BLKÖ:Spaur, Franz Joseph Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 36 (1878), ab Seite: 86. (Quelle)
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Spaur, Franz Joseph Graf (kaiserlicher Kammerrichter zu Wezlar, geb. zu Innsbruck am 19., n. A. 29. August 1725, gest. zu Wezlar 1. August 1797). Von der dritten Hauptlinie (Stammtafel 7). Sein Vater Johann Franz Wilhelm war Regierungs-Präsident und Statthalter von Tirol, seine Mutier Anna Maximiliana eine geborene Gräfin Trapp. Seine erste Erziehung erhielt Spaur im Elternhause von einem geistlichen Hofmeister, später besuchte er das Gymnasium der Jesuiten in Innsbruck, welche sich alsbald der Seele des Jünglings zu bemächtigen wußten und ihn für ihren Orden zu gewinnen suchten. Es war auch nahe daran, daß die Pläne der Jesuiten sich verwirklichten, aber die Eltern erhoben Einsprache dagegen, und noch in späteren Jahren gedachte der Sohn dankbar der Eltern, die ihn von einem übereilten Schritte, den er gewiß sein ganzes Leben bereut haben würde, zurückgehalten hatten. Indessen studirte S. die Philosophie, und mit seinem älteren Bruder Joseph Philipp und seinem Oheim Leopold Joseph, beide nachmals würdevolle Kirchenfürsten, liebte er es, sich in philosophische Diskussionen einzulassen. „Spinoza“, schreibt sein Biograph, „verscheuchte die Scholastik, Sarpi den Pallavicini, und später wurden die Asceten mit den Werken Rousseau’s vertauscht. Erst nach dem Verlaufe mehrerer, im Denken über Wahrheit und Religion zugebrachten Jahre, ging der von ihm eingesogene Skepticism in einen beruhigenden Dogmatism über, dem er unverändert bis in den Tod treu blieb“. Auch die juridischen Studien beendete Franz in Innsbruck, und „in der Mitte der Finsterniß“, wir citiren seinen Biographen, „die damals in Innsbruck im religiösen, juridischen, philosophischen und literarischen Fache herrschte, wurde dennoch Montesquieus Geist der Gesetze Franzens Lieblingsbuch, und die praktische Anwendung des Geistes der Gesetze seine liebste Beschäftigung“. Im Alter von 21 Jahren besuchte er mit seinem Bruder Johann auf einer Reise durch Deutschland mehrere Höfe. gewann durch seine wohlthuende äußere Erscheinung die Gunst einflußreicher Männer, vornehmlich des damaligen Kurfürsten von Mainz Grafen Ostein, seines Großhofmeisters Grafen Stadion und in Wien des Reichshofraths-Präsidenten Grafen Wurmbrand. Den von der Reise nach Tirol Zurückgekehrten lud bald Graf Stadion ein nach Mainz zu kommen: dort stellte ihn der Kurfürst als Rath bei der Mainzer Regierung an und gab ihm den Kammerherrnschlüssel. Seine Tüchtigkeit und Unparteilichkeit gewannen ihm das volle Vertrauen des Kurfürsten, der ihm im Jahre 1754 die wichtige Stelle des [87] Vicedoms in der Stadt Mainz anvertraute. Mit dieser Stelle übernahm Graf S. die Direction der Mainzer Polizei, die Criminalgeschäfte und die Gerichtsbarkeit des Magistrats – in diese Zeit fällt seine engere Verbindung mit dem Hause Stadion, welche zu einer Ehe Spaur’s mit Therese, der Tochter des Mainzer Großhofmeisters, führte. Die Heirath fand am 24. Mai 1754 zu Warthausen in Schwaben Statt. Als Vicedom der Stadt Mainz erwarb sich S. bald das Vertrauen und die Liebe der Bevölkerung. Ihm verdankt das Mainzer Armenhaus und die damit verbundene Arbeitsanstalt ihre Entstehung, die Verbesserung der Löschanstalten bei Feuersbrünsten war gleichfalls sein Werk. Bei Ausbruch einer Feuersbrunft konnte dem Brande nur dadurch Einhalt geschehen, wenn die einem Kloster gehörige Gartenmauer durchgebrochen wurde. Gegen diesen Schritt protestirten aber energisch die Mönche. Alle Vorstellungen, wie viel Unheil dadurch verhütet würde, blieben bei den Mönchen erfolglos. Da machte der Graf kurzen Proceß, er frug und bat nicht weiter, ließ die Mauer einreißen, und so ward den Flammen Einhalt gethan. Die Mönche erließen nun die Excommunication über den gewaltthätigen Vicedom. Als aber dieser dem Kurfürsten den Vorgang meldete, verurtheilte der Kurfürst die Mönche noch zu einer ansehnlichen Geldstrafe, zu Gunsten des durch das Feuer beschädigten Armenhauses, seinen Vicedom aber löste er mit einen Lächeln von dem über ihn verhängten Kirchenbann. Als Mainzer Vicedom hatte er die Aufmerksamkeit des Kaisers Franz I. auf sich gezogen, und dieser verlieh ihm im Jahre 1757 die durch den Tod des Freiherrn von Groschlag erledigte katholische Präsidenten- und geheime Rathsstelle an dem kaiserlichen Reichskammer-Gerichte zu Wezlar. Mit tiefem Bedauern sahen ihn der Kurfürst und die Bevölkerung aus der nur durch zwei Jahre versehenen Vicedomstelle scheiden, in welcher sein Wirken in so kurzer Frist das erfolgreichste gewesen S. trat nun seine neue Stelle in Wezlar an. In dieser Stellung verblieb Graf S. 6 Jahre, und hatte während dieser Zeit durch Abstellung mancher bis dahin herrschender Mißbräuche, dann durch seine Geradheit und Gerechtigkeit, wie durch seine Unbestechlichkeit einen solchen Ruf erlangt, daß er, als im J. 1763 Fürst Hohenlohe, bisheriger Reichskammerrichter, mit Tode abging, vom Kaiser an dessen Stelle gesetzt wurde. 34 Jahre, bis an seinen Tod, versah nun Graf S. dieses Amt. Im Jahre 1767 traf die Visitation des Reichskammer-Gerichtes in Wezlar ein. Graf Spaur, der sich durch loyales aber unbeugsames Verhalten manchen Gegner gemacht, wurde nun von dieser schwer angefeindet, und wurde von seinen Feinden kein Mittel unversucht gelassen, ihn von dieser mächtigen Stelle zu verdrängen; man ging sogar so weit, die Ehre des Kammerrichters zu verdächtigen. Das focht den Grafen wenig an, indem er die Ränke seiner Gegner bloßlegte und sein Verfahren vor der Visitation als ein durch und durch correctes erkannt wurde, verblieb er auf seinem Posten und erhielt von der Kaiserin Maria Theresia und von Kaiser Joseph ein Handschreiben, in welchem ihm Beide Ihre ah. Zufriedenheit über sein bisheriges Wirken aussprachen. Als dann nach beendeter Visitation verschiedene neue Einrichtungen bei dem Kammergerichte angeordnet wurden, legte Graf S. energisch die Hand an die Lösung [88] der an ihn gestellten Aufgaben, und zeigte sich auch da als der Mann, der denselben völlig gewachsen war. Nach dieser letzteren Richtung sind einige der amtlichen Gutachten und Arbeiten des Grafen in Druck gelegt worden, u. z. seine: „Directorial-Meinung oder die Abkürzung der Kammergerichts-Relationen“ (Regensburg, Fol.); – „Unmassgebliches Gutachten, Gedanken und Vorschläge an die gesetzgebende Macht, zum Besten der Gerechtigkeit und Abstellung der Missbräuche bei den Restitutionssachen an dem k. k. Kammergericht von Seiten des Kammerrichters“; – „Directorial-Meinung über die Missbräuche der Sollicitatur und deren Abstellung. Dictatum Ratisbonae 1791“; – „Auszug aus einer ungedruckten Präposition des Herrn Kammerrichters zu einer Prädeliberation – das Anzügliche einer in Druck erschienenen Comitial-Abstimmung über den Kammeral-Bericht, das hiesige Bauwesen betreffend“. Diese Schriftstücke sind ebenso viele Belege des Rechtsgefühls, der Einsicht, Gesetzeskenntniß und Erfahrung eines gediegenen und in jahrelanger Führung seines wichtigen Amtes erprobten Rechtsgelehrten. Die in den Quellen angegebene Schrift gibt eine ausführliche Charakteristik des Grafen, erzählt manchen fesselnden Zug aus seinem Leben, und geht in ihrer Naivität so weit, daß sie, nachdem sie berichtet, der Graf, der ein staunenswürdiges Gesetzesgedächtniß besaß, habe ohne Hilfe eines Buches die wichtigsten Arbeiten vollbracht, und dessenungeachtet Gesetze und Autoren, doch diese äußerst selten, angeführt, weil er nur sehr wenig auf fremde Autoritäten hielt (!). Weiter gleichsam als eine besonders schätzenswerthe Qualität des kaiserlichen Kammerrichters erwähnt die Schrift, man habe nach seinem Tode unter seiner Verlassenheit (sic) keine anderen Bücher als das Neue Testament und das corpus juris cameralis gefunden. Gewiß wenig für einen Rechtsgelehrten. über dessen Tüchtigkeit es übrigens nur Eine Stimme gab. Auch nach religiöser Seite war der Graf ein Charakter. Er besaß kein Gebetbuch; sein Biograph berichtet ausdrücklich: „Er betete selten, was man so im Leben beten versteht. Aber wenn er betete, bestand sein Gebet in einer ernsthaften Mediation, in einem geistigen Gespräche, in einer reinen Herzenserhebung zu Gott. Das einzige geistliche Buch, worin er täglich eine halbe Stunde nach dem Frühstücke las, war das Neue Testament [da war wohl ein anderes Gebetbuch von Ueberfluß] und die in demselben von Jesus und Paulus gelehrte Moral, war die Richtschnur seiner Handlungen. Er sprach oft, und besonders mit seinem ältesten Sohne, dem Domherrn Friedrich Franz Joseph [s. S. 95, Nr. 11], über den geraden, schönen und schlichten Wortverstand, und den so leicht zu begreifenden Geist der Sittenlehre Jesus, und erwähnte dabei nicht selten mit Lächeln und Bedauern der Theologen aller christlichen Religions-Parteien, die nur ihren Sinn, ihre eigene Meinung darin finden und Anderen aufdringen wollten, indessen sie jenen des göttlichen Lehrers durch mystischen Unsinn und platonisch-aristotelische Spitzfindigkeiten verunstalteten. Noch öfters aber äußerte er sich mit gerechtem Unwillen gegen die lieblose Unduldsamkeit, Verketzerungs- und Verdammungssucht, wodurch sich so viele Theologen herabsetzen, und nannte sie immer eine mit der reinen Lehre Jesu nie zu vereinbarende, ihr geradezu widersprechende Gesinnungs- und Handlungsart“. Zu Anbeginn des Jahres 1797 begann der Graf zu kränkeln, erlebte noch die bewegten Tage in der ersten Hälfte des [89] genannten Jahres, als die Franzosen unter General Hoche vordrangen, die kaiserliche Armee unter General Werneck durch Wezlar retirirte, sah noch die Feinde sein eigenes Haus in Beschlag nehmen, trat ihnen aber mit dem ganzen Gewicht seiner Würde und nicht erfolglos entgegen, aber die damit verbundenen Aufregungen waren auch auf den 72jährigen Greis nicht ohne Wirkung geblieben. Nachdem sein Zustand, für den es keine Arzenei gab, sich allmälig verschlimmerte, war er am 1. August 1797 sanft ins Jenseits hinübergeschlummert, nachdem er noch am vorangegangenen Morgen sein Testament niedergeschrieben hatte. Als den Charakter des Mannes bezeichnend, gedenken wir nur der Stelle seines letzten Willens, in welcher er anordnet, ohne Gepränge auf dem gewöhnlichen Kirchhofe unter den Bürgern der Stadt Wezlar und zwar ohne Leichenrede begraben zu werden, und worin er ausdrücklich die Setzung eines Leichensteines verbietet. Seine Gemalin und zwei Söhne Friedrich Franz Joseph, Domherr in Salzburg, und Johann Nepomuk Thaddäus überlebten ihn.

Biographie des Grafen Franz Spaur, kaiserlichen geheimen Rathes und Reichs-Kammerrichter zu Wezlar. Von Einem seiner nächsten Verwandten entworfen. (Salzburg 1800, Meyr’sche Buchhandlung, kl. 8°.). – Schlichtegroll (Friedrich), Nekrolog auf das J. 1797. Nachrichten von dem Leben merkwürdiger, in diesem Jahre verstorbener Deutschen. Gesammelt von – (Gotha, Just. Perthes, kl. VIII. Jahrgang, 1. Band. S. 1 bis 72 [ein Abdruck der vorigen Schrift]. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien, 1837, 8°.) Band V, S. 96.