Zum Inhalt springen

ADB:Müllner, Johannes

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Müllner, Johannes“ von Ernst Mummenhoff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 704–710, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:M%C3%BCllner,_Johannes&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 10:24 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 22 (1885), S. 704–710 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Johannes Müllner in Wikidata
GND-Nummer 137953321
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|22|704|710|Müllner, Johannes|Ernst Mummenhoff|ADB:Müllner, Johannes}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=137953321}}    

Müllner: Johannes M., Nürnberger Rathschreiber und Historiograph, geb. am 1. April 1565 zu Nürnberg, † daselbst am 15. August 1634, Sohn des gleichnamigen Nürnberger Geistlichen, der zuletzt die Stelle eines Schaffers bei St. Sebald bekleidete, wurde schon früh von seinem Vater zu den Studien angehalten, besuchte später die Universitäten Altdorf, Heidelberg und Ingolstadt, um Philosophie und Jurisprudenz zu studiren. Wie er selbst einmal bemerkt, zog ihn eine besondere Neigung zum Studium der Geschichte hin. Im J. 1588 bezog er, angelockt durch den Ruf des damals von Leyden nach Altdorf gekommenen Rechtslehrers Hugo Donellus, zum zweiten Male diese Universität und hörte auch den berühmten Hubert Giphanius. Er gehörte dann zu der Zahl jener Studenten, die letzterem 1590 nach Ingolstadt folgten. 1592 bot er dem Nürnberger Rath seine Dienste an, der ihn im Juni dieses Jahres auf zwei Jahre als syndicus supernumerarius anstellte. Eine Berufung an den kurpfälzischen Hof zu Amberg, an den er von befreundeter Seite empfohlen war, hätte, wenn er ihr gefolgt, seinem ganzen Leben und Wirken eine andere Richtung gegeben: am Tage nämlich, als er in seinem Amte bestätigt worden, reiste ein kurpfälzischer Rath durch Nürnberg, welcher den Auftrag hatte, mit ihm wegen Anstellung als Secretär der pfälzischen Regierung zu verhandeln. Da er dem Rath bereits Pflicht geleistet, so mußte er, wie er sich ausdrückt, „die angetragene Gelegenheit aus Handen lassen und Gott befehlen …, der Zuversicht, daß solches nicht ohne seinen Rath und sonderbare Schickung also geschehen und vielleicht zu seiner Wohlfahrt in andere Weg gereichen würde, wie der eventus hernach bezeuget.“ Nachdem er sechs Jahre lang der Stadt als Syndicus gedient, wurde ihm von dem Deputirten zur Kanzlei, Anton Geuder, 1598 die Kanzleiregistratorstelle angetragen, welche er im Mai dieses Jahres antrat. Schon zwei Monate später wurde er auf Absterben des M. Johann Preu zum Kanzlisten und am 15. November 1602 zum jüngeren Rathschreiber befördert, 1603 kam er in den größeren Rath und rückte am 1. August in die durch den Tod des Christoph Girschner erledigte Stelle des älteren Rathschreibers vor, in welcher er bis zu seinem Tode thätig war.

M. gebührt das bleibende Verdienst, die Geschichte seiner Vaterstadt auf urkundliche Basis gegründet zu haben. Den ersten Anstoß zur Abfassung seiner damals berühmten und heute noch immer geschätzten Annalen gab der gänzliche Mangel eines nur irgendwie zuverlässigen Werkes über Nürnberger Geschichte. Die Chroniken, die er vorfand, konnten unmöglich den höheren Anschauungen, die er an eine geschichtliche Darlegung zu stellen gelernt hatte, auch nur im entferntesten genügen. So reich sie an Zahl, die um die Mitte des 16. Jahrhunderts durch immer neue Machwerke ins Ungemessene anschwoll, ebenso arm und unbedeutend war ihr geschichtlicher Werth. Für die ältere Zeit auf der Tradition und weiterhin hauptsächlich auf Meisterlin’s bekannter Exaratio rerum gestarum civitatis Neurobergensium vom Jahre 1488 sich aufbauend, verschmähten sie es nicht, die Lücken und Mängel in ihrer Darstellung durch willkürliche Erdichtungen und passende Ausschmückungen zu ersetzen und zu verdecken. Es ist nicht uninteressant, Müllner’s Urtheil über Sigmund Meisterlin zu vernehmen. Er spricht sich dahin aus, daß Meisterlin von den Geschichtsschreibern vor ihm und von den alten Klosterchronisten nur den geringeren Theil gelesen, da er [705] „sonsten sein historisches Traktätlein ohne Zweifel etwas locupletius und ausführlicher“ gemacht haben würde. Die deutsche Bearbeitung aber, die er in irriger Weise dem Kirchenmeister bei St. Sebald, Schreier und dessen Schwager Friedrich Kammermeister zuschreibt, bezeichnet er als etwas „übel und unverständlich“ abgefaßt. Von der Fortsetzung dieses Werkes, die von diesen beiden bis auf ihre Zeit und dann noch weiter von Anderen unternommen worden sei, hätte er gewünscht, daß sie entweder mit gutem Grund und mit Verständniß durchgeführt, oder lieber ganz unterblieben wäre. So aber stütze sie sich auf ungenügende Berichte, und die Verfasser hätten oftmals selbst nicht verstanden, was sie geschrieben. Noch mehr aber beklagt er die späteren schändlichen Verunstaltungen und die Aufnahme von Dingen, die es mehr zu einem Pasquill als einem unparteiischen Geschichtswerke gestempelt, weshalb sich der Rath sogar veranlaßt gesehen, solche Schmähschriften bei den Bürgern, wo er sie gefunden, zu confisciren. Zunächst dachte M. nun durch Correcturen, Ausscheidung des Ungereimten, Ergänzung der Lücken durch wohlbegründete Darlegungen noch etwas erreichen zu können, kam aber bald zu der Einsicht, daß er so nur ein Flickwerk zu Stande bringen werde. So wurde der Gedanke eines vollständig neuen Annalenwerkes in ihm lebendig. Unter seinen Händen verbreiterte sich die Arbeit zu größerem Umfange, als er sie anfangs geplant hatte: ungern ließ er bei Seite, was er für die Herleitung der städtischen Gerechtsame und für die Befriedigung des wißbegierigen Lesers als nothwendig und geeignet erachtete. Für die ältere Zeit fußte er auf den Geschichtsschreibern und Chronisten des Mittelalters, deren Angaben er mit Umsicht, Verständniß und auch nicht ohne kritischen Sinn zu verwerthen weiß. Er unterläßt es nicht, wo ihm Zweifel an der Richtigkeit der Quellenangaben aufstoßen, darauf hinzuweisen und Stellung zu nehmen, er vergißt es nicht, die benutzten Werke namhaft zu machen und nur das, was er aus unverwerflichen Urkunden oder aus dem Stadtarchiv geschöpft hat, setzt er für beständig und gewiß. So glaubt er selbst, ohne ruhmredig zu sein, die Zuversicht hegen zu dürfen, daß von der Stadt Nürnberg Herkommen und Gerechtsamen nie so viel und mit besserem Grund in ein corpus zusammengetragen sei als in seinen Annalen, und daß Jemand, der von dem Herkommen, den Freiheiten, Gewohnheiten und Zugehörungen der Stadt durchaus keine Wissenschaft besäße, in wenig Wochen mehr Berichts daraus schöpfen könne, als er sonst, selbst wenn er dem Stadtregiment beständig beigewohnt hätte, durch „tägliche Erfahrung und Experienz“ in einigen Jahren würde erreichen können.

Was den Annalen Müllner’s ihre große Bedeutung gab, war der Umstand, daß sie auf archivalischen Studien beruhten. In seiner amtlichen Stellung fand er reichliche Gelegenheit, die damals noch unversehrten Schätze des Rathsarchivs während der 25 Jahre, die ihn die Bearbeitung seiner Annalen beschäftigte, zu heben. Die dort niedergelegten Urkunden und Acten, die alten Ordnungen und Gesetze, die Rathsbücher und Rathsmanualien, die Stadtrechnungen und sonstigen Aufzeichnungen hat er für sein ausgedehntes Werk nutzbar machen können, dem selbst seine Gegner die Anerkennung seines Werthes nicht versagen konnten. So sind die „Annalen der löblichen weitberühmten Reichsvesten und Stadt Nürnberg“ entstanden, die die Geschichte der Reichsstadt von den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1600 behandeln. Am 22. Octbr. 1623 konnte M. die auf Amtskosten gefertigte officielle Abschrift, 4 mächtige Folianten mit sauber gemalten Karten und Wappen illustrirt, an den Rath übergeben. Müllner’s Annalen nehmen unter den historischen Werken seiner Zeit eine hervorragende, wenn nicht die erste Stelle ein. Wie bereits angedeutet, waren sie ein durchaus selbständiges Werk, das von dem Einflusse der sonstigen historiographischen Erzeugnisse fast unberührt [706] geblieben war. Auf Quellen gegründet und die historische Litteratur der Zeit mit Umsicht benützend bekunden sie durchgehends die ausgebreiteten Kenntnisse, den praktischen Sinn und die kritische Methode des Verfassers, durch die er so vortheilhaft von der Schar zeitgenössischer Chronisten absticht und die ihn lehrt, mit hergebrachten Fabeln und Fictionen auf Grund eingehendster Forschung zu brechen und aufzuräumen. Andererseits ist von competenter Seite mit Grund darauf hingewiesen worden, daß den Annalen „die genauere Kenntniß des Mittelalters, die schärfere Unterscheidung der benützten Quellen nach dem Maß ihrer Glaubwürdigkeit, die rücksichtslosere Beseitigung der aus den gemeinen Chroniken geschöpften Ueberlieferung“ fehle. Aber dieses Urtheil verliert ein gutes Theil seiner Härte durch den einschränkenden Beisatz, daß M. auch hierin viel weiter gegangen ist „als die meisten seiner Nachfolger“, daß diese Erfordernisse, die erst die fortgeschrittene moderne Wissenschaft uns als Gemeingut erworben, überhaupt der Zeit des Verfassers abgehen. Und aus seiner Zeit und nicht etwa nach dem Maßstab, den die moderne Kritik anzulegen berechtigt ist, will der Verfasser der Nürnberger Annalen beurtheilt sein, der zudem jener Vorarbeiten, Hülfsmittel und Vorbilder entbehrte, die überall dem modernen Darsteller zur Seite stehen und es ihm oft schwer machen, vom richtigen Wege abzuweichen. Es wird daher den Werth der Annalen nur wenig beeinträchtigen, wenn kleinere Mängel und Verstöße in denselben nachgewiesen werden können. Ueberschätzte man einerseits ihre Bedeutung, wenn man alle Nürnbergische Geschichte als auf ihnen beruhend, wenn man sie für die Grundlage jeder geschichtlichen Arbeit über Nürnberg erklärte, sei es über das Ganze oder über Einzelnes: so unterschätzte man sie andererseits ebensosehr, indem man ihrem Verfasser wegen kleinerer Irrthümer und Verstöße, wegen des Zuviel oder Zuwenig, wegen des stark ausgesprochenen protestantischen Standpunktes am Zeuge zu flicken für nöthig hielt. Solchen Angriffen gegenüber verlohnt es, M. selbst als Anwalt sprechen zu lassen. Er bittet in den Schlußbemerkungen zu seinen Annalen, man möge sie mit Wohlwollen beurtheilen und im Fall zu wenig oder zu viel geschehen, oder etwas übergangen wäre, das hätte berücksichtigt werden sollen, so möge man ihm das nicht zum ärgsten ausdeuten, sondern günstig bedenken, daß in solchen Werken zu keiner Perfection zu gelangen und daß der Sache Genüge geschehen, wenn das Nöthigste, soweit es erreichbar, in entsprechender Weise ausgeführt worden. Er erinnert daran, welche Zeit und Mühe das Lesen und kritische Vergleichen der vielen Autoren, das Studium weitläufiger Schriften und verstümmelter Acten erfordere, um nur einen kurzen und endgiltigen Bericht daraus entnehmen zu können. Und diesen habe er später häufig noch ergänzen oder kürzen, oft gar zurückziehen oder umarbeiten „und in einen neuen Model gießen müssen“. Diese Schwierigkeiten aber würden ihn zu Zeiten veranlaßt haben, von seinem Werke, an dem er neben seinen Amtsgeschäften über 25 Jahre gearbeitet, abzustehen, wenn ihn nicht wieder „amor patriae et studium cognoscendae antiquitatis“ zur Fortsetzung angeeifert hätten. Er wird es Jedem Dank wissen, der in Zukunft sein Werk verbessern und ergänzen wird und bittet Jeden, der Nachwelt die Ergebnisse seiner Forschungen nicht zu mißgönnen, zumal es sein eigenes Bestreben gewesen, „fidem historicam zu prästiren“ und sich bei seinem „Vaterland eine geringe Gedechtnuß zu hinterlassen“. – Obschon die Annalen Müllner’s ihrem Namen entsprechend im allgemeinen in der Jahresfolge voranschreiten, so ist doch bei der Behandlung von Verhältnissen und Einrichtungen, die ihrer Natur nach nur eine zusammenhangende Entwicklung vertragen, die rein annalistische Folge durch längere Excurse unterbrochen. Als solche Excurse haben zu gelten die Abhandlung über die Ankunft der Franken, der Bisthümer Würzburg, Eichstädt, Regensburg, Bamberg, [707] über die Kirchen und Klöster in der Stadt, über den Ursprung der Reichsvogtei in Nürnberg, über das Burggrafenthum und die Burghuten der Reichsveste, über die Topographie des Nürnberger Gebietes u. s. f., Ausführungen, die jetzt allerdings in vielen Theilen als veraltet zu bezeichnen sind. Gewissermaßen als selbständige Excurse stellen sich die Relationen dar, die M. nach Abschluß der Annalen verfaßte, Deductionen vorwiegend staatsrechtlichen Charakters, die den Besitzstand und die Gerechtsame der Stadt gegen äußere Ansprüche, namentlich gegenüber denen des benachbarten Markgrafenthums vertheidigen und sicherstellen sollten.

An die Bearbeitung der Relationen ging M. in Folge besonderen Auftrags des Aelterencollegiums. In dem Verlaß vom 26. Nov. 1624 beschloß dasselbe, von M. eine Erklärung zu verlangen, ob er sich getraue mit Zuziehung des Dr. Richter und des Losungsschreibers Elias Oelhafen aus den Annalen einen kurzen aber genügenden Extract oder Compendium einzig und allein über die bedeutsamsten Regierungsangelegenheiten zu ziehen und diesen durch die Urkunden der Losungsstube zu erhärten, damit man sich dieses Compendiums wie eines Spiegels und kurzen Begriffs der Stadt Anfang, Ehre, Würde und Aufnahme, der merklichen Aenderung ihrer Regalien, Privilegien, Herrlichkeiten, Rechte und Gewohnheiten … in der Regierung der Stadt in Friedens- und Kriegszeiten zu gemeinem Nutzen und der Bürgerschaft Ehre wohl bedienen möge. M. ging unverzüglich an die Arbeit und vollendete bis zum J. 1628 21 Relationen, in denen er übrigens die Gerechtsame der Stadt viel ausführlicher als in den Annalen behandelte. Der Rechtsconsulent Dr. Richter aber, dem M. sie zunächst zum Lesen und Revidiren gab, machte, wie M. bemerkt, nur an manchen Stellen kurze Erinnerungen und ließ sie sich sonst wohlgefallen. M. bezeichnet sie insgemein als „Relatio und Deductio der löblichen Reichsstadt Nürnberg vor alters erlangten vnd seithero continuirlich hergebrachten vnd vermehrten vornembsten Recht und Gerechtigkeiten, zu was Stand dieselbe heutigen Tags begriffen“. Im Einzelnen behandeln sie folgende Materien: Die Nürnberger Reichsveste und die mit derselben verbundene Reichsvogtei, das Burggrafenthum, das Landgericht des Burggrafenthums, das Schultheißenamt, die Wälder, den Wildbann, das Geleite, den Zoll, die Münzgerechtigkeit, der Stadt Reichsunmittelbarkeit, das Stadtregiment und Rathhaus, die Befreiung von fremden Gerichten, das Privileg der Verfolgung schädlicher Leute, das Oeffnungsrecht bei den Landhäusern im Nürnbergischen Gebiet und an anderen Orten, die Steuergerechtigkeit, die Juden und deren Austreibung, die Reichslehen, die böhmischen Pfandschillinge und Lehenschaften, das alte Spital und deutsche Haus, die Religionsänderung, der Stadt Bündnisse. Dazu kam noch nachträglich (nach 1629) die Relation, „wann vnd mit was gelegenheit der kayserliche Ornat vnd Reichskleinodien auch das daran gehangte heilthumb in die Stadt Nürnberg gebracht vnd in des raths verwahrung auf ewig befohlen worden“, die in der anfangs 1634 von M. übergebenen officiellen Abschrift noch enthalten ist. Wie man sieht, sind die Ansätze meist schon in den Annalen enthalten, zuweilen sgoar in ziemlich ausgedehnter Gestalt, wie bei den Ausführungen über die Reichsvogtei, das Stadtregiment und alte Rathhaus, die Deutschherren. Alle diese auf urkundlicher Grundlage beruhenden und für jene Zeit hochbedeutsamen Erörterungen sollen in erster Linie dem Zwecke dienen, den Rechtsbeiständen der Stadt bei Handhabung ihrer Rechte und Gerechtigkeiten als Information zur Seite zu stehen. Diese Dinge, bemerkt M., seien aus den gemeinen Rechtsbüchern nicht zu erlernen und so sei leicht einzusehen, daß die von fremden Orten berufenen Consulenten der Stadt mit Nutzen nicht würden dienen können, wenn sie nicht zuvor über Herkommen und Gerechtsame derselben genugsame Wissenschaft erlangt hätten. Und diese nothwendigen Kenntnisse würden sie sich aus [708] seinem Werke in wenig Monaten oder Wochen aneignen können, wozu „sie sonst durch lange Experienz und in ziemlicher Zeit nicht würden gelangen können“ – Die Relationen galten nachmals, wie mit Recht bemerkt worden, „ebenso als endgültiger Codex des Nürnbergischen Staatsrechts, wie jene Annalen als authentische Geschichte der Stadt gegolten haben“. Was das M. vom Rath ausgezahlte Honorar angeht, so hatte er nach einem Schuldbrief des letzteren bis zum Jahr 1629 „wegen seiner verfertigten Annalium daraus gemachten Compendii und etlicher Relationen in gemeiner Stadt nutzbaren Regimentsachen“ nach und nach 1000 Gulden erhalten, die mit 5procentiger Verzinsung auf der Losungstube angelegt waren. Zu den Relationen findet man bisweilen auch den „Discurs, ob Georg Rixner’s, gewesenen bayrischen Herolds, teutsches Thurnier-Buch pro scripto authentico zu halten und wie weit demselben Glauben zuzustellen sei“, gerechnet, den indeß M. selbst nicht den Relationen zugezählt hat. Rixner’s Turnierbuch giebt eine genaue Beschreibung von 37 Turnieren, die nach ihm von dem ersten angeblich unter König Heinrich I. zu Magdeburg bis zu jenem im Jahre 1457 zu Worms gehaltenen, sollen stattgefunden haben. Rixner stellt im Eingang des im J. 1580 zum ersten Mal in Simmern aufgelegten Buches die Behauptung auf, er habe das Original mit Hülfe des einstigen Besitzers, des Magdeburger Stiftsvicars Joh. Kirchberger, an den es aus dem Nachlaß des Erzbischof Johannes von Magdeburg, eines geborenen bairischen Herzogs, gekommen aus dem Niederdeutschen ins Hochdeutsche übertragen. Auch Rixner’s Wunsch, es außer ihm Niemand mehr anzuvertrauen, habe Kirchberger entsprochen, indem er es vor seinen Augen dem Feuer übergeben. Das Turnierbuch G. Rixner’s hat schon bald erhebliche Zweifel und begründeten Verdacht erregt. Spangenberg in seiner Mansfeldischen Chronik, der bairische Geschichtsschreiber Wig. Hund, der schweizerische Chronist Joh. Stumpf, weiterhin Goldast, hatten bereits auf seinen höchst verdächtigen Charakter hingewiesen. Da es in dem sog. großen Fraischproceß zwischen Nürnberg und Brandenburg wiederholt angezogen worden, so empfand M. das Bedürfniß, es auf seinen wahren Werth in seinen einzelnen Angaben zu prüfen, nachdem er den Nachweis seiner Unglaubwürdigkeit in den Annalen schon in Kürze geführt hatte. Mit eingehender Sachkenntniß und schonungsloser Kritik legt er die Grundlosigkeit und Unwahrscheinlichkeit der Rixner’schen Angaben bloß, entlarvt sie als Erdichtung oder erweist die Entstellung historischer Thatsachen, er bemerkt die Anticipation adliger Geschlechter oder doch ihres Grades, sowie die Aufführung längst erloschener als noch blühend, von bürgerlichen als adelig u. s. f. Kurz er läßt keinen Zweifel bestehen, daß in dem älteren Theile des Turnierbuchs eine grobe Fälschung vorliegt, die auch die späteren Angaben im höchsten Grade verdächtigt. Insbesondere das angeblich unter Kaiser Heinrich VI. im Jahre 1198 (!) zu Nürnberg abgehaltene Turnier und die Begleitung des Kaisers nach Donauwörth durch 40 Nürnbergische Geschlechter mit 400 Pferden offenbaren sich als Erdichtungen unzweideutigster Art. Das ganze Werk aber scheint der Absicht entsprungen zu sein, dem Adel durch Hinaufrücken seines Ursprungs oder vorzeitige Beilegung eines höheren Grades zu schmeicheln oder, um mit M. zu sprechen, zu „hofieren“, ihm „den Fuchsschwanz zu streichen“ oder „den Fuchsschwanz zu verkaufen“. - Hier wie in den vorgenannten Werken tritt Müllner’s Findigkeit und Stoffbeherrschung, sein Ernst und seine Ausdauer in der Erforschung, sein kritischer Sinn in der Behandlung in unzweifelhafter Weise zu Tage. Wie 100 Jahre früher der bahnbrechende Aventin, wie der mit M. gleichzeitige Speierer College und Chronist Christoph Lehmann hat er der gewohnheitsgemäßen fabulirenden und gedankenlosen Geschichtsauffassung und Darstellung ein auf selbständiger und vernünftiger Grundlage beruhendes Werk entgegengesetzt. [709] Freilich – das darf nicht übersehen werden – hat sich seine Kritik noch nicht zur Höhe eines von der Zeit völlig unabhängigen Standpunktes durchringen können, getraute sie sich nicht überall, die Axt an die Wurzel zu legen, die letzten Consequenzen zu ziehen. Dabei ist seine Darstellung naiv, breit und umständlich, zuweilen unbeholfen, wie die Anlage selbst. Und doch findet sich unter Müllner’s Nachfolgern Keiner der ihn erreicht, geschweige denn übertroffen hätte. Nach wie vor bewegte sich die Nürnberger Geschichtschreibung in den alten, ausgefahrenen Geleisen. Ohne tiefere Auffassung und ohne weiteren Ausblick übersieht sie auch in nächster Nähe das Wichtige und Entscheidende, um dafür bei dem Auffallenden, dem Curiosen zu verweilen, haftet an der Oberfläche, ohne die bewegenden und treibenden Kräfte zu erkennen. Daß Müllner’s Thätigkeit auf die folgende Zeit ohne irgend welchen Einfluß blieb, lag allerdings darin begründet, daß das Annalenwerk, das der Rath einzig im Interesse der Stadt und zur Nutzung ihres Rechts- und Besitzstandes geschrieben erachtete, der Oeffentlichkeit so gut wie verschlossen blieb. Verlangte doch der Rath durch Erlaß vom 26. Novbr. 1684[WS 1] vom Verfasser Auskunft, wie weit sein Werk überhaupt gediehen, wer es gelesen und Abschrift davon genommen, wer die Schreiber gewesen, die es ingrossirt hätten. Allen diesen Personen sollen Copien und Concepte abgefordert und diese in der Losungstube deponirt werden, „damit solche Annales weiter nicht auskommen, dieweil viel darinnen begriffen, so zu gemeiner Statt und des Autors Schaden von Mißgünstigen leichtlich könnte mißbraucht werden“. Die letztere Anordnung wird dann durch Beschluß vom 4. April 1629 dahin erweitert, daß die 4 mundirten Bände des Annalenwerkes selbst in der Losungsstube aufzubewahren und ohne Erlaubniß der Losunger und ohne Schuldschein nicht auszufolgen seien, „damit solche nicht zuviel auskommen, wie leider allbereit geschehen, daher gemeiner statt allerlei vngelegenheit leichtlich zuwachsen könte“. Nicht anders wurde es mit den Relationen gehalten, die durch einen eigens dazu verpflichteten Schreiber mundirt worden waren. Die Historiker gegen Ende des 18. Jahrhunderts haben dann fast ausnahmslos mehr oder weniger von Müllner’s inhaltreichem Annalenwerke gezehrt; wie ja auch Abschriften davon immer häufiger wurden. Man veröffentlichte es in einzelnen Partien und kleineren Auszügen. Selbst noch in den 30er Jahren unseres Jahrhunderts konnte zweimal der allerdings bald wieder aufgegebene Versuch einer auszüglichen oder gar vollständigen Veröffentlichung der Annalen ins Leben treten. Man erblickte eben in ihnen in Ueberschätzung ihres Werthes das grundlegende Werk, auf das alle Nürnberger Geschichtsforschung zurückzugehen habe, während es doch nichts anderes ist, als die erste auf heute noch zum allergrößten Theil zugänglichen Quellen beruhende und in manchen Partien gänzlich veraltete Bearbeitung der Nürnberger Geschichte. –

Müllner’s Annalen und Relationen in officieller Abschrift im k. Kreisarchiv Nürnberg, erstere in 4, letztere in 3 Folianten.

Lebenslauff Herrn J. Müllner’s, Rathschreibers, wie er von ihm selbsten beschrieben worden. Abschrift von der Hand des vormaligen Stadtarchivars und Rectors Dr. Wolfgang Lochner. Danach ist das bei Will angegebene Jahr 1565, das auch anderweitig bestätigt wird, festzuhalten, nicht 1563, das man bei Siebenkees und dann allgemein findet. Was den Namen anbetrifft, so ist Müllner, wie sich der Verfasser der Annalen stets selbst nennt, zu schreiben, nicht Müller, wie er in den Aemterbüchern und sonst genannt wird. Als Geburtsort giebt M. selbst Nürnberg an, während M. M. Mayer in der Vorrede zu den von ihm herausgegebenen Annalen Lichtenau anführt, was freilich [710] mit der Thatsache, daß der Vater erst 1565 von Lichtenau nach Nürnberg versetzt wurde, besser stimmen würde.

Siebenkees, Materialien etc., Bd. 1. – Jöcher, Adelung und Rotermund. – Will und Nopitsch, Nürnbergisches Gelehrtenlexikon. – G. W. Lochner, Nürnberger Jahrbücher (bis 1313), Nürnberg 1834. 1835. – Derselbe, Die Reformationsgeschichte der Reichsstadt Nürnberg, Nürnberg 1845. – Derselbe, Der Rathschreiber Joh. Müllner und seine Annalen in den Hist.-politischen Blättern, Bd. 74. – (Mor. Max. Mayer) Joh. Müllner’s Rathschreibers Annalen etc., 1. Theil von der ältesten Zeit bis zum Jahre 1350 (nur bis zum Jahre 1313 gediehen), Nürnberg 1836. Städtechroniken Bd. 1. Einleitung.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Jahreszahl 1684 offenbar falsch, muss wohl 1628 sein.