Seite:De Merian Sueviae 103.jpg

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Fuhrfelden /

Gehöret dem vornehmen Adelichen Geschlecht von Gemmingen zu / vnd ligt im Craichgöw / welches Land fast viereckicht / vnd gegen Mitternacht / vnd Morgen den Necker hat; Von dem winterlichen Auffgang / vnnd Mittag / fast biß nach Pfortzheim / mit dem Würtenberger Land allenthalben vmbgeben wird: Vnd dann von Pfortzheim fast biß an den Rhein gegen Abend / vnd dem Gestad / so gegen Speyer vber ist / gehen thut.


Fürstenberg.

Schloß vnd Statt / zwischen Dutling / vnd Löffling / im Schwartzwald / ligt in der Landgraffschafft Baar / darinn sich auch Hüfingen / Thon-Eschingen / vnnd Blumberg / befinden. Es haben die Herren Graffen von Fürstenberg / die Graffen von Werdenberg zum theil geerbt; dieweil Graf Friederich von Fürstenberg / deß letsten Grafen von Werdenberg / Christophori / so Anno 1534. verschieden / Tochter / Frawen Annam / zur Ehe gehabt. Sihe Crusium lib. decimo parte 3. Annal. Suev. cap. primo, auß jhnen war Graff Wilhelm von Fürstenberg / so den Protestierenden Anno 1546. wider Käyser Carle / im Krieg gedienet hat. Ihre Begräbnuß haben sie im Nonnenkloster zu Nidingen / oder Neydingen. Es seyn vmbs Jahr 1633. vnnd 34. wie man in einer geschriebenen Relation gefunden / die Fürstenbergische Güter / in vnderschiedliche Theil / getheilt gewesen. Vnnd hatten zu einem Theil gehört Mößkirch / Neufern / vnnd Haingen / (so ein Stättlein.) Ein Theil hatte die Graffschafft Werdenberg / jetzt die Graffschafft Heiligenberg genandt. Die Herrschafft Jungenaw / vnd Trochtelfingen / hatte Graff Egen von Fürstenberg. An der obgedachten Landtgraffschafft Baar hatten alle Partheyen jhren Theil. Graff Vratislai deß Eltern / Kayserlichen Reichs-Hoffraths Praesidenten Minderjähriger Sohn / hatte im Kintzgerthal / Hausen / oder Hausach / vnnd Wolffach / mit zugehörigen Weylern / vnnd Höfen: Vnd seines Brudern ander Sohn / Graf Christoff / Haßlach. Anno 1649. ward berichtet / daß / selbiger Zeit / die Herrschafften im Kintzgerthal also / Herrn Graf Friederich Rudolphen von Fürstenberg / gehörig gewesen / welches auch im Jahr 1650. den sechszehenden Mayen / durch einen Gräfflichen Beampten von dannen / bestättiget worden. Er hat aber hergegen / erwehntem Bericht nach / nichts an der Landgraffschafft Baar / sondern es gehört solche Herrn Wratislai deß Jüngern / als seines Herrn Brudern drey Söhnen / vnnd deß Herrn Graff Lutzens zu Thon-Eschingen Sohn / Herren Graff Frantz Carlen von Fürstenberg / zu. Dann der Zeit vier Fürstenbergische Regierungen / aber nur zwo Linien seyn / die einander erben / als: 1. die Heiligenbergische / oder Egonische / vnnd diese Thon-Eschingische. Fürs 2. die Stülingische / oder Kintzgerthalische / vnnd die Fürstenbergisch / oder Wratislaische. Sihe vnten Mößkirch / als daselbst die Wratislaische dero Residentz hat. Als deß obgedachten / vnnd gewesten Herrn Reichs-Hoffraths Praesidenten / Herrn Wratislai / deß ältern Sohn / ohne Leibs-Erben mit Todt abgangen / so haben jhn seine beyde Hochgedachte Vettern / Herr Friederich Rudolff / vnnd Herr Wratislaus der Jünger / geerbt / vnnd solle die Theilung vmbs Jahr 1642. geschehen seyn. Ihr / der samptlichen Herren Graffen / wegen Baar / deß Kintzgerthals / Heiligenberg / etc. Gundelfingen / etc. ReichsAnschlag ist Monatlich einfach / 362. Gülden. Wegen Zimmern / Stülingen / Heben / etc. contribuiren sie absonderlich. So haben sie / wegen solcher vnderschiedlicher Herrschafften / vnnd Güter / auch vnderschiedliche Anschläg zu Vnderhaltung deß CammerGerichts / wie beym offtangezogenen Doctor Beckers zu sehen. In einer geschriebenen Verzeichnuß hab ich / wegen Heiligenberg / etc. Fürsten-Berg / vnnd Gundelfingen / etc. nach dem erhöchten Anschlag 177. Gülden. 18. Kreutzer 5. Heller / jährlich / (den Thaler zu 69. Kreutzer gerechnet) gefunden.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_103.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)