ADB:Ladenberg, Philipp von

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Artikel „Ladenberg, Philipp von“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 502, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ladenberg,_Philipp_von&oldid=- (Version vom 30. April 2024, 17:00 Uhr UTC)
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Ladenberg: Philipp v. L., geb. am 15. Aug. 1769 in Magdeburg, † am 11. Febr. 1847 in Berlin. Er studirte 1786–89 die Rechte in Halle und Bonn, wurde dann Auscultator am Stadtgericht in Berlin, 1792 Referendar bei der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, 1794 Assessor bei dieser Behörde, ward 1795 als Kriegs- und Domänenrath nach Ansbach versetzt, 1806 zum Director dieser Behörde in Bialystock ernannt, 1807 in gleicher Eigenschaft nach Marienwerder versetzt, 1809 zum Regierungsdirector in Potsdam befördert und stand seit 1810 an der Spitze der Abtheilung des Finanzministeriums für directe und indirecte Steuern. Als 1817 der preußische Staatsrath eingesetzt wurde, befand sich L. neben Wilhelm v. Humboldt, Eichhorn, Maaßen, Rother, v. Savigny, v. Jordan, Ancillon u. A. unter den 34 Staatsdienern, welche durch besonderes Vertrauen Sitz und Stimme im Staatsrathe erhielten. Nachdem ferner durch Verordnung vom 3. Novbr. 1817 eine Generalcontrole der Finanzen für das gesammte Etats-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Staatsbuchhaltung eingesetzt worden, befand sich L. in der Commission des Staatsraths, welche zum ersten Male zur Prüfung des gesammten Staatshaushalts ernannt wurde. Die übrigen Mitglieder waren Humboldt, Klewitz, Schön und Vincke. Diese Generalcontrole, an deren Spitze L. als Director stand, gestaltete sich zu einer drückenden Last für den Finanzminister, sodaß Graf Bülow 1817 von dieser Stelle zurücktrat. Auch dessen Nachfolger Klewitz litt unter diesen Verhältnissen umsomehr, als 1819 der Staatskanzler v. Hardenberg sich von der unmittelbaren Leitung der Generalcontrole zurückzog und sie ganz dem als eifrigen Verfechter des alten Accisesystems sich auszeichnenden L. übertragen hatte. Nach Hardenberg’s Tode wurde eine „Commission zur Verbesserung des Staatsorganismus“ eingesetzt, welche ohne Betheiligung eines Verwaltungschefs alle Zweige des Staatseinkommens einer Prüfung unterwarf. Diese Commission stand unter Ladenberg’s Leitung, während Graf Lottum Vorsitzender war. 1823 wurde L. als Chefpräsident an die Spitze der Oberrechnungskammer gestellt und in demselben Jahre zum Director der Kronfideicommißverwaltung berufen. 1825 folgte seine Ernennung zum Geh. Rath mit dem Titel Excellenz. Zugleich wurde ihm die selbständige Leitung der Generalcontrole übertragen. Diese Stellung bekleidete er bis zur Aufhebung dieser Einrichtung durch Verordnung vom 29. Mai 1826. Als 1834 nach dem Tode des Finanzministers Maaßen eine Dreitheilung des Finanzministeriums vorgenommen wurde, erhielt L. die neue Stelle eines Chefs der die Domänen und Forsten umfassenden 2. Abtheilung des Ministeriums des königl. Hauses. 1837 wurde L. zum Geh. Staatsminister ernannt. Bei Vollendung seines 50sten Dienstjahres erhielt er die Brillanten zum Rothen Adlerorden 1. Classe mit Eichenlaub und König Friedrich Wilhelm IV. verlieh ihm am Tage der Huldigung den Schwarzen Adlerorden. Die zur Feier seines Dienstjubiläums von den preußischen Forstbeamten gegründete Ladenberg’sche Stiftung bezweckt die Unterstützung der Söhne unbemittelter Forstbeamten bei ihren Studien. Auf wiederholtes Ersuchen wurde L. 1842 durch huldvolles Cabinetsschreiben des Königs in Ruhestand versetzt. 5 Jahre später starb er in Berlin. Die Beisetzung erfolgte im Familienbegräbniß zu Halle.

N. Nekrol. d. D. Jahrg. 1847. Varnhagen, Bl. a. d. pr. Gesch.: Bd. I. Brf. v. Sept. u. Nov. 1820; Bd. II. Brf. vom 10. Dec. 1822; Bd. 4. Brf. vom 20. April 1826; (L. A. v. Jordan:) Gedenkblatt a. d. 2. Jan. 1873 etc. (als Manuscr. gedr. Magdeb. Dec. 1874).