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ADB:Schard, Simon

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Artikel „Schard, Simon“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 581–583, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schard,_Simon&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 10:44 Uhr UTC)
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Schard: Simon S., Beisitzer des Reichskammergerichts, juristischer und politischer Schriftsteller, geboren 1535 in Neu-Haldensleben, † am 28. Juni 1573 zu Speyer. S. betrieb neben juristischen Studien geschichtliche und philologische, war auf diesen Gebieten auch schriftstellerisch thätig und zählte zu den tüchtigsten Mitgliedern des Reichskammergerichts, dem er durch einen frühen Tod entrissen wurde. Schard’s Vater, Joachim, lebte in Neuhaldensleben als Caplan und Adjunct seines Schwagers, des lutherischen pastor primarius Thomas Moller, und erzog seine beiden Söhne, Simon und Joachim, in beschränkten Verhältnissen und streng protestantischer Zucht. Ersterer wurde 1549 in Leipzig unter dem Rectorate des Joachim v. Kneitlingen als akademischer Bürger aufgenommen, doch ist über den Verlauf seiner Studien nichts näheres bekannt. Im Winter 1560 bereiste er Italien, hielt sich längere Zeit in Padua und Rom auf, verkehrte mit Antonius Augustinus, Sambucus, Serlekus und anderen Gelehrten, und besuchte die dortigen Bibliotheken behufs Herausgabe des Quellenwerkes „Eustathios“. Im folgenden Jahre (1561) erschien während eines Baseler Aufenthalts dortselbst das dem Bürgermeister Hainzel zu Augsburg gewidmete Werk unter dem Titel: „De varia temporum in jure civili observatione Eustathii olim Constantionopolitani antecessoris Libellus etc. etc. opera et studio Simonis Schard, J. C.“ Basil. 1561. 8°. S. gibt neben dem griechischen Texte eine lateinische Uebersetzung mit Anmerkungen und Verweisungen auf die von Eustathios benützten Gesetze. Doch wird die lateinische Uebertragung als ungenau getadelt (1562 erschien des Cujas’ Ausgabe nach anderen Quellen). Wenige Jahre später wurde S. Rath bei dem Herzog Wolfgang von Zweibrücken (1532–69), kam hierdurch in nähere Beziehung zu namhaften politischen Persönlichkeiten, und trat mit mehreren Gelehrten in dauernden, befreundeten Verkehr, so mit Cisner, Fichard, Jacob Sturm, Ursinus, dem kaiserl. Leibarzt Crato v. Crafftsheim und dem Bibliophilen Thomas Rhediger. … 1565 finden wir ihn zu Basel als Doctor S. Schardius J. C. Saxo immatriculirt; ob er dortselbst den Doctorgrad erworben, ist unbekannt. Eine Einladung des Herzogs von Mecklenburg, in seine Dienste zu treten, lehnte S. ab, wurde dagegen bei der 1566 erfolgten Vermehrung der Beisitzer des Reichskammergerichts auf Präsentation des oberrheinischen Collegiums am 2. October genannten Jahres Mitglied dieses Gerichtshofes, nachdem er zur Förderung der Sache bereits im Juli nach Speyer gekommen war. S. zählt zu den verdienten Rechtsgelehrten, welche mit Cisner, [582] Sleidanus, Johann Fischart u. A. am Aufschwunge der historisch-germanistischen Studien regsten Antheil nahmen. Neben seinen Berufsarbeiten setzte er rastlos seine geschichtlichen Studien und Sammlungen zur Zeitgeschichte fort. Eines seiner Hauptwerke, die „Scriptores rerum Germanicarum“ war bereits unter der Presse, als er am 28. Juni 1573, erst 38 Jahr alt, nach kurzem Krankenlager in Speyer verschied. Einige Zeit früher hatte ihm der Kaiser die Pfalzgrafenwürde verliehen. Die Wittwe, welcher als Rücklaß lediglich die allerdings werthvolle Büchersammlung ihres Mannes zufiel, fand Aufnahme bei ihrem Schwager, D. Raphael Sailer, Syndicus zu Worms, der früher (1563–73) Assessor des Reichskammergerichts war, und durch seine „Selectae sententiae camerales“ (3 Vol. Francof. 1572, 73. fol.), (eine Urtheilsammlung von der Stiftungszeit bis 1573) einen Namen in der kammergerichtlichen Litteratur erworben hat. Neun Jahre nach Schard’s Tode erschien aus den hinterlassenen Papieren: „Lexicon juridicum“, (Basil. 1582. fol.); ein umfang- und inhaltreiches Realwörterbuch, dem hauptsächlich Spiegel’s „Lexicon juris civilis“ (3. Aufl. 1546) zu Grunde liegt, bereichert mit Zusätzen aus den Schriften von Oldendorp, Prätejus, Brissonius etc., sowie mit den Ergebnissen eigener Studien. 1593 erschien zu Köln in Folio eine neue von R. v. Kamphausen besorgte Ausgabe. Es wurde bereits hervorgehoben, daß sich unser Gelehrter mit Vorliebe dem Studium der deutschen Geschichte widmete, um – wie er bemerkte – „seinen Dank dem Vaterlande abzutragen und zu zeigen, was deutscher Geist vermöge, wenn er sich mit Beharrlichkeit auf ein Ziel richte“. 1566 veröffentlichte er: „Germanicarum rerum quatuor celebriores vetustioresque Chronographi“. (Francof. fol.) S. befand sich damals in Speyer; von dort aus (Cal. Julii) ist auch die Widmung an den Herzog von Mecklenburg, der ihn einige Jahre früher in seine Dienste nehmen wollte. – Im gleichen Jahre (1566) erschien: „De imperiali jurisdictione, autoritate et praeeminentia Imperii atque juribus Regni syntagma tractatuum,“ Basil. 1566 (2. Aufl. Argent. 1609, fol.), ein Sammelwerk mit Streitschriften zu Gunsten des Kaisers wider päpstliche Ansprüche seit Heinrich IV.; unter diesen auch des Laur. Valla Abhandlung über die Constantinische Schenkung. Das Werk ist Kaiser Maximilian II. zugeeignet, und wird in der Epistola dedicatoria de dato Basel, 20. März 1566 der Standpunkt des Verfassers näher dargelegt. Am Ende findet sich ein von S. den Kurfürsten gewidmetes Schriftstück: „De principum, quibus electio Imperatoris in Germania commendata est“, welches 1608 zu Straßburg neu aufgelegt wurde, und entgegen dem papistisch gesinnten Augustiner Onuphrius Panvinus[WS 1] die Ansicht verficht, daß die Kurfürsten von Otto II. mit Zustimmung des Papstes Gregor V. eingesetzt seien; während in neuerer Zeit die Ansicht Geltung gewinnt, daß dieselben und ihr Wahlrecht auf allmählicher geschichtlicher Entwicklung beruhen. – Endlich ist noch anzuführen das „Historicum opus in quatuor tomos divisum“, Basil. 1574 (später Scriptores rerum Germanicarum betitelt). Da während dessen Drucklegung S. – wie oben erzählt – mit Tod abging, wurde dessen Vollendung von des Verfassers Collegen beim Reichskammergerichte – Nikolaus Cisner aus Mosbach – besorgt. Neben Schriften Dritter begegnen wir Originalaufzeichnungen Schard’s seit 1558, namentlich über die schottischen, niederländischen und französischen Unruhen. Diese Aufzeichnungen bieten hohes Interesse, zumal unser Gelehrter hievon in seiner Stellung am pfälzisch-zweibrückischen Hofe Kunde erhielt, und der Herzog selbst in mehrere politische Angelegenheiten verwickelt war. Eine zweite 1673 zu Gießen in vier Foliobänden aufgelegte Ausgabe führt den Titel: „Schardius redivivus – sive scriptores rerum Germanicarum“. – Hinsichtlich der übrigen [583] Werke Schard’s siehe Stintzing’s Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, Bd. I, S. 511 u. 512.

Jöcher. – Stintzing a. a. O. S. 508–512 und die daselbst S. 508, Note 1 citirten.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Onofrio Panvinio, latinisiert Onuphrius Panvinius (* 23. Februar 1530 in Verona; † 1568 in Palermo), Theologe, Kirchenhistoriker und Antiquar.