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ADB:Pauli, Karl

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Artikel „Pauli, Karl Wilhelm“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 262–266, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pauli,_Karl&oldid=- (Version vom 16. November 2024, 14:49 Uhr UTC)
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Pauli: Karl Wilhelm P., geb. am 18. Dec. 1792 zu Lübeck, † daselbst am 18. März 1879, stammte aus einer Familie, die zu Altena in Westfalen ansässig, seit Anfang des 18. Jahrhunderts nach Lübeck übergesiedelt war. Mehr als der durch seine Reisen und Geschäfte in Anspruch genommene Vater Adrian Wilhelm P., der Kaufmann in Lübeck war, übte die Mutter Einfluß auf die Entwicklung des Sohnes aus. Magdalena Poel, aus einer ursprünglich holländischen Familie, die durch drei Generationen in Rußland gelebt und dort erhebliches Vermögen erworben hatte, war die Schwester Peter Poels, der sich seit 1789 in Altona niedergelassen und die Herausgabe des Altonaer Mercurs übernommen hatte. Durch litterarische und verwandtschaftliche Beziehungen des Bruders war auch die Schwester mit den geistig hervorragendsten Kreisen der Hamburger Gesellschaft, den Büsch, Reimarus, Sieveking, Voghet vertraut geworden, und als die Eltern eine Zeitlang in Altona ihren Wohnsitz nahmen, trat frühzeitig eine Reihe bedeutender Menschen in den Gesichtskreis des jungen P. Den ersten Unterricht genoß er in der Pension des Abbé Guiot zu Altona, später besuchte er die Prima des dortigen Gymnasiums, das er mit dem zu Bückeburg vertauschte, als die Familie 1808 dahin übersiedelte. Ostern 1811 verließ er die Schule, um in Tübingen Jurisprudenz zu studieren, nachdem er sich zuvor über die Wahl dieses Berufs guten Rath bei Karl Sieveking, der damals als Privatsecretär des Grafen Reinhard in Cassel fungirte, geholt hatte. Die beiden in Tübingen verlebten Jahre bildeten den Glanzpunkt seiner Jugend. Tübingen nannte er seine geistige Heimath und im späteren Lebensalter hat er wohl daran gedacht, sich dorthin zurückzuziehen. So eifrig er auch seinen Berufsstudien obgelegen hatte, was ihm Tübingen für immer werth machte, war die Erinnerung an die Genossen, mit denen er ein von Poesie, Liebe und Freundschaft bewegtes Leben geführt hatte. Vorzugsweise waren es Süddeutsche, vor allem Gustav Schwab, in dessen elterlichem Hause er ein gern gesehener Gast war, der Jurist A. Köstlin, der Theologe Osiander, August Pauly, August Mayer, der eine früh durch Krankheit hinweggerafft, „entrückt der andere unter Eis und Erz“, wie Gustav Schwab dem im Feldzuge des Winters 1812 umgekommenen Freunde nachsang, bildeten einen Kreis, dem Uhland, Karl Mayer, der Bruder Augusts, und andere Aeltere noch nahe standen. Als P. Ostern 1813 nach Bückeburg zu Fuß heimkehrte, war er entschlossen, mit den Waffen in der Hand die vaterländische Gesinnung zu bethätigen, welche eine hochgemuthe Jugend auch in den rheinbündischen Staaten gehegt und gepflegt hatte. Ein Empfehlungsschreiben der Gräfin Wilhelmine von Schaumburg-Lippe an den Grafen Walmoden-Gimborn, der an der Elbe commandirte, verschaffte ihm zwar Aufnahme in das Corps erst als Sergeant, nachher als Officier, aber die [263] Thätigkeit blieb eine sehr unbefriedigende. Anstatt ruhmvoller Kämpfe wurde ihm nichts zu Theil als müssiges Umherziehen in den mecklenburgischen Tannenwüsten und eine dreimonatliche Belagerung der Festung Glückstadt. Im Frühjahr 1814 heimgekehrt, beschäftigte er sich mit mancherlei poetischen und litterarischen Plänen; ein in dieser Zeit verfaßtes Gedicht: „das Lied vom alten Helden“ nahm Görres in den Rheinischen Merkur auf, von wo es irrthümlich als von Max von Schenkendorf herrührend in dessen sämmtliche Gedichte (erste Ausg., Berlin 1837, S. 271) übergegangen ist. Im Herbst 1814 nahm P. seine Studien wieder auf und wurde am 23. October 1814 in Göttingen immatriculirt, wo er bis zu seiner Promotion verweilte. Auch diese Zeit verlebte er im Umgange mit ausgezeichneten jungen Männern, wie Bethmann-Hollweg, Bodelschwingh, Hassenpflug, A. v. Harthausen, Christ. Aug. Brandis. Er hat wohl diese Zeit als rein praktische der in Tübingen verlebten gegenüber gestellt; aber sie ist doch nicht blos in ein gründliches Studium des Jus aufgegangen. Er spielte fleißig Violine, unterhielt gesellschaftliche Beziehungen zu Heise, dem Hause der Frau von Rodde geb. Schlözer, vertiefte sich in die in Aufnahme kommenden und in Göttingen durch Benecke so ausgezeichnet vertretenen altdeutschen Studien und verfolgte die Politik mit regstem Interesse, wenn auch bald mit steigendem Unwillen über die Enttäuschungen der Zeit. Am 18. October 1815 litt es ihn nicht in den engen Mauern Göttingens; das Nibelungenlied in der Tasche, wanderte er nach Eisenach, um in der Stadt die Russen und bei dem Freudenfeuer auf der Höhe Landsleute zu finden, die im scharfen Ostwind froren und „ein freies Leben führen wir“ sangen. So haushälterisch er mit seiner Zeit umgehen mußte, die Lectüre der Schrift des Staatsraths von Dabelow über die Bedeutung des Art. 13 der Bundesacte erregte ihn dermaßen, daß er an den in Göttingen weilenden Verfasser einen derben, bald allgemein verbreiteten Brief richtete und damit eine Reihe studentischer Demonstrationen einleitete, wofür er noch in den letzten Wochen seiner Studentenzeit mit der Waffe in der Hand einzustehen hatte. Nachdem er am 9. März 1816 das Examen bestanden hatte und am 13. April promovirt worden war, begab sich P. nach Lübeck, um sich als Rechtsanwalt niederzulassen, wohl zugleich in der Hoffnung, in den öffentlichen Aemtern Verwendung zu finden, zu denen den Reformirten in Lübeck erst die Bundesacte Zugang verschafft hatte. Die Advocatenthätigkeit sagte P. auf die Dauer wenig zu, und so nahm er mit Freuden den Antrag des Senats an, Secretär des mit dem 13. November 1820 ins Leben tretenden gemeinschaftlichen Oberappellationsgerichts der vier freien Städte zu werden. Diese Stelle hat er bis 1843 bekleidet. Er kam dadurch in die nächsten dienstlichen Beziehungen zu so ausgezeichneten Männern wie dem Präsidenten Heise, den Räthen Hach und Cropp, nahm an allen Berathungen eines so hervorragenden Collegiums, wie dies Gericht war, Theil und hatte doch genug freie Zeit übrig, um sich der fruchtbarsten litterarischen Thätigkeit zu widmen. Die früheste juristische Arbeit Pauli’s, die an die Oeffentlichkeit getreten ist, behandelte ein processualisches Thema, das Princip der sog. sententiae duae conformes. Obschon einer praktischen Frage des Hamburgischen Rechts geltend, war die Untersuchung doch von so allgemein wissenschaftlichen Gesichtspunkten geführt, daß ihr Heise und Cropp in ihrer classischen Sammlung juristischer Abhandlungen (Bd. II, 1830, S. 183 ff.) einen Platz einräumten. Erst nach weitern zehn Jahren wurden die Arbeiten Pauli’s bekannt, die ihm seine eigenthümliche Stellung in der rechtswissenschaftlichen Litteratur verschaffen sollten. Die Wiedergeburt des Vaterlandes hatte den Sinn für ein deutsches Leben und Streben erweckt und das Fehlschlagen der patriotischen Hoffnungen diesen Sinn nur noch verstärkt und mehr nach Innen gerichtet. Wo hätte er bessere Nahrung [264] finden können, als in dem altehrwürdigen Lübeck mit seinem reichen Schatz historischer und künstlerischer Erinnerungen? P., der seit seiner Uebersiedelung sich mit der Geschichte und dem Recht der Vaterstadt eifrig zu beschäftigen begonnen, stand auch nicht allein mit solchen Studien. Die patriotische Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Thätigkeit, zu Ende des vorigen Jahrhunderts begründet und Mitglieder aller Stände umfassend, nahm sich auch dieser Bestrebungen an, und schon früh hielt ihr P., 1817 zu ihrem Secretär erwählt, Vorträge aus der heimathlichen Geschichte. Mitglieder des Oberappellationsgerichts wie der städtischen Behörden erforschten und sammelten die Denkmäler der lübischen Geschichte und des lübischen Rechts und wurden durch manch schönen Fund belohnt. Keiner der geringsten war der, welcher P. gelang. Die alten Ober- und Nieder-Stadtbücher Lübecks, vom Ende des 13. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart reichend und Urkunden über die ganze Fülle verschiedenartigster Rechtsgeschäfte, welche vor den städtischen Behörden vorgenommen waren. enthaltend, waren seit längerer Zeit verschwunden. Im J. 1834 fand P. sie nicht nur wieder auf, er verstand auch die Kunst, diesen todten Zeugen wieder zum Leben zu verhelfen, die Rechtssätze, deren Existenz oder deren Anwendung sie erschlossen, mit denen der Gesetzbücher in Verbindung zu bringen und alle Seiten des geschichtlichen Lebens zu ihrer Erklärung heranzuziehen. Das Resultat dieser Studien liegt in den beiden Hauptwerken Pauli’s vor, die auf gleichem Boden erwachsen, nach gleicher Methode gearbeitet, doch in ihrer äußeren Erscheinung sehr verschieden sind. Das eine: „Abhandlungen aus dem lübischen Recht“ betitelt, umfaßt vier Theile, deren erster 1837, die folgenden 1840 und 1841, der letzte nach langer Unterbrechung 1865 erschien. Sie stellen Institute des Privatrechts: das Recht der Erbgüter, die ehelichen Erbrechte, das Erbrecht der Blutsfreunde und die Testamente, die sog. Wieboldsrenten oder Rentenkäufe in ihrer ganzen historischen Entwicklung und systematischen Entfaltung dar und stützen sich insbesondere auf das ungedruckte Material der Stadtbücher, das sie in reichen Mittheilungen dem Leser zur Nachprüfung vorlegen, denn, wie der Verfasser im Vorwort erklärt, „mir ist die Wahrheit lieber als meine Vorstellung von derselben“. Er ist ebenso entfernt von einer isolirten Betrachtung des Lübischen Rechts wie von einer unklaren Vermischung desselben mit fremden Rechtsquellen. Er hat einen scharfen Blick für das Echte und Unechte, das Alte und das Neue, die Regel und die Ausnahme, das Ursprüngliche und das aus der Fremde Aufgepfropfte. Es genügt ihm aber nicht an der theoretischen Erkenntniß der verschiedenwerthigen Bestandtheile des geltenden Rechts; seine Arbeiten verfolgen nicht blos neben, sondern in ihrer historischen Untersuchung einen praktischen Zweck, den einer Reform jener Rechtsinstitute in dem Sinne einer Beseitigung der schädlichen Einflüsse, welche die romanistische Revision des 16. Jahrhunderts ausgeübt hat. Ist dieses Ziel auch nicht erreicht worden, so hat P. doch die Genugthuung erlebt, daß seine Untersuchungen weit über die Grenzen eines particularen Rechts hinaus Ansehen gewonnen haben. Wem es um gründliche und quellenmäßige Erörterung deutscher Rechtssätze und Institute zu historischen oder praktischen Zwecken zu thun ist, der wird zu Pauli’s Abhandlungen greifen. Sind diese ein Muster rechtshistorischer Untersuchung, so sind die „Lübeckischen Zustände“ Vorbilder volksthümlicher Behandlung eines gelehrten Themas. Ihr erster Theil erschien 1847 und gab Darstellungen des städtischen Lebens zu Anfang des 14. Jahrhunderts in einfachster und doch aus der reichsten Kenntniß des Gegenstandes geschöpfter Form. Aus Vorträgen hervorgegangen, die P. in den Jahren 1838–46 vor der patriotischen Gesellschaft gehalten hat, befleißigen sie sich der größten Anschaulichkeit und Klarheit und erfüllen den Wunsch ihres Verfassers, dem Laien faßlich zu sein, ohne dem Gelehrten [265] langweilig zu werden. Der zweite erst 1872 erschienene Theil der Zustände steht nur insoweit auf der Höhe des ersten, als er fest geschlossene, dem heimischen Boden entnommene Gegenstände behandelt; der dritte Theil aus dem Jahre 1878 hat nur den Namen mit den beiden ersten gemein, denn er hält nicht mehr an der Vortragsform fest, noch giebt er Bilder vergangener Zustände oder Ereignisse, sondern reiht eine Anzahl rechtshistorischer Anmerkungen auf den Faden der Artikelfolge der revidirten lübischen Statuten. Mit einem werthvollen, den Stadtbüchern entnommenen Urkundenbuche ist auch dieser Theil gleich seinen beiden Vorgängern ausgestattet. Im J. 1843 trat P. als Rath in das Oberappellationtsgericht ein; schon lange hatte ihn der Präsident Heise sich zum Collegen gewünscht, aber das unter den freien Städten wechselnde Wahlrecht bot nicht früher die Gelegenheit, als bis in jenem Jahre Bluhme ausschied, um eine Professur in Bonn zu übernehmen, und Lübeck die vacante Stelle zu besetzen hatte. Die gesteigerten Anforderungen des Amtes an seine Zeit ließen P. seitdem nicht mehr zu größern Arbeiten kommen; der 4. Band der Abhandlungen war schon lange vor seinem Erscheinen bearbeitet. Doch hat P. die Ferien noch den gewohnten Studien zugewandt, sich an der Herausgabe des Urkundenbuches der Stadt Lübeck wie an der 1855 begründeten Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde betheiligt und zu letzterer eine Reihe sehr werthvoller Beiträge, wie die Mittheilungen aus dem ältesten Wettebuch (Bd. I.) und die aus dem Tagebuche des Bürgermeisters Henrich Brokes († 1623) geliefert. Man würde einen Mann wie P. sehr unvollständig kennen, wenn man ihn blos nach seiner gelehrten und amtlichen Thätigkeit würdigte. War er auch von Jugend auf von einem lebhaft religiösen Sinne erfüllt, so haben doch erst die Freiheitskriege und die sich ihnen anschließende geistige Bewegung die christliche Gesinnung in ihm erweckt, in der er das Glück seines Lebens fand. Die Beziehungen zu seinen schwäbischen Freunden waren durch einen religiösen Grundzug beherrscht, der Kampf des Jahres 1813 erschien ihm unter dem Vorbilde des Christenthums, der religio morte victrix. Die Bekanntschaft, die er in Göttingen mit den Brüdern Sack machte, die Briefe seines Freundes Ernst Osiander, seines geistlichen Vaters, wie er ihn wol nannte, die Lectüre des Buches von der deutschen Theologie brachten ihn nicht nur in Gegensatz zu dem herrschenden Rationalismus, sondern führten ihn dem Pietismus zu, ohne daß er an dessen krankhafter Ausartung je Gefallen gefunden hätte. Der Pastor der reformirten Gemeinde zu Lübeck, Johannes Geibel, war ein hervorragender Vertreter der gleichen Richtung; an ihn schloß sich P. enge an und lieh der Sache seines Sohnes Karl Geibel, als er 1832 auf Andringen einer von Professor Petri geführten rationalistischen Bewegung durch den Herzog seines Amtes in Braunschweig entsetzt wurde, seine Feder. Alsbald nach seiner Verheirathung im J. 1822 wurde P. Vorsteher der reformirten Kirche und war lange mit Wort und Schrift in diesem Amte thätig. Er übernahm 1832 die Redaction des neuen Gesangbuches der Gemeinde, wobei er den Grundsatz möglichster, jedoch nicht unbedingter Conservirung der alten Kirchenlieder befolgte. Hymnologische Arbeiten haben ihn stets interessirt. Als 1840 der Entwurf eines lutherischen Gesangbuches für Lübeck veröffentlicht wurde, schrieb er eine ausführliche Beurtheilung desselben und noch in seinen letzten Lebensjahren eine „Geschichte der Lübeckischen Gesangbücher und Beurtheilung des gegenwärtigen“ (1875). In dem von Geibel 1814 begründeten Bibelverein wie in dem durch Bürgermeister Overbeck ins Leben gerufenen Missionsverein wirkte er eifrig mit. Als aber der letztere beschloß, seine Gaben nicht wie bisher dem Baseler Missionsinstitut, sondern daneben auch der evangelisch-lutherischen Leipziger Missionsgesellschaft zuzuwenden, schied er aus, weil er unter den Heiden [266] nur eine evangelische, nicht eine lutherische und eine reformirte Kirche gepflegt sehen wollte. Die Kirche ging ihm stets über die Confessionen. In den religiösen Tagesfragen ergriff er wiederholt das Wort, bald in selbständigen kleinen Schriften, bald in Aufsätzen kirchlicher Zeitschriften. Die Neue Evangelische Kirchenzeitung entsprach seinem Standpunkte, während er ein entschiedener Gegner der exclusiven Richtung Hengstenbergs war und in der Bekämpfung der reformirten Kirche durch die lutherische die widerwärtigste aller Erscheinungen erblickte. Er hielt nichts von dem confessionellen Dogmatismus; ihm war die Religion Sache des Herzens, nicht der Demonstration. – Im April 1869 traf ihn ein Schlaganfall. Nach einigen Jahren erholte er sich soweit, daß er seine historischen und hymnologischen Studien wieder aufnehmen konnte. Der zweite und dritte Theil der Lübeckischen Zustände, die Abhandlung: „Lübecks Mangeld und Kaperwesen“ (Lübeck 1875), die angeführte Arbeit über die Lüb. Gesangbücher und der Aufsatz über den Lübecker Peter Heyling, der im 17. Jahrhundert als Missionar in Abessinien wirkte (Warneck’s Allgem. Missionszeitschrift, Mai 1876), erschienen in dieser Zeit. Seiner richterlichen Thätigkeit vermochte er seit jenem Krankheitsanfalle sich nicht mehr zu widmen und erhielt im J. 1876 seine Entlassung in den ehrendsten Formen. Am 16. März 1879 traf ihn der Schlag aufs neue und führte am 18. März seinen Tod herbei.

G. Poel, C. W. Pauli, ein Lebensbild (Zeitschr. für Lüb. Gesch. IV, 1881). – F. Frensdorff, Pauli’s juristisch-litterarische Thätigkeit (das.). – Neue Evang. Kirchenztg. XXI, Nr. 17. – v. Bippen, Heise, S. 175, 227, 239, 312 ff. – Klüpfel, G. Schwab S. 31, 36 ff. – Goedeke, Grundriß III, S. 230 N. 627.