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ADB:Ulrich III. (Graf von Kyburg)

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Artikel „Kiburg, Ulrich II. Graf v.“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 709–711, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ulrich_III._(Graf_von_Kyburg)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 07:14 Uhr UTC)
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Kiburg: Ulrich II. Graf v. K., † 1227. – Die mütterlichen Ahnen König Rudolfs von Habsburg, deren Erbe im Thurgau, Zürichgau und anderen Theilen der jetzigen Schweiz seinen Hausbesitzungen den reichsten Zuwachs brachte, trugen vom Schlosse Kiburg den Namen, das auf der nördlichen Spitze eines Höhenzuges zwischen den Thälern der Töß und der Kempt im Zürcherischen gelegen, von steiler Kuppe aus eine weite Landschaft überblickt und einst beherrschte. Der Ursprung der Feste, die erste Bildung der nach ihr genannten Grafschaft sind nicht zu ermitteln. Wahrscheinlich ist, daß Herzog Ernst II. von Schwaben die Burg anlegte oder wenigstens verstärkte; gewiß, daß sie im J. 1027 bestand, [710] bei des Herzogs damaligem Aufstande gegen Kaiser Konrad II. von Ernsts Freunde, Graf Wernher, drei Monate lang gegen die kaiserlichen Truppen behauptet wurde, schließlich aber diesen überlassen werden mußte. Zur Zeit der Belagerung verweilte der Kaiser persönlich in Zürich. Graf Wernher entwich. 26 Jahre später erscheint die Kiburg im Besitze eines Dynasten Adalbert von (Ober-)Winterthur, des letzten Abkömmlings einer Seitenlinie des alten Grafenhauses von Bregenz, das von Ulrich, dem Bruder von Karls d. Gr. Gemahlin Hildegard stammte. Als Adalbert 1053 in Apulien im Dienste Papst Leo’s IX., seines Verwandten, gegen die Normannen fiel, brachte seine einzige Tochter Adelheid mit Winterthur auch die Kiburg auf ihren Gemahl, den schwäbischen Grafen Hartmann v. Dillingen. Mit diesem Besitze verband Hartmann (I.), wenigstens von 1094 an, die landgräfliche Gewalt im Thurgau, die 1049 noch in den Händen der Zähringer gewesen, ihm aber von denselben zu Lehen übertragen oder überlassen worden zu sein scheint. Denn als eifriger Parteigänger der päpstlichen und zähringischen Partei kämpfte auch er gegen Kaiser Heinrich IV. in den Jahren 1077–1097 und insbesondere gegen des Kaisers unermüdlichen Streiter, Abt Ulrich III. von St. Gallen, seinen mächtigen Nachbar, der ihm 1080 die Kiburg vorübergehend entriß und einen Sohn Hartmann’s daselbst gefangen nahm. Als Hartmann I. am 16. April 1121 im Kloster Neresheim, seiner Stiftung, starb und ihm 1134 sein ältester Sohn, Hartmann II., ohne Nachkommen im Tode folgte, während der dritte Sohn, Ulrich I., Bischof von Constanz war (1111–1127), blieb das ganze väterliche und mütterliche Erbe dem zweiten Sohne, Adalbert I., der (schon seit 1096) Graf von Kiburg hieß; der Erste, der überhaupt diesen Titel geführt hat. Er starb am 12. September 1151. Von seinen Söhnen erhielt Hartmann III. Kiburg, dessen Pertinenz fortan die landgräfliche Gewalt im Thurgau blieb; Adalbert II. Dillingen. Hartmann III., Gründer der Stadt Diessenhofen (1178) und Förderer und Gönner des unweit Kiburg entstandenen Fleckens Nieder-Winterthur (1180, seit dem 13. Jahrhundert Stadt Winterthur), starb 1180. Sein ältester Sohn war Graf Ulrich II., der bedeutendste Aller, die je den Namen von Kiburg führten, der auch die Macht des Hauses auf die höchste Stufe hob. Mit seinem Bruder Adalbert III., der in das Erbe des Oheims Adalbert II. von Dillingen († 1170) trat und dessen Namen fortführte, war Ulrich II. schon frühe an Kaiser Friedrichs I. Hoftagen, im Dinge Herzog Friedrichs V. von Schwaben bei Königsstuhl und nahm 1189 mit Adalbert III. am Kreuzzuge des Kaisers Theil, wobei er sich als gewaltiger Kriegsmann auszeichnete, der an einem Tage (2. Mai 1190) 17 Türken erlegte. Auch an König Philipps und Otto’s IV. Hoftagen erschien Graf Ulrich. Als aber Friedrich II. 1212 nach Deutschland kam, den Kampf um die Krone gegen Otto IV. aufzunehmen, war er einer der Ersten. die sich für Friedrich erklärten und an denselben anschlossen, was ihm der neue König durch reiche Schenkungen aus Reichs- und staufischem Gute vergalt. Sechs Jahre später fiel an Ulrich II. durch den Hinschied des letzten Zähringers, Herzog Bertolds V. (s. d. Art.), dessen Schwester Anna Ulrichs Gemahlin war, der größte Theil der zähringischen Besitzungen und Rechte südwärts vom Rheine. Die Reichsvogtei um Zürich, die zähringischen Burgen und Güter im burgundischen Lande von der Emme bis zur Saone, gelangten so an das Haus Kiburg, jetzt das mächtigste zwischen dem Rheine und den Alpen. Nur die Städte Zürich, Bern, Solothurn, Rheinfelden, Murten nahm König Friedrich ans Reich. Graf Ulrich II. starb 1227. Von seinen Söhnen starb der älteste, Wernher, im Herbste 1228 zu Akkon; der dritte, Ulrich, war Geistlicher und wurde Bischof von Cur (1233–1237); Ulrichs zweiter Sohn, Hartmann IV. („der ältere“), jetzt das Haupt des Hauses; eine Tochter, Heilwig, war seit 1218 Mutter des jungen Rudolf von Habsburg, des nachmaligen Königs. Für sich und [711] für Wernhers hinterlassenen unmündigen Knaben, Hartmann V. („der jüngere“), führte nun Hartmann IV. die Verwaltung der Kiburgischen Lande. Um 1250 theilte er mit diesem Neffen so, daß im Wesentlichen die Besitzungen im Thurgau, Zürichgau und in Rätien ihm selbst, dem Oheim, diejenigen im Aargau und in Burgund dem jüngeren Hartmann blieben. Aber bald trat an beider Stelle Ulrichs II. Enkel, Graf Rudolf von Habsburg, der nachmalige König. Denn als Graf Hartmann der jüngere (nach gewöhnlicher Annahme am 3. September 1263) starb, führte Rudolf für des Verstorbenen unmündige Tochter Anna die Vormundschaft und vermählte sie 1273 an Graf Eberhard von Habsburg-Laufenburg, seinen Stammverwandten, der ihm hierbei die aargauischen Besitzungen der Gräfin Anna käuflich abtreten mußte (s. Bd. X. S. 285 u. ff.). Und bei Graf Hartmanns IV. Tode (27. November 1264) setzte sich Graf Rudolf, ohne anderweitige Ansprüche zu beachten, in den alleinigen Besitz der Erbschaft des greisen, kinderlosen Oheims. Beides trug nicht wenig dazu bei ihn zum mächtigsten Herren in seinem Heimathlande zu machen.

Neben den Quellen (Wipo. Herm. Contr. Casus St. Galli cont. – Ansbert – und vorzüglich Chron. Petershus. und Urkunden) vgl. Braun, P. Pl., Geschichte der Grafen von Dillingen und Kiburg in den hist. Abhandl. der bair. Akademie d. Wiss., Bd. V. – Escher, Hch., Geschichte der Grafsch. Kiburg in: Die Schweiz in ihren Ritterburgen u. s. f. Chur, Dalp, 1830, Bd. II. – Stälin, Wirtb. Gesch. I. 561 ff. – Pipitz, F. E., Die Grafen v. Kyburg. Leipzig 1839. – Hotz, Dr. J. J., Histor.-jurist. Beiträge zur Geschichte der Stadt Winterthur. Ebendas. 1868. – Pupikofer, J. A., Geschichte der Burgfeste Kyburg in den Mitth. der antiqu. Ges. in Zürich, 1869, Bd. XVI. – Meyer v. Knonau, G., Zur älteren alamannischen Geschlechterkunde in den Forschungen z. ält. dtsch. Geschichte, Bd. XIII, S. 78 ff., 1873.