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ADB:Löner, Caspar

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Artikel „Löner, Caspar“ von Carl Bertheau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 152–155, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:L%C3%B6ner,_Caspar&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 00:21 Uhr UTC)
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Löner: Caspar L. oder Löhner, Zeitgenosse und Mitarbeiter der Reformatoren, wurde zu Markt Erlbach im J. 1493 geboren und besuchte vom J. 1498 an die Schule des Klosters Heilsbronn. Hier wurde der Abt Sebald Bamberger sein Lehrer und Freund. Er bezog sodann die Universität Erfurt und ging von hier mit Bamberger’s Erlaubniß und Unterstützung auch nach Wittenberg. Als sein Gönner am 9. Juli 1518 starb, fehlten ihm zur Fortsetzung seiner Studien die Mittel. Er begleitete Luther, als dieser in den letzten Tagen des September 1518 von Wittenberg nach Augsburg abreiste, bis Nürnberg, wo [153] Luther ihn mit Empfehlungsschreiben an den Abt Wenck in Heilsbronn, den Nachfolger Bamberger’s, und an den Bischof zu Würzburg, Lorenz v. Bibra († 1519), entließ. Der letztere und eine Anzahl anderer hoher Geistlichen in Würzburg nahmen sich seiner an; im J. 1520 machte ihn der Würzburger Dompropst Friedrich, Markgraf von Brandenburg († 1536), zu seinem Vicar in Nesselbach, von wo er auch zu Birkenfeld (in Unterfranken) die Frühmesse zu verrichten hatte. Während seiner vierjährigen Thätigkeit hier begann er im Sinne der Reformatoren zu wirken, wobei er auch sich des Schutzes des neuen Bischofs zu Würzburg, Konrad III. von Thüngen, erfreute. L. soll schon um diese Zeit deutschen Gottesdienst mit deutschem Kirchengesang (?) eingeführt haben. Dies mißfiel namentlich dem Abt Johann Lauterbach zu Ebrach, der Visitator von Birkenfeld war; dieser wußte es dahin zu bringen, daß L. Anfangs 1524 seine Stelle in Nesselbach aufgeben mußte. Der Dompropst Friedrich von Brandenburg machte ihn nun zu seinem Vicar bei St. Michael in Hof; und so wurde L. der Reformator dieser Stadt. Zwar stellte ihm der Bischof zu Bamberg, Weigand v. Redwitz, unter dem die Kirche zu Hof stand, hier nach; er versetzte ihn erst an die Klosterkirche, und als die Einwohner der Stadt auch hier seine Predigten aufsuchten, verwies er ihn im J. 1525 aus Hof. L. floh nach Oelsnitz, von wo ihn der Markgraf Georg auf Bitten der Höfer im J. 1529 wieder an die Michaeliskirche in Hof zurückrief. Hier führte er nun mit dem Rector Nicolaus Medler die Reformation völlig ein. Der Landeshauptmann Christoph v. Beulwitz, ein Anhänger des Bischofs von Bamberg, bereitete ihnen dabei die größten Schwierigkeiten. In dieser Noth, die für sie bald immer unerträglicher wurde, wandten sie sich brieflich an Luther mit der Frage, ob sie ausharren oder fortgehen sollten. Luther rieth ihnen in einem noch erhaltenen Briefe vom 7. Juni 1531 zu bleiben und zu tragen, bis man sie vertreiben werde. Letzteres geschah bald genug; am 13. Juli 1531 wurden sie von Beulwitz als Friedenstörer verjagt. L. floh wieder nach Oelsnitz, wo es ihm anfänglich recht schlecht ging. Hernach wurde er Stadtpfarrer und Superintendent zu Oelsnitz und führte auch hier die Reformation ein. Herzog Heinrich von Sachsen berief ihn dann gegen das Ende des Jahres 1539 an die Thomaskirche zu Leipzig, nachdem ihm dieser Theil der sächsischen Lande nach dem Tode des Herzogs Georg zugefallen war. Kurz zuvor hatte Luther ihn nach Oschatz als Prediger empfohlen (vgl. Luther’s Briefe an Jonas und Spalatin vom 29. August und 22. September 1539 und Spalatin’s Brief an Luther und Jonas vom 19. September 1539); aber damals hatte L. Oelsnitz nicht verlassen wollen. In Leipzig war L. wieder zur Durchführung der Reformation thätig; eine ihm angetragene akademische Thätigkeit lehnte er jedoch ab. Im J. 1542 kam er auf Luther’s Empfehlung nach Naumburg, wo auch Medler damals als Prediger lebte und Amsdorf am 20. Januar von Luther als Bischof eingesetzt war. Auch hier war seines Bleibens nicht lange; am 14. November 1543 wurde er namentlich auf Melanchthon’s Wunsch als Superintendent nach Nördlingen gerufen und ging noch am Ende dieses Jahres auf Zureden der Wittenberger Professoren und seines Bischofs Amsdorf dorthin ab. In Nördlingen warteten seiner schweren Kämpfe; einerseits widerstanden ihm die Anhänger der römischen Kirche, andererseits waren es Gegner von Zwingli’scher Seite, die sich in Nördlingen festgesetzt hatten. Diese brachten ihn denn auch in Streitigkeiten mit den Predigern benachbarter Städte, wie Frecht in Ulm und Musculus in Augsburg. Melanchthon, bei dem er sich Rath holte, rieth in einem Schreiben vom 1. April 1544 thunlichst Frieden zu halten und läßt durchblicken, daß nach seiner Ansicht auch L. zu scharf aufgetreten sei und die anderen, die im Wesentlichen der Lehre mit ihm einig seien, [154] durch zu großes Gewichtlegen auf gleiche Formen des Gottesdienstes unnöthig gereizt habe. Während L. nun sich mit den genannten auswärtigen Theologen ausgesöhnt zu haben scheint, dauerte der Streit in Nördlingen selbst fort und endete erst, als der Magistrat die sich ihm widersetzenden Diaconen, die zwinglisch lehrten und Luther’s Katechismus verwarfen, verabschiedete und an deren Stelle Andere, die von Wittenberg aus empfohlen wurden, berief. Nun konnte L. an die weitere Durchführung der Reformation denken; aber mitten in der Ausführung seiner Pläne starb er am 6. Januar 1546, ungefähr 53 Jahre alt. Wegen seines lauteren Wandels, seiner Gelehrsamkeit und seiner großen Verdienste um die Verbreitung der Reformation stand L. bei seinen Zeitgenossen in großem Ansehen; er kommt aber außerdem noch als Kirchenliederdichter besonders in Betracht. Es kann nämlich nach der Vorrede des Buchdruckers Matthäus Pfeilschmidt zu dem von ihm zu Hof 1608 herausgegebenen Gesangbuche nicht zweifelhaft sein, daß L. der Dichter der 20 Gesänge ist, welche sich in einem Wittenberg 1538 erschienenen Gesangbuche befinden; Pfeilschmidt sagt, L. habe diese Gesänge unter Beistand des Dr. Nicolaus Medler verfertigt, als er 1529 in Hof den deutschen Gottesdienst einrichtete, weil er sah, daß es in Luther’s erstem Gesangbüchlein an Gesängen für bestimmte Feste noch fehlte. Eine Vergleichung dieses Gesangbuches von 1538 mit dem Gesangbuche, welches Jobst Gutknecht 1527 zu Nürnberg herausgab, dessen Lieder sich dann wieder in zwei im J. 1527 zu Königsberg gedruckten Gesangbüchern befinden und von welchen 11 in niederdeutscher Sprache auch in die Rigaer Kirchendienstordnung von 1530 aufgenommen sind, zeigt nun aber deutlich, daß L. für den Verfasser aller dieser Lieder gehalten werden muß, die wahrscheinlich in dem Gutknecht’schen Gesangbuche von 1527 zuerst gedruckt sind; wenigstens ist ein früherer Druck bisher nicht bekannt. Daß Cosack diese Lieder, welche ihm in den beiden Königsberger Gesangbüchern vorlagen, für Paulus Speratus in Anspruch nahm, war ein starker Mißgriff, obschon Cosack glaubt, daß die von ihm hierfür angeführten Gründe die Autorschaft des Speratus über jeden Zweifel erheben. Außer diesen Liedern hat L. noch einige andere gedichtet, die sich seinem kleinen Katechismus (Nördlingen 1545) beigegeben finden. Wackernagel hat in sein „Deutsches Kirchenlied“ 37 von Löner’s Liedern aufgenommen; im 16. Jahrhundert haben sie theilweise weitere Verbreitung gefunden, wie z. B. die Lieder „Gott dem Vater sei Lob und dem Sohn“ und „O wie selig ist der Tod, dem der verstirbt in Gott“; heutigen Tages werden sie in Gemeindegesangbüchern wol kaum noch gefunden. – Eine Zusatzstrophe zu dem Luther’schen Liede „Wir glauben all an einen Gott“, in welchem die von Luther in der zweiten Strophe übergangenen Lehren von der Himmelfahrt Christi und seiner Wiederkunft zum Gericht ausgesprochen werden, soll nach alter Angabe gleichfalls von unserem L. verfaßt sein; doch findet sie sich in dem Gesangbuche von 1538, das hierfür citirt wird, nicht, wie denn auch das Luther’sche Lied in diesem Gesangbuche, das nur Löner’sche Lieder enthält, sich nicht vorfindet: sie könnte aber etwa in einem Gesangbuch für Hof, das L. nach einigen Angaben im J. 1529 herausgegeben zu haben scheint, in welchem sich dann sicher auch Luther’s Lieder befanden, diesem Liede hinzugefügt sein.

Das Biographische größtentheils nach Fikenscher, Gelehrtes Fürstenthum Baireut, 5. Bd., Nürnberg 1803, S. 303–316, der die Quellen seiner Mittheilungen angibt und abweichende Angaben widerlegt. Vgl. auch Rotermund zum Jöcher III, Sp. 2038 f.– Luther’s Briefe von de Wette, Bd. IV, S. 463; Bd. V, S. 203 u. 206. Burkhardt, Luther’s Briefwechsel, S. 330. Corpus Reform., Bd. V, S. 162 u. 347. – Wackernagel, Bibliographie, S. 453 u. 96. Das deutsche Kirchenlied I, S. 408, 386 u. 388; III. [155] S. 618 ff. – In: Cosack, Paulus Speratus’ Leben und Lieder, Braunschweig 1861, sind S. 268–320 24 Lieder Löner’s abgedruckt und commentirt. In: Kirchendienstordnung und Gesangbuch der Stadt Riga (vom J. 1530 u. ff.), herausgegeben von Joh. Geffcken, Hannover 1862, befinden sich 11 Lieder Löner’s in niederdeutscher Uebertragung; vgl. p. XXV f. der Vorrede. – Vgl. auch Koch, Geschichte des Kirchenlieds u. s. f., 3. Aufl., 1. Bd., S. 251 f. – Ueber die Zusatzstrophe vgl. Fischer, Kirchenliederlexikon, 2. Hälfte, S. 399 f., und die dort angeführte Literatur; außerdem: Unschuldige Nachrichten 1723, S. 191 ff. – Einen Sohn Caspar L.’s, Josua, der Superintendent in Arnstadt war, erwähnen Jöcher II, Sp. 2494, und Rotermund III, Sp. 2039.