Über die Armen-Anstalten in Franken

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Autor: Anonym
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Titel: Über die Armen-Anstalten in Franken
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 4, S. 184–196
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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III.
Über die Armen-Anstalten in Franken.
Allmählig fangen in unserm Franken wohlthätige Armen-Anstalten an, immer mehr Land zu gewinnen. Nicht nur in grössern Fürstenthümern, sondern auch bey Herrschaften von kleinern Gebieten, werden für die einheimische Verpflegung ärmerer Einwohner, und für die Entfernung fremder Bettler und Müßiggänger die bestmöglichsten Verfügungen getroffen. Dessen ungeachtet wollen sich diese gemeinnützigen Einrichtungen doch noch zu keiner Allgemeinheit erheben. Es gibt hin und wieder, absonderlich im Reichsritterschaftlichen, noch Gebiete und Ortschaften, wo alles noch so ist, wie es ehemahls war: wahrscheinlich weil sich manche Schwierigkeiten zeigen, die Sache durchzusetzen, und eine Einrichtung zu treffen, von welcher man sich Dauer versprechen könne. Eben so wenig scheint den besten bereits getroffenen Anstalten eine sichere Dauer geweissagt werden zu können. Schon erkaltet hie und da der erste Eifer; schon schleichen allenthalben wieder Gassenbettler umher, und es fehlt nicht an Händen, die| ihnen, auch gegen die strengsten Verbote, Allmosen reichen.
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Dieses ist besonders der Fall in solchen Dorfschaften, die nicht zu fürstlichen Ämtern und Landen gehören; und noch mehr in einzelnen Bauerhöfen und Mühlen. Es ist den Bewohnern derselben nicht möglich, ihre Häuser immer so verschlossen zu halten, wie in Städten: und findet der Bettler eine offene Thür, so erdreistet er sich auch, unangeklopft in die Stube zu treten. Da ist oft die Frau, oder Magd, oder Kind ganz alleine zu Hause: und es ist kein anderes Mittel, diesen unangenehmen Gast los zu werden, als ihm eine Gabe zu ertheilen. Gehet auch gleich eine Dorfwache umher, so kann doch diese nicht zugleich allenthalben seyn; erblickt sie der Bettler, so darf er nicht erst das Stadtthor suchen, um zu entkommen: er darf sich nur um eine Bauernhütte herumschlagen, so ist er schon im freyen Flur, und er kann auf einer andern Seite des Dorfs eben so leicht wieder in dasselbe eintreten. Auch selbst die Wächter, die von Hause zu Hause abwechseln, beobachten nicht immer die erforderliche Strenge. Es sind unter ihnen nicht selten Menschen, die aus eigenen dürftigen Umständen die Lage eines| Armen kennen und fühlen: oder wohl gar zu einer andern Zeit in andern Ortschaften eben dergleichen Unterstützung suchen: oder in ihren Nahrungsgeschäfften öfters über Feld gehen müssen, und dergleichen Bettlern da begegnen, wo sie, verlassen von allem fremden Beystand, üblen Behandlungen derselben ausgesetzt seyn dürften, wenn diese Rache üben wollten.

Somit ist es denn zur Hebung dieser Übel noch nicht genug, das Umherstreichen fremder Bettler nur zu verbieten: es muß auch dasselbe unmöglich gemacht und gänzlich verhindert werden. Dieses ist freylich immer leichter gesagt, als bewerkstelliget. Ja, beynahe scheint es nicht zu erwarten zu seyn, einen solchen allgemeinen Plan zu entwerfen und durchzusetzen, der nicht etwan nur in einem einzelnen Fürstenthum, sondern in den gesammten Kreislanden dem Eindringen und Sammeln fremder Bettler einen undurchdringlichen Damm entgegen setze. Es müssen hier nothwendig Ausnahmen gemacht und vestgesetzt, und für gewisse Classen von Gassenbettlern speciellere Verfügungen getroffen werden, wodurch diese ihre Lebensart ganz aufhöre.

| Zu den Ausnahmen, die wenigstens im Anfang und bis zu besserer Aufnahme neuer Armen-Anstalten noch eine Zeit lang angenommen werden müssen, rechne ich
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1. Zuvörderst die Staatsbettler von allerley Art. Der Dorfswächter geht mit höflichster Begrüßung vor ihnen vorüber, und lässet sie ohne Anstand passiren, weil er sie für das nicht ansiehet, was sie wirklich sind. Sie würden verhungern müssen, wenn sie nicht mehr von Gutthaten leben sollten; indem sie zu keiner Art von Dienstarbeiten fähig sind. Sie sind nicht selten aus dem Lande, wo sie geboren worden, oder bis zum Krüppel gedient hatten, als eine unnütze Last der Erde ausgespieen worden; sie sind durch unverschuldete Zufälle in diese traurige Lage versetzt: sollen sie ohne Erbarmung ihrem Schicksal bis zum Verhungern überlassen werden? Freylich sind andere Länder nicht schuldig, in die Stelle ihres Vaterlands einzutreten, und die Pflichten zu erfüllen, welche dieses von sich ablehnt. Freylich möchte es auch unter ihnen mehrere geben, die aus Faulheit und Gemächlichkeit diese Art sich fortzubringen jeder andern vorziehen. Aber einmahl sind sie doch nun da: wer hat so ein scharfsehendes kritisches Auge, daß er den Würdigen| vom Unwürdigen unterscheiden könnte? Und was thut nicht da ein Herz, das Menschenliebe fühlet? Diesen setze ich
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2) die Menge der Vacirenden an die Seite, deren Namen Legion seyn möchte: vom Scribenten an, bis herunter zum Koch, Gärtner, Jäger und Bedienten: lauter Subjecte, die man vergeblich zur Handarbeit verweisen würde, da sie von Jugend auf nicht dazu angehalten worden. Es wird allerdings unter ihnen nicht an solchen fehlen, die es nicht wehrt sind, einem rechtschaffenen Herrn bedient zu seyn. Allein erhält nicht so mancher ehrliche Kerl oft seinen Abschied bloß aus übler Laune, oder Wechselsucht seines Herrn, dem er diente? Verdienen sie nicht in diesem Falle alles Mitleid des Redlichen? Ja! soll man selbst diejenigen, die aus eigner Schuld sich auf ihrem Metier nicht fortbringen können, zu der traurigsten Todesart des Verschmachtens verdammen? Freylich wäre es am besten, diese Rubrik von Herumstreichern ganz aufzuheben. Aber ist dieses möglich zu machen? Wer kann einen Herrn nöthigen, seinen Bedienten, Jäger u. s. w. Zeitlebens zu behalten, oder wenn er ihm nicht mehr anständig seyn sollte, für dessen lebenslänglichen Unterhalt zu sorgen, oder, den Erben eines| Guts zwingen, das ganze Dienst-Personale des vorigen Besitzers beyzubehalten? Und wie? wenn ein Herr auch bey seinem besten Willen seinen zeitherigen Aufwand nicht mehr bestreiten kann, sich einschränken oder gar einer Sequestration unterwerfen muß? Bey so vielen möglichen, nicht zu verhindernden Fällen, muß hier abermahls eine Ausnahme von der Regel gelten: solche Dürftige können nicht gerade zu an der Gränze abgewiesen werden, die Menschheit fordert ein Mittel zu ihrer Erhaltung, wenn sie der menschlichen Gesellschaft nicht noch weit lästiger und schädlicher werden sollen.
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3) Noch mehr Anspruch auf Werke der Wohlthätigkeit machen die reisenden Handwerksbursche. Diese sind zwar an ihre Zünfte gewiesen; es wird ihnen wohl auch etwas aus der Armencasse gereichet. Allein dieses ist oft nicht hinlänglich, daß sie sich nur von einer Station zur andern fortbringen. Und wie viele Meilen muß mancher Handwerksgenosse reisen, ehe er eine Zunft seiner Profession, und noch mehr, ehe er selbst wieder Arbeit findet? Was ruiniren sie nicht inzwischen an Kleidern und Schuhen? Von den ihnen gereichten Allmosen sind sie nicht im Stande, diese wieder zu repariren. Und| beym Anblick eines so zerlumpten Gesellen schaudert selbst ein reputirlicher Meister zurück, gibt ihm eine Gabe, und weiset ihn weiter. Einmahl sollen sie doch nun wandern, und dieß ist billig. Allein eben um deswillen sollte besser für ihr Fortkommen gesorgt werden. Und wenn nun den mitleidigen Landmann ihr Schicksal rührt, und er ihnen auch wider Verbot eine Unterstützung reichet, kann man dieß, nach der Billigkeit beurtheilt, so gar sträflich finden? Gewiß, es läge Obrigkeiten ob, auf diese Classe von Mangel leidenden mehr Rücksicht zu nehmen, als gewöhnlich geschiehet.
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Aber nun zeigen sich dagegen andere Gattungen von Bettlern, die eine wirkliche Landplage, sonderlich für Dörfer, genannt zu werden verdienen. Oben genannte Dürftige kommen etwann in ihrem Leben einmahl, oder wenigstens seltner an einen Ort. Allein beynahe alle vier Wochen zeigen sich Banden von sogenannten Freyleuten oder Hundschlagern: Menschen, gesund und stark, an keine Arbeit gewöhnt, fleißig auf die Fortpflanzung ihres Geschlechts und Standes bedacht; auf dessen Absterben man folglich sobald nicht rechnen darf. Selbst der rauhe Ton, mit dem sie Almosen begehren, wird dem Bewohner| der Hütten schon fürchterlich: er eilt, durch Wohlthaten sie von seinem Hause zu entfernen, weil er sonst noch größere Übel von ihnen besorgt. Und wirklich, wenn ihnen die Gabe des Almosens entzogen würde, so könnte es keine gefährlichere Diebsbanden geben, als diese werden dürften. Sie kennen jeden wohlhabenden Einwohner einer Ortschaft: die Stärke und Schwäche ihrer Verwahrungsmittel gegen nächtliche Einbrüche: oft auch wohl die Schlupfwinkel, durch welche ein fremder Knecht seinen Eingang zu einem vertraulichen, mitternächtlichen Besuch bey der Tochter oder Magd des Hauses findet – was darf man nicht von solchen Rotten fürchten? Und, was das schlimmste ist, das Vorurtheil ihres Standes entfernt sie von jeder ehrlichen Arbeit so weit, als ihre eigne Abneigung von jeder mühsamern Art sich fortzubringen, als die Lebensart ist, die sie führen. Gegen diese Gattung von Herumstreichern sollten wirksame Vorkehrungen gemacht werden. Sie sind keine Verbrecher, die sich zu Züchtlingen qualificirten: Arbeitshäuser fehlen noch hie und da: und am Ende würden sich selbst in diesen andre ehrliche Arbeiter dieser neuen Mitgesellen sehr schämen. So lange also von Herrschafts wegen| keine bessere Versorgungs-Anstalten für diese Bettler getroffen werden, bleibt den Bewohnern offener Dörfer und einzelner Höfe nichts übrig, als sie so geschwind als möglich zu expediren, und mit Gabe und Almosen weiter zu weisen.
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Noch weit lästiger aber, als diese und alle andre genannte Sorten von Bettelnden, fallen dem Landmann die wirklichen Einwohner und Schutzverwandten benachbarter Ortschaften, die einmahl den Bettelstab zu ihrem täglichen Gewerbe gemacht, und mit Gaben und Almosen bereichert jeden Abend in ihre Behausung oder Herberge heimkehren. Sie befinden sich bey dieser gemächlichen Lebensart so wohl, daß sie alles anwenden, um sie aller Verbote ungeachtet dennoch fortsetzen zu können. Wo sie noch Wege offen finden, da erscheinen sie Woche für Woche an den Thüren und Häusern der Bewohner offener Ortschaften. Sie fordern mit vielem Ungestümm ihre gewöhnliche Terminsgaben, und wo man von obrigkeitlichen Verordnungen spricht, oder es wagt, sie abzuweisen, da erfolgen Ströme von Flüchen und Schimpfreden, die eine ganze Gasse lang fortbrausen und ertönen. Wären es Einwohner solcher Orte, wo noch keine Anstalten zu Versorgung| eigener Armen getroffen sind, so würden sie immer noch Mitleid verdienen. Allein sie erscheinen auch häufig aus solchen Fürstenthümern und Herrschaften, wo wirklich Dürftige durch öffentliche Vorkehrungen Beysteuer und Unterhaltung bekommen. Sie sind oft in der That der Almosen nicht bedürftig. Sie sammlen nur dergleichen, um ihre erbettelten Pfennige in ein benachbartes Lotto zu tragen, welches, aller Verbote ungeachtet, noch gleich einer Pest in den angränzenden Ländern und Fürstenthümern im Finstern umher schleichet, und die Zahl seiner Schlachtopfer im verborgenen vermehret.
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Dieß wäre baarer Gewinn getroffener Armenanstalten und unverkennbare Wohlthat für den Landmann und Dorfpfarrer, wenn sie von dieser Last und Bürde befreyet werden könnten. Dieser, der besonders auf Verordnungen und Verbote seiner Herrschaft halten soll, muß sich vorzüglich den übelsten Behandlungen aussetzen, wenn er es thut. Er muß sehr oft den Vorwurf aus dem Munde des Bettlers hören: „er bekäme vor allen Häusern, und Niemand bezöge sich auf diese angeblichen Verbote, als der Pfarrer; den Geitzpfaffen werde doch der Gott sey bey| uns! auch noch hohlen.“ Da redet wohl selbst noch die Frau Pfarrerin ihrem Manne zu, mit einer kleinen Gabe diese bittern Vorwürfe abzukaufen, oder langet in aller Stille ein Stücklein Brod zur Hausthür hinaus. –
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Aber möglich wär es doch, sich dieser Art von Bettlern ganz zu entledigen: möglicher und leichter, als bey allen andern. Es käme nur darauf an, daß benachbarte Ortschaften sich vereinten, gemeinschaftlich diesem Unwesen zu steuren, solche Bettelnde im Betretungsfall entweder auf der Stelle zu arretiren, und ihrer Herrschaft und Obrigkeit zurückzuschicken, oder wenigstens eine Anzeige an dieselbe zu erlassen; in der Erwartung, daß sie in beyden Fällen einer Ahndung und Strafe nicht entgehen würden. Es dürfte auch nur auf solche verdächtige Personen ein wachsames Auge gerichtet werden: man könnte es sehr leicht bemerken, wenn sie Tage lang nicht zu Hause wären: man dürfte sie bey der Rückkehr in ihre Behausung einer obrigkeitlichen Besichtigung unterwerfen, ob man Brodschnitte oder Heller bey ihnen anträfe – und dergleichen Vorkehrungen ließen sich noch mehrere erdenken. Solche Veranstaltungen würden sicher nicht ohne Wirkung bleiben. Nur einige ernstliche Bestrafungen dieser| Ungehorsamen würden bald abschreckende Beyspiele der übrigen werden.

Möchten doch diese auf Thatsachen gegründete Wünsche Beherzigung verdienen! Möchten sie nicht, wie andere Pia Desideria, gelesen und auf die Seite gelegt werden! Es wird sich sonst immer mehr bestättigen, daß die besten Anstalten gegen das Gassenbetteln dasselbe nicht heben, so lange es bloß verboten wird, und keine kräftigern Verfügungen getroffen werden, die Zahl der wirklich Dürftigen sowohl, als der angeblichen Armen zu vermindern. Wo dieses nicht erfolgt, so sind die Einwohner des platten Landes, in welchem Armen-Institute errichtet worden, mit doppelten Ruthen gestraft. Einerseits müssen sie ihr Contingent wöchentlich oder monatlich zur Almosencasse abliefern: auf der andern Seite liegen ihnen dennoch Bettler von so mancherley Gattungen täglich auf dem Halse. Selbst umherreitende einzelne Dragoner können sie von dieser Landplage nicht befreyen; sie werden die umherstreichenden Bettler immer nur von einem Dorfe zum andern jagen: da für deren Unterhaltung immer eine stärkere Zahl Dürftiger und Nothleidender unterstützt und ihrem dringenden Elende entrissen werden könnte.

| Und nun noch eine Anfrage! Wäre es denn nicht möglich zu machen, daß die Menge der Neujahrs-Musikanten gemindert werden könnte, die fast mit jedem Jahresantritt zunimmt? Möchte immerhin Stadt-Musikanten, Thürmern und Chorschülern benachbarter Städte, in dem Gebiet ihres Landesherrn oder auch angränzender Herrschaften ein Umgang verstattet werden! Wenn sie nur nicht anfingen 6-8 Stunden weit umher zu laufen und sowohl Beamten, als manche kümmerlich besoldeten Landgeistlichen in Contribution zu setzen! Es wird doch nicht immer heissen: Surdis narratur fabula?