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ADB:Georg (Herzog von Braunschweig-Lüneburg)

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Artikel „Georg, Herzog von Braunschweig-Lüneburg“ von Karl Janicke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 629–634, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Georg_(Herzog_von_Braunschweig-L%C3%BCneburg)&oldid=- (Version vom 30. Dezember 2024, 18:36 Uhr UTC)
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Georg, Herzog von Braunschweig-Lüneburg (Calenberg), war als der sechste Sohn Herzog Wilhelms von Lüneburg am 17. Febr. 1582 geboren, † 1641. Von 1591–96 widmete er sich wissenschaftlichen Studien auf der Universität Jena, besuchte dann die nächsten Jahre verschiedene deutsche Höfe, bis er im J. 1604 sich der militärischen Laufbahn ausschließlich hingab. In den Niederlanden, zuerst im Heere des Prinzen Moritz von Oranien, dann in dem seines Gegners Ambrosio Spinola, lernte er hier den Krieg praktisch kennen. Das Anerbieten Spinola’s, in spanische Dienste zu treten, lehnte er ab aus Rücksicht auf die den Holländern befreundete Politik seines Bruders, des regierenden Herzogs Ernst II. von Celle. An diese ersten Kriegsdienste schlossen sich längere Reisen nach Frankreich, England und Italien, von denen ihn der Tod Herzog Ernsts II. 1611 nach Hause rief. Schon am 3. Decbr. 1610 hatten die Söhne Herzog Wilhelms unter Zustimmung der Landschaft beschlossen, das Fürstenthum [630] Lüneburg mit den dazu gehörigen Grafschaften und künftigen Anfällen solle ungetrennt und ungetheilt bei Herzog Ernst und dessen etwaigen Nachkommen in der Regierung, und also stets und alle Zeit bei Einem regierenden Fürsten bleiben. Nach dem Tode Ernsts übernahm der zweite Bruder, Christian, die Regierung, welcher jenen Untheilbarkeitsvertrag wiederholte, der auch vom Kaiser am 29. Octbr. 1612 bestätigt ward. Um jeder Zersplitterung des väterlichen Erbes vorzubeugen, kamen die Brüder ferner überein, daß nur Einer von ihnen heirathen und den fürstlichen Namen fortpflanzen dürfe, und daß das Loos hierüber entscheiden solle. Das Loos bestimmte Herzog G. zum Stammhalter des Geschlechtes. Nach Beendigung seiner Reisen trat G. in dänische Kriegsdienste. Im dänisch-schwedischen Kriege (1611–13) hatte er als Commandeur des lüneburgischen Regiments mehrfach Gelegenheit, sich als tapferen und umsichtigen Führer zu beweisen. Am 30. Decbr. 1612 verließ G. den dänischen Dienst, nahm jedoch 1614 auf Antrag König Christians IV. das Patent eines Obersten in der dänischen Armee wieder an und bezog von dieser Zeit an den damit verbundenen Gehalt. Nach Celle zurückgekehrt, widmete G. die nächsten Jahre ausschließlich den Interessen seines Bruders Christian, namentlich in dessen Streitigkeiten mit Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel wegen der Grubenhagen’schen Erbschaft. Herzog G. gelang es, vom Kaiser Matthias ein Urtheil zu erwirken, wonach das Fürstenthum Grubenhagen in dem Zustande, wie es der letzte Herzog Philipp besessen, der lüneburgischen Linie übergeben werden sollte (1617). Aus Dankbarkeit überwies ihm Herzog Christian von Celle das Schloß und Amt Herzberg am Harze, dessen Einkünfte ihm die Möglichkeit gaben, eine Familie standesgemäß zu unterhalten. Dem früheren Beschlusse der Brüder gemäß verheirathete sich jetzt G. und zwar mit Anna Eleonore, Tochter des Landgrafen Ludwig V. von Hessen-Darmstadt.

Die bald sich folgenden Ereignisse des dreißigjährigen Krieges gaben Herzog G. einen größeren Wirkungskreis für die Entfaltung seiner militärischen und politischen Befähigung. Durch die unbedachten, kühnen Züge des Grafen Mansfeld und des Halberstädter Bischofs Christians d. J. wurde nach dem Zusammenbruch der Herrschaft des Winterkönigs der Krieg auch nach Niedersachsen verlegt. Als der König von Dänemark immer offener danach strebte, in Niedersachsen festen Fuß zu fassen, suchte Herzog G. seinen Bruder Christian von Celle zu bestimmen, sich für eine bewaffnete Neutralität zu entscheiden. Aber diese Neutralität konnte aus Mangel an Geld und Truppen dem Andringen der dänischen, der kaiserlichen und ligistischen Armee gegenüber nur in ungenügender Weise durchgeführt werden. Die Entfremdung zwischen Herzog G. und Christian IV. ward immer größer. Am 9. Febr. 1626 erhielt G. auf seinen Wunsch die Entlassung aus dem dänischen Kriegsdienste, und durch Vermittelung seines Schwiegervaters wurden einleitende Schritte zu seinem Eintritt in kaiserliche Dienste gethan. Als der Herzog förmlich in die kaiserlichen Dienste getreten war, betheiligte er sich am Feldzuge gegen Herzog Christian d. J. und den König von Dänemark (April 1626) und geht dann nach der Wetterau zu dem ihm bestimmten Waffenplatz. Inzwischen wird König Christian IV. von Tilly bei Lutter am Barenberge (27. August 1626) vollständig geschlagen und zieht sich nach der Elbe zurück. Herzog G., der im September nach Niedersachsen heimgekehrt war, befehligte ein Corps der Wallenstein’schen Armee und nimmt an den weiteren Operationen gegen König Christian in der Mark Brandenburg und Holstein rühmlichen Antheil. Noch ehe der Friede mit Dänemark förmlich abgeschlossen war, berief ihn ein kaiserlicher Befehl nach Italien. Das Corps des Herzogs G. bildete einen Theil der kaiserlichen Armee in dem um die Erbschaft von Mantua und Montserrat zwischen Oesterreich und Frankreich 1628 [631] entbrannten Kriege. Hier in Italien erfuhr er Kränkungen und Zurücksetzungen mannigfacher Art. Die Rücksicht, welche die kaiserliche Partei früher auf ihn genommen hatte, schien sie jetzt, wo die Gegner des Kaisers niedergeworfen waren, außer Acht lassen zu können. Aber vor allem nahmen die Verhältnisse in der Heimath jetzt eine Gestalt an, die das persönliche Erscheinen Georgs als des einzigen entschiedenen Charakters des braunschweig-lüneburgischen Hauses zur Nothwendigkeit machten. Tilly strebte darnach, das Fürstenthum Calenberg an sich zu bringen. In Wien ging man damit um, Herzog Friedrich Ulrich in die Acht zu erklären, um so einen Vorwand zu finden, Tilly das Fürstenthum Calenberg zu übertragen und auch Pappenheim mit einer ähnlichen Dotation zu bedenken. In diesem kritischen Moment trat Maximilian für den unglücklichen Wolfenbüttler Herzog beim Kaiser ein. Der Kaiser lenkte ein, aber das mittlerweile veröffentlichte Restitutionsedict (16. Mai 1629) bedrohte das Land mit den herbsten Verlusten. Noch ehe Kaiser Ferdinand II. dem Drängen des Regensburger Reichstages nachgab, die weitere Ausführung des Restitutionsedictes zu sistiren und Wallenstein des Oberbefehls zu entsetzen, war bereits Gustav Adolf mit seinem Heere an der pommerschen Küste gelandet. Herzog G. war einer der ersten deutschen Fürsten, die mit dem schwedischen Könige in Verbindung traten. Die Unterhandlungen zwischen beiden scheinen schon 1629 eröffnet zu sein. Am 25. Juli 1630 gab G. den kaiserlichen Dienst auf; die Rücksicht auf seinen Bruder, den Herzog Christian von Celle, verzögerte etwas den Abschluß eines Vertrages zwischen ihm und Gustav Adolf, der außerdem Bedingungen enthielt, die G. vorläufig jedes energische Handeln unmöglich machten. Der Herzog verpflichtete sich, falls der König von Schweden in einen Krieg gegen benachbarte Mächte verwickelt werden sollte, demselben einige Regimenter zu errichten, auch mit seiner Person selbst Kriegsdienste leisten zu wollen, wofür er einen Jahresgehalt von 5000 Thalern beziehen sollte. Dagegen hatte sich der Herzog ausbedungen und war ihm in dem königl. Patente vom 26. Octbr. 1630 auch zugesichert, daß er nicht gehalten sein sollte, wider das römische Reich deutscher Nation zu dienen. Der Revers Georgs datirt vom 21. April 1631. Seit dieser Unterzeichnung sah sich G. als in schwedischen Diensten stehend an und bezog erst von diesem Tage an die ihm zugesagte Besoldung. Aber so lange Niedersachsen noch von kaiserlichen Truppen besetzt war, mußte der Herzog seine Rüstungen sehr geheim betreiben, zumal sein Bruder Christian ihm keine Werbeplätze in seinem Lande gestatten wollte. Im October begab sich G. nach Würzburg zu König Gustav Adolf, mit dem ein weiterer Allianzvertrag abgeschlossen wurde. Er trat zwar als schwedischer General in des Königs Dienste, behielt sich aber doch eine gewisse Selbständigkeit vor; in den braunschweigischen Fürstenthümern und dem Stifte Hildesheim sollte er mindestens vier Regimenter werben und damit den niedersächsischen Kreis von den Kaiserlichen säubern. Außerdem wurde ihm vom König hülfreiche Hand zur Erwerbung des Eichsfeldes und des Bisthums Minden versprochen. Auf beiden Seiten war man aber nicht gesonnen, den Vertrag seinem Wortlaute nach zur Ausführung zu bringen, Jeder suchte dem Andern im eigenen Interesse auszubeuten: der König wollte den Herzog als gefügiges Werkzeug seiner Pläne benutzen, der Herzog handelte nur so weit als schwedischer General, als damit sein und seines Hauses Interesse nicht in Collision kam. Abgesehen von wenigen, nicht sehr hervorragenden Unternehmungen gegen die Kaiserlichen in Niedersachsen ist von den kriegerischen Unternehmungen Herzog Georgs bis zum Tode Gustav Adolfs nichts besonderes zu melden.

Nach der Lützener Schlacht brach G. von Torgau auf Veranlassung des schwedischen Reichskanzlers Oxenstierna, an den er sich in der nächsten Zeit eng [632] anschloß, nach Westfalen auf und dann nach Niedersachsen, das von da ab der ausschließliche Schauplatz seiner kriegerischen Thätigkeit blieb. Von dem schwedischen Feldmarschall Dodo von Knyphausen und dem Obersten Stahlhansch unterstützt, begann er am 14. März 1633 die Belagerung von Hameln. Das Belagerungsheer wurde noch vergrößert durch die unter Tilo Albrecht von Uslar stehenden Wolfenbüttel’schen Regimenter und die Streitkräfte des Landgrafen Wilhelm von Kassel. Während G. Hameln noch einschloß, hatten sich die von Köln bis Minden zerstreut liegenden kaiserlichen Regimenter vereinigt und drohten Hameln zu entsetzen. Herzog G. läßt den Generalmajor von Uslar zur Ueberwachung Hamelns zurück und tritt bei Hessisch-Oldendorf mit dem hessischen General Melander und dem Grafen Knyphausen dem Feinde gegenüber. G. erringt über die Kaiserlichen einen vollständigen Sieg (28. Juni 1633). Wenige Tage darauf capitulirte Hameln (3. Juli). Die Bürger von Hameln mußten sofort für Herzog Christian von Lüneburg den Huldigungseid leisten. Aus Mangel an Mannschaften konnte G. seinen Sieg nicht ausnützen, denn die Hessen zogen nach Westfalen, Knyphausen nach Osnabrück, und Uslar brach zur Belagerung nach Peine auf. Auch Oxenstiern wollte die Macht des kühnen Herzogs nicht allzu groß werden lassen, beide mißtrauten einander. Durch den Tod seines Bruders Christians d. Ae. von Celle, dem der 65jährige Herzog August folgte, ein Mann, der allen energischen Entschließungen feind war, besserte sich die Lage Georgs auch nicht. Auf dem zum 27. Januar 1634 nach Halberstadt ausgeschriebenen Kreistage wurde zwar G. zum Kreisgeneral ernannt, aber, wie um seine Selbständigkeit zu hemmen, setzte Oxenstiern ihm Baner zur Seite. Während die Differenzen zwischen ihm und Oxenstiern immer größer werden, scheut er sich doch jetzt schon, wie seine Verwandten wünschten, von den Schweden sich zu trennen. Seit der zweiten Hälfte des J. 1634 lächelte vom neuen das Glück dem Hause Habsburg. Nach dem Tode Wallenstein’s hatte Erzherzog Ferdinand den Oberbefehl über die katholischen Heere übernommen, Oesterreich und Baiern hatten den früheren Zwist beigelegt und von Italien stieß unter dem Cardinal-Infanten eine spanische Armee von 10000 Mann zu den Kaiserlichen. Die Schweden werden bei Nördlingen am 6. Septbr. 1634 zum ersten Male besiegt. Die nächste Folge dieses Sieges der Kaiserlichen ist, daß Sachsen mit dem Kaiser in Friedensunterhandlung tritt.

In diese Zeit fällt ein für die fernere Stellung Herzog Georg’s wichtiges Ereigniß. Am 11. August 1634 starb ohne Erben in Braunschweig Herzog Friedrich Ulrich, der letzte Mannessproß des mittleren Hauses Braunschweig. Sofort ließ Herzog August d. Ae. von Celle vom Fürstenthum Besitz nehmen, am 22. August erschienen Bevollmächtigte des Herzogs G. in dem kurz zuvor durch die Truppen Friedrich Ulrichs wieder eroberten Hildesheim und ergriffen in dessen Namen von Stadt und Stift Besitz und ließen für Herzog G., sodann für die Herzöge August und Friedrich von Celle, hiernach für die beiden harburgischen Brüder und endlich für Julius Ernst und August d. J. die Huldigung leisten. Die beiden Hauptprätendenten bezüglich der wolfenbüttelschen Erbschaft waren Herzog G. und Herzog August d. J. von Dannenberg, denn die Brüder Georgs, August d. Ae. und Friedrich, waren ohne legitime Erben, ebenso die Brüder Wilhelm und Otto von der Harburger Linie; und Julius Ernst von der Dannenberger Linie, der gleichfalls ohne männliche Nachkommenschaft war, hatte alle seine Erbrechte gegen 100000 Thaler seinem jüngeren Bruder August d. J. abgetreten. Als aber der Befehlshaber der kaiserlichen Besatzung in Wolfenbüttel die Länder Friedrich Ulrichs für eröffnete kaiserliche Lehen erklärte, näherten sich die streitenden Prätendenten, und am 5. Septbr. 1634 schlossen die Räthe Georgs und Augusts zu Meinersen eine vorläufige Uebereinkunft, wonach die [633] Besitzergreifung ohne Präjudiz der Rechte Einzelner, als für das Gesammthaus geschehen, angesehen und die Regierung einstweilen durch Kanzler und Räthe des verstorbenen Landesherrn fortgeführt werden solle. Inzwischen gestaltete sich das Verhältniß Georgs zu Oxenstiern immer unfreundlicher; der schwedische Kanzler enthob den Herzog des Oberbefehls über die schwedischen Regimenter in Niedersachsen und übertrug diesen auf den General Sperreuter. Dies war die Veranlassung, daß G. jetzt sich von der schwedischen Partei trennte und dem Prager Separatfrieden beitrat (31. Juli 1635). Als die Verhandlungen wegen Regulirung der Wolfenbüttler Erbschaft zu keinem erfreulichen Ende kommen wollten und die Sequestration des Landes durch den Kaiser zu befürchten stand, traf G. plötzlich am 23. November in Braunschweig ein und veranlaßte die ständischen Abgeordneten zur Abfassung einer Schrift, welche August d. J. aufforderte, sich innerhalb zweier Tage unumwunden zu erklären, ob er aufrichtig nach einer Vereinbarung strebe. G. willigte in die Untheilbarkeit der Fürstenthümer Wolfenbüttel und Calenberg und in die Befriedigung der Harburger Linie durch Abtretung der Grafschaften Hoya und Blankenburg. Am 14. Dec. war der vollständige Theilungsreceß entworfen und unterzeichnet. Die Harburger Linie erhielt die genannten Grafschaften, die Dannenberger das Fürstenthum Wolfenbüttel, die Cellische Calenberg mit den meist an Hildesheim versetzten Homburg-Everstein’schen Pfandstücken. Am 27. Jan. 1636 schlossen die drei Brüder August d. Ae., Friedrich und Georg einen neuen Vertrag, wonach G. das Fürstenthum Calenberg als selbständiger Staat mit der neuen Residenz Hannover eingeräumt wurde. In seiner Eigenschaft als regierender Fürst konnte G. seinen Plan, das gesammte Haus Braunschweig-Lüneburg zu einer bewaffneten Neutralität gegen schwedische und kaiserliche Ansprüche zu vermögen, endlich durchsetzen. Am 14. Mai 1636 kamen die drei regierenden Herzöge in Peine zusammen und schlossen hier einen Receß ab, wonach in den drei Herzogthümern sechs Regimenter angeworben, diese als Kriegsmacht des Gesammthauses von den drei Herzögen unterhalten und dem Oberbefehle Herzog Georgs unterstellt werden sollten. Als am 1. October Georgs Bruder, August d. Ae., starb, bestätigte dessen Nachfolger Friedrich bereits am 6. October den Vertrag vom 27. Januar. Und noch ehe das Jahr zu Ende ging, schlossen die drei Herzöge zu Celle am 10. Decbr. einen Familienvertrag, in dem sie für die Zukunft ein einmüthiges Handeln und Allianzen mit fremden Mächten nie einzugehen versprachen. Auch sonst enthielt der Vertrag noch manche wichtige Bestimmung, wie z. B. über die Succession beim etwaigen Aussterben der einen Linie etc. Die feindselige Stellung, welche der Kaiser in der nächsten Zeit gegen G. einnahm, trieb diesen wieder auf die schwedische Seite. Gleichzeitig, als er sich Baner näherte, schloß er auch ein Bündniß mit der Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen (1639), beide Theile versprachen sich gegenseitig Schutz und Hülfe, G. versprach 5000, die Landgräfin 4000 Mann zur Durchführung dieses Vertheidigungsbündnisses; spätere Reverse vermehrten noch die Truppenzahl. Nach den zwischen G. und Baner getroffenen Vereinbarungen schlossen sich die braunschweig-lüneburgischen Truppen dem schwedischen Heere an, mit dem sich bereits im Mai 1640 die französischen und die einst von Bernhard von Weimar befehligten deutschen Regimenter unter dem Herzog von Longueville vereinigt hatten. Die Uneinigkeit der Führer trug die Schuld, daß trotz der großen Heeresmassen keine militärischen Erfolge errungen wurden. Die zwischen den Führern bestehenden Mißhelligkeiten sollten auf einem Tage in Hildesheim (October 1640) ausgeglichen werden. Nach diesem großen „Hildesheimer Banquet“ starben mehrere der angesehensten deutschen Theilnehmer, auch Herzog G. fing an zu kränkeln, ein schleichendes Fieber verließ ihn nicht mehr. Er [634] starb am 2. April 1641. – Herzog G. gehört zu den hervorragendsten Fürsten in der Zeit des 30jährigen Krieges. Nicht nur ein tüchtiger Feldherr, mehr noch ein gewiegter Diplomat, weiß er sein Schwert und seine Macht auf diejenige Seite zu werfen, die ihm augenblicklich am meisten Vortheil bietet. Je nach der politischen Constellation ergreift er heute diese, morgen jene Partei, bestimmend für ihn ist in erster Linie das eigene und dann das Interesse des braunschweig-lüneburgischen Gesammthauses.

v. d. Decken, Herzog G. von Braunschweig und Lüneburg. Hannover 1833, 4 Bde. Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg. Göttingen 1855, II. Bd. Schaumann, Das Testament der Herzogs G. von Braunschweig-Lüneburg 1641 in: Nachrichten von der königl. Gesellschaft d. Wissenschaften u. d. G.-A.-Universität zu Göttingen, 1877, Nr. 8, S. 145 ff.