglichsten[14] und werden von den Flußperlen hinsichtlich ihrer Größe, [42] Schönheit und Helle selten erreicht. Deshalb wurden dieselben auch von jeher zu enormen Preisen verkauft und bezahlt. Allein, daß auch die Elsterperlen einen großen Werth besitzen und mit Recht unter die Zahl derjenigen zu setzen sind, die auf Achtung und Werth Anspruch machen dürfen, unterliegt nun wohl keinem weiteren Zweifel[15]. Davon überzeugt uns der Verlauf[WS 2] [43] der Geschichte, davon die Aufmerksamkeit, die man dem Voigtländischen Perlenbau zugewendet, davon die Sorgfalt endlich, mit welcher sie angebaut, sie bewacht und beschützt und seit ihrer Entdeckung aufgesucht worden sind. Nach der Meinung und dem Ausspruche Sachverständiger stehen sie zwar in der Regel hinter jenen des Morgenlandes; sie sind nicht immer so schön geformt und so rein vom Wasser, als jene des Orients; doch wurden seit Entdeckung der Elsterperlen auch hier ganz vorzügliche Stücke von Größe und Schönheit gefunden, und unter anderen bewahrt man zu Dresden im grünen Gewölbe zwei Schnuren von Perlen, die eine aus Orientalischen bestehend, die andere Elsterperlen enthaltend, bei deren Anblick auch das geübteste Auge nicht sogleich die erstere von der zweiten zu unterscheiden vermag, was deutlich genug ihren hohen Werth, ihre Güte und Schönheit beurkundet. Sie werden gewöhnlich hinsichtlich des Werthes in drei Classen eingetheilt, von denen die erste die hellen und ausgezeichneten [44] die zweite die halbhellen und minder guten und die dritte die Sandperlen und verkrüppelten enthält. Diese Abtheilung wird schon von den Perlenfischern vorgenommen und erst wenn sie an die höchsten Behörden abgeliefert sind, werden sie gehöriger untersucht und sorgfältiger geordnet. Die Eigenschaften, welche den Werth der Perlen bestimmen, sind ihre durchsichtige Helle, ihre silberspiegelnde Glätte, ihr Gewicht, ihre ausgezeichnete Größe und gehörige Rundung, und sobald eine Perle diesen Ansprüchen Genüge leistet, so hat sie mit Recht Anspruch auf ausgezeichneten Werth und hohe Achtung. Die Farbe hängt größtentheils von den sie bespielenden und nährenden Gewässern ab, und aus der Verschiedenheit, die hier natürlicherweise stattfindet, folgt von selbst, daß auch die Farbe sehr verschieden sein muß.

Die Elsterperlen, welche von Bedeutung sind, haben gewöhnlich die Milchfarbe[16], sind rein, hell und durchsichtig. Die Perlen aus den Nebengewässern sind minder gut, und vorzüglich sind es die Triebperlen, die gewöhnlich einen röthlichen Schein von sich geben, was ohnstreitig von dem Wasser und dem Boden der Trieb herstammen mag.

§. 6.
Art und Weise der Aufsuchung der Perlen.

Die Art und Weise der Aufsuchung der Perlen muß sehr verschieden sein, da es hier wesentlich auf die Gewässer [45] ankommt, welche Perlen enthalten. Im Orient,Art und Weise der Aufsuchung der Perlen. wo die Perlen auf dem Grund des Meeres gefunden werden, ist die Art ihrer Aufsuchung sehr beschwerlich und gefährlich. Es werden zwar hin und wieder Perlen gefunden, welche die zurückkehrende Fluth an den Strand des Meeres geworfen hat; allein ihre Zahl ist gering[17]. Gewöhnlich wird das Geschäft durch sogenannte Taucher versehen. Diese Art Menschen, die von Jugend auf an dieses Geschäft gewöhnt und für dasselbe erzogen wird, ist durchaus nicht um ihr Loos zu beneiden. Der Taucher, der sich anschickt, auf die Tiefe des Meeres hinabzugehen, verschließt oder verstopft sich Nase und Ohren, nimmt einen in Oel getränkten Schwamm in den Mund, einen Korb oder ein Netz auf den Rücken, sodann noch ein Messer in der Hand, um die Muscheln von den Felsen loszutrennen. Um aber so schnell als möglich in die Tiefe zu gelangen und zugleich auch wieder jederzeit ans Tageslicht gezogen werden zu können, so bindet er sich einen großen Stein an die Füße und schlingt [46] ein Seil um den Leib, an welchem ihn seine Begleiter, die oben im Boote seiner harren, auf ein gegebenes Zeichen wieder heraufziehen. Dieses Zeichen ist er aber dann genöthigt zu geben, wenn entweder an dieser Stelle sich keine Perlenmuscheln befinden, oder wenn seiner Sicherheit und seinem Leben äußere Gefahren drohen[18]. Denn nicht zu gedenken, daß er von körperlichen Uebeln tief unten in der schrecklichen Einsamkeit befallen werden kann, so ist er auch keineswegs sicher von den Ungeheuern, welche die Tiefe des Meeres bewohnen. Schon mancher Taucher, der freudig und rüstig hinunter in das nasse Element sich gewagt hat, kehrte nimmer ans Sonnenlicht, weil er einem gefräßigen Hai zur Beute ward; mancher, der frisch und gesund in die Tiefe fuhr, kam mit blutenden Ohren, Nase und Mund aus derselben zurück und hauchte seine Seele aus. – Hat endlich der Taucher nun genug Muscheln gesammelt, oder sieht er sich anderwärts veranlaßt, die Tiefe des Meeres zu fliehen, so giebt er das verabredete Zeichen, zerschneidet die Bande, womit der Stein an seine Füße gefesselt ist, und kehrt dann schnell zur Oberwelt zurück. In neuerer Zeit hat man auch dieses Geschäft sehr zu erleichtern gesucht und zu diesem Behufe die Taucherglocke in Anwendung gebracht, was sich als sehr zweckförderlich bewiesen hat.

Minder gefährlich, wenn auch immer noch sehr beschwerlich, ist die Art und Weise der Aufsuchung unserer Elsterperlen. Hier ist es nicht nothwendig, daß der Perlenfischer Blut und Leben an die Erlangung einer Perle verwagt; sondern, da es die natürliche Beschaffenheit der Gewässer gestattet, so kann er die Perlenmuschel zum Theil mit der bloßen Hand herausnehmen oder durch ein dazu geeignetes Instrument, eine Zange, [47] herauslangen. Wenn daher die Zeit herankommt[19], in welcher die Perlen gefischt werden sollen – was gewöhnlich vom Monat Mai an bis in den Monat September geschieht – so begeben sich die vereideten Perlenfischer an Ort und Stelle, wo sie ihre dießjährige Ernte zu halten gedenken. Die ganzen Perlengewässer nehmlich sind in zehn Regionen abgetheilt, von denen jedes Jahr nur eine durchsucht wird, weil in der Regel nur alle zehn Jahre die Perlen zur Reife gelangen sollen, doch fehlt es nicht an Beispielen, daß manche über 100 Jahre zu ihrer Reife nöthig hatten. Diese Districte sind nur den Perlenfischern bekannt und können und dürfen durchaus nicht verrathen werden. Sehr weise und zweckmäßig ist daher auch das Gesetz, daß sowohl bei Aufsuchung der Perlen keine fremden Personen zugelassen werden dürfen, als auch jede andere Besichtigung der Perlengewässer ohne Erlaubniß nicht gestattet wird, und daß die Perlenfischer mit der größten [48] Vorsicht und Behutsamkeit bei ihrem Geschäfte zu Werke gehen müssen. Diese Art der Aufsuchung ist jedoch nicht so ganz leicht und wenigstens für die Gesundheit nicht so gefahrlos, als es für den ersten Anblick den Anschein haben mag[20]. Zwar haben die Müller die Verpflichtung auf sich, da, wo die Perlensucher es für nöthig finden, indem sie der Tiefe des Wassers wegen oft die Muscheln nicht erreichen können, die Mühlwehre abzulassen und die Mühlgräben zu öffnen; allein es bleiben dabei immerhin Stellen genug, wo es nicht anders möglich ist, als die Muscheln mit den bloßen Fußzehen aufzusuchen, um sie dann vermittelst des Instruments herausholen zu können und wie beschwerlich und zumeist bei schon vorgerückter Jahreszeit der Gesundheit des Körpers nachtheilig dieses Geschäft sein muß, fällt wohl von selbst in die Augen. Zwar hat man zu Erleichterung und Vereinfachung dieses Geschäfts in Vorschlag gebracht, die Muscheln, welche keine Perlen enthalten und blos zur Fortpflanzung bestimmt sind, an besondere hierzu geeignete Stellen zu versetzen; diejenigen aber, in denen Perlen im Wachsthume begriffen seien, an solche Orte zu bringen, wo sie keiner Gefahr und Beschädigung ausgesetzt und leicht und bequem wieder zu finden wären. Allein dieser Vorschlag trägt das Unpractische, Unausführliche und Gefährliche an der Stirne. Denn nicht nur, daß es namentlich in der Elster rein unmöglich ist, alle Muscheln eben der vielen Tiefen halber genau zu übersehen und oft an [49] solchen Stellen im nächsten Jahre Muscheln gefunden werden, die im vorigen Jahre noch unbesetzt waren, so bleibt es auch rein unmöglich und mit dem Kostenaufwand durchaus nicht vereinbar eine solche Ansammlung und Sonderung der Muscheln herzustellen, und hat dabei das Gefährliche, daß nicht nur der Dieberei durch eine solche Vereinigung aller perlenhaltigen Muscheln der größte Vorschub geleistet würde, sondern es könnte auch bei einem unvorhergesehenen Naturereigniß, als einem Wolkenbruch, Wassermangel u. s. w. auf einmal der ganze kostbare Naturschatz dem Verderben Preis gegeben werden, nicht zu gedenken, daß die Muscheln eben da am besten gedeihen, wo sie sich einmal ihre Heimath gesucht haben[21]. So viel im Allgemeinen von dem Aufsuchen der Elsterperlen. Die Handgriffe selbst aber kann und mag man nicht näher enträthseln, theils weil sie uns unbekannt sind, theils weil wir der guten Sache, der man allen Segen und alles Gedeihen wünscht, keine heimlichen und gefährlichen Feinde erwecken wollen, die sonst diebisch und frevelhaft, wie leider ohnehin oft geschehen ist, an dem Schatze sich vergreifen und seine Früchte zerstören könnten. Die Bemerkung können wir aber hierbei nicht unterdrücken, daß der Besitz der Elsterperlen auch deshalb höchst angenehm und erfreulich ist, weil man bei ihrem Anblicke nicht so leicht Ursache zu fürchten hat, daß an ihrem Glanze und an ihrer Schönheit ein Menschenleben vielleicht verwagt und verloren worden ist. –

[50] Außer der Elster und der in sie mündenden Bäche im Voigtlande giebt es auch noch andere Flüsse und Gewässer in und außerhalb Deutschland, welche Perlenmuscheln Ausländische Perlengewässer. führen. Nach der Angabe verschiedener Schriftsteller, die freilich weiter nichts als das Dasein derselben melden, finden sich dergleichen in Böhmen, Bayern, Schlesien, Sachsen, Franken, Hessen, Lievland, Norwegen und Schweden. In den Zuflüssen der Moldau, wie in der Moldau selbst sollen dieselben häufig vorkommen und unter denselben sollen die schlesischen und böhmischen gerade nicht schlecht sein. Man soll oft für das Stück 5 bis 20 Thlr. gelöst haben. Wir wollen das dahingestellt sein lassen, da uns darüber jede weitere autoritative Nachricht abgeht. Die Perlenflüsse Bayerns aber beschreibt Geiger in seiner 1637 erschienenen Schrift Margaritologia ausführlich. Nach ihm sind es hauptsächlich der Regen und die Ilz, lat. Illisus, welche Perlen führen; des Perlenbachs bei Rehau, die Oelsnitz genannt, sowie der fichtelbergischen, perlenhaltigen Gewässer, als des weißen Mains und der Saale geschieht darin keiner Erwähnung, ein sicherer Beweis, daß dazumal die Perlenfischerei daselbst noch nicht eingerichtet war, oder noch gar nicht existirte. Auch der Perlenfischerei im Voigtlande wird in jener Schrift noch nicht gedacht. In der Beschreibung dieser beiden Flüsse sagt er, daß der Regen, sowie die Ilz ihren Ursprung in Wäldern und in den Herycinischen Gebirgen fänden, an welche nach Mitternacht hin Bayern grenze. Vom Regen insbesondere sagt er, daß er anfänglich durch Wälder und Felsen ströme, von Bäumen und Gesträuch arg bedeckt sei; später fließe er durch Hügel und Felder und stürze sich dann bei Regensburg mit großem Geräusch in die Donau. Die Ilz aber, die sich durch ihre rothe Farbe von allen anderen Flüssen unterscheide, sei ein sanftes und ruhiges Wasser und vermische sich bei Passau nach Aufnahme vieler kleinen [51] Flüßchen und Bäche mit der Donau. Diese beiden Flüsse hätten nicht nur einen großen Vorrath der delicatesten Fische, sondern auch Perlenmuscheln mit Perlen. Je größer die Muscheln seien, desto mehr suchten sie die Tiefe; die kleineren aber, gleichsam die Töchter, befänden sich näher am Rande des Wassers und die kleinsten gleichsam die Enkelinnen lebten zunächst am Ufer.

Im Regen und in der Ilz sollen Perlen von der Größe einer Erbse und einer kleinen Bohne gefunden worden sein, auch soll zur Zeit des Passauer Kriegs ein Soldat in der Ilz eine Perle gefunden haben von der Größe einer großen Weinbeere oder eines Kügelchens, womit die Knaben unter sich zu spielen pflegen, welche er für Hundert Thaler verkauft habe. Die Anführer der Soldaten sollen damals ganze Ketten von großen Perlen am Halse getragen und die Nürnberger zwei bayrische Perlen gehabt haben, für welche der Churfürst von Bayern fünfhundert Reichsthaler habe geben wollen, ein sicherer Beweis, daß diese Flüsse ebenfalls Perlen von großem Werthe erzeugten[22]. Im Ganzen genommen aber gilt von den bayrischen Perlen dasselbe, was sich von den Elsterperlen sagen läßt und wir haben demnach weiter nichts mehr hinzuzufügen.

[52] Auf die Perlenfischereien jedoch in Franken, den sogenannten Perlenbach bei Rehau, der mit gestohlenen Elstermuscheln besetzt sein soll, in Hessen, im Coburgischen, im Weimarischen, im Erzgebirge, im Meißner Land, in der Lausitz, in Schweden und Norwegen werden wir später zurückkommen und zwar da, wo wir im Verlauf der Erzählung der Schicksale der Voigtländischen Perlenfischerei auf das Dasein derselben ausdrücklich hingewiesen werden, weshalb wir hier, um Wiederholungen zu vermeiden, darüber mit Stillschweigen hinweggehen. Nur die einzige Bemerkung kann man hierbei nicht unterdrücken, daß die Voigtländische Perlenfischerei in der Elster und den ihr zuströmenden Gewässern unter den deutschen wenigstens die vorzüglichste und ergiebigste ist, auch diesen ihren guten Ruf durch alle Zeiten hindurch bewahret hat.

§. 7.
Erste Spuren über das Dasein von Perlen in der Elster. Entdeckung der Voigtländischen Perlenfischerei unter Johann Georg I. Anstellung eines churfürstl. Perlenfischers über die Voigtl. Perlenfischerei.

Die erste und hauptsächlichste Frage, die unsere Leser bisher an sich gerichtet haben mögen, war gewiß die: [53] Wann hat die Voigtländische Perlenfischerei ihren Anfang genommen, und wie ist solche nach und nach in die Verfassung und auf den Standpunkt gekommen, auf welchem sie jetzt steht? Je weniger es uns gelingen dürfte, die Neu- und Wißbegierde in erster Hinsicht zufrieden zu stellen, desto ausführlicher und sicherer sind wir den zweiten Punkt zu beantworten im Stande, und wir werden damit beginnen, so bald wir auch in erster Beziehung den Ansprüchen, Erwartungen und Wünschen, die man in dieser Hinsicht zu stellen berechtigt ist, möglichst Genüge zu thun versucht haben.

Wie über die Urgeschichte des Voigtlandes überhaupt, über seine ersten Bewohner und Schicksale, ein düsterer, ziemlich undurchdringlicher Schleier gedeckt ist, so ist dieß auch in Beziehung auf die Geschichte der Voigtländischen Perlenfischerei der Fall; doch darf man wohl nach neueren Forschungen und Wahrnehmungen so viel mit Gewißheit annehmen, daß die Perlenmuscheln von jeher in den Voigtländischen Perlengewässern heimisch gewesen seien, da, wie früher schon angedeutet worden ist, die Perlenmuscheln Jahrhunderte zu ihrer völligen Ausbildung und Reife bedürfen, und von jener Zeit, wo an die Cultur des Landes entweder noch gar nicht gedacht werden konnte, oder dieselbe doch noch in der Wiege lag, wohl mit Recht nicht zu glauben ist, daß man sofort bei Lichtung der Wälder und Bebauung des wüsten Grund und Bodens im 9. und 10. Jahrhundert an die Bepflanzung der Gewässer mit Perlenmuscheln gedacht habe; ja man konnte wohl auch gar nicht daran denken, da es eben anderwärts an solchen Muscheln fehlte, die [54] man zu diesem Behufe hätte hierher verpflanzen können. Der Umstand, daß von diesem Naturschatze erst so spät und zwar zu Anfang des 17. Jahrhunderts[23] die Regierung Kenntniß erhielt und die Ausbeutung desselben in die Hand nahm, hatte wohl ganz zufällig seinen Grund darin, daß die Bewohner dieses Landes, die, wie die Geschichte desselben lehrt, von fortwährenden Händeln, Kriegen und Unruhen zur Zeit der Herrschaft der Reußen heimgesucht waren und auch nach dem Uebergang unter das sächs. Regiment nicht sofort zur Ruhe zu kommen vermochten, weder Zeit noch Wissenschaft genug besaßen, sich mit diesen geheimen Schätzen der Natur zu befreunden, zufrieden, wenn nur die Oberfläche des Bodens das lieferte, was sie zu ihrem nothwendigsten Lebensunterhalt bedurften. – Allein gar bald findet man Spuren und Hinweise in der Geschichte des Voigtlandes, daß dieser Naturschatz nicht so ganz unbekannt geblieben ist, als man vielleicht zu glauben geneigt sein mag.

Wer jemals nur der Culturgeschichte des Voigtlandes einen aufmerksamen Blick geschenkt hat und tiefer in sie hineinzubringen bemüht war, der wird in ihr einen ungeheuren Reichthum von Fabeln und Erzählungen gefunden haben, die sich schwerlich in der Geschichte eines anderen Landes in diesem Maaße vorfinden werden. Denn bald soll es der Reichthum seiner goldführenden [55] Flüsse gewesen sein, der Fremde und Ausländer in seine waldigen Höhen lockte, bald seine Gruben voll reichhaltiger Erze, zu denen besonders die Wahlen[24] die Wege kannten; bald seine Brunnen und Quellen, die Edelgestein aller Art mit krystallenem Wasser ans Tageslicht sprudelten. Solche Erzählungen finden sich noch allenthalben, sowohl bei den Bewohnern des angrenzenden Fichtelgebirgs, als auch in der Gegend des oberen Voigtlandes. Gleichwohl ist es heut zu Tage bekannt, daß nirgends im Voigtlande weder Gold- noch Silbergruben bebaut, noch auch wahre Edelsteine gefunden werden. Die einzelnen Goldkörner, die hin und wieder aus dem Sande der Flüsse und Bäche gewonnen werden können, verdienen fast keiner Erwähnung; denn sie sind nicht reichhaltig genug und der Aufwand für ihre Aufsuchung würde den Ertrag weit übersteigen, sowie auch die Topasen, welche hinter Falkenstein und Auerbach bei Tannebergsthal auf dem Schneckenstein brechen, nicht so hoch im Werthe stehen, daß durch ihren Ertrag die Unkosten des Gewerks gedeckt würden[25]. Auch von dem oberen Fichtelgebirge herab wird uns keine Kunde mehr davon, daß die ehemaligen reichen Goldadern daselbst, bei Goldkronach und an anderen Orten wiedergefunden und eröffnet worden seien[26]. Solche und ähnliche Mährchen, [56] Nachrichten und Erzählungen, die über die Schätze und den Reichthum des Voigtlandes und des angrenzenden [57] Fichtelgebirges sich verbreiten, ließen sich noch verschiedene aufzählen; allein da man mit Recht glauben muß, daß [58] durch die Aufzählung derselben weder die Geschichte des Voigtlandes überhaupt etwas gewinne, noch auch der [59] Zweck dieser Schrift dadurch gefördert werde, so wollte man dieselben nur deshalb angeführt wissen, um die [60] früher ausgesprochenen Behauptungen zu unterstützen. Mag nun auch Vieles in diesen Angaben und Erzählungen übertrieben und unbegründet sein, so ist doch die Vermuthung fest zu halten, daß irgend ein geschichtliches Ereigniß, mochte es nun durch ein Ohngefähr entstanden oder durch Kunst und Mühe ins Leben getreten sein, dazu Veranlassung gegeben habe. Schätze und Reichthümer müssen in den ältesten Zeiten allerdings im Voigtlande und in dem angrenzenden Fichtelgebirge gefunden worden sein; welcherlei Art aber dieselben gewesen seien, ist schwer zu ermitteln. Doch dürften eben diese Fabeln und Erzählungen einen Fingerzeig abgeben, um den Weg der Wahrheit zu diesen verschollenen Schätzen aufzufinden, und wir wollen demselben nun weiter nachgehen.

Wohl ist es wahr und begründet, daß der Bergbau in früheren Zeiten im Voigtlande, und vorzüglich im Fichtelgelbirge, weit bedeutender war, als jetzt, und damals auch reichere Ausbeute gegeben hat, als annoch gefunden wird. Eine Goldwäsche soll am Flusse Gölzsch bei Lengenfeld und Auerbach gewesen und auch in einigen anderen Bächen, wie z. B. in dem Bache bei Reichenbach wurden GoldkörnerDie Venetianer oder Wahlen, wahrscheinlich die ersten Perlenfischer im Voigtlande. gefunden. Dieß mochten wohl jene Ausländer verkundschaftet haben und auch benutzen; denn sie standen auf einer höheren Stufe der Bildung, als die damaligen Bewohner des Voigtlandes und der angrenzenden Gegenden, und in dem freundlichen Süden, woher jene Glücksritter kamen, wußte man das Metall aufzusuchen und zuzubereiten[27]. Durch allerlei Kunftgriffe [61] zwar, die an Zauberei gränzen, suchten sie ihre wahren Absichten der damaligen Zeit zu verdecken und zu verhehlen; doch konnten sie nicht verhindern, daß man nicht endlich den Zweck ihrer Wallfahrten durchschauet hätte, und daß ihnen zuletzt das Aufsuchen derartiger Schätze und Kostbarkeiten im Voigtlande verboten ward. – Diese Pilger kannten nun gewiß auch den Werth der Perlen, und es ist mehr als wahrscheinlich, wie man später aus authentischen Urkunden ersehen wird, daß sie solche aus der Elster gefischt und in ihrem Vaterlande, wo damals Reichthum, Glanz und Ueberfluß herrschte, theuer verkauft haben und so nach und nach zu einem bedeutenden Vermögen gekommen sind. Denn dazumal, wo der Weg nach Ostindien, der Heimath der Perlenmuschel, so beschwerlich war, und die Perlen, so aus jenen Regionen nach Europa geführt wurden, so hoch im Preise standen, konnte es wohl nicht fehlen, daß sie durch die Erlangung der Elsterperlen in den Besitz eines Schatzes kamen, den sie an ihre reicheren Mitbürger mit ungemeinem Vortheil absetzen [62] konnten. Nach M. Großens Chronik über den Reichthum des oberen Voigtlandes sollen solche Fremdlinge, gemeinhin „Venetianer“ genannt, die Elster bis Elsterberg hinab durchsucht haben und mit reicher Beute in ihr Vaterland, in die damalige Weltstadt Venedig zurückgekehrt sein. –

Durch diese Schatzgräber und Glücksritter scheint man auch zuerst einige Kenntniß von dem Dasein und dem Werthe der Perlen erlangt zu haben, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß von denselben die nähere Wissenschaft von den Perlen und die eigentlichen Kunstgriffe, so bei der Perlenfischerei anzuwenden sind, herstammen und auf die späteren Perlenfischer übergegangen sind. Denn frühzeitig schon lesen wir, daß einzelne Bewohner des Voigtlandes, namentlich Bürger der Stadt Oelsnitz, bei denen die Venetianer oder Wahlen zur Herberge gingen und daselbst wahrscheinlich auch ihre förmlichen Niederlagen hatten, sich mit Aufsuchung von Perlen beschäftigten. Denn dazumal war dieser Naturschatz noch nicht unter gesetzliche Obhut gestellt, und jeder hatte das Recht oder maßte es sich wenigstens an, weil noch kein Verbot gegeben war, Perlen zu suchen und solche zu verkaufen. Wie nachtheilig dieß für den Perlenfang gewesen, und wie feindlich und verderblich dieses Verfahren auf ihn einwirkte, läßt sich leicht wahrnehmen, da man durchaus die Behandlungsart der Muscheln noch nicht genau kannte. Die Muscheln wurden meißtentheils mit Gewalt eröffnet, und diejenigen sowohl zerstört, die Perlen enthielten, als auch jene verdorben, die noch im Wachsthum begriffen oder zur Fortpflanzung bestimmt waren. Auf diese Weise konnte der Perlenfang keine erheblichen Fortschritte machen und nicht zu der Bedeutung gelangen, die er wohl verdient hätte. Das Vaterland selbst war zu arm und seine Bürger zu unwissend, um sie richtig behandeln und schätzen, so wie gehörig bezahlen zu können.

[63] Allein so sollte es nicht bleiben. Wie nach und nach das Licht der Aufklärung und der Bildung sich über alle Theile des deutschen Vaterlandes verbreitete, so drangen auch seine erwärmenden und belebenden Strahlen in das Voigtland. So berichtet gegen die Mitte des 16. Jahrhunderts ein spanischer Scribent[28], der im schmalkaldischen Kriege im Gefolge Kaiser Carl V. das Voigtland durchzog und dessen Thaten verzeichnet hat, daß „das Land in der Gegend um Oelsnitz und Plauen gut angebaut und fast freundlich zv bewohnen sei.“ – So wie nun die Bewohner des Voigtlandes auf der Bahn der Bildung und der Wissenschaften vorwärts schritten und ihren Geist mit immer neuen Kenntnissen zu bereichern suchten, so fingen sie auch an, auf die natürlichen Producte ihres Vaterlandes zu achten, und alles das zu berücksichtigen, wodurch sie sich Ansehen bei ihren Zeitgenossen erwerben und Nahrung und Wohlstand in ihre Familien verbreiten konnten. Die verschollenen Goldgruben wurden, wie wohl vergebens, wieder aufgesucht, eine große Anzahl Hammer und Pochwerke angelegt, die dichten Waldungen gelichtet, die sumpfigen Stellen getrocknet und edle, fremde Getreidearten auf den heimischen Boden verpflanzt. Auch das Perlensuchen ward nicht vernachlässigt. Denn der Gewinn, womit einzelne Personen sich Reichthümer und Ueberfluß erworben hatten, lockte manchen hinab in die nasse Behausung der Perlenmuschel, und manche Perle wurde gefunden und verkauft, deren Vaterland man in der sonnigen Ferne des Morgenlandes zu finden glaubte. Unter solchen Umständen konnte natürlich dieser Schatz nicht mehr verborgen bleiben und ein Bürgersmann aus [64] Oelsnitz, dessen Eltern und Vorfahren den Perlenfang wahrscheinlich schon nach Anleitung der Wahlen getrieben und sich mit der Behandlung der Perlenmuscheln befreundet hatten, faßte endlich den Entschluß – sei es nun, daß er von reinem Patriotismus dazu getrieben ward, oder daß ihn die Hoffnung auf eine reiche Belohnung dazu verleitete, – seinem Landesherren diesen bis jetzt verborgenen Schatz zu entdecken und für ihn nutzbar zu machen. Von dieser Zeit an wird die Geschichte der Voigtländischen Perlenfischern positiv und actenkundig und ihre ferneren Schicksale sollen nun ausführlich weiter dargestellt werden.

§. 8.
Erhebung der Perlenfischerei im Voigtlande zu einem Regale.

Es war zu Anfang des Jahres 1621, als dem damaligen Churfürsten von Sachsen, Johann Georg I., die Nachricht von dieser Entdeckung hinterbracht wurde. Bei der nach dem damaligen Zeitgeiste herrschenden Prunk- und Glanzsucht war diese Entdeckung um so angenehmer, als dadurch Mittel und Wege in Aussicht gestellt wurden, diesen Hang der Zeit einigermaßen zufrieden zu stellen und ohne großen Aufwand in den Besitz von Perlen zu gelangen, auf welche mitunter nicht geringe Summen verwendet worden waren. Denn einen Perlenschmuck zu tragen und Zierraden mit Perlen geschmückt [65] zu besitzen, war ein damals bei hohen fürstlichen Frauen allgemein beliebter Gebrauch[29]. Auch lesen wir ja, daß selbst die Kronen der Könige und Fürsten mit prächtigen Perlen und Edelgestein verziert waren. Mit möglichster Sorgfalt und Genauigkeit wurde daher zu Werke gegangen. Die Regierung ließ durch abgesandte Commissarien und Sachkundige die Sache an Ort und Stelle untersuchen und als sich diese nicht allein von der Wahrheit der Anzeige überzeugten, sondern auch den Fund selbst als einen unschätzbaren und für das churfürstliche Haus Sachsen als einen höchst vortheilhaften erkannt hatten; so wurde am 8. Juli 1621 durch ein höchstes Rescript[30] und Landesherrliche Gnade der obengenannte [66] Bürger und Tuchmacher aus Oelsnitz, Moritz Schmirler[31] genannt, als erster churfürstlicherAnstellung des ersten Perlensuchers, Moritz Schmirler, den 8. Juli 1621. Perlenfischer in Amt und Pflicht genommen und ihm ein bestimmter Gehalt ausgesetzt, der, so wie die Zeit in ihren Anforderungen gestiegen ist, auch von Zeit zu Zeit erhöhet wurde. Zugleich wurde ihm auch zu erkennen gegeben, daß seine Nachkommen bei diesem Amte und dieser Würde verbleiben sollten, wenn sie nämlich sich treu und verschwiegen in ihrem Dienste und redlich und fleißig bei der Cultur der Perlenmuscheln beweisen würden. Es ist uns angenehm, bemerken zu können, daß die Regierung ihr Vertrauen in jeder Beziehung gerechtfertigt fand. Moritz Schmirler war ein Mann, der mit der strengsten Rechtlichkeit den regsten Fleiß und [67] die schönste Treue verband; und dieser Geist hat sich auch auf seine Nachkommen fortgepflanzt. Es gereicht der Familie Schmirler[32] zum rühmlichen Lob, daß sie schon beinahe zwei und ein halbes Jahrhundert ihrem Fürsten und Vaterland in ununterbrochener Reihenfolge treu und ehrlich gedient haben, und es wird so leicht niemand im Lande Sachsen zu finden sein, der sich einer gleichen Huld und Gnade seines Fürstenhauses zu rühmen vermöchte. In welcher Achtung aber auch immer diese Familie gestanden, beweist deutlich der Umstand, daß zu Anfang des 18. Jahrhunderts, im Jahre 1734, einer dieses Stammes, wie wir später lesen werden, nach Dänemark und Norwegen berufen ward, in der Absicht, die dortigen Gewässer zu untersuchen und für den Perlenfang einzurichten. Das Resultat jener Reise und Untersuchung muß ein sehr zufriedenstellendes gewesen sein; denn die Königin von Dänemark hat sein Verdienst dadurch geehrt und anerkannt, daß sie ihm für seine Bemühungen nicht nur ein Geschenk von 100 Stück Ducaten auszahlen ließ, sondern ihm auch eine Pension aussetzte, die er bis an das Ende seines Lebens bezogen hat. In der Folge aber, als der Perlenfang anfing besser zu gedeihen und weiter verbreitet, an seinem Umfang bedeutend gewann, war ein Perlensucher nicht mehr vermögend, das ganze Gebiet der Perlenfischerei zu begehen und zu handhaben; es wurden daher drei vereidete Perlenfischer angestellt, die jedoch fast sämmtlich aus dem Geblüte der Schmirler entsprossen waren und von denen jederzeit der Aelteste die Perlenfischerei zu leiten hat. Mit der amtlichen Anstellung dieser Männer war nun die Perlenfischerei als [68] ein Institut des Landes gegründet und gelangte von da an zu allgemeiner Kenntniß und Bedeutsamkeit.

Denn kaum hatte sich die Regierung des Landes der Schutz- und Herrenlosen Perlenmuscheln angenommen und durch ernstliche Gesetze und Befehle vor Beschädigung derselben, sowie vor Entwendung gewarnt; kaum hatten die Perlenfischer, die Sicherheit der Gewässer benutzend, die höchsten Orts garantirt und aufrecht erhalten wurde, hin und wieder in der Elster sowohl als auch in den ihr zuströmenden Bächen neue Muschelcolonien angelegt, oder entdeckt und sie für den Perlenfang gewonnen, so traten auch die erfreulichen Erscheinungen ein, die man dabei beabsichtigt hatte. – Blüthenzeit der Voigtländ. Perlenfischerei. Die Zeit selbst war dazumal äußerst günstig und geeignet für den Perlenfang. Noch war es nicht sehr gebräuchlich, bedeutende Holzquantitäten auf der Elster in die holzarmen Gegenden der Pleise zu führen und der betriebsame Fleiß der Menschen hatte noch keine Fabrikgebäude erbaut, durch deren verderblichen Abfall in der Folge an manchen Orten Tausende von Muscheln vergiftet und zerstört wurden. Das 17. Jahrhundert war daher das ergiebigste für den Perlenfang[33]; denn nicht allein, daß in demselben die Anzahl der Perlen so groß und bedeutend war, wie später selten, so waren auch viele unter denselben, die als ausgezeichnete Naturprodukte gelten und sich kühn [69] den Orientalischen Perlen an die Seite stellen dürfen[34]. War die Perlenfischerei in der Elster und in den ihr zuströmenden Bächen früher in das dichteste Dunkel gehüllt gewesen und blos sich und ihrem Schicksale überlassen geblieben; so durchdrang jetzt der Ruf derselben nicht allein das ganze Sachsenland, sondern verbreitete sich auch in andere Gegenden des deutschen Vaterlandes. Die Elster selbst wurde als die Königin und die Perle aller [70] Flüsse betrachtet und ihr Segen, wie wohl thörichter Weise über den des Bergbaues erhoben. Dieses günstige Zeitalter für den Perlenfang ging jedoch bald vorüber. Locale und temporäre Verhältnisse waren es, die nachtheilig und störend auf die Cultur der Perlenmuschel einwirkten. Denn nicht zu gedenken, daß die Prunk- und Glanzsucht mit goldenem Flitterstaate nach und nach in den Augen der Menschen immer mehr an Werth verlor, und die Summen, die früher zu solchen Zwecken verschwendet worden waren, sich bei den allgemein höher gesteigerten Lebensbedürfnissen sehr verringerten, wenigstens zu solideren Zwecken verwendet wurden, so vereinigten sich auch noch andere Umstände, um nachtheilig, und verderblich auf die Perlenfischerei einzuwirken. Zunächst geschah dieß durch die sich immer höher steigernden Quantitäten der Hölzer, die durch die Flöße in die holzbedürftigen Niederungen des Pleißner Landes aus den Vorrathskammern des Voigtlandes gesendet worden.Feindselige Einwirkungen auf die Voigtl. Perlenfischerei und allmähl. Verfall derselben. Die Perlenmuschel, an Ruhe gewöhnt und nur in der Sicherheit reiche Früchte und Ausbeute gebend, wurde hierdurch dieses ihr so nöthigen und ersprießlichen Vortheils beraubt. Ganze Muschelbänke wurden in den perlenhaltigen Gewässern entweder von ihrem Standpunkte verrückt oder gänzlich zerstört und viele den Muscheln so zuträgliche Vertiefungen in den Flüssen und Bächen ausgefüllt und versandet. Zugleich wurde auch das Fabrik- und Maschinenwesen in Deutschland allgemeiner und großer Schaden ist auch dadurch der Cultur der Perlenmuscheln geschehen. Denn die Fabrikgebäude wurden meistentheils an solchen Orten erbaut und da angelegt, wo man durch die Kraft des Wassers dieselben in Bewegung setzen konnte. Von und aus ihnen kam das Wasser nicht so rein und gesund wieder zurück, als es hineingeflossen war, und die Farbe-, Lauge- und anderen Stoffe, womit es vermischt und geschwängert wurde, vertrieben und tödteten unzählige Muscheln. Auch die [71] Hammer- und Pochwerke, sowie später die Fixbleichereien und Dampfmaschinen trugen das Ihrige dazu bei, die Gewässer zu verunreinigen und für den Perlenbau zu verderben, wie es die Geschichte des Triebler und Schönlinder Baches, und das Beispiel der Elster in der Stadt Plauen deutlich beweisen; so wie auch im Gölzschflusse keine Perlenmuscheln gedeihen, weil die Abflüsse aus dem Messingwerke bei Niederauerbach fast alle lebendige Wesen aus diesem Flusse vertrieben haben und in jener Gegend nur wenige Fische gefunden werden. Auch war es nicht selten, daß vorsätzliche Diebereien oder sonstige Entwendungen der Perlenmuscheln vorfielen, wie wir später lesen werden. Besonders verderblich aber waren für die Perlenfischerei die traurigen Zeiten des dreißig- und siebenjährigen Krieges. Die rauhen Kriegerhorden, welche dazumal Deutschland fast allenthalben durchzogen und durch ihre Greuel und Verwüstungen unserem deutschen Vaterlande einen Schaden zufügten, an dessen Folgen heute noch so manches Gebiet und so manche Stadt darnieder liegt, wo Tausenden Hab und Gut genommen und sie in Armuth und Verderben gestürzt worden sind, wo auch die Stadt Oelsnitz ihren Bluttag hatte und am 13. August 1632 bis auf einige Häuser an der Gottesackerkirche total zerstört und verbrannt ward, – diese hatten auch den Schatz in den Fluthen der Elster aufgespürt; sie nahmen Tausende von Muscheln aus ihrem Schooße und zerstörten so gewaltsam und feindlich, was die Natur langsam und segnend hervorgebracht hatte[35]. Hierdurch nun so wie durch [72] verschiedene andere nachtheilige Einwirkungen geschah es nun, daß die Perlenfischerei in den voigtländischen Perlengewässern von der Höhe herabsteigen mußte, auf welcher sie ursprünglich gestanden und den Ertrag nicht mehr zu liefern vermochte, den sie anfänglich gewährt hatte; doch lassen die in neuerer Zeit geschehenen Schritte zur Aufhilfe und Verbesserung des Perlenfangs der Hoffnung Raum, daß bald eine bessere Sonne wieder über den voigtländischen Perlenfang leuchten und derselbe uns bald wieder mit ausreichendem Segen und Ertrag erfreuen werde. Nach dieser oberflächlichen, allgemeinen Schilderung der Schicksale der voigtländischen Perlenfischerei seit ihrer Entdeckung und factischen Begründung kehren wir zu näherer Verständigung und Begründung dieser Thatsachen zu der Aufzählung der speciellen Ereignisse zurück, wie solche der Reihefolge der Jahre nach dieselbe getroffen haben, und was sich sonst Wissens- und Bemerkenswerthes dabei ereignet hat.

§. 9.
Specielle Geschichte.

Des hohen churfürstlichen Rescripts, wodurch die Perlenfischerei im Voigtlande zu einem Regale erhoben und dazu ein besonderer Perlenfischer verordnet und bestellet ward, haben wir bereits ausführlich gedacht. Kaum war dasselbe bei den Churfürstlichen Beamten zu Voigtsberg und Plauen eingegangen, als dieselben auch [73] an alle Canzleyschrifft- und Ambtssassen und an alle andere, so in dem Elsterfluß von Adorf bis PlauenAusschreiben der churfürstl. Beamten zu Voigtsberg u. Plauen an die an Perlenhalt. Gewässern gel. Voigtl. Vasallen und Städte, die Einweisung des churf. Perlenfischers betreff. die Fischerei hatten, ein Ausschreiben erließen, in welchem sie denselben das Churfürstliche Befehlig bekannt machen und dasselbe zu strenger Handhabung, nehmlich[36] „die Perlenfischer in ihren Geschäften nicht zu hindern, die Schneckentröglein nicht zu zerstören, vielweniger die Perlen, so darinnen zu befinden, in andere Wege zu verparthieren, noch ihnen sonsten in einigerlei Weise daran Hinderung zu thun,“ – einschärften. Dieß geschah am 30. Juli 1621 und die Verfügung erging an

Urban Caspar v. Feilitzsch auf Kürbitz und Cröstau, Fürstl. Brandenburgischen Wohlverordneten Hr. Canzler, Rath und Director zu Bayreuth, an

Wolf Dietrich v. Posseck zu Weischlitz, an

Adam Wolff v. Feilitzsch zu Weischlitz, an

Joachim Reibold „vff Neundorf und Straßbergk“, an

Christoph Carl v. Reitzenstein zu Tirbell, an die von Falkenstein zu Machwitz, an

Franz Caspar von Beulwitz Erben zue Machwitz, an

Salomon Hannß Rudolph von Falkenstein zum Stein, an

Joachims von Neidtbergk Erben zum Planschwitz, Stein und Dobeneck, an

Wolf Heinrich von Gößnitz zur Kugelsburgk.“

Dieses amtliche Ausschreiben scheint nicht überall gefrommt zu haben und beachtet worden zu sein; denn schon im Jahre 1635 den 20. August sahen sich die Amtsschösser zu Plauen und Voigtsberg veranlaßt, eine [74] neue derartige Aufforderung an die „Schrift- und Ambtssassen von Adell und an die Räthe in den Staedten“ die man bei den erstem Ausschreiben übersehen haben mochte, zu erlassen, welcher sie das Churfürstliche Befehlig vom 8. Juli 1621 in Abschrift beifügten, vor weiterer Ungebühr warnten und zu strenger Bestrafung der Uebertreter dieser Anordnung aufforderten[37]. Außer den bereits genannten Schrift- und Amtssassen waren in diesem Ausschreiben auch die Stadträthe zu Oelsnitz, [75] Adorf und Neukirchen, „die von Zedwitz zue Elster und Georg Sigismund von Schirnding zue Brambach Lehens Erben und derselben Vormünder angegangen worden, dem churfürstlichen „Befehlig“ allenthalben Gnüge zu leisten.“ Dieser Aufforderung scheint man besser Folge geleistet zu haben, denn wir finden in den amtlichen Urkunden keine Beschwerniß über das Gegentheil; nur insofern erfuhr die Perlenfischerei im Jahre 1635 eine Störung, als in diesem Jahre ein Perlendiebstahl im oberen Voigtlande vorkam. Der damalige Landrichter zu Adorf, Veit Hendel zeigte nämlich dem Amtsschösser zu Voigtsberg an, daß einige Personen in der Gegend Perlen feil geboten hätten, er möchte den Perlenfischer hinaufsenden; vorläufig wollte er suchen die Der erste churfürstl. Perlenfischer, Moritz Schmirler, stirbt im Jahre 1642. Abraham Schmirler wird am 18. April 1643 als dessen Nachfolger bestätigt. Personen auszukundschaften und der Perlen habhaft zu werden. Der Perlenfischer wurde sogleich dahin entsendet; ein Resultat scheint jedoch nicht erzielt worden zu sein, weil sich die Diebe „in Zeiten salvirt“ hatten. Im Jahre 1642 starb der erste wirkliche, vereidigte churfürstliche Perlenfischer Moritz Schmirler, und der Amtsschösser zu Voigtsberg erstattete deshalb unter dem 9. August 1642 Bericht an den Churfürsten Johann Georg I. und schlug, da sich damals in Oelsnitz und im Voigtlande niemand weiter auf die Kunst und Wissenschaft des Perlenfangs verstand,[38] des Verstorbenen Bruder, Abraham [76] Schmirler, der aber als Grenadier in des „Obersten Wachtmeisters Delaws Compagnie stand und krank darniederlag“, zu diesem Amte, als einen der Perlenfischerei kundigen und erfahrenen Mann vor. Der Churfürst genehmigte den Vorschlag[39] und das Bestallungsdecret für den neuen Perlenfischer, den ehemaligen Delawischen Grenadier, Abraham Schmirler, der indeß wieder genesen auf churfürstlichen Befehl sofort von dem Soldatendienst entlassen worden war[40], erfolgte [77] am 18. April 1643 und derselbe wurde kurz darauf am 2. May 1643, zu seinem neuen Amte auf dem Schlosse [78] Voigtsberg verpflichtet[41]. Die erfolgte Verpflichtung wurde an diesem Tage noch dem Churfürsten Johann Georg mittelst Berichts angezeigt, den Schrift- und Amtssassen aber, sowie den Räthen in den Städten an den perlenhaltigen Gewässern durch Patent bekannt gemacht, daß der neue Perlensucher in Amt und Pflicht genommen sei, und dieselben aufgefordert, „den zum Elsterstrohm verordneten neuen Perlenfischer, Abraham Schmirler, im Fall bedürfniß nicht alleine schutz leisten, Sondern auch denen Fischern vndt anderen perschonen, Jung vndt Alt, wie sonst, so in eines jeden Gerichten die Fischwasser entweder pächterweise oder Erblich genießen, Oder auch sonsten an solchem Strohm zu schaffen haben müssen, bei einer Nahmhafften Straff, bei Ihrer Churfürstl. Durchlaucht Höchster Ungnade, auferlegen, daß sie Schmirlern hierin nicht hindern, die Schneckentröglein nicht zerstören vndt uffmachen, viel weniger die Perlen so darinnen zu befinden in andere Wege zu verparthieren noch sonsten daran einigerlei Hinderung thun sollen.“ – [79] Diese ernstliche Erinnerung scheint jedoch bald in Vergessenheit gekommen zu sein; denn schon im Jahre 1649 zeigte der PerlensucherDer v. Reitzensteinische Müller zu Mühlhausen, Reichenbach gen., wird im Jahre 1649 wegen Beschädigung der Perlenm. vor dem Justizamte zu Voigtsberg zur Verantwortung gezogen. Abraham Schmirler bei dem Amtsschösser zu Voigtsberg, Johann Flessa von Seilbitz, – demselben, der während des Einfalles im 30jährigen Krieg trotzdem, daß ihm Hab und Gut von den Holkeschen Jägern, Croaten und Panduren am 13. und 14. August 1632 und auch später wieder war abgenommen worden, so treu und ritterlich im Dienste seines Churfürsten und Herrn ausgehalten hatte –, an, daß „der von Reitzensteinische Müller zu Mühlhausen den Mühlgraben allda gezogen und an dem Perlenfange ziemlichen Schaden gethan, indem er befunden, daß über Tausend Perlenhäuser auf der Wiese gelegen, welche alle allbereit verdorben waren[42].“

Der Amtsschösser Johann Flessa von Seilbitz befahl, wie es in den urkundlichen Nachrichten heißt, „in continenti dem Landrichter zu Adorf sich mit Gerichtspersonen an denselben ort zu begeben, und mit Zuziehung des Perlenfischers dießfalls Erkundigung einzunehmen, Registratur zu fertigen und insonderheit den Müller, ob er dieses Facti geständig, Oder wem er es zu beschuldigen hätte, zu examiniren, zugleich aber die Perlenhäuser versiegelt nach Voigtsberg zu schicken.“ – Der Landrichter zu Adorf that, was seines Amts war und vernahm schleunigst den Müller zu Mühlhausen, Reichenbach genannt, an Ort und Stelle über den Vorfall. Dieser erklärte, daß er das Geschehene nicht in Abrede stellen könnte, dabei führte er aber zu seiner Entschuldigung an, daß er die Mühle erst drei Jahre [80] in Besitz und nicht gewußt habe, daß diese Muscheltröge nutzbar seien und ihre Auswerfung und Zerstörung verboten sei. Wenn er nicht alle drei oder vier Jahre den Mühlgraben reinigen und die Perlenhäuser herausnehmen ließe, könne er nicht mehr mahlen. Dabei berief er sich auf seines Vaters Bericht und altes Herkommen, auch daß er den Mühlgraben durch seine Mahlgäste habe reinigen lassen. Er habe auch, wie gesagt, gar nicht gewußt, daß diese Perlenhäuser etwas auf sich haben.“ –

Diese Entschuldigung wollte jedoch dem Amtsschösser Johann Flessa v. Seilbitz nicht genügen; er erstattete vielmehr Bericht an Sr. Churfürstl. Durchlaucht, in welchem er den Vorfall ausführlich darlegte, sich auf die erlassenen und unterschriebenen Patente von 1635 und 1643 bezog, in welchen vor Beschädigung der Schneckentröglein ernstlich und ausdrücklich gewarnt war, und anführte, daß an 1643 verdorbene Muscheln aufgefunden worden seien, die zwar keine reifen wohl aber 11 unreife „Perlein“ enthalten hätten. Der Müller zu Mühlhausen, als er sah, daß der Handel eine so ernste Wendung zu nehmen drohte, suchte auf alle Weise der drohenden Strafe zu entgehen und steckte sich deshalb nicht nur hinter seinen Nachbar, den Herrn von Gößnitz auf „Kugelsburgk“, der sich deshalb mit einer Fürbitte an den Amtsschösser zu Voigtsberg privatim wandte[43] und den Müller zu entschuldigen suchte, – [81] sondern er wendete sich auch an seinen Gerichtsherrn, den von Reitzenstein, Protest des von Reizenstein zu Mühlhausen gegen das Verfahren des Amtes Voigtsberg.der bei dem Amte Voigtsberg einen förmlichen Protest[44] gegen den Einfall des Landrichters zu Adorf, Tobias Eberlein, als einen Eingriff in seine Jurisdiction einlegte, und sich gegen alle etwaige, daraus für die Zukunft abzuleitende Folgen verwahrte. [82] Allein beides war vergeblich gewesen. Dem Müller zu Mühlhausen wurde, da das Verbot, die „Schneckentröglein“ zu beschädigen, ihm bekannt sein mußte, von Sr. Durchlaucht dem Churfürsten zu Sachsen Johann Georg I. eine Strafe von 10 Thlrn.[45] zuerkannt, [83] mit der Androhung, daß im Wiederholungsfall eine weit schärfere Ahndung eintreten werde, und der Amtsschösser Johann Flessa v. Seilbitz bedeutete den vonErklärung des Amtes Voigts[berg][WS 5] auf den Protest des von Reizenstein. Reitzenstein, seinen Herrn Gevatter, daß es ihm nicht in den Sinn gekommen sei, ihm an seiner Gerichtsbarkeit Eintrag zu thun, daß aber die Perlenfischerei ein Regale sei, worüber nach hoher Churfürstlicher Anordnung er allein zu cognosciren habe, da solche schnelle Handhabung der Justiz und Eledigung forderte, und man dabei nicht erst lange umfragen könne, womit denn der von Reitzenstein sich auch zufrieden stellte. – Zur Vorsicht wurde dabei noch festgesetzt, daß bei Räumung des Mühlgrabens, die über drei Tage nicht andauern könne, Tümpfel gemacht und die Perlenhäuser hineingeworfen werden sollten; also solle es auch beim Bau eines Wasserwehres und bei dem der Räderstube gehalten werden, wann das Wasser über einen Tag ausbleibt.

Im Jahre 1650 ereignete es sich, daß die Churfürstin, an welche damals die Perlenfischer die gefundenenD. Churfürstin v. Sachsen erklärt sich im Jahre 1650 mit der respectwidrigen Art der Einsendung der Perlen unzufrieden. Perlen direct einzusenden angewiesen waren, mit der Art und Weise der eingesendeten Perlen sowohl, weil dieselben ihr unversiegelt zugestellt worden waren, als [84] auch mit der Classification derselben, da sie nach Größe und Werth nicht gehörig geschieden und geordnet waren, sich unzufrieden bezeigte und deshalb dem Amtsschösser durch ihren Kammerdiener geziemende Vorstellungen machen ließ[46]. Die Zahl der eingesendeten Perlen betrug [85] 224 Stück, worunter sich 51 große helle Perlen befanden, die aber nach dem Wunsche der Churfürstin in „16 Stück große Perlen, rund vnd ablenchlichte, 12 Stück Mittle Perlen, etwas kleiner, 17 Stück gar kleine und 6 Stück ungleiche“ geschieden sein sollten.[47] Der Perlenfischer Abraham Schmirler wurde deshalb am 30. Januar 1650 an Amtsstelle beschieden, worauf demselben, nachdem er auf seine Amtspflicht versichert hatte, daß er die in seiner Specification aufgeführten Perlen wirklich eingesendet habe, eröffnet ward, wie er in Zukunft die Perlen versiegelt an die Churfürstl. Durchlaucht nebst Specification einzusenden habe, dem er auch willig nachzukommen versprach und zu seiner Entschuldigung nur bemerkte, daß er solches nicht gewußt habe. Er stellte nun eine neue Specification auf, die mit der von [86] Dresden gesendeten vollkommen übereinstimmte, wobei dann die Sache ihr Bewenden hatte. –

Im Jahre 1650 und zwar im Monat August wurde auf Anordnung des Amtsschössers zu Voigtsberg derRäumung und Reinigung des Raunerbachs im Jahre 1650 durch die Amtsunterthanen der obern Gegend des Voigtslandes.Raunerbach, der ganz mit Gras verwachsen war, gereinigt, wobei die Amtsunterthanen des oberen Amtsbezirks einen Tag Frohnarbeit verrichten mußten. Aus der eingeforderten Anzeige des Landrichters zu Adorf[48] an den Amtsschösser geht hervor, daß die meisten mit Ausschluß von Acht Bauern zu Leubetha dem Geheiß nachgekommen waren, um deren nochmalige Gestellung zu Vollendung dieser Arbeit er denselben ersuchte; auch habe er bei 10 fl. Strafe anbefohlen, daß die Dorfschaften nicht mehr den Bach verunreinigten und sich von der Stadt niemand mehr mit Fischen darinnen betreffen ließe.

[87] Es scheint diß eine der letzten Amtshandlungen gewesen zu sein, die von churfürstlichen Beamten über die Perlengewässer ausgeführt ward; denn in den amtlichen Urkunden tritt nun eine längere Pause über die Schicksale der Voigtländischen Perlenfischerei ein; man kann deshalb auch nicht urkundlich nachweisen, ob das was Balbinus (s. o.) über die im Jahre 1650 und später an den Voigtländischen Perlenhaltigen Gewässern hinsichtlich verübter Frevel und muthwilliger Beschädigungen angemerkt hat, vollkommen gegründet sei; auch scheint in diese Zeit jene Entwendung von Elsterperlenmuscheln zu fallen, die von Asch und Selb aus geschah in der Absicht, den Perlenbach bei Rehau, wovon wir später noch handeln werden, zu veredeln und zu verbessern, denn man findet später, wo doch jede auf die Perlengewässer bezügliche Kleinigkeit sorgfältig verzeichnet ward, davon nichts angemerkt.

§. 10.
Die Voigtländische Perlenfischerei unter dem Herzoglichen Hause Sachsen-Zeiz.

Um diese Zeit aber und zwar im Jahre 1656 ging das Voigtland und mit ihm die voigtländische Perlenfischerei nach dem Ableben des Churfürsten von Sachsen Johann Georg I. laut testamentarischer Bestimmung an [88] seinen Sohn Moritz[49] über, der die Herzogliche Linie Sachsen-Zeiz begründete und seine Residenz auf dem Schlosse Moritzburgk an der Elster bei Zeiz nahm. Unter seinem Regimente nun, so wie unter dem seines Nachfolgers, des Herzogs Moritz Wilhelm fand die Perlenfischerei in den Voigtländischen Gewässern die sorgfältigste Pflege und regste Aufmunterung.

Abraham Schmirler sucht am 28. Octbr. 1672 um Substitution und Adjunctur seines Sohnes im Amte nach. Das Erste, was wir unter dem Regimente der Herzoge von Sachsen-Zeiz zu erwähnen für nöthig finden, ist, daß der bisherige Perlenfischer Abraham Schmirler am 28. October 1672 um Substitution und Adjunctur seines Sohnes, „weil er alt und seinem Beruf nicht mehr allein vorzustehen mächtig,“ im Amte nachsuchte, welche auch, jedoch ohne das jährlich mit erbetene Gnadengeld genehmigt ward[50]. Die Verpflichtung des [89] Perlenfischer-Adjunctus Johann Schmirler erfolgte den 10. März 1673 im Amte Voigtsberg, wobei demselben zugleich die Zusicherung ertheilt ward, daß er nach des Vaters Ableben die Succession nebst der geordneten Besoldung bekommen sollte. Die beiden Perlenfischer verwalteten nun gemeinschaftlich ihr Amt und bis zum Jahre 1679 finden wir nicht, daß irgend eine Störung bei Ausübung desselben ihnen hinderlich gewesen sei. Allein am 17 Mai d. J. zeigteDie Bauern zu Hundsgrün werden wegen ihrer Einbaue in die Elster zur Verantwortung gezogen.der Perlenfischer zu Oelsnitz beim Amtsschösser zu Voigtsberg an, wie verschiedene Bauern, insbesondere der Rosbach zu Hundsgrün und der Schiller zu Rebersreuth sich unterfingen, „Fichten in die Elster vor ihre Wiesen zu hängen, damit solche nicht vom Wasser wegespület würden; dieß sei jedoch Veranlassung, daß die in jener Gegend liegenden Perlenmuscheln durch den sich anhäufenden Schlamm verderben müßten.“ Von Seiten des Hochfürstl. Justizamtes Voigtsberg wurde sofort nicht nur an die genannten Bauern zu Hundsgrün und Rebersreuth ein dießfallsiges Verbot erlassen, sondern auch die übrigen an Perlengewässern gelegenen Unterthanen bedeutet, daß, wenn sie ihre Wiesen gegen Wasserschäden verwahren wollten, sie dieselben mit Zimmerholz versetzen und also den Perlen keinen Schaden zufügen möchten.

Am 23. Juli d. J. 1679 wurde von dem Perlenfischer Johann Schmirler, als er eben auf dem Perlenfang zu gehen im Begriff war, zwischen Hundsgrün und der Aalraunmühle ein fremder Mann am Strande der Elster sitzend angetroffen, als er sich eben damit beschäftigte, Perlenmuscheln aufzuschneiden. Der Perlensucher – [90] denn also werden die Schmirler häufig genannt – transportirte denselben Der Perlensucher-Adjunct Joh. Schmirler fängt einen vermeintlichen Perlendieb und läßt ihn nach Voigtsberg transportiren.in das nahegelegene Dorf Hundsgrün, von wo aus er nach Voigtsberg zur Amtsstelle durch den Ortsrichter und einige Bauern gebracht ward. Bei der deshalb sogleich eingeleiteten Untersuchung ergab sich, daß er ein Schlossergeselle aus Nürnberg war, der von Eger kommend aus Neugierde und Muthwillen sich an den Perlenmuscheln vergriffen hatte. Als unschuldig befunden, wurde er sofort wieder entlassen und über die Grenze gebracht. Dieser Umstand, sowie einige andere Unbilden, die damals dem Perlenfang zugefügt wurden, die aber aufzuzählen nicht der Mühe werth sind, mochten Veranlassung sein, daß Herzog Moritz von Sachsen-Zeiz unter dem 9. Septbr. d. J. 1680Herzog Moritz von Sachsen-Zeiz erläßt bei seiner Anwesenheit zu Voigtsberg im Jahre 1680 eine scharfe Verordnung zum Schutze der Perlenmuscheln. bei seiner Anwesenheit in Voigtsberg eine scharfe Verordnung[51] an den Amtsschösser zu Voigtsberg erließ, nach welcher derselbe den Zustand der Perlengewässer scharf und vorsichtig überwachen und alles das zu verhindern[WS 7] suchen sollte, was der Cultur, dem Aufschwung und Gedeihen des Perlenfangs hinderlich sein könnte. Der Amtsschösser erließ darauf am [91] 4. October 1680 an die an Perlengewässer grenzenden Gerichte und Ortschaften, an die von Adel auf dem Lande[52], an die Räthe in den Städten zu Oelsnitz, [92] Adorf und Neukirchen und an die Richter auf den Dörfern ein Patent ergehen, in welchem er des Herzogs Moritz Willensmeinung ausführlich auseinandersetzte und zu gehöriger Aufsicht, Anzeige und Bestrafung etwaiger Frevel an den Perlenmuscheln oder Schneckentröglein aufforderte: „Als will solche (Fürstl. Verordnung) Vermittels gegenwertigen öffentlichen Anschlags Ich nicht allein zu männiglicher Wissenschaft gebracht, sondern auch bei hoher Leibes- und anderer Willkührlicher straffe Verbothen, Vndt gewarnt haben, daß niemand wer es auch sei, noch auch diejenigen, so des Fischens berechtigt, sich gelüsten lassen sollen, in dem Elsterstrohm vndt Bächen an denen darinnen befindlichen Muscheln oder Schneckentröglein sich zu Vergreifen, dieselben zu eröffnen, wegzutragen vndt zu verparthieren oder das Geringste vorzunehmen, darauß dießem hohen Fürstl. Befugnisse einiger Schaden, abbruch vndt Nachtheil entstehen könne. Maaßen denn derjenige, so hier wider handeln und dessen Ueberführet würde, mit hoher vndt harter straffe unausbleiblich belegt werden soll.“ – – Die guten Folgen, die mit diesem ernstlichen Verfahren beabsichtigt waren, konnten nicht ausbleiben und das Revier der Perlengewässer erhielt jetzt abermals einen [93] bedeutenden Zuwachs. Schon unter dem 27. September 1680 hatte der Rath der Stadt PlauenDer Rath zu Plauen zeigt beim Herzog Moritz darauf im Jahre 1680 an, daß in dem der Stadt Plauen geh. Fischwasser, die mittlere Freiheit sich Perlenmuscheln befänden. beim Herzog Moritz zur Anzeige gebracht, daß im Elsterstrom, eine halbe Meile unter der Stadt, in der sogenannten mittleren Freiheit, sich eine Stelle befinde, welche Muscheln und Perlen führe und hatte zugleich zum Beweise einige Perlen mit eingeliefert. Unverzüglich setzte Herzog Moritz den Amtsschösser Genzsch in Voigtsberg davon in Kenntnis[53] und schon am 9. Oktober 1680 wurden die beiden Perlensucher zu Oelsnitz, Vater und Sohn abgefertigt, „daß sie sich zuvörderst beim Rathe zu Plauen anmelden, sich in die mittlere Freiheit unter Plaven anweißen lassen und aufs Fleißigste Versuch thun sollten, wie der Perlenfang daselbst anzustellen und was zu thun sei, worauf sie die Beschaffenheit hier wieder anzeigen sollten, maßen auch diesen ein Schreiben an den Rath zu Plauen mit communicirter Abschrifft [94] des gnädigsten Befehls mitgegeben worden.“ – Das Resultat dieser Untersuchung finden wir in einem Berichte angegeben, welchen der Amtsschösser Genzsch zu Voigtsberg unter den 2. Decbr. 1680 an Herzog Moritz in Sachsen-Zeiz erstattet hat, und da in denselben die Erweiterung des Bezirks der Perlenhaltigen Gewässer ausführlich gedacht und namentlich die Einverleibung des Triebler Baches in die Reihe dieser Gewässer sich vorfindet, so wollen wir zu genaueren Verständniß des Ganzen denselben ebenfalls mittheilenErweiterung des bisherigen Perlenmuschelbezirks.[54]. [95] Unter den 17. Decbr. 1680 erfolgte darauf eine hochfürstliche Verordnung[55], in welcher Herzog Moritz vollkommen [96] kommen seine Zustimmung und Genehmigung zu allem dem ausgesprochen hatte, was von dem Amtsschösser [97] hinsichtlich der Untersuchung der ganzen Elster zu Beförderung des Perlenfangs ausgesprochen worden war.

Vor Abgang dieses Berichts, den 12. Novbr. 1680 wurde von dem Perlenfischer Johann Schmirler beim Amte Voigtsberg angezeigt, daß Adam Reichenbach und dessen Bruder Johannes, beide Müller zu Mühlhausen, ihre Mühlgraben gereinigt hätten. Er, der Perlensucher, [98] habe es für seine Pflicht gehalten, nachzusehen, ob dadurch dem Perlenfang kein Schaden geschehenAbermalige Beschädigung der Perlenmuscheln in den Mühlgräben zu Mühlhausen durch die Müller Gebrüdere Reichenbach. sei. Bei dieser Gelegenheit habe er vier frische leere Muschelschalen auf der Wiese gefunden, darinnen „der Schneck“ abgestorben und ganz schimmlicht gewesen sei. Dabei habe er noch viele andere leere Muschelhäuser, auch darinnen im Graben viel offene Schalen angetroffen, todte gefunden, und im Abfall der sehr sumpfig sei, befänden sich noch viele Muscheln, die, wenn sie nicht in besseres Wasser gebracht würden, verderben müßten. Er hielt es für rathsam, daß Verordnung gethan würde, damit solche in sein Beisein aufgelesen, und in das frische Wasser, in die Elster oder unteren Mühlgraben, wo sichs am besten hinschickte, getragen würden. Er könnte auch nicht wissen, ob die Müller viel oder wenig Muscheln aus dem Graben mit hinweggeräumt hätten und stelle dahin, ob eine Besichtigung vorzunehmen und die Müller zu bestrafen seien. Dabei bemerkte der Perlensucher, daß der Müller Reichenbach auf sein Befragen ihm erklärt habe, daß, so oft er den Mühlgraben gefeget, er jederzeit die Muscheln wieder hineingeworfen habe und daß vielleicht einige aus Versehen liegen geblieben seien, hinzufügend, daß, wenn der obere Müller schützte, so bliebe das Wasser aus und würde der Graben oft trocken, wenn er nun der Schnecken oder Muscheln halber das Wasser auch schützen sollte, so wäre ihm sein Mühlwerk gar nichts nütze.“ –

Auf geschehene Vorladung erschienenDie beiden Müller zu Mühlhausen Gebr. Reichenbach werden vom Justizamte Voigtsberg zur Verantwortung gezogen. die beiden Müller von Mühlhausen, die Gebrüder Reichenbach am 4. Januar 1681 im hochfürstlichen Amte Voigtsberg. Bei der Vernehmung erklärte Adam Reichenbach, daß er die Muscheln nicht mit Fleiß aus dem Mühlgraben beim Räumen geworfen habe, auch wisse er nicht, wie die vier Tröglein, die der Perlenfischer gefunden, herausgekommen seien; denn dieser habe ihm ausdrücklich verwarnt, mit diesen fein behutsam umzugehen, was er [99] auch gethan habe. Wahrscheinlich seien sie aber vom Ungeziefer, von Raubvögeln, als Krähen u. s. w., oder vom Fuchs, den er schon verschiedentlich im Mühlgraben angetroffen, herausgetragen worden, wie bei geringem Wasserstande leicht geschehen könne.“ Da man gegen diese Ausrede Amtshalber wenig einzuwenden hatte, indem Reinicke zur Vernehmung über seine Dieberei an Amtsstelle nicht erschienen war, auch sonst keine Anzeichen zu einem culpösen Angriff auf die Perlenmuscheln von Seiten der Müller, Gebrüdere Reichenbach vorlagen, so wurden sie mit einer Warnung und Anweisung, wie sie sich künftig dabei zu verhalten hätten, ohne Strafen entlassen.

Ernsterer Art war ein Frevel, der im Mai des Jahres 1681 an den Perlenmuscheln im Bösenbrunnerbach begangen ward und wovon in den amtlichen Urkunden Frevel an den Perlenmuscheln im Bösenbrunner Bach.Folgendes gemeldet wird: Am 10. Mai gen. Jahres erschien der Perlensucher Johann Schmirler auf dem hochfürstlichen Amte Voigtsberg und zeigte an, „sein Vater, Abraham Schmirler, habe den Tirbler Bach begangen und sei unter anderen zum Müller zu Triebel gekommen. Hier sei nun die Rede vom Perlenfischen gewesen und bei dieser Gelegenheit habe des Müllers Töchterlein gesagt, sie besitze auch eine Perle, welche ihr Abraham Hackenschmidts Mägdelein gegeben; diese habe derselben fünf gehabt und solche aus dem Bache gefunden. Die Muscheln habe sie aus dem Bache ins Holz getragen, daselbst aufgeschlagen und die Perlen herausgenommen, welches die Müllerin auch gesehen haben sollte. Gestern, den 9. Mai, sei der alte Abraham Hackenschmidt zum Perlensucher aufs Rathhaus in Oelsnitz kommen und habe ihm drei unreife Perlen gebracht, mit der Angabe: er habe das Mägdlein fast übel gehalten, daß sie in den Bach gegangen; hier bringe er die Perlen und bitte, er möge es dabei bewenden lassen und ihn in keine Ungelegenheit bringen. Auf [100] des Perlensuchers ferneres Befragen habe er betheuert und geschworen, daß keine Perle mehr bei ihr vorhanden wäre. Bald darauf als der Vater Abraham Hackenschmidt weg gewesen, sei auch dessen Sohn, Adam kommen, den der Perlensucher gleichfalls zur Rede gesetzt, wie viel die Schwester Perlen gefunden und wie viel sie davon noch hätte; und auch dieser habe gleichfalls betheuert und geschworen, daß sie über die vom Vater zurückgegebenen keine mehr hätten. Gegen Nachmittag als Hackenschmidt und sein Sohn an einem Orte zu Oelsnitz zum Biere gewesen, habe der Perlensucher durch Caspar Schönigern ihm sagen lassen: er habe erfahren, daß sie noch mehr Perlen hätten und sie sollten solche herbeischaffen. Bald darauf sei des Hackenschmidts Sohn Adam kommen und habe noch eine unreife Perle, welche unter vorigen drei die größte gewesen, gebracht und ihm zugestellet.“ –

Auf diese Anzeige hin wurden nun alsbald Abraham Hackenschmidt mit Sohn und Tochter, die Müllerin, Jacob Paulußens Weib mit sammt ihrem Töchterlein und sonst noch einige dabei weitläufig betheiligte Personen auf den 18. Mai vor das Amt Voigtsberg geladen, über diesen HandelDer Perlensucher entdeckt zuerst Perlenmuscheln im Lauterbacher und Untertriebler Bache. eine förmliche Untersuchung eingeleitet und die zwölfjährige Tochter Hackenschmidts auf einige Zeit inhaftirt. Hierbei ergab sich denn, daß die Anzeige zwar gegründet, jedoch ein anderweiter Schaden an den Perlenmuscheln nicht geschehen sei. Auf deshalb hierüber an Herzog Moritz als Landesherren erstatteten Bericht, in welchem der Amtsschösser zu Voigtsberg zugleich die im vorigen Jahre beantragte Besichtigung des Elsterstrohms und anderer perlenhaltigen Gewässer wieder in Erinnerung brachte und dem Herzog anzeigte, „wie der Perlensucher gefunden habe, daß auch in einem anderen Bache, so über den des von Neidtbergk zu Bösenbrunn gelegen und von oben herein in denselben falle, auch theils dem von Müffling zu Lauterbach [101] als einem Amtssassen zustehen, theils aber gemein sei und bis ins Ambtsdorf Untertriebel gehe, an etlichen Orten gleichfalls Perlen anzutreffen und zu finden seien, wohin aber der Perlensucher niemals gekommen noch auch etwas davon gewußt habe,“ kam der Bescheid[56], daß der bestellte Perlensucher nun sofort den ganzen Elsterstrohm bis an die Reußische Grenze, sowie den neuentdeckten Bach, über den Neidtbergk-Bösenbrunner Bach gelegen, untersuchen und darüber umständliche Anzeige machen sollte. Dann solle auch mit ihm über die erbetene Zulage verhandelt werden. Hinsichtlich des angezeigten Perlendiebstahls solle es solchen Sachen nach und bei der bereits geschehenen Bestrafung sein Bewenden haben, die Verbote solle er wo nöthig wiederholen. In Folge dieses Befehls wurde nun dem Perlenfischer [102] eine Instruction[57] „zur Untersuchung des Elsterstrohms und sämmtlicher Perlenhaltigen Gewässer“ ausgefertigt und ihm ausgehändigt, kraft deren derselbe beauftragt und ermächtigt ward „den ganzen Elsterstrohm auf sächs. Gebiete und die darein gehenden Bäche, soweit der Aembter Voigtsbergk und Plauen Refier bis an die Gräflich Reußische Grenze und Lande sich erstrecket,“ zu suchen.

Wie der Perlenfang im Voigtlande durch Entdeckung des perlenhaltigen Baches bei UntertriebelEin Plauensch. Bürger, Namens Hartenstein, will Perlen in der Elster unterh. Plauen gef. haben u. bittet, ihm ein Salarium als Perlensucher zu gewähren. und oberhalb des Bösenbrunner Bachs in diesem Jahre einen erfreulichen Zuwachs erhalten hatte, so schien es auch zu derselben Zeit, als würden anderwärts neue Entdeckungen in dieser Beziehung gemacht werden. Ein Plauenscher Bürger nämlich, Conrad Hartenstein, hatte dem Herzoge Moritz bei seiner Anwesenheit in Plauen damals angezeigt, daß er „unterschiedene Muscheln mit Perlen in der mittleren Freiheit, der Elsterstrohm genannt, gefunden habe, die denn auch allenthalben für tüchtig erachtet worden wären.“ – Dieser wendete sich jetzt an den [103] Herzog, unter den Vorgeben, es sei ihm bei dem Aufenthalte des Herzogs in Plauen das gnädigste Versprechen geworden, „daß der künfftigen Aufsicht halber ihm ein jährliches Salarium constituirt werden solle,“ – und bat, den Perlensucher aus Oelsnitz dahin zu senden, um in seiner Gegenwart die Muscheln zu öffnen und zu untersuchen, und wenn sich alles so befände, dann ihn als Aufseher und Perlensucher zu bestallen und ein gewisses Salarium anweisen zu lassen. Auf eingegangen Fürstl. Befehl vom 22. August 1681[58] wurde vom Amtmann Gentzsch zu Voigtsberg der Perlensucher aus Oelsnitz sofort dahin abgefertigt, „mit Conrad Hartenstein in Plauen sich an den Ort zu begeben, wo die Perlenmuscheln anzutreffen, dieselben sich zeigen zu lassen und Fleiß anzuwenden, was allda zu 1 [104] befinden und so dem gestrengen Befehle Gnüge zu leisten, auch übrigens den Elsterstrohm vollends zu visitiren und relation zu erstatten.“ – Der Perlensucher bemerkte kopfschüttelnd und etwas ungläubig, daß er die Elster bereits von der Greizer Grenze an bis Weischlitz visitiret habe, er wolle jedoch mit genanntem Hartenstein sich dahin „verreisen“ und sehen, was er ihm zeigen würde. –

Am 1. September d. J. 1681 erschien jedoch der Perlensucher an Amtsstelle zu Voigtsberg und erklärte, „es habe ihn Hartenstein in die mittlere Freiheit unter Plauen geführt und ihm Muscheln zeigen wollen, auch endlich ihm etliche gezeigt, weil er aber solche bereits am 8. August nächsthin schon alle in Händen gehabt und an selbigen Orten nicht nöthig gewesen, Weiteres zu suchen noch die Muscheln matt zu machen, so habe er den Hartenstein gefragt, ob er sonsten außerdem Weiteres nicht wüßte, was dieser mit „Nein“ beantwortete, wo er, der Perlensucher, es weiter der Mühe nicht mehr werth gehalten, mit Hartenstein zu verkehren. Nach Durchgehung des ganzen Elsterstrohms werde er an Amtsstelle weitere und ausführliche Relation erstatten.“ – Eine gehoffte Erweiterung der Perlengewässer durch die Anzeige aus Plauen war daher nicht erfolgt, wohl aber dadurch der Grund zu neuen Nachforschungen gelegt, welche denn auch für die Zukunft nicht ohne Nutzen geblieben sind. Abfällige Bescheidung des Plauenschen Bürgers Hartenstein auf sein Gesuch um Anstellung als Perlensucher. In dem dießfalls über diesen Vorfall an Herzog Moritz erstatteten Bericht erklärt sich der Amtmann Gentzsch ganz und gar abfällig hinsichtlich des Hartensteinschen Gesuchs um Bestallung als Perlensucher, angebend, daß Hartenstein ein ziemlich liederliches Leben führe, sein Handwerk an den Nagel gehängt habe, seine Kinder betteln schicke, dazu von dem Perlenfischen ganz und gar nichts verstehe, und es ihm nur um das zu erwartende Solarium zu thun zu sein scheine. Auch sei ein anderweitiger [105] Perlensucher vorläufig gar noch nicht nöthig, da die Schmirler das Amt noch recht gut versehen könnten. – Auf solche Empfehlung darf es freilich nicht Wunder nehmen, wenn Hartenstein mit seinem Gesuch beim Herzog Moritz kein Gehör fand. –

Am 24. September d. J. 1681 überreichte der Perlenfischer Johann Schmirler seinen ausführlichen Bericht über die anbefohlene Visitation des ganzen Elsterflusses bis an die reußische Grenze und der in die Elster im Voigtlande einmündenden Bäche, fügte dazu einen ausführlichen Grundriß über die Perlengewässer bei und bezeichnete in demselben die Stellen, wo der Perlenfang beginne, mit rothen Streifen. Nach demselben umfaßte, das alte Revier

1) die Elster bis an den Stein bei Magwitz und wurde unterhalb des Dorfes Elster perlenhaltig; –

2) den Mühlhäuser Bach bis gegen Raun; dieser ergieße sich oberhalb Adorf in die Elster und habe Muscheln und zuweilen Perlen; –

3) Der Freiberger oder Tetterweiner Bach 1681 zum ersten Male visitiret.der Tetterweiner Bach oder Todtenweinbach (Freiberger Bach); dieser sei in diesem Jahre zum ersten Male visitiret und darinnen zwei ganz reife und zwei verdorbene Perlen gefunden worden. Dabei finden wir angemerkt, daß der Perlensucher solchen Bach erst vor eilf Jahren, also im Jahre 1670 ein wenig mit Muscheln besetzet; –

4) eine Strecke in dem Würschnitzbach, woselbst zuweilen etwas gefunden würde; –

5) das eigentliche alte Revier (die Elster bei Oelsnitz und der Görnitzbach) welche von jeher mit Nr. 1 bis 5 von den Perlensuchern begangen und über welches hinaus sie ursprünglich nicht gekommen waren.

Daran schließt sich nun in der Relation des Perlenfischers das neue Revier, das von Magwitz bis an die Reußische Grenze sich erstreckte und anbefohlnermaßen [106] von dem Perlenfischer zu untersuchen war. Hier erwähnt derselbe in seinem Berichte

1) Der Triebel- oder Bösenbrunner Bach, unterhalb dieses Ortes auch der Tirbler Bach genannt, darin ein groß Stück Fischwasser dem damal. Amtmann zu Voigtsberg zuständig, ein anderes den „von Müffling“ zu Lauterbach und etlichen Unterthanen zu Triebel. Denselben bezeichnete er von Untertriebel an bis zur Elster „fündig,“ und sagt, daß in diesem Jahre 1681 32 Stück ganz helle Perlen, 9 Stück halb helle und 6 Stück verdorbene darinnen gefischt worden seien; –

2) den Feylabach. Dieser enthalte gar nichts, „allein es stünde zu versuchen, wenn er besetzt würde, ob daselbst etwas zu erzeugen sein dürfte. Denn dieser Bach flöße zwischen Tirbel und Pirk und komme von Tröda und Bobenneukirchen, welches Territorium dem Ambte Voigtsberg unmittelbar unterworfen gewesen, nunmehr aber Tirbel und Pirk fürstlich Canzleischriftsässig geworden sei.

Hierauf wandert der Perlenfischer in seinem Berichte in der Elster fort und sagt, daß er bei der Pirkmühle 5 Stück halb helle, von der Pirkmühle bis Weischlitz 6 Stück ganz helle, 6 Stück halbhelle Perlen und ein „verdorbenes“ gefunden habe. Von Weischlitz bis Kürbitz habe es 4 Stück ganz helle, darunter eine besonders große, 8 Stück halbhelle und 2 verdorbene gegeben; von Kürbitz bis Straßberg 5 Stück ganz helle, von Straßberg bis Plauen 3 Stück ganz helle, von Plauen bis Chrieschwitz 4 Stück ganz helle und 1 verdorbene; von Chrieschwitz bis Möschwitz 5 Stück ganz helle, von Möschwitz bis zur Bartmühle (der sogenannten „mittleren Freiheit,“ woselbst Hartenstein in Plauen seine Perlen gefunden hatte) 6 Stück ganz helle und 1 verdorbene, – von der Bartmühle bis Liebau 15 Stück ganz helle, darunter eine ganz große und 2 verdorbene; von Liebau bis [107] zur Renzschmühle 16 Stück ganz helle und 3 verdorbene; endlich von der Renzschmühle bis Elsterbergk, Roschwitz und bis zur reußischen Grenze ist weiter nichts zu finden gewesen. Der ganze Fund betrug also 73 ganz helle, 20 Stück halb helle und 11 Stück verdorbene.“ –

In seinem Berichte erwähnte der Perlenfischer noch, daß in den größeren Tiefen zwischen Plauen und Elsterberg ebenso in verschiedenen Wehren nicht allerwegen gefischt werden könne; ingleichen bemerkte er, daß er bei der Visitation der Gewässer von niemandem gehindert worden sei, und wenn man ihn ja gefraget, was er da zu schaffen, so habe er seinen Amtsschein vorgezeiget, worauf man ihn alsbald in Ruhe seiner Verrichtung habe nachgehen lassen.

Diesen Bericht übersandte der Amtmann Genzsch zu Voigtsberg zugleich mit einem eigenen, in welchem er die Verdienste des Perlensuchers weiter auseinandergesetzet und seine erbetene Gehaltszulage in Erinnerung brachte, am 27. Septbr. 1681 an Herzog Moritz, so wie der Perlensucher selbst nach Vorschrift die eingesammelten Perlen einlieferte und die Folge davon war, daß am 5. Octbr. ein hohes „Bevehlig“ an den Amtmann von Voigtsberg erging[59], in welchem der Herzog [108] den Vorschlägen des Amtmanns ganz beistimmte, auch das neue Plauensche Revier den Perlensuchern in Oelsnitz zur Aufsicht und Begehung überwies, Erhöhung des Salariums des Perlensuchers von 30 auf 60 Gülden. das jährliche Salarium des Perlenfischers von 30 auf 60 fl. erhöhte und demselben gestattete, „daß er seinen jüngeren Bruder diese Wissenschaft mit beibringe und sich seiner Beihilfe mit Aufsicht und Begehung der Gewässer gebrauche“ – – Am 7. November wurde der hochfürstl. Bescheid dem Perlensucher nebst seinem Bruder bekannt gemacht, derselbe aufs Neue zu treuer Pflichterfüllung und strenger Aufsicht anermahnt und schon vom nächsten Quartal an sein Gehalt auf 15 fl. erhöhet, der Bruder aber in Pflicht genommen.

Die nächste Pflichtäußerung des Perlensuchers Joh. Schmirler ging dahin, daß derselbe anzeigte, wie ihm auf dem Wege nach Gera der Fuhrmann Hekel aus Adorf gesagt habe, er besitze ein Perlein, welches seine Tochter auf der Gasse in einen Lappen gewickelt, gefunden und welches er ihm schon längst habe aushändigen wollen, was auch später geschehen. Nach von [109] Herzogs Moritz eingeholter Instruction[60] wurde Heckel sammt Töchterlein ins Amt Voigtsberg den 9. Januar 1682 citirt und ernstlich „um Ursache und Gelegenheit dieser Perle“ befragt. Da dieselben jedoch stets bei ihrer Aussage, dieselben gefunden zu haben verblieb, so wurden sie bis auf Weiteres wieder entlassen. – Eine, andere Anzeige vom Perlensucher Schmirler, nämlich, daß die Frau von Neidtbergk zu Planschwitz dem Goldschmidt Johann Enders in Oelsnitz eine Anzahl ungebohrter Perlen zur Fassung übergeben und dieselben aus ihrem Bache genommen habe, blieb unbeachtet, denn es zog sich ein ganz anderes Ungewitter über den jetzt so schön eingerichteten Perlenfang in den Voigtl. Gewässern zusammen, von dem zu befürchten stand, daß es nach und nach denselben, wenn nicht gänzlich verderben, doch so ans Leben greifen könne, daß ein ferneres fröhliches Gedeihen dieses Naturschatzes unmöglich werde.

[110]
§. 11.
Theilung der Voigtländischen Perlenfischerei in eine Churfürstl. und Fürstl. Sächsische.

Wir haben oben bereits der Theilung der Churfürstl. Sächs. Lande erwähnt, die durch den Tod Johann Georg I., Churfürsten zu Sachsen etc. laut testamentarischer Bestimmung eingetreten ist. Das Voigtland war dabei an den Herzog Moritz von Sachsen-Zeiz gekommen, jedoch nicht ganz unumschränkt; denn dem Churfürsten von Sachsen waren gewisse Hoheitsrechte vorbehalten; namentlich was die Schriftsassen und die geistliche Inspektion betraf, die von demselben auch fortwährend ausgeübt wurden. Die Schriftsassen wurden nach wie vor von dem Churhause Sachsen mit ihren Besitzungen beliehen, und zu Reichenbach war ein Churfürstl. Amt zu Erhebung der churfürstl. Gefälle und Handhabung der churfürstl. Rechte sowie eine geistliche Inspection (Superintendur) aufgerichtet, welche letztere über die churfürstl. Patronatsrechte und Pfarreien im Voigtlande zu wachen hatte. Dahin gehörten alle Stellen, deren Besetzung nicht Privatpersonen zustand. Es scheint nun nicht gefehlt zu haben, daß die Nachricht von dem entdeckten reichen Segen der Elsterperlen damals in alle Welt ausposaunt und verbreitet ward, und so mochte es denn auch geschehen sein, daß man am Churfürstl. Sächs. Hofe zu Dresden davon wieder Kenntniß nahm. In der Voraussicht wahrscheinlich, daß durch die Perlenfischerei im Voigtlande große Schätze gewonnen werden könnten, beschloß nun Johann Georg III. damals Churfürst zu Sachsen einen eigenen churfürstlichen Perlensucher in die ihm gehörigen voigtländischen [111] Perlenhaltigen Gewässer zu senden und den Perlenfang handhaben zu lassen. Zum Churfürstl. Perlensucher Marci, ein Goldschmidt a. Annaberg, als erster churfürstlicher Perlensucher bestallt.wurde ein gewisser Marci, Bürger und Goldschmidt in Annaberg, bestellt, der aber eben so wenig mit der Behandlung der Perlenmuschel bekannt war, als er die Gränzen der Gewässer kannte, in denen dem Churfürsten von Sachsen das Regale des Perlenfischens zustand. Dabei ließ der Churfürst von Sachsen, Johann Georg III., eine Schrift[61] ausgehen, in welcher auf und in den [112] Gewässern, Bächen, Teichen und Brunnen der Schriftsassen das Perlenfischen streng untersagt ward.

Der Commun-Amtmann Gentzsch zu Voigtsberg, also genannt, weil er sowohl dem Churfürsten als dem Herzoge zu Sachsen-Zeiz zum Dienste verpflichtet war, war daher nicht wenig verwundert, als auf einmal der hochfürstl. Perlensucher Johann Schmirler an Amtsstelle erschien und anzeigte, was er erfahren, nämlich, „daß, als er vorige Woche die Elster im Ambte Plauen bis an die reußische Gränze begangen und durchsuchet habe, er von einigen Personen gewarnt worden sei, er möchte sich weiter an diesen Orten, sonderlich wo das Wasser zu schriftsässigen Rittergüthern gehörig, nicht betreffen lassen, denn es hätte der Schösser zu Reichenbach Der neue churfürstl. Perlensucher meldet sich im Amte Voigtsberg.Befehl erhalten, solches fernerweit nicht zu gestatten, und dürfte also wohl gar in Arrest genommen werden;“ – und als sich am 14. Juli früh im Amthause zu Voigtsberg ein Bürger und Goldschmidt aus Annaberg, Marci genannt, einfand, welcher von der churfürstl. Kammer zu Dresden einen Schein producirte und krafft desselben den Amtmann anging, „ihm mit Nachricht wegen des Perlenfangs an die Hand zu gehen, auch dem bisherigen Perlensucher zu insinuiren, daß er sich der Wasser und des Perlenfischens sonderlich an den Schriftsässigen Orten enthalten solle.“ –

Dem Amtmann Genzsch, der das Anbringen des Perlensuchers Schmirler anfänglich für ein Mährchen gehalten und denselben bedeutet hatte, „er solle sich nicht daran kehren, sondern sich seiner Bestellung gemäß bezeigen,“ wurde nun doch die Sache höchst bedenklich; er erklärte dem churfürstlichen Perlensucher Marci, daß in hiesigem Amte keine Wasser oder Bäche anzutreffen, welche den churfürstlichen Schriftsassen zuständig, außer deß von Neidtbergk-Bach zu Bösenbrunn und etliche Stück Wasser an der Elster im Amte Plauen gegen die reußische Gränze hin. Mit diesem Bescheide wurde vorläufig [113] der neue churfürstl. Perlensucher abgefertigt. Die ganze Sache war jedoch dem Amtmann Der Commun-Amtmann Genzsch zu Voigtsberg meldet den Vorfall bei der hochfürstlichen Kammer zu Zeiz und bittet um Verhaltungsbefehle.sehr bedenklich und um sich aller Verantwortlichkeit zu entziehen, beschloß er, Bericht in der Sache an die fürstliche Kammer zu Zeiz, da Herzog Moritz gestorben war, zu erstatten und sich Verordnung zu erbitten, wie der Perlensucher Schmirler, der auf hohen fürstlichen Befehl in Bestallung genommen und ihm der ganze Elsterstrom angewiesen worden, sich bei so gestalteten Sachen weiter verhalten solle. In demselben bezog er sich auf seinem unter 2. Decbr. 1682 sammt den Abriß des ganzen Elsterstroms eingereichten Bericht. Die hohe Kammer ließ nicht lange auf Antwort warten. Schon unter dem 8. Juli 1684 kam die Anordnung, der Amtmann wolle unter Berichtigung eines Irrthums wegen des angezogenen Berichts anzeigen,

„was denn eigentlich vor Churfürstl. Schrifftsässige Oerther sowohl im Ambte Voigtsbergk als Plauen vorhanden, auf deren Güter die Wasserbäche, Teiche und dergleichen, da man Perlen suchet, anzutreffen, auch ob auff dem Elsterstrohm, soweit derselbe durch beide Aemter Voigtsbergk und Plauen geht, von Schriftsassen jemandes eine Jurisdiction, Fischerey oder andere Gerechtigkeit habe, oder selbiger durchgehends in hiesigem fürstlichen Territorio gelegen, auch was ihr sonst Ambts- und Pflichthalber bei dieser ganzen Sache zu erinnern, damit Wir allenfalls die Nothdurft auch ferner erwägen, und was thunlich resolviren können, Antwort der hochfürstlichen Kammer zu Zeiz.inzwischen kann sich der Perlensucher zu Oelsnitz die Begehung der Schriftsässigen Oerther zu Vermeidung fernerer Ungelegenheit in etwas enthalten.“

Schon unter dem 2. August 1684 ließ der Amtmann Genzsch den geforderten Bericht abgehen, in welchem er bemerkte, daß das Rittergut Elster zwar Churfürstl. Sächs. Canzleischriftsässig, allein das Dorf sei vermenget [114] und seien die Güther, wo im Abriß der Perlenfang in der Elster Nr. 1 sich anhebe, fürstlich. Der Mühlhäuser Bach in dem Abriß sub no. 2 sei zwar fürstlich, allein wenn derselbe nach Mühlhausen komme, so sei ein Stück bis in die Elster Churfürstl. Canzlei-Schriftsässig. Zum dritten Der Commun-Amtmann Genzsch erstattet anderweiten Bericht zur hochfürstlichen Kammer.sei der ganze obere Triebler Bach oben und unten fürstlich, in der Mitte aber gehöre ein Stück ohngefähr so weit als Oelsnitz und Voigtsberg auseinander liegen und soweit solcher durch das Dorf Bösenbrunn und selbiges Gebiet gehe, zu solchem Churfürstl. Canzleischriftsässigen Guthe; ferner seien churfürstlich der Raschauer Mühlgraben, die Kürbitzer und Straßberger Fischwasser, das Stück Elster von der Bartmühle an, die Wasser bei der Renzsch- und Franzmühle und die zur Stadt Elsterberg gehörige Strecke der Elster bis an die reußische Grenze. – In seinem Berichte sagte nun der Amtmann von Voigtsberg ferner, daß sich diese Wasser „der Vermengniß halber würden schwer separiren lassen, auch in den hochfürstl. Aembtern, welche vermöge des Großväterlichen Testamentes und Brüderlichen Hauptvergleichs mit allen Juribus, Regalien und Nutzungen ihrer hochfürstlichen Durchlaucht Hr. Herzog Moritzen zu Sachsen höchstsel. Andenkens übergeben, und von deroselben nunmehro in die 27 Jahre geruhig und ohne Einreden gebrauchet und exerciret, auch nur allein die Schriftsassen mit ihren Abgaben und der hohen Botmäßigkeit reserviret worden, also stelle sich dahin, ob der Perlenfang in diesen wenigen Wassern bei solchen Reservaten Sr. Churfürstl. Durchl. werde sonderlichen Nutzen bringen, und muthmaße er, daß diese Sache nur durch gewisse Leute, die bei der Churfürstlichen Kammer dadurch in Aufnahmen und Ansehen zu kommen gedenken[62], rege und der Nutz oder die Beschaffenheit [115] groß gemacht worden sein mag, welches aber sich viel anders finden werde, zumal, wie er vernehme, diejenige Person, welche darzu bestallet, wenig Wissenschaft von der Art des Perlensuchens habe, die Muscheln nur mit einem stumpfen Schnitzer aufschneide und eröffne und dadurch dieselben meistens verderben soll, wie wohl ohne dieß an dem, daß bei jetziger ungewöhnlicher Hitze und Dürre die meisten Bäche ganz ausgetrocknet und die Muscheln ohnedieß häufig sterben und verderben müßten; auch habe er sonsten dem Perlensucher untersagt, daß er sich inmittelst und bis auf fernere Verordnung der Begehung der Schriftsässigen Oerter enthalten solle, allein es berichte derselbe, daß der Churfürstl. abgeordnete Perlensucher sich auch unterfangen, unstreitige Amtswasser zu begehen. Derowegen bitte er um gemessenen Bescheid, wie man in solchem Fall sich gegen ihn bei fernerer Betretung bezeigen solle.“

§. 12.
(Fortsetzung.)

Auf diesen Bericht des Amtmanns zu Voigtsberg wurde von Seiten der hochfürstl. Kammer zwar geantwortet, allein fast will es scheinen, als habe die hochfürstliche Kammer zu Zeiz den Muth nicht gehabt, dieser [116] Sache halber bei der churfürstl. Durchlaucht zu Sachsen ernstliche Vorstellungen zu thun und sich gegen deren Anordnungen zu erheben, denn wir finden, daß dem Amtmann die größte Vorsicht in dieser Angelegenheit anempfohlen und er bedeutet ward, den Churfürstlichen Perlensucher in den Wassern der Schriftsassen nicht zu stören, jedoch den Perlensucher zu Oelsnitz zu instruiren auf die fürstl. Gewässer sein Obacht zu haben und etwaige Uebergriffe sofort zur Anzeige zu bringen, was auch mehrfach geschehen ist. Nichtsdestoweniger konnte der Amtmann harter Anfechtung von Seiten Sr. Churfürstlichen Durchlaucht[WS 9] nicht entgehen. Der churfürstl. Perlensucher, der auf seine Kunst nicht fortzukommen verstand und wenig oder gar keine Perlen einzuliefern vermochte, verdächtigte den Amtmann bei dem Churfürsten, als habe er ihm nicht gehörigen Schutz angedeihen lassen und ihn in seinen Geschäften verhindert, was denn zur Folge hatte, daß unter dem 27. August 1684 ein ernstlicher Verweis von Dresden aus an den Amtmann erging, worauf jedoch der Amtmann sofort seine Erwiderung und Rechtfertigung einsandte und am Schlusse derselben nochmals darauf zurückkam, daß der bestellte churfürstl. Perlensucher durch seine gewaltsame und unerfahrene Eröffnung und Behandlung der Der Perlensucher Johann Schmirler stirbt und sein jüng. Bruder Wolff Adam Schmirler folgt ihm im Amte nach.Perlenmuscheln mehr Schaden als Nutzen stiften werde. Die Zänkereien und Streitigkeiten zwischen dem Churfürstl. und Fürstlichen Perlensucher gingen noch eine Zeit lang fort; während derselben starb aber der bisherige Perlensucher Johann Schmirler im Mai 1685[WS 10] und der alte Perlensucher Abraham Schmirler, der Vater des Verstorbenen, brachte nun beim hochfürstl. Amte zu Voigtsberg seinen jüngsten Sohn Wolff Adam Schmirler „als der bisher zum Perlensucher mit angeführet und gebraucht worden,“ in Vorschlag. Die Churfürstl. und Fürstl. Sächs. in Vormundschaft zu deren Cammersachen Verordnete zu Zeiz beauftragte nun den Amtmann zu [117] Voigtsberg, darüber Erkundigungen einzuziehen, ob der in Vorschlag gebrachte neue Perlensucher „zu solchem Dienst auch qualificirt“ befunden worden, und wenn dieß der Fall, so solle er des Gehaltes halber mit dem Perlensucher, ehe er noch ins Wasser komme, verhandeln und ihm nicht mehr als 40 Mfl. bewilligen. Der Amtmann vollzog den ihm gewordenen Auftrag mit der größten Pünktlichkeit, ließ Vater und Sohn am 9. Juli 1685 an Amtsstelle fordern und theilte ihnen die hohe Willensmeinung mit, worauf sie dann bezüglich des ersten Punktes, die Tüchtigkeit und Wissenschaft im Perlensuchen anlangend, vollkommen zufriedenstellende Erklärungen abgaben; denn in seinem darüber aufgenommenen Protokoll sagt der Amtmann:

„– und befinden allenthalben so viel, daß diese Verrichtung niemandt anders als ermelten Perlensuchers vorgeschlagenem jüngsten Sohne Wolff Adam Schmirlern, maßen auch sonsten niemanden in dieser gegendt dergleichen Wissenschaft habe, aufzutragen sei. Denn derselbe sei 26 Jahre alt und ein mannbarer Kerl, hätte über 10 Jahre lang nebenst dem Vater und Bruder dem Perlensuchen schon beigewohnet und wisse von allem guten Bescheid, nachricht und anzeugung seiner wissenschaft zu thun“ u. s. w. –

Hinsichtlich des zweiten, die Verminderung des Gehaltes von 60 auf 40 Mfl. betreffend brachten sie ein, „daß sie mit 40 Mfl. nicht wohl zufrieden sein könnten, weil die schriftsässigen Wasser so jetzo wegfielen, den wenigsten theil der neuen Plauischen Refier austrigen und dahero bäten, daß es bei 50 Mfl. bewenden möchte.“ Der Amtmann versuchte zwar die Perlensucher zu Annahme des verminderten Gehaltes von 40 Mfl. zu bewegen, auch sprach sich die hohe Bestätigung am 11. August 1685 nur dahin aus, daß die Bestallung nur mit 40 Mfl. erfolgen solle, in Folge jedoch wiederholter Bittstellung von Seiten der Perlensucher ging endlich [118] aus Zeiz am 20. Februar 1686 der Befehl ein, den Perlensuchern noch acht Gülden zu gewähren und quartaliter gegen Quittung 12 Mfl. auszuzahlen. Auch damit war dem Perlensucher Wolff Adam Schmirler noch nicht Gnüge gethan; er richtete vielmehr unter dem 5. April 1688 an den indeß zur Regierung gekommenen neuen Landesherren Moritz Wilhelm ein neues Gesuch und bat, seinen Gehalt von 48 Mfl. jährlich noch um 12 Mfl. zu verstärken. Herzog Moritz Wilhelm willfahrtete dem Gesuche nun in so weit, daß er dem Perlensucher zu Oelsnitz noch 7 Mfl. widerruflich bewilligte, womit jedoch der Perlensucher immer noch nicht zufrieden war sondern fortwährend um Erhöhung des Gehaltes auf 60 Mfl. anhielt. Er benutzte dazu jetzt den Zeitpunkt, als er im Jahre 1688 die gefundenen Perlen persönlich an den Hof zu Zeitz ablieferte, bei welcher Gelegenheit er zugleich das Versprechen gab, seine Wissenschaft einen anderen tüchtigen und zuverlässigen Menschen zunächst aber aus seiner Familie zu lehren, damit dieselbe niemals verloren gehen könne. Herzog Moritz Wilhelm entsprach jetzt dem Wunsche des Bittstellers und ordnete in einem Rescripte vom 30. October 1688 an, den Perlensucher unter den gestellten Bedingungen und Anerbieten die gewünschten 60 Mfl. quartaliter auszuzahlen.

Der neuangestellte Perlensucher bewies sich jetzt in seinem Berufe äußerst thätig, er zeigt nicht nur beim Amte Voigtsberg an, daß der Beschwerden des neuen Fürstl. Perlensuchers Wolff Adam Schmirlers. Churfürstl. Perlensucher Marci widerrechtlich den Magwitzer Bach begangen und die Muscheln elendiglich verderbet und zerstöret habe, sondern daß auch dem Perlenfang großer Schaden geschähe durch die großen ästigen Bäume, so die Unterthanen zum Wasserbau an der Elster gebrauchten, sowie der vielen Weiden und Erlen die an der Elster sich befänden, wodurch den Muscheln das zu ihrem Gedeihen so nöthige Sonnenlicht entzogen würde, besonders habe [119] er in der Plauischen Revier bemerkt, daß viele zerschlagene Muscheln auf den Wiesen umher gelegen seien, welcher Unfug unstreitig von den Fischern in jenen Gewässern verübt worden sei. Der Amtmann zu Voigtsberg erließ nun unter den 31. März 1691 an die Richter in den an der Elster und anderen Perlengewässern gelegenen Orten ein Patent, in welchem er die Unzuträglichkeiten bei Uferbauten streng untersagte, und das Reinigen der Ufer von übermäßigen Gesträuch und Erlen anordnete; an den Rath zu Plauen erließ er aber eine Aufforderung, dem Unfuge der dortigen Fischer zu steuern und gegen die Sachfälligen beim Amte Der bisherige Churf. Perlenfischer Marci stirbt, und sein Amt wird dem Hufschmied Christian Röder übertragen.Voigtsberg Anzeige zu thun, „damit nach Inhalt des gnädigsten Befehls mit gehöriger Inquisition und Bestrafung oder sonst nach Befinden gegen dieselben verfahren werden könne“ – Auf dießfalls erstatteten Bericht trug die fürstl. Regierung Bedenken, in die Gerichtsbotmäßigkeit der Stadt Plauen den Amtmann zu Voigtsberg eingreifen zu lassen, und forderte von ihm Bericht ein, in wie weit sich sein Commissoriale erstrecke. Dieser erklärte darauf, „daß sich das Recht auf ein Reservatum bei der Vererbung der Gerichte gründe, in dem, wie ihm wissend, Ihre hochfürstliche Durchlaucht sowohl zu Oelsnitz als auch zu Plauen die Cognition und Abstrafung in Sachen der Regalia, Intradem und Intresse betrff., immediate auch ungesucht der Obrigkeiten sich reserviret und vorbehalten, Reservata und Fürstl. Befugniß er auch jederzeit in vorgefallenen Sachen in hiesigem Amte exercirt und behauptet, deßhalb habe er auch davor gehalten, daß die Cognition, inquisition und Abstrafung bei dem Perlenfang betreffende Vergehen per viam commissionis an keinem anderen Orte als allhier füglich vorgenommen werden könne.“ – Mit dieser Antwort scheint man am sächs. Hofe zu Zeiz wohl zufrieden gewesen zu sein, denn wir lesen nicht, daß eine andere[WS 11] Anordnung oder Abänderung gestellt worden ist.

[120] Mittlerweile ereignete sich etwas, was abermals eine umständliche Erörterung nöthig machte. Der bestellte Churfürstl. Perlensucher Marci, der zeither die Gewässer der Abermalige Beschwerde des Fürstl. Perlensuchers Schmirler über die Ein- u. Uebergriffe d. neuen Churf. Perlenfischers.Schriftsassen beaufsichtigt und durchfischt hatte, war gestorben und an seine Stelle ein gewisser Hufschmied in Oelsnitz, der Schwiegersohn des alten verstorbenen Perlensuchers Abraham Schmirler, Namens Christian Röder, getreten, der von nun an nicht nur in Churfürstl. Wassern den Perlenfang betrieb, sondern sich dabei auch manche Uebergriffe in die Amtswasser erlaubte. Der fürstl. Perlensucher Wolff Adam Schmirler sah sich deshalb veranlaßt, bei dem hochfürstl. Amte zu Voigtsberg die Anzeige zu machen, „daß der neue Perlensucher sich unterfange, in den unstreitig Sr. Fürstl. Durchlaucht zu S.-Zeiz zustehenden Gewässern Perlen zu suchen und seine vermeinte Kunst zu produciren. Er habe dieß auch in den Oelsnitzer Wassern gethan und beim Nachsehen habe er gefunden, daß er zwar die Muscheln geöffnet und auch einige Perlen herausgenommen, dabei aber dieselben so beschädigt und „zerklözt“, daß dieselben elendiglich verderben und zu Grunde gehen müssen. An 30, 40 und noch mehr Muscheln habe er dort umher verderbt gefunden. Wenn diesem Unfuge Dießfallsiges Schreiben des Communamtmanns Genzsch an den Churf. Amtsschöffer zu Reichenbach.nicht gesteuert und gewehrt würde, so stehe wenigstens in den Churf. Wassern der Perlenfang in Gefahr, in 30 bis 40 Jahren ganz aufzuhören.“ – Der Amtmann zu Voigtsberg zeigte deshalb diesen Vorfall den Churfürstl. Amtsschösser zu Reichenbach an, erklärte, daß es seine Pflicht ebenfalls mit sei, für das Interesse des Hohen Churfürstl. Hauses zu sorgen, daß der neuangestellte Perlensucher Alles zu Grunde richte, wie er an Ort und Stelle wahrgenommen habe, daß er sein Befugniß zu weit ausdehne und auch in den Oelsnitzer Fischwassern sein verderbliches Wesen treiben wolle, unter dem Vorgeben, als gehöre solches Wasser unter das schriftsässige Gut Raschau, was jedoch ein Irrthum sei, wie aus dem beigefügten Lehnbrief [121] von Churfürst August des Näheren zu ersehen. Ueberdieß sei der Ueberbringer dieses Schreibens, der fürstl. Perlensucher Schmirler beauftragt, dem Herrn Amtsschösser auf Verlangen noch etwaige weitere Mittheilungen zu machen. Der Schösser zu Reichenbach, Paulus Weidlich erklärte in einer Zuschrift am 6. Aug. 1691, daß er über die angeführten Beschuldigungen nähere Antwort des Churf. Amtsschösser zu Reichenbach.Erkundigungen einziehen, auch wolle er wegen der Raschauer streitigen Gebietsfrage nähere Nachfrage halten.

§. 13.

Wir haben bereits erzählt, daß dem Perlensucher Adam Schmirler unter dem 30. October 1688 die volle Besoldung von 60 Mfl. wieder gewährt worden ist, unter der Bedingung, daß er jemanden in seiner Freundschaft und wenn da niemand vorhanden, einer anderen zuverlässigen Person die Wissenschaft des Perlensuchens lehren solle, damit im eintretenden Todesfalle dieselbe nicht verloren gehe; allein der Perlensucher Adam Schmirler scheint sich mit Erfüllung dieses Versprechens nicht übereilt zu haben, weshalb unter den 20. October 1692 ein Befehl von Herzog Moritz Wilhelm an den Amtmann zu Voigtsberg abging, den Perlensucher zu Erfüllung seiner Pflicht und seines Versprechens ernstlich und dringend anzuhalten. Auf Erfordern an Amtsstelle den 7. Januar 1693 erklärte sich der Perlensucher hierzu nicht nur sofort bereit, sondern bemerkte auch, daß er bereits im vorigen Sommer seinen Schwiegervater „Leonhard Thümler“ mit im Wasser gehabt und demselben seine Wissenschaft gelernt habe, worauf denn [122] der Amtmann dessen sofortige Verpflichtung anordnete, die denn auch alsbald erfolgte.

Die Perlensucher scheinen jetzt mit ganz besonderer Verbot des Amtmanns zu Voigtsberg an den Stadtrath zu Oelsnitz wegen Verunreinigung der Elster.Aufmerksamkeit über die Perlengewässer gewacht und alles zu verhindern gesucht zu haben, was nur irgendwie auf den Perlenfang nachtheilig einwirken konnte. Dieß gab denn auch Veranlassung zu einer kleinen Fehde zwischen dem Amte Voigtsberg und dem Stadtrathe zu Oelsnitz, welcher die meisten offenen Plätze der Stadt, wo die Bürger sonst das Kehricht und andere purgamenta urbis hingeschüttet, eingezogen und zu Gärten ausgethan, dafür aber die Anordnung getroffen hatte, daß dergleichen Unflath für die Zukunft auf den Holzanger geführt und daselbst in die Elster geschüttet werden solle. Die Perlensucher hatten dieß als sehr nachtheilig für die Perlenmuscheln beim Amte Voigtsberg angezeigt und dieses erließ nun von Amtswegen eine Erinnerung und Aufforderung an den Stadtrath zu Oelsnitz, diesem unschicklichen Gebahren zu steuern. Dieß gab dem damaligen Bürgermeister Keil in Oelsnitz, einem auf der Feder wohl bewanderten aber etwas spitzigen Mann, im Namen des Raths, der ohnehin nicht selten mit demSpitzige Antwort des Stadtraths zu Oelsnitz. Amte Voigtsberg in Reibung und Anfechtung gerieth, Veranlassung, in einer sarkastischen und spitzigen Zuschrift, in welcher er den Denuncianten einen bösen Menschen und tückischen Lügner nannte sich über diese Angelegenheit weiter auszusprechen.

Auf diese Zuschrift des Bürgermeisters und Raths der Stadt Oelsnitz entgegnete unter den 16. Juni 1694 der Amtmann zu Voigtsberg, „wie er nicht dafür halte, daß ein hochwohlweiser Rath zu Oelsnitz über diese Anzeige Ursache gehabt habe, so in Harnisch zu gerathen, sich so zu erzürnen und mit Abermalige Aufforderung des Amtmanns zu Voigtsberg.Injurien um sich zu schmeißen, es sei ihm ja nicht an das Rathszepter gegriffen worden; er habe überdieß den Unfug selbst zugestanden und die Abstellung angeordnet; was aber das angeordnete Abwerfen des Kehrichts vom Stege bei der Jahnmühle [123] anlange, so könne dieß schlechterdings nicht geduldet werden, indem dadurch der Elsterfluß verunreinigt und den Muscheln allerdings großer Schaden geschehen könne, es werde daher dieser Anordnung des Stadtraths amtshalber nochmals widersprochen und der Rath ersucht, solches gänzlich abzuschaffen und zu verbieten, sonst würde er sich zu Verhütung solcher schädlicher Neuerungen veranlaßt finden, unterthänigsten Bericht an Se. Herzogl. Durchlaucht zu erstatten und sich weitere Befehle einholen.“

Hatte der Stadtrath zu Oelsnitz schon das erste Ansinnen des fürstl. Amtes zu Voigtsberg schief aufgenommen und spitzig beantwortet, so wurde er jetzt vollends Feuer und Flamme, schalt den Anbringer dieser Sache nochmals einen Lügner und Verleumder, führte seine frühere Verantwortung noch weiter aus, seine Anordnung wegen der Abwerfung des Kehrichts vom Stege unter der Jahnmühle weiter begründend und rechtfertigend. Zum Schluß sagte er: „Wenn man nun comparative von der Sache Nochmalige Verantwortung u. Verwahrung des Stadtraths zu Oelsnitz.reden und erwegen will, was bey großem Schnee undt starkem Regen durch die von den Bergen abschießenden Wasser und Bäche vor allerhandt Wust und Unlust in die Elster geführet wird, so müßten nach des Herrn Amtmanns Urtheil die Perlenmuscheln schon längst verschüttet und vergraben worden sein, worüber man doch unsers Wissens bis Dato keine Querelen gehört. Im übrigen stehen wir dem Herrn Amtmann in Sachen, die keine gewisse determination haben, undt ernstlich cognition erfordern, als Schriftsässig keine jurisdiction über Uns zu, ob wir Uns in unterthänigkeit gleich gern bescheiden, daß Ihm das hochfürstl. Landesherrschaftliche Interesse zu beobachten obliege, depreciren auch dahero die Arth, uns also ironice zu tractieren, damit auch wir mehren Glimpfs uns zu gebrauchen haben möchten, als die wir allstets gerne verbleiben u. s. w.“

Da der Stadtrath sich nicht fügen wollte, vielmehr [124] mit Einschütten des Unflaths vom Stege unterhalb der Jahnmühle in die Elster gemeine Bürgerschaft fortfahren ließ, so erstattete Der Amtmann erstattet Bericht an Herzog Moritz Wilhelm.nunmehr der Amtmann Bericht an seinen Landesherrn, Herzog Moritz Wilhelm zu Sachsen Zeitz, setzte den Unfug klar auseinander, auf den Schaden hinweisend, der dadurch nach dem sachverständigen Urtheil des Perlensuchers den Muscheln zugefügt werde, machte dabei auf den respectwidrigen Ton und Schreibart des Stadtraths zu Oelsnitz aufmerksam „der sich schon eines glimpflicheren Styls gegen das Ambt gebrauchen könne, auch nicht über einen solchen geringen Quark und Koth eine Contradiction anmaßen möge“; deutete endlich noch auf die Anmaßung hin, welche die Oelsnitzer durch Geltendmachung ihrer Schriftsässigkeit ausgesprochen hätten und bat zuletzt, „Sr. Hochfürstl. Durchlaucht wolle solche, des Raths unziehmende Anmaßung und schädliche neuerungen, auch dabei wieder das Ambt und dessen dependirende Bediente schimpfliche Bezeugungen und Schmähungen, zumahle auch mit dem Kehrichteinschütten des Perlensuchers anzeige nach noch immer fortgefahren werde, ferner nicht gedulden und nicht nur das Kehrichteinwerfen ins Wasser, sondern auch die angemaßte Widersprechung der Ambtsbothmäßigkeiten und Jurium bey nahmhafter Strafe dem Rathe inhibiren, wie nichts weniger demselben mit Nachdruck andeuten lassen, „daß Sie sich dergleichen imperiösen Styli in jeglichen, dem Fürstl. Abmtsrespect zuwider lauffenden Schriften künftig enthalten, dem Perlensucher wegen der ungebührlichen Schmähungen Satisfaction zu geben und die deshalb verursachten Unkosten abtragen sollen. Denn sollte solches nicht geschehen und diese ungebührlichen Bezeigungen dem Rathe also hingehen, so würden Sie in ihrem Hochmuth nicht nur gestärket, sondern auch ein Diener abgeschrecket werden, wenn er gleich etwas Ew. Hochfürstl. Durchl. Interesse zuwider laufendes vermerkete, solches im Ambt oder sonst wegen [125] unterbleibenden Schutzes, zu veroffenbahren und hätten also Ew. Hochfürstl. Durchl. den größten Schaden und Nachtheiligkeiten davon zu gewarten.“

Im Munde des voigtländischen Volks läuft das Sprüchwort um: „wie man eine Resolution des Herzogs Moritz Wilhelm und abfällige Bescheidung des Stadtraths zu Oelsnitz.Sache einberichtet, so kommt sie wieder!“ Dieß ging hier wörtlich in Erfüllung. Die Fürstl. Durchlaucht zu Zeiz, Herzog Moritz Wilhelm, gab nicht nur dem Amtmann in allen seinen Anordnungen vollkommen recht und schützte ihn in seinen Aemtern und Würden, sondern er verwieß auch dem Stadtrath zu Oelsnitz sein Gebahren alles Ernstes und forderte ihn auf, nicht nur sofort den gerügten Unfug abzustellen, sondern auch dem Amtmann den gebührenden Respect und die schuldige Achtung zu erweisen, womit denn dieser ärgerliche Handel sein Ende erreichte.

Wie früher an den Rath zu Oelsnitz, so erließ der Amtmann zu Voigtsberg unter dem 27. Septbr. 1694 eine Aufforderung an den Rath zu Adorf, den Lohgerbern daselbst aufzugeben, daß sie das Wasser in der Elster durch Einschütten der Lohe und anderer Unreinigkeiten nicht ferner verunreinigen möchten, weil dadurch dem Perlenfang nach der Anzeige der Perlensucher großer Schaden geschehe; eine gleiche Anderweite Verbote des Amtmanns zu Voigtsberg, die Elster zu verunreinigen.Aufforderung geschah an den Grafen Johann Ernst zu Tettenbach auf Tirbel und Pirk, an Hrn. Ulrich von Neidtbergk auf Planschwitz wegen Dobeneck und Stein, an Hrn. Hannß Carl von Gößnitz zu Weischlitz und an den Chur- und Fürstl. Sächs. wohlbestallten resp. Amtmann und Creyßsteuereinnehmer zu Plauen, Herrn Graen auf Taltitz, weil der Perlensucher angezeigt hatte, daß auf den Wiesen an der Elster zwischen Oelsnitz und Plauen viel große dickschattige Bäume sich befänden, welche die Sonne von den Perlenmuscheln abhielten und so das Wachsthum verhinderten, auch setze sich zu Winterszeit das Eis an die Wurzeln, wodurch hernach bei aufgehendem Wetter die Muscheln durch die Eisschollen zu Grund aus zerstöret und weggeführet würden, also [126] dem hohen Regali des Perlenfangs großer Schaden geschehe, die nachdrücklichste Verfügung zu treffen, daß jeder auf seinen Grund und Boden die jungen Bäume an der Elster ausschneideln, die alten aber einhauen und sonderlich die Wurzeln, wo selbige in die Elster gehen, wegräumen und ausrotten zu lassen. Diesen Verfügungen scheint man allenthalben willig nachgekommen zu sein, denn wir lesen nicht, daß irgendwie dagegen eine Ausstellung gemacht worden wäre.

§. 14.

Es ist früher schon gesagt worden, daß der Perlensucher zu Oelsnitz Wolff Abraham Schmirler gegen Sr. Fürstl. Durchlaucht die Verpflichtung hatte eingehen müssen, einen zuverlässigen Mann aus seiner Freundschaft und Familie oder einen anderen sicheren Mann die Wissenschaft des Perlenfangs zu lehren, damit bei eintretendem Todesfall die Wissenschaft nicht verloren gehe, es ist auch bereits gemeldet, daß derselbe dieser Anforderung insofern nachkam, als er seinen Schwiegervater Leonhardt Thümler in Perlensuchen gehörig unterrichtete, worauf dieser in Pflicht genommen ward. Dieser Leonhardt Thümler brachte jetzt selbst eine Störung in das Perlenwesen. Bekanntlich war er bloß für den Fall unterrichtet und angenommen worden, beim Absterben des jetzigen Perlensuchers ohne Leibeserben den Perlenfang fortzusetzen, eine Besoldung wurde ihm vorläufig noch nicht zu Theil. Allein Thümler wollte seine Kunst und Wissenschaft nicht umsonst erlernt haben, und war ernstlich bemüht, sie an den Mann zu bringen. [127] Hierzu fand er die beste Gelegenheit in den Churfürstl. Schriftsässigen Perlengewässern. Die oben gemeldete Anzeige des Amtmanns zu Der Churfürstl. Schösser zu Reichenbach sucht Leonhardt Thümlern als Perlensucher in Churf. Dienste zu ziehen.Voigtsberg an den Churf. Schösser zu Reichenbach hatte diesem die Augen geöffnet und er hatte sich an Ort und Stelle überzeugt, daß dieser Christian Röder nichts weniger als zum Perlenfang geschickt sei und daß derselbe Alles verderbe. Man trachtete daher alles Ernstes nach einer anderen, in dieser Kunst und Wissenschaft besser unterrichteten Person, und fand diese in dem für den fürstl. Perlenfang in Vorsorge unterrichteten Leonhardt Thümler in Oelsnitz. Man trat mit ihm in Unterhandlung und bot ihm die Bestallung als Churf. Sächs. Perlensucher mit einem gewissen jährlichen Gehalte an. Ehe jedoch Thümler diesem Anerbieten förmlich Folge leistete, obschon er die Churf. Gewässer schon mehrmals untersucht hatte, wendete er sich noch an den Herzog Moritz Wilhelm, dem er zum Dienst eidlich verpflichtet war und bat um eine Besoldung, da er sich sonst gezwungen sehe, bei den harten und nahrungslosen Zeitläuften die Churfürstl. Bestallung anzunehmen. In seinem Schreiben sagt er, „der Churf. Amtsschösser zu Reichenbach habe ihn vor kurzer Zeit zu sich kommen lassen und ihm zu vernehmen gegeben, welchergestalt Ihr Churf. Durchl. zu Sachsen unterthänigst hinterbracht sei, es sollten nicht alleine die zu denen Churf. Schriftsässigen Rittergütern Leonhardt Thümler verlangt einen festen Gehalt.gehörige Stücke Wasser in der Elster und andern edlen Bächen gar sehr in vergangener Zeit durch einen unerfahrenen Perlensucher ruinirt worden sein, sondern sich wohl auch gar Italiener und andere fremde Persohnen einschleichen und in ermangelung sonderbahrer Aussicht, in sothanen Wassern denen Perlen nachstellen und dahero Dieselben gnädigst anbefehlen, eine gewisse und verständige Person in Bestallung zu nehmen u. s. w.“

Herzog Moritz war über dieses Gesuch nicht wenig befremdet. Sofort wendete er sich an den Amtmann zu [128] Voigtsberg und trug diesen auf, deshalb weitere Erkundigungen einzuziehen, auch gedachten substituirten Perlensucher Verfahren von Seiten des hochf. Justizamtes Voigtsberg gegen Leonhardt Thümlern.Leonhardt Thümler darüber an Amtsstelle zu vernehmen und denselben auf seine übernommene Verpflichtung zu verweisen. Schon am 8. September 1695 ließ der Amtmann Gentzsch den benannten substituirten Perlensucher nebst seinem Eydam Wolff Abraham Schmirlern vor sich fordern, trug ihnen den fürstl. Befehl mit Ausschluß des letzten Punktes vor und verwieß es ihm, daß er sich unterfangen habe, nach anderer und zwar churfürstl. Bestallung zu trachten, daß dieß ganz und gar gegen seinen abgelegten Eid sei und daß auch Ihre hochfürstl. Durchlaucht Ihme uff keine andere Art concedirt hätte, das Perlensuchen zu erlernen. Thümler bezeigte sich jedoch gegen diese Verwarnung ganz trotzig, meinte, „man könnte es ihm nicht wehren, anderer orten durch seine Wissenschaft ein Stück Brod zu erwerben, wie er denn sich und die Seinen ernehren wollte; sintemahlen er von dem Perlensuchen allhier nichts zu gewarten hätte und gleichwohl misse er sein Handwerk und anderen Verdienst darüber versäumen und es sich sauer werden lassen u. s. w.“ Trotz aller Vorstellung blieb Thümler bei seiner trotzigen Ansicht und erklärte, daß, wenn man ihm die Bestallung anzunehmen verwehren wolle, er seine Güther in Oelsnitz verkaufen und unter das Churfürstliche sich wenden würde. Auf nochmalige Verwarnung an seinem Eide festzuhalten, wurde Thümler entlassen und bereits unter dem 5. Septbr. Bericht an Herzog Moritz Wilhelm erstattet, in welchem das störige Verhalten Thümlers klar auseinandergesetzt und der Vorschlag gemacht wurde, daß der jetzige Perlensucher Adam Schmirler etwas von seinem Gehalte, wenn er ihn beim Perlenfang gebrauchte, abgäbe. Dabei ertheilte der Amtmann dem bisherigen Perlensucher hinsichtlich seiner Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit das beste Zeugniß, der sich niemals mit Italienern, Juden und anderen [129] dergleichen Personen und Gesindel eingelassen habe und allenthalben in bestem Rufe stehe. Auf diesen Bericht Leonh. Thümler soll wegen seines pflichtwidrigen Betragens mit 14 Tagen Gefängniß bestraft werden.erfolgte schon am 24. October ein hochfürstl. Bescheid, nach welchem Leonh. Thümler wegen seiner pflichtwidrigen Handlungen mit 14tägigem Gefängniß belegt und bedroht wurde, daß, wenn er sich dessen noch einmal unterfangen würde, eine weit härtere Strafe eintreten würde, auch solle der Amtmann den Verkauf seiner Güter ohne fürstl. Specialbefehl keineswegs gestatten. Zugleich sollte der Amtmann darüber Bericht erstatten, welche Bewandtniß es mit den Bächen habe, welche der Perlensucher zu Herzog Moritzens Zeiten besucht habe und in denen er zuweilen schöne Perlen gefunden, und zu welcher Zeit diese von den Churf. eingezogen worden. In seinem deshalb erneut erstatteten Bericht sagte er, daß früher alle perlenhaltigen voigtländischen Bäche vom Perlensucher in Oelsnitz durchfischt worden seien, dieß aber dann aufgehört habe, als von Churfürstl. Seite dagegen Einsprüche bezüglich der zu den schriftsässigen Gütern gehörigen Wassern erhoben worden, was im Jahr 1683 geschehen. Bezüglich der angeordneten Bestrafung des substituirten Perlensuchers Leonhardt Thümler machte der Amtmann den unmaßgeblichen Vorschlag, Thümlern nach Zeiz vor die Kammer zur Verantwortung und Bestrafung zu fordern, da Thümler die ganze Leonh. Thümler wird nach Zeiz gefordert.Schuld auf ihn, den Amtmann zu werfen suchen und ihn daher nur noch mehr verdächtigen und beim churf. Amte anschwärzen werde, als es bisher bereits geschehen sei. Am 17. Januar erfolgte die fürstl. Vorladung Thümlers nach Zeiz, was ihm am 20. Januar 1696 bekannt gemacht und er bedeutet wurde, daselbst den 22. ejusdem bestimmt einzutreffen, was ebenfalls mittelst Bericht vom 20. Jan. der fürstl. Kammer angezeigt wurde. Aber dieser Vorladung wollte Thümler nicht Folge leisten, schützte den weiten Weg und das üble Wetter vor, und bat, man möchte ihm den Bericht des Amtmanns abschriftlich [130] mittheilen. Herzog Moritz holte deshalb das Gutachten des Amtmanns zu Voigtsberg ein, der sich dahin erklärte, „daß dergleichen Weitläufigkeit und Ausflüchte in einer Sache, welche Ew. Hochf. Durchl. Hohe Regalien berührten, dem Perlensucher füglich nicht zu gestatten, zumahl die Begünstigung ex actis und meinem auch des Amtsschreibers pflichtmäßigen Registraturen und Berichten offenbar, und gar nicht zu befinden, was gedachter Perlensucher zu seiner Entschuldigung oder Bemäntelung einzuwenden haben könne, und würde meinem Beamten schwehr fallen, wenn er in dergleichen herrsch. Sachen mit jedwedem einen Proceß führen und dergl. Verbrechen als PartheySachen tractirt werden sollten“ u. s. w.; worauf denn Herzog Moritz an den Amtsschösser Genzsch den Befehl abgehen ließ, den substituirten Perlensucher Leonhardt Thümler mit seinem Gesuche abfällig zu bescheiden und denselben zu eröffnen, daß er ohnfehlbar den 11. März vor der Leonh. Thümler wird als Perlenfischer angestellt.fürstl. Cammer zu Moritzburg zu erscheinen habe, um ferneren Bescheids gewärtig zu sein. Ob und welche Strafe Leonhardt Thümler von der Fürstl. Kammer erhalten habe, wird nicht gemeldet; allein fast will es scheinen, als ob dieser Vorbeschid für denselben statt nachtheilig, nur vortheilhaft ausgefallen ist. Denn wir finden, daß von Herzog Moritz Wilhelm unter dem 6. October 1696 demselben eine jährliche Besoldung von dreißig Gülden an Gelde, und sechs Scheffel Korn Dresdnisch Maaß, auch sechs Klaftern Holz auf sein eignes Schläger- und anfuhrlohn gewährt wurde und der Amtsschreiber Engelschall Auftrag erhielt, solche Besoldung und Accidenzien an denselben zu verabreichen.

§. 15.

Der neue Perlensucher scheint seiner überkommenen Bestallung von nun an mit allem Fleiß nachgekommen [131] zu sein; um dem Herzog die von ihm gefundenen Perlen selbst überreichen zu können, wanderte er zu Anfang des Monats October nach Zeiz und nahm zugleich die von seinem Schwiegervater, dem Perlensucher Wolff Adam Schmirler in diesem Jahre angesammelten Perlen mit, unter denen sich 85 Stück ganz helle befinden sollten. Bei der Nachzählung in Zeiz fanden sich jedoch bloß 83 dergleichen vor, weshalb Herzog Moritz Wilhelm den Amtmann Leonhardi zu Voigtsberg ernstlich anging, Schmirlern sofort vor sich zu fordern und ob er etwa aus versehen die zwei ermangelnden Perlen noch bei sich oder was es sonst damit vor eigentliche Beschaffenheit habe, mit Fleiß von ihm zu vernehmen, auch sodann die Bewandniß fördersamst unterthänigst zu berichten.“ – Dieß geschah am 18. October 1697 und der Perlensucher Wolff Adam Schmirler erklärte, daß die angegebene Zahl 85 lediglich auf einem Versehen beruhe; es seien derselben bei der Absendung nicht mehr denn 83 gewesen, allein weil die Abzählung Abends bei Licht geschehen sei, so sei wahrscheinlich dieser Irrthum mit untergelaufen. Von dem Verdachte etwa, als habe er dieselben mit Fleiß zurückbehalten und unterschlagen wollen, solle ihn Gott bewahren; denn wenn er dieß beabsichtigt hätte, so hätte er ja nur 83 in dem Verzeichniß aufzuführen nöthig gehabt. Zum Beschlusse bat er noch, man möge ihm dießmal dieses Versehen nachsehen. Dieß geschah, jedoch wurde der Amtmann von Herzog Moritz Wilhelm ernstlich bedeutet, die Perlensucher zu gewissenhafter und ordnungsmäßiger Ablieferung scharf anzumahnen.

Der neue Perlensucher Leonhardt Thümler suchte seinen Fleiß und seine Thätigkeit noch dadurch dem Herzog Moritz darzuthun, daß er sich bei der fürstl. Renthkammer zu Zeiz beschwerte, wie wegen der an den Elsterbächen auf beiden Seiten längst herunter stehenden starken und vielen Erlen und Weidenbäume die Perlen [132] in ihrem Wachsthum und Gedeihen gehindert würden dadurch, daß ihnen das Sonnenlicht entzogen würde. Der Amtmann zu Voigtsberg erläßt auf Anregung des neuen Perlensuchers ein neues Ausschreiben zu Reinigung der Perlengewässer.Herzog Moritz forderte deshalb den Amtmann zu Voigtsberg auf, deshalb die erforderlichen Anordnungen zu treffen und dieser gehorsammte seinem Herrn dadurch, daß er sofort die anbefohlne Aufforderung an den Grafen von Tettenbach auf Tirbel und Pirk, den Churf. Kriegscommissarius im Voigtlande Ulrich von Neidbergk zu Planschwitz wegen Dobeneck und Stein, die sämmtl. Herren Gebrüder und Gevettern von Zedtwitz auf Krugsreuth, Neidbergk, Schönbach, Asch und Elster wegen ihrer Unterthanen zu Elster[63], Herrn Hans Carln von Gößniß auf Weischlitz. Hrn. George Wolfgang von Gößnitz zue Jugelsburgk, den Chur- und Fürstl. S. wohlbestallten resp. Amtmann und Creyßsteuereinnehmer zu Plauen, Hrn. Christian Wilhelm Gran zu Taltitz, den Churf. S. Gemeinschaftlichen Amtmann Hrn. George Carl Gentzschen auf Freybergk wegen seiner Unterthanen zu Rebersreuth ingleichen in Abwesenheit seines Herrn Bruders Ernst Ferdinand Gentzsch wegen Magwitz, den Rath zu Oelsnitz, Adorf und Markneukirchen, den Stadtvoigt Garisch und Gottlob Pfretzschner zu Oelsnitz wegen Unterhermsgrün, den Gerichtsverwalter zu Mühlhausen, den Tanzermüller zu Oelsnitz, den Besitzer der Steinmühle, den Müller zu Hundsgrün und auf der Aalraunmühle ergehen ließ. Im Ganzen genommen, scheint man den Anordnungen des Amtmanns willfährig nachgekommen zu sein, nur der Besitzer der Aalraunmühle bat, man möchte ihm einige große Erlen, die übrigens ganz ausgeschneidelt seien, und er zum Mühlenbau nothwendig brauche, stehen lassen, was auch gewährt wurde, und der Rath zu Oelsnitz erhob sich [133] gegen diese Anordnung, dieselbe als unnöthig und zweckwidrig darstellend, und führte an, „daß der Vater des jetzigen Perlensuchers Einwendungen des Stadtraths zu Oelsnitz wegen des Abhauens der Erlen an der Elster.Abraham Schmirler, welcher diesem Wergk gerauhme Jahre vorgestanden, ausdrücklich verboten haben solle, daß wegen der Perlen Muscheln die Erlen am Ufer der Elster nicht abgehauen werden möchten, worüber der Pfarrer zu Würschnitz Hr. Christian Gottlieb Jahn und Nikol Geigenmüller, Müller auf der Allraunmühle Zeugniß geben können, daß 2., zu Jahr im Sommer der Perlensucher Leonhardt Thümler unter dem sogenannten Usch oder Mühlgrundwerke bei der Steinmühle, als der jetzige Besitzer Christian Friedrich Strauß solch Grundwergk herausreißen und die Mühle bauen lassen wollen, die schönsten Perlen gefunden haben solte und doch dieses ein Orth, wo keine Sonne hat hinkommen können und daß endlich auch der jetzige ältere Perlensucher Wolff Adam Schmirler selbst die Perlenmuscheln, so unter dem Usch oder Grundt Wergk bei hiesiger Tuchmacher Walkmühle gelegen, wenn solche reparirt werden müssen, weggenommen und die Elster hinauf an einen Orth, wo Erlen gestanden, getragen haben solle, welches alles denn uns fürchtend gemacht, es dürffte die gnädigste Verordnung wegen Abhauen der Erlen an der Elster durch einen irrigen Bericht veranlasset worden sein und das weghauen der Erlen dem Perlenfange künftig mehr schädlich als nützlich ausfallen.“

Auf diese unter dem 4. März 1698 geschehene Eingabe des Stadtraths zu Oelsnitz an Herzog Moritz Wilhelm zu Sachsen Naumburg Der Amtmann zu Voigtsberg wird angewiesen, anderweitige Erkundigungen einzuziehen.Zeiz etc. erschien denn unter dem 14. März d. J. bereits ein hochfürstl. Befehl, in welchem der Amtmann zu Voigtsberg angewiesen ward, über die angeführten Umstände nähere Erkundigung einzuziehen und dann anderweiten Bericht zu erstatten, bis dahin aber die Erlen in Ruhe stehen zu lassen. Dieser ließ denn auf den 7. Juni d. J. 1698 [134] die beiden Perlensucher, Wolff Adam Schmirler und Leonhardt Thümler an Amtsstelle zu Voigtsberg fordern, trug denselben den fürstl. Befehl vor, worauf dieselben erklärten, „daß das Anführen des Stadtraths zu Oelsnitz ganz irrig und ungegründet sei; denn ganz unwahr und falsch wäre es, daß Wolff Adam Schmirlers Vater, Abraham, als vormaliger Perlensucher jemals die Abhauung der Erlen verboten habe, indem der jetzige als Sohn hiervon niemahlen etwas gehöret, und da er ihme sonst alle Kunstgriffe gezeiget und offenbahret, würde Er dieses Ihme auch wohl nicht verschwiegen haben. Ja es würde sonder Zweifel noch zu finden Vernehmung der Perlenfischer und abfällige Erklärung ders. gegen das Anbringen des Stadtraths zu Oelsnitz.sein, daß bei seinen Lebzeiten auch bereits zu unterschiedlichen mahlen dießfalls gemessene Verordnung ergangen, da nun dieses geschehen, warumb der Rath seine pflicht nicht eher als itzo beobachtet, wann sie vermeinet, daß die Abhauung der Erlen mehr schade als nützlich sei, welches Letztere auch aus der gesunden Vernunft und daher zu schließen, daß bei allem Wachsthumb und Reiffungen die Sonnenhitze oder andere Wärme das meiste contribuire und könnte man dieses ja an den orientalischen Perlen, welche in der offenbahren See gefunden werden, abnehmen, welche wahrhafftig keine Erle oder ander gestreiche an ihr Wachsthumb hindern.“ – Der andere Perlensucher Leonhardt Thümler erklärte: „Er könne bei seinem Gewissen contestiren, daß er des Raths anführen nach keine einzige Perl oder Muschel unter den sogen. Usch oder Mühlgrundwerke bei der Steinmühle gefunden, sondern es sei solches unter dem Kammrade gewesen, allein gleichwie neben derselben viel schöne reiffe gefunden (weil die Sonne ihre Strahlen dahin zu werffen von Nichts gehindert worden) unter dem sogenannten Kammrade aber sehr viel unreife gefunden worden, welche, wann sie daselbst wären länger liegen blieben, wohl in 10, 15 oder mehr Jahre zu ihrer Vollkommenheit nicht gelanget wären; also habe er freilich, umb [135] dieses desto eher zu befördern, solche unreiffe Perlen auffgehoben und weiter hinunter in die Sonnenhitze getragen; welche Beschaffenheit es denn ebenmäßig mit dem dritten Punkt habe. Denn außerdeme daß, wie obgedacht, durch die Abhauung der Erlen die Sonne ihre Strahlen ungehindert auf das Wasser werfen könnte, were solches auch dazu guth, daß sie des Tages mehrere Stunden länger in dem kalten Wasser dauern könnten, wenn ihnen die Sonne fein heiß auf den Buckel schiene, als wenn sie hinter den Erlen in Schatten stehen müßten, zudeme so gingen hinter solchen Erlen, wohl öffters große Leichtfertigkeiten vor, daß wohl mancher die Muschel aufmachte, sich hinter solche Gesträuche, wann sie etwann in dem Wasser gegangen kämen, verbergen könnten, da sie sich sonsten besser umbsehen und genauer obsicht haben könnten; Außer allen diesen angeführten Ursachen nun, so wären sie ja verpflichtete Leute, und würden nimmermehr so ehrvergessen handeln etwas, so zu gnädigster Herrschaft Schaden gereichet, mehr zu befördern, als ihren Nutzen zu suchen. Sie bleiben dabei und wollen es auf ihre pflicht und gewissen nehmen, daß die Abhauung der Erlen hoch nützlich und nöthig sei, da die Perlen an solchen Orthen, da keine Erlen stünden oder die Sonne recht bescheinen könnte, wohl in 2 Jahren reiffen könnten, so würden diejenigen, so in Schatten stünden, wohl in 10 bis 15 Jahren nicht reiff. Sie hätten das Ihrige gethan und würden hoffentlich entbrochen sein, wenn sie nicht so viel liefern könnten, wenn die Erlen stehen bleiben sollten, doch vermeinten sie in dieser Kunst wohl mehr glauben zu haben, als andere, die sich hierauf nicht verstünden.“ –

Auf diese Aussage der beiden Perlensucher, die wir wortgetreu aus der darüber geführten Registratur genommen haben, hielt es der Amtmann Leonhardt nicht weiter für nothwendig, die angeführten Zeugen darüber abzuhören; er erstattete unter dem 8. Juni an den Herzog [136] einen kurzen Bericht, legte die Registratur in Orginali bei und die Folge davon war, daß der Stadtrath Abfällige Bescheidung des Stadtraths zu Oelsnitz.zu Oelsnitz durch eine fürstl. Verordnung vom 26. Juli 1698 mit seinem Anbringen und Einreden förmlich ab- und zur Ruhe verwiesen ward.

§. 16.

Um diese Zeit fing man auch wieder an, an das von Alters her gerühmte und von Italienern, Wahlen genannt, und anderen Glücksrittern getriebene Goldsuchen zu denken und Herzog Moritz Wilhelm, um alle verborgenen Schätze seines Landes aufzusuchen, ließ einen Goldwäscher von Schwarza, Hannß Hanß Weniger, Goldwäscher aus Schwarza kommt ins Voigtland.Weniger genannt, kommen, den er zu diesem Behufe ins Voigtland sandte. Welchen Erfolg dieser Auftrag und Versuch gehabt habe, finden wir nicht verzeichnet, allein aus dem in den Acten darüber sich findenden Stillschweigen zu schließen, so scheint der Erfolg den Erwartungen nicht entsprochen zu haben[64].

Einen andern Beweis seines Fleißes und seiner Thätigkeit legte der neue Perlensucher dadurch ab, daß er bei dem Amte Voigtsberg zur Anzeige brachte, der [137] Müller Georg Zahn zu Tirpersdorf habe den Schlamm aus seinem Schutzteich in den Bach, allwo sehr viele Perlenmuscheln ständen, geführt, wodurch denselben großer Schaden zugefüget würde. Bei dem deshalb veranstalteten Verhöre erklärte der Müller, daß er das nicht gewußt habe, und in Zukunft unterlassen wolle, womit diese Klage beseitigt war. Wichtig erschien eine Klage über Beschädigung der Perlenmuscheln, die aus dem oberen Voigtlande kam. Der Rath zu Adorf zeigte nämlich am 23. März 1701 beim Herzog Folgendes an: Rosina Johanna, Johann Adam Wunderlichs, Bürgers und Beckers allhier Eheweib habe dem Rath gemeldet, daß am nächst vergangenen dritten Pfingstfeiertage ihr in Quartier liegender Soldat nahmens Andreas Jenß und dessen Ehefrau kommen und die Frau ein Schnupftuch in der Hand gehabt, aber nicht gewußt, was darinnen gewesen were, Alß nun dieselbe das Schnupftuch aufgebunden und es gezeiget, hatte hernach sie in ihrer Cammer, Perlenmuschel- beschädigung durch Soldaten zu Adorf. Anzeige des Stadtraths darüber.so sie ihren Soldaten eingegeben, getragen, dabei selbige zu ihr gesagt, sie hätte solche neben dem Wasser im Holze gefunden, andern Tags aber wäre die Soldatenfrau in ihre Stube kommen und die im Schnupftuch gewesenen Muscheln wiederbracht, solche schon eröffnet und was darinnen gewesen eingangs erwehnte Wunderliche nicht sehen können, da hatte diese zu der Soldatenfrau gesagt, ich weiß nicht was das ist, schaffet mir solches aus dem Hause, man dürfte sonsten Ungelegenheit davon haben, worauf die Soldatenfrau damit gegangen war, und heute zu ihr gesagt, Sie hatte das Inwendige in den Muscheln gekocht, aber es wäre so zach gewesen, daß sie es nicht hätte genießen können. So viel wäre ihr bewußt.“ –

Um diesem Unfug zu steuern und weiterem Schaden Einhalt zu thun, erließ Herzog Moritz Wilhelm unterm 31. Mai 1701 einen energischen Befehl an den Amtmann zu Voigtsberg, in welchem er nicht nur die [138] Untersuchung dieses Frevels anordnete, sondern auch den Amtmann beauftragte, die Perlensucher zu besserer und sorgfältigerer Aufsicht über die ihrer Fürsorge anvertrauten Perlengewässer zu führen. Bei dem deshalb Die Perlenfischer werden ernstlich erinnert, ihres Berufes sorgfältig zu warten. geschehenen Vorhalt betheuerten die Perlensucher, daß sie „ihre Reviere fleißig in obacht nähmen, selbe aber wären weitläufig und hätten in umfang 12 Meilen in sich, daß sie also nicht allen orthen sein könnten.“ Als die Muscheln ihnen vorgelegt worden, erklärten sie, selbige wären nicht edel noch Perlen darinnen gewesen“, worauf sie nach nochmaliger Anermahnung zu fleißiger Aufsicht wieder entlassen worden. Am folgenden Tage visitirten sie die um Adorf gelegenenen Perlengewässer, fanden aber nichts Verdächtiges und konnten auch nicht in Erfahrung bringen, ob jemand sich an den Perlenmuscheln vergriffen habe. Dabei wendeten sie sich an den in Adorf befehligenden Capitain, der ihnen die Versicherung gab, daß er bei seinen Soldaten zu Vermeidung fernerer solcher Frevel die nöthigen Vorkehrungen treffen werde. Klagen der Perlenfischer über lose Reden und gröbliche Ausfälle, die sie bei Wartung ihres Amtes zu erdulden hätten. Als sie am 11. Juni 1701 diese Meldung im Amte Voigtsberg zu Protokoll gaben, bemerkten sie sogleich, daß, „wenn durch ein scharfes Strafpräceptum nicht eins oder das andere abgestellet würde, so könnten sie nicht mehr fortkommen; sie müßten viele lose reden von denen Leuthen einnehmen, wenn sie eins oder das andere und was irgend zu erinnern, erinnerten.“ – Am besten meinten sie, würde dieser Zweck erreicht werden, wenn bei Leibes- und Lebensstrafe verboten würde, daß niemand, wer es auch sei, sich an den Muscheln vergreifen, noch weniger aus dem Wasser nehmen dürfe; wenn den Müllern aufgegeben würde, bei Vermeidung harter Strafe sich nicht zu weigern, die Wehre zu öffnen, wann die Perlensucher ihre Wasser untersuchen wollten; wenn ferner den Amts- und Adeligen Unterthanen untersagt würde, in dem Elsterstrom oder in den einfließenden Bächen die Wasserrisse ohne [139] der Perlensucher Wissen repariren und ausbauen zu lassen und wenn endlich die Erlenbäume gar vollends ausgerottet Herzog Moritz Wilhelm läßt 80 Exemplare eines Mandats an den Amtmann zu Voigtsberg senden, das an allen Amts- u. Gerichtsstellen publicirt und affigirt werden soll.und alle drei Jahre die Bäche von den Büschen geräumt würden. In seiner deshalb unter dem 14. Juni 1701 erstatteten Berichte zeigte der Amtmann zu Voigtsberg dem Herzog an, daß, so viel er habe in Erfahrung bringen können, der in Adorf geschehene Schaden an den Perlenmuscheln nicht als solcher zu betrachten und ganz unerheblich sei, daß aber die Perlensucher Vorschläge zu einem Mandate gemacht hätten, wodurch wie sie meinten allein dem Perlenfang könne aufgeholfen werden und welche er deshalb der Churf. Durchlaucht mitzutheilen sich verpflichtet sehe. Dieß scheint gefruchtet zu haben, denn bereits unter dem 30. November 1701 erhielt der Amtmann zu Voigtsberg Befehl, ein mit übersendetes, gedrucktes Mandat in allen Dörfern, Orten, Mühlstätten u. s. w. anschlagen zu lassen und über dessen Ausführung sorgfältigst zu wachen. Vorher aber und bereits unter dem 20. October d. J. hatte derselbe eine Verordnung erlassen, in welcher die schärfste Aufsicht über den Perlenfang angeordnet war und durch welche die Perlensucher unter die Oberaufsicht des Berghauptmanns und Bergmeisters des Voigtlandes gestellt werden sollten. Am 29. November erschienen die beiden Perlensucher auf Erfordern an Amtsstelle, worauf denn denselben in Gegenwart des Berghauptmanns Erdmann Ernst von Boxberg und des Bergmeisters Adam Riedel der fürstliche Befehl publicirt und sie zu Abstattung des Handschlags an ihre neue Aufsichtsbehörde aufgefordert wurden. Allein diesen Act verweigerten die beiden Perlensucher standhaft, Die beiden Perlensucher zu Oelsnitz weigern sich, sich unter die Oberaufsicht des Berghauptm. u. des Bergmstrs. im Voigtlande stellen zu lassen.indem sie bemerkten, „Wenn man ein Mißtrauen in sie setze, wie es fast scheinen wollte, so wollten sie lieber gar ihre Dienste quitt sein; sie ließen sich nicht unter das Bergamt ziehen noch wie Bergleuthe tractiren. Wenn sie nicht in dem Stand, worinnen ihre Vorfahren viele Jahre gelebet, gelassen werden könnten, wollten sie [140] hiermit ihre Dimission unterthänigst suchen. Sie hätten ihre Pflicht auf sich und würde ihnen niemand eine begangene Untreu oder Unterschleiff nachsagen mögen; sie könnten sich also unter eine so besondere inspection nicht begeben.“ – Der Amtmann Schmied, sowie der Berghauptmann von Boxberg gaben sich zwar alle Mühe, sie anderes Sinnes zu machen und bemerkten ihnen, wie diese Inspection ihnen nicht zum Nachtheil sondern vielmehr zu einem besseren Schutz und Ehre gereichen sollte, auch hierdurch ihnen keine Untreu beigemessen würde, indem Ihre Hochfürstl. Durchl. weiter nichts als bessere Aufnahme und Beförderung des Perlenwesens dadurch suchten; der Amtmann führte ihnen noch besonders zu Gemüthe, daß sie durch ihre Renitenz leichtiglich eine Ungnade über sich ziehen könnten; allein alles dieses Zureden wollte nicht verfangen und sie überzeugen; sie blieben fest und unerschütterlich bei ihrer Aussage stehen und die Folge davon war, daß auf erstatteten Bericht an den Herzog derselbe unterm 27. Jan. 1702 verordnete, daß diese Angelegenheit vorläufig noch auf sich beruhen bleiben möge. Daß sie wieder aufgenommen worden sei, haben wir nicht gelesen.

Als Commissarius causae in dieser Angelegenheit ging der Amtmann dem Hochf. Auftrag zu Folge schnell ans Werk und forderte die Schrift- und Ambtssassen den Amtmann zu Plauen, sowie die Räthe in den Städten, deren Grundstücke an perlenhaltigen Wassern lagen, auf, dem in dem gedruckten Anschlag enthaltenen Fürstl. Befehl und Willen in Allem pünktlich und streng nachzukommen. Den Müllern auf der Steinmühle, der Tanzermühle, der Hundsgrüner Mühle, der Aalraunmühle, den Raasdorfer Mühlen, der Rebersreuther und Leubethaer Mühle wurden besondere Patente behändigt und sie insonderheit vor jeder Beschädigung der Perlengewässer verwarnet. Mit dem Amtmann zugleich verdoppelten auch die Perlensucher ihre Aufmerksamkeit auf [141] die Perlengewässer; am 6. November 1702 beschwerten sie sich über den Müller zu Unterhermsgrün, Gottfried Simon, der das Wehr nicht aufgezogen, wenn sie es verlanget, und als sie es selbst geöffnet, habe der Müller es wieder zugesetzt. An Beschwerden d. Perlensucher über den Müller Gottfr. Simon zu Unterhermsgrün.Amtsstelle vorgeladen, erklärte der Müller, daß er von einem ihm insinuirten Mandate, welches das verbiete, nichts wisse, in dem gedruckten Anschlag so er erhalten, sei darin nichts zu finden, er habe gefischt und dasselbe offen gehabt, von den Perlensuchern aber nichts gewußt und dasselbe wieder zugesetzt. Als er dasselbe später wieder offen gefunden, habe er gemeint, das Wasser habe die Bretter weggetrieben und dasselbe wieder zugesetzt. Hätten die Perlensucher das Aufziehen des Wehres verlangt, so würde er es gern gethan haben. Auf die Einrede des Perlensuchers, daß dieß allerdings von ihm verlangt worden sei, er aber dabei noch „ein loses Maul“ gehabt habe, stellte er dieß in Abrede.“ Auf fortgesetztes Läugnen wurde der Müller mit einer ernsten Anermahnung, in Zukunft den Perlensuchern willig Folge zu leisten, entlassen, was er auch zusagte. Eine gleiche Verwarnung erging an demselben Tag an den Müller zu Rebersreuth, der durch Auflegung eines Baumes sein Wehr in die Höhe getrieben und dadurch das Perlensuchen erschwert habe. Auch dieser versprach, den gerügten Uebelstand zu beseitigen.

§. 17.

Eine längere und ausgebreitetere Verhandlung veranlaßte die Anzeige des Perlensucher Leonhardts Thümler am 15. März 1703, daß „der von Gößnitz und [142] Cons. 3000 Clafftern Holz durch das rauner Bächlein in die Elster wolle flößen lassen. Nun wäre noch nie eine Flöße Anzeige über bevorstehende Verwüstung d. Rauner Baches durch die Flöße.da durchgegangen und also der Bach nicht geräumt; dahingegen ständen in solcher Gegend sehr viele und kostbare Perlenmuscheln und wäre zu befürchten, wenn die intendirte Flöße vorgenommen werden sollte, ehe der Bach geräumt, es dürffte großer Schaden geschehen; – er stelle dem hochf. Amte anheim, was diesenfalls zu thun sei. Seines Bedünkens dürfte die Flöße endlich nicht viel thun, wenn der von Gößnitz den Bach und die Elster bis an die untere Mühl bey Adorff, allwo sonsten die Flöße ordentlich hingehet, aufräumen lassen würde.“ –

Wir haben hier das Anbringen des Perlensuchers ausführlich mitgetheilt, weil es der erste geschichtl. Nachweis ist, daß der Perlenfang mit der Elsterflöße in Reibung geräth. Der Amtmann ordnete sofort eine nochmalige Revision des Baches und der Oertlichkeiten seiner Lage und seines Laufes an, und als beide Perlensucher darauf beharrten, daß durch die Flöße diesem Bache großer Schaden geschehe, so wendete sich derselbe mittelst Schreibens vom 16. März 1703 an den von Gößnitz, daß er Verwarnung des Amtm. zu Voigtsberg an den v. Gößnitz zue Jugelsburg.kraft seiner auf sich habenden Amtspflicht ihn Amtswegen ersuchen wolle, „daß Er, je weniger Er das hochf. Regale des Perlenfangs zu schwächen oder zu mindern gemeint sein werde, um desto mehr Sorge tragen möge, daß sothanes Raunerbächlein und die Elster bis an die untere Mühl bey Adorff dergestallt geräumet und erweitert werde, damit durch die Flöße denen allda stehenden Perlenmuscheln kein Schaden zugegangen werden könne, gestalten er sich auch von selbsten dahin bearbeiten wird, daß, wenn es zu solcher Flöße wirklich kommet, seine Leuthe das Floßholz fleißig forttreiben und dadurch allen Schaden zu verhüten helfen.“ –

Auf diese Zuschrift erschien der v. Gößnitz auf Jugelsburg schon den 21. März im Amte Voigtsberg und [143] brachte an, „es wäre dem nicht also, daß durch das rauner Bächlein Holz sollte geflößt werden, Verantwortung des v. Gößnitz.sondern 100 Klftr. stünden bei Elster und etwan 50 Klftr. unweit über Adorf. Es wäre sonsten wohl an deme, daß er 3000 Klftr. an die Churf. Flöße verkauffet, damit er sich aus denen Schulden in etwas reißen möchte, solche würden aber nicht in einem sondern nach und nach in vielen Jahren erst geflößet, und würde das meiste Holz unweit Jugelsburg geschlagen und über Adorff an die Elster geschaffet und eingeworffen. Mit der Flöße hätte er nichts zu thun, und ließe die Floßmeister, wenn er ihnen das Holz übergeben, dafür sorgen, wie sie es fortbrächten. Diese müßten die Elster ohnedem ausräumen lassen, sonsten könnte das Holz nicht fortkommen, in einem Tage könnte alles fortgeschaffet und zu demjenigen Holze, so über Neukirchen eingeworfen würde und bei der untern Mühl zu Adorf in die Elster kähme, gebracht werden. Der Floßmeister hätte auch versprochen, solches zu thun und alles in einem Tag wegzuschaffen.“

Nach ernstlicher Ermahnung, dafür Sorge zu tragen, daß den Muscheln kein Schaden geschehe,Der Perlens. Adam Schmirler zeigt im Amte Voigtsberg an, daß das Floßholz in der Elster von der Aalraunm. b. nach Adorf auf der Elster stehe u. den Perlenm. großen Schaden verursache. weil sonst die Verantwortung ihn treffen werde, wurde der von Gößnitz auf Jugelsburg aus dem Amte entlassen und die Flöße begann. Bald aber und zwar schon am 23. April erschien der Perlensucher Wolff Adam Schmirler vor dem Amte zu Voigtsberg und zeigte an, „er habe die Wasser visitiret und befunden, daß von der ohlrauner Mühl bis nach Adorff das Flößholz ganz dick auf der Elster stände, und solches schon etliche Tage also gestanden, bei der Ohlraunmühl wäre das Währ nicht verhauen, daß das Holz nicht fortkommen könnte, dergleichen wäre auch niemals vorgenommen worden, sondern man habe dem Holz jederzeit den freyen Zug gelassen. Ingleichen würden an Orth und Ende, wo das Holz ausgesetzet werde, nicht so viel Leuthe angelegt, als sonsten, bleibe also dasselbe desto länger im Wasser [144] stehen. Auf solche Weise müßten die Muscheln schaden leyden, eingestehend, wenn das Holz so dick auf einander stände, müßte nothwendig welches den grund suchen, wodurch die Perlentröge nachgehends zu Grunde gerichtet würden. Er wolle von dem Schaden excußirt sein, allermaßen zwischen Oelsnitz und Adorff der beste Perlenfang wäre.“

Auf Befragen des Amtmanns, „aus was ursachen denn das Floßholz vorjetzo so lange stehen bleibe, da doch vordessen dergleichen nicht geschehen“ – bemerkte der Perlensucher, „er wisse die Ursachen Der Amtmann zu Voigtsberg wendet sich an den Floßmeister Gottfried Vitellius zu Niederauerbach zu Verhütung des den Perlenm. drohenden Schadens.nicht, seines Bedünkens müsse es um deswillen geschehen, damit nicht so viel Leute aufgewendet werden dürften, wenn man das Holz zusammenkommen und nachgehends mit einander gehen lasse, allein dem Perlenfang wäre dieß schedlich.“ –

Alsbald wendete sich der Amtmann Schmidt zu Voigtsberg an den Floßmeister Gottfried Vitellius zu Niederauerbach, machte denselben mit dem Anliegen und Beschwerden des Perlensuchers bekannt und forderte denselben auf, solche Verfügung zu treffen, „damit der zu befürchtende Schaden nicht wirklich erfolge. Es haben beyde Regalia die Flöße und der Perlenfang eine so lange Zeit beysammen gestanden und eines ohne des anderen Schaden executiret werden können, er wolle dahero hoffen, sein hochgeehrtester Freund werde seiner berühmten Conduite nach alles beytragen, was zu Conservirung beyder Regalia gereiche.“ – Diese Verordnung[WS 12] des Amtmanns war von günstigstem Erfolge; denn in seiner am 25. April zu Niederauerbach an den Amtmann zu Voigtsberg abgelassenen Antwort des Floßmeisters Gottfried Vitellius ist zu ersehen, wie er „nur ungern vernommen, daß der Perlenfang durch das angehaltene oder verhauene Floßholz schaden leiden solle, gleich wie er aber Antwort des Floßmeisters Gottfried Vitellius.bey seiner gestrigen Anwesenheit in Plauen zu Oeffnung des Verhiebs und fortschaffung des Floßscheerholzes [145] bereits, anstalt gemacht; Also wolle er hoffen, daß es nunmehr ohne jenes rein abgehen möge, bisher habe es, weil die Elster zu groß und dahero dergleichen Holz zu Plauen nicht außer gefahr gewesen, nicht zu ändern gestanden“ u. s. w. So der Floßmeister, und da eine weitere Klage in den Acten darüber nicht zu finden, so ist wohl zu glauben, daß den eingegangenen Beschwerden und Klagen der Perlensucher gründlich abgeholfen worden ist.

§. 18.

Dieses Jahr scheint jedoch für den Perlenfang durchaus kein günstiges gewesen zu sein; denn in einem unter dem 4. Jan. 1704 an den Amtmann erlassenen hochf. Rescript lesen wir, daß die Perlensucher zu Oelsnitz im Jahre 1703 gar keine Perlen zur hochf. Kammer eingesendet haben und der Amtmann erhielt den Auftrag,Geringer Ertrag der Perlenfischerei im Jahre 1703. die Perlensucher um diese Vernachlässigung ihrer Amtspflicht ernstlich zu befragen. Auf den am 18. Jan. 1704[WS 13] geschenen Vorhalt an Amtsstelle zu Voigtsberg erklärten sie, „sie hätten sich in 12 Jahren nicht so bemühet noch solche Ungelegenheit ausgestanden als heuer, allein die continuirliche große Wassern haben es nicht zulassen wollen, daß sie zu den Perlen hätten kommen können, sie hätten irgend Klagen über zu starke Wasser, die das Perlensuchen gehindert.etlich und dreißig bis 40 Stück klein und gros herausgenommen, und davor gehalten, diese verlohnen nicht einer besonderen lieferung, sie hätten solche bis aufs künftige Jahr spahren und dann eine desto stärkere thun, heuer wäre es unmöglich gewesen, die Wasser seien gar zu stark gewesen. Wenn es das Wasser zuließe, so wollten sie künftiges Jahr solche schon [146] herausbringen; in einem Währ und Mühlgraben hätten sie vor 4000 Thlr. Perlen stehen, hätten aber doch nichts herausschaffen können. Wenn es aber sollte gnädigst verlangt werden, wollten sie liefern, was sie vorräthig hätten.“ – Der Amtmann bestätigte in seinem deshalb am 18. Jan. 1704 sogleich erstatteten Berichte die Aussage hinsichtlich der großen Wasser der Perlensucher und bemerkte dabei, daß viele alte Leute sich nicht gedenken wollen, das solches jemals sich so stark ergossen. Er erwarte gnädigsten Befehl, ob die Perlen, so besagte Perlensucher bei sich haben, annoch sollen geliefert werden. Leonh. Thümler wird den andern Perlensucher an Gehalt gleichgesetzt und stirbt.Dieß wurde allerdings angeordnet, und dabei festgesetzet, „daß der alte Perlensucher Leonhardt Thümler der deshalb Ansuchung gethan haben mochte, von nechst künftigen Ostern an, dem andern an Besoldung gleichgesetzet werde.“ –

Dieser scheint jedoch von der Vergunst seines Fürsten keinen besonderen Gebrauch haben machen zu können; denn wir lesen, daß derselbe bereits am 14. April d. J. des Todes verfahren ist. Dieß gab dem anderen Perlensucher Wolf Adam Schmirler, als er vom Amtmann an Amtsstelle erfordert und Der Perlensucher Wolf Adam Schmirler sucht um Substitution seines Sohnes Johann Gottfried nach, die auch gewährt wird.darüber befragt ward, ob er sich allein getraue, die edlen Bäche und Wasser eine zeitlang zu begehen, und zu bestreiten, und wem er seine Wissenschaft künftighin zu vertrauen und zu lernen vorhabens sei, allermaßen ihm nicht entfallen sein würde, daß er sich ehmals dazu verbunden, auch dadurch eine Zulage an der Besoldung erhalten“ Veranlassung, sich um die erledigte Stelle eines Perlensuchers für seinen Sohn, Johann Gottfried, einen Jüngling von 13 Jahren mit der Besoldung zu bewerben, „welchen er, wie er anführte, allbereits zu seiner Handthierung bishero gebrauchet, schon ein baar Jahre mit zum Perlenfang angeführet und habe er ihn besser als seinen alten Schwäervater, den verstorbenen Perlensucher gebrauchen können; wenn man jung dazu kähme, lernte man in [147] denen Wassern besser dauern, auch könnte man die Kunst besser begreifen, er wäre nicht älter gewesen, als sein Sohn vorjetzo wäre, wie ihn sein Vater mitgenommen und in der Wissenschaft unterrichtet hätte. Er getraute sich mit seinem Sohne auszukommen, und wollte vor Alles stehen, auch sein Haus und Hof zum Unterpfand setzen, daß er treu sein würde. Er hätte ohnedem bishero das meiste und beste thun müssen, indem sein Schwäervater ein alter Mann gewesen; dieser hätte ihn auch von seiner Besoldung noch 10 fl. als eine Zubuße jährlich gegeben.“ In seinem deshalb an Herzog Moritz Wilhelm unter dem 28. April 1704 erstatteten Berichte[65] bestätigte zwar der Amtmann das Angeben des Perlensuchers und sprach sich für die Adjunctur des dreizehnjährigen Johann Gottfried Schmirlers aus, indem er hinzufügte, „es sey wohl vorjetzo nichts anders zu thun, indem der Perlensucher sich schwerlich bequemen würde, seine Wissenschaft einem andern zu entdecken, allermaßen die Acta bezeugen, wie es sehr schwer hergegangen, ehe man ihn das vorigemal dahin disponiret, daß er es seinem Schwäervater das Perlensuchen gelehret;“ – hinsichtlich des zugewährenden Gehaltes aber gab er sein Gutachten dahin, „es werde dessen Vater nicht prätendiren [148] können, daß man ihm (als einem Kinde) die volle Besoldung, so der verstorbene gehabt, reichen werde, sondern er könne wohl zufrieden sein, wenn er eine Ergötzlichkeit einstweilen genösse und darbei die Vertröstung erhalte, wenn sein Sohn zu seinen mannbahren Jahren komme, die Wissenschaft wohl begreife und sich wohl verhalte[WS 14], daß er sodann zu dem vacirenden Dienste gelange und besser versorgt werden sollte.“ Ferner meldete der Amtmann, „es thue sich, des Perlensuchers Vorgeben nach, von neuem ein edler Bach hervor,Ein neuer und edler Bach, der Schönlinder Bach wird entdeckt. welcher der Schönlinder Bach genannt werde und feine Perlen mit sich führen solle; derselbe erstrecke sich eine halbe Meile lang unweit Landwüst; er habe denselben der in den Acten befindlichen Beschreibung der edlen Bäche annectirt und wünsche, daß derselbe die von ihm gemachte gute Hoffnung in der That erfüllen möge[66]. Auch erwähnte er noch den Schaden, welchen das Floßholz in der Elster den Perlen verursache, zumal wenn es den Grund suche wie jetzo, da das Scheerholz noch hin und wieder auf der Elster lieget; er habe jedoch den Perlensuchern anbefohlen, Sorge zu brauchen, damit das Floßholz nicht edle und kostbahre Muscheln verderbe, welchem er auch nachgekommen und die Muscheln, wo das Floßholz so hart auflieget, weggenommen werden.“ – Die Antwort auf diesen Bericht erfolgte den 11. Februar 1705 und fiel dahin aus, „daß dem Perlensucher Wolf Adam Schmirler, damit er sein den ältesten Sohn desto besser und gründlicher im Perlensuchen [149] unterrichten möge, jährlich 20 fl., bis man siehet wie der Sohn sich anlasse und die Kunst begreifen wird, zu seinem Salario zuzulegen seien.“

Am 16. Octbr. 1704 hatten die Perlensucher Die Perlensucher überliefern das erste Mal die gefundenen Perlen zur Einsendung an den Amtmann zu Voigtsberg.die Ernte ihrer gesammelten Perlen an den Amtmann zu Voigtsberg zur Einsendung übergeben. Aus der darüber ausgestellten Quittung ergiebt sich, daß im Jahre 1702 356 Stück Perlen in der Elster und in den dareinfallenden Bächen gefunden worden waren.

Wenn man jetzt auch mit der eingelieferten Quantität der Perlen zufrieden sein mochte, so war dieß doch weniger hinsichtlich der Qualität derselben der Fall. Denn man findet, daß der Herzog durch ein fürstl. Rescript den beiden Beamten zu Voigtsberg anzeigte, wie unter den auf die Jahre 1703 und 1704 eingesendeten angeblich 247 Stücken Perlen nicht mehr denn fünf tüchtige geliefert worden seien, und sie auffordert, die Perlensucher zu besseren und pflichtmäßigeren Fleiß und Sorgfalt anzuermahnen. Auf deshalb geschehene Vorladung des Perlensuchers Wolf Adam Schmirler vor das Amt Voigtsberg und kundgegebene Einsicht des hochfürstlichen Befehls, versichert derselbe, daß er allen Fleiß anwende und auch ferner anwenden werde; „daß die Perlen dießmal nicht alle hell und klahr gewesen, wäre die Uhrsach, weile deren viel in der Elster und anderen Bächen gestanden, wo die Erlen noch nicht weggehauen wären, und also die Sonne nicht recht ihre Wirkung hätte thun können. Wo die hellen herausgefischet, wäre uff die 30 Schritt kein Baum gestanden, und hätte die Sonne ihren Effect recht ausüben können. Hernach so hätte Ihre Fürstl. Hoheit, wie Sie das letztere mahl allhier gewesen, ihm insbesondere mündlich befohlen, wenn er ein schönes Stück anträfe, obgleich solches noch 2 bis 3 Jahre zu stehen und zu zeitigen hätte, sollte er dasselbe mir mitnehmen; Sie wüßten ein Mittel, diese unzeitigen Perlen folgends zu [150] ihrer Helle und Glanz zu bringen. Diesem wäre er bishero nachkommen, würde ihm aber nunmehro ein anderes befohlen, wollte er demselben unterthänigste Parition leisten und künftighin kein Stück herausnehmen, es habe denn seine rechte Reife und Zeitigung erhalten,“ – womit denn auch diese Beschwerde abgethan war[67]. –

Hierauf beschwerte sich der Perlensucher unter dem 14. October 1705, daß, als er das Dobenecker Mühlwehr habe fischen wollen, der Müller daselbst ihm erklärt habe, er dürfe dieß ohne die Erlaubniß seines Herrn, des v. Neidbergk nicht thun, worauf das Amt Voigtsberg sich unter dem 14. Octbr. an den vom Neidbergk schriftlich wendete, wie man sich Amtswegen zu dem Müller versehe, daß er den Perlensuchern auf ihr Begehren unwiderlich sein Währ und Mühlgraben öffnen werde, was denn auch dann unweigerlich geschehen ist. Ein ähnlicher Streit entstand mit dem Besitzer der Tuchmacher Walkmühle bei Oelsnitz, dem der Perlensucher aufgegeben hatte, ihm jedesmal das Reinigen des Mühlgrabens zu melden. Dieß hatte jedoch dieser zu thun unterlassen und die Folge davon war, daß eine Menge Muscheln dabei zu Grunde gingen. Der Müller legte sich aufs Läugnen, schützte wie gewöhnlich seine Unwissenheit vor und das Ende des Streites war, daß der Müller mit einem scharfen Verweis, die fürstlichen [151] Patente besser zu beachten und die Unkosten zu bezahlen, davon kam.

§. 19.
Ausgesprengte Gerüchte über Perlenveruntreuung.

Zu derselbigen Zeit geschah es, daß man von Churf.Heinrich Erdm. Trutzschler auf Brotenfeld wird zum Oberaufs. über die churf. Perlengew. im Voigtlande bestellt. Sächsischer Seiten her den Perlenfang, der seit geraumer Zeit und zwar seit Abgang des unbeholfenen churf. Perlensuchers Röder geschlummert hatte, wieder der Berücksichtigung und der Bebauung werth hielt. Es wurde deshalb nicht nur von Sr. Kgl. Maj. in Pohlen und Churf. Durchlaucht zu Sachsen Heinrich Erdmann Trützschler auf Brotenfeld zu einem Oberaufseher über die Churf. Perlengewässer im Voigtland bestellt, sondern man suchte auch einen, dieser Wissenschaft des Perlensuchens kundigen Mann, womöglich aus der Familie der Schmirler selbst zu erlangen und diesem gegen eine bestimmte Besoldung diesen Perlenfang anzuvertrauen. Dieß ward unter dem 4. September den Herzog vom Amtmann gemeldet. Zugleich war das Gerücht verbreitet worden, als würden zu Leipzig auf der Messe Perlen an die Juden verkaufet, die wahrscheinlich von den fürstl. Perlensuchern veruntreuet würden. Hierüber erforderte nun der Herzog unter dem 20. October 1705 weitern ausführlichern Bericht. Dieser erfolgte unter den 18. Novbr. d. J. und sagte der Amtmann in demselben: „wie noch zur Gerücht über Veruntreuung von Perlen u. Verpartierung ders. an die Juden auf der Leipz. Messe.Zeit weiter nichts passiret, als was er ehemals gehorsamst referiret. Es schiene, die Leuthe, welche man dazu gebrauchen könne, wollten ermangeln, und befürchte er sich, man werde den diesseitigen Perlensucher, daß [152] er entweder selbsten Hand mit anlege, oder wenigstens seinen Sohn mit darzu hergebe, zu gewinnen suchen. Er habe ihn deßhalber vorgefordert und ihn injungiret, daß er ohne special gnädigsten Befehl sich von Churf. Seiten ja in nichts einlassen, oder jene Wasser zu begehen sich unterstehen solle; er halte auch unterthänigst, jedoch unmaßgeblich davor, es dürffte dem Werke einen größeren Nachdruck geben, wenn Sr. Hochfürstl. Durchl. motu proprio einen gnädigsten Befehl ergehen lassen wollten. Daß dieser Perlenfang von Churfürstl. Seiten nun jetzo wiederum angefangen werde, hieran sei der Amtmann zu Reichenbach, wie er vernehme, Der Amtmann erstattet hierüber ausführl. Bericht.die größte Ursache. Denn derselbe habe solche zu pachten bei der Churfürstl. Kammer sich erbothen, allein man wolle zuvor gerne erfahren, was vor nutzen sothaner Perlenfang eintrage, und daher einen Oberaufseher bestallet, der das Werk in Gange bringen solle. Seines wenigen Bedenkens werde dieser modus administrationis der Hochfürstl. Cammer nicht so schädlich sein, als wenn der gesuchte Pacht seinen Fortgang gewinne, allermaßen gedachten Amtmanns bisheriges Verfahren in Actis und anderen Sachen klahr am Tag gegeben, wie er seine actiones mehr secundum utilitatem als aequitatem reguliret, und würde man dießfalls nicht genug Inspectores haben bestellen können. Mit dem jetzigen Oberaufseher Trützschler, welcher Sr. Hochfürstl. Durchl. Unterthänigster Vasall und auf einem hiesigen Amtssassenguthe wohnet, gedenke er wohl auszukommen, und werde derselbe nichts Unbilliges verlangen, habe er auch schon mit ihm die Abrede genommen, ehe er die Schriftsässigen Bäche wird visitiren lassen, daß sie zuvor mit einander eine ordentliche Berainung vornehmen und wieweit eines jeden refier[WS 15] gehet, notiren wollen, dadurch werde alle confusion vermieden.

Was ferner aber den befürchtlichen Unterschlag der Perlen und daß dergleichen in Leipzig sollen zu verkaufen [153] seyn ausgebothen worden, betreffe, habe er alles angewendeten Fleißes ungeachtet noch keine gründliche Nachricht erlangen können; würde aber künftighin weiter zu inquiriren nicht unterlassen. Er habe zwar bey dem Perlensucher geforschet, ob er nicht gemerket, daß ein Fremder in seinen Wassern gewesen, welcher zwar vorgeben, er merkte wohl, daß den Muscheln Schaden geschähe, er könnte aber nicht wissen, wer es thäte, die refier wäre allzuweit und könnte er unmöglich allenthalben seyn, zumahlen im Sommer, wenn er der Perlenfischerei obläge. – Der Ritterschaft sowohl als deren Ambtsunterthanen müsse er, der Ambtmann, nachrühmen, wenn sie das geringste merkten, wie die Perlenbäche schaden leyden, daß sie solches ansagen und er zweifle fast davor, ob ein Unterthan so kühn gewesen und sich darinnen vergriffen, jedoch wolle er vor derselben nicht reden noch Bürgschaft stellen. Es könne wohl auch derjenige, so die Perlen zu verkaufen gesuchet, aus den Churf. Schriftsässigen gewesen sein, allwo es edle Bäche gebe, und welche außer Zweifel viel zeitige Perlen mit sich führen müßten, indem sie eine lange Zeit nicht seien begangen worden. Er habe den Perlensucher jederzeit ermahnet, uff die Bäche fleißige obsicht zu haben und solche öffters zu begehen, werde auch dieß ferner zu thun noch nicht unterlassen, allein er bekomme von demselben allezeit die Antwort, er thäte dieß so viel ihm wie möglich; die refier aber wäre allzugroß und hätte über 8 Meilen im Bezirk, er könnte nicht allenthalben sein; weiter habe er es zur Zeit noch nicht bringen mögen. Was aber den Verdacht, der mit des Perlensuchers Wissen sich ereignen solle, anlange, so habe er etliche Jahre hin allenthalben heimlich nachgeforschet, aber nichts herausbringen können; werde auch künftighin weiter in dieser Erkundigung fortfahren, jedoch müsse er behutsam gehen, denn wenn es derselbe innen werden sollte, daß man ein Mißtrauen in ihn setze, [154] dürfte er von Oelsnitz weg in einen churfürstlichen Ort ziehen und allda sich in Diensten begeben, auch darbey in geheimb mündlich erfahren, weßwegen man ihn bißhero in Verdacht gezogen habe.“ –

Diesem Berichte fügte der Amtmann noch einige unzielsetzliche Vorschläge bei, wie dem etwaigen Unterschleif gesteuert werden könnte, zeigte die Mängel und Gebrechen an, deren Abstellung hier und da in den Perlengewässern noch sehr wünschenswerth und zweckdienlich seien und erbat sich über sein ferneres Verhalten weiteren Befehl.

Unter dem 3. Februar d. J. 1706 erschienen nun zwei hochf. Dem Perlensucher werden 25 Scheffel Hafer zu Unterhaltung eines Pferdes verwilliget.Rescripte; in dem ersten derselben wird bemerkt, daß man zur Zeit noch Bedenken trage, mit Zuziehung der Churfürstl. Sächs. Beamten eine Berainung der Perlengewässer vornehmen zu lassen, hingegen finde man für nöthig, zuvor durch den Amtmann und Perlensucher einseitig eine Beschreibung der Perlengewässer bewirken zu lassen, auch solle dem Perlensucher, damit derselbe seine weitläufigen Reviere desto besser beaufsichtigen könne, von nun an 25 Scheffel Haber Dresdner Maß zu Haltung eines Pferdes aus dem Rentamte verabreicht werden; in dem andern aber war an die Beamten zu Voigtsberg und Plauen verordnet, daß sie Commissionsweise eine Visitation der Perlengewässer des ehesten vornehmen und dabey das Beste des Perlenfangs allenthalben scharf im Auge behalten Den Beamten zu Voigtsberg und Plauen wird eine Revision der Perlengewässer aufgetragen.und ins Werk setzen sollten. Wann diese Visitation stattgefunden, wird nicht gemeldet; daß sie aber stattgefunden hat geht daraus hervor, daß der Amtmann zu Plauen in einem Schreiben an seinen Hrn. Gevatter vom 18. Februar 1706 demselben die Anordnung derselben ganz überläßt, indem er sagt: „Wann und wo die committirte Visitation des Perlenfangs anzustellen, davon bin vom Hrn. Gevatter weiterer Communication gewärtig, und wird wohl nöthig sein, den Perlensucher [155] hierbey mit zu gebrauchen, weile ich meines Orths die wenigste kundtschaft von diesem Werke habe.“ –

Die geforderte Beschreibung der hochfürstl. Perlengewässer, die gegen die oben bereits mitgetheilte, keine sonderliche Abweichung enthält, wurde von Seiten des Amtmanns am 3. Juli 1706 an die hochfürstl. Cammer eingesendet, zugleich wurde in dieser Zeit eine Zuschrift an den Stadtrath zu Oelsnitz abgelassen, die Bürgerschaft anzuhalten, dem hochfürstl. Mandate gemäß die Erlen von der Elster und den Perlenbächen zu entfernen und Wasserrisse und Tümpfel, wie solches nach der Anzeige des Perlensuchers erst kürzlich geschehen, ohne vorherige Besichtigung und Genehmigung der Perlensucher nicht auszuschütten, „weil dadurch dem Perlenfang großer Schaden zugezogen werde, sintemahlen theils die Perlen nicht zu ihrem Wachsthum gelangen könnten, theils auch unter den vielen Schutt die Muscheln ersticken und verderben müssen.“ –

§. 20.

Daß man um diese Zeit Churf. S. Seiten, nachdem Churfürst Johann Georg III. gestorben war, bemüht war, den Perlenfang wieder empor zu bringen und aufzurichten, deshalb auch einen besonderen Oberaufseher in der Person Der v. Thoß zu Bergen bei Adorf sucht bei Herzog Moritz Wilhelm um das Amt eines Oberaufs. über die hochf. Perlengew. nach.des Herrn Erdmann Trützschler auf Brotenfeld bestellt hatte, ist bereits gemeldet worden. Dieß veranlaßte denn den fürstl. Vasallen von Bergen bei Adorf, Hans Christoph Thoß, der nach dem Amte, Titel und wohl auch Einkommen eines solchen Oberaufsehers über den Perlenfang im Voigtlande lüstern sein mochte, an seinen dermaligen Landesherrn Herzog Moritz [156] Wilhelm das Gesuch richten, ihm das Amt eines solchen Oberaufsehers zu übertragen. Zu Begründung seines Gesuchs führte er an, daß er noch mehre edle Bäche kenne und namhaftig machen wolle, welche Perlen enthielten, die aber der Perlensucher in Oelsnitz nicht berücksichtige, weil er sie nicht kenne. Der Herzog gab deßhalb unter dem 3. März 1706 an den Amtmann zu Voigtsberg Verordnung, genannten Thossen über sein Anbringen an Amtsstelle zu befragen: dieß scheint jedoch von keinem Erfolg gewesen zu sein, denn wir lesen nicht, daß das Perlengewässerrevier dadurch einen neuen Zuwachs erhalten habe. Wahrscheinlich war es dem Vasallen von Bergen unbekannt geblieben, daß die Bäche im Rauner- und Schönlinder Grund bereits in die fürstl. Perlengewässer eingereihet waren, auch war dieß mit dem Freiberger oder Tetterweinbach der Fall, weshalb ihm auch keine Oberaufseherstelle übertragen werden konnte.

Diese Wiederbetheiligung aber von Seiten Chursachsens an dem Perlenfang veranlaßte den Amtmann zu Voigtsberg, zumal seit der Perlensucher Wolff Adam Schmirler im Amte angezeiget, „wie sein Schwager zu Oelsnitz, Christian Röder, der zwar das Werk des Anzeige des Perlensuchers Wolf Adam Schmirlers, die Anstellung seines Schwagers als churfürstl. Perlensucher betreffend.Perlenfangs nicht verstehe, aber mehr Muscheln zum Schaden als zum nutzen bringen werde, von denen Churfürstl. als ein Perlensucher wäre angenommen, auch von denenselben allbereits verpflichtet worden, und er sich befürchte, besagter Röder möchte die diesseitigen Bäche mit begehen, denn die churfürstliche Refier wäre sehr enge und getraue er, Schmirler, sich nicht jährlich 10 Stück aus denen Churfürstl. Bächen zu liefern, die diesseitige Refier aber wäre weitläuftig und er könnte nicht überall sein,“ – darüber an Sr. Hochfürstl. Durchlaucht Bericht zu erstatten und mitzutheilen, wie man auf der anderen Seite bereits einen Oberaufseher über die Churf. Perlengewässer, so wie auch einen Perlensucher, [157] der aber das Werk nicht verstehe, angestellet habe und überhaupt das Werk mit größerem Nachdruck zu treiben beginne. Auch seien deßhalb allenthalben churfürstliche Patente angeschlagen worden. Hierauf verordnete der Herzog an den Amtmann, er wolle den Perlensucher und die Richter auf den Dörfern vor sich fordern lassen, den Perlensucher zu fleißiger Visitation seiner Pflicht gemäß, diese aber zu geheimer Aufsicht über die Perlenreviere nachdrücklich anermahnen, auch möge dem bestellten Churfürstl. Oberaufseher Trützschler die nachgesuchte Specification der Churfürstl. Perlengewässer, zu Vermeidung aller Grenzdifferenzen, wie der AmtmannDas Abhauen der Erlen wird aufs Neue angeordnet. vorgeschlagen hatte, aus den Acten copeylich mitgetheilt werden. – Da die Bürger zu Oelsnitz, zu Adorff und anderen Orten, deren Wiesen an der Elster und edlen Perlenbächen gelegen waren, nicht allenthalben dem Fürstl. Mandate nachkamen, sondern es unterließen, theils die Ufer von den Erlen und Gebüschen zu reinigen, theils auch die Ausbaue der Wasserrisse und anderer Uferbauten dem Perlensucher vorschriftsmäßig anzuzeigen, so erfolgten von Seiten des Perlensuchers mehrfache Anzeigen[68] beym Amte Voigtsberg, welche endlich den Amtmann veranlaßten, die Elster Der Amtmann zu Voigtsberg bereitet sämmtliche Perlengewässer.und die Bäche selbst einmal zu bereiten, und die Sache in Augenschein zu nehmen. Bei dieser Gelegenheit überzeugte er sich denn, daß des Perlensuchers [158] Angabe ganz in Wahrheit bestand, und an die Räthe der genannten Städte, sowie an die Richter auf den betreffenden Dörfern wurden von neuem geschärfte Verordnungen erlassen, dem hochf. Mandate und Willen allenthalben besser nachzukommen. Als besonders nachtheilig für den Perlenfang bezeichnete der Perlensucher Wolff Adam Schmirler am 13. Juli 1711 an Amtsstelle die große Menge von Raben und Krähen, die sich in den Voigtl. Waldungen vorfänden. Dieselben thäten bei kleinen Wassern den Perlenmuscheln großen Schaden, indem sie dieselben heraus ins Freie trügen und wenn sie gestorben seien, dann verzehrten. Er selbst habe neulich erst noch einen solchen Vogel eine Muschel abgejaget, worinnen eine schöne Perle sich befunden. Der Amtmann erstattete hierauf Bericht und stellte dabei anheim, „ob die Hochf. Durchlaucht nicht befehlen wolle, daß die Forstbedienten solche Vögel wegschießen und dadurch dem befürchtlichen Schaden vorbauen helfen müßten. Das Wegschießen der Krähen und Raben wird angeordnet.An etlichen Orten sei es bräuchlich, daß ein jeder Unterthan jährlich eine gewisse Anzahl Sperlinge zu liefern angehalten werde, ob nun dergleichen Zuordnung hier zu Lande auf die Raben und Krähen applicirt werden könne, solches übergebe er dem Hochf. Durchl. Ermessen.“ – Der Amtmann erhielt darauf Auftrag, sich von dem Perlensucher diejenigen Orte, wo der Schaden geschähe, bezeichnen zu lassen, der Oberforstmeister aber wurde bedeutet, die Forstbedienten anzuweisen, daß sie diese Reviere fleißig begehen und solche schädliche Vögel von diesen Orten gänzlich wegschießen möchten; was denn auch, wie zu erwarten stand, geschehen ist.

§. 21.

Am 21. Juni d. J. 1708 kam auf einmal der König von Pohlen und Churfürst zu Sachsen nebst seiner Gemahlin [159] ganz unvermuthet nach Oelsnitz, um da zu übernachten. Da der neue Churfürst gar mancherlei von dem Perlenfang bei Oelsnitz und in der Umgegend gehört hatte, und begierig war, etwas Näheres zu erfahren, so ließ er den Perlensucher Wolff Adam Schmirler durch seinen Amtmann Rentzsch aus Der König in Polen und Churf. von Sachsen kommt nach Oelsnitz u. läßt den Perlens. zu sich kommen.Reichenbach Abends zu sich entbieten; dieser begleitete Sr. Churf. Durchl. am folgenden Tage auch in die Perlengewässer. Dieß war dem Amtmann zu Voigtsberg absonderlich aufgefallen, und da er darinnen eine Treulosigkeit gegen seinen Herrn erkennen zu müssen glaubte, so ließ er denselben am 7. Juli an Amtsstelle citiren, um von ihm zu vernehmen „was eigentlich passiret und wie Ihre Königl. Majestät und Churf. Durchl. zu Sachsen den Perlenfang in Augenschein genommen. Dieser erklärte ihm offen und unumwunden, was dabei vorgegangen und sagte aus: „Er (der Churfürst) hätte den Ambtmann Renzsch zu ihm geschicket, und ihm sagen lassen, er solle zu Ihrer Majestät kommen und etwas von Perlen mitbringen, welches er gethan, und hätte etliche wenige Perlen Ihren Maj. gezeiget; Dieselben hätten von ihm verlanget, er solle des andern Tags frühe sich bei den Wassern finden lassen, indem sie den Perlenfang besichtigen wollten. Deß andern Morgens frühe habe er sich an den Würschnitzer Bach verfüget, und wie Ihre Maj. gekommen, denenselben etliche Muscheln, worinnen unreiffe Perlen gewesen, Der Amtmann zu Voigtsberg wittert Verrath und vernimmt deßhalb den Perlensucher an Amtsstelle.gezeiget; solche hätten sie besehen und endlich etliche Perlen von Ihm verlanget. Wie er nun seine Pflicht vorgeschützet, und daß er ohne Ihre Hochfürstl. Durchl. gnädigsten Befehl solches nicht thun könnte, haben Ihre Maj. sich erkläret, solche zu bezahlen; als er aber weiter eingewendet, dieses wäre ihm verbothen, wenn man ihm auch 1000 Thlr. vor eine Perle geben wollte, hätten Ihre Majestät geantwortet: er hätte doch dem König in Preußen welche gegeben; worauf er repliciret, Hr. Cammerrath von Maltiz wäre [160] darbey gewesen, solcher habe solche offeriret und Befehl dazu gehabt. Der König hätte gelächelt und ein vornehmer Diener zu ihm gesaget, so sehen Ihre Maj., daß es doch noch getreue Leuthe im Voigtlande giebet.“ – Diese letzte freimüthige Aeußerung aber sollte, wie dem Amtmann hinterbracht worden war, von den Maj. ungnädigst empfunden worden sein und er hatte Angst, es möchte bei dem Herzoge deshalb Anzeige gemacht und auf ihn die Schuld geworfen werden[69]. Er sagte deshalb in seinem Der Amtmann erstattet Bericht an den Herzog und sucht sich zu entschuldigen.Berichte, „er habe damals mit Dislocirung und verbilletirung der Preußschen Garde, welche des andern Tags in das hiesige Ambt habe rücken wollen, zu thun gehabt, der Landrath von Beust sei unpaß und der Amtschreiber zu Markneukirchen gewesen, um wegen der Beschaffung der Victualien und fourage für den Königl. Preuß. Hofstaat Anstalt zu machen, daß also keiner bey dem Einzug in Oelsnitz sein können. Der Perlensucher habe das, was er gethan, auf eigne Faust gethan, und bei seiner Rückkehr Abends sei es nicht mehr zu ändern gewesen. Er finde das nicht in Ordnung; der Perlensucher hätte eine Ausflucht machen und sagen können, er sei nicht zu Hause und man wisse ihn nicht zu suchen u. s. w. Es sei doch wenigstens nicht rathsam, dergleichen arcana einem jeglichen und sonderlich einem vicino Potentaten zu entdecken.“ – Wir haben auf diesen Bericht des verzagten Amtmanns [161] keinen fürstl. Bescheid gefunden; wahrscheinlich zog es Herzog Moritz vor, diese Angelegenheit, da sie seinen Herrn Vetter so nahe berührte und er nicht gegen denselben verstoßen wollte, ganz mit Stillschweigen zu übergehen. –

Unsere Leser werden sich erinnern, daß der Triebler Bach, der bei seinem Ausfluß in die Elster auch der Türbler Bach genannt wird, gleich nach seiner Entdeckung zu den besten Perlengewässern gezählt ward und auch immer dafür gegolten hat. Um so mehr werden sie sich verwundern, wenn sie lesen, daß am 3. Juli 1710 der Perlensucher im Amte Voigtsberg die Anzeige machte, „er wäre vorige Woche in dem Tirbler Bach bey Bösenbrunn gewesen und hätte Perlen suchen wollen.Der Perlens. zeigt an, daß im Triebler Bach fast alle Perlenmuscheln gestorben seien. Da habe er gefunden, wie solcher Bach gänzlich aussterbe. Sonsten hätten die Muscheln wie ein Pflaster darinnen gestanden, vorjetzo fände er fast gar keine. Er wäre sein bester Bach gewesen und hätte er viele Perlen allda gefunden. Die ursach dieses Aussterbens schreibe er dem an solchem Bach gebauten Pochwerke zu; er hätte solches gleich anfangs befürchtet, und dahero unterschiedentlichmahlen bey denen Bergbeamten Erinnerung gethan, man hätte es aber nicht attentirt, ietzo könnte man nun den Schaden spühren. Er habe vorgeschlagen, man sollte nun, wie vor dessen geschehen, Teiche machen, worinnen der Schlamm und die materie, welche eigentlich denen Muscheln schädlich, vielleicht sitzen bliebe; er habe es aber nicht erlangen können; er müßte gestehen, daß er in dieser Refier jederzeit die hellsten und klahren Perlen gefunden.“

Wie dieß von dem Amtmann Schmid zu Voigtsberg beim Herzog angezeigt ward, so erfolgte sofort der Befehl, der Berghauptmann von Boxberg und der Amtmann wollen mit Zuziehung des Perlensuchers die Sache in Augenschein nehmen, um zu überlegen, ob diesem Uebelstande nicht abzuhelfen und wie ihm vorzubeugen sei. [162] In seinem deshalb erstatteten Bericht bemerkte der Der Berghauptmann v. Boxberg und der Amtmann erh. Auftrag, die Sache an Ort und Stelle zu untersuchen.Amtmann, „es könne wohl sein, daß die Muscheln die Mineralien nicht vertragen könnten, wie denn die Krebse und Fische an Orth und Enden, wo Sauerbrunnen seyn, eben aus dieser Ursach nicht dauerten sondern bald sterben.“ – Die Vorschläge des Perlensuchers hielt er für die geeignetsten, dem Uebel zu steuern, und da man darüber weiter nichts verzeichnet findet, so scheint man hochfürstlicherseits damit einverstanden gewesen zu sein. Zu gleicher Zeit hatte der Perlensucher Klage zu führen über den Müller zu Leubetha, der das Reinigen seines Mühlgrabens zum Nachtheil der Perlenmuscheln verabsäumte, sowie er auch im Amte Voigtsberg zur Anzeige brachte, daß man am 4. Juli 1712 im Bache bei Unterwürschnitz einen Perlenmuscheldieb bemerkt habe, dessen man jedoch nicht habe habhaft werden können, da er bei der Annäherung des Müllers sich in das Holz geflüchtet habe; ingleichen erhob er am 2. Mai 1713 Beschwerde über die Bürger der Stadt Plauen, welche beim Fischen das Wasser an manchen Stellen in der Elster ganz abschlügen, wodurch dem Perlenfang großer Schaden und Eintrag geschehe, worauf der Amtmann zu Voigtsberg eine Verfügung an den Rath in Plauen erließ, um dieses Der Perlens. führt verschiedentliche Beschwerden.Ungebührniß beim Fischen abzustellen. Im Jahre 1714 denuncirte er die Gerber zu Adorf, welche sich unterfangen hatten, den Loh ins Wasser zu schütten, wodurch denn bei großen Wassern die Muscheln ganz verschlämmt und verdorben würden. Auch den Rath zu Adorf forderte der Amtmann zu sofortiger Abstellung dieses Ungebührnisses auf, ließ die Adorfer vor sich im Amte Voigtsberg erscheinen und bedeutete sie ernstlich, den Anordnungen des Perlensuchers sowohl bei den Bauten in der Elster als auch in anderen Fällen streng nachzukommen. Das Jahr 1713 scheint Schlechte Perlenernte im Jahre 1713.jedoch für den Perlenfang kein gesegnetes gewesen zu sein; denn am 13. Juni 1714 kam an den Rath und Amtmann Schmiden zu [163] Voigtsberg von Herzog Moritz Wilhelm die Anzeige, daß der Perlensucher auf das Jahr 1713 gar keine Perlen eingesendet habe und forderte denselben auf, den Perlensucher deshalb zu Rede zu stellen. Dieß geschah, und der Perlensucher erklärte: „Es wären immer große und trübe Wasser gewesen, daß er nicht habe hineinkommen können; er hätte an seinem Fleiße nichts ermangeln lassen, er und seine beede Verantwortung des Perlensuchers.Söhne wären Tag für Tag geritten und gelaufen, hätten aber nichts ausrichten können, er hätte irgends 6 Stücke bekommen, welche er auch bei sich hätte und die er, weiln ihrer so wenig wären, nicht hätte liefern wollen; er sey aber bereit, dieselben einzusenden.“ Als der Amtmann in seinem Berichte das Anführen des Perlensuchers bestätigte, so hatte es dabei sein Bewenden, die Einsendung der 6 Stück Perlen wurde aber sofort angeordnet, welchem Begehren auch der Perlensucher unverweilt entsprochen hat.

Ueber die Jahre 1714 und 1715 finden wir hinsichtlich des Perlenfangs nichts Merkwürdiges angeführt, nur wollen wir erwähnen, daß um diese Zeit ein Wechsel im Beamten-Personale zu Voigtsberg eingetreten ist und an die Stelle des bisherigen Amtmanns und Raths Schmid ein gewisser Schonheim befördert ward. – Auch geht aus einer Verordnung des Herzogs Moritz Wilhelm vom 20. Aug. 1716 hervor, daß der bisherige Perlensucher Wolff Adam Schmirler um Bestellung seines ältesten Sohnes zum Perlensucher an Die Perlensucher erhalten verschiedene Befreiungen.Thümlers Stelle nachgesucht haben muß, welchem Gesuch nicht allein entsprochen, sondern auch bei der Verpflichtung noch die Vergünstigung zu Theil ward, ihn neben seinem Gehalte, bestehend in 6 Scheffel Korn, 6 Klaftern Scheitholz und 50 Gülden an Gelde, von Einquartirungen und Defensionswesen, desgleichen von der Fleischsteuer beim Hausschlachten, dem Zug- und Wache befreien zu lassen, was früher noch bei keinem Perlensucher der Fall [164] gewesen. – Zu Anfang des Jahres 1717 erhielt der alte Perlensucher Johann Adam Schmirler vom Churf. Amte zu Zwickau aus eine Citation, dahin zu kommen, um in Zwickauer Gegend, namentlich bei Wiesenburg, einige Bäche zu untersuchen, ob dieselben nicht für den Perlenfang einzurichten seien. Das Gerücht davon gelangte auch zu den Beamten zu Voigtsberg Schonheim und Engelschall; absonderlich war es diesen aufgefallen, daß der Der Perlens. wird vom Amte Zwickau citirt, nach Wiesenburg zu kommen, um dort einige Bäche zu untersuchen, und deshalb beim Amte Voigtsberg zur Verantwortung gezogen.Schmirler in der Aufschrift „Königl. Perlensucher“ titulirt worden war. Sie ließen daher denselben vor sich fordern und als er dessen geständig gewesen, dabei aber auch heiligst versicherte, daß er durchaus nichts gethan habe, was seiner unterthänigst geleisteten Pflicht zuwider laufe, so zeigten sie den Vorfall bei seiner hochf. Durchlaucht an, sich deshalb weitere Verhaltungsbefehle erbittend. Die Antwort des Herzogs ging dahin, sie möchten zuvörderst von der eigentlichen Beschaffenheit und dem Inhalte des Briefes nähere Erkundigung einziehen und dann weiteren Bericht erstatten. Auf näheres Befragen erklärte nunmehr der Perlensucher an Amtsstelle, der Brief wäre an ihn den Vater Wolff Adam Schmirler gerichtet gewesen und hätte die Aufschrift geführt: „dem Churf. Perlensucher, Wolff Adam Schmirlern zu Oelsnitz zu insinuiren.“ Der Inhalt des Briefes sei gewesen, daß, wenn er nicht selbst abkommen könne, nur sein Sohn Hanns Christoph Schmirler nach Zwickau kommen und gegen gewöhnliche Auslösung, die er aus dem Bergamte Schneeberg erhalten werde, den Wiesenburger Bach visitiren solle, ob wegen der Muscheln etwas zu thun und ob ein Perlenfang daselbst könne aufgerichtet werden. Er so wie sein Sohn seien darauf am 25. Mai nach Zwickau gereist, um den genannten Bach zu untersuchen, hätten denselben auch nicht „uneben“ betroffen; er, der Vater hätte sich dann wieder nach Hause gemacht, der Sohn aber wäre mit einem Schreiben von den Zwickauischen Beamten nach [165] Dresden gegangen, allwo er gleichfalls etliche Bäche visitiren sollen.

Hieraus ersieht man, daß damals der Perlenfang großes Aufsehen machte und daß man eifrigst beflissen war, allenthalben im Lande dergleichen Schätze entweder aufzufinden oder doch vorzubereiten. Die Aussagen der Perlensucher wurden umgehend dem Herzog mitgetheilt; es scheint jedoch nicht, als ob derselbe in der Handlungsweise der Schmirler etwas Bedenkliches oder gar eine Dienstverletzung gefunden haben; denn eine Antwort darauf von Seiten des Herzogs Moritz Wilhelm wird, nicht vorgefunden[70].

Aber nicht bloß in Sachsen, auch in anderen deutschen Landen war man auf den Perlenfang aufmerksam. In dieser Beziehung haben wir zu melden, daß Prinz Wilhelm, Landgraf zu Hessen seinen Vetter den Herzog [166] Moritz im Jahre 1717 ersuchte, ihn seinen Perlensucher zu senden, „um einige Wasser in seinen Landen, weiln darinnen Muscheln gefunden worden, zu untersuchen, ob dieselben nicht zum Perlenfang tauglich seien und eingerichtet werden könnten“. Herzog Moritz Wilhelm ließ deshalb am 29. December 1717 einen der Perlensucher vor sich bescheiden, wobei demselben befohlen ward, sich im Laufe Der Perlens. wird nach Cassel gesendet, um die Wasser das. zu untersuchen.des nächsten Frühjahrs nach Cassel zu begeben und sich deshalb dort bei genanntem Landgrafen anzumelden[WS 16]. Am 11. Mai d. J. hat derselbe auch seine Reise dahin angetreten, wobei er vom Amtmann Schonheim bedeutet ward, „zu rechter Zeit, damit er nichts in seinen Diensten versehe, zurückzukommen.“ Dieß scheinen die letzten Befehle gewesen zu sein, die Herzog Moritz Wilhelm in Bezug auf die voigtländische Perlenfischerei ergehen ließ; denn etwas Weiteres haben wir von ihm in den urkundlichen Nachrichten über den Perlenfang im Voigtlande nicht bemerkt gefunden[71].

§. 22.

Mit dem in diesem Jahre erfolgten Tode des Herz. Moritz Wilhelm erlosch die Fürstl. Sächs. Seitenlinie Naumburg-Zeiz und die dazu gehörigen Lande, mithin auch das Voigtland, fielen nach den testamentarischen Bestimmungen des Churfürsten Johann Georg I. an das [167] Churhaus Sachsen zurück. Dadurch wurde denn auch die Voigtl. Perlenfischerei wieder zu einem Ganzen vereinigt; die bisherigen Hochf. Perlensucher, die Schmirler, wurden nun förmlich in Königl. und Churf. Bestallung genommen und ein darauf bezüglicher Die Voigtl. Perlenfischerei kommt mit dem übrigen Voigtlande wieder an das Churhaus Sachsen.Revers zu Leipzig am 9. Januar 1719 vollzogen; auch wurden ihnen durch ein churfürstl. Decret vom 1. Juni 1720 die ihnen bereits früher zugesicherten Besoldungen und Immunitäten aufs neue bestätigt. Von nun an trieben die Perlensucher ihr Geschäft wieder im ganzen Perlenrevier; allein es scheint, daß das goldene Zeitalter der Perlenfischerei wie es unter den Herzogen zu Sachsen geblüht hatte, vorübergegangen war. Ehe wir jedoch darüber uns weitläufig und ausführlich verbreiten, so wollen wir hier noch einer Streitigkeit Erwähnung thun, die unter den Schmirlern selbst entstanden ist. Wie früher der alte Perlensucher Wolff Adam Schmirler auf Hochfürstl. Befehl eine Reise nach Cassel angetreten hatte, um die dortigen Gewässer des Perlenfangs halber zu untersuchen und nöthigenfalls einzurichten, so unternahm sein zweiter Sohn im Jahr 1719 eine dergleichen nach Dänemark, um auf Antrag der Regierung dieses Landes die Gewässer in Norwegen zu untersuchen, ob Streitigkeiten unter den Perlensuchern.in denselben nicht ebenfalls mit der Cultur der Perlenmuscheln mit Erfolg vorgeschritten werden könnte.

Bereits vor seiner Abreise hatte der Vater, Wolff Adam Schmirler, bei Sr. Churf. Durchl. zu Sachsen um Substitution seines Sohnes Joh. Christoph im Dienste nachgesucht; das Gesuch aber war unerledigt geblieben. Im Jahre 1724 kehrte jedoch dieser aus Dänemark und Norwegen zurück wie es den Anschein haben will mit günstigen Zeugnissen seiner Thätigkeit von der dänischen Regierung. Allein diese Rückkehr kam seinem Vater und jüngeren Bruder, für den jetzt der Vater um Substitution nachgesucht hatte, sehr ungelegen, und da sie sich allein für hinreichend hielten, den Churf. Perlenfang [168] zu versehen, so schienen sie von der Kunst und Wissenschaft des zurückgekehrten Sohnes und Bruders keinen Gebrauch machen zu wollen. Dieß veranlaßt denselben, sich deshalb besonders an seinen Landesherrn zu wenden; er begab sich persönlich nach Dresden, brachte sein Gesuch am gehörigen Orte an, und war auch so glücklich, sogleich seinem Vater als Viceperlensucher adjungiret und substituirt, auch deshalb sofort in Pflicht genommen zu werden. Als Vater und Bruder davon Nachricht erhielten, so suchten sie dessen Bestallung als adjungirter Perlensucher auf alle Weise rückgängig zu machen, wandten nicht nur gegen die Anstellung desselben höchsten Orts Appellation ein, sondern beschuldigten auch den neuen Perlensucher der gänzlichen Unerfahrenheit in der Kunst und Wissenschaft des Perlensuchens, verbunden mit dem Hinweis, daß dadurch der Perlenfang ruinirt werden müßte, und ziehen ihn dabei einer Fälschung, deren er sich hinsichtlich eines eingereichten Gesuchs seines Vaters schuldig gemacht hätte. In der deshalb eingeleiteten Untersuchung vor dem Amte Voigtsberg, ergab sich, daß das Angeben des Vaters und Bruders als der bisherigen Perlensucher, ungegründet und lediglich aus Eigennutz hervorgegangen war, und die Entscheidung fiel dahin, daß der neue adjungirte Perlensucher Johann Christoph Schmirler nicht nur in seinem neuen Amte geschützt und aufrecht erhalten ward, sondern daß auch Vater und Bruder wegen der eingewendeten Appellation einen scharfen Verweis erhielten und zu Bezahlung der Kosten und verhängten Stempelimpoststrafe verurtheilt wurden. Der Streit unter den Perlensuchern war hierdurch entschieden, allein der Frieden und die Verträglichkeit unter denselben nicht wieder hergestellt; vielmehr scheint es, als habe derselbe noch eine geraume Zeit fortgedauert; denn im Jahre 1724 beantragte der Oberaufseher über den Perlenfang, von Trützschler, unter dessen Oberaufsicht die Perlensucher im Jahre 1724 gestellt [169] worden waren, eine förmliche Theilung der Revier; dieß blieb jedoch unausgeführt; denn bereits am 9. Decbr. d. J. 1729 gesegnete der alte Perlensucher Wolff Adam Schmirler das Zeitliche, worauf denn, als der Amtmann Uswald in seinem deshalb erstatteten Berichte gesagt hatte, „daß alle des verstorbenen Perlenfängers 3 Söhne von der Capacität seien, dieser Function vorzustehen und daß sie alle genug zu thun hätten, wenn sie Im Jahre 1730 werden 2 wirkliche Perlensucher und 1 Perlensucheradjunctus mit entsprechendem Gehalte angestellt.fleißig die Wasser begingen, da der Elsterstrohm alleine 12 Meilen und die Bäche, darinnen Perlen stehen, 14 Meilen betrügen und daß man nicht gehöret, daß sie jemals etwas veruntrauet hätten,“ unter dem 12. Januar 1730 resolviret ward, daß die beiden ältesten Brüder, Johann Gottfried und Johann Christoph, als wirkliche Perlensucher an- und bei dem Amte Voigtsberg in Pflicht genommen, auch der älteste bei seinem bisherigen Gehalte à 43 Thlr. 18 gr. an Gelde und Deputaten von 6 Scheffel Korn gelassen, desgleichen der mittlere von des Vaters Besoldung der 70 Thlr. ebenmaßen 43 Thlr. 18 gr. sammt der Hälfte dessen Deputat Habers genießen, der jüngste hingegen bei der bisherigen Adjunctur verbleiben möge und ihm jährlich das Uebrige von des Vaters Besoldung an 26 Thlr. 6 gr. und 12½ Scheffel Deputat Haber gereicht werde. Die Verpflichtung erfolgte am 24. Februar 1730. In demselbigen Jahre geschah es, daß der jüngste Perlensucher Christoph Heinrich Schmirler vom Stadtrathe zu Oelsnitz, der den Gerechtsamen der Perlensucher fortwährend gerade nicht sonderlich hold gewesen zu sein scheint, zum Recruten ausgehoben Aushebung eines Perlensuchers zum Recruten.und zum Militärdienst mit verwendet ward. Der junge Perlensucher, auf die verbriefte Freiheit der Perlensucher vom Militärdienst sich stützend, wendete sich deshalb an seinen Landesherrn, der auch sofort seinem Gesuche entsprach und anordnete, daß der Rath zu Oelsnitz an dessen Stelle einen andern nach erforderter Länge und übrigen Beschaffenheiten, [170] tüchtigen Mann anschaffen und an den zur Uebernehmung beorderten Offizier abgeben solle.

Da der Stadtrath der höchsten Aufforderung sogleich entsprach, so war damit das Gesuch des recrutirten Perlensuchers erledigt.

Doch wir fahren nun in der eigentlichen Aufzählung der Schicksale, welche die Voigtl. Perlenfischerei nach Wiedereintritt des Churf. Sächs. Regiments gehabt hat, weiter fort.

§. 23.

Es ist schon angedeutet worden, daß mit dem Erlöschen des Herzoglichen Hauses Sachsen-Zeiz auch die Blüthe des Voigtl. Perlenfangs sich zu neigen begann. Als Ursache hiervon gab der Oberaufseher über den Perlenfang im Voigtlande, Erdmann Trützschler auf Brotenfeld, in einem Klage des Oberaufsehers über die Perlensucher.Berichte am 13. Juni 1724 an, daß „der alte Perlenfänger in Oelsnitz, Wolff Adam Schmirler, sowohl als seine beiden Söhne Johann Gottfried und Johann Christoph die Schmirlere noch nicht an ihn gewiesen, dahero in ihren Verrichtungen ziemlich nachlässig und sei eine große Uneinigkeit unter ihnen eingerissen, worunter Sr. Kgl. Maj. vermuthlich einen nicht geringen Schaden empfinde; denn die Wasser würden umb dießwillen nicht gehörig visitiret, weiln der Vater bald dem einen, bald dem andern Sohn in die Wasser zu gehen verbiethet, deswegen eine Stelle im Wasser wohl etliche mahl, und die andere wohl gar nicht besuchet werde; zum andern halte der alte Perlensucher vorjetzo kein Pferd mehr, worzu ihm doch eine [171] ziemliche Quantität Hafer gereichet werde, dahero denn die weiten entlegenen Perlenfänge, als daßjenige Stück Wasser von Plauen nach Elsterberg und andere gar negligiret würden, so daß ein gewisser Bürger in Plauen ohnlängst in einem unter Plauen liegenden Walde eine ziemliche Quantität zerschlagene Perlenmuscheln angetroffen. – Die Perlenfänger gäben ferner bald dieses, bald jenes unnöthiges, und denen Perlen höchst schädliches Werk an und das nöthige verschwiegen oder regardirten sie gar nicht, u. s. w.; Sie hätten ihr Augenmerk nur zu sehr auf die Umgegend von Oelsnitz gerichtet.

Ueberhaupt sei dieses der größte Fehler von den Perlensuchern, daß sie im Frühjahre zu bald in die Wasser gehen, die Perlenmuscheln verunruhigen und sodann wenn sie eigentlich nun ihre Verrichtungen im Monat Junio, Julio und Augusto antreten sollten, wären sie am wenigsten im Wasser, sondern warteten ihre habende Haushaltung ab, da doch in Norwegen, Schweden und andern Orthen, wo Perlen anzutreffen seien, nur einzig und allein diese drey Monate über Perlen gesuchet werden; es könne binnen dieser Zeit ein einziger Perlensucher, welcher keine Haushaltung hätte, gänzlich seine Mühe und Fleiß dazu anwendete, und das Werk nach seiner Anweisung (worinnen diese bestanden, finden wir nicht angeführt,) tractire, einen ziemlich bessern und gedoppelten Nutzen schaffen, als bißanhero geschehen, wozu denn der angezogene Johann Gottfried Schmirler, als bey welchem ich die beste Wissenschaft und Verstand daran verspüre, vor andern geschickt sei.“ –

Die Folge dieses Berichts war, daß die Perlensucher zu Oelsnitz sammt und Die Perlensucher werden angewiesen, ihre Ablief. an das Amt Voigtsb. allmonatlich zu thun.sonders von nun an unter die Oberaufsicht des v. Trützschler gestellt worden. Zu dieser Zeit wurden die Perlensucher auch angewiesen, ihre Ablieferungen von Perlen an das Amt Voigtsberg allmonatlich zu thun und dabei ein genaues Verzeichniß [172] über die Beschaffenheit derselben jedesmal einzureichen. Diese Maßregel scheint man deshalb ergriffen zu haben, um den Fleiß und die Thätigkeit, sowie die Treue und Zuverlässigkeit besser überwachen zu können; allein auch dadurch wurde man höchsten Ortes noch nicht zufrieden gestellt. Im August d. J. 1730 erschien ein Königl. Rescript, in welchem sich über die geringe Einsendung von Perlen Seiten der Perlensucher beschwert ward und der Amtmann und der Amtsschreiber zu Voigtsberg Auftrag erhielten, die Ursache davon sofort einzuberichten, die Perlensucher aber „zu behöriger und pflichtmäßiger Treue, zu größerem Fleiße bey Anermahnung an die Perlensucher zu besserem Fleiße und Verantwortung derselben.Vermeidung harter Anthung“ anzuermahnen. Anbefohlner Maßen wurde nun den Perlensuchern bei Publikation des Königl. Befehls am 19. August „scharf zugeredet und sie zu behöriger Treue und Fleiße“ anermahnt, allein sie entschuldigten sich damit, „daß sie in diesem Jahre durch die großen Wasser an einer reicheren Ernte verhindert würden. Das Jahr 1729 könne als ein sehr Trocknes, wo man überall in der Tiefe habe fischen können, keinen Maßstab abgeben; zu dem wäre in diesem Jahre ihrer Lieferung ein großer Abbruch dadurch geschehen, daß der Rauner Bach durch daß Floßholz ruinirt sei; dieser Bach wäre wenigstens eine gute Meile Wegs lang, und wären viele tausend Muscheln zu Grunde gegangen, aus denen sie bei dem jetzigen großen Wasser hätten viel nehmen können. An Fleiß, daß könnten sie auf Pflicht und Gewissen versichern, ließen sie es nicht fehlen.“ – In seinem deshalb unter den 4. September erstatteten Bericht bestätigte der Amtmann das Anführen der Perlensucher, was jedoch höchsten Orts nicht zum glimpflichsten aufgenommen ward. Denn durch einen erneuten Befehl vom 12. Septbr. 1730 wurden die Beamten zu Voigtsberg, der Amtmann Uswald und der Amtsschreiber Engelschall angewiesen, den Perlensuchern zu eröffnen, daß man ihre Entschuldigung nicht ganz hinlänglich befinde [173] und daß man sie zu mehrerem Fleiß aufs Zukünftige auf pflichtgemäßer Treue anermahnt wissen wollte[72].

Die allmonatliche Einsendung der Perlen an die Churfürstl. Bergkammer scheint den Perlensuchern sehr beschwerlich gefallen zu sein; denn sie wendeten sich an die Königl. Poln. Majestät und Churf. Durchl. zu Sachsen mit der Bitte, es möge ihnen wieder wie früher verstattet werden, die gefundenen Perlen erst im Herbste einliefern zu dürfen, weil sie dann Zeit gewinnen, die Perlen besser zu putzen und heller zu machen; allein ihr Suchen ward nicht ganz gewährt, sondern sie erhielten bloß so viel, daß „sie das Quantum, was einen Monat gefangen, wann es vorhero zum Amte gemeldet und vorgezeiget, daselbst auch die Qualität und Größe derer Stücke angemerket worden, zu Draufbringung reinern Glanzes noch eine Zeit draußen behalten, und alsdann gehörig eingeliefert werden möchten. Abermals wurden hierbei die Perlensucher zu größerem Fleiße ermahnt, worauf dieselben erwiederten, „es würde an ihrem Fleiße niemand nichts auszusetzen haben; allein es wäre nicht möglich, daß sie mehr liefern könnten; sie müßten bey kleinern Wassern jetzo viel von Orthen zu Orthen wegschaffen und täglich im Wasser sein, hätten auch jetzigen Monat schöne Stücken zu liefern, nächstdem werde ihnen auch von den Adorfer Bürgern, bei dem Leubethaer Wehre großer Schaden mit dem Einbauen zugefüget, wenn halbweg ein Regen fiele, könnten sie wegen der Trübe nichts im Wasser machen.“ – Auch im Jahre 1733 befriedigte die Ausbeute des Perlenfangs nicht, wie aus einem Schreiben [174] des churfürstl. Kammersecretairs Lichtwerk hervorgeht[73], worinnen derselbe ebenfalls zugleich einige Vorschläge zu Verbesserung des Perlenfanges machen will.

§. 24.

Nichtsdestoweniger standen die Voigtländischen Perlenfänger im In- und Auslande im großen Ansehen und wie schon früher vom Landgrafen zu Hessen-Cassel geschehen, so wendete sich jetzt der König von Dänemark an Sr. Königl. Majestät von Pohlen und Churf. Durchl. zu Sachsen, mit dem Ersuchen, einen aus der Mitte der voigtländischen Perlensucher abzuordnen und nach Kopenhagen zu senden, um dann im Königreich Norwegen die vorhandenen Bäche und Gewässer, des Perlenfangs [175] halber zu untersuchen und denselben womöglich zweckgemäß einzurichten. Das darauf bezügliche Rescript wurde unter dem 14. April d. J. 1734 an das Amt Voigtsberg abgelassen und in demselben war, ohne alle Angabe des Zwecks, kurz anbefohlen, nach Empfang dieses sofort deren einen, welcher am besten zu entrathen des fördersamsten nach Dresden zu sistiren und ihn zu bedeuten, daß ihm dort das Weitere werde eröffnet werden. Bereits am 19. April wurde Der König v. Dänemark wendet sich an den König v. Polen u. Churf. zu Sachsen wegen Zusendung eines Perlens.das Allerhöchste Begehren den Perlensuchern kund gethan und der jüngste unter den drei Brüdern Schmirler, Christoph Heinrich, welcher zwar nur Haus, Hof und Feldgütern ansässig, aber noch nicht verheirathet war, entschloß sich, dem Höchsten Befehle Folge zu leisten. Am 21. April schon reiste derselbe nach Dresden ab, und nachdem er daselbst von dem Kgl. Secretair Hausius den weiteren Auftrag und die nöthigen Weisungen und Adressen erhalten, mit dem dänischen Gesandten wegen Vergütung seines Reiseaufwandes die erforderlichen Bedingungen festgestellt hatte, so zog er denn am 8. Mai dahin fürbaß seine Straßen. Am 1. Juni kam derselbe nach Lübeck, ging dann von Travemünde aus mit einem Segelschiff nach Kopenhagen, woselbst er am 6. Juni anlangte. Nachdem er sich daselbst am 15. angemeldet, so wurde er am 17. nach Christiania befördert, von wo aus er dann am 24. im Beisein des Statthalters in den norwegischen Gewässern „die Elben“ seine Untersuchungen und Nachforschungen veranstaltete. Dieselben waren trotz der großen Wasser von günstigem Erfolge begleitet und gaben reiche Ausbeute. Bei seiner Rückkehr aus Norwegen wurde er dem König und der Königin in Frederiksborg vorgestellt und reichlich beschenkt entlassen, worauf er dann über Hamburg nach Dresden zurückkehrte. Das Königl. Geschenk soll in 100 Stück Dukaten bestanden haben. –

Im Jahre 1735 entstanden zwischen dem Rathe zu Oelsnitz und den Perlensuchern Streitigkeiten wegen der [176] Befreiung von Einquartirung, Militairlasten etc.; durch ein höchstesDen Perlens. in Oelsnitz w. im Jahre 1735 die Befreiung von Militairlasten wieder entzogen. Rescript vom 28. Juni 1735 wurden ihnen jedoch diese Freiheiten und Privilegien abgesprochen. Im Jahre 1736 d. 18. August erfolgte eine allerhöchste Verordnung, die Perlensucher auf die Constitution vom anvertrauten Gute zu verpflichten; im Jahre 1737 und 1738 führten die Perlensucher dann Beschwerde über den von Trützschler auf Planschwitz, wegen eines Einbaues in die Elster; im Juni d. J. 1740 wurde von Herrn v. Winkelmann auf Chrischwitz eine Perle, die dessen Bedienter beim Krebsen außer der Muschel gefunden, an das Amt Plauen und von da an das Amt Voigtsberg[WS 17] abgeliefert. Im Jahre 1741 und 1742 entschuldigte der Amtmann zu Voigtsberg die Perlensucher abermals höchsten Orts bei Einsendung der Perlen, daß die Zahl derselben deshalbDer v. Winkelmann auf Chrieschwitz liefert eine gefundene Perle ein. nicht größer ausgefallen sei, weil die Wasser in diesem Jahre fortwährend groß und es den Perlensuchern deshalb unmöglich gewesen sei, mehr derselben aufzufinden.

Auch die Bürger von Markneukirchen trugen ihr bescheiden Theil dazu bei, daß es mit dem Perlenfang im Voigtlande niederwärts ging. Am 14. Juli 1742 erschien der Königl. Perlensucher Johann Christoph Schmirler im Amte Voigtsberg und zeigte an: „als er im Schönlinder Bach, welcher unter Landwüst vorbei ginge, ohnlängst gewesen, hätte er gewahr geworden, daß die darinnen stehenden edlen Perlenmuscheln gar sehr ruinirt seien, und dieses thäten die Markneukirchner Bürger, welche täglich daselbst mit vielen Partheyen lägen, die Fischtage nicht observirten, mit den Stöhrln die Muscheln todt stießen, solche mit den Morast rausschmissen, ganze Stücke Rasen runter rissen und damit die Muscheln bedeckten, in Summa es wäre nicht zu sagen, was vor Schaden daran geschähe, bäthe demnach, den Rath zu Markneukirchen zu schreiben, daß es abgestellet würde.“ – Unter demselben Tag noch erließ der Amtmann Uswald [177] von Voigtsberg ein Patent an den Rath zu Markneukirchen ergehen, in welchem er den gerügten Unfug Schreiben des Amtm. Uswald an den Rath zu Markneukirchen und dessen Verantwortung.anzeigte und dessen Abstellung dringend verlangte. Der Rath zu Markneukirchen antwortete darauf, „daß er an Ausübung solcher Excesse keinen Gefallen habe, könne aber fast auch nicht glauben, daß von denen Bürgern mit denen edlen Perlenmuscheln, welche als ein Regale auff alle Weise geschonet werden sollen, auff vorgemelde Arth beym Fischen verfahren werde. Dieser Bach sey titulo oneroso von denen Thoßen vor undenklichen Jahren erlanget worden, und gehöret eigendtlich nebst anderen Thoßischen Bächen derer hiesigen Bürgerschafft zu fischen. Alleine! Es fischen darinnen sowohl die Bürger von Adorff als auch die Bauern zu Landtwüst. Mithin diese ebenwohl als die hiesigen Bürger sothane Excesse ausüben können, und besonders wird vorjetzo solcher Schönlinder Bach von der in dieser Gegend einquartirten Militz sehr besuchet, und alßo was diese ausüben, hiesigen Bürgern mit beygemessen. Wie denn allem Anschein nach solche Beschuldigungen von einem hiesiger Bürgerschaft sehr abgünstigen Menschen herrühren müßen: sintemahlen gedachter Herr Schmirler keinen Bürger allhier in solchem Bache angetroffen, noch einen, der solchen Exceß begangen, mit Namen anzugeben wisse. Und da wider alles Vermuthen einer zu denunciren sein möchte, So wollen wir uns davon Nachricht ausbitten, und wenn es geschehen, werden wir gegen solchen zu verfahren nicht anstehen. Inzwischen ist hiesiger Bürgerschaft von alle dem, was Ew. Hochedlen an uns gelangen lassen Eröffnung geschehen, und anbey solche nachdrücklich bedeutet worden, sich aller Excesse beim Fischen im Schönlinder Bächlein, besonders aber der ruinirung der edtlen Perlenmuscheln in solchen Bächlein zu enthalten.“ –

Im Jahre 1748 drohete dem Görnitzbach eine große Verwüstung; es sollten nämlich die mit dem Rittergutsbesitzer [178] zu Brotenfeld v. Feilitzsch verhandelten Contract-Hölzer auf Der Görnitzb. erleidet im J. 1748 großen Schaden durch die Flöße.demselben abgeflößt werden und der Amtmann erhielt den Auftrag, dafür zu sorgen, daß dadurch den Perlenmuscheln kein Schaden geschähe und deshalb die Perlensucher mit gemessenem Auftrage zu versehen, was auch geschehen ist. –

Der immer größere Verfall[74], dem der Perlenfang im Voigtlande, theils durch die außerordentlichen Zeit- und Naturereignisse, theils auch durch vorsätzliche, böswillige Beschädigung und Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die zur Sicherheit der Perlenmuscheln früher gegeben worden waren, entgegen ging, veranlaßte endlich den damaligen Landesherrn, Friedrich August, König von Polen und Churfürsten zu Sachsen, mit einem scharfen Befehl hervorzutreten, und vor jeder Beschädigung und ungesetzlichem Gebahren mit den Perlengewässern ernstlich zu warnen. Dieß geschah am 28. Decbr. 1754 und diese neue Landesherrliche Verordnung wurde sofort mittelst Patents allen an den Perlengewässern liegenden Ortschaften bekannt gemacht, sowie durch öffentliche Anschläge für deren Weiterverbreitung und Kenntnißnahme gesorgt.

§. 25.

Die Begierde, Perlen zu suchen, war damals im Lande weit und breit vorhanden und wo man nur einer [179] Muschel in einem Bächlein ansichtig ward, da träumte man gleich von goldenen Bergen und ließ nichts unversucht, diese vermeintlichen Schätze der Natur zu heben und sie dem Verkehre des Lebens dienstbar zu machen. Ein offenes Beispiel hiervon gab um Der Bergwerksdirector von Garttenberg läßt die Pulsnitz bei Königsbrück und Hoyerswerda der Perlenm. halber untersuchen.diese Zeit der Umstand, daß der Perlensucher Christoph Heinrich Schmirler in Oelsnitz von dem damaligen Viceoberbergwerksdirector von Garttenberg mit nach Pfördten und in die Lausitz genommen ward, um die Beschaffenheit derer, in dem bei Königsbrück vorbeifließenden sogenannten Pulsnitzer Bach sich befindenden Perlenmuscheln zu untersuchen und hierüber sodann seine relation abzustatten. In Folge des erhaltenen Auftrags unterzog sich der Perlensucher einer sorgfältigen Prüfung dieses Baches und fand, daß von der sogenannten Hoyerswerdaer Mühle an bis zur Stadt Königsbrück, ungefähr eine halbe Stunde Wegs lang, einige Muscheln zwar wahrzunehmen gewesen seien, er könnte jedoch deren Beschaffenheit und ob viele dergleichen daselbst vorhanden, deshalb nicht untersuchen, weil der Fluß ziemlich angelaufen gewesen war. Uebrigens fand er die Lage des Baches hell, rein und frisch und glaubte, da auch das Sonnenlicht allenthalben freundlich einwirken könne, derselbe dürfe sich zum Perlenbau wohl eignen. Vom Postmeister in Königsbrück hatte er erfahren, daß von einigen Personen, weil dießfalls kein Verbot vorhanden, in erwähntem Flusse Perlen von einer ordentlichen Erbse groß gefunden worden seien. Was auf dieses Anbringen weiter geschehen ist, finden wir nicht verzeichnet, doch scheint der ganze Versuch von keinem erklecklichen Erfolge gewesen zu sein.

[180] Etwas Aehnliches wie in der Pulsnitz bei Königsbrück hat sich im Jahre 1753 in der Queis, ebenfalls einem Lausitzer Flusse, zugetragen. Es zeigte nämlich ein gewisser Caspar Ludwig Treubluth aus Marglissa bei der damaligen Vermeintliche Entdeckung von Perlenm. in der Queis bei Marglissa durch Caspar Ludw. Treubluth.Staatsregierung an, daß sowohl in der Queiße als auch in der ganzen Marglissaischen Gegend Perlenmuscheln anzutreffen wären und bat zugleich, ihn als Perlenfänger zu Erlangung der dieserhalb erforderlichen Wissenschaft an die Hand zu gehen. Unter dem 30. Juli 1753 erging nun ein Königl. Befehl an die Beamten zu Voigtsberg, die desfallsigen nöthigen Anordnungen zu treffen, den neuen Perlensucher auf die Constitution vom anvertrauten Gute zu verpflichten und dann den Erfolg berichtlich anzuzeigen. Am 9. August fand sich nun der genannte Caspar Ludwig Treubluth mit einem Scheine im Amte Voigtsberg ein, worauf auch sofort die eidliche Verpflichtung desselben als Königl. Pohlnischer und Churf. Sächs. Perlensucher in der Lausitz in Gegenwart des AmtsverwesersErscheinung Treubluths im Amte Voigtsb. und Verpflichtung desselben. Römers und des Amtsverwalters Engelschall vollzogen ward[75]. Bisher war die Sache leicht von statten gegangen, allein schwieriger wurde der Umstand, als es sich um Beibringung der benöthigten Wissenschaft zum Perlensuchen handelte. Der Amtmann zu Voigtsberg ließ zu diesem Behufe am 10. August die sämmtlichen Perlensucher zu Oelsnitz, Johann Gottfried, Johann Christoph, Christoph Heinrich und Johann Gottfried Adjunctus, die Schmirlere, sowie den neu verpflichteten Perlensucher Caspar Ludwig Treubluth ins Amt bescheiden und forderte [181] nach Vorlesung des Allerhöchsten Befehls die Oelsnitzer Perlensucher auf, „ihrem neuen Lausitzer Amtsbruder und Berufsgenossen mit ihrer Kunst und Wissenschaft an die Hand zu gehen, ihn, sowie die Muscheln im Wasser Verweisung Treubluths an d. Königl. Perlensucher zu Oelsnitz zu Erlernung der Kunst des Perlensuchens. stehen, zeigen, das Brecheisen, womit die Muscheln eröffnet werden, vorzulegen, auch wie die Muscheln ohne Laesion derer darinnen befindlichen Perlen, Muscheln und Schaalen eröffnet werden müssen, ingleichen die Kenntzeichen, in welchen Muscheln eigentlich Perlen zu vermuthen, wie auch was vor ein Unterschied unter einer angehenden, unzeitigen, halbreifen und reifen Perle sey u. s. w. anzugeben.“ – Die Oelsnitzer Perlensucher, die Brüder und Gevettern Schmirler versprachen dem hohen Landesherrlichen Befehl zwar nachkommen und gehorchen zu wollen, bemerkten aber dabei, daß dieser Unterricht sehr langweilig und beschwerlich und in ein Paar Tagen nicht abzuthun sei. Es gehöre dazu jahrelange Erfahrung, Kenntniß der Mineralien und der Wasser u. dergl.; sie wollten aber schon heute einen Versuch mit ihrem neuen Collegen anstellen.

Dieß geschah denn auch sofort. Früh gegen 9 Uhr setzten sich die Perlensucher, den Rentschreiber Ernst Friedrich Engelschall an der Spitze und den neuen Collegen in der Mitte, nach dem nahen Görnitzbach in Bewegung; der Perlensucher Adjunct Johann Gottfried Schmirler nahm in einer Stunde über 200 Muscheln heraus, zeigte dem Neuling in der Kunst die Eröffnung derselben und alle dabei vorfallenden Vortheile. Am folgenden Tage beschlossen sie, Treubluthen mit in die Elster zu nehmen, damit er nun selbst Hand anlegen und das was er heute erlernt habe, practisch probiren und ausführen könne. Allein diese Probe lief wider Erwarten schlecht ab. Am 13. August schon erschienen die Perlensucher Johann Christoph und Christoph Heinrich die Schmirlere im Amte Voigtsberg und brachten an, wie sie dem Verlaß nach am 11. August a. c. [182] Treubluthen mit in die bei Rebersreuth vorbei fließende Elster genommen, um zu versuchen, ob er tüchtig sei, im Wasser auszuhalten, da sie denn befunden hätten, daß, da er kaum die Hälfte mit seinen Beinen in Wasser gestanden, er sich schon über Schwindel Die Königl. Perlensucher zu Oelsnitz finden Treubluthen zum Geschäft d. Perlenfischens untauglich und erklären sich bereit, selbst die Queis mit zu untersuchen.beklaget und gesagt habe, er hätte ein Malheur an seinem Schenkel, über welchen vor kurzer Zeit ein Wagen gegangen und könnte er dabei das Wasser nicht wohl vertragen, sie besorgten aber nicht ohne Grund, daß Treubluth nicht etwa ganz und gar an seinem Leibe gebrechlich wäre, und sollte es sich deme darnach befinden, so wäre es nicht möglich, daß er dem Dienste noch seinen Pflichten vorstehen könnte. Treubluth wäre übrigens schon zu alt, hätte nicht die geeignete Wissenschaft vom Perlenfange und würde also seinen Posten nimmermehr ausfüllen.“ – Der Perlensucher Christoph Heinrich Schmirler, der schon 1722 in Norwegen gewesen war, um die Perlenwasser zu untersuchen, erklärte, daß er die Muscheln in der Queiß kenne, und wenn man ihm mit höchster Erlaubniß gegen die gewöhnliche tägliche Auslösung gestatten würde, die in besagtem Queißfluß befindlichen Perlenmuscheln zu untersuchen, so mache er sich verbinlich, daß er damit in 8 Tagen von der Zeit an, da er in der Lausitz bei diesem Flusse angelangt sei, fertig sein wolle. Die Zahl der dortigen Muscheln hielten gegen die in der Elster befindlichen gar keinen Vergleich aus. Dann würde nach 3 Jahren erst wieder eine Revision nöthig werden, und es sei weiter nichts als strenge polizeiliche Aufsicht erforderlich, um die Sache auch hier in Stand zu halten. Dieß sowie noch einige andere verdächtige Umstände, welche gegen die Zuverlässigkeit Treubluths Zeugniß ablegten, namentlich der Umstand, daß Treubluth 30 Stück Perlen zum Verkauf feilbot, berichtete bereits unter d. 15. August d. J. der Amtsschreiber Engelschall an die höchsten Behörden des Landes ein, und wir haben nicht gefunden, weder daß Treubluth [183] fernerweiten Unterricht im Perlensuchen genossen noch auch ferner daß der Schmirler in die Lausitz gesendet worden sei, um die Perlen der Queis zu untersuchen.

Der siebenjährige Krieg war nicht nur für ganz Der siebenj. Krieg bringt d. Voigtl. Perlenfischerei abermals großen Schaden.Sachsen, sondern auch für den Voigtländischen Perlenfang insbesondere eine eiserne Zeit. Denn nicht nur, daß die aufgefundenen Perlen während dieser Zeit an das Königl. Preuß. General-Feld-Kriegsdirectorium, das Sachsen nach allen Seiten als eine Schmalzgrube auszubeuten suchte, eingesendet werden mußten und die Perlensucher nur nach den kläglichsten und erbärmlichsten Vorstellungen die Fortbeziehung ihres Gehaltes erlangen konnten, so hauste die preußische Soldateska dabei auch so übel in den Perlengewässern, daß man den totalen Ruin des Perlenfangs erwarten zu müssen meinte. Allein ganz zu Grunde gehen sollte dieser Naturschatz nicht. Sobald der Frieden wieder hergestellt und das Land von den ungebetenen, eindringlichen und zuthätischen Gästen wieder frei war, wurden auf Anregen der Schmirler die alten Gesetze und Verordnungen wieder hervorgesucht und abermals an alle an Perlengewässern gelegenen Orte und Einwohner Patente erlassen, nicht nur die Ufer der Perlengewässer von den vielen Bäumen Die alten Patente zum Schutz d. Perlenmuscheln werden wieder eingeschärft.und Gesträuchern, als dem Wachsthume und Gedeihen der Perlen nachtheilig, zu reinigen, sondern überhaupt alles zu unterlassen, wodurch den Perlenmuscheln nur irgendwie ein Schaden geschehen könnte. Die Ernte der Perlen im Jahre 1764 war leider nur die Zahl von 124 Stück und gab den deutlichen Beweis, wie hoch es an der Zeit gewesen sei, daß dem bisherigen verderblichen Unfuge Einhalt gethan wurde.

Der immer höher ansteigende Verfall des Perlenfangs hatte aber nicht bloß dieDer Stadts. G. Erdm. Groh macht Vorschläge zu Verbesserung des Perlenfangs. Aufmerksamkeit der Behörden auf sich gezogen, sondern war auch von verschiedenen Privatpersonen wahrgenonmen worden, wie uns dieß das Beispiel des Oelsnitzer Stadtsyndicus Gottlieb [184] Erdmann Groh beweist, der zu Verbesserung und Hebung des Perlenfangs in einer besonderen Abhandlung darüber dem Cammer-Collegium zu Dresden weitläufige Vorschläge machte; zuerst wollte er das Ungeziefer von Krähen und anderen Raubvögeln vertilgt wissen, welche bei seichtem Wasser die Muscheln aus dem Wasser trügen und wenn sie dann gestorben, das Fleisch derselben verzehreten; sodann verlangte er strenge Maßregeln gegen das sträfliche Gebahren verdorbener Oelsnitzer und Markneukirchner Bürger beim Fischen, welche die Fischordnung und Fischtage nicht einhielten, die Ufer beschädigten, die Wasser trübten und so den Muscheln großen Schaden zufügten; ferner fehle die gehörige Aufsicht bei der Holzflöße; man werfe das Holz an zu seichten Orten ein, und endlich seien auch die Perlensucher in Verschenkung der Muscheln zu freigebig und wären nicht auf eine zweckmäßige Anzucht und Fortpflanzung bedacht. Der Kreishauptmann v. Mangold Der Kreishauptmann von Mangold widerlegt die Grohischen Vorschläge.bezeichnet, in seinem ihm deshalb abgeforderten Berichte vom 11. Jan. 1764 die sämmtlichen Grohischen Vorschläge als unpractisch und unausführbar, da sich liederliche Personen, wie die bezeichneten Fischer von Oelsnitz und Markneukirchen nicht so leicht überwachen ließen, das Wegschießen der Krähen den Bürgern zu Oelsnitz, Adorf und Neukirchen wegen Mißbrauchs auf der Wildbahn nicht gestattet werden könne, das Wegschießen dieser Raubvögel auch im ganzen Voigtlande, wenn es Nutzen haben solle, geschehen müsse und von den Forstbedienten auszuführen sei, das Floßholz endlich nicht erst drei bis vier Meilen Wegs weit gefahren werden könne, weil dieß die Kosten nicht tragen würde, und was zuletzt die den Perlensuchern gemachten Vorwürfe anlange, so seien dieselben theils weit übertrieben, theils ganz ungegründet. –

Der Ausfall im Ertrag des Perlenfangs wurde endlich auch höchsten Orts sehr ungnädig und mißfällig bemerkt. In einer Verordnung vom 27. Novbr. 1773 [185] wird darüber geklagt, daß die Anzahl der eingesendeten Perlen überhaupt sehr gering sei und unter diesen noch wenige von besonderer Schönheit. Die Perlensucher hätten bei ihrer Anwesenheit 1763 und 1764 in Dresden versichert, daß an 4000 Stück Perlen von vorzüglicher Größe und Schönheit in den Gewässern jedoch noch unreif vorhanden seien, an 600 Stück aber der Reife entgegen Unzufriedenheit Allerhöchsten Orts mit dem Ertrag der Perlenfischerei.gingen; man möge darüber den Perlensuchern Verantwortung abfordern, und wenn kein besserer Erfolg zu erwarten stehe, die Frage beantworten, ob es nicht besser sei, den ganzen Perlenfang zu Ersparung der damit verknüpften Unkosten ganz und gar einzustellen; auch möge man wegen des in den Bayreuther Landen befindlichen Perlenfangs, insonderheit aber wegen Benutzung der Perlen durch den Verkauf nähere Anzeige erstatten.“ Auf abermaliges an Amtsstelle geschehenes Befragen der Perlensucher gaben dieselben hauptsächlich zwei Ursachen an, weshalb in den letzten Jahren die Perlenernte so gering ausgefallen sei; die eine behinderte sie selbst, mit dem Fleiße als sie wünschten ihre Schuldigkeit zu thun und Verantwortung der Perlensucher.die andere rührte von verschiedenen mit der Perlencultur verbundenen Dingen her. Jene machten die seit einigen Jahren gewesenen großen Wasser aus, welche sie verhindert hätten, den reifen Perlen beizukommen und dieselben herauszunehmen, auch den in einer unvortheilhaften Lage sich befindenden Muscheln zu helfen. Große Wasser wären aber den Muscheln sehr schädlich; denn dadurch würden dieselben sehr häufig mit Sand, Schlamm und anderen Unflath bedeckt und müßten verderben; auch unterließen die Müller sehr häufig das Reinigen der Mühlgraben. Hauptsächliche Schuld an dem jetzigen traurigen Zustande der Perlenfischerei trage die vor einigen Jahren entstandene außerordentliche Ueberschwemmung, wodurch auf einmal verdorben worden sei, was in vielen Jahren vorher gewonnen, und daher käme es auch, daß, ohngeachtet im [186] Jahre 1764 sich noch ein reicher Perlenfang hoffen lassen, vonjetzo kaum der sechste, auch wohl nur der 10. Theil Muscheln noch vorhanden sei. Zur Reifung und Schönheit der Perlen könnten sie nichts beitragen, sondern hierbei müsse die Natur das Meiste und Beste thun. Manche setzten früher und manche später an, und nach einem solchen Verhältnisse würden reife Perlen erst in 20, 40, 60 und mehreren Jahren erzeuget. Zum Beweise ihrer Behauptung führten sie an, daß sie etwa vor 6 oder 8 Jahren Perlen gefunden hätten, die ihr Großvater so doch schon 2 Jahre vor dem Schwedenkriege also etwa anno 1703 verstorben sei, bereits ausgewachsen angetroffen und deshalb die Muscheln gezeichnet hatte, und doch zu vorgedachter Zeit erst völlig helle gewesen; wie lange könnten solche also nicht schon vorher zugebracht haben, ehe sie ausgewachsen wären!

Als hierauf der PerlenfangVermuthliche Entstehung des Perlenbachs bei Rehau. in den Bayreuthischen Landen[76] und die Benutzung der Perlen durch den Verkauf zur Sprache kam, so erklärten sie, darüber keinen Aufschluß geben zu können, so wie sie auch abfällige [187] Antwort ertheilten auf die Frage, ob sie nicht im Stande wären, alle Jahre so viel Perlen zu liefern, daß der Werth derselben noch einmal so viel betrüge, als ihre Besoldung; als Grund gaben sie dabei an, daß der Perlenfang nicht alljährlich gleichmäßig sei, sie auch den Werth der gefundenen Perlen selbst nicht kenneten; sie bäten deshalb sie bei ihrer bisherigen Besoldung zu [188] lassen. Ueber den Bayreuthischen Perlenfang hatte der Kreishauptmann v. Mangold durch den Oberforstmeister von Schirnding auf Breitenfeld nähere Erkundigungen einziehen lassen, die dahin ausfielen, daß aus dem Rehauer Perlenfang jährlich etwas weniges von Perlen durch einen hierzu angestellten Perlenförster gewonnen würde; allein von einem Verkaufe derselben habe man nie etwas gehört; die gefundenen Perlen wären jederzeit an die gnädigste Landesherrschaft eingeliefert worden.

§. 26.

Von nun an schweigen die urkundlichen Nachrichten über den Perlenfang im Voigtlande bis zum Jahre 1803 und man scheint von dem Gedanken, den Perlenfang ganz aufhören zu lassen, zurückgekommen zu sein und der Sache ihren Lauf gelassen zu haben. Ehe wir aber den Faden der Geschichte weiter spinnen und die Schicksale, welche die voigtl. Perlenfischerei im 19. Jahrhundert erfahren, ausführlich darstellen, sehen wir uns veranlaßt, noch einiges einzuschalten, was ebenfalls damit in genauem Zusammenhange steht und offenes Zeugniß davon ablegt, daß man auch anderwärts, im Lande sowie im Auslande, den Angebliches Auffinden von Perlenm. in der Gegend von Neustadt an der Orla.Perlenfang fortwährend die größte Aufmerksamkeit schenkte. In dieser Beziehung haben wir zuvörderst einer Anzeige zu gedenken, welche Johann Andreas Müller zu Neuenhofen in der Gegend von Neustadt an der Orla an den Churfürsten von Sachsen am 3. Jan. 1780 erstattete, in welcher er sagte, daß er im vergangenen Frühjahre in einem von seinen Teichen eine Muschel, so aufgesprungen war, gefunden habe, in welcher er, nachdem er sie vom Schlamme gesäubert, [189] 3 gute Perlen, jede ohngefähr[WS 18] einer Erbse groß, gefunden habe. Diese Entdeckung habe ihn veranlaßt, in anderen dort herum befindlichen Teichen dergleichen Muscheln aufzusuchen, wovon er an 3 Schock zusammen gebracht und in seinen Teich gesetzt habe. Eine von diesen Muscheln habe er ebenfalls geöffnet und darinnen 8 Stück Perlen, jede ohngefähr so groß wie ein Hirsekorn gefunden. Diese gefundenen 11 Stück hätten 6 Aß nach dem Goldgewicht gewogen. Darauf hin hätte er sich nun noch weiter bemüht und wäre so glücklich gewesen, dergleichen gute Perlen bei sich führende Muscheln in großer Menge in schriftsässigen Vasallen Teichen dort herum wahrzunehmen. Da er aber ohne gnädigste Concession weder dergleichen Muscheln öffnen, noch in schriftsässigen Vasallen-Teichen solche zu suchen sich unterfangen dürfe, so wolle er dieß unterthänigst anzeigen und erwarten, wozu Sr. Churf. Durchlaucht ihn durch das Bergamt Camsdorf, als welches das nächste sei, werde anweisen lassen, da in dortiger Gegend noch nie dergleichen entdecket worden und er der erste Finder sei; so verspreche er sich auch eine gnädige Belohnung, als darum er hiermit unterthänigst bitten wolle.“ –

Die damals über den Perlenfang Aufsicht führenden Beamten, der Kreishauptmann Der Kreishauptmann v. Mangold und der Amtmann zu Voigtsberg erhalten Auftrag zur Untersuchung.von Mangold und der Amtmann zu Voigtsberg wurden hierauf unter dem 29. Januar 1780 mit Auftrag versehen, den Supplicanten Müller darüber weiter zu vernehmen, durch die verpfl. Perlensucher genauere Erkundigung einziehen zu lassen, und dann die aufgefundenen Perlen nebst ohnmaßgeblichem Gutachten einzusenden. Das Amt Voigtsberg wendete sich nun in dieser Angelegenheit an das Amt Arnshaugk und bat um Gestellung des genannten Müllers. Diese erfolgte auch, wobei Müller zugleich die gefundenen 3 Perlenmuscheln nebst Inhalt mit zur Stelle brachte und über die Sache weitere Mittheilungen machte. Da die Beamten zu Voigtsberg aus der Anzeige des genannten [190] Müllers von Neuenhof keine genügende Ansicht und Ueberzeugung von der Sache zu gewinnen vermochten, so wurden die vereideten Perlensucher abgeordnet, die Sache an Ort und Stelle zu untersuchen.Die Königl. Perlenfischer werden nach Neustadt a. d. Orla gesendet. Diese gehorsammten dem obrigkeitlichen Befehl und berichteten am 16. October, daß sie die bezeichneten Teiche untersucht, in den Muscheln aber nur ein grießartiges Wesen, was jener für Perlen angesehen haben möge, gefunden. Sie übergaben dabei den Befund und bemerkten, daß die Muscheln weit weicher und schlechter wären, als die Elstermuscheln, das Oeffnen nicht vertrügen, sondern zerbrächen. In der Orla hätten sie zwar ebenfalls Muscheln gefunden, allein dieselben wären nichts nütze. Die ganze Sache schiene ihnen nichts werth, und es würde sich nicht verlohnen, auch nur einen Pfennig daran zu wenden. Der Müller von Neuenhofen war zwar mit diesem Gutachten nicht einverstanden und Abfälliges Urtheil der Perlenfischer.regte sich dagegen laut und offen; allein das Gutachten der verpflichteten Perlensucher galt mehr in der Wagschaale des Gerichts und die vermeintliche Perlenfischerei im Neustädter Kreis und in der Orla wurde nicht weiter beachtet.

Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Jahre 1783. Damals wurde nämlich einer der Perlensucher von Oelsnitz nach Hartha bei Bischofswerda zu gehen beordert, um die in der Gegend bei Hartha unweit Bischofswerda,Der Perlens. Frdr. Schmirler wird nach Bischofswerda zu gehen beordert, um den Bach bei Hartha, sowie die Wesenitz u. die Gottleuba bei Pirna d. Perlenmuscheln halber zu untersuchen. ingleichen die bei Pirna in Bächen befindlichen, Perlenschwangeren Muscheln zu untersuchen. Das Loos fiel auf den Perlensucher Friedrich Schmirler, der sich denn im Juni d. J. 1783 mit gehöriger Anweisung versehen, dahin auf den Weg machte. Am 26. Juni begann er seine Untersuchung in der Hartha, die ebenfalls sehr undankbar ausfiel; er fand zwar eine Menge Muschel-Schalen, die aber sämmtlich entweder aufgeschnitten oder aufgeschlagen waren, von Perlen hatte er nur eine geringe Spur gefunden; ohngefähr 10 bis 12 kleine [191] Schalen waren darunter, die Hoffnung auf Gewinn einer Perle darboten, allein es schien ihm dazu ein Zeitraum von 30 bis 40 Jahren erforderlich und dann bliebe es immer noch zweifelhaft, ob daraus etwas werden würde. Im Wesenitzbache, den er ebenfalls bei dieser Gelegenheit untersuchte, fand er gar keine Perlenmuscheln; in der Gottleuba bei Pirna fand er ebenfalls gar keine Muscheln, und als der Perlensucher dieses Resultat vermeldet, trug man ebenfalls Bedenken sich in dieser Gegend des Perlensuchens zu befleißen, bezahlte dem Perlensucher seine aufgewendeten Unkosten an 11 Thlr. und 4 Thlr. für die Untersuchung der Arnshaugker Teiche und ließ die Sache auf sich beruhen. – Auch im Auslande machte man später noch einen Versuch, Perlen zu gewinnen. Die Regierung von Sachsen-Coburg-Gotha wandte sich nämlich im Jahre 1830 an die Königl. Regierung und bat, einen Abfällige Erklärung des Perlensuchers Friedrich Schmirler.
1830 wird ein Kgl. Perlens. von der Sachsen Coburg-Goth. Regierung verlangt, um die dortigen Gew. zum Perlenf. einzurichten.
der Perlensucher dahin abzusenden, um die dortigen Gewässer der Perlenmuscheln wegen zu untersuchen. Die Perlensucher weigerten sich dieses Auftrages nicht, verlangten aber, daß vorher eine feste Vereinbarung wegen der für sie erwachsenden Kosten getroffen würde, was dann auch geschehen ist.

§. 27.

Nach diesen kurzen Einschaltungen fahren wir weiter fort, die Schicksale der Voigtl. Perlenfischerei bis auf die neueste Zeit herab aufzuzählen. Der traurige Zustand, in welchen die Voigtl. Perlenfischerei im Laufe der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts gekommen war, gab Veranlassung, im Jahre 1803 den Hofrath Dr. Titius in Dresden ein Gutachten abzufordern, auf [192] welche Weise der Perlenfang im Voigtlande wieder gehoben und zu einem besseren Flor gebracht werden könne, als es dermalen der Fall sei. Dr. Titius willfahrete sofort dem Begehren der Regierung, in einer deshalb verfaßten allerdings sehr oberflächlichen Abhandlung machte er nun verschiedene Schicksale der Voigtl. Perlenfischerei in neuester Zeit.Andeutungen und Vorschläge, wie dem so sehr herabgekommenen Perlenfang im Voigtlande wieder aufzuhelfen sei.

Auf so schwachen Füßen aber auch dieser Bericht stand und so sehr er auch aller practischen und localen Erfahrung und Begründung ermangelte, so fand derselbe von Churfürstl. Seite doch große Beachtung und unter dem 18. Februar 1803 wurde bereits der Kreishauptmann des Voigtl. Kreises Hr. v. Röder auf Pöhl mit den Beamten zu Voigtsberg beauftragt, auf Grund und Veranlassung dieses Gutachtens, über die dermalige Beschaffenheit und Betriebsart der Perlenfischerei unter Zuziehung eines Sachverständigen, genaue Erörterung an Ort und Stelle zu veranstalten, und was wan zu Verbesserung des Perlenfangs für dienlich und nützlich erachte mittelst Berichts anzuzeigen.

Ueber diese Zumuthung, sich bei Erledigung dieses Auftrags eines Sachverständigen zu bedienen, geriethen die Commissarien in große Verlegenheit; Den Perlens. wird von dem Beamten zu Voigtsberg ein Gutachten abgefordert.denn in der ganzen weiten Gegend war niemand, als die Perlenfischer vorhanden, der von dieser Sache vollkommene Kenntniß gehabt hätte. Nach gemeinsam gepflogenen Rath und bei dem gänzlichen Mangel eines Sachverständigen in dieser Angelegenheit, beschlossen sie endlich, bei der zu veranstalteten Revision der Perlengewässer die Perlenfischer zu verwenden und zugleich denselben ein besonderes Gutachten abzufordern, wie dem so in Verfall gerathenen Perlenwesen fördersamst wieder aufzuhelfen sei. In ihrem deshalb am 18. Mai 1803 abgegebenen Gutachten wiesen nun die Perlensucher die von dieser Zeit an „Schmerler“ geschrieben werden, das [193] Unpractische, Seichte und Mangelhafte in den von Dr. Titius aufgestellten Vorschlägen schlagend nach, indem sie dabei ausführlich und grundhaftig an den Tag legten, daß sie es an Erfüllung ihrer Pflicht nicht mangeln ließen, gegen die Elemente zu kämpfen und verderbliche Naturerscheinungen zu verhindern, sei ihnen unmöglich. Zum Schlusse erwähnten sie noch, daß ihr Stammvater der Stifter des Perlenfangs gewesen sei, welcher in Schweden die Kunst Perlen zu fangen erlernt, solche auch in seiner hiesigen Vaterstadt in der Elster, wo er Perlen gefunden, angewandt und höchsten Orts bekannt gemacht habe. Er habe weiter nichts zur Belohnung als eine geringe Besoldung verlangt, mit dem ausdrücklichen, höchsten Orts ihm zugestandenen Vorbehalt, daß von ihm und seinen Nachkommen, den Schmirlern, diese Kunst Perlen zu fangen, mit gewissen geheimen Kunstgriffen von einem Schmirlerischen Sohne auf den andern fortgepflanzt und dagegen so lange die Schmirlerische Familie nicht ausstürbe, diese landesherrliche Besoldung der Schmirlerischen Familie ungekürzt gelassen werden solle. So lange die Schmirlerische Familie existire, habe jeder es sich zur Pflicht gemacht, alle Kräfte anzuwenden, den unschätzbaren Voigtländischen Perlenfang in gutem Zustande zu erhalten. Freilich ließen sich nicht immer die Schwierigkeiten, die von der Natur selbst in den Weg gelegt würden, überwinden. Sie bäten daher inständig, durch unverdiente Beschuldigungen ihren Pflichteifer nicht zu verbittern noch die ihnen höchsten Orts ausgesetzte Belohnung von 224 Thlr., die sich bei drei Personen sehr eintheile und die sie redlich verdienten, zu schmälern oder wohl gar zu entziehen; auch was seit 1792 rückständig blieben, durch den Amtsinspector Sterzel auszuzahlen gnädigst anordnen möge.

Die angeordnete Localinspection der Perlengewässer nahm am 2. Septbr. 1803 in Gegenwart des Herrn Kreishauptmanns Christoph Wilhelm Ludwig v. Röder [194] auf Pöhl, des Hrn. Justizamtmanns Schubert zu Voigtsberg, des Amtsactuars Localinspection im Görnitzbach.Lehmann, der drei vereideten Perlensucher Carl Friedrich, Johann Gottlob und Joh. Gottfried Schmerler ihren Anfang, und erstreckte sich zunächst über den Görnitzbach, wobei denn alle die Gebrechen und Hindernisse namentlich die Räumung der Ufer an den Perlengewässern von Sträuchern und Bäumen, das nothwendige Wegschießen der Raubvögel, die richtige Einhaltung der Fischordnung, namentlich von Seiten der Städte Oelsnitz, Adorf, Neukirchen und Plauen, das unerlaubte Einbauen in die Elster und das muthwillige Gebahren mit der Abschlagung der Mühlgraben ohne Vorwissen der Perlensucher zur Sprache kamen. Darauf hin erstattete nun die Commission am 11. October 1803 Bericht zum hohen Geheimen Finanz-Collegium zu Dresden, in welchem sie das Gutachten der Perlensucher ausführlich mittheilte, um eine genauere Revision der Perlenwässer als durch den Dr. Titius geschehen, nachsuchte und um Abstellung der in dem Gutachten der Perlensucher ausgesprochenen Beschwerden bat, die sie dadurch zu erreichen hoffte, wenn die Beamten gnädigst autorisiret würden, die Eigenthümer der an die fließenden Wasser, worinnen sich Perlenmuscheln befinden, anstoßenden Grundstücke bei 5 Thlr. und nach Befinden erhöhter Strafe, auch deren sofortige Einbringung, anzuhalten, daß sie die an den Ufern stehenden Erlen von unten an ausputzen und die Weiden köpfen möchten, weil dadurch den Perlenmuscheln das Sonnenlicht entzogen würde; den Besitzern der benachbarten Mühlen, besonders zu Weischlitz, ebenfalls bei bestimmter Strafe aufgegeben würde, das Reinigen der Mühlgräben, welche Perlenmuscheln enthielten, den Perlenfischern vorher anzuzeigen und sie auch auf Verlangen zu öffnen; ferner die Bürgerschaft zu Oelsnitz zu Beobachtung gehöriger Ordnung bei dem Fischen in der Elster und dahin, daß keine unbefugten Personen sich dieses Rechts [195] bedienten, ernstlich zu bedeuten, auch Fischtage, in der Woche zweie, zu bestimmen, so daß diejenigen, so außer diesen Tagen in der Elster fischen, zu bestrafen, endlich zu Verhütung alles Eintrags in dieß Regale durch öffentliche Placate zu verpönen und die Entwendung oder Verletzung der Perlenmuscheln zu verbieten.

Mit diesem Berichte war man jedoch höchsten Orts nicht zufrieden; denn schon unter dem 28. October 1803 erschien ein erneuter churfürstl. Befehl, nach welchen die Commission über die dermalige Beschaffenheit und Betriebsart der Perlenfischerei eine ausführliche, genaue und vollständige Beschreibung ad acta bringen, auch über sämmtliche Perlengewässer einen Riß aufnehmen und einsenden solle, sodann für die verpflichteten Perlensucher eine zweckdienliche Instruction zu besorgen und zur Approbation einzusenden und in Betreff der gestellten Anträge nachzuweisen, auf welche rechtliche Grundlagen sich dieselben stützten. Absonderlich sollte dabei mit angezeigt werden, welche Bewandtniß es mit dem zu präsumirenden Fischereibefugnisse der Bürgerschaft der Stadt Oelsnitz habe.

In Folge dessen beschloß nun die Commission den drei Königl. Perlensuchern aufzugeben, über die Beschaffenheit und dermalige Betriebsart der Perlenfischerei eine ausführliche, genaue und deutliche Beschreibung zu liefern, ferner wurde dem damaligen Straßenbauaufseher Johann Daniel Barthol die angeordnete Aufnahme und Zeichnung derjenigen Gräben, Bäche und Flüsse, in welchen die Perlenfischerei betrieben wurde, aufgetragen um hinsichtlich der für die Perlensucher zu entwerfenden Instruction das Nähere vorzubereiten. Zugleich wurde an den Stadtrath zu Oelsnitz die Forderung gestellt, anzuzeigen, wie es mit dem Fischereibefugnisse der Stadt Oelsnitz in der Elster und mit den hierbei bereits bestehenden Polizei-Vorschriften bewandt sei. Ehe noch die Commission sich dieses hohen Auftrags entledigt [196] hatte, erschien schon ein anderweites churfürstl. Rescript, in welchem sie zu thunlichster Beschleunigung des zu erstatteten Berichts aufgefordert, denselben ein Verzeichniß der von den Jahren 1719 bis 1802[77] eingereichten Perlen mitgetheilt und dieselben veranlaßt wurden, anzugeben, weshalb in letzter Zeit die Einlieferung der Perlen eine solche Verminderung erfahren habe. Um diese Zeit geschah es auch, daß das Revier der Perlengewässer einen bedeutenden Zuwachs und Erweiterung erhielt. Die Perlenfischer hatten nämlich wahrgenommen, daß in der Trieb Perlenmuscheln sich befänden.Entdeckung der Perlen in der Trieb 1802. Bei einer näheren Untersuchung dieses Fundes hatten sie nicht nur eine schöne Anzahl guter und reifer Perlen daraus gefischt, sondern auch mehr als 400 Stück unreife in den vorhandenen Muscheln aufgefunden. Freilich war dabei auch große Beschädigung und Frevel an den Perlenmuscheln wahrzunehmen gewesen. Diese neue Entdeckung brachten die Perlensucher beim Amte Plauen, weil diesem Amtsbezirk dieser Bach angehört, zur Anzeige. Die damaligen Beamten zu Plauen, der Justizamtmann Wehner und der Rentamtmann Seeghitz unterließen nicht, deshalb sofort an Sr. Churf. Durchlaucht Bericht zu erstatten und die Folge davon war, daß die Commission zu Voigtsberg durch ein höchstes Rescript vom 25. Novbr. 1803 befehligt ward, bei der vermöge höchster Verordnung vom 28. October zu entwerfenden Instruction für die Perlensucher auch auf die Perlenbäche außerhalb des Amtsbezirks Voigtsberg Rücksicht zu nehmen und ihr unmaßgebliches Gutachten auch auf die daselbst zu errichtenden Warnungstafeln zu erstrecken. Nachdem [197] das eingeforderte Gutachten der Perlensucher vernommen, der Straßenbauaufseher Barthol den Anschlag zu einem Grundriß über die Perlengewässer entworfen, der Stadtrath zu Oelsnitz mit seiner Anzeige, worauf die Fischerei-Befugnisse der Oelsnitzer Bürgerschaft sich stützte, gehört und der Entwurf zu einer vollständigen Instruction für die Perlenfischer gefertigt worden war, so wurde denn unter dem 16. Februar 1804 ein ausführlicher Bericht in der Sache erstattet und in demselben nicht nur Alles das genau beantwortet, was man höchsten Orts zu wissen gewünscht hatte, sondern auch darauf hingedeutet, daß die Verschiedenheit des dermaligen Ertrags der Perlenfischerei mit der in vorigen Zeiten keineswegs auf Rechnung der Churfürstlichen Perlensucher zu schreiben sein dürfte, da dieß lediglich von äußeren Zufällen, als der Witterung, Ueberschwemmung und anderen ungünstigen Einflüssen abhänge; überdieß werde auch in der neueren Zeit der Ertrag der Perlenfischerei im Verhältniß mit den älteren Zeiten doch nicht so ganz unbeträchtlich sein, weil die neuen Verzeichnisse über den Perlenfischereibetrieb doch auch Beweis geben, daß die Perlenfischer bisweilen sehr glücklich in ihren Arbeiten und Unternehmungen gewesen sind.

Der höchste Bescheid, welcher unter dem 8. März 1804 darauf ertheilt ward, war nicht allenthalben den Anträgen des Berichts entsprechend; denn wenn man auch mit der Rechtfertigung der Perlenfischer sich einverstanden erklärte, so kam doch weder eine besondere Instruction für die Perlenfischer zu Stande, noch war man auch mit der Ansicht des zu fertigenden Risses über die Perlengewässer, weil derselbe zu kostspielig, einverstanden; vielmehr hielt man es für gnügend und ausreichend, wenn unter Zugrundlegung einer guten geographischen Specialkarte der Lauf jener Wässer nach etwas vergrößertem Maaßstabe ohne specielle Aufnahme und Ausmessung in eine der Uebersicht des Ganzen versinnlichenden [198] Handzeichnung gebracht und auf selbiger von Punkt zu Punkt das Wichtigste und Nöthigste in Hinsicht auf den Betrieb der Perlenfischerei angemerkt werde.

Schon vor dem Jahre 1801 hatten die Perlenfischer zu Oelsnitz, weil sich ihre Arbeiten und Geschäfte bedeutend vermehrt hätten und man ihnen ihre früheren Freiheiten und Immunitäten genommen habe, um eine Gehaltszulage höchsten Orts gebeten und dieses Gesuch im Jahre 1804 wiederholt an Sr. Churf. Durchlaucht gebracht. Dieß so wie der Umstand, daß die Regierung abermals den Entschluß faßte, den Inspector des Naturaliencabinets zu Dresden Dr. Titius nochmals in das Voigtland zu senden, mit dem Auftrage, sowohl die älteren als neuentdeckten Perlenbänke und alles, was auf ihre zeitherige Behandlung und mögliche Cultur überhaupt einigen Bezug haben könnte, genau zu untersuchen, mußte der Commission wiederholt Veranlassung werden, diese Angelegenheit einer nochmaligen ernstlichen Prüfung zu unterstellen, deren Ergebniß sie unter dem 25. Febr. 1805 auf ausdrückliches Verlangen der Regierung berichtlich anzeigte und darin unter nochmaliger Bestätigung dessen, was sie bereits früher angeführt hatte, nur bemerkte, daß der verlangte Grundriß noch nicht hätte gefertigt werden können, da es an nöthigen Unterlagen gefehlt habe, derselbe wohl auch überflüssig sein könne, da Hr. Dr. Titius von dem früheren alten Risse eine ungefähre Zeichnung der Perlengewässer zu seinen Acten genommen habe und noch einige zweckgemäße Vorschläge zu Hebung der Perlenfischerei hinzufügte.

§. 28.

So umfänglich, ausführlich und erschöpfend der Bericht der Commission gehalten war, so gemessen, klar [199] und bestimmt war auch die Verordnung, welche deshalb unter dem 7. Februar 1806 bei dem Amte Voigtsberg einging. Denn durch dieselbe wurden nicht nur die bisher obschwebenden Fragen über die Perlenfischerei vollkommen erledigt und den Perlenfischern ein erhöhter Gehalt ausgesetzt, sondern es wurde auch zunächst, um eine einheitliche und übersichtliche Leitung in diese ganze Angelegenheit zu bringen, der Amtmann zu Voigtsberg als alleiniger Commissarius causae in den die Perlenfischerei betreffenden Angelegenheiten bestellt und der Amtmann zu Plauen, sowie alle übrigen Behörden und Bewohner des Voigtlandes angewiesen, sich seiner dießfallsigen Anordnungen jederzeit zu fügen und seine Befehle und Anordnungen streng in Ausführung zu bringen.

Der Gehalt der Perlensucher war dadurch auf dreihundert Thaler dergestalt erhöhet worden, daß jedem der drei Perlensucher von nun an jährlich hundert Thaler feste Besoldung gewährt werden sollten. Damit waren die Perlenfischer ganz zufrieden gestellt und verpflichteten sich aufs Neue zu größtem Fleiße, Treue und Verschwiegenheit in ihrem Berufe.

Die Maßregeln, welche von nun an höchsten Orts zu Neubelebung und Hebung des Perlenfangs ergriffen worden, waren eben so energisch als zweckmäßig. Denn nicht nur, daß in einem Churfürstl. Befehl vom 28. Februar 1806 und einem dergleichen vom 21. März d. J. der Beamte zu Voigtsberg und der Oberaufseher über die Flöße Kammerherr Freiherr v. Seckendorf aufgefordert wurden, in Erwägung zu ziehen: ob und welche Maaßregeln zu Sicherstellung der Perlenmuscheln gegen den durch die Holzflößen entstandenen Schaden u. s. w. zu ergreifen seien? so wurden auch die Perlenfischer mit gemessenem Auftrage versehen, sofort ein Verzeichniß von sämmtlichen Müllern und Grundstücksbesitzern, die an Perlenhaltige Gewässer grenzten, zu entwerfen, an welche dann vermittelst Patents verfügt ward, die [200] Perlenmuscheln auf alle Weise zu schonen, vor dem Räumen der Mühlgraben und Einbauten in die Perlengewässer jederzeit erforderliche Anzeige an die Perlensucher zu machen, die am Ufer der Perlengewässer stehenden Bäume auszuästen und die Weidenbüsche zu beschneiden, an den Stadtrath zu Oelsnitz ward eine Aufforderung erlassen, zu Abstellung der Fischerei-Ungebührnisse der Bürgerschaft daselbst die in den Statuten dahin einschlagenden Stellen von Neuem zu publiciren und die sorgfältigste Aufsichtsführung zu handhaben; auch wurde ein Entwurf zu einer Instruction für die Perlenfischer entworfen und zur allerhöchsten Prüfung und Genehmigung eingesendet.Dr. Titius kommt aberm. ins Voigtland z. Untersuchung der Perlengew. Im Jahre 1810 wurde der Inspector des Naturalien-Cabinets Dr. Titius nochmals ins Voigtland gesendet, um die dasigen Perlengewässer zu untersuchen, und um zweckdienliche Anordnungen zu Verbesserung der Voigtl. Perlenfischerei zu treffen, wobei die Ortsbehörden angewiesen waren, ihm die erforderlichen Dienste zu leisten[78].

Welcher Art das Gutachten des Dr. Titius über den Zustand, über die weitere Fort- und Ausbildung des Voigtl. Perlenfangs gewesen sei, können wir nicht berichten, da uns darüber keine nähere Kundschaft und offizieller Ausweis bekannt geworden ist; allein daß man höchsten Orts nicht ganz damit einverstanden gewesen [201] sei, scheint daraus zweifelsohne hervorzugehen, daß am 31. August 1825 ein höchster Befehl an die Königl. Aufsichtsbeamten des Voigtlandes über die Perlenfischerei an den damaligen Kreishauptmann Edlen v. d. Planitz, den Oberforstmeister v. Einsiedel, an den Justizbeamten Meuerer zu Voigtsberg, an den Amtsinspector Schubarth das., an den Justizamtm. Gaudich und Rentbeamten v. Feilitzsch in Plauen erlassen ward, in welchem verzeichnet stand, daß man für nöthig befunden habe, den zweiten Insp. des Naturalien–Cabinets in Dresden Dr. Thienemann eine Revision Dr. Thienemann veranst. 1825 eine Revision der Perlengew.der Perlenfischerei im Voigtlande vornehmen zu lassen und daß man wünsche, derselbe möge sowohl die älteren als neuentdeckten Perlenbänke und alles was auf ihre zeitherige Behandlung und mögliche Cultur überhaupt einigen Bezug haben könnte, genau untersuchen. Dabei möge man ihn sowohl von Seiten der Behörden als der Perlenfischer werkthätig an die Hand gehen. Dem Königlichen Befehle folgte der mit der Revision der Perlengewässer beauftragte Dr. Thienemann auf dem Fuße nach. Schon am 2. Septbr. langte er in Plauen, von da aus durch den Kreishauptmann Edlen v. d. Planitz an den Beamten zu Voigtsberg als commissarius causae perpetuus in Perlenfangsangelegenheiten gewiesen, an demselben Tage noch in Voigtsberg an. Der Justizamtm. Meuerer stand keinen Augenblick an, denselben die auf die Perlenfischerei bezüglichen Acten einhändigen zu lassen und wieß zugleich die Perlensucher an, sich dem Herrn Regierungsbeauftragten und Revisionscommissar in aller dienstlichen Weise zur Verfügung zu stellen. Am 3. Septbr. begann bereits die Revision der Perlengewässer, und das erzielte Resultat war in summarischer Hinsicht ohngefähr Folgendes:

Der Bestand der Perlen hat in neueren Gutachten von Dr. Thienemann.Zeiten eher zu- als abgenommen, wie aus den Lieferscheinen zu ersehen sei; es komme aber vorzüglich auf günstige [202] Witterung an, ob ein Jahr kärglichen oder reichlichen Ertrag gäbe. Die Perlensucher seien Männer, welche in öffentlicher Achtung stünden und die gern zur Verbesserung der Perlenfischerei alles, was in ihren Kräften stehe, thun würden, wenn sie durch eine zweckmäßige Instruction dazu angehalten wären und einige Fuhren zur jährlichen nöthigen Versetzung der Muscheln von unpassenden auf passende Stellen bewilligt erhielten. Ein Hauptbedingniß zum Wohlbefinden der Muscheln und zur Erzeugung der Perlen sei, daß der Boden ihres Wassers kalkhaltig sei. Es sei ferner wahrscheinlich, daß die Perlen das Produkt eines besonderen Wohlbefindens, nicht eine krankhafte Aeußerung der Muscheln seien. Weder an der Schaale noch an dem Mantel, in dem sie eingeschlossen sind, sei Verletzung zu bemerken, und gerade die vollkommensten, schön ausgebildetsten Thiere enthielten Perlen. Das Thier befinde sich aber nur in stark kalkhaltigem Wasser wohl. Sobald die Muscheln ein bestimmtes Alter erreicht haben, so setzen sie keine Perlen mehr an und je älter sie würden, desto langsamer bildeten schon vorhandene Perlen sich aus. Es könne daher die Untersuchung des ganzen Perlenstandes sehr vereinfachet werden, wenn alle erwachsene Muscheln, die keine Perlen führen, gezeichnet würden. Hätten sie bei nächster Untersuchung, die in 10 bis 12 Jahren wieder vorgenommen werde, noch keine Perlen, so seien sie an besondere Stellen zu versetzen, wo sie nun zur Fortpflanzung dienen sollten und in den nächsten 30 bis 40 Jahren nicht wieder untersucht zu werden brauchten. Die Bezeichung erfordere sehr geringe Zeit und die Perlenfischer versprächen sich in der Folge aus diesem Verfahren, welches er ihnen aufgetragen, große Vortheile, da sie oft ganze Tage zu brächten, ohne eine einzige Perle zu finden und darüber andere Stellen verabsäumten, welche gute Ausbeute geben würden. Ganz besonders sei die junge Brut der Muscheln zu berücksichtigen. [203] Weder die Perlenfischer noch der vorige Revisor der Königl. Perlenfischerei hätten dieselbe gekannt, vielmehr hätten sie die kleine Flußnapfmuschel Patella Lacustris L., welche parasitisch auf den Perlenmuscheln sitzt, für die Jungen derselben gehalten und sie verschonet, während für die eigentliche Brut nicht nur nichts geschehen, sondern sie auch häufig unwissend zerstört worden sei. Diese gedeihe nur in ruhigem, hellem, etwas schlammigem Wasser, und doch könne nur durch ganz besondere Pflege derselben der Perlenertrag für die Folge erhöhet werden. Sorgfältige Achtung auch für diesen Gegenstand müsse den Perlenfischern in ihrer Instruction anbefohlen werden. Fast alle perlenführende Gewässer seien übermäßig mit Bäumen und Sträuchern verwachsen, es sei aber das Licht ein Haupterforderniß zum Gedeihen der Perlen, weshalb es unumgänglich nöthig bleibe, den Besitzern der an die perlenführenden Gewässer gränzenden Grundstücke aufzutragen, wenigstens alle zwei Jahre die Bäume ausschneideln, und zwar bis 2 Ellen von ihrer Spitze, die niederen Sträucher aber ganz weghauen zu lassen. Es würde dieses ihnen selbst zum besonderen Vortheile gereichen, da durch den Schatten, welchen dieselben auf die Wiesen werfen, der Graswuchs sehr leide und sie es nur aus Nachlässigkeit unterlassen hätten. Frühere Verordnungen verlangten ausdrücklich darauf zu sehen. – Dr. Thienemann untersuchte alle Perlengewässer an Ort und Stelle, und die darüber aufgenommenen Protokolle beweisen, daß er es gut und ernstlich mit der Sache meinte und nicht leichtfertig über dieselbe hingegangen ist.

Die nächste Folge dieser amtlichen Revision war, daß den Besitzern der an Perlengewässern gelegenen Grundstücke unter den 8. März 1826 (s. Beil. z. Voigtl. Anz. d. 18. Mai 1826) von Amtswegen aufgegeben ward, unverzüglich eine Reinigung der Ufer von Bäumen und Gesträuchen vornehmen zu lassen und daß unter den 15. [204] Juni 1827 eine Königl. Verordnung erschien, durch welche denDie Perlensucher erhalten 1827 eine bestimmte Instruction. Perlenfischern endlich die schon längst erbetene und so oft beantragte Dienstinstruction zu Theil ward. In dieser Dienstinstruction waren nicht nur alle perlenhaltige Gewässer genau verzeichnet, sondern auch alle die Masregeln angeordnet, welche man im Laufe der Zeit zum Gedeihen der Perlen als heilsam und förderlich erkannt hatte. Auch fand man dazumahl für räthlich, den Oberforstmeister des Voigtl. Kreises v. Einsiedel und dem Amtmann Meuerer zu Voigtsberg die Oberaufsicht über die Perlensucher und überhaupt über die Perlenfischerei im Voigtlande gemeinschaftlich zu übertragen. In demselben Jahre wurde auch das Gebiet der Stadt Plauen von Perlenmuscheln gänzlich geräumt Räumung des Gebietes der Stadt Plauen von Perlenmuscheln.und auf den Tract in der Elster vom Einfalle der Trieb an bis an das sogenannte Franzmühlenwehr zum Schutze der Muscheln ein Aufseher in der Person des Rittergutsjägers zu Liebau gegen eine jährliche Remuneration von 5 Thlr. und gegen einvierteljährige Aufkündigung angenommen, derselbe ebenfalls mit einer behufigen Instruction versehen und somit das Mögliche gethan, um den Perlenfang im Voigtlande wieder aufzuhelfen. Dieß war auch von den besten Folgen begleitet, nur der trockene Sommer im Jahre 1842 brachte insofern wieder eine Störung und großen Schaden in denselben, als damals mehrere Bäche, wie der Marieneyer, der Tetterweiner, der Altmannsgrüner, der Schönlinder, der Ebersbach fast gänzlich ausgetrocknet sind, und es nur der Bestellung eines Aufsehers über die im unteren Voigtlande befindlichen Perlengewässer.thätigsten Fürgsorge der Perlenfischer, welche aus den vertrockneten Bächen und Gräben die Muscheln Fuderweise in andere Wasser brachten, zuzuschreiben war, daß nicht der gänzliche Ruin der Perlenfischerei damals in den genannten Bächen erfolgt ist. Daß durch Krähen und anderes Ungeziefer damals auch in den mit noch einigem Wasser versehenen Bächen, Gräben und Flüssen großer Schaden geschehen ist, darf man wohl nicht erst [205] weitläufig auseinandersetzen. Da die polizeilichen Anordnungen, namentlich in den Crawall- und Revolutionsjahren ganz in Vergessenheit gekommen waren[79] so erließ der Amtmann und Ritter d. K. S. Civil-V.-Ordens Hantusch zu Voigtsberg im Jahre 1852 eine neue Anordnung an die Grundbesitzer an perlenhaltigen Gewässern, die gesetzliche Bestimmung über Reinhaltung der Ufer und Reinigung der Mühlgraben aufs Neue einschärfend, und so viel uns bekannt geworden, so erfreut sich in neuester Zeit die Voigtländische Perlenfischerei nicht nur der fortwährenden freundlichen Aufsicht und Ueberwachung der vorgesetzten Behörden, sondern dieselbe ist auch so im Wachsthume und Zunehmen begriffen, daß dieselbe je länger desto mehr den auf sie gesetzten Hoffnungen entspricht, und die geringen Opfer, die der Staat für Bewachung und Aufrechthaltung dieses Naturschatzes aufzuwenden hat, in reichem Maße entschädiget. Mögen dieser Zierde unseres Voigtlandes auch in Zukunft die freundliche Fürsorge und treue Obhut der hohen Staatsregierung niemals entzogen werden! Wie das Elsterbad, so sind die Elsterperlen ein Schmuck und eine Zierde unseres gesammten Vaterlandes und wir halten es für Pflicht, daß jeder patriotisch gesinnte Einwohner dieses Landes das Seinige dazu beitrage, diese Schätze nicht nur dem Vaterlande zu erhalten sondern auch nach allen Kräften zu fördern und zu heben!


[206]
Stammtafel

der Churfürstlichen, Fürstl. und Königl. Sächsischen Perlenfischer seit Erhebung der Voigtländischen Perlenfischerei zu einem Regale.

Moritz Schmirler, erster Churfürstl. Sächs. verpflichteter Perlenfischer zu Oelsnitz, verpfl. 1621, † 1642.

Abraham Schmirler, Sergeant bei den v. Dölau Grenadieren und Bruder des vorhergehenden M. Schmirlers, angest. den 18. April 1643, † am 28. October 1672.

Johann Schmirler, Sohn des vorhergehenden Abr. Schmirler, angest. den 10. März 1673, † 1685.

Wolf Adam Schmirler, Bruder des vorhergehenden Johann Schmirlers, adj. den 7. Novbr. 1681, als wirkl. Perlenfischer verpfl. 1685, † den 29. Decbr. 1729.

Leonhardt Thümler, Schwiegervater Wolf Adam Schmirlers, subsidiarisch verpfl. den 7. Jan. 1693, als wirklicher Perlenf. angestellt den 6. October 1696, † den 14. April 1704.

Johann Gottfried Schmirler, ältester Sohn von Wolf Adam Schmirler, 13 Jahre alt seinem Vater adj. den 11. Febr. 1705, als wirkl. Perlens. verpflichtet den 20. Aug. 1716, † den 3. März 1756.

Johann Christoph Schmirler, zweiter Sohn von Wolf Adam Schmirler, 1719 nach Dänemark gegangen, seinem Vater adj. den 12. Jan. 1724; [207] als wirkl. Perlens. angest. den 24. Febr. 1730. † den 25. Febr. 1773.

Christoph Heinrich Schmirler, dritter Sohn von Wolf Adam Schmirler, seinem Bruder adj. den 24. Febr. 1720. Nach Norwegen im Auftrage der Regierung geg. 1724, als Perlens. verpfl. den 27. April 1756, † den 7. April 1792.

Johann Gottlob Schmirler, Sohn des obengen. Johann Gottfried Schmirlers, adj. den 12. März 1742. – (Ist nach Hof gezogen.)

Johann Gottfried Schmirler, Sohn des vorherg. Joh. Christoph Schmirlers, als wirkl. Perlensucher verpfl. den 26. Juni 1773, † den 16. Juni 1810.

Christian Gottfried Schmirler, Enkel Johann Christoph Schmirlers, adj. den 18. Jan. 1772, als wirkl. Perlens. verpfl. den 15. Decbr. 1810, † den 19. Nobr. 1813.

Christoph Heinrich Schmirler, 1. Sohn Christoph Heinrich Schmirlers, adj. den 3. März 1807, angest. den 27. Januar 1814, † den 2. Septbr. 1823. NB. Entschloß sich erst spät, das Amt eines Königl. Perlens. zu übernehmen.

Johann Gottlieb Schmerler, Sohn des vorherg. Christoph Heinrich Schmirlers, adj. den 5. Novbr. 1819, als wirkl. Perlens. angest. den 9. December 1823, † den 8. Juli 1849.

Carl Friedrich Schmirler, 2. Sohn des vorgen. Christoph Heinrich Schmirlers, adj. den 22. Juni 1762, als Perlens. verpfl. den 11. Septbr. 1810, † den 1. Juni 1819. (NB. heißt irrthümlich im K. Rescripte vom 27. Juli 1810: Carl Gottfried.)

Carl Friedrich Schmerler, Sohn v. vorstehenden Carl Friedrich Schmirler, adj. spe succ. den 8. Mai 1818. als wirkl. Perlens. best. den 23. Juni 1819. NB. Lebt noch und ist der dermalige Senior der K. Perlenfischer.

[208] Johann Gottlob Schmirler, 3. Sohn Christoph Heinrich Schmirlers, als Cosublevant angest. den 22. April 1769, adj. den 26. Juni 1773, als wirkl. Perlens. verpfl. den 15. September 1810, † den 15. September 1817.

Johann Gottlob Schmerler, Sohn des vorherg. Joh. Gottlob Schmirlers, als wirkl. Perlens. angest. und verpfl. den 8. Mai 1818, † den 1. Jan. 1837.

Carl Schmerler, Sohn des vorsteh. Carl Friedrich Schmerlers, angest. als wirkl. Perlens. den 19. August 1835.

Moritz Schmerler, Sohn des vorstehenden Carl Friedrich Schmerlers, adj. den 19. Decbr. 1838, als wirkl. Perlens. angest. den 17. Septbr. 1849.

NB. Herr Carl Friedrich Schmerler, Herr Carl Schmerler und Herr Moritz Schmerler sind die drei dermalen amtirenden Königlichen Perlensucher; die übrigen Schmerler’schen Linien sind sämmtlich erloschen.


Druck der Moritz Wieprecht’schen Officin in Plauen.

  1. cf. Paradis pinif p. 537 seqq.
  2. M. Fürgang, ein böhmischer Exulant, der bei der Vertreibung der protestantischen Geistlichen aus Böhmen im Jahre 1621 in Oelsnitz ein Asyl gefunden hatte, singt davon in seiner poetischen Beschreibung der Stadt Oelsnitz d. a. 1623, welche noch im Manuscripte im Rathsarchive zu Oelsnitz vorhanden ist, also:

    „Dem Vaterland ist eine Ehr,
    Der Strom, der dabei läuffet her.
    Die Elster derselbe wird genannt
    Und ist nicht sogar unbekannt,
    Entspringt nicht gar so weit von hin,
    Zulauffend’ Flüße vermehren ihn.
    In seinen Lauf streicht immer fort
    Vnd beswcht manchen feinen Ort,
    Bei Adorf, Oelsnitz und bei Plauen
    Mit seinem Strom läßt er sich schawen,
    Awf Elsterberg und Gera rinnt
    Awf Zeitz und Pegaw fein geschwind.
    Er eilet awch awf Leipzig stark
    Als ein gwt Kaufmann auf den Markt,
    Und fällt da in die Pleisse ein

    [4]

    Und verlewret den Namen sein
    Er bringt sein Waaren Perlen fein
    Die schön weiß, köstlich, güldig sein!
    „Ich selbsten, da ich war ein Knab’
    Im Wasser eins gefunden hab’.
    Sie werden gefunden nicht nur klein.
    Wie Erbsen, größer ein’s Theils sein.
    Die sind fürwahr eine schöne Gab,
    Mit meinen Aug’n ichs g’sehen hab.“
    Darumb nun hart verboten ist,
    Daß nicht ein jeder swcht und liest.
    Allein der, dem’s ist aufgetragen,
    Ohn Straf darf es sonst keiner wagen.
    An etlichen Orten findt man Gold
    Dem Menschenkinder sehr sind hold!“ – –

  3. cf. Stella in secundo commentario de rebus ac populis priscis orae inter Albim et Salam:
    „Elyster statim et quasi a fronte margaritifer nec tamen longiscule. Priusquam enim Pluonium
    (Plauen) oppidum in Tubantino agro situm attingit, reperiri disinunt: tantum est istius gemmae commercium cum coelo, ut non nisi coelesti rore concipiatur ac partutiatur.“ d. h.: „Die Elster ist sogleich und gleichsam von der Stirne an perlenhaltig, jedoch nicht allzuweit. Denn bevor sie noch Plauen, eine Stadt im Tubantinischen Gebiete gelegen, berührt, hören sie auf gefunden zu werden: so groß ist der Verkehr jenes Edelgesteins mit dem Himmel, daß es nur durch himmlischen Thau empfangen und erzeugt wird.“ –
  4. Auch die Mühlgraben lassen sich nicht ausschließend „künstlich bebaute Perlengewässer“ nennen, denn es ist notorisch, daß man in denselben, wie z. B. in dem Graben bei der Franzmühle unweit Elsterberg, (den sich die Perlensucher der Curiosität halber im Jahre 1842 zum ersten Mal öffnen ließen und in welchem sie niemals Versuche zur Fortpflanzung der Perlenmuscheln und Perlenerzeugung gemacht hatten) zuweilen Perlen von ausgezeichneter Schönheit und Größe fand; ein sicherer Beweis, daß die Natur hier sich selbst geholfen hat.
  5. M. Fürgang schreibt in seiner Oelsnitzer Chronik also:

    „Als Kaiser Karl kam in die Land,
    Viel Unfall stieß ihnen zur Hand,
    Markneukirchen wird angesteckt,
    Und Dörfer in die Asch gelegt,
    Adorf wird sehr geplündert aus.
    Daß nichts bleibt, als ein wüstes Haus.
    Unter Adorf am Todtenwein
    Die Hußern schmeißen grausam drein
    Hawen nieder Vierhundert Mann,
    Von Blut es alles floß und rann.“ –

  6. Planerus in hist. Voigtl.: „Conchae longaevae et vel in ducentos annos et amplius durant. Mortuae exundatione fluminis ejiciuntur. Capiuntur a quo tempore aqua inprimis claret, mense Majo, Junio, Julio – – – – Captura ab Elistro pago incipit, Elistrobergae cessat“ – – „Die Muscheln werden alt und dauern sogar zweihundert Jahre und darüber. Die Todten werden durch den Austritt des Flusses ausgeworfen. Sie werden nur in der Zeit gefangen, wann das Wasser vorzüglich hell ist, im Monat Mai, Juni, Juli u. s. w. – Der Fang hebt vom Dorfe Elster an und hört bei Elsterberg auf.“ –
  7. Den schönsten Gebrauch von diesen Perlenmuschelschalen machen jetzt die Perlenfischer selbst, in dem sie solche, die zur Perlenanzucht und Fortpflanzung untauglich sind, herausnehmen, die schwarze Schale abschleifen, dann poliren, ihnen eine entsprechende [27] Einfassung von Silber u. s. w. geben lassen und sie dann unter dem Titel: „Souvenir de Saxon“ verkaufen. Das Abschleifen und Poliren der Muscheln ist übrigens sehr mühsam und nicht jede Muschel dazu geeignet.
  8. Selbst Dr. Titius in seinem Gutachten über die Perlenfischerei im Voigtl. im Jahre 1803 nimmt ein dreifaches Geschlecht zur Fortpflanzung der Perlenmuschel an. Er sagt nämlich: Bei Besetzung neuer Districte oder Etablirung neuer Pepinièren soll zuvörderst auf klares Teichwasser, klarsandigen Boden und mäßigen Zufluß von feinem Schlamm von den nahegelegenen Ufern Rücksicht genommen werden, dann sollen alle 3 Arten von Muscheln, nämlich Männlich, Weiblich und Zwitter dicht neben einander gesetzt werden, damit sie sich desto zahlreicher vermehren.“ – Auf diese Anordnung hin erklärten die Perlensucher – „die Arten von Männlichen, Weiblichen und Zwittern seien ihnen nach aller Mühe, welche sie, ihre Eltern und Großeltern, auch mit Zuziehung gelehrter Doctoren z. B. des Herrn Dr. Stebens und des Herrn Dr. Böhms angewendet, selbst nach erfolgtem Sortiren der Muscheln unbekannt geblieben und zur Zeit nicht zu ergründen gestanden; die Unterscheidung der Geschlechtsarten sei daher ihnen, wie die Begattungsart der Muscheln ein Geheimniß und sie wüßten von der Erzeugung der Muscheln nichts weiter, als daß sich die Brut oder der Saamen und Laich an die äußere Schale der Muschel anhänge.“ –
  9. Anrelius Augurellus sagt davon in seinem Buche de Chrysopaeia lib. 3 also:
    „– – cum se summo pandunt in more conchae ut genitalis eas anni stimulaverit hora, Implenturque levi concepta reris hiautes et gravidae certo mox edunt tempore foetus, Aetheriusque illis fit coudeus unio partus.“ – und Stella „in secundo commentario de rebus ac populis priscis orae inter Albim et Salam“ sagt: – „tantum est istius gemmae commercium cum coelo, ut non nisi coelesti rore concipiatur ac parturiatur.“Plinius sagt auch, daß sie nicht immer mitten im Fleische gefunden werden, sondern an verschiedenen Orten; auch habe man dergleichen am äußersten Rande der Schale gleichsam aus der Muschel herausgehend gesehen und dabei in einigen vier und fünf Stück.
  10. Plinius im 9. B. c. 35 und mit ihm Solinus cap. 56 behaupten, etwas anders sei die Brut der Muscheln, anderes die Fehl- oder Mißgeburt derselben; er sagt dabei, daß nach der Meinung einiger die Perlen durch Thau erzeugt würden. Wann die Geburtsstunde des Jahres die Muscheln antreibe, so sollen sich dieselben aufthun und mit himmlischen Thau zur Empfängniß angefüllt werden: dadurch würden sie schwanger und die Leibesfrucht der Muschel seien die Perlen nach Beschaffenheit des empfangenen Thaues; sei derselbe rein hineingeflossen, so seien dieselben hell und durchsichtig; war derselbe aber trübe, so werde die Frucht unfläthig; auch werden dieselben blaß, wenn sie bei drohendem Himmel empfangen worden sei. Daher sei es auch bekannt, daß die Perlen in näherer Verbindung mit dem Himmel als dem Meere ständen; daher erhielten auch dieselben eine dunkle, oder nach der Klarheit des Morgens eine helle Farbe. Wenn sie zeitig besaamt würden, so werde auch die Frucht groß. Wenn es blitze, würden die Muscheln zusammengedrückt und nach Verhältniß der zu ertragenden Entbehrung verringert; wenn es aber auch donnere, so wären sie furchtsam und die so plötzlich erschrockenen brächten [33] nur eine sogenannte Mißgeburt eine leere aufgeblasene Gestalt ohne wirklichen Körper zur Welt. Dieß sei die Mißgeburt der Muschelschnecken.
  11. Auch Oken war der Ansicht, daß die Perle in Folge einer Krankheit, nicht aber durch Verletzungen der Muschelschale entstehen; denn er sagt B. 5 p. 322 „Verletzungen der Schalen lassen immer warzenförmige Narben zurück, die wie eingesetzte Stücke erscheinen, zwar den Glanz der Perlen, aber nicht ihre Gestalt haben. – Es ist daher ein Irrthum, wenn man glaubt daß man, um Perlen hervorzubringen, nichts anderes zu thun brauche, als die Schale zu verletzen. – –“ und dann fährt er später fort: – „Uebrigens findet man in allen Theilen des Thieres perlenartige Gewächse, glänzende Körnchen und dergl., selbst im Magen, die daher aus den Säften des Thieres selbst müssen zubereitet, und wahrscheinlich bei gewissen Krankheiten an bestimmten Stellen abgesetzt werden. Auf dieselbe Weise entstehen auch Perlen in der Malermuschel, in den Austern, den Steck- und Miesmuscheln, ja sogar in den Gartenschnecken.“ – Die Perlenmuscheln leiden viel durch einen Wasserwurm, der neben dem Schloß die Schale durchbohrt, als wenn eine Nadel durchgestochen wäre. Dieser Wurm frißt sich bis in das Thier hinein. Er ist weiß, ganz fadenförmig, fast durchsichtig, hat nur geringe Bewegung, wird in Weingeist undurchsichtig und zeigt keine merklichen Ringel; vermuthlich ist es ein Fadenwurm (Gordius). – Die Muscheln suchen diese eingebohrten Löcher wo möglich sogleich wieder zu schließen; zuerst ersetzt sich die äußere Haut und zwar nach einigen Wochen; dann erscheint darunter eine gelbliche Materie [36] die verhärtet die Lücke ausfüllt und nicht selten den Anschein einer eingewachsenen Perle hat. –
    Oken hat ferner, wie er erzählt, eine Menge solcher Muscheln, wovon viele vortreffliche Perlen enthielten, einen ganzen Sommer hindurch beobachtet und konnte nie eine Zunahme in der Größe bemerken, wohl aber, daß diejenigen, welche eine matte weiße Farbe hatten, sich allmälich verringerten, und nach drei Monaten sich fast gänzlich auflösten, während die andern an Farbe und Größe unverändert blieben, oder sich auch wohl verschönerten. Wenn diese Thiere, durch die Wärme der Sonne gelockt, auf dem Sande herumkriechen, so drücken sie oft von selbst die Perlen heraus. Oken sagt, es haben dieß 3 unter 52 gethan. – –
    Grill sagt in den schwedischen Abhandlungen, Band 33. 1772. Die Chinesen brächten ächte Perlen hervor, indem sie von Perlmutter gedrehte Kugeln in die Schalen steckten. Vielfach deshalb unternommene ähnliche Versuche haben niemals ein günstiges Resultat geliefert. –
  12. Brüknerus memorabilibus p. 7. „In conchis plerisque [39] singulae, paucis binae, paucissimis ternae aut plures - quanquam Greizae quaedam pisi magnitudine una cum undecim aliis minoribus adhuc immaturis ante aliquot capta fuerit annos - cujusmedi et Zwikaviae in piscina sunt repertae. d. h. in den meisten Muscheln sind einzelne, in wenigen doppelte, in den wenigsten drei und mehr Perlen, obgleich auch bei Greiz eine von der Größe einer Erbse zugleich mit eilf anderen kleineren noch unreifen vor einigen Jahren gefunden worden ist, u. s. w. – – dergl. sind auch in einem Teiche bei Zwickau gefunden worden. – cf. ad. b. l. P. Eberhardt, Abhandlung von dem Ursprunge der Perlen 1. Hptst. p. 17.
  13. Geiger in seiner Margaritologia p. IV. handelt zunächst weitläufig davon, welche Perlen zum medicinischen Gebrauch zu verwenden seien und dann welche medicinische Kraft sie hätten. In erster Beziehung sagt er, daß die Aerzte darüber selbst nicht ganz einig seien, denn er schreibt: „Qualesuam Margaritae ad medicum usum eligendae sint, inter medicos controversum est. Sylvaticus, quae ad remedia requiruntur, non perforatas intelligi scribit – eligendas esse claras et albas: obscuras et quasi albidas hoc est pallidas non esse miscendas medicamentis. – Maturae, inquit Albertus, quae splendent et translucidae sunt, ad ornamentum eligendae, minus maturas aliqui in medicina praeferunt. In junioribus conchis repertas, meliores esse asserunt aliqui. In Bohemia immaturae Medicis sunt usui; maturae autem et splendentes, annulis includuntur. – In Bezug auf die den Perlen inwohnenden Heilkräfte bemerkt er: – „Tenacissimus earum pulvis oculis inspersus aut collyrio immixtus, eorum humiditates desiccat; roborat etiam nervos per quos humiditas ad oculos defluit, obscuritatem, albedinem, nubeculas et sordes emendat. Antidotis viscerum admixtus, quales sunt Diamargariton friqidum et calidum. Electuarium de gemmis calidum et frigidum. Confectio Alkermes. Confectio de Hyacintho. Manus Christo perlata. Pulvis Marchionis. Rubeus Pannonicus. Hystericus. Species contra Apoplexiam. Species cordiales temperatae etc. vim eorum auget, vires spiritus, oor et omnes corporis partes principes recreat; absumendo earum humiditates: sanguinem tenuiorem reddit, corroborat, convenit in cordis debilitate, tremore aliisque symptomatibus, quae melancholicis affectibus supervenire solent, ut sunt timores et cardialgiae: sanguinem enim crassum et foeculentum clarificat: putredini circa cor existenti resistit: et quia margaritae frigidae et siccae sunt, febricitantium remediis adhibentur. Unde non mirum est, eas a volgaribus pestiferisque morbis nos defendere: a Diarhaeis, [41] Lienteriis, Morbe Venereo, ac sanguinis fluxu nimio, ut menstruorum quoque, non parum confert.“ – Also fast ein Universalmittel für alle Krankheiten. In Ermangelung der Perlen könne man auch Perlmutter nehmen. Die Quintessenz war das Magisterium oder Oleum Perlarum, dessen Zubereitung Geiger ebenfalls p. 53 und 54 ausführlich beschreibt. –
  14. Tavernier in seiner Reisebeschreibung p. 214 schätzet den Werth der Perle nach der „Weißheit“, oder wie es Plinius nennt: „ex candore“. Da ihn einstmals der König von Ormus über den Werth der Perlen befragte, antwortete er ihm: „Sire, wenn ich [42] wählen sollte, so würde ich allemal die weißesten Perlen, die weißesten Diamanten, das weißeste Brod und die weißesten Weiber nehmen. –“ Tavernier hat eine in Bayern gefundene Perle auf 1000 Reichsthaler geschätzt; nach Jetze (von den weißen Hasen in Lievland) zahlt die russische Kaiserin den Besitzern der Perlenbäche für jedes Loth große Perlen 60 Rubel. –
  15. cf. ad h. l. Pertschii, M. J. G. „origines Voigtlandiae.“ Daselbst heißt es:
    Quid dicetis, si vel margaritas ferre nostros Voigtlandiae amnes dixero? At certe tamen ita est, atque adeo, ut vel ipsam Indiam ab margaritarum si non copiam, tamen eorum Nobilitatem provocare possimus, cum nostrae, illis palmam autpraeripiant aut faciant dubiam.“ – d. h. was wird man sagen, wenn ich behaupte, daß sogar unsere Voigtländischen Flüsse Perlen führen? Und doch ist es gewiß so und zwar in solcher Weise, daß wir sogar selbst Indien, wenn auch nicht wegen der Menge, doch wegen der Vorzüglichkeit derselben, herausfordern können, da die Unseren jenen den Preis entweder wegnehmen oder doch wenigstens streitig machen.“ –
    Geiger sagt in Margaritologia p. 48: – „Margaritae vero candidissimae, lucidissimae, rotundissimae, laevissimae, ponderosissimae omnium optimae aestimantur. Orientales lumine sincero illustres esse dicuntur: Occidentalibus vero tristis quaedam et nebulosa sinceritas inest.“ – – „Vetustate pendus coloremque mutant. Pondus nullis remediis restitui potest, sed nitor. Indi in oriza nonnihil contusa cum sale fricant aliquamdin, unde perpetuus decor ille et eximia claritas. Scribit Averrhoes, quod comestae a columbis puriores reddantur: sed occidendas esse statim ubi deglutierint; diutius enim in ventriculis detentas, pondere et pretie imminui, plusque damni quam lucri accipere. Im Bohemiae fluvio, qui pagum Hussinetz alluit, inventas margaritas in conchis quibusdam immaturas, accolae [43] aliquando anatibus devorandas praebent, et ubi alvo reddiderint, splendidiores colligunt.“ – d. h.: Aber die weißesten, durchsichtigsten, rundesten, glattesten, schwersten Perlen werden unter allen für die besten gehalten. Die Morgenländischen sind durch ihr helles Licht berühmt; die abendländischen haben eine gewisse traurige und nebelige Reinheit. Durch das Alter verändern sie Gewicht und Farbe. Das Gewicht kann durch kein Mittel ersetzt werden, wohl aber der Glanz. Die Indier reiben sie eine Zeit lang mit Salz, woher ihr dauernder Glanz und vorzügliche Helligkeit. Averrhoes schreibt, daß die von Tauben verschluckten heller und reiner werden; aber man müsse dieselben gleich nach dem Verschlucken tödten, würden sie länger in den kleinen Mägen aufgehalten, so vermindere sich das Gewicht und der Werth und man habe mehr Schaden als Nutzen davon. Die in dem böhmischen Flusse, der bei dem Dorfe Hussinetz vorbeifließt[WS 1], in einigen Muscheln gefundenen unreifen Perlen geben die Bewohner eine zeitlang den Enten zu verschlingen, und wenn diese sie aus dem Bauche zurückgeben, so werden sie weit glänzender wieder gesammelt. –
  16. Planerus in hist. Voigtl. sagt: – „immaturae caerulei [45] coloris maturae candidi.“ – Uebrigens vergl. m. h. Eberhardts, Dr., Abhandlung von den Perlen. Viertes Hauptstücks p. 100 d. a. 1751.
  17. Geiger sagt p. 37 seq. daß im Morgenlande die Perlenmuscheln durch Netze bei ruhigem Meere aus demselben gezogen, am Ufer dann aufgehäuft und mit Salz bestreut würden, worauf dann nach Verwesung des Fleisches die Perlen zurückblieben und gesammelt würden. Auf der Insel Spagnola und Cuba soll man sich eines Aalartigen Meerfisches zum Perlenfang bedienen, der wie unsere Jagdhunde abgerichtet, die Perlen mit sammt den Fischen in der Tiefe aufsuche und verschlungen herausbringe. Wann er an die Luft komme, die er nicht vertragen könne, gebe er den Raub alsbald von sich, der dann von den Fischern aufgefangen werde. – In den tiefen Schottischen Gewässern holen die Perlenfischer die Muscheln mit den Fußzehen aus dem Wasser heraus, und werfen sie an das Ufer, wo sie dann geöffnet werden. –
  18. cf. ad. h. l. Mandelslo über den Perlenfang in Arabien. – Albrecht Herport, Reisebeschreibung von Ceylon, d. 218 d. J. 1666.
  19. Wie überhaupt sonst über die Perlen viel Aberglauben im Schwange ging, so war dieß auch bei der Zeit ihrer Aufsuchung der Fall.
    Nach Geiger p. 44 hielt man zum Perlenfischen den Frühling und Herbst für die beste Zeit. Auch sollte der Vollmond viel dazu beitragen, da nämlich bei heiterem Himmel durch den leuchtenden Mond die beleuchteten Muscheln einen Wiederschein gäben, wie Johanniswürmchen glänzten und sich selbst verriethen, wodurch sie leichter ergriffen und gefangen werden könnten. Er wollte dieß von Passauer Soldaten erfahren haben, die diebischerweise durch diese Gelegenheit sehr viele Muscheln und Perlen herausgenommen hätten. – Dieser Behauptung widerspricht die Erfahrung unserer Perlenfischer gänzlich, indem von ihnen, so lange sie die Wasser untersuchen können, d. h. von Mai bis September, fortwährend reife Perlen gefischt werden. – Auch ist die Meinung bei Geiger irrig, daß die Perlen in einem Jahre wüchsen, und sie möchten noch so lange im Wasser sein, sich nicht mehr verbesserten, viel mehr eher im Wasser verzehrt würden, als eine neue Gestalt annehmen. Die Erfahrung unserer Perlenfischer widerlegt diese Behauptung gänzlich.
  20. Die Perlenfischer in den bayrischen perlenhaltigen Gewässern, welche Perlenförster genannt werden, gehen nicht selbst in das Wasser, um die Perlenmuscheln zu suchen, sondern haben Taglöhner bei sich, welche die Muscheln aus den Gewässern herauswerfen, worauf sie dann untersucht werden. Es ist dieß ein dem in Schottland üblichen Verfahren ähnliches und minder beschwerlich und gefährlich, als das der Elsterperlenfischer, aber nicht so practisch und zuverlässig. –
  21. So hat sich ein im Jahre 1844 veranstalteter Versuch unserer Perlenfischer, in einem geschlossenen Behälter bei der Tanzermühle Muschelbrut zu ziehen als ganz unpractisch bewiesen, indem bei der nach einigen Jahren vorgenommenen Revision des eingeschlossenen Raumes die meisten verschwunden waren und die wenigen noch anwesenden Kümmerlinge kein günstiges Resultat verheißen. Man hat daher diesen Versuch wieder aufgegeben.
  22. Die hauptsächlichsten Perlenmuscheln hatten verschiedene Namen, wie die Völcerin, Krumbschnäbel und Vämerin u. s. w. Der Unterschied der Perlen besteht übrigens in der Größe, Farbe und Gestalt. Die größten sind die Meerperlen. Bei der Insel Ceylon soll man Perlen von der Größe der Tauben- und Hühnereier gefunden haben. Auf der westindischen Insel Cuba soll eine von der Größe einer wälschen Nuß gefunden worden sein, die für 200,000 Castilianer (eine spanische Münze) verkauft ward. Bei der Insel Borneo sollen sich Perlen von der Größe eines Hühnereies finden und in der Krone des Königs soll sich eine von der Größe eines Gänseeies befunden haben; dieselbe soll zugleich so rund gewesen sein, daß, wenn sie auf den Tisch gelegt ward, sie nicht auf einer Stelle liegen blieb, sondern sich [52] beständig wie Quecksilber hin und her bewegte. Eine Herzogin von Bayern soll von der Königin Margaretha in Spanien eine [53] Perle zum Geschenk erhalten haben, welche mit Gold eingefaßt, an ein crystallenes Gefäß befestigt war, worinnen heilige Reliquien aufbewahrt wurden, nämlich ein Dorn von der Dornenkrone Christus des Erlösers; dieselbe wurde höher denn sieben tausend Gulden geschätzt. cf. Geigeri Margaritologia pars II.
  23. Daß früher schon Perlen in der Elster gefunden worden sind, und man dieselben gekannt und geachtet habe, wird durch Stella, Albinus u. a. m. außer allen Zweifel gesetzt. – So sagt Albinus in seiner „Meißnischen Land- und Bergchronika 1589 Tit. XVIII. §. 1, p. 141 schon davon also:
    „In der Elster, dem Wasser, so in Meyssen, mit der Pleis in die Saale fleußet, sonderlich an dem Orte, da das jetzige Voigtland mit Meyssen grenzet, oder vielmehr im Oberland des Osterlandes, findet man Schneckenhäuser oder Muscheln darinnen Perlen sein.“ –
  24. So nannte man die Schatzgräber, die aus Süden, namentlich aus Venedig und Oberitalien kamen, und hier sich durch Aufsuchung verborgener Naturschätze zu bereichern suchten.
  25. Ueber den sächsischen Topasenbruch auf dem Schneckenstein bei Tannbergsthal vergl. man den Anhang.
  26. Ueber die Goldkronacher Bergwerke, von deren überschwenglichem Reichthume immer noch die Rede im Munde des Volkes ist, wollen wir uns Folgendes aus dem Versuch einer Landes- und Regentengeschichte der beiden fränkischen Fürstenthümer Bayreuth und Anspach etc. Hof bei G. A. Grau 1795 mitzutheilen erlauben:
    Ludwig der Baier ertheilte zuerst dem Burggrafen Friedrich [56] VI. im Jahre 1324 die Bergwerksrechte zwischen Plassenburg und Mönchberg, welche dann Carl IV. aufs ganze Land erstreckte. Friedrich V. machte hierauf den Anfang mit der Fürstenzeche bei Goldkronach, welcher vorzüglich dieses Städtchen seine Aufnahme und Rechte zu danken hat. Es erhielt Stadtgerechtigkeit wie Culmbach und Bergfreiheit wie Iglau in Mähren. Das vorzüglichste Werk war die Fürstenzeche, die jährlich 20 Mark reines Gold Ausbeute gab. Der Hanizenschacht gab zu Albrecht Alcibiades Zeiten allein 12 bis 1600 Ducaten jährliche Ausbeute. Man kann sich von der Glückseligkeit der Goldkronacher Bergwerke einen Begriff dadurch machen, daß 500 Bergleute, die zu Kupferberg Schicht gemacht hatten, am nehmlichen Tage bei den Goldkronacher Werken alle angenommen worden und sogleich eingefahren sind. Markgraf Christian ließ noch Ducaten von diesem Golde schlagen, mit der Umschrift: Parturiunt montes, perfectum nascitur aurum. Nach Goldkronach fing man auch vorzüglich um Wonsiedel und Naila an die Bergwerke zu betreiben, welche beide Orte so wie Goldkronach, den Bergwerken ihre Aufnahme zu danken haben. Die Wonsiedler Werke waren besonders an Zinn sehr reich, und es waren ehemals daselbst 24 Zinnherde; Naila aber hatte mehr Eisen und Vitriol, und vortreffliche Marmorbrüche, davon noch ein Ueberfluß vorhanden ist. Der Markgraf Christian ließ im Jahre 1619 eine Bergordnung zum Druck ergehen, die auch im Auslande so beliebt war, daß sie in Sachsen und Böhmen angenommen wurde, und bis auf die neueste Zeit zur Entscheidung der Bergrechte daselbst gedienet hat. Wahrscheinlich sind auch die Bergleute auf dem Harze und auf dem Erzgebirge von hier dahin (wohl umgekehrt!) gekommen, theils weil sie einerlei Sitten und Gewohnheiten mit einander haben, theils weil, besonders auf dem Erzgebirge viele Benennungen von Orten und Bergen von Franken vorkommen, als: Schneeberg, Lichtenberg, Lauenstein, Langenau und viele andere. Das goldene Zeitalter dieser Bergwerke dauerte aber nur bis zum 30jährigen Krieg. Die Hüttenleute wurden theils verjagt, theils konnten sie aus Geldmangel nicht unterhalten werden, und so gingen die meisten und besten Werke ein. Der Bergbau wurde zwar nach diesem verheerenden Kriege wieder angefangen, hat aber bis jetzt nur einen sehr geringen Theil seines ehemaligen Glückes und Glanzes wieder [57] erlanget. Gold und Silber trifft man fast nirgends in den gangbaren Werken an. Zu Anfang dieses Jahrhunderts gab es noch 3 Bergamtsreviere im Bayreuthischen, zu Goldkronach, Wonsiedel und Naila, davon jede ihren Bergmeister hatte. Das stärkste war das Nailaer und das Goldkronacher das Schwächste. Diese Bergwerke erhielten viele Hammerwerke, die viel Geld ins Land brachten und davon die Nailaer Revier die meisten hatte. Man könnte, nach dem Zeugnisse der Bergleute, wohl wieder auf das ehemals gefundene Gold stoßen, wenn man die alten Gänge, die noch vorhanden sind, wieder bearbeiten wollte, wozu aber kein Privat-, sondern ein Königl. Beutel erfordert wird.“ –
    Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht unterlassen, anzugeben, wo nach Angabe der Wahlen und der alten Schriftsteller über das Voigtland Gold gefunden worden sein soll: – Planer in seiner hist. Varisc. nennt da zumeist die Weida und sagt davon: „Idem vero fluvius aurum vehit. Hungarico super.“ – „Eben dieser Fluß führt Gold, welches das Ungarische übertrifft,“ – und von dem Gölzschfluß merkt er an: „Hinc aurum fertur conciliasse nomen, cujusmodi arenas Goletium ducit.“ – „Diesem soll das Gold den Namen zuwege gebracht haben, welcherlei Sandkörner die Gölzsch führt.“ – Von dem Seiffenbach erwähnt er Folgendes: „Is per partem suburbii Reichenbacensis transit, ubi nomen accipit a „„seiffen““ – i. e. lotione arenarum auriferarum quas vehit. Ceterum auri ex arenis eliquati copiam fecit Dr. Daniel Veisspenbornius, Praefectus Judiciorum Metschianorum.“ – „Derselbe geht durch einen Theil der unteren Vorstadt zu Reichenbach, wo er seinen Namen erhält von „seiffen“ d. h. von Waschen goldhaltiger Sandkörner, welche er bei sich führt. Uebrigens hat Hr. Daniel Weissenborn, herrschaftl. Retzschischer Gerichtsverwalter eine Menge Gold aus solchen Sandkörnern gewaschen.“ cf. Olischer Reichenb. Chron. und Fiedlers Lengenfeld. Ehren- und Gedächtniß-Säule. (Mscpt ) – Endlich fügt der schon erwähnte Planer noch hinzu: Graeslitium rivus, iisdem arenis dives – – – In rivo Tribesiensi arena aurifera inest copiosa. – „Der Gräslitzbach ist an eben solchen Sandkörnern reich – – Im Triebbach wird häufig goldhaltiger Sand gefunden.“ –
    Brückner sagt in seinen „Memorabilibus Voigtl.:“ epist. v. de auro fluviatili:
    [58] „Gerae quoque et Greizae ex Elistro aurum pariter lotum, exindeque catenas fuisse confectas aureas, Acta comprobant in ter Dn. Henricum Seniorem, item Dn. Henricum Medium et Dn. Henricum Juniorem, Ruthenos ac Dominos de Plauen A. 1565 habita, quae adhuc in Tabulario adservantur Greizensi.“ – d. h. „daß auch zu Gera und Greiz aus der Elster gleichmäßig Gold gewaschen und daraus goldene Ketten gefertigt worden seien, beweisen die Acten, die zwischen Hrn. Heinrich Reuß den ältern, desgl. Herrn Heinrich Reuß den mittlern und Herrn Heinrich Reuß den jüngern, Herrn von Plauen im Jahre 1565 gehalten worden sind, welche noch im Archiv zu Greiz aufbewahrt werden.“ – Endlich fügt er noch hinzu: „Taceo praeterea Steinheydae et Kuttenheydae, Koschitzii, item Monts „Goldberg“ dicti, Metallorum regis, auri nempe mineras, ex quibus clare satis patet, divites omnino terrae nostrae sinum ubique fovore thesauros, nobis non nisi ex incuria atque negligentia absconditos.“ – „Ich schweige übrigens von Steinheyde und Kuttenheyde, Koschütz, desgl. von dem Berge der Goldberg genannt, dem Könige der Metalle, nämlich von den Goldadern daselbst, woraus klar genug hervorgeht, daß unser Land allenthalben in seinem Schooße reiche Schätze berge, die uns nur bisher aus Sorglosigkeit und Nachlässigkeit verborgen geblieben sind.“ –
    Albinus in seiner Meiß. Chron. p. 124 und Mathesius in praefat. sareptae it. Autor der Beschreibung der ohnweit Zwickau in Meißen zu Niederhohndorf gefundenen goldischen Sandkörner erwähnen Aehnliches vom Muldefluß und der in ihn mündenden Bäche und von der Saale schreibt er also:
    „Nee minus et Sala fluvius ejusdem auri est ferax, uti hoc experientia variis in locis confirmat. Imprimis vero quantitatem ejusdem haud spernendam monstrat Dr. Teichmeier Prof. Jenensis celeberrimus, nec non Dr. Kundmann in Promtuar: rer. natural. et arificial. p. 256, ubi arena citatur aurifera, nec non flammulae auri purissimi ex arena Salae fluvii per loturam separatae.“ d. h. Auch die Saale ist nicht weniger reich und fruchtbar an solchem Golde, wie dieß die Erfahrung an verschiedenen Orten bestätigt. Vorzüglich weist der berühmte Hr. Professor Teichmeier zu Jena eine gar nicht zu verachtende Menge desselben nach u. s. w. – Conf. auch der Bericht von dem Gold, Kupfer [59] und Eisensteinen, welche bei und um Jena gefunden werden, wo Cap. 1 dieß gelesen wird: „das Gold, welches in der Saale gefunden wird, bestehet aus subtilen Flämmigen, aber Gold-Körner findet man selten. „Es wird gemeiniglich unten an den Wehren angetroffen, allwo sich immerfort viel Sand und Kieß zusammensetzet, unter welchen das Gold vergraben liegt. Die Materie, worinnen es eigentlich seinen Sitz hat, wird Schlicht genannt, welcher ganz eisenfarbig aussieht. An der Farbe giebt es dem Arabischen Golde, welches in Flüssen gefunden wird, nichts nach.“ – Uebrigens scheint man auch schon in den älteren Zeiten zu der Ueberzeugung gekommen zu sein, daß die Gewinnung edler Metalle im Voigtlande die Kosten nicht trägt; deshalb wurden alle weiteren Versuche später eingestellt und die neuesten haben ebenfalls kein besseres Resultat geliefert, in dem ein aus Elstergold gewonnener Ducaten um den 12fachen Werth zu stehen kommen soll. Auch die Zinnwerke bei Oelsnitz und Falkenstein, den Kupfergruben bei Auerbach, Plauen, Greiz, Oelsnitz u. s. w. wurden auflässig, weil sie die Kosten nicht deckten. Schon Brückner sagt in dieser Beziehung in „epist. v. de auro fluviatili: Quanquam vero non omnia extra dubitationis aleam videantur esse posita, licet perpulures de ejusmodi exploratoribus inter nos adhuc habeantur relationes, certum tamen, imo certissimum omnino est, fluvios ac rivos quosdam in Viogtlandia dari auriferos, ex quibus olim arte quadam, quam „Goldseiffen“ adpellant, auri nonnulla grana sunt exemta, quamvis inventum hoc curiositate magis, quam sumtum insumendorum compensatione hactenus sese commendavit“. – D. h. „Obgleich aber nicht alles außerhalb des Spiels des Zweifels gesetzt zu sein scheint, wie wohl viele Erzählungen von solchen Nachforschern unter uns noch im Schwange geben, so ist doch das als gewiß, ja als durchaus zuverlässig anzunehmen, daß einige Flüsse und Bäche im Voigtlande goldhaltig sind, aus denen man auch früher durch eine gewisse Kunst, die man Goldseifen nennt, einige Körner Goldes gewann, obschon sich dieser Fund mehr seiner Seltenheit halber als durch die Deckung des darauf zu verwendenden Aufwandes bisher empfohlen hat.“ – So viel hier in der Kürze von den vermeintlichen voigtl. Goldgruben und anderen Mineralschätzen.
  27. Brückner sagt in seinen „Memorabilibus Voigtlandiae epist. V.: Ab atiquis jamdum temporibus Itali quidam solertissimi totam nostram exactissime explorarunt Voigtlandiam, indeque non raro haud spernendas, un furtur, exportarunt dividias. Testantur id inprimis libri eorum, vulgo „Wahlenbüchlein“ dicti, in quibus speciatim confinia urbium, Greiz, Schleiz, Reichenbach, [61] Esterberg, Gera, Weida, Hof, Salburg etc. nominantur, ubi inprimis auri quaedam latere dicuntur minerae. – Vid. Anon. Beschreibung des ohnweit Zwickau in Meissen zu Niederhohendorf gefundenen goldischen Sandes. It. Beschreibung des Fichtelbergs. – Einer der bekanntesten jener Wahlen oder Italiener, welche das Voigtland und das Fichtelgebirge in dieser Beziehung ausgeplündert haben, war Sebast. Verso, der eine Beschreibung des Fichtelberges herausgegeben und die Orte genau angegeben hat, wo Goldkörner gefunden werden. Diese beschreibt er nun folgendermaßen: „Etliche sind roth, wie rostig Eisen. Etliche wie Granaten, dunkel und durchsichtig. Etliche kuglicht rund. Etliche wie Erbsen oder Bohnen. Etliche sehen wie Pech aus, und diese sind gut. Etliche sehen rauch, grau und bleyfarb, sind mürb, graulich, mohnfarb, oder blau, inwendig mit einem frischen Glanz. Etliche lassen sich fletschen und plätzen wie Blei. Diese sind NB. die besten. Gold ist auch in weißen Kieselsteinen, die blaue Adern haben.“ –
  28. cf. Hortleder dieser Scribent war ein spanischer Edelmann, aus Placenza gebürtig, D’Auila, L. genannt, der eine Beschreibung des Kriegs geliefert hat, den Kaiser Carl V. 1546 und 1547 gegen die Protestanten führte.
  29. Brückner in seinen Memorabilibus sagt davon: „Quid vero ultimo loco de nostris dicam margaritis, quas secum vehit alitque fluvius Elister, et quae maxime feminarum serviunt luxui?“ – „Was soll ich aber zuletzt von unsern Perlen sagen, welche der Elsterfluß bei sich führt und nährt, und welche hauptsächlich zum Putz der Frauen dienen?“ und dann fährt er fort: – „Siquidem paestantissimae elegantissimaeque prope Oelsnitz et Adorf quotidie colliguntur, id quod scriptores perplures fide satis digni abunde testantur etc.“ – „Die vorzüglichsten und schönsten nämlich werden täglich bei Oelsnitz und Adorf gesammelt, was mehrere höchst glaubwürdige Schriftsteller[WS 3] hinlänglich bezeugen.“ (Rolfiucius in dissert. de Margarit.)
  30. Von Gottes Gnaden, Johann Georg, Herzog zu Sachsen, Chülich, Cleve und Bergk etc. Churfürst.
    Liebe getreuen, Wir haben Moritz Schmirlern zue Oelsnitz das er in Elsterstrom von Adorf bis auf Plauen, darinnen Perlen gefunden werden, dieselbe zue suchen, Dreißig gülden zur Besoldung von nechst erschienen Trinitatis an zu haben, doch bis auf Wiederruf dergestalt bewilliget, „das er solches mit Fleiß abwarte undt was er findet anhero in Vorraht Sebastian Walter schicken soll, hierauf begehren wir. Ihr wollet Ihnen in Beysein und Kegenwart gedachtes Walters solches anmelden, zum Fleiß anermahnen undt in Pflicht nehmen, Du der Schösser zue Voigtsbergk ihnen die bewilligte 30 fl. quartaliter auszahlen undt in Rechnung führen, Sonsten auch neben den Landrichter zue Adorf undt Rathe zue [66] Oellßnitz Verordnung thun undt bestellen, das er Schmirler bei dieser Bestallung, Doch ohne Einräumung undt anmaßung einiger Fischerei bis an unß geschützet, Den Fischern aber undt andern so diß ohrts die Fischwasser umb gewisse Zinß inne haben, bei einer Namhafften straffe und Vermeidung unßer höchsten Ungnadt auferlegen, Schmirlern hierin nicht zu hindern, Solche Schnecken Tröglein nicht zu verstören undt aufzumachen, Vielweniger die Perlen, so darinnen zu befinden, in andere Wege Zu verwenden undt zu verparthieren.

    Hieran geschieht unsere meynung.   Datum  Dreßden den 8. July ao. 1621.   W. V. Rabiel.
    Vnßern lieben getreuen, Hanß  C. G. Huebner.
    Meißnern, Schössern zue Plauen
    undt Thomas Schmidt zue Voigtsbergk.

  31. M. Fürgang singt davon in seiner Oelsnitzer Reimchronik:

    „Die Schmirler sind auch wohlbekannt
    Haben gedient dem Vaterland.
    Vater und Sohn haben regiert
    Die Bürger, wie es sich gebührt.
    „Ein Schmirler ist aus diesem Stamm,
    Der aus der Elster sucht zusamm,
    Hin und wieder die Perlen fein,
    Dem Fürsten sie antwotret ein!“

  32. Schmirler werden die Perlenfischer in allen Urkunden bis zum Schluß des 18. Jahrhunderts genannt; von da an findet man den Namen „Schmerler“ geschrieben.
  33. Dieß hatte wohl seinen Grund auch mit darin, daß die gesammten Perlengewässer bisher entweder noch gar nicht oder doch nur oberflächlich und so zu sagen „auf Raub“ untersucht worden waren, also der Vorrath von Perlen aus alter Zeit groß sein mußte. Denn es ist eine sichere Erfahrung der Perlenfischer, daß unentdeckte Muschelbänke jedesmal schöne und reiche Ausbeute geben, und daß sie solche Gegenden am liebsten durchfischen, wohin seit undenklichen Zeiten niemand gekommen ist oder kommen konnte. So gab auch die Trieb bei ihrer Entdeckung 1801 vorzügliche Ausbeute; es ist dieß abermals ein Beweis, daß die Perle lange Zeit und Ruhe zu ihrer Ausbildung und Reife bedarf.
  34. So gab z. B. das Jahr 1650 224 Stück Perlen, unter welchen sich 16 große, ovalrunde, vorzüglich ausgezeichnete, und überhaupt 45 ganz helle befanden. Das Jahr 1672 war in der Anzahl noch ergiebiger, denn es lieferte 294 Stück. Aermer zwar an der Anzahl, jedoch ausgezeichneter hinsichtlich des Werths war das Jahr 1681, wo unter 105 aufgefundenen Perlen sich 73 ganz helle befanden. – Wie sehr man ehedem die Elsterperlen schätzte, beweist eine Stelle aus dem Manuscripte[WS 4] „des sich selbst bekennenden Sachsen.“ „Principissam quandam Saxozienson ejusmodi uni ones in collo gestare non fuisse dedignatam.“ „Eine Sachsen-Zeizische Prinzessin habe es nicht verschmäht, eine solche Perlenreihe um den Hals zu tragen“ – und in Brückners Memorabilien findet sich ein Vers:
    „Ut conchas auge nostra metalla deus!“ d. h.: „wie unsere Muscheln so vermehre, o Gott, auch unsere Metalle.“ – Abermals ein Beweis, daß es schon damals mit dem Reichthume der Metalle nicht sonderlich bestellt war. –
    M. Meyer, Sup. zu Oelsnitz, schreibt davon in seinen Memorabilibus Oelsnitiensibus:
    „Der Elsterfluß, woran Oelsnitz gelegen, ist um deswillen unter die berühmtesten Flüsse der Welt zu zählen, weil derselbe um diese Gegend edle Perlen bei sich führt, gestalt man in demselben noch bis Dato, gleich wie auch in vorigen Zeiten die kostbarsten Perlen, welche an Schönheit, Helle, Reinigkeiten und Größe denen Orientalischen gutermaßen beikommen, findet also daß einige darunter so groß, als eine ziemliche Musquetenkugel (!!!) und so helle, als eine mit himmelblauer Farbe glänzende Milch gewesen. Dieser Perlenfang aber, so ein hohes Landesfürstliches Regale ist, erstreckt sich jetzo, Gottlob! weiter als zehn Meilen Wegs, wenn man diejenigen Flüsse und Bäche, so sich in die Elster ergießen, mit einmenget.“ –
  35. So erzählt Balbinus, daß im Jahre 1650 die Soldaten der Perlenfischerei im Voigtlande und Böhmen für viele Tausend Thaler Schaden gethan haben, und in dem Munde des Volks hat sich hier immer noch die traurige Sage erhalten, wie Kaiserliche und Schwedische Krieger gewaltsam die Muscheln aus dem Elsterflusse nahmen und wie sie zu Tausenden dann am Ufer des Flusses todt gefunden worden. –
  36. Ueberall, wo von nun an im Contexte die Zeichen „–“ vorkommen, wird damit angedeutet, daß die genauen Worte und Schreibart aus den amtlichen Protokollen, Eingaben, Anzeigen und Berichten beibehalten worden sind.   D. Verf.
  37. Die erneuerte amtliche Aufforderung lautete folgendermaßen:
    „Was der Churfürst zu Sachsen und Burggraff zur Meißen u. s. w.“ – – – „Wann dann bishero sich etliche unterthanen solchen Eingriff zu thun, die Perlen weg zu nehmen, Zu verkaufen und zu verparthieren, Welches zu fernerer erkundtigung und drauf follgender Bestrafung inmittelst gestellet: und auch solchen Unwesen billich gesteuert wird.
    Allß haben wir vor höchst nöthig erachtet, Das gnedigste Rescriptum (Welches in ao. 1621 vermittelst umbgeschickten patents, publicirt worden) auch sampt und sonders noch einsten zuzuschicken, Vndt suchen Crafft desselben Wir hiermit nochmals bey euch, Ihr wollet denen Fischern undt andern, so in eines jeden Gerichten zu befinden und sonsten dießohrts die Fischwasser umb einen gewißen Zins innen haben, bei einer Namhafften Strafe undt Ihr Churfürstlichen Durchl. höchsten vngnade auferlegen, Das sie den Perlensucher Moritz Schmirlern von Oelsnitz hierin nicht hindern, die Schneckentröglein nicht zerstören und aufmachen. Viel weniger die Perlen, so darinnen zur befinden, in andere Wege verparthieren, noch Ihne sonsten in einigerlei Weise, Hinderung daran thun sollen. Hieran geschieht höchst gedacht unsers gnedigsten Herrn meynung, denen Ihr sonder allen zweiffel allso zu gehorsamen und euch in nachgesetzten ohrten, beschehener Insinuation wegent gebührend zu subscribiren wissen werdet. Zu Uhrkundt mit unsern gebreuchlichen Pittschaft betrucket, und uns dabei eigenhendig subscribiret. So geschehen und geben den 20. Augusti ao. 1635.

         Hannß Valentin Meißner,   Johannes Flessa,
    Ambt-Schösser zue Plauen.      Ambt-Schösser zue Voigtsbergk.
     (L. S.)   (L. S.)

  38. Dieß geht aus dem Anfang des Gesuchs des Perlenfischers Adam Schmirler um Substitution seines Sohnes im Jahr 1672 hervor, welches also lautet:
    „Ew. hochfürstl. Durchlaucht soll ich unterthänigst nicht verhalten, welchergestalt dero höchst geehrtesten Herrn Vater, Herrn Johann Georg dem Ersten Christmildesten Gedächtniß, ich bis ins 30. Jahre laut meinen erlangten Paßport vor einen Musquetirer, Gefreyten, Corporal und Sergeanten im Feld gedienet. Von höchstgedachter Ihrer Churfürstl. Durchl. aber hernachmals, da mein Bruder als damahliger Perlensucher alhier verstorben, und sonsten niemanden umb dieses Werk, welches von meinem [76] Vater und Großvater erfunden und lange Zeit rühmlichst bedienet worden, einige Wissenschaft getragen etc. etc.“ –
  39. Das Bestallungsdecret für den 2. Perlensucher Abraham Schmirler lautete:
    Lieben Getreuen, Wir vernehmen, daß des verstorbenen Perlensuchers Moritz Schmirlers Bruder, Abrahamb (welchen Du zu solcher verrichtung fürgeschlagen) wegen zugestoßener Leibesunpäßlichkeit, bei des Obristen Wachtmeisters Dölaw Compagnie gentzlich dimittiret, und anjetzo zu Oelsnitz unter der Chur sein soll.
    Wofernen nun derselbe so weit restituirt, daß Du Ihn nachmals zu dieser Verrichtung des Perlensuchs füglichen gebrauchen kannst, So sind Wir gnädigst zufrieden und wollen, daß Du ihn dazu Crafft diz uffnehmen und uff was und weise wie mit seinem Bruder beschehen, bestellen und besolden mögest, Da es aber mit diesem sich nicht schicken wollte, Wirst Du einen andern so hierzu geschickt, förderlichst unterthänigst fürschlagen. Daran geschieht Vnsere Meynung.  Datum  Dresden am 18. Aprilis Anno 1643.
    Johann George, Churfürst.     
  40. Sein Paßport, (Abschied) den wir der Merkwürdigkeit halber mittheilen wollen, lautete also:
    „Des Durchlauchtigsten, Hochgebornen Fürstens und Herrns, Herrn Johann Georgens, Herzogens zu Sachsen, Gülich, Cleve und Bergk, Deß Heiligen Römischen Reichs Ertzmarschallum vndt Churfürstens, Landgrafens in Döringen, Margkrafens zue Meißen, auch in Ober- vndt Niederlausitz, Burgkrafens zue Magdeburgk, Graffens zu der Margk vndt Rauenspurgk, Herrn zue Rauenstein; Ueber dero Hochlöbl. Artillerie Zue Felde Wohlbestellter Obrister Wachtmeister, vndt bey dero Hochlöbl. Leib-Regiment Zue Fuß, Ueber ein Fendell deuzscher Krieges Knechte Hauptmann, [77] Ich Joachim Friedrich von Dölau vff Ziegra vndt Stockhausen; Uhrkunde vndt bekenne hiermit, Das vorweiser dieses der Ehrenveste vndt Manhaffte Abraham Schmerler von Oelsnitz gebürtig, Erstlichen, Alß (T. A.) vnter ihr Gräfl. gn. von Solmß Obristen zue Fuß, vndt dann vnter dem Obristen Wolferstorff, so solches Regiment bekommen, entichen wie selber Rgmt. reformirt worden, vnter dem Hochlöbl. Leib Regiment bei meiner Compagnie, vndt allso von Anfang 66 Monath Vor einen Mußquetirer, 30 Monath vor einen Gefreyten, 30 Monath Vor einen Corporahl, vndt dann 15 Monath vor einen Serganten vndt allso zusammen Einhundert und Einvierzig Monath gedienet hatt, Sich auch in währender Zeit auf zugk vndt wachten, Stürmen, Scharrmützeln, Streit vndt Schlachten, vor vndt gegen den Feindt, wie es die Occasionen vndt Kriegsnotturften erfordert, Ehrlich, redtlich, Tapfer, Manlich und Aufrichtig verhalten, wie einem ehrliebenden Soldaten vndt Officirer äignet, gebühret vndt wohlanstehet, daß Ich sammt meinen nachgesetzten Officirern ein satsames Genüge vndt gefallen darob getragen, vndt ihne gerne lenger in solchen diensten wissen vndt leiden mögen. Dieweil Er mich aber vmb seiner fernern wohlfahrt willen, vmb erlassung seiner Dienste Vleißigst bittende angelanget vndt vmb Zeugnuß seines ehrlichen Verhaltens halber gebethen, so ich ihme füglich nicht abschlagen, sondern darmit willfahren wollen.
    Gelanget demnach an alle vnd Jede, wes würden, standes, dignitet oder wesens die auch sein, Mein der gebühr nach respective Dienst, vndt freundliches ersuchen und bitten, Sie wollen Obgedachten Abraham Schmerlern, nicht allein aller orten Zu wasser vndt Lande, durch dero Staedte, Dörffer, Pässe, Clausuln vndt Flecken, Königreiche vndt Fürstenthümer, frey, sicher vndt vngehindert passiren lassen, Besondern ihme auch wegen seines ehrlichen wohlverhaltens, vndt dieses wahren Zeugknuß wollen alle gnädige gunst, geneigten willen vndt gute Beförderung erweisen, Vndt ihme dieses mein ertheiltes Paßport fruchtbarlichen genießen lassen. Solches umb einen ieden Standes gebühr nach in dergleichen vndt anderen Begebenheiten hinwieder zu verschulden, bin ich willig vndt erbötig. Uhrkundlich habe Ich dieses Paßport mit eigner Handt vnterschrieben, vndt mit meinem angebornen Adelichen Petschaft bekräfftiget.
    [78] So geschehen zue Dresden den Ein vndt dreißigsten Tag Martii Im Jahr Anno Eintausend, Sechs Hundert vndt drey vndt vierzig.
          Joachim Friedrich von Dölau
         (L. S.) Obristwachtmeister.
  41. Das Jurament, welches der neue Perlensucher, Abraham Schmirler, abzulegen hatte, finden wir also verzeichnet:
    „Ich. Abraham Schmirler, schwehre Zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eydt, das ich des perlensuchens nach meinem besten Verstande zu Jederzeit warten, Niemandeß derohalben Unterschleiff verstatten und da ich etwas vermerken würde, solches sobalden im Ambte Voigtsbergk anmelden, alle Zeitigen Perlen aber dem Baumeister Sebastian Walthern nach Dresden, oder an wen ich sonst gewiesen werde, treulich und ohne Betrug überliefern, das Bekenndnuß auch hergegen Jedesmahl im Ambte allhier vorzeigen, und mich im Uebrigen dergestalt erweisen soll und wil, Allermaßen es recht und billich sein wird, So wahr mir Gott helfe, Amen!
  42. Ein Beweis, daß der Mühlhäuser Bach ebenfalls zu den ursprünglichen Perlengewässern gehört und nicht erst später (seit 1621) bepflanzt worden ist. Denn wäre dieß der Fall gewesen, so hätten die Perlenmuscheln nicht in dieser Anzahl und Größe schon vorhanden sein können.
  43. Das Privatschreiben, welches der von Gößnitz an seinen Herrn Gevatter u. s. w. Herrn Amtsschösser Johann Flessa von Seilbitz abgeben ließ, wollen wir der Curiosität halber und zur Charakteristik der damaligen conventionellen Verhältnisse mittheilen: Es hebt an:

              „Wohledler, Gestrenger und Ehrenvester,
    Insonders verehrter Freund und lieber Herr gevatter!

    Es hat mich Adam Reichenbach, Müller zu Mühlhausen [81] gar wehmüthiglich angesprochen, wie Ihme zu Ohren were gekommen, daß wegen der Schnecken Tröge, so aus Sein Mühlgraben weren geworfen worden, ein Unglück und Ungunst Bevorstehen solte.
    Wie nun Deßwegen Unterschiedliche und vielerlei rationes anzuziehen wären, so wird doch solches alles hintangesetzt, und nur bloß gebetten, Der Herr Gevatter wolle seinen hohen Verstandt nach solche Sach recht erwägen, und auch uff allen Fall die Gültigkeit vor die Weitleufftigkeit ergehen lassen. Denn einmahl ist gewiß, daß dadurch kein Vortheil oder vorsetzlicher Nutz gesucht worden, In Betrachtung do ein Müller ahn seiner Mühlen baut oder ein Neuwehr bauen lest, so bleibt offt der Graben ein Zehen tag wohl länger oder weniger drucken und ohne Wasser so seindt die Schnecken Tröge döß Jahr alle deß Todts. Ob man nun ein solchen Unlust drinnen lest liegen oder herauswürft, weiß ich nicht, welches Rathsamer ist. In Summa, eß seye ihnen nun wie eß wolle so bittet er umb Gnadt, gestalt dann Herr Rittmeister Claß und Leuttenandt Sandner gleich bei mir gewest, mich angesprochen, ich möchte den Herrn Gevattern wegen ihr fleißig grüßen und bitten. Er wolle eß zu kein Bericht kommen lassen, Solch Ihme habe vermelden wollen und verbleibe

     Deß Herrn Gevatter
     D. W.
     W. v. Gößnitz.

    Zue Ingelsburg den 22. Novembris 1649.
    Aufschrift. Dem Wohledlen, Gestrengen und Ehrenvesten, Herrn Johann Flessa von Seilbitz uff Raschau, Churfürstl. Durchl. zu Sachsen Wohlbestallter Amptsschösser zu Voigtsbergk, Meinem insonders verehrten Freund und biedern Herrn Gevattern.

  44. Protest des v. Reitzenstein:

    Wohledler, Ehrenvester und Wohlgelahrter!

    Insonders günstiger geliebter Herr Ambtschösser, Nachbar, geehrter werther Freund, Zu meiner Wiederanheimbkunft, habe ich nicht mitt weniger Verwunderung müssen vernehmen, wie nach [82] dessen Lantrichter Herr Tobias Eberlein zu Adorff nebenst Zweyen geschwornen von der Landschaft mir in mein von Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Sachsen gnädigst verliehenen Obergerichte, ohne deroselben bevehlich, als Schriftsassen gefallen, Vnd zugleich bemeld Verwichenen Dienstages den 13. hujus meinem Richter zu Mühlhausen dahin compellirt, daß derselbige durch vier meiner alten habenden Unterthanen, etzliche Schubtröge, so Adam Reichenbach mein Müller daselbst, bei räumung seines Mühlgrabens den herkommen gemäß außwerfen lassen, auß den Gerichten wegk und nacher Voigtsberg führen müssen, welcher alles daß ansehen, daß es meinen habenden Obergericht zum höchsten Präjudiz geschehen. Wann denn also gestalten Sachen hierin still zu schweigen, mihr ganz nicht gebühren will; Alß thue hiermitt auf dieß wieder solch des Landrichters procederc, optima juris Forma nicht allein am beständigsten intra decennium protestiren, sondern auch mir mein Jus hierin reserviren, danebenst hoffent, daß diß mihr, und den meinigen zu keinem Präjudiz geschehen sei, der Herr Nachbar, weil gedachter Landrichter vermeldet, daß solches auf dessen bevehlig geschehen sei, Er werde mir mittlerdessen hierbei einen Revers wiederfahren, Vnd solchergestalt zu handten stellen lassen, Vnd verbleibe sonsten

     deß Herrn Nachbahrs allzeit dienstwilliger
     Georg v. Reißenstein.
     Geben Newberg
    den 20. Novembris Anno 1649.

  45. Von Gottes Gnaden Johann Georg, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Bergk etc. Churfürst.
    Lieber Getreuer, Wir haben aus Deinem unterthänigsten Berichte das unbesonnene vornehmen des Reizensteinischen Müllers zu Mühlhausen, als welcher bei räumung des Grabens, mit answerfung der Perlenhäuserlein, an Perlenfang ziemlichen Schaden gethan, mit ganz vngnedigsten mißfallen vernommen. Ob er nun wohl sich damit entschuldigen will, das ihme unbewußt gewesen, ob diese Auswerffung schaden bringen oder etwas uff sich haben würde, sich auch uff das alte Herkommen, wegen räumung des [83] grabens, ohne welche er sonst nicht malen könnte, bezogen, So wird ihme doch solcher Vorwandt wenig helffen, sintemahl durch sonderbare Patent solche Schneckentröglein zu zerstören oder zu verderben, ausdrücklich verboth geschehen, auch denen an der Elster gesessenen Dorff-Richtern dasselbe deutlich intimittiret worden, können dahero ihme solch beginnen nicht vor frey ausgehen oder passiren lassen, Sondern begehren hiermit, Du wollest derselbigen crafft dieß vor dich erfordern, umb 10 Thaler, oder so er geringen vermögens, mit Vier tage gefängniß bestraffen, vnd darbei untersagen, daß er sich forthin dergleichen enthalten, anderer Gestalt er in größere straffe sonst einlauffen würde. Andem geschieht unsere meinung,  Datum  Dresden am 28. Novembris 1849.
    Dietrich v. Werthern.     
  46. Ehrenvester, Vorachtbarer und Wohlgelahrter demselben sind nebst wünschung eines glückseligen, gesunden, fried- und freudenreichen Neuen Jahres meine willige Dienste bevor. Insonders geliebter Herr und werter Freund.
    Nachdem die Durchlauchtigste Churfürstin zue Sachsen und Burggräffin zu Magdeburg etc. etc. Meine gute Churfürstin und Frau etc. etc. diejenigen Perlen, so von dem Perlensucher Abraham Schmirler in Ölsen vergangenes Jahr in der Elster gefunden, nach inliegenden Verzeichniß empfangen Und befunden, daß solche von dem Perlensucher gar bloß und nicht Versiegelt (wie zwar wohl von dem Herrn) Unterth. eingeschickt, ebenermaßen der großen Perlen, deren 51 Stück benennet, mehr nicht den 16 davon befunden worden. – So haben Ihr Churfürstl. Durchl. solches einestheils in ziemliche Verwunderung gezogen, daß man die Verwahrung wie andermahls undt an sich selbsten erforderlich, hierbei nicht observiret, Anderntheils auch mir gestr. Bevehl geben, den Herrn umb bericht zu schreiben, ob die Person, wie der inliegende auffsatz besagt vndt Ihr Durchl. zukommen, Von dem Perlensucher so und nicht anders eingeschicket. Nebst diesem denselben auch zu verständigen, daß dem Perlensucher von Ihr churf. Durchl. dieser gestr. Bevehl geworden, Dem Herrn andermahl die Perlen nebst richtiger Specification Versiegelt zuzuschicken. Welche Er (der Amtsschösser) auch also lassen und sie ann Ihr Churfürstl. Durchl. Verwahrlichen anhero fördern sollte.
    So der Herr in gebührende obacht nehmen vnd es damit nicht anderß denn so halten wirdt. Welches Uff gestr. Bevehl Ich Ihnen nicht bergen mögen, vnd nechst Goites Schutz Verbleibent

     des Herrn Amtsschössers
     dienstwilligst
     Philipp Rütterwohl, Secr.

    Datum Dresden den 20. Januari 1650.
     Verzeichniß.
    Wie viel ich endesbenannter Perlensucher alhier in Oelsnitz [85] auf es 1649 Jahr in der Elster Perlen gefunden habe, Alß

    Einundfünfzigig Stück große helle Perlen
    Zweiundvierzigg Stck kleine helle
    Zweiunddreißig St.ck halbe helle
    Neunundfünfzig St.ck verdorbene und
    Zweiundvierzigg Stck der Schwarzen
     Thun 226 Stück.
     Abraham Schmirler,
     Perlensucher.

  47. Vor die Durchl. Churfürstin. zue Sachsen etc. vndt Burggraffin zu Magdeburg etc. etc. sein von obbemeldete Posten, an Perlen wie nachvolgent verzeichnet zu ersehen, durch Zeigern eingebracht und überliefert worden:
    Nr. 1. 16 Stück große Perlen rundt vndt ablegnliche
    12 Stück Mittle Perlen, etwas Kleiner.
    17 Stück gar kleine
    6 Stück lengliche
    Nr. 2. 42 Stück Kleine seindt nur bruch oder sandt
    Nr. 3. 32 Stück große und kleine allerley Perlen
    Nr. 4. 59 Stück verdorbene, Vnd
    Nr. 5. 40 Stück ganz schwarze.

     Thun 224 Stück.

  48. Der Curiosität halber wollen wir das Schreiben des Landrichters zu Adorf mittheilen. Dasselbe lautet: „Edler, Gestrenge Freundschafft und Wohlgelahrter großgünstiger Herr Ambtschösser! Das derselbe zu wissen begeret, ob der Rauner Bach in Allen geräumet, so wird Abraham der Perlensucher dem Hr. Ambtschösser berichtet haben, daß ich ihm bevohlen, und alle die Ambtsunterthanen einen Tag dran gearbeitet, außer die Leubeter deren 12 vnd sint nur ihr 4 kommen, alß um den Tag zuvor, ehe sie fertig worden, ich naufgangen vnd in augenschein genommen, wie es gemacht, vnd da etlicher Ort noch groß in Bach, so niedergetreten gewesen vnd sich wieder avfgericht, war meine meynung, wenns der Herr Ambtsschösser haben wollt, vnd beschied den Ambtsrichter vnd der Leubeter vor sich vnd bevöhle ihnen, daß die andern 8 auch ihren tag verbringen sollten, so solt er noch einmal rauf, sie mitnehmen, vnd daß Gras vollent ausziehen lassen, ist aber bisher nichts ervolgt, sonst bericht ich dem Herrn, daß sobald ich denen Dorffschaften anbevolen bey straff 10 fl. nichts mehr in Bach zu werffen vnd wie auch in der Stadt sich niemand mehr mit fischen drin betreffen zu lassen, solte ich dem Herrn Ambtsschösser zu schreiben. Hiermit Gott bevolen, Adorff, den 2. Septembris Anno 1650.
    Eberlein, L. R. zu Adorf     
  49. Herzog Moritz von Sachsen-Zeiz war der jüngste Sohn des Churfürsten Johann Georg I., er erhielt außer dem Stifte Naumburg, wo er bis 1663 Hof hielt, durch das väterliche Testament die Aemter Tautenberg, Frauenprießnitz, Niedertrebern, Voigtsberg, Plauen, Pausa, Triptis, Arnshaugk, Weida und Ziegenrück und später im Jahre 1660 durch einen Erb- und Theilungsreceß von dem churfürstl. Antheile von der Grafschaft Henneberg, Schleusingen, Suhla, Kühndorf, Rohr, Benshausen und Vessera. Stadt und Amt Pegau erkaufte er später von seinem Bruder, dem Churfürsten Johann Georg II.
  50. Von Gottes Gnaden, Moritz, Herzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Bergk, Postulirter Administrator des Stiftes Naumburgk und der Balley Thüringen Statthalter.
    Lieber Getreuer, Aus beygefügter Abschrift hast du zu ersehen, was Abraham Schmirler Perlensucher zu Oelsnitz wegen Adjunctur seines Sohnes unterthänigst gebethen. Daferne nun vermeldeter sein Sohn in der sache rechte erfahrenheit und dem werke ohne Beschädigung des Perlenfangs Vorstehen kann, auch du nichts erhebliches dabei zu erinnern hast, So können wir gnädigst geschehen lassen, daß er von dir gewöhnlicher Maaßen verpflichtet, auch darnebenst vom Vater vollens völlig unterrichtet werde.
    Was aber das gesuchte gnadengeld betrifft, fället Vns dergleichen jetzo zu bewilligen bedenklich, dahero du den Sohn zu [89] bedeuten, daß er sich mit Versprechung der Succession noch zur Zeit begnügen lassen soll. An deme beschiehet unsere meinung.
         Datum Moritzburgk an der Elster, den 25. November Anno 1672.      Moritz mprp.
    V. v. Seckendorf.     
  51. Von Gottes Gnaden Moritz, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Postulirter Administrator des Stiftes Naumburg und der Balley Thüringen Statthalter.
    Lieber Getreuer, Wir haben nunmehro bey unserer Anwesenheit und eingenommenen Augenschein selbst befunden, was es mit dem Perlenfange, bey dem Dir anvertrauten Amte, in dem Elsterflusse und dareingehenden Bächen für Bewandniß habe. Wiewohl wir Uns nun nicht versehen, daß jemand sich unterfangen werde, Unß wegen dieses Unsers hohen Regalis einigen Eintrag und Abbruch zu thun. So begehren wir doch hiermit, befehlende[WS 6], Du wollest Krafft dieses, durch öffentliche Anschläge bey hoher Leibes und anderer willkührlichen Straffe verbieten und warnen, daß niemand, sonderlich aber diejenigen, so in der Elster und in den daringehenden Bächen zu fischen berechtigt sind, sich unterfangen solle, einige Muscheln zu eröffnen, wegzunehmen und zu entwenden, oder sonst das geringste vorzunehmen, so dem [91] Perlenfang und Uns zustehendem hohen Befugnisse, zu Nachtheil, Schaden und Schmälerung gereichen kann. Dahero Du auch deshalber genaue Aufsicht führen, und allenthalben solche Anstalt zu machen wissen wirst, damit diejenigen, so wider diesen Unsern Befehl handeln, und an denen Perlen oder Muscheln sich vergreifen und dieselben beschädigen möchten, erkundiget und zu gebührender und Ernster Bestrafung gezogen werden können.
         Dat. auf unserem Schlosse Voigtsberg, den 9. Septbr. 1680.     
    Moritz Hrz. z. S. mprpr     
  52. Auf diesem Patente findet man auch das erste Mal den von Müffling auf Lauterbach erwähnt, was darin unstreitig seinen Grund hatte, daß in dem Triebelbach, der auch durch die Grundstücke dieses Guts mit fließt, die Perlenmuscheln waren entdeckt worden. Auch scheint das darauf hinzudeuten, daß an den von Neidtbergk auf Bösenbrunn, der mit der Lehn als Schriftsasse dem Churhause Sachsen zugethan und hörig war, auf Veranlassung des Herzog Moritz der Amtsschösser, weil er ihm nicht gerade zu wie den andern Amtssassen befehlen könnte, ein besonderes Schreiben erließ, in welchem er denselben im Namen des Herzogs ersuchte, das Ausschreiben in seinen Gerichten zu publiciren. Dasselbe lautete:
    An
    Hr. Adam Ullrichen von Neidtbergk.
    Hochedelgebohrner,

    hierbey überschicke ich patente und Anschläge Wegens des Perlenfangs in dem Elsterstrohm vndt Bächen, vndt ersuche Crafft des ergangenen Hochfürstl. Gnädigsten Befehls vndt subsidiarischer Gemäßheit Herrn Gevattern hiermit, er wolle solche in seine Gericht zue Planschwitz, Dobeneck vndt Stein den sämmtlichen Unterthanen nicht nur publiciren, sondern auch hernach an gewöhnliche Stelle öffentlich anschlagen lassen.
    Vndt weil bei Ihrer Hochfürstl. Durchl. Anwesenheit deroselben durch den Perlensucher heuer berichtet vndt angezeiget worden, welchergestalt er befunden, daß in dem Bache, so Vnter der Fuchsmühle gegen vndt durch Bösenbrunn vndt so fort zwischen Tribel[WS 8] vndt Machwitz in die Elster fällt, gar viele Muscheln vndt Schneckentröglein hier wahren mit gewalt eröffnet, [92] zerschlagen vndt zu schanden gemachet worden; So haben Ihre Durchl. mihr mündlich gnädigst befohlen, bei dem Herrn Gevatter insonderheit zu erinnern, daß Er bey seinen Vnterthanen vndt den Kuhhirten, so Vielleicht solches avs muthwillen gethan, desto schärfer Verboth ergehen lassen, auch nach den thätern in geheimb zu fragen vndt wenn solche Vor auswärtige, zu gehöriger Bestraffung anzeigen vndt solchergestalt nichts, was diesem Ihre Fürstl. Durchl. zuständigen hohen Regale zu nachtheil vndt abbruch geschehen könnte, verstatten wolle. Welches Ich dem Herrn Gevatter also hinterbringen sollen von Meines Hochgeehrten Herrn Gnaden, dero

         Voigtsberg, den 4. October 1650.
    G.     
  53. Von Gottes Gnaden, Moritz Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Bergk etc. Postulirter Administrator des Stifftes Naumburgk und der Balley Thüringen Statthalter.
    Lieber Getreuer. Wir sind von dem Rathe zu Plauen, unterm 27. Septembris nächsthin unterthänigst berichtet worden, welchergestalt in dem Elsterstrohm eine halbe Meile unter der Stadt Plauen, ein orth die mittlere Freiheit genannt, sich hervorgethan, in welchen Muscheln, so Perlein tragen und deren etliche ausgeliefert, befunden worden. Damit wir nun dießfalls ferner die gewißheit erlangen und was nöthig, Verordnen können, So ist hiermit unser Begehren, Du wollest Unsern zu Oelsnitz befindlichen Perlensucher, nebenst dessen substituirten Sohne, am berürten Ort hinab nach Plauen schicken, sich beym Rath angeben und dahinweißen, auch Versuch thun lassen, was allda zu fangen und wie er den Perlenfang befinde und daselbst anstellen wolle, deßwegen ihme eine besondere Ergötzlichkeit oder Zulage sodann wiederfahren soll, Wornach sich zu achten und erwarten wir hierran Deines unterthänigsten Berichts. Hieran beschiehet Unsere Meinung.
         Datum Moritzburg an der Elster, den 1. Octobris An. 1680.
    V. v. Seckendorf.     
  54. Hochwürdigster und durchlauchtigster Fürst. E. Hochfürstl. Durchl. seindt meine Unterthänigst undt Pflichtschuldigst gehorsambste Dienste jederzeit zu vore,
    Gnädigster Fürst und Herr!

    Er. Hochfürstl. Durchl. erinnern sich gnädigst was in abgewichenen Herbst bei dero hohen Persönlichen anwesenheit, uff dero hiesigen Schloße Voigtsberg, des Perlenfangs halber, allenthalben vorgegangen, auch darauff unter dato den 9. Septbr. mir gnädigst anbefohlen und angeordtnet worden; Solche gnädigste anordtnung nun habe ich nicht alleine denen hiesigen sämbtl. Ambts Unterthanen eröffnet, sondern auch an die Städte undt alle Schrifft- und Ambtssäßige Gerichtsherrn, so an- und Gegen die Elster wohnen, undt Unterthanen in selbigen Dörffern haben, wie nichts weniger, auch in das Ambt Plauen offene Patenta oder anschläge nach bei gelegener Abschrifft lit. A. gesandt, und bey dem Amtssaßen Ambtshalber, bei denen Schriftsaßen aber durch Subsidiarische Requisitiones gesucht, daß Sie solche ihren Unterthanen Publiciren, auch hernach an gewöhnlichen stellen anschlagen, darüber halten, und Dieienigen, so darwieder handeln, Zu gehöriger abstraffung anhero Benahmen möchten. Was aber den von Neidtberg zu Planschwiz und Bösenbrun Betrifft; habe ich wegen des Bösenbrunner Bachs ein besonder Schreiben nach der abschrifft lit. B. an ihm abgelaßen, umb Zu erfahren ob einige contradiction sich herfür thun möchte. Wie ich dann auch durch mündtliche discurse gegen ihn gedacht, Daß E. Hochfürstl. Durchl. des Perlenfangs nicht nur in der Elster, sondern auch in allen Bächen, als eines Besondern Regals sich anzumaßen halten, und dannenhero auch ich, weil in meinen, unter des Von Neidtberg gelegenen Bach gleichergestalt, Muscheln anzutreffen sein sollen, [95] darwieder nichts zu sprechen Begehrte. Die weil nun ermelter Von Neidtbergk dabei beruht, und sieder dessen sich nichts wiederiges Vermerken, sondern auff das Schreiben recognition Zurückertheilen und die Patenta öffentlich in seinen Gerichten anschlagen lassen, So habe ich den Perlensucher anbefohlen, Daß Er nun mehro und Künftig, so wohl dießen als auch meinen Machwizerbach, welchen E. Hochfürstl. Durchl. ich hierdurch willigst und gehorsamst offerire, Jährlich undt gehörig Besuchen undt die findenden Perlen neben denen anderen zur Specification Bringen und gehörig einliefern solle, massen diese Beede Bäche zusammen eine Resier der Länge und Linie nach über eine halbe meil weges, wenn aber die Krümme und Brüche gerechnet und considerirt würden, über ein meil wegs austragen dahero auch der Perlensucher das Vertrauen hatt, daß nach und nach die Muscheln in diesen Bächen sich reichlich vermehren, und alßo etwas austrägliches an Perlen erzeügen könnten, Maßen Er, Denn so balden nach meiner anordtnung in ganzen Machwizer Bach, Worinnen meistens junge erzeügte Muscheln anzutreffen wehren, nach Er. Hochfürstl. Durchl. abreiße durchsuchet und 16 Stück ganz helle und 11 stück halb helle und Verdorbene, Ingleichen 6 Stück halb helle und Verdorbene aus den Bösenbruner Bache gefunden hatt, Welche E. hochfürstl. durchl. ermelter Perlensucher neben der völligen [96] Specification anizo selbst unterthänigst einliefern wirdt, undt weil solchergestalt auf dießes Jahr

    55 ganz helle
    47 halb helle
    48 Verdorbene aus der Elster dann
    05 ganz Helle so bei E. hochfürstl. durchl. Persönlichen gegenwarth in der Elster gefunden und so balden übergeben worden, wiederumb
    10 Ganz helle, auß den Bösenbrunerbach welche alle bereits geliefert.
    06 halb helle und Verdorbene aus den Bößenbrunnerbach
    16 aus dem Machwizerbach ganz helle und
    11 halb helle und Verdorbene so iezo geliefert werden,
    198 Stück,

    gefunden worden, über welche erste 5 Posten, Ich auch Bereits interims Scheine ertheilet. Alß bitte ich unterthänigst, daß E. Hochfürstl. Durchl. nunmehro gewöhnlichen Cammerqvittungen darüber ausstellen laßen möchten, Was sonsten E. hochfürstl. durchl. Jüngstes gnedigstes rescript von 1. October wegen eines neüen orts unter der Stadt Plauen, in der sogenannten Mittleren Freyheit Betrifft: So habe ich dem Perlensucher so balden dahin abgeordnet, welcher relationirt, daß Er an solchen Oorte drey Viertel meil wegs unter Plauen, eine quantität Muscheln und darinnen auch Zwey Verdorbene Perlen, die Er iezo selbst übergeben wirdt, wie auch in unterschiedenen Muscheln ansätze zu Jungen Perlen gefunden; Allein weil das wasser an selbigen ort ziemblich tieff, auch bereits sehr kalt geweßen, So hatte Er Darinnen nicht lange tauren noch den ort und die Muscheln völlig durchsuchen können, sondern müste anstandt haben, Bis künfftigen Sommer, undt hielte dafür, daß diese Muscheln aus der Obern Elster des Voigts Bergischen Bezirks durch eine fluth dahin geführet worden, weil solche nur an einen gewießen ort etwann von 8 oder 10 Schritten lang, Eine Ecke drüber oder drunter aber damahls weiter nichts Zubefinden gewesen, wie wohl er auch damahls aus vorangezeügten Ursachen weil er nicht nachsuchen können, wie er selbsten von ein und dem andren ausführlichere nachricht uff Begehrn geben wirdt; Vndt weiln nun nicht zu zweifeln daß an mehr orthen der Elster durch die Fluthen und großen [97] wasser dergleichen Muscheln gebracht und eingeschwemmet worden, massen dann niemandt Bis anhero geweßen, der solches observiret und darauf achtung gegeben, weil der Perlensucher weiter nicht als in seiner bishero gewöhnlichen Refier bis etwan eine halbe meil weges unter Ölßniz, daß nachsuchen Verrichtet; Alß stelle Ew. hochfürstl. durchl. Ich unterthänigst anheimb, ob es nicht nötig sei? Das in Künfftigen Sommer der ganze Elster Strohm, so weit sich derselbe Bis an das Reußische territorium erstrecket, visitiret, und so dann nach Befindung anstatt gemachet, auch damit Jährlich continuiret und alßo das Befugnüße und Regale des Perlensuchens auff den ganzen Elster Strohm Bey Zeiten excerciret würde, ehe etwann ein undt der andere Gerichtsherr deßen sich anmassen und also hernach nur Vergebliches disputat entstehen könne, Denn ich nicht dafür halte daß noch Zur Zeit einige contradiction sich ereignen werde, weil niemandt etwas davon so genau observiret und in acht genommen haben mag; Jedoch und daferne an mehr orten der Elster die Gelegenheit zum Perlensuchen, sich ereignen möchte, dürffte er einer Person, als den iezigen Perlensucher allein, Zu schwehr fallen, Sintemahln seine iezige Refiren neben den neuen Bächen, sich uff etzliche meil weges, dem wasser fluße nach erstrecken, und Er alßo mehr als Zu Viel zu thun hat, wenn er denselben sein Recht thun und solche fleißig außsuchen will, umb des willen Er auch Vermöge seines Vorigen unterthänigsten Supplicats umb eine Zulage ansuchen dahero Beruhet Vorhergesagtes alles auff Künfftiger weitern Befindung und nachdenken; Immittelst habe ich dieses in Unterthänigkeit erinnern und fernerer gnädigsten anordtnung erwartten wollen. Verbleibende
     Ew. Hochfürstl. durchl.
     Unterthänigst
     gehorsambster
     Gentzsch, Ambtsschösser.
         VoigtsBergk den 2. December 1680.

  55. Von Gottes Gnaden Moritz Herzog zu Sachsen etc. etc.
    Lieber getreuer. Wir befinden auf deinen vom 2. dieses unterthänigst erstatteten Bericht, den Perlenfang betreffend, vorjetzo etwas zu rescribiren unnöthig, außer daß Wir Uns dasjenige, was Du auf Unsern d. 9. Septbr. jüngsthin Dir ertheilten Befehl vorgenommen, gefallen lassen, und hast Du darüber zu halten, Künfftigen Frühling aber anderweite unterthänigste erinnerung zu thun, daß zu besichtigung des Elsterstrohms, und was ferner thunlig veranstalt erfolge, daran wir es denn nicht ermangeln lassen, auch der gesuchten Zulage halber vor den Perlen sucher Uns sodann resolviren wollen. – An deme beschiehet unsere Meinung.
         Datum Moritzburg an der Elster, den 17. Decbr. 1680.
              Moritz Herzog z. S. mprpr.
    V. v. Seckendorf.     
  56. Von Gottes Gnaden, Moritz, Herzog zu Sachsen etc. etc.
    Lieber Getreuer. Uns ist Dein, wegen des Perlenfangs unterm 11. Junij ausgefertigter unterthänigster bericht, nebenst hierbei wieder zurückgehenden Actis zu verlesen gebührend vorgetragen worden, woraus Wir vernommen, daß sich auch ein andrer orth hervorgethan, darinnen Perlen zu finden, und was sonst dabei mit vorgelaufen.
    Wenn dann vor allen Dingen nöthig, daß der bestellte Perlensucher den ganzen Elsterstrohm, soweit sich derselbe bis auf das Reußische Territorium erstrecket, wie auch den Bach über den Neidbergischen Bösenbrunner Bach gelegen, visitire, und wie er es allerorthen befunden, umbständlichen Bericht abstatte, Da er dann nach Befinden zu Unserer Cammer beschieden, und mit ihme gesuchten Zulage halber, richtigkeit getroffen werden soll: Als hast Du denselben, daß er die Besichtigung förderlichst vornehme und zum ende bringe, anzudeuten, im übrigen hat es bei der bereits geschehenen bestraffung des Mägdleins, wegen unterfangenen Perlensuchens, gestalteten Sachen, nach sein Bewenden und sind die verbothe, wo es nöthig, zu wiederhohlen.
         An deme beschiehet unsere Meinung, Datum Moritzburg an der Elster, den 12. July anno 1681.
    V. v. Seckendorf.     
  57. Des Perlensuchers Instruction zur Visitation des Elsterstrohms.
    Demnach der Hochwürdigste und Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Moritz, Herzog zu Sachsen etc. etc. mir gnädigst anbefohlen, wegen dero hohen Regals des Perlenfangs den ganzen Elsterstrohm und die darein gehenden Bäche, soweit der Aembter Voigtsbergk und Plauen Refier bis an die Gräflich Reußische Gränze und Landte sich erstrecket, durch den geschwohrnen Perlensucher Johann Schmirlern visitiren zu lassen:
    Als ist crafft solches Gnädigsten Befehls jetzt besagter bestellter Perlensucher deshalber abgefertiget und ihme zur Beglaubigung dieser Schein unter dem Fürstl. Ambts-Siegel und meiner eigenhändigen Unterschrifft ausgefertiget worden.
         Geben Voigtsberg den 25. Julii 1681.
     Hochfürstl. Sächs. bestallter Ambtmann daselbst.
         (L. S.)  Heinrich Genzsch.
  58. Von Gottes Gnaden, Moritz, Herzog zu Sachsen etc.
    Lieber getreuer, Uns gibt Conrad Hartenstein zu Plauen unterthänigst zu vernehmen, welchergestalt er in dem Elsterstrohm bey Plauen abermals einige Perlenmuscheln und zwaar in ziemlicher Anzahl angetroffen, bittet dahero zu verordnen, wie auch wegen Constituirung eines Salarii, was die beilage besaget. Und ist hier mit Unsers begehren, Du wollest den Perlensucher zu Oelsnitz hierauf bescheiden, damit er sich sofort nach Plauen begebe, den orth zeigen lasse, in supplicantens Gegenwart die Muscheln so sie tüchtig eröffne, und die Perlen nebst andern liefern, auch was Wir wegen Visitirung des ganzen Elsterstrohms bis an das Reußische Territorium unterm 12. Julii anbefohlen, desto fleissiger folgends ins werk richten.
    Und weil Wir, was die gesuchte Besoldung betrifft, ohne dem nicht befinden, wie von Oelsnitz aus die Wasser bey und unter Plauen genugsam zu belauffen, So hast Uns Du Dein unmasgeblich gutachten unterthänigst zu eröffnen, wie es wegen itzt gedachten Salarii am rathsambsten anzusahen und so dann Unsere Verordnung zu gewärtigen.
    An deme beschiehet unsere Meinung. Datum Moritzburg an der Elster, den 22. August anno 1681.
    V. v. Seckendorf.     
  59. Von Gottes Gnaden, Moritz, Herzog zu Sachsen etc.
    Lieber Getreuer, Wir haben aus Deinem erstatteten unterthänigsten bericht und beigelegter Beschreibung mit mehreren ersehen, wie der Perlensucher zu Oelsnitz den Elsterstrohm und dareingehende Bäche bis an das Reußische Territorium befunden, sein Uns auch die von ihm ausgehobenen Perlen gegen ein unterschriebens Verzeichniß zu recht überliefert und dabey sein Verlangen wegen einer Zulage referirt worden. So viel nun diese Verrichtung des Perlensuchers an sich selbst betrifft, lassen Wir uns Deinen unmaßgeblichen Vorschlag gnädigst gefallen und ist dieselbe durchgehents, also auch die neue Plauische Revier dem jetzigen Perlensucher auf seine geleistete Pflicht anzuvertrauen, wobey wir [108] geschehen lassen können, daß er seinen jüngsten Bruder diese wissenschaft mit beybringe und sich seiner beyhülfe mit aufsicht und begehung der Wasser gebrauche, welcher auch künftig deßhalben zu verpflichten und damit er diesem allen desto fleißiger obliege soll ihm hinführo anstatt bisher geordneter 30 fl. jährlich 60 Gülden zur Belohnung hiermit bewilligt sein, darbey er zu acquiesciren, zumahl er sein Handtwerk hat, und sich also bevorab winters Zeit, da er nichts zu versäumen wohl darbei befinden kann, welches Du ihme zu remonstriren und wenn der solches mit unterthänigstem Danke erkennet, Crafft dieses zu verfügen hast, damit ihme von jetzo Michaelis an Quartaliter 15 fl. gegen Quittung vergnügt werden.
         Am deme beschieht unsere Meinung. Datum Moritzburg an der Elster, den 5. October 1681.
    V. v. Seckendorf.     
  60. Von Gottes Gnaden, Moritz, Herzog zu Sachsen etc.
    Lieber Getreuer. Auff Deinen unerthänigsten Bericht, wie Du unsern Befehl vom 5. October wegen des Perlensuchers Besoldung expediret, laßen wir es dabei bewenden, und begehren Du wollest wegen des dem Vorgeben nach zu Adorff uff der Gasse gefundenen Perleins den nahmhafft gemachten Fuhrmann und seine Tochter gebührend vor Dich bescheiden, und in Beysein des Perlensuchers, durch gütliche und bewegliche Zureden den eigentlichen Grund erforschen, wie wir dann solchen falls, und da nur die wahrheit ohne weitläufftigkeit herauszubringen, ob die Perle in einem bach und an welchem orth gefunden worden, nach befindung der Umbstände wider bemelte Tochter, oder ihren Vater keine schärffe zu verordnen, sondern dieses vornehmlich intendiren, daß man die Wasser, wo die Perlenmuscheln anzutreffen, destobesser erkundigen und künfftig hegen lassen möge, An deme beschiehet unsere Meinung.
         Datum Moritzburg an der Elster, den 11. November 1681.
    V. v. Seckendorf.     
  61. Der Churfürstl. Befehl lautete also:
    Von Gottes Gnaden, wir Johann Georg der dritte, Herzog zu Sachsen etc. etc. Churfürst, fügen hiermit unsern officianten, vasallen, Jagt-, Forst-, Ambts-, Bergk-, Fisch- und anderen Beamten, Räthen in den Städten auch Richtern auff Dörffern und allen denen dieses vorgewiesen wird, zu wissen, Was maßen Wir anjezo Vorzeügern dieses Christian Marci zu St. Annaberg, in unsern Landen nach allerhand Edelgesteinen, Perlen, auch Mineralien als solchen sachen so unter unsere Landesfürstl. Regalien gehörig, fleißig nachforschung zu pflegen, ob von dergleichen etwas zu nutz gefunden werden könnte, anbefohlen, ihme auch deßwegen gegenwertigen Paß ertheilen lassen, Begehren demnach hiermit an jeder männiglich befehlende, daß Sie gedachten Christian Marci, nicht allein bei dieser seiner Verrichtung und anbefohlenen nachsuchen, es geschehe gleich in Wassern, Bächen, Brunnen und Flüssen, oder Aeckern, wiesen, Feldern und geholzen, desgleichen allenthalben Schichten, grubengebäuden und Seiffengebürgen kein Hinderniß zufügen, sondern vielmehr durch dienliche nachricht Behilflichen Berg und anderen Leuten, so erwehnter Christian Marci vor ihre mühe selbst zu lohnen hat, zu seinem fürhaben und verwahrung dessen so er nach Gottes Vergunst erlangen möchte, allen Vorschub und Beförderung erweisen sollen.
    Daran wird seiner Churfürstl. Durchl. zuverlässiger Wille und meinung vollbracht und haben dessen zu Uhrkunt Höchst vermelde Sr. Churfürstl. Durchl. dieses Patent mit der Kammer Secret wissentlich beydrucken lassen. So geschehen und geben zu Dresden den 26. Juni 1684.
     (L. S.)      Christoph Dittrich v. Boße.
     Joh. George Hacke, Secr.
  62. Es nimmt allerdings Wunder, daß so lange die beiden Brüder, Churfürst Johann Georg II. und Herzog Moritz lebten [115] davon keine Rede war und daß man erst nach deren Ableben die Sache zur Sprache brachte. Wahrscheinlich war dem Churfürsten Johann Georg II. die Sache zu gering, um deshalb das gute Einvernehmen mit seinem Bruder zu stören und trat erst dann Churfürstl. Seits mit den Ansprüchen hervor, als die Bande der Natur durch den Tod des alten Herzogs Moritz von Sachsen-Zeiz lockerer geworden und sein Land ohne Oberhaupt war.
  63. Diese bemerkten unter das Patent: „Die Wohlgebohrnen Herren Gebrüder und Vetter von Zedtwitz sind keine Ambtssassen.“ Elster den 1. Novembris.
  64. Der Perlensucher hatte um diese Zeit angezeigt, daß der Leubethaer Mühlgraben sich besonders zur Perlenzucht eigne und der Müller sei auch erbötig, denselben zu diesem Zwecke verwenden zu lassen, wenn ihm dafür eine „Ergötzlichkeit“ zu Theil würde. Der Herzog war damit einverstanden und unter dem 28. December 1699 erschien ein hochfürstl. Befehl, durch welchen der Amtmann angewiesen ward, dieß dem Müller kund zu thun und ihn deshalb besonders in Pflicht zu nehmen.
  65. Von Gottes Gnaden, Moritz Wilhelm, Herz. z. S. etc.
    Liebe getreue, Uns ist gebührend vorgetragen worden, was ihr unterm 28. Aprilis a. c. wegen Absterben des einen Perlensucher Thümlers in Unterthänigkeit berichtet, ersehet auch dermalen aus der Original-Anfuge, Was Wolf Adam Schmirler seines Sohnes halber gehorsamst gebethen. Ehe und bevor wir Uns nun hierauf eines gewissen entschließen mögen. So begehren Wir hiermit befehlende, ihr wollet des nechsten mittelst unterthänigsten Berichts euer unvorgreiffliches Gutachten, ob und in wie weit dem Sucher zu deferiren auch was ihm allenfalls noch wegen seines Sohnes zu reichen, eröffnen und fernerer Verordnung gewartten. An dem geschieht Unsere Meynung.
         Datum Moritzburg an der Elster, den 29. Aprilis 1704.
  66. In seiner Anzeige sagte darin der Perlensucher: Er hätte auch ferner bei Landwüst von neuem einen Bach, den Schönlinder Bach genennet, gefunden, welcher schöne Perlen mit und in sich führete; er hätte darin ein Stück gefunden, welches schon so groß als eine gequollene Erbse wäre, und stünde noch in dem besten Wachsthum, die Perlen würden in diesem Bache heller, als in der Elster. –
  67. Daß man von Seiten des Herzogs die Elsterperlen in großen Ehren hält, geht aus einem Rescripte vom 31. Januar 1705 hervor, durch welches dem Perlensucher aufgegeben werden sollte, eine bestimmte Anzahl Perlenmuscheln nach Moritzburg zu Ausschmückung einer Grotte zu senden. – Der Perlensucher erklärte darauf, daß er die verlangten Muscheln einsenden wolle, wenn er wieder ins Wasser könne. Jetzt sei es ihm fast noch unmöglich.
  68. Insbesondere wurde der Walkmüller bei Oelsnitz als besonders säumig und nachlässig in seiner Pflicht von dem Perlensucher angezeiget, da er nicht nur ohne sein Vorwissen den Mühlgraben ablasse und reinige, wodurch schon viele Muscheln verdorben seien, sondern auch noch einen Baum auf sein Wehr aufgelegt habe, wodurch der Wasserstand über die Maßen erhöht und der Perlensucher verhindert würde, seinen Beruf und Pflicht allda zu erfüllen. Nach vielfältigen Verhören und Erörterungen im Amte Voigtsberg wurde endlich eine Besichtigung an Ort und Stelle angestellt, die Sache verglichen und der Müller bedeutet, sich ferner aller dergleichen schädlichen Eingriffe zu enthalten.
  69. Nach der Anzeige des Amtmanns war den Königl. Majest. auch in Markneukirchen etwas Unangenehmes begegnet. Dieselben haben nämlich allda zu Mittag speisen und der Fourier hatte die Küche, welche für den Preuß. Hofstaat erbauet worden, dazu benutzen wollen; der Preuß. Futtermarschall aber habe solches abgeschlagen und sei darauf fortgeritten und Ihre Majestäten haben anderswo Tafel gehalten. Dabei meldete der Amtmann, daß, als der Preußische Hofstaat angelanget, der Premier den Futtermschall „reprimandirt“ habe und sein Bezeigen zu seiner künftigen Verantwortung ausgestellet. Welch ein Unterschied zwischen Sonst und Jetzt im Reisen, auch bei fürstlichen Personen.
  70. Eine gewisse Annäherung der fürstl. Perlensucher an das Churfürstl. Haus ist übrigens jetzt nicht mehr zu verkennen, wozu wahrscheinlich der Umstand Veranlassung war, daß man den baldigen Rückfall der Herzogl. Lande an das Churhaus Sachsen als gewiß voraussah. Denn so lesen wir, daß der Churfürstl. Oberaufseher über den Perlenfang, Hr. von Trützschler auf Brotenfeld den zweiten Sohn des Perlensuchers mit in die Churf. Wasser bei Raschau genommen, wo derselbe ein Perlein einer Musketenkugel groß gefunden habe, und der Amtschreiber Engelschall sagt in einem Bericht unter den 16. August 1717 an den fürstl. Cammerrath, nachdem er dieses und mehreres Andere erwähnt hatte, wo der Perlensucher den Churf. gefällig gewesen war: „Genug, es erhellet daraus, daß der Perlensucher seinen anderen Sohn gern in Churfürstlichen Diensten haben möchte“ – und später sagt er: „Inmittelst wollen wir ihn deshalben keiner Untreue beschuldigen, sondern nur, weil durch solche Reden und Aufführung man sich von dem ambte ganz losmachen und so zu reden souverain sein will, wie er denn auch seither 1710 ohngeachtet alles Erinnerns keine Quittung mehr ins Amt geliefert, sondern allezeit zur antwort gegeben, sie wären bey ihm so gut als im ambte aufgehoben.“
  71. Im Jahre 1719 wurde bei der Jahnmühle von einem Kinde beim Spielen im Sande eine Perle gefunden, die sofort vom Churf. Amte zu Voigtsberg eingefordert und nach Dresden gesendet ward.
  72. In diesem Jahre wurde in Raschau von dem 7jährigen Sohne des Fröhners Hans Klemm eine Perle im Sande gefunden, die an das Rentamt abgeliefert ward, wofür von der Churfürstlichen Kammer dem Knaben 12 Gr. verehrt wurden.
  73. Dasselbe lautet: Hochedler, Vest- und Wohlgelahrter, Hochgeehrtester Herr Amtmann.
    Nachdem die heurige Perlenlieferung mit letzterem Berichte wohl überkommen, also folget hierbey darüber die Quittung; weiln aber viel von großen Stücken, welche sonst am Zeizischen Hofe gesehen worden wären, gesprochen wird, ist zu verwundern, daß dergleichen jetzo gar nicht mehr anzutreffen sein sollten, Zum Theil will geglaubt werden, die Perlensucher ließen sich die nächsten Refieren mehr angelegen sein, als die entlegenen, maßen sonst bei heuriger bequehm gewesener Witterung das gelieferte in quanto und quali besser ausgefallen sein müßte, sie werden wohl thun, wenn sie künftig sich besser angreifen, oder wäre zu wünschen, daß sie einer den andern auszustechen suchten, wie ohngefähr anno 1724 geschehen, da einer bald so viel that als 3 andere, wünschen aber gute Gesundheit und beharren übrigens mit vieler Hochachtung
    P. P.
         Dresden, d. 21. Novbr. 1733.
    C. G. Lichtwerk.     
  74. Großen Schaden erlitt der Perlenfang im Jahr 1754 durch einen Sammetmacher aus Schandau, Johann Christian Zumpe genannt, der durch Perlen reich zu werden trachtete, sich deshalb an einige Personen zu Saupsdorf bei Sebnitz und zu Unterfreiberg und Rebersreuth bei Adorf hing und mit diesen eine [179] große Menge Muscheln aus der Elster riß, dieselben zerschlug und die Perlen, soweit sie tauglich, zu Leipzig und Eger an die Juden verhandelte. Die deshalb eingeleitete Untersuchung war von keinem erheblichen Resultate, weil die Theilnehmer an diesem Frevel Alles läugneten.
  75. Der Anmeldungsschein lautete: Vorzeiger dieses Caspar Ludwig Treubluth soll hierauf mit der ordinairen fahrenden Post von hier bis nacher Plauen und Voigtsberg, auch von der wider zurück anhero Post- und Passagier-Geldes frey pasiren und mit fortgebracht werden. Wornach sich gehorsamst zu achten.
         Dresden, den 20. Juli 1753.
    Otto Friedrich Zanthier.     
  76. Daß der Perlenfang in dem Perlenbach bei Rehau, aus hiesiger Gegend abstamme, wenigstens durch Elsterperlenmuscheln verbessert und vervollkommt worden sei, scheint außer allen Zweifel gesetzt zu sein. Verschiedene ältere Nachrichten, sowie der Name des Baches selbst, der merkwürdig genug, „die Oelsnitz“ heißt, scheinen darauf hinzudeuten. Als der alte Perlensucher Christoph Heinrich Schmirler an Amtsstelle über die Entstehung und Zustand dieses Perlenbaches befragt wurde, gab er folgendes zu Protokoll:
    „Er glaube sicher, daß die Perlenmuscheln aus hiesigem Kreise hinübergekommen, und sei es sicher und habe es ihm sein Vater gesagt, daß ein gewisser Verwalter zu Selb, Namens Dewald vor nunmehro langen Jahren mit Leuten aus Oelsnitz, die Fische mit ihm gehandelt, in denen Fischfässern die Muscheln aufgeladen und wegschaffen lassen.
    Denn seines Vaters Bruder, der vom Verwalter der Perlen halber, um solche und was daran sey, hinausgeholet worden, habe [187] an einer sein gewöhnliches Zeichen gefunden, auch diese Sache damals höchsten Orts angezeigt. Nun sei, da der gedachte Verwalter nicht gestellet, sondern Bayreuthischen Seits auf der Vestung Plassenburg aufbewahret und zu Tode gefüttert worden, daher nicht herauszubringen gewesen, wer die Oelsnitzer Leute, so die Untreue begangen, gewesen.“
    Brücknerus in seinen Memorabilibus sagt in Epistola IV. de lapidibus pretiosis in Voigtlandin: „Complures etiam Autor „der Beschreibung des Fichtelbergs“ indicat fontes et fluvias illius tractus, in quibus margaritae sat elegantes reperiuntur. Praecipue autem a Dn. Donaver, consiliario et medico, rivus nominatur haud multum a vico Pilgramsreuth per prata transfluens, margaritifer, sub nomine Perlenbach jure ideo veniens, in quo passim sese oculis magna offert quantitas concharum tam clausarum quam hiantium, et in ipso inclusi animal culi corpore margaritas tenentium.“ – Auch im weißen Main und in einigen andern Bächen sind Perlenmuscheln enthalten. –
    Im Jahre 1768 bot der Jäger des Hrn. v. Reitzenstein auf Schönbrunn den Perlensuchern in Oelsnitz eine Schachtel voll Perlen, an 2000 Stück, zum Verkauf an. Diese waren noch nicht reif und sahen blutroth aus. Der Jäger sagte, sie gehörten seiner gnädigen Frau. Als die Perlensucher diesen Vorfall im Amte gemeldet hatten, so wurde weitere Erkundigung eingezogen und es ergab sich, daß die Frau Gemahlin diese unreifen Perlen von der Königin in Dänemark zum Geschenk erhalten hatte, woselbst diese Perlen aus den dortigen Gewässern gestohlen und nach Holland verpartiert, dort aber entdeckt und der Königin zurückgegeben worden waren.
    Im Jahre 1779 wurden eine Anzahl Soldaten von dem damals in Oelsnitz liegenden Grenadier-Commando, befehligt von Major v. Meusel verhaftet, weil sie an den Perlenmuscheln im Görnitzbache einen heftigen Exceß begangen und über ein Schock Perlenmuscheln herausgenommen und zerschlagen hatten.
  77. Von 1719 bis 1802 wurden in der Elster und in den ihr zufließenden perlenhaltigen Gewässern: 4754 ganz helle, 1385 halb helle, 2342 Sandperlen, 1272 verdorbene, 32 besondere Stück Perlen, in Summa 9985 Stück gefunden. –
  78. Eine große Differenz brachte im Jahre 1811 die Erbauung einer Mühle oberhalb Plauen hervor, indem die Perlensucher sich dagegen mit aller Kraft auflehnten und den totalen Ruin der Perlenmuscheln in jener Gegend vorschützten. Der Müller Reichmann trug endlich auf commissarische Vermittlung an und diese erfolgte dahin, daß zwar die Mühle gebaut werden durfte, der Müller sich aber verbindlich machen mußte, so viel Wasser in der Elster zu lassen, daß den Perlenmuscheln kein Schaden geschähe, auch gestatten, daß der neuanzulegende Mühlgraben mit Perlenmuscheln besetzt würde.
  79. Hatte es im Jahre 1849 doch den Anschein, als ob man den Voigtl. Perlenfang von Seiten des Staates ganz auf und somit dem völligen Ruin und Verderben Preisgeben wolle, weshalb man sich damals veranlaßt sah, sich zu Erhaltung dieses Schatzes mit einer besonderen Petition an die versammelten Kammern des Landes zu wenden. – Die p. 35 Z. 8. v. u. im Anhange zugesagte Mittheilung über den Topasenfelsen bei Tannenbergsthal mußte unvorhergesehener eingetretener Hindernisse halber unterbleiben und der Verf. erlaubt sich in dieser Beziehung auf Nr. 9 und 10 des Erzählers aus der Geschichte des Voigtl. d. a. 1853 zu verweisen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: vorbeifleßt
  2. Vorlage: Verauf
  3. Vorlage: Schrifsteller
  4. Vorlage: Manruscipte
  5. Vorlage: Voigts-
  6. Vorlage: befeh- fehlende
  7. Vorlage: verhindeen
  8. Vorlage: Tirbel
  9. Vorlage: Duchlaucht
  10. Vorlage: 1785
  11. Vorlage: ander=
  12. Vorlage: Verordnug
  13. Vorlage: 1804
  14. Vorlage: ververhalte
  15. Vorlage: resier
  16. Vorlage: anzuzumelden
  17. Vorlage: Voigts-
  18. Vorlage: ohngefähe