ADB:Knaust, Heinrich
[1] und ist auch aus anderen Quellen nicht zu ersehen. Sein Vater aber war Cordt K., der ihn in den alten Sprachen unterrichtete und ihn dann um das Jahr 1536 nach Wittenberg „zum Studio“ brachte. Um das Jahr 1540 wurde er nach Berlin zum Vorstand der Schule zu „Cöllen an der Spree“ berufen, wo er wol „zu hundert Thalern Dienstgelt jährlichen gehabt“ und 1541 unterschreibt er noch in seinem „Spiel von der Geburt des Herrn Jesu“ am Ende der Dedication „Henricus Chnustinus, Hamburgensis, zu Cölln an der Sprew, Schulmeister“, 1544 aber quittirte er das Lehrfach, wurde Rechtsgelehrter und scheint dann noch in Marburg studirt zu haben, da er Oldendorp seinen „lieben Herrn Präceptor“ nennt. Zuerst war er danach als Advocat zu Berlin beschäftigt, kam dann aber im nördlichen und östlichen Deutschland weit herum, verschiedene Dienste „am mecklenburgischen, pommerischen vnd Ertzbischöflichem bremischen Hofe, Stetten vnd Landen“ bekleidend. In Bremen diente er bis 1557 „ohne Jactantz und ungebührlichen Rhum zu melden, dem Thumkapitel, Prälaten, Ritterschaft, Städten und gemeiner [273] Landschaft ettliche Jahre als Syndicus generalis.“ Um das Jahr 1560 war er „delegationsweise stattlicher vnd rhümlicher geschäfft halben, daran die Stadt Lübeck vnd Liffland gelegen, bey der K. Maiestat in Dennemarck zu Copenhagen, vnd dann folgends auch in Preussen zu Dantzsch“ (Danzig) und wurde dann Syndikus des Rathes in Demmin. Seine späteren Lebensjahre brachte er nur zu Erfurt zu als ein sehr angesehener vielbeschäftigter Sachwalter („causarum forensium patronus“) oder Notarius. Auf welche Weise er dahin verschlagen wurde, wo er auch sein Bierbuch 1575 schrieb, theilt er nicht mit, aber das versichert er in diesem Buche, daß es ihm deßhalb dort so wohl gefalle, „weil man nicht nur in Erfurt, sondern auch in etlichen Dörffern vnd Flecken, deßgleichen auch Hoffhöfen und Zuraker-Gesessen gute Biere brawet“. Gleichwol hatte er hier mit vielen Widerwärtigkeiten zu kämpfen, denn „Ich bin ein armer Doctor hie zu Erffurdt, vnnd habe viel hässer vn Neider, heimlich vnd offenbar („Hoffarbe vnd Kleidung Christi“, 1564 und „Neidhart“, 1569). Zur Abfassung seiner Schrift „Hüt Dich für auffborgen“ (1570) wurde er hauptsächlich durch die pekuniären Verlegenheiten bewogen, in welche ihn „als jungen Gesell“ und arm von Haus, auch frühe verheirathet mit einer Jungfrau aus Berlin, zu der er „sonderlichen Dotem nicht vberkam“ das Auffborgen vnd die Schulden „etwas vn nit wenig“ gebracht hatten. „Und weil ich“, sagt er S. 7 dieser Schrift, „dieses falls auch einen Schincken im saltz gehabt vnnd noch leyder habe, vnd in dem Spital auch kranck vnd zu bette gelegen. Also mag ich zu den jungen Gesellen wol sagen: Experto crede Ruperto, Wer ein Ding versucht hat, der kan darvon reden.“ K. war, wie er gelegentlich erwähnt, „beider Rechte Doktor, kaiserl. gekrönter laureirter Poet, Comes und Miles des Hoffs zu Lateran“, also eine Standesperson, was ihn jedoch nicht hindert, grob zu sein und z. B. seine Gegner, welche die erste Auflage seines Bierbuchs getadelt hatten, als „Rotzleffel“ zu tituliren, und in der Vorrede zu den Paroemiae ethicae, 1589 (vgl. meine Abhandlung: Zur Quelle d. d. Sprichworts in Herrig’s Archiv 39, 127 ff.) nennt ihn Bruno Seidelius verächtlich „Apostata sacrificulus quidam“, weil er mit seinem Stande auch die Confession gewechselt hatte. Sein Todesjahr kann nicht ermittelt werden. Eines Bruders „Martin K., der Rechten Licentiat, der auß Italia wieder zu ihm gekommen“, gedenkt er in seiner „Dido“ 1566 und der „Calumnia“ 1569, derselbe lebte später zu Danzig. Ein außerordentlich fruchtbarer Schriftsteller, schrieb K., neben seiner Praxis über die verschiedenartigsten Gegenstände in deutscher und lateinischer Sprache, über Geometrie, das Notariat, das Bierbrauen, die kaiserlichen Rechte und noch viele andere Dinge, besprach auch das Brocardicon „Quilibet praesumitur vivere centum annos“, Francof. 1574, war Dichter, Uebersetzer und Herausgeber der Schriften Anderer. Als Dichter veröffentlichte er die deutsche „Tragedia von verordnung der Stende oder Regiment …“, Wittenb. 1539, die lateinische Tragödie „Dido“, Francof. 1566 (mit dem Bildnisse des Druckers Christ. Egenolph), sowie die werthvolle Liedersammlung „Gassenhawer, Reuter vnd Bergliedlein, christlich moraliter …“, Frankf. a. M. 1571, in welcher K. selbst 48 als die seinigen bezeichnet, worunter (Opel, Der 30jährige Krieg, S. 472) das prächtige „O Welt, ich muß Dich lassen“ (Wackernagel 601), welches selbst wieder nach dem Volksliede „Insbruck, ich muß Dich lassen“ (sehr oft gedruckt z. B. bei Uhland 131) gedichtet ist. Als Uebersetzer gab er heraus die Lucianische Schrift „Oratio Calumnia, das man den Affterreden nicht leichtlich glauben soll“, Frankf. 1569. Als Jurist erwarb er sich, neben der Ars notariatus, den Observationes juris in praxi passim obviantes und den Erotemata institutionum germanico-latina hauptsächlich Ruf durch sein „Feuerzeugk. Gerichtlicher Ordnunge, Proceß“ etc., Erfurt 1558, 8° (erschien bis 1601 in weiteren 11 Auflagen, später noch, 1616, 1624 von P. [274] Ferrarius Castellanus revidirt). Geschätzt wurden auch zu seiner Zeit die „Institutionen Justinian’s“, Frankf. 1569. Als Herausgabe ist sein Buch „Confessiones fidei duae, altera M. Lutheri, altera Joh. Bugenhagii“ noch heute von Werth. Ferner schrieb er einen Tractat von Injurien und einen solchen wider die Spitzbuben. Die beste Aufnahme aber bei dem größeren Publikum fand sein bereits erwähntes Buch „Fünff Bücher von d. göttl. vnd edlen Gabe, der philosophischen, hochtheuern … Kunst Bier zu brawen“, Erfurt 1575, 4°, und in der That, die Studien, welche K. seiner Zeit über die Biere gemacht hat, müssen wir als sehr achtbare bezeichnen, besonders die praktischen. Seine vielen Geschäftsreisen in Deutschland waren immer zugleich Bierreisen. Hörte er irgendwo, daß seitab ein guter Trunk verabreicht werde, so ließ er sich den Umweg nicht verdrießen und überzeugte sich persönlich, ob das Bier „vil Nutriment gebe vnd ohne Verletzung vnd Schaden des Ventriculi oder Magens getruncken werden könne“. Interessant ist dabei sein copiöses Verzeichniß der zahlreichen seltsamen Biernamen, worin sich der Witz unserer Vorfahren äußerte und deren Bedeutung nicht immer klar ist. K. führt deren 17 an: so war das Lüneburger „Benichen“ ein klein wenig gut (bene) und man konnte wenigstens den Durst damit löschen, der Lüneburger „Israel“ leitete seinen Namen von seiner Kraft her, das Magdeburger hatte den Beinamen „Filz“, das Limbacher hieß „O wie“, das Wernigeroder „Lump“, das Breslauer „Schöps“, das Angermünder „Kuhschwanz“, das Erfurter „Schlunz“, das Hallische „Puff“, das Brandenburger „Alt-Claus“ und das Leipziger „Raster“ von rastrum (Karst oder Hacke). Das Wappen. welches K. führte, findet sich in seiner lateinischen Schrift „Judicium … quid sentiat de Propositionibus … Joa. Placotomi … de ratione docendi“, Francof. 1566 (Bl. 23a) und sein symbolum war (Bl. 24a): „Im vnglück hab eins Löwen mut | Traw Gott, es wirt wol werden gut“. Daß er schließlich von der Sprichwörtersammlung des Andr. Gartner (Bd. VIII, 373) „Dicteria proverbialia“ der Herauesgeber nicht gewesen sei, sondern die Sammlung desselben blos mit einer empfehlenden Vorrede versah, habe ich bereits in Herrig’s Archiv a. a. O. S. 104–105 nachgewiesen.
Knaust: Heinrich K. (Knaustinus, Knustius, Chnustinus), Rechtsgelehrter, weltlicher Liederdichter und Schriftsteller, ein vielgewanderter und vielgewandter Mann. Biographische Notizen, die sich anderwärts sehr spärlich finden, lassen sich theilweise nur aus seinen gelegentlichen Aeußerungen in den Vorreden und Dedicationen seiner Bücher erholen; namentlich in: „Hüt Dich für auffborgen vnnd Schulden“, Frankfurt a. M. 1570, 8° und „Die Kunst bier zu brawen“, 1575, 4°. Zufolge dieser war er zu Hamburg geboren, in welchem Jahre verschweigt er- Moller, Cimbria I 301–302. Jöcher (voce Cnaustinus). Degen, Uebersetzung der Griechen II, 46; der Römer II, 122–123. Baumgarten, Nachrichten 10, 281. Veesenmeyer, Miscell. litter. Inhalts, S. 204. Thiesz, Hamburg. Gel.-Geschichte I, 356–58 (wo 36 Schriften verzeichnet sind). H. Kurz, Leitfaden zur Gesch. d. d. Litt., S. 127. Goedeke, Gr. II (im Register). Weller, Annalen, I. II. (Register). Stintzing, Gesch. d. deutsch. Rechtswiss., S. 564 ff.[2][3]
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 272. Z. 15 v. u.: Knaust gibt in dem Verzeichniß seiner Schriften, welches der 5. Auflage des „Feuerzeugk“ (Frankfurt 1572) angehängt ist, sein Geburtsjahr mit folgenden Worten an: „1. Anno Domini tricesimo nono et aetatis meae 15 aedidi Vitebergae consensu praeceptorum Latinum carmen Elegiacum de Tentatione Christi e capite Matthaei 4.“ [WS:Sinngemäß: Im Jahr neununddreißig und im Alter von fünfzehn gab ich in Wittenberg mit Einverständnis der Lehrer eine lateinische Elegie über die Versuchung Christi nach Matthäus 4 heraus.] Auf dieser Stelle beruht meine Angabe (Gesch. der deutsch. Rechtswissenschaft I, 565), daß Knaust 1524 geboren ist. [Bd. 16, S. 798]
- ↑ S. 274. Z. 16 v. u.: Das „seer schön und nützlich Spiel von der leiblichen Geburt vnseres Herrn Jesu Christi“ gab Friedländer, Berlin bei Hertz 1862 heraus, mit Einleitung. [Bd. 17, S. 796]
- ↑ S. 274. Z. 16 v. u.: Ueber Heinr. Knaust ist noch zu vgl.: Schröder, Hamb. Schriftst.-Lex. IV, 84-99. [Bd. 20, S. 747]