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Zur Geschichte des Jakobshospitals

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Das kirchliche Leben Dresdens im Zeitalter des Rationalismus Zur Geschichte des Jakobshospitals (1902) von Heinrich Haug
Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904)
Zur Geschichte des Kurländischen Palais
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Zur Geschichte des Jakobshospitals.
Von Kanzleirath Heinrich Haug†.

An der Ecke der Annenstraße, bis etwa 1815 „am Obersee“ genannt, und der Straße „am See“ lagen die Gebäude des ehemaligen Jakobshospitals. Ursprünglich nur eine Nachtherberge für arme Reisende sowie für die Pilger, welche die dem heiligen Jakob geweihte Kapelle des Hospitals, einen bekannten Wallfahrtsort, besuchten, wird es zuerst im Jahre 1455 urkundlich erwähnt, als ihm der Kurfürst Friedrich II. freies Leseholz in der Dresdner Haide zusichert. Im Jahre 1456 schenkte der Pfarrer Johannes Terrembach dem Hospital einen von ihm erkauften, zu Poppitz am See gelegenen Hof zu Errichtung eines Spitals und einer Elendenherberge, der jedenfalls ganz in der Nähe des bisherigen Hospitals lag[1]. Da die Gebäude des Hospitals baufällig geworden waren[2], ließ Herzog Georg sie 1535 abbrechen und in größerem Umfange an derselben Stelle neu aufrichten. Sämmtliche Gebäude bestanden aus Erdgeschoß und einem Stockwerk. Im Vordergebäude war links vom Eingange die Hospitalkapelle eingebaut, welche durch beide Geschosse hindurchging. Sie bildete die Ecke des Gebäudes und ihre Fenster gingen nach der Annenstraße und der Straße „am See“ hinaus. Der Altar befand sich an der Seite nach der Straße „am See“, der Chor mit der Orgel und die Emporkirche gegenüber dem Altar über dem Hausflur. Nach dem anstoßenden Seitengebäude zu waren einige Betstübchen angebracht und unter diesen im Erdgeschoß die Sakristei. An Kirchengeräthen werden erwähnt einige silberne und vergoldete Kelche, Hostienteller und Kapseln, zwei metallne vergoldete Kruzifixe, einige zinnerne Leuchter, eine metallne vergoldete Monstranz, eine große Anzahl alter Meßgewänder, Chorhemden und Altarbekleidungen, mehrere Sanduhren, Klingelbeutel, Bilder und dergleichen. Ueber dem Altar waren an der Wand drei geschnitzte Bilder befestigt: in der Mitte ein Marienbild und zu beiden Seiten St. Jakob und St. Johannes. Alle diese Gegenstände waren noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts vorhanden. Auf dem über der Kirche befindlichen Dachreiter hingen drei kleine Glocken[3].

Rechts vom Eingange im Vorderhause an der Annenstraße befand sich im Erdgeschoß und ersten Stock die Wohnung des Hospitalverwalters. Längs der Straße am See erstreckte sich, mit dem Vordergebäude verbunden, ein langer Seitenflügel, der im Erdgeschoß und ersten Stock je 24 Zellen von je 4 Ellen Breite und 6 Ellen Tiefe für die Hospitalbrüder enthielt, und auf der anderen Seite des dazwischen liegenden Hofes ein gleicher nach dem Garten zu liegender Flügel mit derselben Anzahl Zellen. Dieser scheint wenig benutzt worden zu sein, da die Brüder größtentheils den an der Straße am See gelegenen Flügel bewohnten, der auch hinlänglich war, denn mehr als 60 Hospitaliten sind im Jakobshospitale niemals verpflegt worden; meist waren es nur einige vierzig. In demjenigen Gebäude, welches den Hof nach hinten abschloß, befanden sich im oberen und unteren Geschosse je zwei Konventstuben, wovon aber auch nur die letzteren, zwischen denen die Küche lag, gebraucht wurden. Die hintere Seite dieses Gebäudes war von den daneben liegenden Bürgerhäusern durch [132] eine nach dem ziemlich großen Hospitalgarten führende Einfahrt getrennt. In einem besonderen, nicht weit von den Konventstuben im Garten liegenden Häuschen war die Waschküche und die Gärtnerwohnung untergebracht. Dicht an der Annenstraße, bis zum nächsten Bürgerhause, der ehemaligen „Schwarzfarbe“, reichend, lag der nicht sehr umfängliche Hospitalfriedhof, und an diesem nach hinten anstoßend, mit der Vorderseite nach dem Hospitalgarten gerichtet, ein Wirthschaftsgebäude, in dem sich unter anderen das Backhaus befand. Zu Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts wurde dieses Wirthschaftsgebäude nebst der Unterstube des Hospitalgebäudes an der Annenstraße zum Bierschank benutzt. Der Hospitalmeister hatte schon früher, wahrscheinlich bereits im 16. Jahrhundert, das Recht, Bier zu schänken[4].

Unterm 24. August 1536 ertheilte Herzog Georg dem Hospital eine neue Ordnung, nach welcher hundert Männer, die sich ihres Alters oder Armuth halber nicht ernähren könnten, aufgenommen werden sollten, doch dürften sie nicht mit ansteckenden Krankheiten behaftet sein. Herzog Georg sandte diese Ordnung, ehe sie eingeführt wurde, zur Begutachtung an den Erzbischof Johann zu Wien und den Administrator des Erzbisthums Prag, Ernst von Schleinitz. In der dieser Sendung beigefügten Denkschrift wird die ursprüngliche Absicht, auch Frauen aufzunehmen, erwähnt[5]. Die Aufnahmen hatten mit Genehmigung des Landesherrn oder derjenigen, die von ihm damit beauftragt wurden, stattzufinden.

Zur Wohnung wurde jedem der Hospitaliten eine Zelle eingeräumt, die nicht heizbar war und in welche weder Kohlenpfanne noch Licht, auch nicht in Laternen, gebracht werden durfte. Tagsüber hielten sie sich in den Konventstuben auf, die in der kalten Jahreszeit geheizt wurden und zugleich als Speisesäle dienten. Jede der Konventstuben war auf 25 Personen berechnet, und in jeder derselben wurde durch einen damit beauftragten Hospitalbruder die Aufsicht geführt. Als Kleidung erhielten sie einen grauen Rock und im Winter einen Pelz, sowie jährlich 4 Paar Schuhe, wenn sie soviel brauchten.

Die Beköstigung war ebenfalls streng geordnet. Sonntags und zwei Mal in der Woche bekamen sie Fleischkost (Sonntags Braten), die übrigen Tage Suppe, Gemüse und Käse, während der Fastenzeit Fisch, darunter Heringe; Mittags und Abends je ein Brot, deren drei Schock aus einem Scheffel gebacken wurden. Als Getränk wurde ihnen zum Mittags- und Abendessen je ein Krug Kofent, „darin drei Kännchen gehen“, gereicht. An den vier Festen, nämlich zu Ostern, Pfingsten, Allerheiligen und Weihnachten, an denen sie zur Kommunion gingen, bekam jeder ein Nösel Wein. An diesen Tagen reichte der Spitalmeister jedem Hospitaliten einen Pfennig, den er dem Pfarrer geben mußte, denn zur Anhörung der Beichte mußten stets einige Beichtväter bestellt werden. Wenn das Essen aufgetragen war, mußten sie mit lauter Stimme das Vaterunser, das Ave Maria und den Glauben beten und nach Tische ein Dankgebet sprechen. Sie gingen täglich im Sommer um 6 und im Winter um 7 Uhr früh zur Messe, und Nachmittags von 2–3 wurde in der Kapelle Betstunde gehalten, wobei sich alle, außer den Kranken, betheiligten mußten.

Ohne Erlaubniß des Spitalmeisters durften die Brüder nicht ausgehen. Er hatte besonders darauf zu halten, daß sie friedlich untereinander lebten und ihm etwaige Streitigkeiten anzeigten. Letzteres war bei Verlust der Pfründe für einen Tag angeordnet; die Unverträglichen und die nicht zur Beichte gingen, sollten dem Kurfürsten oder dem Amtmann angezeigt und aus dem Hospital entfernt werden. Denjenigen, welchen das Ausgehen erlaubt wurde, schärfte man besonders ein, nicht betteln zu gehen. Die Badestube wurde alle vier Wochen geheizt und ein Bader bestellt, der die Hospitalbrüder rasiren und ihnen die Haare schneiden mußte.

Es war bestimmt, daß, wenn dem Hospital Vermächtnisse zufallen würden, die jährlich 15 Gulden Zinsen trügen, eine Person mehr aufgenommen werden solle. Wenn Jemand eine Pfründe stiften wollte, so hatte er 300 Gulden zu zahlen, wollte sich dagegen Jemand ins Hospital einkaufen, so hatte er nur 150 Gulden zu entrichten. Auch in diesen Fällen stand es der Hospitalverwaltung frei, die betreffenden Personen aus dem Hospital zu entfernen, wenn sie der Hospitalordnung entgegenhandelten, doch wurden denjenigen, die sich eingekauft hatten, jährlich 6 oder, wenn es sich um eine gestiftete Pfründe handelte, 12 Gulden verabreicht, während die Hauptsumme dem Hospital verblieb.

Wenn einer der Hospitalbrüder mit Tode abging, wurde er von den übrigen zu Grabe getragen. Sein Nachlaß fiel, soweit er sich im Hospital befand, diesem zu, davon wurden die Kleidungsstücke und sonstigen Gebrauchsgegenstände unter die Brüder vertheilt. Etwaige Geldbeträge verblieben ebenfalls dem Hospital, wenn dieselben jedoch weniger als einen Thaler betrugen, wurden sie in die Sparbüchse der Brüderschaft gethan, deren Inhalt vierteljährlich unter die Brüder vertheilt wurde[6]. An außerhalb des Hospitals lebende Leute konnte auf eine bestimmte Zeit eine ganze oder halbe Pfründe verliehen werden, die entweder in Kost oder [133] in denjenigen 15 Gulden bestand, welche jährlich für Unterhaltung einer Person gerechnet wurden; doch durfte nicht mehr als der vierte Theil der Pfründen außerhalb des Hospitals gegeben werden.

Zum Spitalmeister wurde seit 1536 ein Geistlicher bestellt, der, wie in der Hospitalordnung ausdrücklich bemerkt ist, nicht durch den Bischof, sondern durch den Landesherrn, der ihn eintretenden Falls auch seines Amtes entsetzen konnte, eingewiesen wurde. Der Spitalmeister hatte täglich eine gelesene und Sonn- und Festtags eine gesungene Messe zu halten und an den Nachmittagen der Sonn- und Festtage zu predigen. Zur Beihilfe für den Kirchendienst und zugleich zum Einkaufen der Bedürfnisse für das Hospital wurde ein Diener gehalten, der jährlich 15 Gulden und die Kost im Hospital erhielt. Außerdem war das nöthige Haus- und Küchenpersonal vorhanden. Dem Spitalmeister lag die Einnahme aller dem Hospital zustehenden Einkünfte ob, und ebenso hatte er alle zur Unterhaltung desselben, einschließlich der Gebäude, nöthigen Ausgaben zu besorgen und darüber wenigstens zweimal jährlich Rechnung abzulegen.

An Einkünften übereignete Herzog Georg dem Hospital 229 Gulden 20 Groschen aus dem Amte Pirna, die zu Erbauung des Klosters auf dem Königstein bestimmt, aber nicht gebraucht worden waren. Das dortige Kloster hatte vermuthlich Gebäude aus leichtem Material gehabt und sollte aus Stein erbaut werden, der Bau war auch bereits begonnen worden, doch hatten sich die 13 darin befindlichen Mönche bis auf einen der lutherischen Lehre zugewendet und das Kloster verlassen, sodaß es 1536 bereits seit mehreren Jahren leer stand. Weiter wurden dem Jakobshospital das Altarlehen der Alexiuskapelle auf der Brücke und dasjenige Altarlehen, welches im alten Hospital bereits bestanden hatte, zugeeignet. Das erstere bestand in 60 Gulden wiederkäuflichen Zinsen und das Lehen St. Jakobi in 28 Gulden 7 Pfennig 1 Heller Zinsen und den Nutzungen eines Weinbergs. Das Einkommen der beiden Altarlehen bezog der Spitalmeister als Besoldung, doch mußte er dafür jede Woche zwei Messen in der St. Alexiuskapelle lesen oder gegen Bezahlung von einem anderen Geistlichen lesen lassen, und außerdem hatte er die 15 Gulden, welche sein Gehilfe erhielt, sowie dasjenige zu entrichten, was der Pfarrer zu Dresden von diesen beiden Lehen jährlich bezog. Den Rest durfte er für sich behalten und außerdem hatte er Wohnung, Kost und Brennholz im Hospital.

Ferner eignete Herzog Georg dem Hospital jährlich 300 Gulden aus dem Amte Dresden und den zehnten Theil von allen Silber-, Kupfer- und Zinnbergtheilen, welche er als Gewerke baute, mit der Bedingung, daß, wenn etwa Zubußen zu diesem Bergbau erforderlich werden würden, er und seine Nachkommen diese selbst bezahlen sollten, endlich 400 Rheinische Gulden, die wiederkäuflich verkauft waren und 20 Rhein. Gulden Zinsen einbrachten, sowie 15 „Stangen“ Holz aus der Dresdner Haide, jede Stange zu 10 vierspännigen Fudern gerechnet. Die dem alten Hospital gehörigen Einkünfte an 21 Groschen Erbzinsen und den Zinsen einer Summe von 1055 Gulden gingen auf das neue über. Außerdem besaß es zwei Weinberge. Das Gesammt-Einkommen betrug einschließlich der Altarlehen 946 Gulden[7]. Ein Exemplar der Stiftungsurkunde wurde dem Hospital übergeben. Das andere bewahrte man in der Silberkammer und die Schuldverschreibungen über die ausgeliehenen Kapitalien ebenfalls im Schlosse auf.

Nach Einführung der Reformation änderten sich die Verhältnisse. Als Spitalmeister wurde ein Verwaltungsbeamter bestellt, dem ein Schreiber, eine Köchin, eine Wärterin und eine Wäscherin beigegeben waren[8]. Die Oberaufsicht führte das Kammerkollegium, und mit der besonderen Beaufsichtigung waren die „Inspektoren“, nämlich der Superintendent und der Amtmann zu Dresden, beauftragt. Der Hospitalverwalter wurde durch Reskript des Landesherrn oder des Geheimen Konsiliums ernannt und durch die Inspektoren eingewiesen. Eigenthümlicherweise wird im 17. Jahrhundert der Hospitalverwalter selbst mit zu den Inspektoren gerechnet[9].

Der Administrator Friedrich Wilhelm fand sich 1595 veranlaßt, dem Hospital eine neue Ordnung zu verleihen, nach welcher nur 60 Personen aufgenommen werden sollten, da das Einkommen für die ursprünglich auf 100 Personen festgesetzte Anzahl nicht zureichte. Die Seelsorge wurde den vier Diakonen der Stadt übertragen, die zweimal in der Woche, Mittwochs und Freitags, predigten. Als Regel für den Kirchenbesuch wurde bestimmt, daß diejenigen Hospitaliten, welche die Kirche vor Schluß des Gottesdienstes verlassen, das Brod für die folgende Mahlzeit, und diejenigen, welche die Predigt verabsäumen würden, die ganze Mahlzeit verlieren sollten. Zu diesem Zwecke wurde jedesmal vor Beginn des Gottesdienstes das Namensregister der Brüder verlesen. Diejenigen Hospitalbrüder, welche gut zu Fuße waren, sollten alle Sonntage früh und Mittags in die Kirchen in und vor der Stadt gehen und durch den Spitalmeister oder den Lesemeister befragt werden, in welcher Kirche sie gewesen seien und was sie aus der Predigt gelernt hätten. Alle Tage früh 8 und Nachmittags 2 Uhr wurde in der Hospitalkirche durch den Lesemeister Betstunde gehalten und eine Predigt gelesen, und außerdem hatte derselbe die Aufgabe, in der Konventstube die [134] Schriften Luthers und Anderer, welche nach Auswahl der Inspektoren angeschafft wurden, vorzulesen. Dienstags und Donnerstags hatte der Lesemeister denjenigen Brüdern, welche Alters und Schwachheit halber nicht in die Stadtkirchen gehen konnten, den Katechismus sammt dessen Auslegung in der Spitalkirche vorzutragen und einen nach dem andern daraus zu befragen. Jedes Vierteljahr gingen die Hospitalbrüder ein Mal zur Kommunion. Das Sprechen des Tischgebetes vor und nach dem Essen hatten die Brüder nach der Reihe zu besorgen.

In Bezug auf die Kleidung heißt es, daß sie mit dem Nöthigen der Stiftung gemäß versehen werden sollen. Die Anzahl der Schuhe ist auf 2 bis 3 Paar herabgesetzt, wenn sie so viel bedürfen würden, und überdies erhielten sie 4½ Ellen Leinwand zu einem Hemd. Jeder ins Hospital Aufzunehmende sollte ein Oberbett aus Federn, ein Flockenbett und Flockenpfühl, sowie ein Züchentuch mitbringen, und was ihm etwa fehlen würde, sollte ihm der Hospitalmeister geben.

Wegen des Begräbnisses der verstorbenen Brüder wurde angeordnet, daß die völlig mittellosen auf dem Hospitalfriedhofe ohne Sarg begraben werden sollten, diejenigen aber, welche etwas hinterließen, auf dem Gottesacker der Annenkirche zu beerdigen waren, damit der Hospitalfriedhof nicht überfüllt werde. Die Begräbnißkosten werden zu Anfang des 18. Jahrhunderts stets mit 2 Gulden 17 Groschen, einschließlich des Sterbekleides und Sarges sowie des Läutens, in Ansatz gebracht[10].

Die Pforte des Hospitals wurde im Sommer früh ½6, im Winter ½7 Uhr geöffnet und im Sommer Abends 8, im Winter kurz nach 4 Uhr Nachmittags geschlossen. Während des Mittagsessens, das zwischen 10 und 11 Uhr Vormittags stattfand, sowie während des Abendessens, zwischen 5 und 6 Uhr, schloß man die Pforte ebenfalls. Einer der Brüder versah den Pförtnerdienst. Abends 8 Uhr mußten sich die Hospitalbrüder in ihre Kammern begeben, die durch den Hospitalmeister verschlossen wurden.

Weiter heißt es in der Hospitalordnung, daß, da das Hospital nur für ledige Männer gestiftet sei, die Brüder sich nicht verheirathen dürften; sollte dies dennoch geschehen, so müßten sie das Hospital verlassen. Es waren meist ältere Leute darin untergebracht, doch kam es dann und wann auch vor, daß jüngere, etwas gebrechliche Leute aufgenommen wurden. Manche der Hospitaliten waren aber doch auch verheirathet, und diese durften von ihren Frauen besucht werden; sonst wurde streng darauf gehalten, daß Frauen keinen Zutritt zum Hospital erhielten.

Der Spitalmeister erhielt jährlich 100 Gulden Besoldung, der Lesemeister, der bis zu den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts Theolog war (einige führten den Titel Magister), erhielt Kost und Wohnung im Hospital und 1 Gulden und 15 Groschen einschließlich 12 Groschen vom Seigerstellen, sowie 2 Gulden 6 Groschen als Vergütung dafür, daß er mit dem Spitalmeister Gegenregister über die Einkünfte des Hospitals zu führen hatte. An sonstigem Personal war eine Köchin, eine Wärterin und eine Wäscherin vorhanden. Zu allerlei Hausarbeiten wurden die Hospitalbrüder herangezogen[11].

Die im Jahre 1602 von Kurfürst Christian II. erlassene Hospitalordnung führte wesentliche Aenderungen zwar nicht herbei, doch wurde Theurung und anderer Ursachen halber die Anzahl der aufzunehmenden Personen auf 51 herabgesetzt und zwar einschließlich derjenigen, die ihre Pfründen an Geld bezogen und nicht im Hospital selbst wohnten, sowie einschließlich der Köchin, der Wärterin und des Lesemeisters. Die Verringerung der Zahl sollte in der Weise erfolgen, daß beim Absterben von neun Brüdern deren Stellen nicht wieder besetzt würden[12].

Das Vermögen des Hospitals bestand hauptsächlich aus Kapitalien, die zinsbar ausgeliehen waren. Es hatte sich zwar, wie die Revision vom Jahre 1595 beweist, gegen die frühere Zeit bedeutend vermehrt und betrug damals 31336 Gulden[13], aber trotzdem hatte das Hospital öfters mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. So zeigte im Jahre 1563 der Hospitalmeister an, daß im vergangenen halben Jahre 371 Gulden mehr ausgegeben als eingenommen worden seien, worauf Maßregeln getroffen wurden, um der Hospitalkasse wieder aufzuhelfen[14]. Im Jahre 1656 wird mitgetheilt, daß nur 27 Brüder vorhanden seien und das Hospital keine Mittel besitze, mehr aufzunehmen. Vermuthlich waren die Einkünfte während des Dreißigjährigen Krieges sehr zurückgegangen. Die drei Weinberge in Kötzschenbroda wurden 1617 für 1450 Gulden verkauft, da sie wenig Nutzen brachten[15].

In Folge der geringen Anzahl der Hospitalbrüder stand im Jakobshospital eine große Anzahl Zellen und anderer Räume leer, was im Jahre 1715 zu einer vorübergehenden Benutzung desselben als Armenhaus führte. Die zu Errichtung eines Zucht- und Armenhauses niedergesetzte Kommission hatte nämlich in diesem Jahre vorgeschlagen, eine Anzahl der leerstehenden Zellen zur Unterbringung von 50 bis 60 Bettlern und Vagabunden zu benutzen, da die Erbauung eines neuen Armenhauses [135] längere Zeit in Anspruch nehmen würde. Dieser Vorschlag wurde genehmigt und der Hospitalverwalter dem entsprechend angewiesen, ihm auch die Geldmittel zu Anschaffung der nothwendigen Gebrauchsgegenstände zur Verfügung gestellt. Die Eingelieferten waren zum großen Theil Krüppel[16]. Nach Errichtung des allgemeinen Armenhauses zu Waldheim wurden die angeschafften Gegenstände in den Jahren 1716 und 1717 dorthin abgegeben[17].

Im Jahre 1720 war das Vermögen des Hospitals auf 47346 Gulden und 1726 auf 47983 Gulden gestiegen[18], so daß im letzten genannten Jahre die Zahl der aufzunehmenden Personen, welche zu Anfang des 18. Jahrhunderts 40 betrug, auf 42 erhöht wurde. In der Folgezeit, etwa von 1729 an, waren immer 46 bis 48 Hospitaliten vorhanden. Meist waren es Leute von 60 bis 70 Jahren und noch ältere, doch kommen auch einige im Alter von 40 bis 45 Jahren vor. Sie stammten zum Theil aus Dresden und den umliegenden Dörfern, zum größten Theil aber von außerhalb, wie z. B. aus Torgau, Oschatz, Cottbus und andern sächsischen Städten, einer sogar aus Lübeck und einer aus Montpellier. Ihrem Stande nach waren sie meist Handwerker, Bauern und ehemalige Soldaten, doch werden auch verschiedene Gelehrte als Hospitalbrüder erwähnt[19].

Viele der Hospitalbrüder arbeiteten außerhalb des Hospitals in ihren früheren Beschäftigungen, so kommen z. B. um 1740 zwei Goldschmiede, ein Weißgerber, ein Bäcker, ein Papiermacher und andere vor. Einige spannen im Hospital und andere wurden mit häuslichen Arbeiten beschäftigt, soweit sie dazu fähig waren[20].

Die finanziellen Verhältnisse des Hospitals hatten sich im 18. Jahrhundert bedeutend verschlechtert, da während des Siebenjährigen Krieges die Zinsen von den ausgeliehenen Kapitalien vielfach nicht eingingen und die Lebensmittel sehr theuer geworden waren. Bei der im Jahre 1767 durch den Oberkonsistorial-Präsidenten, den Superintendenten und den Oberamtmann vorgenommenen Revision wurde festgestellt, daß Betten, Wäsche und Kleider der Hospitaliten sich in sehr schlechtem Zustande befanden und neue denselben in den vergangenen Jahren nicht zu den geordneten Fristen hatten verabreicht werden können; auch die Kost war sehr gering geworden und die Verabreichung von Wein und Bier gänzlich weggefallen[21]. Es wurde deshalb zu Anfang des Jahres 1768 für die 30 vorhandenen Hospitalbrüder neue Kleidung, und zwar Röcke, Westen, Hosen von Schafleder, Hüte, Schuhe, Strümpfe, je zwei Hemden, Bett- und Tischwäsche angeschafft, was einen Aufwand von 512 Thalern verursachte.

Das Jahr 1792 brachte eine vorübergehende Benutzung des Jakobshospitals, indem die im Erdgeschoß nach dem Garten zu gelegene Konventstube, welche der geringen Anzahl der Hospitaliten halber nicht gebraucht wurde, von der Polizei-Kommission gemiethet und zu einer Schul- und Arbeitsstube für Kinder eingerichtet wurde[22].

Eine neue Ordnung erhielt das Hospital im Jahre 1799. Die Zahl der aufzunehmenden Personen wurde darin auf 36, einschließlich des Lesemeisters, der Köchin und der Wärterin, festgesetzt. Die Aufzunehmenden mußten über 50 Jahre alt und außer Stande sein, sich etwas zu verdienen. Verheirathete Männer sollten zwar eigentlich nicht aufgenommen werden, doch konnte einer Aufnahme finden, wenn die Frau ihn nicht zu ernähren vermochte. Ueber die Aufnahme oder Nichtaufnahme hatte das Geheime Finanzkollegium zu entscheiden. Die Hospitalbrüder sollten sich wesentlich im Hospital aufhalten, bei den Mahlzeiten sich zu rechter Zeit vor dem Gebet einfinden und im Winter spätestens Abends 9, im Sommer um 10 Uhr zu Hause und in ihren Kammern sein. Die Gänge und Konventstuben wurden, außer im Sommer, bis Abends 9 Uhr erleuchtet. Wer über Nacht wegbleiben wollte, mußte dies dem Hospitalverwalter und dem Lesemeister anzeigen. Zu einer Reise konnten die Inspektoren auf 14 Tage Urlaub ertheilen, wer aber auf längere Zeit verreisen wollte, mußte sich durch das Geheime Finanzkollegium beurlauben lassen. Besonders betont wird auch in dieser Hospitalordnung, daß die Brüder sich bei ihren Ausgängen alles Bettelns enthalten sollen.

Wer zur Arbeit nicht ganz untüchtig war, sollte sich auf nützliche Art beschäftigen und sich etwas verdienen, aber auch diejenigen, die für ihren Unterhalt gar nicht zu sorgen hatten, sollten doch nicht ganz müssig gehen und sich mit irgend etwas, wie Federlesen, Spinnen, Stricken etc. beschäftigen. Der Hospitalverwalter hatte die dazu nöthigen Veranstaltungen zu treffen und darauf zu halten, daß ihnen das verdiente Lohn zu Theil werde. Früh von 7 Uhr an, im Sommer von 6 Uhr an, stand es jedem Hospitalbruder frei, sich zum Frühstück etwas Warmes in der Küche zu bereiten, nach 8 Uhr aber durften sie sich, mit Ausnahme derjenigen, die zum [136] Küchendienst verwendet wurden, in der Küche nicht mehr aufhalten. Ueber das Verhalten der Hospitalbrüder hatte der Hospitalverwalter Conduitenlisten zu führen und beim Geheimen Finanzkollegium einzureichen.

An Kleidungsstücken wurden den Brüdern jährlich 1 Paar Strümpfe, 1 Hemde, alle zwei Jahre 1 Paar Schuhe und alle vier Jahre 1 Rock, Weste und Beinkleid, sowie 1 Hut verabreicht. Tisch- und Bettwäsche wurde alle sechs Jahre erneuert.

Der ganze Nachlaß der Hospitalbrüder, einschließlich der etwa ausgeliehenen Kapitalien, verblieb, wenn nicht eine Wittwe oder Kinder vorhanden waren, dem Hospital, andernfalls wurden nur die Begräbnißkosten, sowie die mit jährlich 30 Thalern berechneten Unterhaltungskosten davon in Abzug gebracht.

Der Gottesdienst in der Hospitalkirche wurde Mittwochs und Freitags von den Diakonen der Kreuzkirche gehalten. Die täglichen zwei Betstunden wurden in derselben Weise wie früher gehalten, dabei einige Verse gesungen und ein Kapitel aus der Bibel gelesen. Für diejenigen, die Sonn- und Festtags die Stadtkirchen nicht besuchen konnten, las der Lesemeister in der Konventstube eine Predigt, worauf einige Lieder gesungen wurden. Vierteljährlich fand Kommunion statt[23].

Eine Veränderung in der Oberaufsicht über das Jakobshospital fand im Jahre 1818 statt. Die bis dahin mit der Verwaltung des Armenwesens beauftragte Kommission erhielt nämlich eine Direktion vorgesetzt, unter deren Leitung und Aufsicht alle in Dresden zur Versorgung und Unterstützung der Armen vorhandenen Mittel, Anstalten, Stiftungen und Fonds vereinigt wurden und zu deren „dirigirendem Kommissar“ der Justizamtmann Eckert in Chemnitz unter Verleihung des Hofrathstitels ernannt wurde. In Folge dieser Einrichtung wurde das Jakobshospital nebst der Vertheilung des sogenannten Paxbrodes der neuen „Armenkommission“, die mit dem 1. März 1818 ihre Thätigkeit begann, überwiesen und der Oberaufsicht des Geheimen Finanz-Kollegiums entzogen[24].

Das ebenerwähnte Paxbrod war eine besondere Stiftung der Landesherren, die an sich mit dem Jakobshospitale in keinerlei Zusammenhang stand. Schon von 1580 bis 1666 wurde durch den Amtsschreiber Brod an arme Leute unter der Bezeichung Paxbrod vertheilt, wozu wöchentlich 4 Scheffel Korn verwendet wurden. Seit 1667 war diese Brodvertheilung unterblieben, wurde jedoch auf Ansuchen des Rathes zu Dresden im Jahre 1685 wieder eingeführt und die Hospitalverwalter zu St. Jakob mit der Angelegenheit beauftragt. Das Korn wurde vom Hoffutterboden geliefert und in früherer Zeit das Brod im Backhause des Jakobshospitals selbst, später aber von einem damit beauftragten Bäcker in seinem Hause gebacken und im Hospital vertheilt. Es waren 91 bestimmte Personen, welche dieses Brod erhielten, über deren Namen und sonstige Verhältnisse anfänglich vom Amte Dresden ein Verzeichniß angefertigt und dem Kammerkollegium überreicht wurde. Es sollten insbesondere alte abgedankte Hofdiener, Soldaten und deren Wittwen und Kinder, welche unter Amtsjurisdiktion wohnten, dabei berücksichtigt werden. Sie meldeten sich beim Hospitalverwalter, wurden zunächst als Expektanten aufgeschrieben und konnten erst dann das Brod erhalten, wenn Jemand von den bisherigen Empfängern abging, was gewöhnlich nur durch Todesfall eintrat. Jede Person erhielt wöchentlich 7 Pfund Brod[25].

An sonstigen Almosen wurden durch den Hospitalverwalter wöchentlich vier Groschen an Handwerksburschen und andere arme Leute, drei Brode an arme Schüler und sieben Brode an andere Arme vertheilt[26]. Diese Almosen an Geld und Brod wurden in der Hospitalrechnung verschrieben und das Brod gehörte nicht zum Paxbrode.

Bei der im Jahre 1820 erfolgten Abtragung des Pirnaischen Thores mußte die über demselben befindliche Baugefangenen-Kirche, sowie die Wohnung des Festungsbau-Predigers, des bekannten Dresdner Chronisten Hasche, beseitigt werden. Der Gottesdienst für die Baugefangenen wurde in die Kirche des Jakobshospitals, die Sonntags nicht gebraucht wurde, verlegt. Das Schiff der Hospitalkirche wurde durch ein Gitter in zwei Hälften getheilt, deren größere für die Baugefangenen bestimmt wurde und ungefähr 100 Personen faßte. Die kleinere Hälfte, in welcher etwa 60 Personen Platz hatten, sollte einstweilen den Weibern und Kindern der Baugefangenen und anderen Einwohnern überlassen werden, später aber für die Insassen der im Jakobshospital zu errichtende Zwangsarbeitsanstalt, welche damals schon geplant war, aber erst im Mai 1821 eröffnet wurde, verwendet werden. Die unterm Chor befindliche Emporkirche, welche etwa 30 Personen faßte, wurde für die Angehörigen des Baupredigers und andere Leute seiner Gemeinde (es hatten nämlich verschiedene Dresdner Einwohner in der früheren Festungsbaukirche gelöste Sitze innegehabt) und die Emporkirche rechter Hand, die etwa 20 Personen faßte, für die Hospitalbrüder vorbehalten. Der Chor blieb für den Kantor, Organisten und das Beamtenpersonal der Baugefangenen-Anstalt. Hasche selbst miethete sich eine Wohnung in der Nähe des Jakobshospitals und zwar in dem Hause [137] „am See“ Nr. 560 (jetzt Nr. 16). Die Benutzung der Kirche des Jakobshospitals für die Baugefangenen dauerte bis zum Jahre 1824, wo diese in dem an der Hospitalstraße errichteten Gefängniß untergebracht wurden[27].

Da von dieser Zeit an die Hospitalkirche Sonntags nicht mehr gebraucht wurde, überließ man sie dem Fletcherschen Schullehrerseminar von 1/2 11 Uhr Vormittags an zu Abhaltung eines Gottesdienstes, um die Seminaristen bei versammelter Gemeinde im Orgelspiel, in der Leitung des Gesanges und Vorlesung einer Predigt zu unterrichten. Die Seminaristen hatten ihre Plätze auf dem Chor und die Hospitaliten sowie die Insassen der Zwangsarbeitsanstalt die ihrigen im Schiff. Der Gottesdienst selbst bestand in Gesang einiger Lieder, Vorlesen eines Bibelabschnittes, Hersagen der drei Artikel durch einen Schüler, Vorlesen einer Predigt durch einen Seminaroberlehrer oder Seminaristen und Sprechen eines Gebetes. Das Fletchersche Seminar befand sich damals in der Freiberger Straße[28].

Am 1. Mai 1839 fand die Ueberführung der Hospitaliten in das Landeshospital zu Hubertusburg statt[29], und damit hörte das Jakobshospital auf als selbständige Anstalt zu bestehen. Die Zwangsarbeitsanstalt blieb unter der Bezeichnung „Strafanstalt“ noch bis zum Jahre 1854 im Gebäude des Hospitals und wurde alsdann unter dem Namen einer städtischen Arbeitsanstalt in die Gebäude des ehemaligen Stadtkrankenhauses an der Stiftsstraße verlegt. Seit 1855 diente das Gebäude des Jakobshospitals nur noch der öffentlichen Speiseanstalt und 1859 wurde es abgebrochen.


  1. Cod. dipl. Sax. reg. II, 5. S. 201. – Richter, Gesch. der Stadt Dresden I. Th. S. 202.
  2. Die Fundation etc. Loc. 9836. Bl. 6.
  3. S. a. Gurlitt, beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler 21. Heft S. 172 fg.; Inventar von 1760. Loc. 5968.
  4. Rißschr. VII. Fach 84. Nr. 9; Inventar von 1760. Loc. 5968 und Acta, den fremden Bierschank etc. Loc. 5960.
  5. Die Fundation etc. Loc. 9836. Bl. 20. 27b. 28.; Originalurkunden 10812, 10813.
  6. Acta, der Hospitalbrüder Verlassenschaft etc. Loc. 5963.
  7. Die Fundation etc. Loc. 9836. Bl. 2, 8b. fg.
  8. Rep. LII. Gen. 1923.
  9. Siehe die den Rentcop. vorgehefteten Register z. B. 1695.
  10. Todtenbuch etc. Loc. 5963.
  11. Orig.-Urk. 12493.
  12. Abschrift der Hospitalordnung, 1602. Loc. 5962.
  13. Dresden. Kommission etc. 1595. Loc. 9845.
  14. Rentcop. 1563. Vol. I. Bl. 128b.; Orig. Rescr. etc. Loc. 5963.
  15. Acta, die auf kurf. Befehl etc. Loc. 5963.
  16. Acta, die Einbringung und Versorgung etc. Loc. 5960.
  17. Acta, die große Armenkommission etc. Loc. 5960. Bl. 1 fg.; Weiße, Staatsrecht. 2. Bd. S. 117.
  18. Acta, die Vermehrung etc. Loc 5960. Bl. 1. 5a/b.
  19. Acta, gottlose und böse Hospitalbrüder etc. Loc. 5960. Bl. 6. fg.; Acta, das am 25. November 1731 etc. Loc. 5960; Todtenbuch etc. zu St. Jakob. 1704. Loc. 5963.
  20. Acta, die den sämmtlichen Hospitalbrüdern etc. 1736. Loc. 5963. Bl. 1 fg.
  21. Acta, Die Untersuchung etc. 1767. Loc. 5963. Bl. 7a/b. 8. 10. 17. 41.
  22. Rep. XXIII. Dresden 102b. Bl. 1 fg.
  23. Rep. XXIII. Dresden 95. Bl. 1.
  24. Rep. XXIII. Dresden 136. Bl. 1.
  25. Notiz über das Paxbrod. Loc. 5960; Rep. XXIII. Dresden 75. Bl. 63 fg.; Paxbrodaustheilung 1722. Loc. 5963.
  26. Acta, das Almosen beim Hospital etc. Loc. 5960.
  27. Lindau, Geschichte Dresdens. Bd. 2. S. 690; Akten, die Einrichtung der St. Jakobikirche etc. Loc. 5958. Bl. 6 fg. 20 fg., und Dresdner Geschichtsblätter Bd. 2. S. 117.
  28. Die von den Herren Executoren etc. Loc. 5958.
  29. Taggesell, Tagebuch S. 786.