ADB:Kaiserfeld, Moritz von

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Artikel „Kaiserfeld, Moritz von“ von Franz Ilwof in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 751–758, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kaiserfeld,_Moritz_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 08:50 Uhr UTC)
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Kaiserfeld: Moritz von K., Staatsmann und Parlamentarier. K. wurde am 24. Januar 1811 auf dem Schlosse Mannsberg (Monsberg) bei Pettau in der unteren Steiermark geboren, studirte 1820–1832 am akademischen Gymnasium, an den philosophischen Jahrgängen und an der juridischen Facultät der Universität Graz, legte die praktische politisch-judicielle Prüfung bei dem k. k. Appellationsgerichte zu Klagenfurt ab, wurde 1835 Justitiär der Gutsherrschaft Thannhausen in der östlichen Steiermark und 1837 Verwalter der Herrschaft Birkenstein bei Birkfeld im Feistritzthale der Oststeiermark; schon im folgenden Jahre (16. April 1838) vermählte er sich mit der Besitzerin dieses Gutes, der verwittweten Gräfin Marie Klementine von Manneville, lebte mit ihr bis zu ihrem 1871 erfolgten Tode in ungemein glücklicher Ehe, der ein [752] Sohn Moritz (geb. 1839) entsproß. 1844 machte er mit Familie eine große Reise durch Deutschland, Belgien, Frankreich, in der er, wie seine Tagebuchfragmente beweisen, Land und Leute kennen lernte, seinen Gesichtskreis namhaft erweiterte und Grund legte zu den tiefen und umfassenden Kenntnissen, die bei seiner späteren Laufbahn zu Tage traten.

Als der Märzsturm des Jahres 1848 Oesterreich durchbrauste und das alte Reich bis in seine Grundfesten erschütterte, war K. ein reifer, erfahrungsreicher Mann, der sich durch Reisen und durch Studien auf dem Gebiete der Staatswissenschaften und der Geschichte, namentlich der Großbritanniens so herangebildet hatte, daß er berufen war, eine hervorragende Rolle im Staatsleben seines Vaterlandes zu spielen. So trat er schon in dem von den alten Landständen der Steiermark einberufenen provisorischen durch Vertreter des Bürger- und Bauernstandes verstärkten Landtage, in den er als einer der Abgeordneten des nichtlandständischen Gutsbesitzes gewählt worden war, maßgebend hervor. In der Sitzung vom 27. Juli 1848 stellte er den Antrag, den eben zusammentretenden constituirenden österreichischen Reichstag durch eine Adresse zu begrüßen und zu erklären, daß der provisorische Landtag „das Fortbestehen oder das Neuauftauchen jeder Körperschaft, die sich neben oder über die Regierung stellt und Beschlüsse faßt und durchführt, welche als Ausdruck des wirklichen Volkswillens von nun an nur im Schoße des Reichstages ihren Ursprung haben müssen, als inconstitutionell das Selbstgefühl der Provinzen verletzend und weil Mißtrauen und möglicherweise Widerstand erzeugend, als gefährlich bezeichnen müsse“. – Dieser Antrag war gegen den sogenannten Sicherheitsausschuß, das Hauptorgan des Wiener Radicalismus, gerichtet und wurde vom Landtage fast einstimmig angenommen. In demselben Landtage sprach er sich für die Aufhebung der Urbariallasten (Zehent, Robot u. s. w.) der gutesunterthänigen Bauern aus, jedoch gegen entsprechende Entschädigung der berechtigten Gutsbesitzer und machte in der Sitzung vom 27. Juli treffliche Bemerkungen über die Pflege der Forstwirtschaft.

Schon bei diesem seinem ersten parlamentarischen Auftreten, sowie in verschiedenen Artikeln, welche er für die Tagesblätter schrieb, zeigte er sich als das, was er bisher war und sein Leben lang blieb: als ein conservativer Liberaler; er knüpfte an die bestehenden Verhältnisse an, wollte diese durch Reformen, nicht durch Umsturz geändert und fortgebildet wissen und war ein entschiedener Gegner des im dritten Drittel des Jahres 1848 immer drohender hervortretenden Wiener Radicalismus, kurz er bewies schon damals, daß er auch in der Zeit der heftigsten politischen Stürme ein echter wahrer Staatsmann war, dessen klares, ruhiges Urtheil erkannte, daß nicht durch revolutionäres Vorgehen, sondern nur auf dem Wege des Rechtes und der Gesetze Oesterreich einer besseren Zukunft entgegengehen könne. Er war auch ein Vertreter der Autonomie der Provinzen, ein Gegner der straffen Centralisation des Staates, wie sie z. B. Frankreich darbot; als Löhner im österreichischen Reichstage die Aufhebung der Eintheilung des Reiches in Provinzen und die Errichtung von Departements beantragte, trat K. diesem Ansinnen in Zeitungsartikeln auf das entschiedenste entgegen. Hingegen war er ein kräftiger Verfechter des constitutionellen Princips und als nach der Niederwerfung des October-Aufstandes 1848 Marschall Fürst Windischgrätz eine Proclamation erließ, durch welche der Belagerungszustand über die Residenz im Umkreise von zwei Meilen verhängt, das Standrecht eingeführt, alle politischen Vereine geschlossen, alle Versammlungen untersagt wurden und als gleichzeitig Verhaftungen aus politischen Gründen vorkamen, ebensolche Processe und Verurtheilungen stattfanden, begründete K. in der Sitzung des steiermärkischen Landtages vom [753] 8. November 1848 den Antrag, gegen die an die Bewohner von Nieder- und Oberösterreich gerichtete Proclamation des Fürsten Windischgrätz vom 1. November zur Wahrung des constitutionellen Princips bei dem k. k. Ministerium Verwahrung einzulegen.

Nachdem Dr. Josef Potpeschnigg[WS 1], der Abgeordnete der Stadt Graz in der Frankfurter Nationalversammlung, Januar 1849 sein Mandat niedergelegt hatte, trat K. als dessen Ersatzmann in dieses Parlament ein. Er schrieb von Frankfurt, er sei sich dessen bewußt, er werde dort keine bedeutende Rolle spielen, denn einerseits sei es schon zu spät dazu, andererseits könne er, der einfache schlichte Mann aus den Bergen mit den hervorragenden Größen, welche dort wirkten, sich nicht messen und endlich sei der Versuch, Deutschland auf diesem Wege zu einigen, schon als gescheitert zu betrachten. Nach der Wahl des Königs von Preußen zum deutschen Kaiser, legte K. mit sechs anderen österreichischen Abgeordneten das Mandat (16. April 1849) nieder und kehrte nach Birkenstein zurück.

Während seines Aufenthaltes in Frankfurt hatte er eine kurze Reise nach Paris in Familienangelegenheiten unternommen; auch verfaßte er damals und noch in den Jahren 1849, 1850, 1851 zahlreiche Artikel, welche in Grazer Blättern erschienen und seine Anschauungen über die politischen Verhältnisse in Deutschland und Oesterreich zum Gegenstande hatten.

In der Zeit der Reaction von 1850–1860, in der Periode, in der die Völker Oesterreichs unter der bureaukratischen, militärischen und kirchlichen Gewaltherrschaft schmachteten, verblieb K. gleich den anderen politischen Köpfen der Steiermark, Dr. Karl Rechbauer, Moritz Ritter v. Franck, Dr. Karl v. Stremayr[WS 2], Graf Karl Gleispach[WS 3], Dr. Anton v. Wasserfall[WS 4], Professor Dr. Gustav Franz Schreiner u. a. in voller Zurückgezogenheit, in der Erkenntniß, daß gegenüber den Machthabern jener Zeit jedes öffentliche Auftreten, jede Bethätigung durch Wort oder Schrift vollkommen fruchtlos, ja geradezu für den einzelnen und für die Allgemeinheit nachtheilig wirken würde.

Erst nachdem die Staatsmänner des Kaiserstaats nach dem unglücklichen Kriege von 1859 und nach dem Bankrott des Absolutismus im Innern sich genöthigt sahen, das Staatsschiff allmählich in das Fahrwasser des Constitutionalismus zu lenken, was durch das Diplom vom 20. October 1860, durch die Verfassung vom 26. Februar 1861 und durch die gleichzeitig erschienenen Landesordnungen für die cisleithanischen Königreiche und Länder erfolgte, war wieder Raum geschaffen für die öffentliche politische Bethätigung Kaiserfeld’s. Die Landgemeindenbezirke Weiz, Gleisdorf und Birkfeld wählten ihn zu ihrem Vertreter im steirischen Landtag und die Regierung (Ministerium Schmerling) ließ ihn durch den Kaiser, neben Graf Gleispach als Landeshauptmann, zu dessen Stellvertreter ernennen. Der Landtag sowol, sowie die gesammte öffentliche Meinung begrüßten jubelnd die Berufung dieses erleuchteten und lauteren Patrioten zu der hohen Stelle. In der ersten Session des steiermärkischen Landtags (6. bis 20. April 1861) begründete K. in einer inhaltlich und formell vollendeten Rede den Erlaß einer Adresse an den Kaiser, in derselben Session wurde er vom Landtage in den Landesausschuß und zum Abgeordneten in den Reichsrath gewählt. Als Mitglied des Landesausschusses waren ihm als Arbeitsgebiet die Landesunterrichtsanstalten, die Leistungen des Landes für Unterrichtszwecke, die Museen und Institute des Joanneums, die Landeshumanitätsanstalten, Landesausstellungen, Agenden des Gemeindewesens, Schulpatronat, Bezirksvertretungen, Sanitäts- und Straßenwesen zugewiesen.

[754] Am 20. April 1861 wurde der erste constitutionelle Reichsrath Oesterreichs eröffnet. K. gehörte in ihm der Partei der Autonomisten an und gelangte bald an ihre Spitze. Im Plenum des Reichsrathes trat er in trefflicher Rede gegen die Freigebung der Advocatur auf, sprach in gründlicher Weise über den Staatsvoranschlag für 1863 sowie über Steuerfragen und bekämpfte damals schon, da die Ungarn den Reichsrath nicht beschickten und die Tschechen ihn verlassen hatten, wenn auch anfangs nur leise und vorsichtig die zögernde, die Zuwartungspolitik Schmerling’s. In der Session des steiermärkischen Landtags vom Januar bis März 1863 that sich K. besonders hervor durch die große Rede, welche er zur Befürwortung der Vervollständigung der Universität Graz durch Errichtung der medicinischen Facultät hielt, welche auch bald darnach erfolgte. Die juridische Facultät dieser Universität erhob ihn für die Verdienste, die er um sie sich erworben zum Doctor honoris causa. – In der Session des Reichsrathes von 1864 trat K. als entschiedener Gegner der Politik Rechberg’s in der schleswig-holsteinischen Frage auf, im steiermärkischen Landtag desselben Jahres begründete er die Erhebung der technischen Lehranstalt am Joanneum zu Graz zu einer Hochschule und erwirkte die Annahme ihres organischen Statuts.

Schmerling’s Zuwartungspolitik Ungarn gegenüber hatte nun auch K. trotz seiner gemäßigten Gesinnung in die Opposition getrieben und in der Adreßdebatte des Reichsrathes hielt er am 1. December 1864 eine Rede, die einen wuchtigen Angriff auf den Minister enthielt. Diese Rede, welche Kaiserfeld’s Namen in der öffentlichen Meinung lauter und dauernder begründete, als dies bei seiner ganzen früheren gedeihlichen Thätigkeit der Fall gewesen, war wohldurchdacht, sorgfältig gegliedert und bei all der tiefen Erregtheit, welche in den Worten pulsirte, maßvoll und vornehm. In einer zweiten, noch entschiedeneren Rede (31. März 1865) trat er abermals gegen Schmerling’s Staatskunst auf. Er sah keinen andern Ausweg aus dem dreijährigen Verfassungsstreite und aus dem politischen Zwiste mit Ungarn, als sich mit diesem Reichstheile auf der Basis der 1848er Gesetze, also auf der von Deák[WS 5] und seiner Partei unverrückt festgehaltenen Grundlage zu vergleichen und für die Einheit Oesterreichs nach außen eine dualistische Gestaltung der Monarchie im Innern als Kostenpreis zu zahlen. Hierzu drängte ihn die Sorge für den Bestand der Februar-Verfassung angesichts der föderalistisch-slavischen Gegenstrebungen und vor der Möglichkeit, daß die weitere Verbitterung der Deutschösterreicher über die unerquickliche verworrene Sachlage ihr nationales Bewußtsein in Conflict mit dem österreichischen Staatsgedanken bringen könne.

Ende Juni 1865 demissionirte das Ministerium Schmerling und am 27. Juli erfolgte die Ernennung Belcredi’s[WS 6] zum Ministerpräsidenten. Als dieser durch das Patent vom 20. September Verfassung und Reichsrath sistirte, um, wie er verkündete, einem allgemeinen Ausgleich freie Bahn zu bereiten, in der That aber um in Oesterreich den Föderalismus und Slavismus zum Siege zu bringen, erhob sich dagegen die heftigste Opposition bei den Deutschen und an ihrer Spitze stand K. – In der Rede, welche er im steiermärkischen Landtag am 2. December 1865 hielt, der gediegensten, die er bisher gesprochen, erfüllt von allen Schätzen eines reichen Geistes und strahlend in der ganzen Kraft seiner glänzenden Beredsamkeit wirft er den Principien der Regierung Belcredi den Fehdehandschuh hin („rechtlos, verfassungslos, als Bettler schickt man uns nach Pest“) und verficht die Rechtsbeständigkeit des Reichsraths. Nicht blos in der Landstube zu Graz und innerhalb der Grenzen der Steiermark, auch in Wien und selbst jenseits der Leitha machte diese [755] oratorische Leistung Kaiserfeld’s starken Eindruck und eröffnete den Adressensturm der sämmtlichen deutschen Landtage gegen Belcredi’s Sistirungspolitik.

In der ersten Hälfte des für Oesterreich verhängnißvollen und für Deutschland und Preußen folgereichen Jahres 1866 hielt K. den Faden der Verständigung mit der Deákpartei fest; die Bundesgenossenschaft mit ihr erschien ihm als die einzige Bürgschaft des cisleithanischen Constitutionalismus und des Bestandes der deutschen Staatsführung, deren Wichtigkeit und Bedeutung ihm immer mehr hervortrat. „Es war bis jetzt ein Fehler der Deutschen in Oesterreich“, so schreibt er am 25. Februar 1866, „daß sie sich nur als Oesterreicher, nicht als Deutsche fühlten. Die Politik des Grafen Belcredi hat uns von diesem Fehler geheilt. Wir werden daher keine Constituirung der cisleithanischen Länder zugeben, welche aus altem historischen Plunder das Rüstzeug herholt, um unsere Brüder in Böhmen und Mähren durch eine andere Nationalität zu unterdrücken. Wir haben keine Lust, uns einzeln aufspeisen zu lassen, wie wir auch keine Lust haben, auf den Constitutionalismus zu verzichten, der nun einmal in den Landtagen und zwar im galizischen und böhmischen so wenig wie im steirischen seine Stätte aufschlagen kann. Diese Wandlung hat aber noch den weiteren Vortheil, daß wir den Werth erkennen gelernt haben, der darin liegt, einer großen Nation anzugehören. Wir werden daher niemals auf das Band verzichten, das uns und die Länder, die wir bewohnen, an Deutschland knüpft. Würde unsere Stellung in Oesterreich unerträglich gemacht, von dorther müßte uns Erlösung kommen“.

Die Niederlage der österreichischen Waffen auf den böhmischen Schlachtfeldern, der Ausschluß seines Vaterlandes aus Deutschland übten auf Kaiserfeld’s Herz einen erschütternden und lähmenden Einfluß. Doch bald hatte er sich wieder gefaßt und griff energisch in die innere Politik. Am 9. und 10. September 1866 fand zu Aussee eine Begegnung der bedeutendsten österreichischen Parlamentarier, K., Rechbauer, Franck, Stremayr, Giskra[WS 7], Sturm, Groß statt, welche das für sie und ihre politischen Freunde maßgebende Ausseer Autonomistenprogramm, vorwaltend eine Arbeit Kaiserfeld’s entwarfen: Wir stehen auf dem Boden der gegebenen Verfassung für die Länder diesseits der Leitha, anerkennen die selbständige Verfassung Ungarns, jedoch begrenzt durch die für die beiden Reichshälften als gemeinsam zu erklärenden Angelegenheiten; in beiden Reichstheilen, sowie bei den gemeinsamen Angelegenheiten sollen die Grundsätze des Constitutionalismus zur Verwirklichung kommen.

In der Sitzung des steiermärkischen Landtags vom 10. December 1866 hielt K. abermals eine feurige, gediegene Rede gegen Belcredi’s Politik: „Nur ein constitutionelles Oesterreich oder keines mehr! … in diesem Satze gipfelt sich die ganze Zukunft Oesterreichs … Die Garantien der politischen Freiheit und einer parlamentarischen Regierung liegen … in Oesterreich … im engeren Reichsrath diesseits der Leitha und in dem Landtage für die Länder der ungarischen Krone“. Damit spricht er sich deutlich und entschieden für den Dualismus aus und hinweisend auf die äußersten Consequenzen der Belcredi’schen Sistirungspolitik sagte er: „dann würde uns der Zerfall des Reiches mit Gleichgültigkeit erfüllen; doch, was sage ich, mehr mit Freuden würden wir ihn begrüßen, denn wir würden in einer solchen Katastrophe den Moment erblicken, der uns die Bleisohlen von den Füßen streifte, die uns an jeder Bewegung hindern, wir würden in einer solchen Katastrophe den Moment erblicken, der uns befreite aus einer Lage, die unerträglich ward.“

Am 7. Februar 1867 fiel das Ministerium Belcredi, Beust wurde Ministerpräsident, Deák (8. Februar) in die Hofburg entboten. Beust’s Rundschreiben [756] an die Landeschefs betonte den Ausgleich mit Ungarn als Frucht der Sistirung und in dem Erlasse, mit dem die Landtage auf den 18. Februar einberufen wurden, hieß es, daß nicht der außerordentliche, sondern der verfassungsmäßige Reichsrath zum 18. März einberufen sei, um die Regierungsvorlage über die rücksichtlich des Ausgleichs mit Ungarn nothwendigen Verfassungsänderungen entgegenzunehmen. In diesen Reichstag wurde K. wieder durch den steiermärkischen Landtag (25. Februar 1867) gewählt. In diesem war er viel beschäftigt; er saß im Adreßausschuß, in dem für die Vorberathung der die Verfassung betreffenden Regierungsvorlagen eingesetzten Ausschuß, im kleinen Comité der Ausgleichsdeputation für die Ausarbeitung der Vorlagen, im Ausschuß für den finanziellen Ausgleich mit Ungarn als Obmann, schließlich in der ersten Delegation, war Berichterstatter über das Staatsgrundgesetz betreffend die Reichsvertretung und vertheidigte in einer wahrhaft staatsmännisch gehaltenen Rede den Dualismus und die Realunion als die unter den gegebenen Verhältnissen einzig mögliche Verfassungsform von Oesterreich-Ungarn.

Die sechs Staatsgrundgesetze, welche der Reichsrath in den beiden Häusern berathen und beschlossen hatte, erhielten am 21. December 1867 die Sanction der Krone; sie bilden die staatsrechtlichen Grundlagen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder und am 31. December wurde das erste verantwortliche Ministerium (Gesetz vom 25. Juli 1867 über die Verantwortlichkeit der Minister) Fürst Carlos Auersperg[WS 8] Präsident, Taaffe für Landesvertheidigung, Giskra für Inneres, Herbst für Justiz, Brestel[WS 9] für Finanzen, Hasner für Cultus und Unterricht, Plener[WS 10] für Handel, Potocki[WS 11] für Ackerbau, Berger ohne Portefeuille, das sogenannte Bürgerministerium, ernannt.

Am 18. Februar 1868 wurde K. die höchste erreichbare parlamentarische Ehre zu theil, er wurde vom Abgeordnetenhaus zu seinem Präsidenten gewählt, kurz vorher schon hatte der Kaiser ihm (6. Januar 1868) das Ritterkreuz des Leopoldordens verliehen. Mit Umsicht, Ausdauer und Gewissenhaftigkeit versah er jenes Amt bis 1870, denn am 16. August 1871 wurde er vom Kaiser zum Landeshauptmann von Steiermark und am 22. December zum lebenslänglichen Mitgliede des Herrenhauses des Reichsrathes ernannt.

Am 26. Januar 1871 starb Kaiserfeld’s Gattin, von ihm tief betrauert.

Nachdem das sogenannte Bürgerministerium an Zwiespalt im eigenen Schoße gefallen war, wurden von den leitenden Kreisen föderalistische Versuche unternommen; gegen diese Ausgleichspolitik der Ministerien Potocki und Hohenwart[WS 12], sowie gegen des letzteren Fundamentalartikel machte K. entschieden Front und bekämpfte sie in kraftvoller Weise in Wählerversammlungen und in Tischreden. Kurz war das Leben dieser Regierungen. Dem Ansturme der Deutschen in Oesterreich, der Ungarn unter Andrassy[WS 13] und dem Memoire Beust’s (vom 13. October 1871) an den Kaiser erlag Hohenwart und am 25. November war die Bildung des Cabinetts Adolf Auersperg[WS 14]Lasser eine Thatsache.

Als Mitglied des Herrenhauses war es K. nicht möglich, eine so bedeutende Wirksamkeit zu entfalten wie vordem in der zweiten Kammer; von den Reden, die er als Pair hielt, verzeichnen wir die vom 18. Mai 1878 über den Ausgleich anläßlich der Verhandlung über das Bankstatut, in der er für die Annahme der Regierungsvorlage eintrat und sich gegen jene Wortführer wendete, welche den bestehenden Dualismus zwischen Oesterreich und Ungarn bekämpften und auf eine Personalunion hinwiesen, und die vom 31. Mai 1881, über das Gesetz, betreffend die Grundsteuerhauptsumme, in der er gegen die Ueberlastung der Steiermark im Verhältniß zu Böhmen, Krain und anderen Ländern auf das energischste protestirte. Umsomehr wendete er seine ganze [757] fruchtbringende Thätigkeit der autonomen Verwaltung der Steiermark als ihr Landeshauptmann zu.

Anerkannt wurden Kaiserfeld’s hohe Verdienste um das Land Steiermark und um das Reich durch die Verleihung des Comthurkreuzes des Leopoldordens (12. September 1883) und durch die schon am 6. September 1878 erfolgte Erhebung zum wirklichen Geheimen Rath mit dem Titel Excellenz.

Hoch an Jahren und leidend legte K. am 26. August 1884 die Landeshauptmannstelle nieder, schied aus dem öffentlichen Leben und zog sich in das seiner Stieftochter Anna, gebornen Gräfin Manneville, verehelichten Gräfin Wurmbrand gehörige Schloß Birkenstein zurück.

Am 2. September 1884 begab sich der steiermärkische Landesausschuß in seiner Gesammtheit nach Birkfeld, um seinem langjährigen hochverdienten Landeshauptmann eine Dankadresse zu überreichen und am 29. September votirte ihm der Landtag den Dank des Landes. Zahlreiche andere Körperschaften und Gemeinden erließen Kundgebungen der höchsten Anerkennung für den Patrioten und des tiefsten Beileids über sein Scheiden aus dem Wirkungskreise, in dem er so großes geleistet.

Nicht lange war es K. gegönnt, der Ruhe und des ländlichen Friedens, in dem er weilte, zu genießen. Das tückische Leiden, das ihn zum Rücktritte vom Amte gezwungen, nahm rasch fortschreitend überhand und am 14. Februar 1885 schied er aus dem Leben. Das Leichenbegängniß von Schloß Birkenstein durch den Markt Birkfeld zum Friedhofe an der Kirche war ein großartiges. Man kann sagen ganz Steiermark in seinen hervorragendsten Vertretern war anwesend und begleitete die irdische Hülle des Hingeschiedenen zur letzten Ruhestätte. Sein Nachfolger als Landeshauptmann, Gundaker Graf Wurmbrand[WS 15], hielt die den erblichenen hochehrende, ergreifende Grabrede. Sein Bildniß hängt im Abgeordnetenhause in Wien, seine Büste steht im Landhause zu Graz, der langjährigen Stätte seines Wirkens. In der ersten Sitzung des steiermärkischen Landtages im J. 1885 berichtet Landeshauptmann Graf Wurmbrand über Kaiserfeld’s Tod und hielt ihm eine die Verdienste des Verblichenen würdig hervorhebende Gedenkrede.

K. war keine glänzend begabte, keine genial angelegte Persönlichkeit, die im Fluge alles erwirbt, alles beherrscht, auch kein Mann rascher That; er ersetzte dies durch Tiefe und Feinfühligkeit des Seelenlebens, durch eifrige geistige Arbeit, sittlichen Ernst, Ueberzeugungstreue, Beharrlichkeit und durch die ihm eigene glänzende Beredsamkeit. Er war kein schöpferischer Staatsmann, aber der überzeugungstreue Wortführer einer großen parlamentarischen Partei, er war einer der reinsten politischen Charaktere Oesterreichs und seit 1848, mit der alleinigen Unterbrechung von 1850–1860, auf das innigste mit den Geschicken der Steiermark und mit denen des ganzen Kaiserstaats verwachsen; er war von einer unbegrenzten Selbstlosigkeit, die sich in all seinem Wirken, in seinem ganzen Leben kundthat; er war der treueste Sohn seines Landes, der unermüdliche Anwalt der Interessen und Aufgaben Oesterreichs, der beharrliche Vorkämpfer des Verfassungsgedankens Oesterreichs; er hielt stets in seinen Händen das Banner der politischen und gemeinmenschlichen Ideale fest und hoch bis zum letzten Athemzuge, in der Mittagshöhe so gut wie am Abende seines Lebens. Er konnte an der Zeit, an den Verhältnissen und Menschen, an den eigenen Kräften und Hoffnungen irre werden, jene Ideale jedoch waren stets der Leitstern seines Lebens und Wirkens.

Die stenographischen Protokolle des österreichischen Reichsraths und des steiermärkischen Landtags. – v. Krones, Moritz von Kaiserfeld. Leipzig 1888. – Ilwof, Nachruf in den Mittheilungen des historischen Vereins für [758] Steiermark, 33. Heft, Graz 1888. – v. Krones, Moritz von Kaiserfeld. Ebenda, 36. Heft, Gedenkbuch, S. 109–149. – Ilwof, Der provisorische Landtag des Herzogthums Steiermark im Jahre 1848. Graz 1901.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Joseph Potpeschnigg (1809–1893), Advokat; Schwiegersohn von Holtei
  2. Karl Ritter von Stremayr (1823–1904); österreichischer Politiker, mehrmaliger Minister sowie Ministerpräsident Cisleithaniens, des kaiserlichen Teils Österreich-Ungarns, und Präsident des Obersten Gerichtshofes
  3. Karl Josef Graf Gleispach (1811–1888); Landeshauptmann der Steiermark
  4. Anton Wasserfall, Edler von Rheinbrausen (1803–1871); ab 1950 stellvertretender Präsident, von 1855 bis 1870 Präsident der Advokatenkammer Steiermark
  5. Ferenc Deák (1803–1876); ungarischer Politiker, der den Ausgleich 1867 zwischen Ungarn und Österreich in die Wege leitete
  6. Richard Graf von Belcredi (1823–1902); österreichischer Spitzenpolitiker und Beamter aus der ursprünglich lombardischen Adelsfamilie Belcredi
  7. Carl Giskra (auch Karl Giska), (1820–1879); Politiker des Kaisertum Österreichs und nach 1867 der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn
  8. Karl (Carlos) Wilhelm Philipp Fürst von Auersperg (tschechisch Karel (Carlos) Vilém Auersperg), (1814–1890); böhmisch-österreichischer Politiker und Ministerpräsident
  9. Rudolf Brestel (1816–1881); österreichischer Politiker
  10. Ignaz von Plener (1810–1908); österreichischer Politiker, Minister und Ministerpräsident
  11. Alfred Józef Potocki (eigentlich Alfred II. Józef Marian Graf Potocki von Pilawa), (1817 oder 1822–1889); polnischer Aristokrat und Ministerpräsident Cisleithaniens in Österreich-Ungarn
  12. Karl Sigmund von Hohenwart (1824–1899); österreichischer Staatsmann
  13. Gyula (Julius) Graf Andrássy von Csík-Szent-Király und Kraszna-Horka (1823–1890); ungarischer Magnat, Aufständischer gegen Habsburg und führender Politiker in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie
  14. Fürst Adolf Carl Daniel von Auersperg (1821–1885); unter Kaiser Franz Joseph I. vom 25. November 1871 bis zum 15. Februar 1879 k.k. Ministerpräsident der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder von Österreich-Ungarn, inoffiziell „Cisleithanien“ oder österreichische Reichshälfte genannt
  15. Ladislaus Gundacker von Wurmbrand-Stuppach (1838–1901); Prähistoriker, Politiker und Landeshauptmann der Steiermark