BLKÖ:Schulz von Straßnitzki, Leopold Ludwig

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 32 (1876), ab Seite: 196. (Quelle)
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Schulz von Straßnitzki, Leopold Ludwig (Staatsbeamter und cameralistischer Schriftsteller, geb. zu Wien am 5. October 1743, gest. ebenda nach der Biographie über seinen Enkel Leopold Karl am 4., nach Anderen am 14. Februar 1814). Er erscheint überall als Leopold Joseph, was irrig ist, denn er heißt Leopold Ludwig. Das Gymnasium, die philosophischen Jahrgänge und das Studium der Rechte beendete er in Wien. In letzteren waren Martini, Gaspari und Sonnenfels seine Lehrer. Sonnenfels hatte den talentvollen jungen Mann sehr lieb gewonnen und ihn nach zurückgelegten Rechtsstudien für die neu errichtete Lehrkanzel der Polizei- und Cameralwissenschaften zu Klagenfurt in Vorschlag gebracht, welche Kanzel er nach vorgenommener schriftlicher und mündlicher strenger Prüfung den 5. März 1763 erhielt. Auf diesem Posten brachten ihn manche widrige Umstände oft in unangenehme Collisionen, welche doch die Festigkeit seines Charakters bald zu beseitigen wußte. Sein Diensteifer und umfassende Geschäftskenntnisse zogen die Aufmerksamkeit der Ackerbau-Gesellschaft des Herzogthums Kärnthen auf ihn, und er wurde von dieser zum beständigen Secretär der Gesellschaft erwählt, in welcher Eigenschaft er für die Gesellschaft einen neuen Plan ihres Institutes entwarf, den die Landstände des Herzogthums auch genehmigten. Doch nicht lange währte sein Aufenthalt in Klagenfurt, denn die Lehrkanzel der Polizei- und Cameralwissenschaften zu Klagenfurt wurde mittelst Decret vom 19. September 1772 aufgehoben, und Schulz wurde in gleicher Eigenschaft auf die Universität zu Olmütz übersetzt. Maria Theresia verlieh ihm in Anerkennung seiner Verdienste um die Bildung der vaterländischen Jugend und die Beförderung des Ackerbaues die Remuneration von jährlichen 200 fl., die er als Secretär der Ackerbau-Gesellschaft bezog, zum ordentlichen Gehalte. Mit ungewohntem Eifer und tüchtiger Umsicht stand auch hier 'Schulz' seinen Amtsobliegenheiten vor. Am 7. November 1774 war er zum Doctor der Philosophie promovirt worden und den 19. Juli 1776 erhielt er in Würdigung seiner rühmlichen Verwendung im Lehrfache taxfrei den Titel k. k. Rath. Als im Jahre 1778 die Universität von Olmütz nach Brünn verlegt ward, zog er ebenfalls mit derselben dahin und wurde von der dortigen Ackerbau-Gesellschaft gleich bei seiner Ankunft einstimmig zu ihrem Mitgliede und Beisitzer ernannt. Am 4. März 1779 wurde er zum Beisitzer der zu Brünn neu aufgestellten Studiencommission erwählt. In den Jahren 1781 und 1782 war er Decan der philosophischen [197] Facultät. In dem Jahre 1782 wurde die Universität neuerdings nach Olmütz verlegt und Brünn blieb blos Lyceum. Schulz blieb in gleicher Eigenschaft zu Brünn und wurde am 4. October 1784 zum Rector erwählt. Das Lyceum bedurfte mancher, höchst dringender Verbesserung; Schulz traf als Rector die besten Vorkehrungen, um die innere Einrichtung des Lyceums so viel als möglich zweckmäßig zu bewerkstelligen. Alle Schriften und Actenstücke des Lyceums, die ihm in der größten Unordnung und Verwirrung übergeben wurden, sonderte und ordnete er mit Sorgfalt und Genauigkeit in chronologischer Ordnung nach Materien ab, führte eine vereinfachte und genaue Geschäftsmanipulation an dem Lyceum ein, sorgte mit Bewilligung der Regierung für einen geräumigen, zu Lyceumsfeierlichkeiten zweckmäßigen Saal, ein Sessionszimmer, ein Archiv und eine Kanzlei, die zugleich zur Registratur diente. Als Belohnung für diese, die Anstalt mächtig fördernden Reformen erhielt S. von der Regierung ein sehr ehrenvolles Belobungsdecret und eine namhafte Remuneration, und sein vereinfacht eingeführter Geschäftsgang wurde dem jedesmaligen Rector als Norm vorgeschrieben. Die Universität zu Wien ertheilte ihm mit Diplom vom 29. März 1785 das Diplom eines Doctors der Rechte. Im Jahre 1787 ernannte ihn Kaiser Joseph II. zum mährisch-schlesischen Gubernialrathe und Kreishauptmann des Brünner Kreises, und zwar mit folgenden, an Herrn Hofrath von Sonnenfels gerichteten Ausdrücken: „Ich hoffe, derselbe (Schulz) wird der Wahl und dem Zutrauen Ehre machen und Vater des Landvolkes sein“. Schulz rechtfertigte diese Wahl durch die That, indem er in diesem Wirkungskreise so wie früher als Lehrer ganz für die Pflicht und das Beste des Landes wirkte. Eine sehr verwickelte und wichtige Beschwerde der Unterthanen der Herrschaft Straßnitz des Brünner Kreises gegen ihre Obrigkeit gab ihm Gelegenheit, seine Tüchtigkeit als Staatsbeamter und Gediegenheit als Mensch zu bewähren; auch wurde ihm in einem ah. Hofdecrete vom 12. October 1792 Folgendes bedeutet: „Se. Majestät haben gnädigst zu befehlen geruht, daß dem Herrn Kreishauptmann (Schulz) über dieses so mühsame, im Zuge der Verhandlungen demselben so sehr verbitterte Commissionsgeschäft die ah. Zufriedenheit zu erkennen gegeben, und zur ferneren Aufmunterung die Zusicherung ertheilt werden soll, daß Se. Majestät auf denselben nach Zeit und Gelegenheit besondere Rücksicht zu nehmen sich allermildest vorbehalten“. Das Jahr 1796 gab dem thätigen Geschäftsmanne neue Gelegenheit, seine Umsicht und Energie zu erproben. Westgalizien kam als eine neu erworbene Provinz an Oesterreich. Die Gräuel des Bürgerkrieges der letzten Zeiten hatten Alles umgekehrt und überall heillose Verwirrung und Unordnung gebracht. Der Kaiser wollte in dieser Provinz durch gediente Staatsbeamte, deren Fähigkeiten, Geschäftskenntnisse und Treue erprobt waren, Ruhe und Ordnung herstellen; so traf auch Schulz die Wahl für diesen äußerst wichtigen Posten, und er wurde mittelst Hofdecrets vom 3. Mai 1796 als Gubernialrath nach Westgalizien übersetzt, woselbst ihm das geistliche und Studien-Departement übertragen wurde. Schulz fand bei seiner Ankunft diese beiden wichtigen, ihm anvertrauten Geschäftszweige in voller Unordnung und Zerrüttung, und nur mit mühevoller Anstrengung konnte der wahre Stand des Vermögens des Religions- und Studienfonds [198] ausgemittelt werden. Der Studienfond war gänzlich erschöpft, man konnte nicht einmal die Lehrer bezahlen, überdieß war er mit ungeheuren Forderungen belastet; auch der von dem Studienfonde abgesonderte sogenannte Educationsfond war theils zerstreut, theils verheimlicht, theils unrechtmäßiger Weise zu anderen Zwecken verbraucht. Schulz hob den so zerrütteten Religions- und Studienfond in wenigen Jahren so bedeutend, daß letzterer an jährlichen Einkünften 90.000 fl., ersterer einen ungleich größeren Betrag zählte. Außerdem wurden ihm oft andere wichtige Geschäfte und Commissionen zugetheilt, die er alle bestens ausführte. Als in der Folge eine Adels-Matrikel-Commission zusammengesetzt wurde, bei welcher sich der westgalizische Adel binnen drei Jahren legitimiren und seine Urkunden zur Prüfung, um in die neue Adelsmatrikel eingetragen zu werden, vorlegen mußte, wurde ihm die Oberleitung dieser Commission übertragen. Kaum hatte Schulz dieses wichtige Geschäft beendet, wurde ihm die Oberleitung einer anderen, sehr verwickelten Commission, nämlich die jüdische Schuldenliquidation, anvertraut. Auch hier löste er rasch und trefflich seine Aufgabe. Ferner war Schulz bei so vielen ihm anvertrauten Geschäften der beständige Repräsentant bei dem Appellationsgerichte und dem Landrechte in allen Fiscalangelegenheiten und Ehesachen, und führte bei Vereinigung beider galizischen Provinzen durch einige Zeit einstweilig die Leitung des Guberniums. Ueberdieß war S. in früherer Zeit in seinem Fache auch schriftstellerisch thätig und hat herausgegeben: „Auszug aus den Polizeigesetzen des Herrn v. Sonnenfels ...“ (Klagenfurt 1768, 8°.); – „Ueber die Verminderung der Feiertage“ (ebd. 1772, 8°.); – „Lehrsätze und Fragen aus der Einleitung in die Staatswissenschaft und der sämmtlichen Polizei“ (Olmütz 1774, 8°.); – „Tabellarischer Entwurf über die Grundsätze der Polizei-, Handlungs- und Finanzwissenschaft“, 3 Stücke (ebd. 1776 u. 1777, 8°.); – „Von den Pflichten eines angehenden Staatsbeamten“ (Brünn 1777, 8°.). In seinem Nachlasse befindet sich ein höchst interessantes, in Folio geschriebenes Dienstbuch, in welchem namentlich der Josephinischen Zeit (von Personen derselben besonders Sonnenfels und Martini) die größte Ausführlichkeit gewidmet ist. Diese 36jährige angestrengte Dienstzeit hatte ihn genöthigt, vor der Zeit um Versetzung in den Ruhestand zu bitten. Auf sein Ansuchen erfolgte mit ah. Entschl. vom 5. October 1803 dieselbe und im Jahre 1808 seine Erhebung in den Adelstand mit dem Prädicate von Straßnitzki, von der in der Lebensskizze erwähnten Herrschaft Straßnitz in Mähren. Nach seiner Pensionirung zog er sich in seine Vaterstadt zurück und lebte da in stiller Zurückgezogenheit bis zu seinem im Alter von 71 Jahren erfolgten Tode. Ueber seinen Familienstand vergleiche die Stammtafel und die Quellen S. 200.

Adelstands-Diplom ddo. Wien 6. April 1808. – (De Luca). Das gelehrte Oesterreich. Ein Versuch (Wien 1778, v. Trattnern, 8°.) I. Bds. 2. Stück, S. 113. – Oesterreichs Pantheon. Gallerie alles Guten und Nützlichen im Vaterlande (Wien 1831, M. Chr. Adolph, 8°.) Bd. II, S. 38 u. f. – Vaterländische Blätter für den österreichischen Kaiserstaat (Wien, 4°.) Jahrg. 1814, S. 265. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 606. – Trautenberger, Aus der evangelischen Kirchengemeinde in Brünn (Brünn 1866), S 277 u. f. – d’Elvert (Christ. Ritter). Geschichte der k. k. mähr.-schlesischen Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Natur- und Landeskunde u. s. w. Mährens und Schlesiens [199] (Brünn 1870, Rud. M. Rohrer, gr. 8°.) Beilagen. S. 112 u. 113. – Statistische Monatsschrift (Wien), II. Jahrg. (1876), S. 56 u. 57, im Aufsatze: „Der Unterricht in der Statistik an den österreichischen Universitäten und Lyceen“, von Dr. Ficker. – Oesterreichische Biedermanns-Chronik. Ein Gegenstück zum Phantasten- und Prediger-Almanach (Freiheitsburg [Akademie in Linz] 1785, kl. 8°.) I. (und einziger) Theil, S. 175.[Die daselbst enthaltene Schilderung der damaligen Verhältnisse (1772) an der Olmützer Hochschule ist ein zu wichtiges Culturbild jener Tage, um sie übergehen zu können. Man ersieht daraus, mit welchen Hindernissen Schulz zu kämpfen hatte. Also wir lassen den Biedermanns-Chronisten selbst sprechen: „Die politischen Wissenschaften, sammt den Lehrern derselben, sind fast überall von Vorurtheilen, Dummheit und Bosheit verfolget worden; in Olmütz, dem Sitz der hochwürdigen Geistlichkeit, der einzigen größeren-Provinzialstadt der österreichischen Monarchie, wo man noch jetzt die Aufklärung scheuet, konnte es damit nicht besser gehen. Im November 1772 wurde die Kanzel der politischen Wissenschaften von Klagenfurt (wo sie sich seit 1768 befand) nach Olmütz übersetzt und stand bis zu Ende des Schuljahres 1778 unter der geistlichen Macht und Gewalt, sowie alle Studien nebst der ganzen Universität. Schon ein paar Jahre zuvor sollte sie zu Olmütz errichtet werden; aber der Prälat von Allerheiligen, Thaddäus Slawiczek[WS 1], als damaliger Rector der Universität und Director der Theologie, widersetzte sich einer so profanen Neuigkeit. Man zeigte ihm die Grundsätze der Polizei, wovon damals der erste Band erschienen war. Er schlug das Buch von hinten auf und fand im Register: Almosen geben ist abzustellen. Jesus Maria, schrie er auf, das ist ketzerisch, und warf das Buch mit einem Bannfluch aus der Hand. Endlich erfand er ein Mittel, diesen Lehrstuhl einzuführen und dabei alle Gefahr der Ketzerei zu verhindern. Er übergab ihn einem Jesuiten, dem P. Joachim Zimmerl, damaligen Lehrer der heiligen Schrift, einem winselnden kranken Mann, der zugleich Galgenpater war. Diesem trug er auf, die Polizei- und Cameralwissenschaften, unter einem mit der heiligen Schrift, bei vorkommenden Stellen des weisen Salomons und anderen füglichen Texten, zu lehren und mit einzuschieben. Indeß kam Schulz als Professor von Klagenfurt und man kann sich vorstellen, wie willkommen dieser Mann in Olmütz war. Der schmutzigste Winkel auf der Universität, der schon seit vielen Jahren nicht gesäubert war, wurde ihm zu seinem Vorlesungsorte angewiesen. In der ersten Vorlesung entstand, von einer Menge muthwilliger Buben aus jeder Classe, die man ihm in’s Collegium gejagt hatte, ein Poltern, Stampfen und Brüllen, daß er abbrechen und von der Kanzel steigen mußte. Als er sich beim Rector magnificus darüber beschwerte, so antwortete ihm der Prälat: daß dieß in Olmütz schon so Mode sei! Um sich vor dieser ungestümen Rotte Ruhe zu schaffen, und vor den Spionen, die aus allen Klöstern, Stiften und Capiteln in seine Vorlesungen geschickt wurden, sicher zu sein, so zog er sich von der Universität weg und hielt seine Vorlesungen, gleich den dasigen Rechtslehrern, in seiner Wohnung. Nun schloß man ihn aus der Zahl der Professoren und der Universitätsgemeinde aus; er wurde zu keiner Versammlung, zu keiner Universitätshandlung vorgeladen; man intimirte ihm keine Decrete, Befehle und Anordnungen, und sogar aus der jährlichen allgemeinen Schultabelle wurde er weggelassen. Der Domherr von Olmütz und Kanzler der Universität, Baron Schubirz, der durch Heucheln und lauter Ränke sein Ansehen erschwungen hatte, warf einen tödtlichen Haß auf ihn und kränkte und schikanirte ihn auf alle nur ersinnliche Weise. Kam es zu einer Prüfung, so durchstrich er ihm die Censur seiner Lehrsätze gleich einem Schulknaben, obgleich sie mit Vorbedacht aus dem vorgeschriebenen Lehrbuche öfters wörtlich herausgezogen waren. Wenn sie nun so verhunzt und castrirt abgedruckt und angeschlagen waren, so ließ er sie alsbald unter irgend einem Vorwand durch den Pedell wieder abreißen, und was dergleichen Kniffe mehr waren. Mitten unter seinen größten Verfolgungen wurde Schulz 1776 zum k. k. Rath ernannt. Nachdem Schubirz die Universität und die Studien in Olmütz fünf Jahre mit Füßen getreten hatte, traf ihn ein Schlagfluß und er starb unter den Händen eines Rabbiners, der eben zum Wagen hinkam, worin er lag. Als im Jahre 1778 die Universität nach Brünn übersetzt wurde, hatte Schulz Gelegenheit, der Gunst und Unterstützung der Großen des Landes sich würdig zu machen, und die Wissenschaften und Studien waren unter der Leitung des Grafen Mittrowsky [200] im blühendsten Zustande. Seine frohen Tage sind zu Ende, seitdem die hohen Schulen wieder nach Olmütz versetzt worden.“]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Slawinzek