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ADB:Schweblin, Johannes

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Artikel „Schweblin, Johannes“ von Joh. Schneider. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 33 (1891), S. 318–322, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schweblin,_Johannes&oldid=- (Version vom 26. November 2024, 05:50 Uhr UTC)
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Schweblin: Johannes S. (Sueblin, Schwebelius, später gewöhnlich Schwebel), Theologe, geboren 1490 zu Pforzheim als Sohn eines aus Baiern eingewanderten Kürschners, Konrad S., besuchte die humanistische Schule seiner Vaterstadt unter Georg Simmler. Außer den Classikern wurden auch die Kirchenväter und die Bibel gelesen; später trieb S. mit Eifer Hebräisch. Capito, Hedio, Nikolaus Gerbel u. a., besonders aber Melanchthon, waren seine Mitschüler und Freunde, und mit Melanchthon blieb er zeitlebens innig verbunden. Gewiß lernte er hier auch Reuchlin kennen, seinen Landsmann. Bald nach Beendigung seiner Studien wurde er „wegen sonderlicher Geschicklichkeit in Erkenntniß und Auslegung der Heiligen Schrift, auch den fürnehmsten Hauptsprachen, guter Künste und großen Eifers in der Gottesfurcht“ in den Orden des heiligen Geistes aufgenommen (Teutsche Schriften I D, Lebenslauf, S. 177) und am Charsamstag 1514 in Straßburg zum Priester geweiht (das Zeugnis in seiner Biographie bei M. Adami, vitae theologorum p. 62). Vielleicht ist er der Johannes Phorcensis, sacerdos spiritus sancti, der im Januar 1518 dem Petr. Mosellanus in Leipzig Grüße von Reuchlin brachte und hat in Leipzig studirt (Illustr. virorum epp. ad Reuchlinum, Hagen. 1519, Fol. 91 ff. cf. 86). In Pforzheim hatte die Reformation Freunde, z. B. den Guardian der Franciscaner Pellikan u. A.; S. selbst neigte sich ihr zu, fing 1519 an im Sinne Luther’s zu predigen und legte das Ordenskleid ab. Melanchthon stand mit ihm im Briefverkehr und schickte ihm Auszüge seiner Vorlesungen. Aber auf Befehl des Markgrafen Philipp von Baden, der in Pforzheim residirte, wurde er 1521 vertrieben und begab sich zu Franz von Sickingen, vielleicht eingeladen von Hutten, der im Mai in Pforzheim war (Hutteni Opera ed. Böcking II, 75). S. lebte bei Sickingen seinen Studien und diente ihm mit seinem Rathe, und Sickingen ließ ihm 1521 auf der Burg Landstuhl zum Zeichen der Anerkennung und gleicher Gesinnung die Hochzeit halten (Teutsche Schriften I, D. 5). Nach dem Zeugnisse C. Glaser’s, seines Freundes, der 1536 schreibt: Sueuulus noster tertiam uxorem habet, ist an dieser Ehe nicht zu zweifeln (Joannis, Spicileg. tabularum nond. edit. p. 558 sqq.). Eine Frucht jener „frommen Colloquien“, die Sickingen mit Hutten und S. hielt [319] (E. Münch, Franz von Sickingen I, 179), ist auch der Sendbrief Sickingen’s an Diether von Handschuchsheim, in welchem er seinen Standpunkt vertheidigt, den S. mit einem Brief Hartmut’s von Cronberg an Sickingen veröffentlichte und mit einer Zuschrift an den Junker Jörg Luthrum (von Leutrum) in Pforzheim versah, um das kleine Häuflein der Evangelischen daselbst zu stärken, 30. Juni 1522 (Teutsche Schriften I, 24 ff. Panzer, Annalen II, 105. 106). Oekolampad nahm bekanntlich auf der Ebernburg Aenderungen in der Messe vor; vielleicht bezieht sich darauf Schweblin’s Aeußerung, daß auch er die Messe deutsch lese und sich dessen nicht schäme, sondern es offen thue (Centuria epistolarum n. 95). Die Freundschaft, die S. mit Butzer schloß, war von großer Bedeutung für die ganze spätere Wirksamkeit: die zweibrückische Kirche trat in die nächste Beziehung zu der straßburgischen. Im Herbst 1522 verließ S. die Ebernburg (Oecolampadii & Zwinglii Epp. f. 208 b) und begab sich nach Pforzheim; die Strenge des Markgrafen hatte etwas nachgelassen und S. veröffentlichte dort am 1. December eine „Ermanung zu den Questionieren abzustellen überflüssigen Kosten“ (Panzer II, 96), in welcher er die Ausbeutung des Volks unter dem Vorwand der Einsammlung von Almosen geißelt.

S. kehrte nicht mehr zu Sickingen zurück, sondern begab sich im Frühjahr 1523 nach Zweibrücken, entweder von Sickingen an den diesem befreundeten Herzog Ludwig II. empfohlen oder von dem letzteren eingeladen. Der junge Herzog, durch Tradition und Erziehung für die Reformation vorbereitet, stand derselben wohlwollend gegenüber und machte S. zum Prediger (Hofprediger? Heintz, die Alexanderskirche in Zweibrücken, S. 30. 135). Er machte von der durch den Nürnberger Reichsbeschluß von 1523 gegebenen Freiheit Gebrauch, und S. begann demgemäß mit der Auslegung der wichtigsten Schriften des Neuen Testaments (Teutsche Schriften I, 89). Trotz seiner Milde fehlt es nicht an Widerspruch; im Frühjahr 1524 hatte er eine Disputation mit dem Erzpriester von Hornbach M. Nikol. Kaltenheuser (Cent. n. 28). Während eines Besuchs in seiner Vaterstadt, wo er mehrmals predigte, und die Predigt über den guten Hirten am Sonntag Misericordias herausgab (Gerbel strich in derselben den Satz: „Damit will ich dem Papst seinen Ablaß nit verworfen haben.“ Cent. n. 8) suchte man ihn in allerlei Weise zu verdächtigen, insbesondere beschuldigte man ihn des Judaismus, weil er sich öfter mit Juden unterredete, wie er auch die messianischen Weissagungen mit Rücksicht auf sie auslegte (Teutsche Schriften I, 365). Es war die den Evangelischen ungünstigere Constellation, die den Herzog 1524 veranlaßte, sich infolge des Edicts des Kaisers von S. ein Gutachten über 7 Punkte geben zu lassen (Teutsche Schriften I, 95 ff.); S. forderte Gottes Wort als Lehrgrundlage, Austheilung des Abendmahls in beiderlei Gestalt und Feier desselben in deutscher Sprache, Beseitigung des Opfercharakters, Gestattung der Priesterehe, Aufhebung der Speiseverbote, der verbotenen Verwandtschaftsgrade, sowie der nichtbiblischen Feiertage. Diese Punkte wurden auch durchgeführt, und S. ermunterte den Herzog, auf dem betretenen Wege ruhig weiter zu gehen (Teutsche Schriften I, 125 ff.). Unerklärt ist es noch, warum S., als er sich in diesem Sommer zum zweiten Mal verheirathete (Cent. n. 27), nun erst angegriffen wurde und seinen Schritt rechtfertigte (Teutsche Schriften I, 176). Bei dieser Gelegenheit erhielt er auf Verwendung des Markgrafen einen beträchtlichen Theil seines Vermögens von dem Kloster in Pforzheim zurück. Im Jahre 1525 widmete er der Gemahlin des Oberhofmeisters Ludwig von Eschenau eine kleine Schrift: „Hauptstück und Summa des ganzen Evangeliums und worinnen ein christlich Leben stehet. Item von mancherlei Versuchung des bösen Fyndts und wie man solichem zukommen muß.“ Die Bauern, welche sich in einigen Theilen des Landes erhoben hatten, mahnte er 1525 ab vom Aufruhr und vertheidigte [320] die Reformation gegen den Vorwurf, an dem Aufruhr schuld zu sein (Teutsche Schriften I, 129. 141). Anfang des Jahres 1525 schrieb er eine „Trostgeschrift an die Christen der Stadt und Bistum Metz. Der 115. (d. i. 116, 10–19) Psalm ausgelegt,“ welche ein Metzer Exulant zu Straßburg ins Französische übersetzte (Cent. n. 33), und 1526 schrieb er an einen Metzer Bürger, der ihn um eine Predigt bat (Cent. n. 67. Teutsche Schriften I, 350). Zweibrücken gehörte theilweise ins Bisthum Metz, der Bischof trat auch 1526 wie sein Amtsgenosse von Speier gegen die evangelischen Geistlichen auf (P. Gelbert, Joh. Bader und Nic. Thomä, S. 135. 142 ff.). Der Herzog war zum Nachgeben bereit und S. wurde sogar genöthigt, die Feier des heiligen Abendmahls (in evangelischer Weise) auszusetzen; nur Gerbel hielt ihn ab, Zweibrücken zu verlassen (Cent. n. 35). Der Abt von Hornbach, Joh. von Kindhausen, und einige Conventualen hatten sich der Reformation angeschlossen, und S. hatte ihm eine Auslegung von 1. Korinther 3 gewidmet. Aber die Stiftsherren von St. Fabian widersetzten sich. S. hielt ihnen in einem scharfen Schreiben ihren Geiz und ihre Unsittlichkeit vor, nannte die Messe eine verderbliche Abgötterei, forderte die Bewohner Hornbachs zur Treue gegen das Evangelium auf und wies auf die Gewalt der Obrigkeit hin, wenn gütliches Vermahnen nichts helfe (Teutsche Schriften I, 247. 248. 255). S. hatte unterdessen eine neue Stütze gefunden an der Gemahlin des Herzogs, Elisabeth von Hessen, die im Herbst 1525 kam. Unter den Beamten fanden sich nur wenige, denen die Religionssache Herzensangelegenheit war; zu den wenigen gehörte Jakob Schorr, damals Landschreiber der Guttenberger Gemeinschaft, der für den bevorstehenden Reichstag zu Speier 1526 auf Erfordern des Herzogs ein Gutachten verfaßte: „Rathschlag über den lutherischen Handel,“ das in mehreren Ausgaben erschien. Er rieth, Luther als einen Boten Gottes aufzunehmen und den päpstlichen Greuel zu fliehen (Joannis Spicilegium p. 558 sqq. Crollius, Commentar. de cancellar. bipont. p. 22 sqq.). Auch S. und andere gelehrte Männer des Landes wurden zu Gutachten aufgefordert. Die Reformation bekam zunächst infolge des Ausgangs des Reichstags zu Speier freiere Bahn, die auch S. benützte. Doch zeigte sich Herzog Ludwig immer etwas zurückhaltend; er ließ die Reformation eigentlich mehr gewähren, vollends religiösem Zwang war er abhold. Doch hörte er auf den Rath bedeutender Männer, z. B. des Straßburger Stättmeisters Jakob Sturm. S. ließ sich in diesen Jahren auch die Förderung des Schulwesens angelegen sein. Eine ganze Anzahl kleinerer Schriften ist an die Herzogin gerichtet, einige auch an des Herzogs Bruder Ruprecht. Herzog Ludwig wohnte weder den nahegelegenen Reichstagen von Speier 1526 und 1529, noch dem von Augsburg 1530 bei – letzterem vielleicht nicht wegen Erkrankung seiner Gemahlin –, noch unterzeichnete er eines der Bekenntnisse oder trat dem schmalkaldischen Bunde bei. Den 1529 zum Marburger Colloquium ziehenden Schweizer und Straßburger Theologen gewährte er freies Geleit durch sein Gebiet, und S. wohnte auf Einladung jenem Colloquium, doch nur als Zuhörer, bei (Rommel, Philipp der Großm. II, 221). Herzog Ludwig war dem weitverbreiteten Laster jener Zeit, der Trunksucht, ergeben, die auch seine Gesundheit untergrub; nachdem er im Sommer 1532 noch an dem Türkenkrieg theilgenommen hatte, wofür ihn S. mit Gottes Wort wappnete (Teutsche Schriften II, 129), starb er am 3. December an der Schwindsucht. Butzer erkennt, ohne seine Fehler zu verheimlichen, seine großen Vorzüge an, und räth S., in der Leichenrede es ebenso zu halten (Cent. n. 62).

Da der junge Herzog Wolfgang erst 6 Jahre alt war, so übernahm nun Herzog (oder Pfalzgraf) Ruprecht, früher Stiftsherr in Köln und Straßburg, aber schon seit Jahren der Reformation zugeneigt, als Vormund in Gemeinschaft mit der Herzogin-Witwe die Regierung. Butzer gratulirte den Zweibrückern zu [321] einem solchen Fürsten (Cent. n. 58. 59. 62). Ruprecht berief Schweblin’s Freund und Landsmann Caspar Glaser als Erzieher Wolfgang’s 1533 (Cent. n. 60), später auch Mich. Hilspach als „Schulmeister“ und andere. S. selbst wurde 1533 Stadtpfarrer und Superintendent (auch episcopus und praesidens ecclesiarum in Briefen genannt). Er hatte aber nicht bloß Hauskreuz zu tragen, sondern auch Eifersucht gegen die „Schwaben“ (Cent. n. 97, Teutsche Schriften II, 388), klagte wie andere über geringen sittlichen Erfolg der Predigt (Teutsche Schriften II, 103 u. ö.) und hatte seit 1528 vielfach mit den Wiedertäufern zu kämpfen, besonders mit dem Pfarrer Georg Pistor, der sich am Exorcismus stieß. Der Streit wurde 1532 beigelegt, brach aber ein Jahr später wieder aus, und da Pistor nicht nur bedenkliche Irrlehren äußerte, sondern auch die Ehrerbietung gegen seine Vorgesetzten und den Herzog verletzte, so wurde er 1534 entlassen (s. Zeitschrift f. Gesch. des Oberrheins Bd. 34, S. 223 ff.: Ungedruckte Briefe Johann Schweblin’s von Pforzheim). Daß der Herzog überhaupt gegen die Wiedertäufer streng auftrat, kann uns nicht wundernehmen. – Eine das ganze Kirchenwesen, namentlich die gottesdienstlichen Handlungen regelnde Kirchenordnung gab es nicht; jeder Geistliche gebrauchte diejenige, welche ihm am meisten zusagte. Doch beschloß Herzog Ruprecht einigermaßen Einheit zu schaffen; S. erhielt den Auftrag, eine Kirchenordnung zu entwerfen, er hatte das Bedürfniß einer solchen schon länger erkannt (Teutsche Schriften II, 85). Sie wurde vielleicht schon 1532 verfaßt und erschien 1533 unter dem Titel: „Form und Maaß, wie es von den Predigern des Fürstenthums Zweibrück in nachfolgenden Mängeln … solle gehalten werden“ (Teutsche Schriften II, 236–247). In 12 Artikeln – sie führt auch manchmal diesen Namen – handelt sie hauptsächlich vom Wandel der Geistlichen, Festtagen, Wochengottesdiensten, Sacramenten, Ehe, Krankenseelsorge, Beerdigung, Katechismuspredigten und Gebet. S. vertheidigte sie gegen des Erzbischofs von Mainz „beständige Ableinung der vermeinten Kirchenordnung … Herzog Ruprechts“ (Teutsche Schriften II, 149–216). Der Herzog ging sogar noch weiter: er gebot, um dem ärgerlichen Concubinat entgegen zu treten, den Geistlichen bei Strafe der Ausweisung sich zu verheirathen, wogegen der Generalvicar des Bischofs von Metz, Lenoncourt, 1535 Beschwerde erhob (Crollius, schola Hornb. p. 26 sq.). Schorr war entschieden gegen Zwang, wie auch S., rieth aber, den Concubinat als heimliche Ehe gelten zu lassen, wogegen S. entschieden auftrat (Teutsche Schriften II, 247. 257), wie auch gegen Capito’s Cäsaropapismus in dessen Schrift Responsio de missa, matrimonio et jure magistratus in religionem (Argentor. 1537); er verlangte Scheidung des weltlichen und geistlichen Regiments (Teutsche Schriften I, 152; II, 270 u. öfter). Glaser und Hedio waren mit ihm einverstanden. Die geistlichen Stiftungen und Güter wurden meist zu Kirchen- und Schulzwecken verwendet. – Schweblin’s Stellung in den confessionellen Streitigkeiten betreffend, spricht er mit Hochachtung von Luther, empfiehlt auch dessen Katechismus (Opera theol. 15), wehrt sich aber gegen den Namen Lutheraner (Cent. n. 99). Ein Brief, in welchem er sein Urtheil über Luther und Zwingli aussprach, ist verloren gegangen, die Lutheraner behaupteten: absichtlich, wie man auch an seinen Schriften geändert habe (Verantwortung … Wolfgangs, Laugingen, 1604. S. 139 f.). Die augsburgische Confession gefällt ihm, sie wurde in Zweibrücken angenommen, S. nennt sie „unsere Confession“ und vertheidigt sie (Teutsche Schriften II, 355. 366. Opera theol. 18). Aber in seiner Abendmahlslehre steht er nicht auf Luthers Standpunkt, sondern mehr auf dem Melanchthon’s oder Butzer’s; er spricht sich nicht immer gleich aus. Bei der 1534 von Butzer zu Stande gebrachten Einigung der Württemberger Schnepf und Blaurer nahm man die von S. vorgeschlagene Formel an, der Leib [322] Christi sei essentialiter et substantialiter, aber nicht quantitative, qualitative et localiter gegenwärtig (Cent. n. 34). An den Concordienverhandlungen in Wittenberg, zu welchen er eingeladen war (Cent. n. 79, cf. 11. 70. 77), konnte er nicht theilnehmen, unterschrieb aber die Concordie 1536 und schickte sie auch den andern Geistlichen zur Unterschrift zu, doch ohne Zwang auszuüben; in einer eigenen Erklärung derselben suchte er die Lehre der Augustana und der Tetrapolitana zu vereinigen (Teutsche Schriften II, 297 ff.). Gegen eine von einigen Pfarrern der Umgegend von Bergzabern mit Zuziehung Bader’s von Landau 1538 abgehaltene „Synode“ (Conferenz) hatte S. Bedenken, vielleicht weil Bader und Nikol. Thomä zu Schwenkfeld neigten (Cent. n. 83. 90. Gelbert, Bader 224 ff.). Weitere derartige „Synoden“ scheinen unterblieben zu sein, doch fand 1539 eine Art Generalsynode von Geistlichen in Zweibrücken statt, in welcher die von S. entworfenen Bestimmungen – eine Ergänzung der Kirchenordnung von 1534 – über Gottesdienst, kirchliche Handlungen, Wahl der Geistlichen, Schulwesen, Stiftungen, Synoden, Kirchenschöffen etc. angenommen wurden („Von der Lehre“, Teutsche Schriften II, 325 ff.). In demselben Jahre stellte er mit Hilspach noch eine „ganz linde“ Kirchendisciplin auf mit „Censoren“ zur Handhabung derselben (Teutsche Schriften II, 378), sie wurde später in Herzog Wolfgang’s Kirchenordnung aufgenommen. Auch Kirchenvisitationen wurden eingeführt; die noch theilweise vorhandenen Protokolle geben interessante Aufschlüsse. Zu dem für 1540 in Aussicht genommenen Religionsgespräche verfaßte S. ein Gutachten; bezüglich der Zahl der Sacramente ist er zur Nachgiebigkeit bereit, aber die Hauptartikel der augsburgischen Confession will er festgehalten wissen und nichts zugeben, was dem Wort Gottes entgegen sei. Als das Religionsgespräch in Hagenau stattfand, war S. indessen nicht mehr am Leben; er starb am 19. Mai 1540 wahrscheinlich an der Pest (Cent. n. 98), 2 Tage nach ihm auch seine Gattin. Thomä, der früher manchmal Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte, spricht sein Bedauern aus über den Tod des „frommen und milden Mannes“, in dem sie einen Vater, Erhalter und Förderer der Kirche verloren hätten. S. wurde begraben in der Alexanderskirche zu Zweibrücken, wo eine lateinische Inschrift sein Gedächtniß erhält. Sein Sohn, der Kanzler Heinrich Schwebel, gab mehr als 50 Jahre später seine Schriften heraus, nämlich außer den bereits erwähnten 1) Der Erste Theill Aller Teutschen Bücher vnd Schrifften deß … Joh. Schwebelii. Zweybrück 1597. Der ander Theill 1598. 2) Centuria Epistolarum Theologicarum ad Joh. Schwebelium. Biponti 1597 (in der Chronologie sehr unzuverlässig, manches in Corp. Reff. ed. Bretschneider berichtigt). 3) Operum theologicorum D. Joh. Schwebelii pars prima (nicht mehr erschienen), ebendas. 1598. 4) D. Joh. Schwebelii … scripta theologica atque tractatus absolutissimi. Biponti 1605 – identisch mit Nr. 2 und 3.

Außer den bereits genannten Litteraturwerken sind noch zu erwähnen: K. F. Vierordt, Geschichte der evang. Kirche im Großherzogthum Baden. Bd. I. 1847. – Vita J. Reuchlini Phorcensis a H. Majo. 1687. – J. G. F. Pflüger, Geschichte der Stadt Pforzheim. 1862. – F. L. Schwebel-Mieg in Herzog’s theol. Real-Encycl. 1. Aufl. u. Ney in der 2. Aufl. – Aug. Eberlin, Die Retter der Lehre Christi. 1879. S. 325–334.
Joh. Schneider.