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ADB:Sturtz

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Artikel „Sturtz“ von Adolf Hofmeister in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 52–54, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sturtz&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 09:08 Uhr UTC)
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Band 37 (1894), S. 52–54 (Quelle).
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Sturtz [von dieser dem Erzgebirge entstammenden, durch den Bergbau zu hohem Wohlstande gelangten Familie verdienen mehrere, der Uebersichtlichkeit halber in chronologischer Reihenfolge aufgeführte Glieder hier Erwähnung]:

Georg St., Arzt und Humanist, † 1548 (s. u. S. 54).

[53] Ein Johannes Stortz, mag. art. Parisiensis, 1503 daselbst als J. St. dyocesis Misnensis eingetragen, wird im J. 1504 in Wittenberg immatriculirt; ob er mit dem Dr. Joh. St. in Erfurt identisch ist, von dem Georg St. vor 1521 in Erfurt das Haus „zur Engelsburg“ übernahm (jetzt Allerheiligengasse Nr. 2576), welches dieser um 1514 von dem Schwiegervater des Eobanus Hessus erkauft hatte, läßt sich nicht nachweisen, ist aber sehr wahrscheinlich. Wahrscheinlich war dieser Johann sein älterer Bruder. Durch Camerarius wissen wir, daß ein gleichnamiger Bruder des Dr. Georg St. infolge seiner übereilten Verheirathung mit seiner Familie zerfallen war, in allerhand Ungemach gerieth, sich schließlich von seiner Frau wieder trennte und früh starb. Der hinterbliebene Sohn,

Christoph St., wird als Annaemontanus im März 1541 zu Wittenberg immatriculirt und geht darauf, mit Empfehlungsschreiben des Markgrafen Wilhelm von Brandenburg, Erzbischofs von Riga, wohl ausgerüstet, nach Leipzig, um dort, dem Wunsche seines hohen Gönners gemäß, die Rechtswissenschaft zu studiren und darin den Doctorgrad zu erwerben. Er wünscht, mit der Familie seines Vaters wieder in Verbindung zu treten und bedient sich dazu der Vermittlung des Camerarius, jedoch ohne Erfolg: der Oheim Georg weist schroff jede Annäherung ab, trotzdem Camerarius immer wieder hervorhebt, wie es bei den vortrefflichen Anlagen und glänzenden Aussichten des jungen Mannes im eigenen Interesse der Familie liegen müsse, den alten Groll aufzugeben, – ein Zeichen, wie tief der Riß gewesen sein muß. Camerarius behielt mit seinen Voraussagen Recht. Wir treffen Christoph St. etwa ein Jahrzehnt darauf als Kanzler des Erzbischofs von Riga und seines Coadjutors Herzogs Christoph von Mecklenburg, vermählt mit Anna v. Pahlen aus altem livländischem Adel und im Besitz der Güter Serben mit Aula und Drostenhof. Auch der Adel wurde ihm zu Theil. Leider sind wir über seine amtliche Thätigkeit in jener schweren, von kriegerischen und politischen Wirren erfüllten Zeit des Untergangs der livländischen Selbständigkeit zu wenig unterrichtet; nicht einmal das Jahr seines Todes ist mit Sicherheit festzustellen. Jedenfalls war er am 26. August 1579 nicht mehr am Leben, da an diesem Tage König Stephan Bathori im Lager vor Plozk den hinterbliebenen Söhnen Wilhelm, Johann, Christoph und Friedrich eine urkundliche Bestätigung ihres Adels und adeligen Wappens ertheilt. Das Wappen ist das alte Familienwappen (getheilter Schild, oben ein wachsendes, goldgezäumtes, schwarzes Roß, unten ein silberner, in Ketten hängender Schmelztiegeldeckel [Sturz] in roth), nur um einen schwarzen Adler in gelbem Felde vermehrt. Die Güter der Familie waren in den Kriegswirren verloren gegangen; 1584 bemüht sich David Chytraeus von Rostock aus bei Pontus de la Gardie um deren Rückerstattung, jedoch vergeblich. Erst 1596 erfolgte durch König Sigismund III. die Rückgabe, doch wurden sie unter der schwedischen Regierung abermals eingezogen. Zwei von den vier Söhnen, Wilhelm und Christoph, studirten in Rostock; auch Johann hielt sich zeitweilig dort auf.

Christoph St., der Jüngere, wurde im Sommer 1575 zu Rostock immatriculirt, nahm später einen längeren Aufenthalt in Kopenhagen und wurde am 8. October 1584 in Rostock zum Dr. jur. promovirt. Bald darauf erhielt er auf Chytraeus’ Empfehlung die Professur der Geschichte an der Universität Rostock, die er bis zu seinem am 3. April 1602 erfolgten Tode bekleidete. Den Königen Friedrich II. von Dänemark und Sigismund III. von Polen diente er als Rath von Hause aus. Seine schriftstellerische Thätigkeit erstreckt sich in gleicher Weise über die Gebiete der Geschichte und der Jurisprudenz; zahlreich sind die von ihm verfaßten Lob- und Leichenreden. Von seinen Söhnen kommen hier zwei in Betracht:

[54] Azarias (Zacharias) St., geboren 1581 zu Kopenhagen, studirte seit 1597 in Rostock, später in Basel und erwarb 1609 zu Rostock den juristischen Doctorgrad. Weite Reisen, die er theils mit seinem Stiefvater, dem Syndikus Dr. Möhring, theils auf eigene Hand unternahm, erweiterten seinen Gesichtskreis und schärften seinen Blick. Alte Familienbeziehungen führten ihn zeitig nach Polen, wo er zwei Jahre lang die Studien des Sohnes des Woiwoden von Krakau leitete. An der Königsberger Universität hielt er sich einige Zeit als Docent auf und erhielt 1609 die Geschichtsprofessur in Rostock, die früher sein Vater inne gehabt hatte. In noch höherem Grade wie dieser war er theils im Dienste seines Landesherren, theils als Rath der Herzöge von Holstein-Sonderburg in diplomatischen Geschäften thätig, so weilte er nicht weniger als dreimal, zuletzt 1623 mitten im Winter, als Gesandter am polnischen Hofe. Seine ohnehin nicht sehr feste Gesundheit litt dadurch so, daß er sich genöthigt sah, die ehrenvollen Anerbietungen König Gustav Adolph’s, der ihn als Rath in seinen Dienst zu ziehen bestrebt war, abzulehnen. Erst 46 Jahre alt, verstarb er am 28. Juni 1627 nach langem Siechthum. Seine zahlreichen Schriften politischen und juristischen Inhalts sind verzeichnet in „Etwas von gelehrten Rostock’schen Sachen“ I (1737) S. 678 ff.; IV (1740) S. 528 ff.

Jakob St., des vorigen jüngster Bruder, war am 25. Juli 1602, ein Vierteljahr nach dem Tode des Vaters, geboren, studirte zu Rostock, Frankfurt a. O. und Greifswald, woselbst er am 8. Juli 1629 zum Doctor der Rechte promovirte. Nach seiner in demselben Jahre erfolgten Verheirathung ließ er sich zu Güstrow als Anwalt nieder, wurde 1633 Procurator am Land- und Hofgericht zu Sternberg und 1646 Rath und Fiscal bei der Hofkanzlei. Als Besitzer der Güter Sürkow und Bukow bei Teterow, die nach seinem am 26. Dec. 1672 erfolgten Ableben auf den jüngsten Sohn Berend Jakob übergingen, nahm er den Adel wieder auf, von dem Bruder und Vater selten oder gar nicht Gebrauch gemacht hatten. Der älteste Sohn,

Christoph St., wurde im Juni 1642 noch als Knabe in Rostock immatriculirt, Dr. jur. zu Altorf 1656, und starb 1698 als vielbeschäftigter Sachwalter zu Hamburg.

Die Annahme, daß der Syndikus der Stadt Greifswald gleichen Namens, der 1649 an einer Deputation an den Hof der Königin Christina theilnahm, mit dem am 17. December 1634 zu Greifswald immatriculirten Johann Christoph St., dem ältesten Sohn von Azarias, identisch ist, läßt sich nicht beweisen, liegt aber nahe.

Gadebusch, Livländische Bibliothek Th. 3, S. 237/38. – v. Recke u. Napiersky, Schriftst.- u. Gel.-Lex. IV, 333. – Böthführ, Die Livländer auf auswärt. Universitäten S. 67/68. – Mittheil. a. d. livl. Gesch. XVI (1893), 73. – Joh. Cothman, Programma in exequiis Azariae Sturzii. Rostochii 1627. – Nic. Heidemann, Christliche Leich-Predigt, Herrn Jacob Sturtzen gehalten. Güstrow 1674. (Hierin das Adelsdiplom der Familie.) – Etwas von gel. Rost. Sachen III, 690 f. bis 823 f. – Moller, Cimbria literata II, 874/75. – Dähnert, Pommersche Bibliothek I, 84.