ADB:Horb, Heinrich

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Artikel „Horb, Johann Heinrich“ von Carl Bertheau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 120–124, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Horb,_Heinrich&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 04:05 Uhr UTC)
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Horb: Johann Heinrich H., auch Horbe und gewöhnlich Horbius genannt, einer der bekanntesten und edelsten Märtyrer des Pietismus, wurde als Sohn eines Arztes am 11. Juni 1645 zu Colmar im Elsaß geboren. Schon im J. 1661 bezog er die Universität Straßburg, auf welcher unter den Theologen besonders Balthasar Bebel (vgl. Bd. II, S. 195) und Johann Konrad Dannhauer (vgl. Bd. IV, S. 745), beide strenge Lutheraner, und dann auch Spener, der im J. 1663 wieder nach Straßburg kam, ferner der Historiker Johann Heinrich Böcler (vgl. Bd. II, S. 792 f.) seine Lehrer waren. Als er dann im J. 1664, 19 Jahre alt, Magister geworden war, besuchte er noch die Universitäten Jena, Leipzig, Wittenberg, Helmstädt und Kiel, verweilte aber nur in Leipzig, wo er Assessor der philosophischen Facultät wurde, längere Zeit. Sodann machte er als Hofmeister eines Leipzigers Johann Sebastian Müller und, wie es scheint, auch in Begleitung einiger anderen reichen jungen Leute eine Reise durch Holland, England und Frankreich (1669 und 1670), auf welcher er namentlich in Holland die Bekanntschaft der berühmtesten Gelehrten jener Zeit machte. Ihn beschäftigten in diesen Jahren hauptsächlich philologische, dogmenhistorische und patristische Studien. Zu seinem Unglück machte er in Utrecht, wo er mit Johann Georg Graevius befreundet wurde, auch die Bekanntschaft eines jungen, vornehmen, aber leichtsinnigen Hamburgers, Justus Theodor v. Münchhausen, in dessen Begleitung er die Reise nach England unternahm und der sodann in Paris nach Entlassung seines bisherigen Hofmeisters Schlegel H. überredete, ihn auch unter seine Leitung zu nehmen. Zwar brach H. dieses Verhältniß ab, als er sich überzeugte, daß er nicht im Stande sei, ihn von allerlei Verkehrtheiten und Thorheiten zurückzuhalten, versäumte aber dabei, sich über die für Münchhausen verwalteten Gelder gehörig quittiren zu lassen. Diesen Umstand benutzte der letztere, als er sein Vermögen vergeudet hatte und in ein liederliches Leben gerathen war, eine Klage gegen H. wegen Unterschlagung von Geldern einzureichen, worauf das Gericht eine Citation an H. erließ, die aber nicht mehr in seine Hände kam, da er Paris schon verlassen hatte. Hernach versuchte Münchhausen, als H. in Windsheim war, unter demselben Vorwande von H. Gelder zu erpressen; auf Spener’s Betrieb kam es damals, am 22. März 1683, zu einem gerichtlichen Vergleich, bei welchem Münchhausen einen Revers ausstellte, in welchem er bescheinigte, wegen aller Ansprüche, die er gegen H. erhoben habe, vollständig befriedigt zu sein. Trotzdem scheute er sich nicht, ihn hernach in Hamburg wiederum wegen [121] derselben Sachen zu verklagen, nachdem er zuvor durch Drohbriefe Geld von ihm zu erpressen versucht hatte. Am 9. April 1686 erschien in Folge dessen ein Dekret des hamburgischen Senates, in welchem Horb’s Unschuld festgestellt und Münchhausen fernere Belästigung desselben bei Gefängnißstrafe untersagt wird. In den folgenden Jahren hat H. ihn dann mehrfach, da er in äußerster Noth war, unterstützt. Als dann aber im J. 1693 ein allgemeiner Sturm gegen H. losbrach, trat auch Münchhausen wieder und zwar nun mit ganz neuen Verleumdungen gegen ihn auf; wahrscheinlich auf Betrieb von Horb’s Gegnern gab er dann auch eine Schmähschrift gegen ihn heraus, die an Unverschämtheit der Vorwürfe, die er gegen H. erhebt, alle seine früheren Klagen weit übertrifft. Obwol diese Anklagen durch Gegenschriften, unter Anderem durch eine von dem genannten Joh. Seb. Müller, öffentlich widerlegt wurden und die Verbreitung der Schrift selbst obrigkeitlich bei Strafe verboten ward, wußten Horb’s Gegner doch von diesen Verleumdungen im Kampfe gegen ihn Nutzen zu ziehen, und sie haben nicht wenig dazu beigetragen, seiner Sache den schließlichen traurigen Ausgang zu verschaffen. Ihn trifft bei dieser ganzen Angelegenheit, die ihm während 24 Jahre die größten Unannehmlichkeiten bereitete, nur der Vorwurf, daß er es, wie auch sonst, mitunter an der nöthigen Weltklugheit hatte fehlen lassen (vgl. Geffcken in dem zu nennenden Werke S. 401). Nachdem er von Paris nach Straßburg zurückgekehrt war und hier einige Monate als Docent zugebracht hatte, ward er im Juli 1671 von den Pfalzgrafen bei Rhein von der veldenzischen und sponheimischen Linie zu ihrem Hofprediger in Bischweiler ernannt und sodann nach wenigen Monaten als Inspector und Pfarrer nach Trarbach an der Mosel versetzt. Um diese Zeit heirathete er eine Schwester Spener’s, Sophie Cäcilia. Daß er nach Spener’s Vorbilde Privatandachten in seinem Hause hielt und dessen pia desideria in Schutz nahm, brachte ihn in Streit mit seinem Collegen, dem Diakonus Arnoldi; dieser wußte es dahin zu bringen, daß H. nach siebenjähriger gesegneter Wirksamkeit in Trarbach am 1. Februar 1678 von seinem Amte suspendirt ward und, obwol die Grafen Anfangs und namentlich der Condominus Baden ihn nicht entlassen wollten, um weiteren Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen, im Januar 1679 einem Rufe als Superintendent und Pastor nach Windsheim (bei Rothenburg in Mittelfranken) folgte. Auch hier ward sein Eifer in der Predigt und Seelsorge reich gesegnet, so daß schon nach wenigen Monaten Spener darüber Erfreuliches melden konnte; aber gerade die Art seiner Wirksamkeit im Sinne Spener’s schaffte ihm auch hier Feinde. Nicht nur wußte sein früherer College Arnoldi ihm Gegner auch in der neuen Gemeinde zu erwecken, sondern noch in demselben Jahre 1679 ward er auch zugleich mit seinem Schwager Spener von Georg Konrad Dilfeld (so stehen die Vornamen auf der gleich zu nennenden Schrift, nicht umgekehrt – vgl. Bd. V, S. 223), Diakonus zu Nordhausen, wegen Vorschläge, welche Spener über die künftige Erziehung der Theologen gemacht und die H. gebilligt hatte, angegriffen; vgl. Dilfeld’s Theosophia Horbio-Speneriana, [Straßburg] 1679, 21 S. 4°. Auf diesen Angriff scheint H. nichts erwiedert zu haben; Spener antwortete in der Schrift: „Allgemeine Gottesgelehrtheit aller glaubigen Christen u. s. f.“, Frankfurt 1680, 12°, und mehrfach wieder gedruckt. Trotz solcher Anfeindungen scheint H. denn doch in Windsheim in großer Achtung gestanden zu haben. Durch seinen Freund Johann Winckler, der am 4. November 1684 das Amt eines Hauptpastors zu St. Michaelis in Hamburg angetreten hatte und daselbst schon in den nächsten Wochen zu bedeutendem Einfluß gelangt war, wurde, als noch in demselben Jahre das Hauptpastorat zu St. Nicolai in Hamburg zu besetzen war, die Aufmerksamkeit der Wahlherren auf ihn gelenkt. Obwol das Ministerium zu Hamburg in seiner Majorität der [122] Wahl nicht günstig war und über ihn ein Gutachten von der theologischen Facultät in Straßburg einforderte, das dann ziemlich unbestimmt und zurückhaltend lautete, so ward H. doch am 28. December 1684 einstimmig gewählt. Er nahm die Wahl an, obschon er, wie aus seinen Briefen an Spener und Winckler aus dieser Zeit zu ersehen ist, anfänglich große Bedenken gehabt hatte; er macht in diesen Briefen, in welchen er auch über Kränklichkeit klagt, den Eindruck eines weichen Mannes, der dem Rufe nur folgt, weil er in ihm Gottes Willen erkennt, aber sich bewußt ist, wahrscheinlich neuen Kämpfen entgegen zu gehen. Und so geschah es auch. Ueber Frankfurt, wo er mit den Seinen einige Zeit bei Spener weilte, reiste er, sobald die Witterung es gestattete, nach Hamburg, wo er am 8. April 1685 sein neues Amt antrat. In diesem hatte er von Anfang an Freundschaft und Feindschaft in reichem Maße zu erfahren, bis dann etwa vom J. 1690 an die Angriffe, die ihm zu Theil wurden, immer ärger wurden und er zuletzt (im J. 1693) auf eine Weise verfolgt wurde, die an Ungerechtigkeit und Heftigkeit aller Beschreibung spottet und ihm erst Remotion vom Amte und dann bald darauf einen frühen Tod brachte. Schon als Schwager Spener’s war er den Orthodoxen verdächtig; doch fanden seine Predigten und Erbauungsstunden in der Gemeinde großen Beifall und im Wesentlichen hat seine Gemeinde bis zuletzt zu ihm gestanden. An Johann Winckler hatte er einen treuen Verbündeten; beide traten für Spener’s pia desideria offen ein und hielten die in diesen empfohlenen Privatconvente. Zu ihnen stand, als er im Anfang des J. 1689 als Hauptpastor zu St. Catharinen wieder nach Hamburg gekommen war, auch Abraham Hinckelmann. Hingegen waren die beiden anderen Hauptpastoren, Samuel Schultz zu St. Petri, seit 1688 Senior des Ministeriums, und Johann Friedrich Mayer zu St. Jacobi, entschiedene Gegner aller pietistischen Bestrebungen; Mayer hatte außerdem private Gründe auf Spener böse zu sein und war auch deshalb geneigt, Spener’s Schwager nicht zu schonen. Im Ministerium hatten Horb’s Gegner die Majorität. Nach einigen minder wichtigen Vorkämpfen kam der Streit zuerst zu heftigem Ausbruch, als der Senior Schultz am 14. März 1690 an seine sämmtlichen Collegen im Convente des Ministeriums die Anforderung stellte, einen Revers zu unterschreiben, um sich zu verpflichten, „weil ein und andrer Novator in unsere Gemeine geschlichen, neue fanatische Opiniones disseminirt“ würden, „die einige Zeit her bekannt gewordenen Pseudophilosophos, Antiscripturarios laxiores Theologos und andere fanaticos, namentlich Jakob Böhmen, auch chiliasmum tam subtiliorem quam crassiorem zu verwerfen, ihre Anhänger für keine Brüder zu erkennen“ etc. Der hierüber entbrannte Streit ist unter dem Namen des über den Religionseid geführten bekannt genug. Obwol in Hamburg damals auch einige Sectirer und Separatisten, ein Candidat Lange und ein früherer württemberger Prediger Zeller werden genannt, ihr Wesen trieben und einen kleinen Kreis von Anhängern fanden, so war das Vorgehen des Seniors entschieden gegen H. und dessen Freunde gerichtet, die ohne Weiteres als Anhänger Spener’s den kirchenfeindlichen Schwärmern zugezählt wurden, obgleich sie das Treiben jener Separatisten keineswegs billigten. Nachdem dieser Streit im November 1690 durch das Einschreiten des Senates in einem halben Frieden sein vorläufiges Ende gefunden, fand er nicht lange danach seine Fortsetzung in einem noch viel heftigeren Angriff auf H. Dieser vertheilte am Sylvesterabend des J. 1692 unter die Kinder und Dienstboten, die ihm, wie es in Hamburg Sitte war (und theilweise noch ist), Geschenke brachten, einen kleinen Tractat betitelt: „Die Klugheit der Gerechten, die Kinder nach den wahren Gründen des Christenthums von der Welt zu dem Herrn zu erziehen“. Es war das, was H. aber damals nicht wußte, eine Schrift des Anhängers der Antoinette Bourignon, Peter Poiret’s, die ihm [123] in deutscher Uebersetzung aus Stade zugeschickt war und die er mit einer kurzen Vorrede „An christliche Eltern“ hatte drucken lassen (Hamburg 1693, 12°). Kaum war bekannt, was H. gethan, so ließ Mayer eine „in Eil zwar abgefaßte, aber in Gottes Wort fest gegründete Warnung an die werthe Stadt Hamburg, absonderlich seine liebe Gemeine zu St. Jacobi, vor dem ketzerischen, verführerischen Büchlein“ drucken, in welcher er nachzuweisen suchte, wie gefährlich und wie voll von schlimmen Irrlehren diese kleine Schrift sei. Namentlich erregte auch das Gebet Johannes Ruysbroek’s, „eines grausamen Enthusiasten, der die gröbsten Irrthümer in seinen Gebeten begangen“, das sich am Ende des Schriftchens befand, seinen heftigsten Zorn. Es gelang ihm auch wirklich, einen solchen Sturm wider H. und dessen Gesinnungsgenossen zu erregen, daß der nun in Hamburg ausbrechende Streit zu den heftigsten und traurigsten gehört, von denen in der Geschichte der pietistischen Bewegungen zu erzählen ist. Auf Mayer’s Betrieb war am 27. Januar 1694 die Sache zunächst im Convente des Ministeriums zur Sprache gebracht worden, und sie hätte sich um so leichter innerhalb des Ministeriums beilegen lassen, als H. erklärte, daß er nicht gewußt habe, daß Poiret Verfasser dieser Schrift sei und sie nicht vertheilt haben würde, wenn er es gewußt hätte. Aber Mayer lag nicht daran, daß die Sache so schnell zu Ende käme. Er zog immer neues herbei und wußte zu veranlassen, daß von allen Kanzeln gegen H. gepredigt ward und eine förmliche Fluth von Streitschriften gegen ihn erschien, die dann wiederum eine große Anzahl von Gegenschriften veranlaßten. In den Jahren 1693 und 1694 sind in diesem Streite etwa 200 solcher Flugschriften erschienen, von denen einige mehrfach gedruckt sind, also doch einen sehr großen Leserkreis gefunden haben müssen. H. beobachtete bei seiner Vertheidigung zwar nicht immer die nöthige Vorsicht; so wenn er in einer Predigt seine Unschuld mit der Unschuld Christi verglich, wodurch er sich den Vorwurf der Gotteslästerung zuzog; aber im Ganzen ist auf seiner und seiner Freunde Seite bei weitem die größere Ruhe und Besonnenheit. Es kam schließlich dahin, daß fast die ganze Stadt in diesen Streit verwickelt ward. Die höchst unerquicklichen Einzelheiten können hier nicht weiter erzählt werden, zumal dabei auf die pietistischen Streitigkeiten überhaupt und auf die gleichzeitigen politischen Bewegungen in Hamburg eingegangen werden müßte. Am 1. November ward H., wahrscheinlich auf Mayer’s Veranstaltung, in seiner Predigt von einem Schneidergesellen unterbrochen, der ihm zurief, daß er innehalten und die Kanzel verlassen sollte. Auf der Straße war er schon vorher vor Insulten nicht sicher gewesen. Die Sache kam endlich, nachdem der Senat sich vergeblich bemüht hatte, den kirchlichen Frieden wieder herzustellen, an die Bürgerschaft, die dann in einer höchst tumultuarischen Versammlung am 23. und 24. November 1693, in welcher Mayer’s Anhänger unter den Handwerkern Horbius’ Freunde die Versammlung zu verlassen genöthigt hatten, den Beschluß faßte, daß H. abgesetzt werden und die Stadt und deren Gebiet meiden solle. So unrechtmäßig dieser Beschluß gefaßt war, weder der Senat noch das Kirchencollegium zu St. Nicolai, das seinen Pastor halten wollte, hatten die Macht, H. gegen die Folgen desselben zu schützen. Er floh nach Schleems, einem kleinen Orte östlich von Hamburg im Kirchspiel Steinbeck gelegen, wohin im Januar 1694 seine Frau und Kinder, als auch sie gezwungen waren das Pastorat zu verlassen, ihm folgten. Hier hat er noch ein Jahr gelebt. Alle Bemühungen, ihn wieder in sein Amt zurückzuführen, waren vergeblich; er selbst wartete ab, was ihm von Gott bestimmt sei; den Plan nach Berlin zu reisen, den er anfänglich gefaßt hatte, gab er wieder auf, und ebenso wies er Berufungen in andere Aemter ab. Die vielfache Theilnahme an seinem Geschick, die er von Hamburg und von auswärts erfuhr, that ihm zwar wohl, aber die Folgen dessen, was er gelitten, überwand er nicht wieder. Er starb [124] am 25. Januar 1695, noch nicht 50 Jahre alt. Seine Frau überlebte ihn noch 32 Jahre.

Joh. Moller, Cimbria litterata II, S. 355–372. – Max Göbel, Geschichte des christlichen Lebens in der rheinisch-westphälischen evangelischen Kirche II, S. 591–615. – Joh. Geffcken, Johann Winckler und die hamburgische Kirche seiner Zeit, Hamburg 1861. – Wilh. Hoßbach, Philipp Jakob Spener und seine Zeit, 3. Aufl., Berlin 1861. – Spener, Deutsche theologische Bedenken, 3. Theil (an den vielen im Inhaltsverzeichniß genannten Stellen). – Lexikon der hamburgischen Schriftsteller III, S. 357–365. Hier und bei Moller sind Horb’s Schriften aufgezählt.