ADB:Kalchberg, Josef Freiherr von
Vorigen, studirte an den Gymnasien zu Marburg und Graz und begann die juridischen Studien am Lyceum (später Universität) der letztgenannten Stadt, wo er einen Stiftungsplatz in dem von den Benedictinern des Stiftes Admont geleiteten k. k. Convicte [762] erhielt. Dieser seiner Erzieher und Lehrer gedenkt er in späten Jahren noch mit höchster Anerkennung. Am Lyceum begeisterten ihn besonders die Vorträge des geistreichen, jedoch etwas excentrischen Professors der Geschichte Julius Franz Schneller (s. A. D. B. XXXII, 165–167). – August 1821 trat er als Lehrer und Erzieher in das von seinem Schwager Johann Blasko v. Blaskowitsch geleitete Institut für adelige Jünglinge zu Plankenberg im Wiener Walde ein, wo er drei Jahre verblieb, vollendete dann die juridischen Studien in Wien und wurde zum Doctor juris promovirt. Damals schon muß er die Aufmerksamkeit maßgebender Autoritäten auf sich gezogen haben, denn er wurde unmittelbar darnach mit der Supplentur des österreichischen Civilrechts an der Universität betraut und 1828 zum Präfecten des Ritter v. Mannagetta’schen Convicts ernannt. Hier lernte er Anton v. Schmerling, den späteren Staatsminister und Urheber der Verfassung vom 21. Februar 1861 kennen und schloß mit ihm innige Freundschaft.
Kalchberg: Josef Freiherr von K., Staatsmann, geboren zu Graz in Steiermark am 27. März 1801, älterer Bruder desKalchberg’s Leistungen als Supplent an der juridischen Facultät der Wiener Universität wurden am entscheidenden Orte als so zufriedenstellend erkannt, daß er im Februar 1835 zum Professor der Staatswissenschaften an der Theresianischen Ritterakademie ernannt wurde und ihm gleichzeitig der Unterricht in diesen Fächern bei den Erzherzogen Albrecht und Karl Ferdinand, den Söhnen des Erzherzogs Karl, anvertraut wurde. Durch seinen biederen Charakter und durch seine hervorragenden Fähigkeiten hatte K. im erzherzoglichen Hause derart Neigung und Zutrauen gewonnen, daß der Erzherzog ihm 1839 den Antrag stellte, als Director seines großen Güterbesitzes in Schlesien und Galizien in seine Dienste zu treten. Das in K. lebende Verlangen, nicht blos theoretisch auf dem Katheder und in der Studierstube zu arbeiten, sondern auch im praktischen Leben sich zu bethätigen einerseits und andererseits die Einschränkungen und Unannehmlichkeiten, welchen im Polizeistaate Metternich’s und Sedlnitzky’s selbst Hochschullehrer unterlagen, bewogen ihn, des Erzherzogs Rufe zu folgen. Von 1839–1849 wirkte K. als Güterdirector des großartigen Gütercomplexes des Erzherzogs. März 1839 begab er sich mit seiner ihm 1835 angetrauten Gemahlin, der Tochter des allgemein hochgeachteten Superintendenten A. C. Johann Wächter in Wien nach Teschen in Oesterreichisch-Schlesien, dem Sitze der erzherzoglichen Centraldirection, an deren Spitze er nun stand. Ihm unterstanden vier politische Oberämter, fünf gemischte Bezirksämter, mehrere Justiziarate, ein politisches Waisenamt in Teschen und drei auswärts, ein centralisirtes Grundbuchsamt für das Lehen „Kammer Teschen“ und die dazu gehörigen Allodialgüter; zudem lagen der Güterdirection die Steuergeschäfte und der politische Dienst ob. Dem Erzherzog als Lehensherrn unterstand auch ein selbständiges Landrecht (Gericht zweiter Instanz) sammt Landtafel für die landtäflichen Güter, dessen vom Erzherzog ernannter Präsident zugleich Landeshauptmann war. Diese Vorrechte und Pflichten des großen Patrimonial- und Lehensherrn erforderten große Kosten. – Eine der ersten Aufgaben, welche sich K. setzte, war die dem Geiste des modernen Staatsrechtes entsprechende Trennung der Justiz von der Verwaltung. Obwol Patrimonialherrschaft über Gutsunterthanen und freies Gemeindewesen an sich unverträglich sind, so suchte K. dennoch die Gemeinden und die Gemeinderichter soweit es möglich war, von der Herrschaft frei und unabhängig zu stellen, um dadurch der modernen Entwicklung vorzuarbeiten. Auch das Volksschulwesen wurde nach Kräften gefördert und der kirchliche Frieden in den von Katholiken, Protestanten und Juden bewohnten Gebieten dem wohlwollenden und toleranten Geiste der damals noch herrschenden josefinischen Gesetzgebung entsprechend aufrechterhalten. Die großen Kosten für diese umfassenden [763] Leistungen mußten gedeckt werden durch die Erträgnisse der Forste, der landwirtschaftlichen Güter, durch das Propinationsregal in Bier und Branntwein, durch die Gewinnste aus dem Bergbau und Hüttenbetriebe. Ein regelmäßiges und constant zunehmendes Einkommen lieferten die Forsten, welche einen Flächenraum von 150 000 niederösterreichischen Jochen oder 10 Quadratmeilen Boden bedeckten. Schwieriger war der Betrieb der Landwirtschaft (30 000 Joch Aecker und Wiesen); wo anders möglich, suchte K. hierbei die Lehren Thaer’s und Liebig’s in Anwendung zu bringen. Schwere Sorgen bereiteten ihm die Reorganisation und Erweiterung der Eisenwerke infolge des Uebergangs von Holzkohle zur Steinkohle als Brennstoff und die Errichtung von Guß- und Raffinirwerken, sowie der Verkauf der großen Menge auf diesem riesigen Wirthschaftsgebiete erzeugter Waren.
Eine schwere Zeit für Galizien und Schlesien und auch für K. waren die Jahre 1844–1848. Die Kartoffelfäule brach aus und griff derart um sich, daß sie Hungertyphus, ja sogar Hungersnoth im Gefolge hatte. Und als 1846 der Aufstand in Galizien emporloderte, war er nicht ohne Rückwirkung auf das benachbarte Schlesien, was Kalchberg’s Stellung als Director des großen erzherzoglichen Grundbesitzes zu einer besonders schwierigen und verantwortlichen machte.
Als die Märzbewegung des Jahres 1848 ausbrach, trat K. derselben nicht feindlich entgegen, sondern suchte zu ihrer berechtigten Entwicklung mitzuhelfen. Er hielt fest an dem österreichischen Staatsgedanken und bekämpfte die föderalistischen und separatistischen Bestrebungen der slavischen Propaganda, welche bald auch in Schlesien thätig zu sein sich bemühte. – Als in Teschen die Wahl für die deutsche Nationalversammlung ausgeschrieben wurde, wollte die slavische Partei dieselbe hintertreiben; K. setzte sie durch sein Auftreten in der Wählerversammlung durch und wurde einstimmig zum Abgeordneten gewählt. Er begab sich nach Frankfurt, legte jedoch schon im September 1848 sein Mandat zurück und kehrte nach Teschen heim.
Bei der Reorganisation des österreichischen Kaiserstaates nach den Stürmen von 1848 wurde K. im Juli 1849 zum Ministerialrath im Ministerium des Innern, sodann zum Präsidenten der Grundentlastungs-Landescommission für Schlesien und am 9. December 1849 zum Statthalter dieses Kronlandes ernannt. In dieser Stellung führte er die Grundentlastung in Schlesien in der kurzen Frist von zwei Jahren durch, reorganisirte die Gemeinden nach dem neuen Gemeindegesetze vom 17. März 1849 und förderte trefflichst das Volksschulwesen.
Trotz dieser Leistungen und Erfolge blickte man im Ministerium, an dessen Spitze damals schon Alexander v. Bach stand, und den Hofkreisen mit Mißgunst auf K.; er war diesen Herren zu wenig „stramm“, zu sehr noch von den Ideen des Freisinns angekränkelt, nahm sich zu sehr der Bauern, der Bürger, der Beamten gegen die Uebergriffe der Gensdarmerie und des Militärs an und die Folge dessen war, daß er am 23. Januar 1853 von seiner Stelle abberufen, zum Vicepräsidenten der Statthalterei in Lemberg ernannt und dem Statthalter Agenor Graf Goluchowski zur Seite gestellt wurde. Dieser empfing K. mit Mißtrauen, denn er hatte ihn weder verlangt noch gewünscht, mag gefürchtet haben, er werde seinen nationalen und politischen Bestrebungen entgegentreten und betrachtete ihn als einen Sendling Bach’s, mit dem der stolze polnische Graf nicht am besten stand. In Galizien führte K. in weniger als zwei Jahren die Grundentlastung durch, beschäftigte sich dann intensiv und erfolgreich mit der Servitutenablösung, der Organisation der Armenunterstützung und der Regelung der Propination. Diese ausgezeichneten Leistungen wurden [764] dadurch anerkannt, daß ihm 1857 der Orden der eisernen Krone II. Classe verliehen und er in den Freiherrenstand erhoben wurde.
Am 27. August 1859 stürzte das Ministerium Bach und Goluchowski wurde zum Minister des Innern ernannt. Eine der ersten denkwürdigen Thaten dieses polnischen Grafen war die Pensionierung Kalchberg’s, welche am 1. December 1859 ohne Sang und Klang erfolgte.
Die unfreiwillige Muße, die ihm nun vergönnt war, benutzte K. zur Abfassung einer Schrift: „Kleine Beiträge zu großen Fragen in Oesterreich“, welche 1860 in zwei Auflagen bei Brockhaus in Leipzig erschien. Er nennt sie „Bausteine und Bauriß für einen einheitlichen Gesammtbau Oesterreichs“ und sie enthält Betrachtungen und Vorschläge, wie und in welcher Weise Oesterreich aus einem absoluten zu einem constitutionellen Staate umgestaltet werden könne.
Kalchberg’s Kaltstellung währte nicht lange; als im December 1860 nach Goluchowski’s Rücktritt Schmerling Staatsminister wurde und am 4. Februar 1861 Erzherzog Rainer das Präsidium des Ministerrathes übernahm, wurde K. als Sectionschef in das Handelsministerium berufen. Und Schmerling nahm ihn in das kleine Comité auf, welches aus dem Staatsminister, K., Lasser, Plener und Perthaler bestand und dem die Schlußberathung über den Verfassungsentwurf zugewiesen wurde, der am 21. Februar 1861 als Staatsgrundgesetz veröffentlicht wurde. K. war also einer der Geburtshelfer von Oesterreichs Februarverfassung. Der erste Act dieser neuen Aera war die Vornahme der Wahlen für die Landtage nach den gleichzeitig mit der Februarverfassung erschienenen Landesordnungen. K. wurde von dem Landbezirke Klosterneuburg in den niederösterreichischen und von den drei Wahlbezirken Schlesiens, Freiwaldau, Friedek und Teschen in den schlesischen Landtag und von diesem in den Reichsrath gewählt. Auch in diesem bewährte er sich trefflich, indem er bei mehreren wichtigen Verhandlungen (Gemeindegesetz, Gewerbeordnung, Grundertragscataster) erfolgreich das Wort ergriff.
Als der Handelsminister Mathias Constantin Graf Wickenburg (siehe A. D. B. XLII, 320–325) das Portefeuille niederlegte, wurde K. zum Leiter des Handelsministeriums ernannt; er erhielt dadurch Sitz und Stimme im Ministerrath und wurde zum wirklichen kaiserlichen Geheimen Rath (Titel Excellenz) erhoben.
Am 27. Juni 1865 demissionirte das Ministerium Erzherzog Rainer-Schmerling, um dem unheilvollen Ministerium Belcredi Platz zu machen; da trat K. in den definitiven Ruhestand und wurde bei dieser Gelegenheit durch das Großkreuz des Franz-Josef-Ordens ausgezeichnet.
Die Jahre der Ruhe verlebte er bis 1875 in Wien, von da an in seiner Vaterstadt Graz. Geistig thätig und productiv war er ununterbrochen; im J. 1866 hielt er im niederösterreichischen Gewerbevereine zu Wien zwei Vorträge volkswirthschaftlichen Inhalts (gedruckt Wien 1866 unter dem Titel: „Die Aufgabe des niederösterreichischen Gewerbevereins gegenüber den volkswirthschaftlichen Tagesfragen“); der erste enthält eine kurze Skizze der Geschichte der Nationalökonomik mit besonderer Hervorhebung des Adam Smith’schen Systems und den Versuch, die gegen dasselbe von Friedrich List geltend gemachten Gründe zu bekämpfen, und der zweite Vortrag handelt von Schutzzoll und Freihandel mit Befürwortung des letzteren und von den Mitteln und Wegen, den Uebergang von diesem zu jenem zu finden.
Im J. 1874 veröffentlichte er, jedoch anonym, eine philosophisch-politische Schrift unter dem Titel: „Alt oder neu: die politische Entscheidungsfrage. Aus der Mappe eines Wiener Bureaukraten“. Leipzig und Wien, F. A. Brockhaus [765] 1874 (X und 220 Seiten). Den Titel erklärt er damit, daß er sagt, jetzt müssen wir uns entscheiden, ob wir vorwärts wollen zum Culturstaat, oder rückwärts zum alten geschichtlichen, in dessen Trümmern wir wühlen; er bekennt sich zur Fahne des Culturstaats, denn nur in diesem sei wahrer Patriotismus, ungeheuchelte Vaterlandsliebe möglich. Seine Schrift nennt er halb ein Gedenkbuch an vergangene Zeiten, halb eine Studie über den modernen Staat und seine Entwicklung im Vaterlande. Der Culturstaat sei ein Gebot der Vernunft, er ist die Freiheit, die Bildung, die Wohlfahrt, der Friede, sein Ziel ist der Bund aller Culturstaaten, seine wichtigste Institution die Schule. Er anerkennt vor allem anderen das Recht der Persönlichkeit als ein gleiches und unantastbares; die Arbeit muß frei sein; er ist nur auf dem Boden des Sittengesetzezs möglich; er muß confessionslos sein, aber ein Aufsichtsrecht über die in ihm vorhandenen Religionsgenossenschaften wahren. K. wirft schließlich einen Rückblick auf die Entwicklung Oesterreichs seit 1848 und legt dar, daß auch diese Monarchie nur auf dem Wege des Fortschritts und der Freiheit sich zu einem Culturstaate ausbildend einer glücklichen Zukunft entgegengehen könne.
In den letzten Jahren seines Lebens schritt K. zur Abfassung eines Werkes, welches man seine Memoiren nennen könnte; es ist aber mehr, als das, es ist nicht nur die Schilderung seines Lebensganges und Wirkens, es ist auch eine Darstellung seiner politischen, ethischen, Rechts- und gesellschaftlichen Anschauungen und Ueberzeugungen mit stetem Hinblick auf die staatlichen Verhältnisse und auf die geschichtliche Entwicklung der habsburgischen Monarchie. Er gab dem Werke, welches einen stattlichen Band bildet, den Titel: „Mein politisches Glaubensbekenntniß in Gedenkblättern einer achtzigjährigen Pilgerfahrt“ (Leipzig 1881), und nennt es selbst eine Suite von politischen Essays, ein Stück Zeitgeschichte, eine Kritik unseres gesellschaftlichen Lebens.
Nach dem Rücktritt vom öffentlichen Dienste (1865) waren K. noch 17 Jahre friedlicher, ruhiger Muße gegönnt; diesen Jahren verdanken wir die bedeutungsvolle, inhaltreiche Leistung, welche er als sein politisches Glaubensbekenntniß bezeichnet. Er starb am 27. April 1882 in seiner Heimath Graz in Steiermark.
- Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. Wien 1863. X, 384–386. – Josef Freiherr v. Kalchberg, Mein politisches Glaubensbekenntniß in Gedenkblättern einer achtzigjährigen Pilgerfahrt. Leipzig 1881. – Ilwof, Josef Freiherr v. Kalchberg. Sein Leben und seine Schriften. Innsbruck 1902.