Topographia Sueviae: Geißlingen

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Topographia Germaniae
Geißlingen (heute: Geislingen an der Steige)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 75–77.
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Geislingen an der Steige in der Wikipedia
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Geißlingen / oder Geyßlingen.

Dieses Stättlein hat den Nahmen von dem vhralten Schloß Geyselstein / so vor Alters auff der lincken Seiten / wann man von Vlm herab reyset / nächst oberhalb deß Stättleins / auff einem felsichten Berg / gestanden / wie die Anzeigung noch zuerkennen gibt: Vnd wird gedachter Felß / ob welchem diß Schloß gestanden / ins gemein / noch der Geyselstein genandt. Wer aber solches Schloß Anfangs erbawet / oder / wie solches wider in Abgang kommen / ist nicht bekandt. Es ist Geißlingen ein fein wolgebawtes handthieriges Stättlein / so theils allbereyt zum Filßthal rechnen / darvon nit sonderlich weit der Fleck Altenstatt ligt / so Crusius vor diesem einen Theil der Statt Geyßlingen gewesen zu seyn vermeynet / so aber nicht vermuthlich; weiln gedachter Flecken Altenstatt / vor diesem nicht den Grafen von Helffenstein / sondern den Graffen von Spitzenberg / (deren noch einer mit dem Wappenschild zu Altenstatt in der Capellen abgemahlet zu sehen) zuständig gewesen ist. Es hat zu Geyßlingen vier Thor / vnd ein Thörlein: Item / bey zwantzig Thürn / vnd zwo Kirchen / deren die eine / nämlich / die Pfarrkirchen / zu vnser Frawen: Die andere aber die Spitalkirch genant wird. Vnd ist der Spital allhie vor dem jetzigen Krieg gar vermöglich gewesen / in welchem man vmb ein billiches zimliche Pfründen hat erkauffen können. So hat diß Stättlein keinen Mangel an Wasser / vnnd entspringet eins gleich an der Vlmer Staig / so man den Thierbach nennet; der laufft bey der Roracher Staig (ins gemein nun Rorgenstaig) fürüber / vnd wird alsdann die Rorach genandt / die kompt auff das Stättlein / treibet etliche Mühlen darinn / vnnd füllet die Stattgräben / fällt hernacher bey der Altenstatter Mühlen / in die Eybach / (ein Wasser / so von dem Degenfelderischen Flecken Eybach herfür laufft) welche sich endlich vnterhalb Altenstatt / mit der Filß conjungieret: Daß also der Flötzgraben (dessen Crusius gedencket / vnnd neben dem Stättlein abwarts fleußt / vnd mit gedachter Rorach / sich wider vermenget) kein besonder Wasser / sondern eygentlich von der Rorach herkompt. Es ist der Beindrechßler Arbeit zu Geyßlingen weit bekant / vnd berümbt / vnd erscheinet jre subtile Arbeit / vnter anderm auch hierauß / daß sie auf zweyhundert vnd fünfftzig / biß in dreyhundert kleine Becherlein / oder Kelchlein (an welcher jedem / von einem / so ein scharpff Gesicht hat / die Form eines Becher- oder Kelchleins / ja das Füßlein / vnnd Obertheil / so etwas außgehölet / eygentlich zu erkennen) auß Bein drähen / welche alle / mit gutem Raum / in ein außgehölet gemeines Pfefferkörnlein gelegt werden können. So machen sie auch kleine gedeckte Kutschwägelein / mit vier durchbrochenen / vnd vmbgehenden Rädern / darinn vier beinerne Bildlein sitzen / vnd zwey Pferdlein / mit dem Fuhrmann / vornen her / so klein / vnnd subtil / daß ein solches Wägelein von einem / mit Gunst zu reden / Floh (welchen man vornen her mit ein wenig Leim an das Teixelein ankleibet) füglich fortgezogen / vnd die vmbgehende Rädlein gesehen werden können / neben anderer dergleichen subtilen Abreit mehr. Es hat auch gleich vnterhalb deß Stättleins einen [76] Steinbruch / oder Steingrub / auß welchem ein Stein gebrochen wirdt / so man Taug- oder Tauchstein nennet / welcher waich / sandig / vnd löcherig / vnd zu WasserGebäwen vor andern sehr taugenlich / vnd also nit vermuthlich ist / daß dergleichen Stein zum MünsterGebäw in Vlm kommen: (Wie Crusius; ohne Zweiffel auß anderer Bericht / will) Dann selbiger Stein mehrertheils hart / vnd wol solidirt ist. Man hat vor diesem in dieser Steingruben sonderlich schöne Krause / vnnd wie Corallenzincken / vnnd sonsten wunderlich formirte Stein gefunden / deren man bißweilen auch noch bekompt. Vnd ist wunderlich / daß man in dieser Steingruben etliche grosse Hölen / vnd darinnen schön klares Wasser findet. So hat es nahend dem Stättlein auch ein Bad / so in Weiber-Kranckheiten fast gleiche Würckung / als das Zellerbad hat / vnd sonderlich für Schäbigkeit / vnd Krätzen / vnd dergleichen Zustände gelobet wirdt. Im vbrigen ligt dises Stättlein zwischen hohen / vnd steinigten Bergen gar tieff / auff deren Berge einem die hohe Warth / ins gemein der öde Thurn genant / stehet / so ein altes vnnd starckes Gebäw ist / auff welchem stätigs Tag vnnd Nacht eine Wacht gehalten wirdt / welche / sonderlich / wann Brünsten entstehen / oder sonsten Alarm vorhanden / jhre Losungsschüß thun / vnd die Fahnen außrecken sollen. Das alte vnd berühmbte Schloß Helffenstein (darvon das vhralte nunmehr / was den Mannsstammen anbelangt / abgestorbene Graffen Geschlecht den Nahmen geführet) ist auch auff einem dem besagten Berg / der Schloßberg genandt / gestanden / so von S. Vlrichs Brudern Burcardo, Graf Hugwalds von Dillingen vierdten Sohn / wie man schreibet / erbawet worden seyn solle.

Es findet sich aber in einer alten Beschreibung / daß der Schlösser / oder Häuser / zwey gewesen / deren das eine gegen der Alp / der Darlis genandt worden / welches die rechte Vestung war / mit 8. groben Stücken / vnnd vieler anderer Kriegsrüstung wol versehen: Das ander Schloß gegen dem Stättlein / ist deß Burgvogts Wohnung / ein schöne lustige Behausung / vnd die innere Schloßmawer fünffzehen Werckschuh dick / vnd die Zwingermawer mit sechs starcken Rundelen / oder Thürnen versehen gewesen. Ehe man hineyn kommen / hat es 4. Porten (deren zwey gantz mit Eisen beschlagen waren / ) vnd drey auffziehende Brücken gehabt. Anno 1552. vmb Ostern / hat Marggraff Albrecht von Brandenburg diß Schloß mit Accord eynbekommen / solches mit neunzehen Rotten Schützen / vnter dem Obristen Sylvester Hornung / vnd acht Pferdten besetzt / auch damals das Stättlein Geyßlingen / vnd zwey vnnd zwantzig tausendt Gülden Brandgeschätzt.

Donnerstags vor Laurentij gedachten 1552. Jahrs / hat die Statt Vlm solches widerumb belägert / vnnd den Belägerten mit Schiessen auß groben Stücken / sonderlich von dem Oedenthurn vber der Gestalt zugesetzt / daß sie solches in wenig Tagen wider eynbekommen: Nach welchem es die Statt Vlm / in mehrgedachtem 1552. vnd 1553. Jar / gäntzlich abbrechen / vnnd schleyffen lassen / daß daran nichts mehr / als die Felsen / vber welche die auffziehende Brücken gewesen / vnnd noch etwas von Gemäwer / zu sehen. Dann wolermeldte Statt Vlm / jetztgedachtes Schloß Helffenstein / vnd Stätlein Geyßlingen / drey Meilen von Vlm / vnd zwo von Göppingen / gelegen / sampt anderer Zugehörd / von den Grafen von Helffenstein / zun Zeiten Käysers Wenceslai, erkaufft / welchen Contract die folgende Käyser / auch die Churfürsten deß Reichs confirmirt haben. Vnd wird Geyßlingen von einem Obervogt (so gewöhnlich einer von der Reichs Ritterschafft / seythero 1635. aber solche Stell vacirt / ) vnd von einem Pfleger (so ein Ptaricius von Vlm) verwaltet / von welchen beyden auch die vbrige Amptleut / auff den Dorffschafften Helffensteinischer Herrschafft / alle dependiren / vnd bey dem Pfleg-Ampt Jährlich die Eynkommen / vnnd Gefäll / zuverrechnen haben: Die jenige fürfallende Geschäfft aber / so diese beyde nicht erörtern könten / werden auff die Amptzeiten (deren jährlich drey von den Herrn Herrnschafftpflegern gehalten werden) verschoben. Es hat aber auch besagtes Stättlein / so in dem jetzigen Krieg / sonderlich Anno 1634. wol etwas außgestanden / seine Burgermeister /

[T23]

[77] Gericht / vnd Stattschreibern. Vnter den Vlmischen Obervögten seyn allhie gewesen / Rudolff von Westerstätten / Burckhard von Bernhausen / Niclaus von Jagsheim / zu Ederhin / der Jünger; Hanß von Thierberg; Wilhelm Fetzer zu Neidlingen; Hanß Speth / Ritter; Walther von Hirnheim / zu Hocheltingen / Hanß Walther von Laubenberg / zu Werenwag; Wolff von Asch; Caspar von Freyberg / etc. Dieser Zeit verwaltet solches Ampt / Juncker Erhard Schad. Crusii Annal. Suev. Acta Publica, vnnd Relationen.

Auff ein halbe Meil / oder ein Stundt gehens vngefähr von Geyßlingen / ligt das Dorff Vberkingen / auch Vlmisch / vnnd Geyßlinger Ampts / daselbst ein gar gesunder guter Sawerbronnen ist / den viel Leuth im Frühling / vnd Sommer / besuchen / vnnd der auch nach Vlm getragen wird: Von deme ein sonst hochberühmbter / vnd gelehrter Medicus, in seinem newen Wasserschatz / Cap. 83. ein gantz jrrige Meynung hat / in dem er schreibet: Daß solcher allernächst bey der Statt Geyßlingen entspringet / vnd der Geyßlinger Sawerbronnen genandt / vnnd von dannen durch Rinnen / oder Canalen / zu dem besagten Vberkingen / zum Trincken vnnd Baden geleytet: Aber schier vmb das halb geringer / vnd schwächer / als der Göppinger / seye: Vnd zum Baden / auß Geitz der Badwirth / auch Wildwasser mit vntergemischt werde / dieweil deß Minerischen Wassers sonsten nicht genug wäre. Auß welchem erscheinet / daß er nie allhie gewesen / noch das Wasser getruncken / vnd probirt, sondern solches nur von andern gehört habe; sonsten gewiß er so viel Irrthumb nicht begangen; dem edlen Sawerwassen sein herrliche Würckung nicht entzogen / noch den ehrlichen Wirthen dises Vnrecht / vnd Schmach / angethan hätte. Vnd wer wolte so närrisch seyn / wann er das Wasser gleich beym Vrsprung / an dem vorgedachten lustigen / vnnd an der ReichsStrassen gelegenen Stättlein Geyßlingen / haben köndte / daß er ins Dorff Vberkingen ziehen / vnd daselbst auß den Rinnen trincken vnnd baden solte? Es ist deßwegen solcher Vrsprung allhie zu Vberkingen / von dannen auch das Wasser viel weiter / als das Göppingsche kan getragen werden; da man hergegen den Jebenhausischen Sawerbronnen nicht weiters bringen kan; wiewol derselbe einem Edelmann / der zu Vberkingen einem Burger / vnd der zu Göppingen / wegen seiner Gröbe vnd Rauhe / einem Bawren verglichen wirdt. Jn Podagrischen Zuständen solle der Vberkinger mehr / als der Göppinger thun.

Es ligt auch ein Geyßlingen am Kocher / vnd Biler / oder an der Steig / in einem Grund / vnd 3. Meilen von Schwäbischen Hall / vnd solcher ReichsStatt gehorig; durch welches Dorff der Ordinari Weg von Wimpffen auff Nürenberg gehet.