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RE:Fufetius 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Mettius Letztes Oberhaupt von Alba Longa
Band VII,1 (1910) S. 197198
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Fufetius. 1) Mettius Fufetius, nach der Sage das letzte Oberhaupt von Alba Longa. Der erste Name wird meistens Mettius, seltener Mettus überliefert; daß dieses Schwanken über unsere Hss. in das Altertum zurückreicht, beweist der durch das Metrum gesicherte Gebrauch der ersten Form bei Enn. ann. II 126 Vahlen² (aus Quintilian. I 5, 12) und der zweiten bei Verg. Aen. VIII 642 (dazu Serv.: nomen mutilavit causa metri). Einer Vermutung Eyssenhardts nach (Römisch und Romanisch [Berlin 1882] 23f.) könnte Mettius die lateinische Form des oskischen Meddix sein und den Anführer bezeichnen. In der Überlieferung wird F. von Liv. I 23, 4. 24. 9. 27, 1 und Dionys. III 5, 3. 7, 3. 23, 3. 7. 28, 6 mit dem Titel Dictator bezeichnet (vgl. Serv. a. O.: cum.....summam rerum teneret); wo es ihnen nicht auf Genauigkeit ankommt, wählen sie, wie alle übrigen Autoren, eine allgemeine Bezeichnung für ,Feldherr‘ und ,Führer‘; nur einmal faßt Liv. I 24, 2 F. und Tullus Hostilius zusammen als reges, wie aber auch umgekehrt als duces I 23, 7, vgl. στρατηγοί Dionys. III 13, 1; rex Albanorum heißt F. nur bei Ampel. 39, 2 und Plut. par. min. 7. Seine Wahl erfolgt nach Liv. I 23, 4 und Dionys. III 5, 3 im Lager, nachdem sein Vorgänger C. Cluilius (o. Bd. IV S. 108 Nr. 2) ebenfalls im Lager gestorben ist; Dionys verteilt die Geschichte des F. über drei Jahre [198] und läßt ihn daher zweimal in seinem Amte bestätigt werden. Seine Geschichte stellen Livius und Dionys übereinstimmend dar, der letztere sehr breit mit vielen dem F. in den Mund gelegten Reden: Vor der Schlacht zwischen Römern und Albanern schlägt F. dem Könige Tullus Hostilius vor, den Streit der Völker durch einen Zweikampf entscheiden zu lassen; der Vorschlag wird angenommen, ein Vertrag von beiden Führern beschworen, der Entscheidungskampf der Horatier und der Curiatier findet statt, und sein Ergebnis ist Albas Unterwerfung unter Rom (über F. Liv. I 23, 4–10. 24, 9. 26, 1. Dionys. III 7, 1–8, 5. 10, 1–6. 12, 3f. 13, 3-14, 3. 15, 3f. Dio frg. 6, 2f.; vgl. noch Fest. 297. Auct. de praen. 1. Auct. de vir. ill. 4, 5. 10). In der zweiten Hälfte der Geschichte von Albas Untergang tritt F. mehr in den Vordergrund: er sinnt auf Verrat und Abfall von Rom, reizt Veii und Fidenae zum Kriege auf, will in der Entscheidungsschlacht, an der er als Bundesgenosse Roms teilnimmt, zu den Feinden übergehen; die Geistesgegenwart und List des Tullus vereitelt den schändlichen Plan und bringt F. und die Seinen nach dem Siege ganz in die Hand der Römer; zur Strafe wird Alba zerstört und F. in schrecklicher Weise hingerichtet, indem er an zwei Gespanne gebunden und in Stücke zerrissen wurde (Enn. ann. II 137f. Vahlen², vgl. praef. p. CLXVII. Liv. I 27, 1–28, 11. Dionys. III 23, 2–30, 6. Verg. Aen. VIII 642–645. Serv. z. d. St. Ovid. trist. I 3, 75. Claudian. bell. Gildon. I 254f. Varro de vita p. R. I bei Non. 287, 19. Val. Max. VII 4, 1. Flor. I 1, 3, 8. Oros. II 4, 10. Ampel. 39, 2. Gell. XX 1, 54. Auct. de vir. ill. 4, 2. 10–13. Zonar. VII 6; teilweise abweichend Plut. par. min. 7). Es wird wiederholt hervorgehoben, daß diese Form der Todesstrafe, die dem deutschen Recht bekannte Vierteilung, in Rom nie wieder vorgekommen sei (vgl. auch Mommsen Strafr. 940, 1). Mit der Behauptung, daß Tullus Hostilius und Mettus F. nur eine Verdoppelung von Hostus Hostilius und Mettius Curtius unter Romulus seien (Pais Storia di Roma I 1, 280f. 293f.), wird die Frage nicht beantwortet, welche alten und wertvollen Bestandteile in der Sage von F. enthalten sind, die beim Beginn der historischen Überlieferung in Rom bereits fest ausgebildet war.