ADB:Garcaeus, Johannes der Ältere
Sohn (s. u.) geboren wurde. Hierdurch wird die auch aus anderen Gründen unwahrscheinliche Angabe, daß er schon seit dem J. 1529 Conrector am Johanneum zu Hamburg gewesen sei, hinfällig. Wann er nach Hamburg gekommen und welche Stellung er hier am Johanneum einnahm, läßt sich bis jetzt nicht sicher angeben. Nur das scheint gewiß zu sein, daß er überhaupt vor und bis zum J. 1534 eine solche Stellung inne gehabt hat; wol nicht das Conrectorat, wenn nämlich Delius damals Conrector war (vgl. Bd. V. S. 42); die Handschriften des Stephan Kempe, auf dessen Zeugniß es dabei allein ankommt, nennen G. theilweise auch Subrector. Am Trinitatissonntage 1534 wurde er zum Pastor (Hauptpastor) an der St. Petrikirche in Hamburg erwählt an Stelle des schon im J. 1532 zum Superintendenten ernannten Aepin (vgl. Bd. I. S. 129). In dieser Stellung verblieb er bis zum J. 1543 und stand dabei, wie Freder (vgl. Bd. VII. S. 327) bezeugt, in großem Ansehen. Im J. 1542 begann zuerst in Hamburg der Streit wegen der Lehre von der Höllenfahrt Christi, in welchem G. von Anfang an auf Seiten der Gegner Aepin’s stand und wol der theologisch bedeutendste unter ihnen war. Damals kam der Streit noch nicht offen zum Ausbruch; aber allerlei Unannehmlichkeiten in den Beziehungen zu seinen Collegen, zu denen vermuthlich auch die Spannung mit dem Superintendenten gehörte, sind es doch wol gewesen, was ihn veranlaßte, um Michaelis 1543 plötzlich nach Spandau [369] zu gehen, wo er eine Anstellung fand. Jedoch scheint er sich auch hier nicht glücklich gefühlt zu haben, da er schon nach 2½ Jahren, um Ostern 1546, einen abermaligen Ruf nach Hamburg, als Pastor zu St. Jacobi Nachfolger seines Freundes Johannes Fritze zu werden, annahm. Während seiner Abwesenheit aus Hamburg hatte Freder die Vorlesungen Aepin’s über den 16. Psalm herausgegeben, aus denen nun des letzteren Ansicht über die Höllenfahrt Christi allgemein bekannt wurde; und schon vor der Rückkehr des G. nach Hamburg wäre es in Folge davon, wol im Anfange des J. 1546, fast zu öffentlichen Streitigkeiten gekommen, was aber damals noch verhindert wurde. Um Michaelis 1549 brach dann aber der bis dahin niedergehaltene Streit und zwar, wie es scheint, durch Garcaeus’ Verschulden, offen und heftig aus (vgl. Bd. I. S. 130). Aepin’s Ansicht hatte einen entschiedenen Vertreter in Draconites, der damals in Lübeck sich aufhielt, gefunden (vgl. Bd. V. S. 371); in Hamburg war der bedeutendste unter den Theologen, die auf seiner Seite standen, Joachim Westphal. Unter seinen Gegnern traten neben G. besonders die Prediger Högelke, Eppingk und Hackrott hervor. Man befehdete Aepin hauptsächlich, trotz mehrfachen Verbotes dagegen, auf der Kanzel. Beiderseits und auch abseiten des Senates wandte man sich nach Wittenberg um Gutachten; aber die Wittenberger hatten selbst über diesen Lehrpunkt noch nicht entschieden und wünschten dringend, daß zu den in der luther. Kirche damals schon vorhandenen Streitigkeiten nicht noch neue hinzukämen; und Melanchthon namentlich, der sowol mit Aepin als auch mit G. befreundet war und von beiden viel hielt, rieth öffentlich und privatim immer wieder zum Frieden. In Hamburg stand der Senat auf Seiten seines Superintendenten Aepin, und so endete hier der Streit, ohne daß es zu einer genügenden Austragung der Streitfrage selbst gekommen wäre, äußerlich damit, daß nach vielen vergeblichen Versuchen, G. und seine Genossen zur Nachgiebigkeit oder doch zum Stillschweigen zu bewegen, am Sonntage Cantate, den 26. April 1551, G. und wahrscheinlich an demselben Tage (nach anderer Angabe freilich erst am 11. October) auch Eppingk und Hackrott wegen ihrer Unbotmäßigkeit ihrer Aemter entsetzt wurden. Doch durfte G. wenigstens zunächst in Hamburg bleiben. Von dem Vorwurfe, daß er in seiner Heftigkeit und Widersetzlichkeit gegen die Anordnungen des Senates, durch welche seine Ueberzeugung gar nicht betroffen wurde, zu weit gegangen, wird er nicht freizusprechen sein, wenn auch die Lehrentwicklung in der lutherischen Kirche sich später mehr auf seine Seite, als auf die seines Gegners gestellt hat. – Im J. 1552, kurz vor Ostern, zog er mit seiner Familie nach Greifswald, wo er bald, weil grade kein Lehrer der Theologie anwesend war, zum Professor der Theologie ernannt wurde. Aber auch hier kam er nicht zur Ruhe. Freder klagt unter anderen Dingen, die er ihm jetzt vorwirft, auch darüber, daß er Jeden in seinen Hamburger Streit hineinzuziehen suche. Außerdem konnte er von seinem kärglichen Einkommen seine große Familie nicht ernähren. Zwar wurde er am 29. April 1553 zum Rector der Universität ernannt; aber um Michaelis 1553 folgte er doch einem Rufe nach Neu-Brandenburg, wo man ihn zum Nachfolger des gleich nach seinem Amtsantritt daselbst verstorbenen Superintendenten Erasmus Alberus (vgl. Bd. I. S. 219) erwählt hatte. Aus einem Schreiben Melanchthon’s an den Herzog, in welchem er sich dafür verwendet, daß dem G. das Gehalt von 200 Goldgulden nicht geschmälert werden möchte, erfahren wir, daß er damals sechs Söhne und zwei Töchter hatte und sich in drückenden Umständen befand. In Neu-Brandenburg starb er am 24. Aug. 1558, 56 Jahre alt; einer Berufung nach Rostock als Professor der Theologie, die im J. 1554 an ihn erging, hatte er keine Folge geleistet. Die Angabe, daß er zuletzt in Stargard [370] als Superintendent gestanden habe, ist so zu erklären, daß damit die Herrschaft Stargard, in welcher Neu-Brandenburg liegt, nicht der Ort dieses Namens gemeint ist. G. nahm in der Reihe der ersten Generation der Schüler der Reformatoren einen ehrenwerthen Platz ein, wie namentlich aus dem Urtheil Melanchthon’s über ihn erhellt, der von seiner Studienzeit an ihn hochschätzte und fortwährend mit ihm in Verbindung blieb. An theologischer Bedeutung steht er einem Aepin, einem Freder und anderen, mit denen er in seinen verschiedenen Stellungen in Berührung kam, nicht nach; außerdem soll auch er, was dann besonders von seinem Sohne gerühmt wird, ein tüchtiger Mathematiker gewesen sein. Er hat wenig drucken lassen, namentlich nichts ausführlicheres. Aus seinem handschriftlichen Nachlaß findet sich noch hier und da in Bibliotheken einiges; ein Manuscript von ihm über die Lehre von der Höllenfahrt, das vermuthlich für die Geschichte dieses Streites noch nicht benutzt ist, soll in Berlin sein.
Garcaeus: Johannes G., der ältere, lutherischer Theolog im 16. Jahrhundert, auch Gartze, Gahrceus und anders geschrieben, wurde im August des J. 1502 geboren, nach der gewöhnlichen Angabe zu Spandau, nach dem Album der Wittenberger Universität aber wahrscheinlich zu Pritzwalk. Im Herbste des J. 1521 wurde er zu Wittenberg inscribirt. Hier scheint er sich längere Zeit aufgehalten zu haben, vielleicht ununterbrochen bis zum J. 1531. Das nächste bekannte Datum aus seinem Leben ist nämlich dieses, daß ihm im December 1530 zu Wittenberg sein ältester- Eine Lebensbeschreibung von ihm ließ J. H. v. Balthasar, Greifswalde 1753, drucken; einen Auszug daraus theilte Dähnert im 2. Bde. der pommerschen Bibliothek, 10. Stück, Greifswald 1753, mit. Außerdem ist zu vergl. Wilckens Hamb. Ehrentempel 1770, S. 378 f. Die Angaben über ihn in anderen Schriften sind ungenügend; nicht selten ist er mit seinem gleichnamigen Sohne verwechselt worden. Briefe Melanchthon’s an ihn sind im Corpus Reformatorum und auch schon früher gedruckt.