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ADB:Voß, Otto Karl Friedrich von

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Artikel „Voß, Otto Karl Friedrich von“ von Hermann von Petersdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 352–361, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Vo%C3%9F,_Otto_Karl_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 15:06 Uhr UTC)
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Voß: Otto Karl Friedrich v. V., preußischer Staatsmann unter Friedrich Wilhelm II. und Friedrich Wilhelm III., wurde am 8. Juni 1755 zu Berlin als der Sohn des preußischen Geheimraths Friedrich Christoph Hieronymus v. V. (1750–51 ao. Gesandter in Kopenhagen) geboren. Aus altem, in Mecklenburg, Pommern und der Mark ansässigen Geschlechte entsprossen, gehörte er einem recht begüterten Zweige der Familie an. In seinem 18. Jahre bezog er die Universität Frankfurt (eingetragen 21. April 1773) und studirte erst dort, später in Göttingen die Rechtswissenschaften. Am 25. Juli 1777 wurde er Referendar beim Kammergericht und bestand nach zwei Jahren das große Examen, worauf er die Stelle eines Assistenzrathes beim Kammergericht erhielt. Mit dem Eintritt der Carmer’schen Justizreform schied er jedoch bereits aus dem Staatsdienst (Anfang 1780). Vielleicht geht man nicht fehl, wenn man diesen plötzlichen Schritt mit dem Müller Arnold’schen Processe (Endurtheil gefällt 1. Jan. 1780) in Zusammenhang bringt. Einerseits mochte V. die schroffe Entscheidung des Königs zu ungunsten des anscheinend klaren Rechts eines Mitgliedes der Ritterschaft und die damit in Verbindung stehende Carmer’sche Justizreform schon an sich nicht behagen, andererseits war er persönlich insofern indirect durch diesen Eingriff des großen Königs in die Justiz berührt, als der Bruder der Dame, mit der er sich in diesem Jahre verheirathete, der Regierungspräsident Graf Finckenstein, Sohn des alten fridericianischen Ministers, infolge des ersten Urtheilis in der Arnold’schen Sache Knall und Fall entlassen wurde. Nach seiner Verheirathung kaufte er sich das Gut Wartenberg in Niederbarnim. Dort und in Berlin nahm er abwechselnd seinen Wohnsitz. Eifrig mit der Landwirthschaft beschäftigt, erhielt er 1782 die Stelle eines Raths bei [353] der mittelmärkischen Ritterschaft. Damit begann seine Wirksamkeit als Vertreter der feudalen Interessen, die später von der größten Bedeutung werden sollte. Schon zwei Jahre darauf wurde er zum Hauptritterschaftsdirector und zum ständigen Deputirten der kurmärkischen Ritterschaft ernannt. Als solcher führte er den Vorsitz in allen landschaftlichen Versammlungen. In demselben Jahre (1784) starb sein Vater, von dem er u. a. das Rittergut Buch im Niederbarnim übernahm. Zugleich kaufte er sich vom General v. Bülow die vom Vater innegehabte Havelberger Dompropstei. Der schön gelegene Dom zu Havelberg wurde fortan sein Lieblingsaufenthalt.

Unmittelbar nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelm’s II. trat V. wieder in den Staatsdienst, indem er Anfang December 1786 zum Präsidenten der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer ernannt wurde. Es war dies offenbar ein Act der Auszeichnung, den der neue König vollzog, um den Bruder der von ihm geliebten schönen Hofdame Julie v. V. zu gewinnen. V. trifft der Vorwurf, daß er die Gefahr, in der seine seit 1783 am Hofe weilende Schwester schwebte, nicht genügend beachtete. Schon zu Anfang des Jahres 1786 hatte die Gattin seines Vatersbruders, die treffliche Oberhofmeisterin v. V., darauf gedrungen, das junge Mädchen vom Hofe zu entfernen, aber vergeblich. Zwar hat V. der Schwester zuletzt ins Gewissen zu reden gesucht. Da war es aber schon zu spät und er mußte sich davon überzeugen, daß Julie völlig in den Banden des Königs war. Wenn er bald darauf nicht verhinderte, daß sein eigener Schwiegervater, der Graf v. Finckenstein, die unglückliche Hofdame beredete, dem Könige nachzugehen, weil sie sich dadurch selbst dem Glücke des Landes opfere, so verräth das zum mindesten Schwäche. Nach dem frühen Tode der Schwester (1789) übernahm er die Erziehung ihres Kindes, des Grafen Ingenheim. Friedrich Wilhelm II. fuhr fort, ihm seine Gunst zuzuwenden, indem er ihn (1789) zum Staatsminister im Generaldirectorium ernannte und ihm die Departements Neumark und Neufchatel, später auch Magdeburg und Halberstadt übertrug. Die Verwaltung der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer wurde ihm dabei belassen. Er hat sich in dieser Stellung besonders Verdienste um die Pflege des Invaliden- und Krankenwesens sowie um die innere Colonisation erworben. Die Neueinrichtung der Landarmen- und Invalidenhäuser zu Strausberg, Brandenburg und Wittstock sowie der Irrenanstalt zu Neuruppin in den Jahren 1789–1792 war sein Werk. Dadurch wurde einigermaßen mit der Landplage vagabondirender Invaliden und Bettler aufgeräumt. In verschiedenen Aemtern des Oderbruchs, z. B. in Wriezen und Wilhelmsaue, nahm er große Colonistenansiedlungen vor. Durch den Bau des Ruppiner Canals wurde insbesondere Berlins Versorgung mit Feuerungsbedarf erleichtert. Schon damals (um 1790) machte er Versuche königliche Vorwerke auszubauen und die diesen dienstpflichtigen Bauern und Kossäten mit Ablösung ihrer Dienste in freie Eigenthümer zu verwandeln. In Verbindung damit stand der auf seine Veranlassung geschehene Erlaß vom 21. Februar 1791 wegen Anbaus von Futterkräutern und Beschränkung der Hutungsberechtigung. Er rief auch das königliche Hauptgestüt zu Neustadt a. D. ins Leben, ebenso das Landgestüt zu Liebenwalde und errichtete für diese Einrichtungen eine besondere Behörde. Das Vertrauen der märkischen Ritterschaft bekundete sich aufs neue, indem sie ihn 1790 zum kgl. Commissar der Hauptritterschaftsdirection vorschlug. In dieser Stellung führte er den Vorsitz im sog. engeren Ausschuß, welcher über der Hauptritterschaftsdirection stand. Der König genehmigte den Vorschlag der Stände, wie er auch die Ernennung Vossens zum Director der kurmärkischen Landfeuersocietät bestätigte. So verknüpfte ihn sein amtlicher, ständischer und [354] privater Wirkungskreis aufs engste mit der Kurmark. Mit den übrigen seiner Verwaltung unterstellten Provinzen stand er in loserem Zusammenhang. Nur in einer Beziehung blieb ihm noch eine besondere Thätigkeit unter der Regierung Friedrich Wilhelm’s II. vorbehalten, indem ihm auch die Verwaltung Südpreußens anvertraut wurde.

Es war ein ganz besonderer Beweis des königlichen Vertrauens, als Friedrich Wilhelm II. ihm im Februar 1793 auch die Organisation der Verwaltung in dieser durch die zweite polnische Theilung erworbenen Provinz übertrug. Nachdem er anfänglich gemeinsam mit dem Minister Grafen Hoym und dem Oberpräsidenten v. Schrötter hiermit beauftragt worden war, wurde ihm am 7. April die Angelegenheit allein zur Erledigung überlassen. Er erhielt dadurch einen außerordentlich großen und schwierigen Wirkungskreis. Südpreußen umfaßte ein Gebiet von mehr als 1200 Quadratmeilen, das in der Cultur nach jeder Richtung hin im Rückstande war. „Stoff zu verbessern fand sich in dieser Provinz für mehrere Jahrzehnte überall“ schrieb er später (1796). Als den schlimmsten Uebelstand erkannte er den Geist der Unbotmäßigkeit in den höheren Ständen gegen alle landesherrlichen Anordnungen. Er sagte sich, daß „die der Verstellungskunst so kundigen Polen nie für echte Kinder ihres neuen Vaterlandes geachtet werden konnten, solange nicht ihr eigenes Interesse sie an das Band mit demselben fesselte“. Mit bewundernswerthem Fleiße und großem Geschick widmete er sich nun der Aufgabe, dies Land für die Monarchie zu gewinnen. Freilich wurde er durch seine privaten Interessen und seine anderen Aemter vielfach in Berlin und in der Priegnitz festgehalten. Immerhin hielt er sich viel in der neuen Provinz auf und bereiste sie eingehend, wobei er mit sicherem Blick die Verhältnisse beurtheilte und danach zielbewußt seine Maßnahmen einrichtete. Entgegen seinem Vorschlage die Güter der Geistlichkeit zum Ersatz für die fehlenden Domänen einzuziehen und die Geistlichkeit mit 50 v. H. abzufinden, wodurch einerseits die Macht der Geistlichkeit eingeschränkt und andrerseits die Förderung der Landescultur erleichtert worden wäre, setzte jedoch der König fest, daß die Geistlichkeit im Besitze ihrer Güter bleiben und 50% Abgabe entrichten sollte. Eine bemerkenswerthe Verbesserung war die Schiffbarmachung der Warthe bei Posen. Durch die Einrichtung von drei Kriegs- und Domänenkammern, in Posen, Petrikau und Plock, unter denen 44 Landräthe und 12 Steuerräthe standen, wurde die Verwaltung im einzelnen geregelt. Für die einzelnen verbesserungsfähigen Städte wurde mancherlei gethan, so das abgebrannte Kalisch wiederhergestellt. In vielen wurde der Zunftzwang gemildert, durch Polizeitaxen die wucherische Vertheuerung der Lebensmittel verhindert. Der Schulfonds, der aus den eingezogenen Jesuitenklöstern gebildet werden sollte, wurde ergänzt und vermehrt. Für das platte Land wurde ein treffliches Vorspannreglement ausgearbeitet. Um den armen, nicht angesessenen und müßigen Adel zu festem Wohnsitz und Fleiß zu bringen, machte V. im Mai 1794 den beifällig aufgenommenen Vorschlag unter Verwendung der städtischen (Kämmerei-)Güter ihm kleine Besitzungen auf Erbpacht und Erbzins zu verleihen. Große Summen verwandte er zur Vermessung des Landes, deren Vollendung durch den Aufstand der Polen 1795 jählings unterbrochen wurde. Er vertrat, im Gegensatz zu anderen Regierungskreisen, den Standpunkt, daß durch die bisherige Besteuerung des platten Laudes der reiche Adel geschont, der Bauernstand dagegen gedrückt würde. Dies sei aber zu verwerfen. Er rechnete bei Durchführung seines Catastersystems heraus, daß der Adel 245% mehr, die bäuerlichen Nutzungen 6½% weniger geben würden. Indem man den Adel auf diese Weise mehr zu den Staatspflichten heranziehe, könne man ihm ja als harmloses Pflaster Standeserhöhungen gewähren. Als er die Weisung erhielt, aus [355] Anlaß der Eroberung von Mainz durch den König von Preußen ein Dankfest zu veranstalten, glaubte er dem nicht nachkommen zu dürfen, weil er der Bevölkerung keinen Anlaß zu passiven Demonstrationen geben wollte, eine Begründung, die man nicht umhin konnte anzuerkennen. Er vertrat die Ansicht, daß die Bettelorden, „diese gefährliche Race von Menschen“, streng beaufsichtigt werden müßten, hielt es für bedenklich, der begüterten Geistlichkeit die Schulaufsicht zu gewähren, wahrte die Rechte des Staats in der Frage der gemischten Ehen, veranlaßte, daß die Erlaubniß ins Ausland zu reisen für die Geistlichkeit beschränkt wurde, verlangte einheimische Ausbildung der Theologen und beantragte deswegen Erweiterung der Universität Frankfurt, nachdem er den Gedanken in Thorn eine Universität zu gründen hatte fallen lassen, und sprach sich gegen die Errichtung einer Nuntiatur in den neuen Provinzen aus, die Friedrich Wilhelm II. beabsichtigte. Man sieht also, daß er auf jede Weise sein Augenmerk darauf richtete die der Monarchie feindlichen Strömungen, insbesondere in Adel und Geistlichkeit, einzudämmen. Eine der bedenklichsten Erscheinungen war ihm das Fehlen einer Consumentenclasse, auf deren Schaffung besonders durch Belebung der Industrie er gleichfalls seine Aufmerksamkeit richtete. Alles in Allem betrachtete er die ganze Erwerbung mit gemischten Gefühlen. „Südpreußen war und ist“, sagte er 1796, „noch auf lange Zeit eine menschen- und gewerbeleere, verwüstete Provinz. Ein Zuwachs dieser Art schwächt durchaus anfänglich den Mutterstaat“. Seine persönliche Uneigennützigkeit wird u. a. veranschaulicht durch die Ablehnung der in Südpreußen bisher üblichen Remunerationen bei Besetzung von geistlichen Stellen. Er schrieb im Hinblick hierauf an Wöllner (18. Juni 1793): „Ueberhaupt ist es meinen Grundsätzen durchaus zuwider als Einkommen von dem mir anvertrauten Amte irgend etwas Anderes anzunehmen, als was mir die Gnade des Königs bestimmt“. In der südpreußischen Verwaltung ging es nicht ohne einige Reibungen mit anderen Behörden ab, so mit dem Oberkriegscollegium und dem Großkanzler v. Carmer. Eine gewisse gereizte Stimmung klingt gegen Carmer durch, die vielleicht noch aus alter Zeit herdatirt. Alles in Allem war die Voß’sche Verwaltung Südpreußens von großen Gesichtspunkten eingegeben und sie konnte gute Erfolge erzielen. Um so schmerzlicher war es V. daher, als er bei Ausbruch der polnischen Unruhen im September 1795 plötzlich seiner Stellung als Departementsminister für Südpreußen enthoben und der schlesische Minister Graf Hoym mit diesem Posten betraut wurde mit der Begründung, daß V. durch seine anderen Aemter behindert wäre, in der Nähe von Südpreußen zu sein, was in dieser Zeit des Aufstandes nicht praktisch sei. „Mir war das Glück nicht vorbehalten, von meinem Fleiß um Südpreußen auch nur die geringsten Früchte zu ernten“, schrieb er ein halbes Jahr darauf resignirt. Gekränkt bat er nunmehr auch um Befreiung von sämmtlichen übrigen Ministerialgeschäften, die ihm auch gewährt wurde.

Nach zweijähriger Pause, die er besonders zu wissenschaftlichen Studien benutzte, trat er beim Regierungsantritte Friedrich Wilhelm’s III. zum dritten Mal in den preußischen Staatsdienst. Wohl gerade durch eine ihm schon im J. 1796 überreichte Denkschrift Vossens über seine Verwaltung Südpreußens bestimmt, übertrug der neue König ihm wiederum das Departement Südpreußen, zu dem 1798 das von Pommern und der Neumark sowie das Lotteriedepartement, später auch das der Kurmark kam. In dieser Stellung hat er eine außerordentlich segensreiche Thätigkeit entfaltet. Obwol er durch und durch mit den Interessen der Ritterschaft verwachsen und nicht gesonnen war, ein Titelchen ihrer Stellung preiszugeben, ist er derjenige Minister gewesen, der quantitativ am meisten der allgemeinen Bauernbefreiung durch Stein vorgearbeitet hat. [356] Dieses hochbedeutsame Reformwerk hat sich ganz geräuschlos vollzogen und ist darum bis in die neueste Zeit hinein garnicht genügend gewürdigt worden. Diese Reformarbeit setzte in Pommern und der Neumark im J. 1799 mit der Ablösung der Dienste auf den Domänen ein und war im Mai 1804 in 25 pommerschen Aemtern, im März 1805 auch beim größten Theile der märkischen Domänen vollzogen. Daß er sich dabei nicht von fiskalischem Interesse leiten ließ, obwol die Einkünfte des Staates gleichfalls Gewinn davon hatten, geht aus einem Schreiben von ihm an die neumärkische Kammer in Küstrin vom 17. August 1802 hervor, in dem er sagt: „Nicht die Vermehrung der Einkünfte, sondern die Beförderung des Wohlstandes der dienstpflichtigen Unterthanen und die Aufnahme des Landbaus im allgemeinen ist die eigentliche Absicht, welche der Dienstaufhebung zu Grunde liegt“. Nach dem Tode des Ministers v. Werder erhielt V. auch das ihm besonders werthvolle Departement der Kurmark, in dem das Reformwerk noch im Rückstande geblieben war. Er nahm sich der Förderung der Angelegenheit in diesem Departement seit Januar 1803 mit Eifer an. Sein Hauptmitarbeiter war dabei der Kriegs- und Domänenrath v. Bassewitz, einer der tüchtigsten Beamten des Landes, der ihm besonders nahe trat. Vor dem Ausbruch des Krieges von 1806 war die Ablösung der Bauerndienste in zehn märkischen Domänenämtern bewerkstelligt. Doch ließ er es nicht mit der Dienstablösung auf den Domänen bewenden, sondern führte sie auch schon vor 1806 auf zwei seiner eigenen Güter ein, wie er denn überhaupt nach dem Zeugniß von Bassewitz die heilsame Reformbewegung unter den gebildeteren Gutsbesitzern und Juristen auf das kräftigste unterstützte. Die in Pommern begonnene planmäßige Befreiung der Privatbauern wurde jedoch durch einen Erlaß des Ministers vom 11. März 1806 plötzlich eingeschränkt. Friedrich Wilhelm III. erkannte wohl, welche werthvolle Kraft er in dem Minister besaß und dankte ihm wiederholt in sehr warmen Worten für seine Thätigkeit. Mit scharfem Auge entdeckte er auch die große Sparsamkeit desselben und übertrug ihm demgemäß nach Aufhebung des Forstdepartements im J. 1804 die Leitung der bisher sehr kostspieligen Bau-, Nutz- und Brennholzverwaltung.

Für Südpreußen war eine Reformpolitik gleich der in den alten Provinzen nicht angezeigt. Schon in seiner früheren Verwaltung hatte V. (26. Mai 1794) dem Könige geschrieben: „Ich werde gewiß all mein Dichten und Trachten darauf lenken, höchstdero Willensmeinung in Absicht dieser geringen Volksclasse (der Bauern) zu erreichen und zu verhindern, daß sie nicht unmenschlich behandelt werde; dagegen aber dürfte es mehr schaden als nützen, wenn diese Menschen auf ein Mal in eine Verfassung gesetzt werden sollten, welche mit ihrer bisherigen in einem gänzlichen Contrast steht“ und am 22. Mai 1796 hat er in seiner Denkschrift über die Verwaltung Südpreußens geäußert: „So sehr auch Erleichterung des ganz unterdrückten Bauernstandes nothwendig war, so erforderte solche dennoch bei dem Einfluß des Adels, der nur immer auf Gelegenheit wartet, seine Unzufriedenheit zu äußern, die größte Behutsamkeit“. Dagegen wurde jetzt ein alter, schon 1794 von ihm angeregter Gedanke, die Errichtung eines Corps leichter Reiterei, in dem die dienstfähigen armen Edelleute angestellt wurden, zur That, indem 1800 das Corps der Towarczys gebildet wurde. Dadurch erhielt die unstäte Masse dieses Adels Beschäftigung. Auch nach einer anderen Richtung ging V. reformirend vor, indem er den südpreußischen Seminaristeninspector Jeziorowski zu Pestalozzi nach Burgdorf entsandte und nach dessen Rückkehr im December 1803 beim König eine Ausbildung der Elementarlehrer nach Pestalozzischen Ideen beantragte und dies auch durchsetzte (19. Januar 1804). Zur Belebung der Landescultur in Südpreußen, [357] auf die er schon bei seiner ersten Verwaltung eifrig hingearbeitet hatte, lieh er die großen Staats- und Stiftungscapitalien Preußens daselbst aus, was jedoch verhängnißvoll wurde, indem Napoleon diese Millionen 1810 im Bayonner Vertrage als wohlerworbene Kriegsbeute an den König von Sachsen verkaufte und Friedrich August so wenig feinfühlig war, sich an diesem Raube, der u. a. die preußische Officierswittwencasse in sich begriff, zu betheiligen. Ein solcher Verlust war freilich nicht vorauszusehen gewesen. Im Gegensatz zum Minister Schrötter in Neuostpreußen setzte V. der Ansiedelung deutscher Colonisten einen gewissen Widerstand entgegen, anscheinend weil ihm der dadurch entstehende gewaltige Kostenaufwand nicht im Einklang mit den Ergebnissen zu stehen schien. Dies hat man ihm zu besonderem Vorwurf gemacht, wie es überhaupt eine allgemeine Tradition war, daß Vossens ungeschickte Verwaltung den schnellen Anfall Südpreußens an Napoleon verschuldet hätte. So gehörten Gneisenau und Boyen zu den schärfsten Verurtheilern seiner in Südpreußen gehandhabten Politik. Die jetzt für die Jahre 1793–1796 in vollster Ausführlichkeit vor uns liegenden Acten der Verwaltung, welche uns aufs eingehendste über seine Auffassung der polnischen Verhältnisse unterrichten, erweisen diese Beschuldigungen als völlig unbegründet. Zum Theil hat er diametral entgegengesetzt gehandelt als Boyen angibt, zum Theil sind seine Maßregeln von völlig andern Beweggründen eingegeben, als Boyen annimmt, und das Gesammturtheil wird dahin lauten müssen, daß er voller Umsicht, Ueberlegung und Sachkenntniß mit Geschick und Eifer die Verwaltung Südpreußens in der verdienstvollsten Weise geführt hat.

Nach der Katastrophe von Jena ging V. mit Stein und Schrötter von Berlin nach Stettin. Mit den Andern zeigte er unter dem 23. October dem Könige an, daß sie solange wie möglich in Stettin zu bleiben gedächten. V. fügte hinzu, er halte dies außer aus praktischen Gründen besonders zur Stärkung des Muths der Einwohner für nothwendig. Am 27. October mußte er jedoch auch Stettin verlassen. Bis zum letzten Augenblicke traf er umsichtige Vorkehrungen in seiner Verwaltung. Am 3. November langte er mit Stein in Danzig an, wohin auch die Staatspapiere, Kostbarkeiten und Gelder geflüchtet waren. Sie trafen die Anordnung, daß diese Dinge in Schiffe geladen und nach Königsberg gesandt würden. Der König berief V. mit den andern Ministern am 4. November nach Graudenz, um über die Frage, ob der von Napoleon angebotene Waffenstillstand anzunehmen sei, zu entscheiden. Die Conferenz fand am 6. November statt. Am 21. November wurde sie zu Osterode erneuert. Die Mehrheit sprach sich für Annahme aus. V. war der erste, der dagegen stimmte; ihm pflichteten Stein, Köckritz und Beyme bei. Die völlige Vernichtung Preußens wäre, wie V. richtig hervorhob, die Folge der Ausführung der Mehrheitsansicht gewesen. Von Osterode kehrte V. nach Königsberg zurück, wohin auch der Hof kam. Der jähe Sturz von Stein am 3. Januar 1807 veranlaßte V. zu einem herzlichen Abschiedsschreiben: „Was aus dem Staate werden soll, wenn Männer von solchem Talent, solcher Rechtlichkeit und so redlichem Eifer für sein Wohl ihn verlassen, das weiß Gott! Ich mache E. E. kein Compliment, ich rede aus der Fülle meines Herzens“. In den folgenden Monaten schien es so als wenn V. bestimmenden Einfluß auf den Gang der preußischen Politik gewinnen sollte. Er gehörte zu denen, die den Muth nicht sinken ließen und versicherte seiner Tante, der Oberhofmeisterin, ruhig (9. März): „Die Sachen ständen nicht so schlimm als der Hof dächte“. Am 10. März überreichte er dem König eine Denkschrift, in der er für Einheit in der preußischen Verwaltung eintrat, die durch wöchentliche Sitzungen eines Raths von fünf Ministern herbeigeführt werden sollte. Auf Vorschlag Beyme’s wurde ihm [358] Mitte März vom König das Finanzministerium übertragen, was Hardenberg als eine kränkende Zurücksetzung empfand. Diese Einrichtung dauerte aber nur wenige Wochen. V. gerieth ebenso wie Zastrow mit Hardenberg aneinander. Wie Niebuhr an Stein schrieb, „gerirte er sich als Premierminister“, was Hardenberg mißfiel. Hardenberg setzte es schließlich beim König durch, daß ihm der Haupttheil der Finanzgeschäfte anvertraut wurde und V. nur geringe Functionen behielt. Darüber kam es zu einem scharfen Schriftwechsel zwischen V. und Hardenberg und zu gekränkten Ergüssen Vossens an den König. Er warnte Friedrich Wilhelm vor Hardenberg’s Verschwendung und bezeichnete die überragende Stellung, welche Hardenberg im Ministerium eingeräumt wurde, als nicht im preußischen Geiste liegend. Sie würde daher schwerlich in der preußischen Verfassung Wurzel schlagen. „Sie hat aus der brandenburgischen Geschichte nur unglückliche Beispiele aufzuweisen.“ Hardenberg antwortete: „Statt persönlichen Nutzens zum Nachtheile anderer ernte ich Unannehmlichkeiten ein, ich sah es voraus, aber ich durfte es des höheren Zwecks wegen nicht achten. Nur rasches Ineinandergreifen zu einem Zwecke, nur schnelles Handeln nach einem Plan kann jetzt allein retten“. „Viele Köche verderben den Brei.“ Auch er erging sich in gereizten Ausführungen, hatte indeß offenbar das Recht und die Ueberlegenheit auf seiner Seite. Es kam so weit, daß V. Hardenberg zum Zweikampf fordern wollte und sich dies für später – nach Beendigung des Krieges – vorbehielt. Wie es scheint, gewann dieser Conflict seine Schärfe durch persönliche Rücksichten, indem es V. mit dem durch Hardenberg aus dem Sattel gehobenen General Zastrow, dessen kopflose Politik V. sonst durchaus nicht mitgemacht hatte, hielt. V. erbat seinen Abschied und erhielt ihn. Er reiste infolgedessen am 19. Juni mit Zastrow über Kopenhagen ab und ging nach Havelberg. Als Hardenberg laut Bestimmung des Tilsiter Friedens (9. Juli) vom Ministerium zurücktrat, scheint V. sich um die Leitung des Ministeriums bemüht zu haben. Wenigstens läßt eine Bemerkung der Oberhofmeisterin (18. Aug. 1807) dies vermuthen: „B. übernimmt das Ministerium wieder, das betrübt mich sehr. Ich sagte es dem König, er wurde böse.“ Die Umgebung der Königin war nach den Mittheilungen der Oberhofmeisterin jedenfalls sehr gegen V. eingenommen als der Stelle nicht gewachsen. Wie bekannt, trat indeß Stein an die Spitze der Geschäfte und V. blieb verdrießlich in Havelberg. Als der König ihn im Juli 1807 für die Kurmark zwischen Elbe und Oder und für den dem Könige verbliebenen Theil von Magdeburg am rechten Ufer der Elbe zum Civilcommissar ernannt hatte, hatte er diese Stellung für sich nicht passend gefunden und sie abgelehnt. Dagegen nahm er sich jetzt wiederum mit frischem Eifer der Interessen der Ritterschaft in den Verhandlungen mit dem französischen Generalintendanten Daru an. Dies brachte Stein auf den Gedanken ihn an Stelle des bei Daru unliebsam gewordenen Geheimen Oberfinanzrathes Sack an die Spitze der Immediatfriedensvollziehungscommission zu stellen. Er empfahl ihn daher (8. Mai 1808) dem König als „einen geübten Geschäftsmann von gesundem Urtheil, Kenntniß des Landes und der französischen Sprache, Rang und Ordenszeichen“. Sack schloß sich seinem Votum an.

Am 16. Mai 1808 übernahm V. dies wichtige Amt, in dem er die Auseinandersetzungen mit den französischen Behörden wegen der Bestimmungen des Tilsiter Friedens, insbesondere die Regelung der Contributionsabzahlungen vorzunehmen hatte, ohne Gehalt. Jedoch behagte es ihm nicht, daß Stein über ihm stand, da er früher als dieser Minister gewesen war und er stellte dies dem Könige vor (2. Juni). Friedrich Wilhelm erwiderte in einem sehr freundlichen Schreiben, Stein sei sein Premierminister und jeder andere müsse daher seinen Vorrang [359] anerkennen. V. verstand es durch sein Auftreten, das französische Beamtenthum zu gewinnen, hielt sich jedoch vielleicht zu oft in seinem Tusculum Havelberg auf, wodurch Mißstände eintraten. Wegen der zu zahlenden Contributionen kam er u. a. mit dem in Paris verhandelnden Prinzen Wilhelm in Briefwechsel. Durch ausgesuchte Höflichkeit suchte er die Franzosen zu veranlassen, die Höhe ihrer Forderungen etwas herabzuschrauben. Mit dem Militärintendanten Villemanzin schloß er am 12. November einen Vertrag wegen des Verpflegungswesens in den Festungen Stettin, Küstrin und Glogau. Am 1. December 1808 traf er mit Daru wegen der Contributionen ein Abkommen, das den in Königsberg weilenden Ministern sehr nachtheilig zu sein schien; jedoch gelang es ihm, sein Verfahren zu rechtfertigen. Mag gegen diese Thätigkeit nichts einzuwenden sein, so erwies sich seine damalige Haltung in anderer Hinsicht als höchst anfechtbar. Zum Theil aus gekränktem Ehrgeiz, zum Theil weil er die Privilegien der Ritterschaft gefährdet sah, zum Theil weil er sich von den Franzosen hinters Licht führen ließ, gerieth er in eine schroffe Gegnerschaft gegen die preußische Reformpartei, deren Führung jetzt wieder Stein übernommen hatte. Seine geistige Bedeutung verursachte es, daß er der Mittelpunkt aller reformfeindlichen Strömungen wurde, der Führer einer hartnäckig am Alten festhaltenden Partei, deren Verhalten in diesem Augenblick nicht gerade conservativ zu nennen war. Er schrieb dem König: „Man könne alles Vertrauen zu den Franzosen haben“, was freilich ein gründlicher Irrthum war. Er befürwortete in seinen zahlreichen Berichten im Sinne der Daru, Davout, Hilaire u. s. w. eine Entfernung Stein’s, der den Staat an den Rand des Abgrunds brächte. Auch Schön’s Entfernung hielt er für dringend wünschenswerth. Es war erklärlich, wenn Stein jetzt V. als einen schlimmen Intriguanten ansah. Als Stein von Napoleon geächtet war, langte V. abermals „nach dem Steuerruder“ nach Gneisenau’s Zeugniß. Indeß auch der König war ihm nicht mehr günstig gesinnt. Er verdachte V. die ehrgeizige und in jener Zeit unpatriotische Politik sehr. In seiner klaren Art hatte er die betr. mißgünstigen Schriftstücke zu Stein’s und Schön’s Kenntniß gebracht. Als V. Schritte that, die märkischen Stände einzuberufen, trat er dazwischen, indem er ihm am 20. Februar 1809 eröffnete, daß nach den neueren Organisationsbestimmungen die bis dahin stattgefundene Einwirkung des Ministers v. V. auf alle ständischen Angelegenheiten in der Kurmark aufgehört hätte und am 13. Februar der kurmärkischen Landschaft bekannt gab, daß V. als kgl. Commissar bei ihr entlassen sei, jedoch seine Einnahmen auf Lebenszeit behalten solle. Fortan zog sich V. im höchsten Grade verstimmt nach Havelberg zurück.

In der großen Zeit der Erhebung hat er völlig im Hintergrunde gestanden. Als Hardenberg 1817 den Staatsrath berief, überging er V. wohlweislich. Die alte Gegnerschaft trat bei V. wieder hervor, als der Staatskanzler die kurmärkische Landschaft aufhob, worin V. eine Verletzung der Rechte der Ritterschaft erblickte. Der Einfluß des alten zurückgesetzten Ministers begann wieder zu steigen, als der Kronprinz sich altständischen Ansichten zuwandte. Die von einer felsenfesten Ueberzeugung getragenen Reden des erfahrenen Staatsmannes verfehlten nicht ihren Eindruck auf den Thronfolger und seine Umgebung. Am meisten setzte B. den Verfassungsplänen Hardenberg’s Widerstand entgegen. Zwar erkannte er (1817) an, daß eine Constitution nach dem Geiste der Zeit fast unvermeidlich sei. Man könne aber zunächst nur mit einer ständischen Verfassung beginnen. Demgemäß solle man nach Anhörung der alten Stände Provinzialstände einberufen. Später schränkte er dies Zugeständniß wieder ein. „Nach teutscher Verfassung kann niemand repräsentiren, der eine Mediatobrigkeit hat“ sagte er. Als die Berathungen über die Provinzialstände begannen, da [360] zog ihn der hier präsidirende Kronprinz hinzu (1821). In diesen Conferenzen meinte er im Hinblicke auf die königliche Verordnung vom 22. Mai 1815, die zweifellos die Zusage einer Verfassung enthielt: „Seine Majestät haben seitdem irgend auf eine Weise nicht zu erkennen gegeben, daß sie jene als Gesetzgeber gegebene Verordnung, in welcher ich ein Versprechen zu finden nicht vermag, sowie sie dasteht, ausgeführt wissen wollen; vielmehr möchte ich auf das Gegentheil schließen“. Dies Wort wurde zum verhängnißvollen Schlagworte der reactionären Partei, das sich nach fünfundzwanzig Jahren bitter rächen sollte. Als selbst Ancillon meinte, die allgemeinen Stände seien förmlich versprochen, erklärte er schroff: „Man dürfe dem gesetzgeberischen Willen nicht vorgreifen“. Inzwischen entfremdete sich auch König Friedrich Wilhelm III. immer mehr dem Staatskanzler. Wie so oft in solchen Fällen hatte dies einen völligen Umschlag in der Politik zur Folge und so kam es, daß V., dieser persönlichste Gegner Hardenberg’s, dessen Berufung der greise Fürst wie einen Schlag ins Gesicht empfinden mußte, nachdem der König ihn im Sommer in Buch, wo er still und zurückgezogen lebte, mit Vorliebe an musikalischen Zerstreuungen sich erfreuend, aufgesucht hatte, am 16. September 1822 zum Vicepräsidenten des Ministeriums und des Staatsraths ernannt wurde. Als Hardenberg schon nach wenigen Wochen (26. November) starb, erhielt er ganz die Leitung der Geschäfte. Die Hoffnungen der Feudalpartei waren groß. Aber auch Stein war mit dieser Ernennung einverstanden. Er schrieb am 6. October an seinen Freund Spiegel: „Die Ernennung des Herrn v. V. halte ich für ein günstiges Ereigniß, er ist ein geschickter, erfahrener Geschäftsmann, arbeitsam, religiös, sittlich, seine Familie besteht aus würdigen, achtungswerthen Mitgliedern“. Mochte hierbei auch Stein’s persönliche Abneigung gegen Hardenberg und seine fragwürdige Umgebung mitsprechen, so war es auf der anderen Seite wiederum auch in der That eine wohlthuende Aussicht, von dem regellosen verschwenderischen Treiben Hardenberg’s zu einer sparsamen und streng regelrechten Verwaltung zurückzukehren. Doch schon nach wenigen Monaten, am 30. Januar 1823, folgte V. seinem Gegner Hardenberg in den Tod. Am Ordensfest am 18. Januar hatte ihm des Königs Gnade noch den schwarzen Adlerorden verliehen. Er hinterließ mehrere Söhne, deren ältester am 15. October 1840 in den Grafenstand erhoben wurde. Die Würde ist mit dem Besitz der Herrschaft Buch verknüpft.

In V. verkörperte sich das altpreußische Beamtenthum des 18. Jahrhunderts. In der Zeit der Reform Preußens nach Tilsit steht er wie eine Säule längst vergangener Tage. Pflichtgetreu, sparsam, voll praktischen Blickes und Thatkraft, auch einer schrittweisen Veränderung der Dinge durchaus nicht abgeneigt und in gewisser Hinsicht nicht ohne Verständniß für die Erfordernisse der Zeit, ist er jedoch ein abgesagter Feind radicaler Veränderungen gewesen, vor allem, wo sie die feudalen Interessen beeinträchtigten, deren Wahrnehmung ihm von Jugend an auf das innigste am Herzen lag, während das Wohl des Landes Preisgabe dieser Interessen verlangte. Diese zum Theil egoistischen Rücksichten verbunden mit einem bei ihm bis ins hohe Alter andauernden fast jugendlichen Ehrgeiz trüben das Bild dieses Mannes etwas, der im übrigen reiche Verdienste um den preußischen Staat aufzuweisen hat.

Neuer Nekrolog der Deutschen. 1. Jahrgang 1823. S. 79–88. – (v. Bassewitz,) Die Kurmark Brandenburg vor dem Ausbruch des französischen Krieges im October 1806. Leipzig 1847. – (v. Bassewitz,) Die Kurmark Brandenburg 1806–1808. 2 Bde. Leipzig 1851–1852. - M. Lehmann, Preußen und die katholische Kirche, VII. Leipzig 1894. (Sehr reichhaltig betr. Voß.) – Knapp, Bauernbefreiung. Leipzig 1887. – Hardenberg’s [361] Denkwürdigkeiten. – Pertz, Leben Stein’s. – H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte II, III. – Neunundsechzig Jahre am Preuß. Hofe. (Erinnerungen der Gräfin Voß.) – Denkwürdigkeiten von Heinrich und Amalie v. Beguelin. Berlin 1892. S. 154. – Aus den Papieren Theodor v. Schöns I. Halle 1875. S. 47. – Erinnerungen des F. M. v. Boyen, I. – Stadelmann, Preußens Könige und ihre Thätigkeit für die Landeskultur. IV.: Friedrich Wilhelm III. Leipzig 1887. – Notiz bei Delbrück, Gneisenau (1. Aufl.) I, 153. Desgl. bei Koser, Aus den ersten Regierungsjahren Friedrich Wilhelm’s II. (Forsch. z. brdb.-preuß. Gesch. IV, 603).