Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Stralsund

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Topographia Germaniae
Stralsund
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 110–114.
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[T56]


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Stralsund / Sund /

Von dieser weitberühmten mächtigen Stadt in Pommern / ist Anno 1631. ein Bericht / daselbst gedruckt / herauß geben worden / in welchem von ihr / unter anderm / also stehet: Stralsund ist von Sunnone II. der Francken König / An. 145. oder 146. erbauet / und anfangs Sunnonia, oder Sunda genandt worden / wie Spangenberger in Chron. Mansfeld c. 40. Funccius in Chronol. und Andr. Angelus in Annal. March. lib. 1. fol. 15. schreiben. Der jetzige Nahm ist entweder von der Insul Strela, die doch jetzt / wo sie gelegen / unbewust: oder auch von der Anfahrt / daß man auß der offenen See / von verschiedenen Orthen / gleichsam verschiedenen Flüssen / oder Stralen / auf die Stadt zufahren könne / (gestalt auch die Stadt einen Stral zu ihrem Wapen gebraucht) herkommen: Man hat von ihr keine Nachrichtung ferners biß auffs Jahr 1209. da sie von Jaromar Fürsten zu Rügen / wieder aufgerichtet / mit Teutschen besetzt / und erweitert worden. Sie ligt im Fürstenthum Rügen / welches Fürstenthum in terra continente, nebenst der Stadt Stralsund / begreifft die Städte Barth / Grimmen / Tribesees / und Loitz / zusampt darumb gelegenen Landschafften; und dann die Insul Rügen / welche gegen der Stadt Stralsund über gelegen ist. Und wie der Stamm der hochlöblichen Fürsten zu Rügen etwa Anno 1325. außgestorben / und verschiedene andere Fürsten sich deß Fürstenthums Rügen angemast / und Kriege darüber entstanden / so ist endlich das Fürstenthum Rügen / mit dem Hertzogthum zu Stetin-Pommern; wie Albert. Crantz. in Vandal. und Chytraeus in Saxon. und die Chronicken bezeugen / vornemlich durch Hülf der Stadt Stralsund / welche mit den Hertzogen zu Stetin-Pommern / von alten Jahren hero / confoederation gehabt / conjungirt / und denselben / salvis et auctis privilegiis, incorporirt worden. Es hat die Stadt Stralsund ansehenliche Gräntzen zu Wasser / und Lande / omnimodam libertatem, et Jurisdictionem, in Geist- und Weltlichen / criminal- und civil-Sachen / cum exemptione appellationis am Fürstl. Hoff- Land- oder Consistorial-Gerichte / erlangt / ingleichem ihr Armandia zu Wasser und Lande / jura foederum belli, eligendi Patronum, und dergleichen exerciret / und hergebracht / also daß sie pro celebri empotio ist geachtet und gehalten worden; wie sie dann im Hanseatischen Bund den sechsten Sitz in der Ordnung hat / die vierdte unter den Wendischen Städten / und die Haupt-Stadt in Pommern ist / welche die übrige Hansee-Städte ad conventus verschreibet. Sie ist / als ein vornehme / und eusserste Gräntzstadt deß Ober-Sächsischen Cräiß / und deß Römischen Reichs / in littore maris gelegen / privilegiert / daß sie in Kriegs-Gefahr weiter nit / als zu Bewahrung ihrer Stadt verbunden / und zu einem mehrern / ohn ihr gütliche Bewilligung / nicht angehalten werden kan / und daß auß der Stadt die contributiones, vormittelst gewissen Registern / wie von allen andern Landständen in Pommern geschicht / nicht / sondern nach gewissem Anschlag / und quota, in den Landkasten eingebracht werden / wie dergleichen / was die contributiones betrifft / im Hertzogthum Mecklenburg / von den Städten Rostock / und Wißmar / und im Hertzogthum Lüneburg / von der Stadt Lünenburg / auch der Stadt Embden in Oost-Frießland geschicht. Sie darff dem Lande / oder Auffbott nicht folgen; und kan der Hertzog auß Pommern derselben kein Kriegsvolck einlegen. Sie hat auch die Gerechtigkeit in der Insul Rügen erlangt / daß rund umb besagte Insul /

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[111] der Stralsundische Strand-Vogt / den Strand bereiten / und über demselben niemand gesetzt / und ohne der Stralsunder Consens kein Landvogt in Rügen verordnet / kein Getreid darauß an frembde Oerter geführet / kein Bierbrauen zu feilem Kauff in der Insul geschehen / auch keine Städte darin gebauet werden / (wie dann auch keine darin seynd:) die Stralsundische auch in dem Fürstenthum Rügen / und Hertzogthum zu Stetin-Pommern zollfrey seyn sollen. Anno 1316. und 1504. ward diese Stadt belagert / aber nit gewonnen / davon Crantzius, und Chytraeus, zulesen. Hat ein Zeithero zur Wolgastischen Regierung gehört / bey welcher aber allerley Ungelegenheit vorgefallen / und ist vom Hertzog Philippo Julio / so Anno 1625. gestorben / Aenderung im Rath fürgenommen worden. Und obwoln Anno 1615. und 22. die Sach verglichen worden / so hat es doch immerzu Uneinigkeit abgeben / biß Anno 1628. die Stadt vom Herrn Johann Georgen von Arnimb / als Obristen über die Käyserliche Armee / belagert / und den 16. May / nachts Zeiten / das erste mal gestürmet worden. Es hat aber sich die Stadt / mit Hülff der benachbarten Könige / also defendirt / daß die Belagerung den 24. Julii / wieder auffgehbt worden ist. Es ligt nächst bey der Stadt / und unter dero Geschütz / ein kleine Insul / Denholm genant / so gemeiner Stadt Eigenthumb ist. Biß hieher gedachter Bericht. Besiehe von besagter Belagerung auch das Theatrum Europaeum in Ann. 1628. p. 1212. sequ. et p. 1250. seqq. von der Stadt selbsten aber Johan. Angel. à Werdenhagen, de Reb. Hanseat. part. 3. c. 22. p. 317. seq. et cap. 23. pag. 330. und dann in Antegressu part. 4. p. 508. seqq. daselbst auch die Articul der Verbündnuß dieser Stadt / mit dem König in Schweden in besagtem 1620. Jahr auffgerichtet / zulesen. und wird alda / unter anderm p. 510. gesagt / daß in dem gantzen Craise deß Balthischen Meers / oder der Ost-See / kein so fester / und unüberwindlicher Ort seye / als Stralsund solchen vorstelle. Es meldet aber Einer / daß die grosse Schiff / umb das Land zu Rügen herum / auf Gripswald zu kommen müssen / die vom Dänischen Sund hieher wollen / weiln von demselben das Wasser nicht überal / sonderlich aber auff 2. oder 3. Meil bey der Stadt / tieff genug / daß die grosse Schiff da im Hafen / oder Port / einlauffen können. Siehe von dieser Stadt auch die Autores, so in dem Itinerario Germaniae pag. 357. angezogen worden; Item die Reichs-Matricul / so bey der continuation besagten Reißbuchs / einkommen / p. 33. wie hoch vor diesem in Anno 1471. Stralsund Monatlich angelegt worden: zu welchen zuthun deß D. Daniel Cramers Pommerische Kirchen-Histori / (die dieser Stadt an unterschiedlichen Orten gedencket; und unter anderm lib. 2. c. 20. p. 149. saget / daß von dem Anno 1365. in Pommern gefangnen grossen Wallfisch / auch ein Rippe hieher kommen / und noch heutigs Tags da vorhanden seye:) Item deß Bonni, und Regkmanni Lübeckische Chronicken / jene im Buchstaben B. vitj. und C. iij. b. diese aber p. 14. 17. 21. und 63. Wir wollen / zum Beschluß / vernehmen / was der offtangezogene Johannes Micraelius, in deß Pommerlands Beschreibung / von dieser Stadt meldet / der saget nun unter anderm also. Wann Lübeck auff den Hanseetagen in der Mitte sitzet / und das Directorium hält / so sitzen zu rechter Hand / in solcher Ordnung / Cölln / Bremen / Rostock / Stralsund / Wißmar / Magdeburg / Braunschweig / Dantzig / Stetin / Hildesheim / Soest: auff der Lincken / Hamburg / Lüneburg / Dortmund / Greyffswald. Da beneben ist Stralsund die außschreibende Stadt der andern 9. Hansee-Städte in Pommeren / als da sind Stetin / Greyfswald / Colberg / Stargard / Ancklam / Stolpe / Demmin / Rügenwalde / Golnow / und beruffet sie zu den Hanseetagen. Auch auff den Landtägen in Pommern wird ihr unter den andern Städten / der Vorgang / und die erste Session vergönnet. Sie ist gelegen sub latitudine 54. 32. et longit. 37. 45. Weil sie im Jahr 1429. auff dem Insulchen gegen der Stadt / wider die Dänen / einen Sieg erhalten / heissen sie annoch dasselbige den Denholm. Von der Insul Strela ist jetzund keine Nachrichtung / wo nicht etwann der besagte Dänholm dardurch verstanden wird. Da sie die gewaltige Belagerung von vielen Königen und Fürsten / im 1316. Jahr / außgestanden / haben sie alle [112] herumb gelegene Schlösser / die ihnen zum Nachtheil möchten erbauet seyn / in den Grund gerissen / auch sich einmal mit den Greiffswaldischen / nemlich im 1382. Jahr / zusammen gethan / und das Schloß Gützkow zerstöret. Sonst sind sie im Fürstenthum Rügen / und gantz Pommern / wie andere privilegirte Städte / Zollfrey / und haben sehr viel andere hohe privilegia, darunter auch die Freyheit zu müntzen begriffen / zu unterschiedlicher Zeit / erlanget; darüber sie mit ihrem Lands-Fürsten / wie auch mit den benachbarten / offtmaln in grosse Irrungen / und Ungnade / gerathen seyn. Dieweil diese vornehme Stadt / im geschriebenen Pommerischen Chronico Valentini von Eickstädten / gar eigentlich abgebildet ist / wollen wirs bey den daselbst befindlichen Worten verbleiben lassen / da also stehet: Die Stadt Stralsund hat bald / nachdem sie erbauet / mit Handthierungen / und Reichthum zugenommen / dadurch denen von Lübeck abgangen. Darumb haben die von Lübeck Anno 1277. diese Stadt heimblich überfallen / daß also die Burger wieder in Holtzwerck bauen musten. Darnach ist sie noch einmal außgebrandt. Derohalben ist Rath gefunden / und die Stadt / wie zusehen ist / gantz steinern / mit grossen Unkosten / von Grund außgemauret / erbauet. Die Häuser sind einander fast gleich / die Gassen lang / und schnurgleich / so ordentlich / als eine Stadt an der See mag gefunden werden. Hat zehen Thöre / darunter sechse nachdem Wasser / und vier zu Lande gehen. Hat nenenst etlichen Capellen / drey schöne Pfarrkirchen / gewaltige hohe Gebäude mit schönen Spitzen / und Kupffer gedecket / darunter die grösseste Marienkirche / an welcher der Thurn / nachdeme vor 56. Jahr das Fundament darzu gegraben / im 1479. höher gebauet / und die Spitze mit einer güldenen Krone umbgeben ist / hat in die Länge 185. Elen / und in die Breite 90. Elen / die Höhe unter dem Gewölbe 60. Elen / und die gantze Höhe der Kirchen mit den Mauren und Spitzen 300. Elen. Die Stadt hat auch ein fein Rathhauß / und 3. Hospital auß den Clöstern erbauet; und liget am Ufer deß Meers / gegen der Insul Rügen / am Lande zu Barth. Das Meer zwischen der Insul und Stadt / ist bey einem Vierthel einer Teutschen Meile breit. Darauff gehen von den 6. Thoren 6. Brücken / daran grosse und kleine Schiffe von 150. und 200. Lasten / mehr und weniger / anlegen / und Kaufmansgüter auß und einsetzen können. Die ander Seite nach dem Lande / ist umb und umb mit tieffen Gräben / und grossen Weyern / oder Teichen / beschlossen / die zum mehrentheil über 2. Pfeilschuß wegs breit / dadurch auch von den 4. Thoren auff die Landstrassen Dämme geschüttet sind. Ihre meiste Gewerbe ist mit Getreydigt / das sie in Niderland / Norwegen / und Schottland verkauffen. Auch wird ihr Bier weit in die Mitnächtige Länder verführet. Biß hieher das besagte Chronicon M. Zacharias Orthus / vom Sund bürtig / ein Poeta Laureat. hat im 1570. Jahr / ein gar artig Carmen von dieser Stadt / und ihrer ersten Erbauung und Heldenthaten geschrieben / welches also anfänget:

Inter Vandalicas multo praeclariot urbes
Ad mare Balthiacum Sundina Strela jacet,
Dives opum, bellisque potens, ac ubere glebae,
Felix ingeniis, nobilis arte bona, etc.

Und will er / in folgenden Versen deduciren / daß die Stadt Stralsund von Jaromaro / dem Fürsten auß Rügen / im Jahr 1209. an einem andern Orth / als da man sie jetzund siehet / gebauet worden / nemlich da man auf der Vorstadt / bey der St. Marcus-Kirche rudera der verlassenen Stadt sehen kan / und daß hernach weil der situs nit gar zu bequem / sie von Jaromari Sohn / im Jahr 1230. an diesen ihren Ort verlegt seye. Als gedachter Jaromar erstlich / durch Beförderung deß Königs Waldemari von Dennemarck / diese Stadt mit Mauren umbfangen / haben die Hertzogen auß Pommern sich solches mißfallen lassen / und deßwegen / ehe sie gantz befestiget worden / sie das dritte Jahr hernach feindlich angefallen / und die Thor / und Häuser drinn mit Feur verbrandt. Und möchte dieser Schade eine Ursach gewesen seyn / warumb sie darauff bedacht worden / an einen andern / und zwar mehr bequemen Orth / sie zuverlegen / [113] welches folgende Lateinische Verse andeuten / so mit güldenen Buchstaben daselbst verzeichnet sind:

Annis ducentis, ter denis, mille retentis,
Fit Stralesundensis Civitas, cui nomen ab undis.

Es kan auch wol seyn / daß die alte rudera, dero obgemeldter Orthus gedencket / von den Gebäuden sind so die Francken / oder andere Teutsche Völcker / dahin geleget / ehe das Land von seinen ersten Einwohnern / durch die mächtige Heereszüge in die Römische Provincien / entblösset / und den hereindringenden Wenden Preiß worden. Seccervitius, ein stattlicher Poet / hat lib. 2. Pomeraneidum, dieser Stadt Stralsund auch einen herrlichen Lobspruch gegeben / da er zu letzt sagt:

Illam saepè quidem duris sors invida fatis,
Et rapido Vulcanus atrox conterruit igni.
Verum terrisona velut Ilex tonsa bipenni,
Restitit his invicta malis, viresque relegit
Altior usque suas, crevitque adversa ferendo.
At nunc ô potius saevis intacta periclis,
Floreat, et sortem magis experiatur amicam
Pacis amans, dubii procul omni turbine Martis.
Nulla salus bello: pax nostris aurea terris,
Unanimesque Duces, populosque, et moenia servet.

Bugenhagius (in seinem Tractätlein vom Pommerlande) nennet sie magnam Civitatem, operoso schemate structam, divitiis abundantem, terra marique locupletem. Und Cranzius lib. 7. Vandal. cap. 5. Opibus florentem, civibus plenam, artificiis exornatam. Sie helt zweymal Marckt im Jahr / als auff Viti, und Nicolai. Und so viel auß Micraelio; der auch lib. 1. p. 31. seq. von dem Gellen beym Stralsund / (so vorzeiten tieffer / und ein Außfluß der Oder / und deß Peenstromes / und der alte Suevus gewesen); ferners lib. 3. p. 365. von dem neuen Tieffe / handelt / da entweder im Jahr 1303. oder 4. ein gewaltiger Sturmwind / das Land zu Rügen / vom Ruden / (dazwischen nur ein kleines Strömichen bißher gewesen war / daß man zu Fusse darüber gehen kondte) abgerissen / und ein neue Schiffart gemacht hat / so man jetzo das Neue-Tieff nennet / daß also nunmehr / da man zuvor Erbsen gesäet / grosse Schiffe übergehen können / und zwischen Rügen / und Ruden / mehr als ein Meil Wegs tieffe Wasser-brausen. Es solle solcher Wasser-Riß den Stralsundischen sehr bequem gefallen seyn / weil die Holländer mit ihrem Ballast ihnen fast den obgedachten Gellen versencket hatten / daß er nicht über 3. Elen tieff Wasser gehabt hat. Solchen Schaden hat das Neue-Tieff ersetzet. Er schreibet auch d. lib. 3. p. 373. von dem Artus-Hof / sonst Arnds-Hoff genandt / zu Stralsund / welcher / nach der gewaltigen Belagerung dieser Stadt in Anno 1316. geschehen / erbauet worden / und von dem 91. König Artus in Schweden / (so umbs Jahr 630. gelebt / und sein Reich von der Elbe an / durch die Wandalische / Preussische / Sarmatische Länder / biß an den Fluß Tanaim / da sich Europa / und Asia scheiden / erstrecket hat) den Namen führet / und darinnen die vornehmste Bürger / sich zu ergötzen / zusammen kommen: Item an andern Orthen von vielen andern Sachen / als Aufruhren zwischen der Gemeinde / und dem Rath; zwischen der Stadt / und den Fürsten; vom Anfang und Fortgang / der Feindseligkeit zwischen den Käyserlichen / und der Stadt / in Anno 1628. und dergleichen; so einer / der solches Buch hat / selber darin lesen kan / dieweil auß demselben alles hieher zu bringen / zu lang seyn würde. Siehe auch von obgedachter Belagerung in Anno 1316. (so König Erich in Dennemarck / der wegen seines Lehenmanns / deß Fürsten in Rügen / eine Bottmässigkeit über die Stadt gesucht / samt den Teutschen vorgenommen /) Johan. Isaac. Pontanum lib. 7. p. 417. der auch in Chorogr. Dan. descr. p. 735. sagt / daß Jarimar. Fürst in Rügen / auff Zulassung seines Lehenherrn / Königs Valdemari II. in Dennemarck / umbs Jahr Christi 207. den ersten Grund dieser Stadt gelegt habe. Und schreibet daselbst weiter also: Et hodiè Danis quoque debet cadem, [114] quod adversus Caesaris, et Hispanor. vires, non minus feliciter, quam fortiter defensa, jugum servitutis hoc tempore non subierit, dum Rex Christianus IV. non modo immisit commodè commeatum, ac novum Praesidiariorum supplementum; sed et ipse classe urbem appellens sua etiam praesentia militi ac ducibus vires, atque animum addidit. Anno 1647. den 20. Augusti / ist der kostbare schöne S. Mariae Thurn / durch Wetter / wie auch das gantze Gebäu / biß aufs Maurwerck / gantz außgebrandt / und mehr nicht dann 4. Frauenstüle übrig geblieben / wie die Herbst-Relation dieses Jahrs vermeldet.