Geschichte von Kloster Heilsbronn/Pfarrei Bürglein

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« Stand des religiös-sittlichen Lebens in den sämmtlichen heilsbronnischen Klosterpfarreien im Reformationsjahrhundert Geschichte von Kloster Heilsbronn
Pfarrei Petersaurach »
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1. Bürglein.

Um die Zeit des Reformationsanfanges war Kaspar Bernbeck Pfarrer daselbst, über dessen Tagfahrt vor dem Abt wegen Zehnten Bd. I beim 26. Abt berichtet wurde. Im Jahr 1526 verkaufte er einen von seinen Eltern geerbten Hof in Kaubenheim an seinen Bruder Hans Bernbeck, Bürger in Windsheim, und bat den Abt, dem Kaufbriefe das Abts- und das Klostersiegel anzuhängen. An den Markgrafen Kasimir, der während des Bauernkrieges in Heilsbronn schaltete, schrieb er: „Die jährlichen Einkünfte des Gotteshauses in Bürglein reichen nicht aus zur Unterhaltung der Kirche. Ersparte 30 fl. sind uns des Nachts geraubt worden. Unser Filial Gottmannsdorf hat etwas mehr Vorrath, welcher in Heilsbronn verwahrt wird. Bitte um 15 fl. davon zur Reparatur unserer Kirche. Die Gottmannsdorfer sind dagegen, weil ihre eigene Kirche der Reparatur bedürfe; allein es ist Pflicht, zuvor der Pfarrkirche und rechten Mutter zu helfen.“ Bernbeck wurde, wie oben bereits erwähnt, in Folge des Befundes bei der Kirchenvisitation abgesetzt und verhaftet, auf Fürbitte seines Pfarrpatrons, des Abts Wenk, aus dem Gefängniß zu Onolzbach auf Urphed entlassen. Aus der von ihm geschworenen Urphed erhellt, was seine Verhaftung und Remotion herbeigeführt hat. Die Urphed lautete: „Ich Kaspar Bernbeck, Pfarrer zu [3] Bürglein, bekenne, als ich dieser Tage um wohlverschuldeter Sachen willen in des Herrn Markgrafen Georg Gefängniß gen Onolzbach gekommen bin, nämlich darum: 1) daß ich der Herren Kasimir und Georg ausgegangene Ordnung, Abschied und christliche Deklaration nicht annehmen wolle; 2) daß ich keinem meiner Pfarrkinder in Todesnöthen das Sakrament habe geben wollen, er bekenne denn und glaube, daß die päpstliche römische Kirche die rechte, wahre christliche Kirche sei; 3) daß ich vergangenen Ostertag auf der Kanzel gepredigt: Welcher in der Fasten kein Fleisch gegessen und gebeichtet, der habe genug für seine Sünden gethan, der solle auf Ostern Fleisch essen und sich mit der Urstend (Auferstehung) Christi freuen; welcher aber Fleisch in der Fasten gegessen und nicht gebeichtet habe, der solle Kröten und Schlangen fressen und sich freuen im Teufel und Judas, der sich gehenket; 4) daß ich als ein Concubinarius in offener Schande und Lastern bei meinen Pfarrkindern und ihnen zum großen Ärgerniß gewesen bin; 5) daß ich, nachdem etliche meiner Pfarrkinder oft gen Kleinhaslach (zum dortigen Frühmesser Hiller, I, 266) gegangen, um das alleinseligmachende Wort Gottes und das Sakrament unter beiderlei Gestalt zu empfangen, in der Beicht etliche meiner Pfarrkinder gefragt, ob sie das Sakrament zu Kleinhaslach empfangen, ihnen geantwortet: Habt ihr dann der Bösewicht Herrgott auch einen genommen; 6) daß ich bei der auf Befehl des Herrn Markgrafen Georg angeordneten Visitation nicht willige noch einige Antwort hab geben wollen. Für das Alles wäre ich aufs Höchste zu strafen gewesen. Aber auf Fürbitte des Herrn Abts Johannes (Wenk) und Anderer bin ich aus solchem Gefängniß entlassen worden, habe vor dem ehrbaren Sebastian Weißenmeier und Vogt zu Onolzbach gelobt und einen Eid geschworen, daß ich solch Gefängniß weder gegen den Herrn Markgrafen Georg noch sonst Jemand efern noch rächen will; daß ich alle Atzung zahlen, in acht Tagen meine Pfarr zu Bürgleß mit einem treuen gelehrten Priester permutiren, mich von derselben und außer der Herren Markgrafen Obrigkeit und Gebiet thun will. Ich setze zu Bürgen meinen Bruder Hans Bernbeck, meinen [4] Schwager Eucharius Mayer, Beide des Raths, und Ludwig Regel, alle drei Bürger in Windsheim, welche, wenn ich Obgeschriebenes nicht halten sollte, nach mir trachten, mich wieder ins Gefängniß bringen oder sich selbst stellen werden. Deß zu Urkund habe ich die edlen und vesten Herren Jörgen Vogler, markgräfischen Kanzler, und Friedrichen von Haldermannstetten, genannt Stettner, gebeten, daß sie ihre Siegel beidrücken. Onolzbach, Montag nach Nikolai 1528.“ Des Landes verwiesen, begab sich Bernbeck vermuthlich nach Windsheim, seine Vaterstadt, welche, dem heilsbronnischen Gebiete gegenüber, nach den damaligen Territorialverhältnissen, Ausland war. Sein Nachfolger Jod. Stoll blieb nicht lang auf der Stelle. Agnese, dessen Ehefrau, gab mancherlei Ärgerniß, insonderheit durch gemeines Verhalten gegen die Wirthin von Bonhof, „das wohl peinlich zu strafen gewesen wäre.“ Um dieses zu verhüten, nahm der Abt Schopper, auf Bitten der beiden Pfarrer von Kadolzburg und Ammerndorf, die Sache selbst in die Hand. Die Pfarrerin leistete Abbitte und Ehrenerklärung und zahlte 2 fl. Strafe. Weiter heißt es in der gerichtlichen Verhandlung: „Wer von beiden Theilen wieder schmäht, zahlt 10 fl. Dieß zu halten haben beide Frauen in Gegenwart ihrer Männer, ferner des Kunz Haslacher von Münchzell, Oswald Schneiders, des Pfarrherrn Schwäher, und des Sekretarius Sturm versprochen.“ And. Schmidt, Stolls Nachfolger, starb 1553, während seiner drei letzten Lebensjahre, vermöge eines vom Abt Wirsing genehmigten Kontrakts, vertreten von einem heilsbronner Mönch, Leonhard Kettner, nachmals Kaplan in Mkt. Erlbach. Der folgende Pfarrer J. Entenberger verklagte gleich in seinem ersten Amtsjahre seinen Meßner, einen Töpfer, von welchem er nicht nur „Bösewicht, Diebs- und Hurenpfaff“ gescholten, sondern auch im Meßnershause zu Boden geworfen und geschlagen worden war. Der Meßner wurde verhaftet, zwar auf Urphaid und Bürgschaft entlassen, er mußte aber bis Lichtmeß sich unter eine fremde Herrschaft thun. Entenberger starb schon 1556. Seinem Nachfolger Mich. Grimm gaben Abt und Richter bei der Bd. I besprochenen Kirchenvisitation von 1558 [5] das Zeugniß, daß sie gegen seine Lehre und seinen Wandel nichts einzuwenden hätten. Allein bald darauf hatten sie sehr viel gegen ihn einzuwenden. Denn Grimm verklagte bei ihnen seinen Parochianen Engelbert aus Bürglein, „der ihn geschmäht, ihm sein Gütlein verkauft habe, aber den Kauf nicht halte.“ Einen andern Parochianen, Vorster zu Weiterndorf, verklagte er, „weil er ihn an einem Tisch voll Leute ausgeschrieen, als gehe er den Weibern nach, und weil er ihn auch sonst noch beschimpft habe. Das habe er bei einem Leichtrunk dem Verklagten vorgehalten.“ Der Verklagte deponirte dagegen bei Gericht: „Der Pfarrer hat gesagt: er gebe nicht einen Dreck für meinen gnädigen Herrn (den Abt) von Heilsbronn. Viele hätten das mitangehört, die solle man vernehmen.“ Eine Klage anderer Art stellte Grimm beim Abt, abermals gegen einen seiner Parochianen in Weiterndorf, den Bauer Hörnlein, „einen ältlichen Mann, der seit Jahren nicht mehr zum Abendmahl gekommen sei, der nicht beten könne und daher bestraft werden müsse.“ Abt, Verwalter und Richter beriefen den Kläger und den Verklagten und fragten diesen: „Warum er sich so lang des Abendmahls enthalten habe?“ Auf die Antwort: „Weil er nicht beten könne“, wurde er ermahnt, fleißiger in die Kirche und zum Katechismus zu kommen und dann, wenn er wohl unterrichtet sei, auch zum Abendmahl. Hörnlein versprach es, hielt aber nicht Wort und wurde daher auf’s Neue vom Pfarrer verklagt. Abermals vorgerufen, erhielt er vom Abt, Verwalter und Richter den Bescheid: bis zur nächsten Kirchenvisitation im Dezember 1572 zum Pfarrer in das Haus zu gehen und beten zu lernen, um bei der Visitation zu bestehen; widrigenfalls würde man ihn, als einen Unchristen, nicht länger hinter dem Kloster dulden. Allein der Verklagte erschien abermals nicht, weder beim Pfarrer, noch in der Kirche. Mittlerweile nahte die Kirchenvisitation. Noch vor derselben ließen Abt, Verwalter und Richter den Verklagten gefänglich einziehen und baten den Markgrafen um Bescheid, wie weiter zu verfahren sei. Der Bescheid lautete: „Von Gottes Gnaden Georg Friedrich etc. Ihr habt wohl gethan, da gute Worte nichts halfen, [6] Ernst zu zeigen. Da aber die Gemeinde Weiterndorf, des Verklagten Sohn und Freundschaft um seine Erledigung nachgesucht haben und Niemand zum Glauben und Sakrament gezwungen werden soll, und Buße und Glaube eine Gabe Gottes ist, welche nicht in der Menschen Gewalt steht, so ist unser Befehl: ihr wollet ihn nach Bezahlung seiner Atzung entlassen, aber zuvor mit dem Herrn Pfarrer zu ihm gehen und ihn ermahnen, daß er sich bessere, beten lerne, die heiligen Sakramente gebrauche und vorstellen, was er, wenn er es thue, künftig für einen Lohn bekommen werde; wo aber nicht, daß ihm ewige Verdammniß bevorstehe; auch daß er, wenn er sein Leben nicht ändere, nach seinem Tode nicht auf den Kirchhof unter die Christgläubigen, sondern wie ein Heide aufs Feld begraben werde; daß er ihm selbst zu Gute mit Gefängniß bestraft worden sei, damit er sich bessere und durch Reue und Buße dem Teufel entfliehe und selig werde. Und weil solchen Personen nur gute Worte gegeben werden müssen, so wollet ihr seinem Pfarrer anzeigen, daß er allen Fleiß anwende, sich oft zu ihm verfüge, um ihn zu belehren und zu bekehren. Wird dieses bei ihm helfen, wohl und gut; wo nicht, so ist er nach seinem Absterben aufs Feld bestatten zu lassen ohne Geläut und Prozession.“

Das „Meßnersdienstlein“ des Ortes besetzte der jeweilige Ortspfarrer. Eine Schule war damals noch nicht vorhanden. Da aber der Pfarrer Grimm für seine eigenen Kinder einen Lehrer zu haben wünschte, so übertrug er im J. 1593 die Meßnerei einem gewissen Mich. Kilian, der zugleich Schulunterricht zu ertheilen im Stande war, aber bald in Unfrieden schied und nach Kolmberg zog. „Darauf hat der Pfarrer (laut Bericht der Klosterbeamten an das Konsistorium) einen Studiosum Erkinger Kießer von Gunzenhausen angenommen. Allein Pfarrer und Meßner vertrugen sich eine Zeit hero sehr übel, wird keine Schule gehalten und ist immer ihr Gezänk beim Dekan. Wir schlagen vor, daß das Dienstlein künftig vom Consistorio besetzt werde, damit der Schulmeister auch Schutz habe und nicht dem Pfarrer unterworfen sei; sonst wird der Pfarrer, welcher sui juris sein [7] will, nicht leichtlich sich mit Einem vertragen. Der Kießer wird sich schwerlich in des Pfarrers seltsamen Kopf richten. Wir möchten die Pfründ lieber dem Schneider Hans Marx geben, welcher der Fürstenschul (in Heilsbronn) von Anfang her beigewohnt hat.“ Pfarrer Grimm fungirte noch während der letzten Jahre des Reformationsjahrhunderts in Bürglein. Die dortigen Zustände waren während dieser ganzen Periode unerfreulich und wurden durch die Reformation nicht besser. Über die dortigen Zustände vor und nach dem Reformationsjahrhundert wird im VII. Abschnitt berichtet werden.


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