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RE:Iunius 62

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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C. Iunius Bubulcus Brutus, cos. 317, 313, 311 v. Chr., Dictator 302 v. Chr.
Band X,1 (1918) S. 10271030
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62) C. Iunius Bubulcus Brutus. Den vollen Namen mit der Filiation C. f. C. n. geben Fasti Cap. und Acta triumph. an sechs Stellen; Diodor kennt keine Beinamen des Mannes, Livius nur den ersten: Bubulcus. Dessen durchsichtige Bedeutung erklärt Plin. n. h. XVIII 10: quia bubus optime utebatur; eine Anspielung darauf macht wohl der Pflug auf den Münzen des D. Silanus mit dem Kopfe der Salus (Mommsen Röm. Münzw. 581f. nr. 210, 2; s. u., aber auch Nr. 160). Brutus war Consul I mit Q. Aemilius Barbula 437 = 317 (Fasti Cap. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Liv. IX 20, 7–21, 1. Cassiod. Diod. XIX 17,1); das feste Forentum in Apulien wurde nach Liv. IX 20, 9 von ihm mit Gewalt genommen, nach Diod. XIX 65, 7 erst im folgenden Consulatsjahr, was sich gegenseitig nicht ganz ausschließt. Consul II wurde Brutus zusammen mit L. Papirius Cursor Consul V im J. 441 = 313 (Fasti Cap. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Liv. IX 28, 2. Cassiod. Fest 340 [ohne Cognomina]. Diod. XIX 77,1). Die Berichte über die kriegerischen Ereignisse dieses Jahres stimmen darin überein, daß die Römer das abgefallene Fregellae zurückeroberten und die Burg von Nola einnahmen, [1028] aber sie gehen weit auseinander in der Zuweisung dieser Erfolge an bestimmte römische Feldherren. Nach Diod. XIX 101,1–3 wurden sie von einem Dictator errungen, während die beiden Consuln die feindliche Hauptmacht im Schach hielten und die verbündeten Städte deckten, ohne eine Schlacht zu liefern. Nach Liv. IX 28, 2–6 wurde die Einnahme von Nola von den Annalisten teils dem Dictator, teils dem Consul Brutus zugeschrieben; die Vertreter der letzteren Ansicht wiesen dem Consul auch die Einnahme von Atina und Caiatia, d. h. offenbar von Atella und Calatia (auch bei Diodor genannt und entstellt) zu und machten den Dictator zu einem clavi figendi causa ernannten. Livius selbst hat dieser Auffassung weniger Vertrauen entgegengebracht, und die Wiedergewinnung von Fregellae scheint nicht einmal hiernach auf Rechnung des Brutus gesetzt worden zu sein. Freilich ergeben sich weitere Schwierigkeiten dadurch, daß der Dictator nach Diod. Q. Fabius Maximus Rullianus war, nach Liv. und den Fasti Cap. vielmehr C. Poetelius Libo Visolus; die Lösung dieser Schwierigkeiten ist noch nicht völlig geglückt (vgl. o. Bd. VI S. 1803. Bandel Die röm. Dictaturen [Diss. Breslau 1910] 103ff.); aber als der unzuverlässigste Bericht darf doch jedenfalls der den Brutus verherrlichende angesehen werden; die beiden Consuln operierten gewiß gemeinsam und sicherten durch ihre Stellung gegen die Samniten das Vorgehen des Dictators auf der Verbindungslinie mit Campanien und in Campanien selbst. 442 = 312 war Brutus nach den Fasti Cap. und Liv. IX 29, 3, der nach jenen leicht zu ergänzen ist, Magister equitum des Dictators C. Sulpicius Longus; aber diese ganze Dictatur ist nach Anlaß und Zweck bedeutungslos und daher sehr verdächtig (vgl. Bandel a. O. 106). Das dritte Consulat bekleidete Brutus im folgenden J. 443 = 311 wieder mit seinem Amtsgenossen Aemilius aus dem ersten Consulat (Fasti Cap. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Liv. IX 30, 1. Cassiod. Diod. XX 3, 1). Der Feldzug dieses Jahres brachte den Römern unzweifelhafte Erfolge; sein Schauplatz war nach Diod. XX 26, 3f. wahrscheinlich Apulien, wo beide Consuln ein sehr starkes Samniterheer aufrieben und mehrere feste Plätze nahmen; leider ist sogar der Name der Landschaft verderbt (εἰς τὴν Ἰταλίαν) und sind die vier Ortsnamen des Berichtes (Τάλιον, Ἱερὸς λόφος, Καταράκτα, Κεραυνιλία) ganz unbekannt und wohl meistens ebenfalls verderbt, sodaß nicht einmal der Schauplatz sicher feststeht. Das ist umso bedauerlicher, weil Liv. IX 31, 1 – 32, 12 und auch die Acta triumph. ganz abweichen; nach Liv. kämpfte Brutus in Samnium und Aemilius in Etrurien, und nach den Acta tr. erwarb jener einen Triumph über die Samniten und dieser einen über die Etrusker. Umgekehrt wie bei Diodor ist bei Liv. die Reihenfolge der Taten des Brutus insofern, als er zuerst zwei feste Städte einnimmt, Cluvianum und Bovianum, und dann in einen Hinterhalt und in große Gefahr gerät, aber schließlich die Feinde vernichtet. Von dem Hinterhalt, aber nicht von dem Siege, sondern einer Niederlage des Brutus weiß auch Zonar. VIII 1 Anf. Die Livianische Darstellung der Taten beider Consuln weist in den Einzelheiten so handgreifliche Ausschmückungen auf, daß sie nicht zu gebrauchen [1029] ist. Auffallend ist, daß sie weder den Triumph der Consuln erwähnt, obgleich ein solcher des Brutus auch mit Diodors Bericht vereinbar wäre, noch das Gelübde eines Tempels der Salus durch Brutus (später erwähnt IX 43, 25. X 1, 9), obgleich sie ihn in der höchsten Not Iuppiter, Mars und andere Götter anrufen läßt (IX 31,10). Der in den Acta triumph. verzeichnete Tag des Triumphes, die Nonae Sextiles, ist auch der Tag der Tempelweihe (Wissowa Religion u. Kultus d. Römer² 132). Im allgemeinen sind also Siege des Brutus über die Samniten außer Frage, aber im einzelnen bleiben die Ereignisse unsicher. Der Bericht des Livius IX 30, 1–10 über die inneren Angelegenheiten dieses Jahres ist ebenfalls mit Vorsicht zu gebrauchen; die Stellung der Consuln zu dem Censor Ap. Claudius Caecus war schwerlich eine feindselige. Wie in dem Jahre vor seinem dritten Consulat, so soll Brutus auch in dem Jahre nach diesem das Amt des Magister equitum geführt haben, und zwar unter der Dictatur seines Collegen im zweiten Consulat, des L. Papirius Cursor. Liv. IX 38, 15 erwähnt beim J. 444 = 310 die Ernennung des Brutus und 40, 7–10 seine Teilnahme an dem Kriege; Fasti Cap. (daraus Idat. Chron. Pasch., vgl. Chronogr.) verzeichnen ihn beim folgenden J. 445 = 309 mit der Bemerkung: Hoc anno dictator et magister eq(uitum) sine co(n)s(ulibus) fuerunt. Diodors Schweigen spricht gegen die Geschichtlichkeit dieser Dictatur (vgl. Bandel a. O. 107f). 447 = 307 war Brutus Censor mit M. Valerius Maximus (Fasti Cap.); sie stießen einen L. Annius wegen leichtfertiger Ehescheidung aus dem Senat (Val. Max. II 9, 2) und legten Wege durch das Landgebiet an (Liv. LX 43,25); außerdem vergab Brutus den Bau des von ihm gelobten Salustempels (ebd. und X 1, 9). Über die Dauer der Censusperiode vgl. Leuze Zur Gesch. d. röm. Censur (Halle 1912) 3f. 9. 19. Im J. 452 = 302[1] unter dem Consulat des M. Aemilius Paullus und M. Livius Denter wurde Brutus zum Dictator ernannt und nahm sich einen andern Plebeier, M. Titinius, zum Reiterführer (Fasti Cap.). Nach Liv. X 1, 8f. und den Acta triumph. wurde er ernannt wegen einer Empörung der Aequer, unterdrückte diese in wenigen Tagen und kehrte im Triumph heim; die Acta triumph. setzen diesen Triumph III k(alendas) Sext(iles) und Livius sagt: die octavo triumphans in urbem cum redisset, aedem Salutis quam consul voverat, censor locaverat, dictator dedicavit; da die Tempelweihe an den Nonae Sextiles stattfand, so bezeichneten wohl die acht Tage ursprünglich die Zwischenzeit zwischen Triumph und Dedication und nicht die Dauer des Feldzugs. Aber nach der endgültigen Bezwingung der Aequer im J. 450 = 304 (Liv. LX 45, 5–17. Diod. XX 101, 5) ist dieser Aufstand und der so leicht errungene Triumph ziemlich zweifelhaft; er wird es noch mehr angesichts der verschiedenen Berichte über die Landung des spartanischen Prinzen Kleonymos in Unteritalien, die Liv. X 2, 1–3 bei den römischen Annalisten fand: nach den einen wurde Kleonymos im Gebiet der Sallentiner von dem Consul Aemilius in einem Treffen geschlagen und auf die Schiffe zurückgetrieben, nach den anderen verließ er Italien, ohne mit den Römern in feindliche Berührung gekommen zu sein, doch sei gegen ihn der Dictator [1030] in das Gebiet der Sallentiner geschickt worden. Die Vergleichung mit den griechischen Berichten über Kleonymos (s. d.) läßt der zweiten römischen Version entschieden den Vorzug geben; vielleicht trug zur Entstehung der ersten bei, daß der Triumph über die Sallentiner von einem jüngeren Aemilier gefeiert wurde, 474 = 280 von L. Aemilius Barbula, dem Sohne des zweimaligen Kollegen des Brutus im Consulat. Es ist sehr möglich, daß dieser als Dictator nicht gegen die Aequer, sondern gegen Kleonymos gesandt werden sollte, aber keine Gelegenheit zu kriegerischen Taten fand, sondern nur zu der Weihung seines auf dem Quirinal errichteten Tempels (vgl. Bandel a. O. 109ff.). Auf die Weihung dieses Heiligtums (noch erwähnt von Val. Max. VIII 14, 6), das durch Wandgemälde eines Fabiers seinen Schmuck erhielt (o. Bd. VI S. 1835, 50ff.), bezieht sich der Kopf der Salus, den ein späterer Iunier, D. Silanus Nr. 162 auf seine Münzen setzte (Mommsen Röm. Münzw. 581f. nr. 210, 1; vgl. sonst über den Kult und den Tempel Wissowa a. O.). Die Geschichte des Brutus ist nicht frei von Fälschungen, aber die Bekleidung dreier Consulate, der Censur und der Dictatur innerhalb der anderthalb Jahrzehnte 437 = 317 bis 452 = 302 und während des großen Kampfes mit den Samniten beweist zur Genüge, daß er zu den führenden Männern der Plebs gehörte und das Ansehen seines Geschlechtes mehr als seine Vorfahren begründet hat (vgl. K. J. Neumann Straßburger Festschr. zur Philologenvers. 1901, 319–324). Auf ihn gehen auch die guten Beziehungen seines Geschlechtes zu einzelnen patricischen, wie den Aemiliern zurück. Sein Sohn ist Nr. 56. Über die Einwirkung seiner Persönlichkeit auf die Gestaltung der Tradition von L. Brutus Nr. 46a s. d.

Anmerkungen (Wikisource)

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  1. Vorlage: 402.