Die Dresdner Innungen von ihrer Entstehung bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts. Anhang

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Autor: Max Flemming
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Titel: Die Dresdner Innungen von ihrer Entstehung bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts. Anhang
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aus: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Zwölftes bis vierzehntes Heft.
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Erscheinungsdatum: 1896
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[271]
Anhang.


A. Stärke der Innungen.

Im folgenden sind alle Angaben, die sich über die Meisterzahl der Innungen fanden, zusammengestellt. Ein Überblick über die Entwickelung der einzelnen Handwerke läßt sich daraus kaum gewinnen, da die Zusammenstellung zu lückenhaft bleibt. Von den im 15. Jahrhundert schon vorhandenen sogenannten großen Innungen gingen im nächsten in ganz auffallender, eigentlich kaum zu erklärender Weise die Tuchmacher zurück, in bei weitem geringerem Maße die Schuster, während die Fleischer bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts wuchsen. Wie bei ihnen die Vermehrung der Landfleischer eine Erhöhung der Zahl der Bänke unnötig machte, so verhinderte auch bei den Bäckern, deren Zahl erst Ende des 17. Jahrhunderts eine stärkere Vermehrung aufweist, die starke Zufuhr von Bauernbrot ein rascheres Anwachsen der Meister, wenn gleich auf der andern Seite der Brauch der Familien, das Brot im eigenen Hause zu backen, immer mehr geschwunden sein mag. Eine besonders günstige Zeit für die Entwickelung der Handwerke war, wie schon im Eingang gesagt, die Zeit der Kurfürsten Moritz und August. Der Rückschlag, der in den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts vielleicht als eine Folge eben dieser günstigen Zeit eintrat, und eine starke Preissteigerung der Rohmaterialien, die die verschiedenen Handwerke verarbeiteten[1], führte nach den Klagen der Tuchmacher, Schuster und Kürschner zu einer Verarmung der Handwerker, [272] trotzdem sie ihre Waren so teuer verkauften, daß die Klagen der Einwohner die Regierung zum Einschreiten dagegen veranlaßten.

Daß die Zeit des Dreißigjährigen Krieges mit ihrer Verwüstung nicht bloß durch Feuer und Schwert, sondern auch durch pestartige Krankheiten, die durch den Krieg ins Land gebracht wurden – besonders Anfang der dreißiger Jahre –, einen starken Rückgang des Handwerks herbeiführte, ist selbstverständlich und spricht sich auch in den angegebenen Zahlen aus. Erst in den sechziger Jahren beginnt wieder ein Aufschwung, der durch die neue Pestzeit 1680 und den Brand Altdresdens 1685 vorübergehend zurückgehalten wurde[2]. Eine besondere Zunahme erfuhr im 17. Jahrhundert der Kaufmannsstand, der nach dem Dreißigjährigen Kriege zur Bildung einer Innung verschritt.

Unter den alten acht, bez. neun „großen“ Handwerken ragten die Tuchmacher, die eben deshalb auch zuerst zur Bildung einer Innung vorgeschritten waren, an Mitgliederzahl weit über die anderen hervor. An zwei Stellen fand sich eine Zusammenstellung, wie viel Mann jede Innung ausrüsten oder zur Heerfahrt stellen mußte. Die Zahlen entsprechen offenbar der Meisterzahl und lassen darum das Verhältnis der Stärke der Innungen erkennen. 1447 stellten die Tuchmacher 13, Schuster 12, Schneider und Fleischer je 7, Schmiede 6, Bäcker 4, Kürschner und Böttcher je 3 Schützen[3]. Um 1500[4] stellten Tuchmacher, Schuster und Fleischer je 6 Mann zur Heerfahrt, Schneider, Bäcker und Büttner je 4, Kürschner, Leinweber, Sporer (vielleicht Schlosser, die gar nicht genannt sind, eingerechnet) je 3, außerdem Seidensticker und Müller zusammen 3, Hutmacher und Tischler ebensoviel, Seiler, Steinmetzen, Kannengießer, Töpfer je 2, Riemer und Sattler zusammen 2 Mann. Ebenfalls auf das Verhältnis ihrer Stärke weist die Anzahl der Unterschriften unter einer Urkunde, durch die 1471[5] von der Stadt eine Stiftung übernommen wird. Von den damals bestehenden acht Innungen sind dabei Tuchmacher und Schuster durch je 4, die übrigen sechs durch je 2 Mann vertreten.

Über die einzelnen Innungen fanden sich folgende Zahlen[6].

[273] Tuchmacher. Sie besaßen 1388 47, 1480 nur noch 33 Gewandbänke[7]. Ende des 16. Jahrhunderts sind sie noch bedeutend stärker zusammengeschmolzen. 1536[8] hat ihnen der Rat zehn neue Tuchrahmen auf dem Wall, zwischen Seethor und Pförtchen gelegen, überlassen, so daß also wohl ein Zuwachs anzunehmen ist. Um 1570[9] waren wohl 24, vor wenig Jahren seien noch 40 gewesen. 1578[10] wird gesagt, daß vor wenig Jahren hier 36 Meister gewesen seien, jetzt nur noch 11 das Handwerk trieben, 11 sich andere Beschäftigung gesucht hätten; im ganzen gab es also 22 Meister. Für das gleiche Jahr nennt Hasche[11] 36 Tuchmacher. Die Ordnung von 1606 ist von 13 Meistern unterschrieben worden. 1631 gab es 17, 1634 11, ca. 1650 9, von denen nur 4 Mittel hätten, das Handwerk zu treiben – sie brächten die Tuche schwer an den Mann –, die übrigen andere Stellungen oder Dienste angenommen hätten. Wieder ist dabei angegeben, früher – d. h. in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts – seien laut Angaben der Handwerksbücher 40 und 50 Meister gewesen[12]. 1662 werden [274] diese Zahlen 9 und 4 durch eine andere Angabe bestätigt[13]. 1699 waren 14[14].

Schuhmacher[15]. Die ersten Zahlen, die sich fanden, sind vom Handwerk selbst angegeben. 1570 seien 41 Meister gewesen, die nicht alle zu thun hätten, 1578 48. Nach einer anderen Angabe von 1578[16] gab es „in die“ 50 Meister, die ebenfalls über Verarmung klagen, Haus, Hof und Äcker hätten zusetzen müssen. 1624 waren mindestens 57[17], 1631 68, 1634 42, 1645 und 1646 mindestens 36* Meister, 1663 81[18], 1678 mindestens 74[19], ca. 1680 96[20]. Dieser Vermehrung entspricht, daß bei Versammlungen die Meister 1668 nur an zwei, 1670 an drei Tischen sitzen[21]. 1684 gab es mindestens 78[22], 1699 102, am 22. Juli 1699 106*, seit 9. Mai 1700 104*, 1703–1704 108*; bei den drei legten Zahlen sind die Witwen, die das Handwerk trieben, nicht eingerechnet. Nach den Handwerksbüchern wurden in dem Zeitraum von 1537–1576 im Durchschnitt jährlich zwei bis drei (in 33 Jahren 81), von 1681–1700 im Durchschnitt jährlich vier (95 in 24 Jahren) Meister aufgenommen.

Schneider. 1631 93, 1634 50; 1681[23] war die Zahl wieder auf 94 gestiegen, so daß zu den Versammlungen nicht mehr das ganze Handwerk, sondern nur „ein Ausschuß“ zusammengerufen werden konnte; bei dieser Zahl sind sieben Hofschneider eingerechnet, die zunftmäßige Meister waren, ihr Quartalgeld zahlten, aber insofern eine Ausnahmestellung hatten, als sie zu den Handwerkszusammenkünften nicht kamen und ihre Gesellen das gewöhnliche Auflagegeld nicht gaben. Um 1690 finden sich bei Aufrichtung der [275] „Grabeordnung“ 110 und 107 Unterschriften[24], während ein Verzeichnis aus derselben Zeit gerade 100 Namen enthält[25]; 1699 137.

In der Fleischerinnung konnte, wie im vorigen Absatz dargelegt ist, die Zahl der Meister die Zahl der Bänke nicht überschreiten; meist decken sich beide Zahlen; nur ausnahmsweise blieb die Meisterzahl hinter der Zahl der Bänke zurück. Das trat zum ersten Male zu Anfang der dreißiger Jahre des 17. Jahrhunderts ein. Schon die ersten Jahre des Dreißigjährigen Krieges brachten die Fleischer in Not, so daß der Rat ihnen 1622[26] 1000 Gulden gegen gebührliche Verzinsung auf ein Jahr vorschoß, „damit auch hinführo desto baß die Fleischer mit einkauffung des Vihes furkommen sollen“; aber die Zahl der Meister betrug damals noch 66. Dagegen sollen 18. März 1625[27] in Altdresden nach Angabe der Neudresdner „kaum“ 16 Fleischer gewesen sein; Fleischbänke gäbe es, wird bemerkt, aber es seien keine Käufer da. Ob die Angabe der Wahrheit vollständig entsprach, – sie ist in einem heftigen Streit zwischen Neu- und Altdresdner Fleischern gemacht – muß dahingestellt bleiben. Da die Altdresdner, wie ihre Gegner behaupten, nicht in den Bänken, sondern – wohl nur ein Mißbrauch, der sich in den Kriegsjahren eingeschlichen hatte – in den Häusern feilhielten, so wäre es denkbar, daß mehr Fleischer da waren, aber nur 16 Bänke erworben hatten. 1631 war aber wieder die volle Zahl der 66 Fleischer vorhanden; 1634 gab es dagegen nur 45; in dieser starken Abnahme zeigt sich offenbar die Wirkung der dazwischenliegenden schweren Kriegs- und Pestjahre[28]. Am 29. März 1636[29] wurden in Altdresden nur 12 Fleischbänke in „Lehen“ genommen. Im Februar 1643[30] sind 56–58, im Mai desselben Jahres nur 45 Fleischer in Dresden[31]. Im Juli 1656 sind auf einer Tabelle 37 Fleischer mit Namen genannt mit der Bemerkung, die meisten schlachteten in Gemeinschaft zu zweien, dreien und sogar mehreren[32]. 1662 ist sowohl für Neu- wie für Altdresden die volle Zahl wieder erreicht[33]. Doch gerade aus diesem Jahr liegen Klagen des Handwerks über Verarmung vor, daß sie „aus Unvermögen [276] nur wenig Fleisch auf die Bänke bringen könnten“[34], Klagen, die allerdings stets mit einiger Vorsicht aufgenommen werden müssen[35], und 1670 geben die Meister an, das Handwerk sei in solchen Abgang seiner Nahrung, Armut und Not geraten, daß etliche das Handwerk gar liegen lassen und um Tagelohn arbeiten müßten[36]. Damals scheint in der That die Meisterzahl nochmals zurückgegangen zu sein: 1682[37] werden nur 61 Dresdner Fleischer genannt. Im Februar 1684 finden sich zwei verschiedene Angaben[38]: die eine, von den Fleischern selbst stammend, zählt 60, die andere, sowie eine vom Jahre 1687[39], die wieder von den Fleischern selbst gegeben wird, „bis in die 68“, vielleicht mit Einrechnung der Meister, die nicht mehr schlachteten und ihre Bank verkauft hatten oder nur als Hausschlächter ihr Handwerk trieben. Denn sicher gab es 1686 „ledige Bänke“ der Neudresdner Fleischer, in die eine Zeit lang die Altdresdner Meister, deren Bänke 1685 bei dem großen Brand zerstört worden waren, ihr Fleisch einhängten[40]; 1699 war die Zahl 66 wieder vorhanden.

Leinweber[41]. 1556[42] sind nach Angabe der Leinweber selbst „fast inn dy hundertt Meyster dieses Handwergs“, 1578 97; 1625 hielten sich nach Angabe der Leinweber fast über 100 Meister in und außerhalb (Vorstädte) der Stadt Dresden wesentlich auf, so daß eine Überfüllung eingetreten sei, und da immer noch jährlich sieben, acht, auch wohl mehr Meisterstücke gemacht werden, so sollen mit Genehmigung des Rates von jetzt ab jährlich nur noch zwei Gesellen zur Mutung zugelassen werden, und zwar einer von denen, die das Handwerk in Dresden, und einer, der es anderswo gelernt habe[43]. 1631 waren 90, 1634 42 Meister in Dresden. Für das Jahr 1642 ergiebt ein „Accis-Büchlein“ eine Anzahl von ungefähr [277] 30 Leinwebern[44]. Von der schweren Niederlage scheint sich das Handwerk nicht wieder erholt zu haben: 1699 ist die Meisterzahl nur bis auf 48 angewachsen.

Fischer. 1559 und 1573 gab es zu „Fischersdorff“ 6 Fischer[45]. Als der Rat die neue Ordnung von 1682 beriet, forderte er die gesamten Meister des Dresdner Fischerhandwerks vor: es erschienen 26 Mann[46]; 1699 sind 24 gezählt.

Seiler. 1513[47] waren bei den Verhandlungen, die in Leipzig über die Aufrichtung einer Landinnung der Seiler gepflogen wurden, 3 Dresdner Meister zugegen. 1578 gab es hier 6 Seiler. 1631 werden 11 Seiler als sämtliche Meister ihres hiesigen Handwerks bezeichnet[48]. In demselben Jahr stieg ihre Zahl noch auf 13; 1634 zählte man 9, 1699 10; 1703[49] werden 8 Seiler genannt. Für die Hutmacher fanden sich folgende Angaben: 1578 8, 1631 7, 1634 3, 1685[50] 10, 1699 11, 1705[51] 12, 1710[52] 16, hier mit der Bemerkung, sie könnten wegen zu wenig Arbeit keinen Gesellen fördern.

Goldschmiede. 1578 18, 1607[53] 24. Für die Jahre 1612 bis 1647[54] giebt die Zahl der an den Quartalen anwesenden Meister einen guten Anhalt. Da auf das unentschuldigte Wegbleiben Strafe gesetzt war, so kann die wirkliche Zahl der Meister diese Zahlen nur wenig überschritten haben. 1612 waren am Trinitatisquartal 28 Meister zugegen, in den Jahren 1614–1616 hält sich ihre Zahl zwischen 29 und 31, fällt von 1617–1627 von 28 ziemlich gleichmäßig auf 24, 1630 sind 28, 1632 26, 1633 (Trinitatis) 21, an den späteren Quartalen nur 16, 1634 16, 1636 19; in den folgenden Jahren bis 1647 schwankt ihre Zahl zwischen 22 und 24. In Übereinstimmung damit wird die starke Abnahme in den ersten Jahren des vierten Jahrzehnts durch die von Richter angeführten Ziffern [278] von 28 für 1631 und 17 für 1634 bestätigt. Für das letzte Viertel des 17. Jahrhunderts läßt sich wiederum aus der Aufzeichnung[55] über die Quartale und Zahlung der Quartalgelder folgendes feststellen: In den Jahren 1676–1679 fällt die Zahl der Meister von 34 auf 31, 1680 sind 36, 1681 34, 1687 und 1690 37. Seit 1694 steigt die Zahl bis 1699 von 45 auf 58; für das letzte Jahr giebt Richter 61 an. Daneben gab es auch noch Witwen, die Quartalgelder zahlten, also auch das Handwerk durch Gesellen trieben; ihre Zahl steigt 1676–1680 von 4 auf 8 und fällt bis 1699 wieder auf 4.

Schlosser. Die vereinigten Schlosser, Sporer, Büchsen-, Uhrmacher und Nagelschmiede zählten 1563 oder bald nachher 28 Meister, 4 Witwen, außerdem noch die Erben zweier Meister[56]. Für 1578 giebt Hasche die Zahl 26; 1587 dürften ca. 34 gelebt haben[57]; am 7. März 1620 wird ein Handwerksbeschluß von 30 Meistern unterschrieben[58]. 1631 gab es 34, 1634 22 Meister, und zwar 12, bez. 7 Schlosser, 7, bez. 4 Sporer, 11, bez. 8 Büchsenmacher, je 1 Groß und Kleinuhrmacher, 2, bez. 1 Nagelschmied, 1668[59] 27 und 1699 32 Schlosser, Büchsenmacher, Sporer, vielleicht auch Großuhrmacher. Nach einer Urkunde vom 5. September 1649[60] wie nach [279] den Registern[61] über die Aufnahme neuer Meister gab es offenbar vor 1649 nur einen Großuhrmacher, den kurfürstlichen Landuhrmacher, der nach den Eintragungen im Handwerksbuch ohne Meisterstück zum Meister gesprochen worden war; ein zweiter wird am 5  September 1649 Meister. Außerdem kam nach den Handwerksregistern nur noch 1658 ein Kleinuhrmacher, 1662 ein Land- (= Groß-) und 1682 ebenfalls ein Großuhrmacher hinzu, so daß zumeist nur ein Großuhrmacher dagewesen sein wird. Über die Nagelschmiede und Kleinuhrmacher nach ihrer Trennung von den Schlossern wird später gesprochen.

Kürschner. 1452[62] werden 8 „Kursenemeister yn vnnser Stat Dresden“ mit Namen genannt, von denen einer als des Rats „eydgenosse“ bezeichnet wird; doch dürften das wohl kaum die gesamten Meister gewesen sein. In der Lade des Dresdner Kürschnerhandwerks liegt eine „Cronologia oder Kurtzer Auszuck aus den alten Handtwergks Registern der Kürschner von Anno 1558 an“, von dem Handwerksschreiber Matheus Beudener 1630 zusammengestellt. Er giebt darin ein Verzeichnis der Namen aller Meister, die er habe finden können. Darnach sind jährlich von 1514–1566 meist 4 oder 5, von da bis 1583 meist 3, seitdem meist nur ein Meister aufgenommen worden. Die in diese Aufstellung geratenen Zahlen 18 und 30 für die Jahre 1542 und 1544 können dagegen nur als Gesamtzahlen aufgefaßt werden, deren Zuverlässigkeit freilich nicht groß ist. 1578[63] waren 36 Meister da. In der einen Quelle[64] wird dabei bemerkt, sie seien in Armut geraten; vor ungefähr 30 Jahren seien ebensoviel Meister gewesen; jetzt könne indes nur der halbe Teil das Handwerk noch treiben; mancher müsse einem andern Meister arbeiten. Nicht mit diesen Zahlen vereinbar ist die von Hasche etwa für 1570 gemachte Angabe: „Sonst waren 36 Meister, jetzt 12“; man müßte denn willkürlich unter den 12 nur die verstehen, die das Handwerk noch selbständig trieben. 1625[65] stimmen 29 Meister bei einer Quartalversammlung ab. Von 1631 zu 1634 fiel ihre Zahl von 34 auf 18; im Jahr 1633 starben [280] 5 Meister[66]. Weiter fand sich für 1673[67] die Zahl 22, worunter 3 Witwen, für 1685[68] 18, 1699 16, für 1704[69] 12.

Färber. Nach Hasches Angabe, wie nach den Aufzeichnungen im Handwerksbuch[70] gab es 1578 5 Meister, 1591 wird dieselbe Anzahl genannt[71]. 1645 waren bei einer Zusammenkunft der ganzen zur Dresdner Lade gehörenden Färber 3 Dresdner Meister zugegen[72]. Um 1650 sind nach den Eintragungen im Handwerksbuch mindestens 5 Meister in Neu-, 1 in Altdresden, 1654 3 und einer vorhanden gewesen[73]. 1668 hat dagegen nach Angabe der Färber[74] ihre Zahl seit vielen Jahren sieben betragen; als achten Meister müssen sie damals auf Befehl des Rates und des Kurfürsten einen Waldheimer Meister, der ihrer Lade bereits zugehört hatte und nach Dresden übersiedeln wollte, zulassen. Für 1699 nennt Richter 17 Färber und Drucker; indes haben die Drucker wohl nicht der Innung angehört[75]. 1703[76] läßt sich in Neu-Ostra ein Färber nieder.

Riemer. Bei der Beratung der ersten Artikel waren 1548 in Freiberg 3 Meister aus Dresden anwesend[77]. 1578 gab es 6 Meister, 1631 5, 1634 3, 1681[78] 8 und 1 Witwe, 1699 ca. 9[79]. – Tuchscherer. Unter den Meistern[80], die die Landinnung von 1549 berieten, waren zwölf aus Dresden. Hasche nennt 1578 5, 1631 waren 5, 1634 3 Meister; 1638 gab es nach Angabe der mit ihnen um Berechtigungen streitenden Tuchmacher nur 2[81], am 8. Juni 1655 2 Meister und 1 Witwe; in den nächsten 2 Jahren wuchs ihre Zahl mit Einschluß der Witwen auf 5[82]. Auf den in Dresden gehaltenen Hauptquartalen[83] waren 1657 4, 1681 3, 1684 4, (darunter 1 Scherenschleifer), 1685 6 (desgl.) 1686 5, 1688 und 1689 4 Dresdner Meister anwesend, und 1699 wurden ebenfalls [281] 4 Tuchscherer in Dresden gezählt. – Beutler. 1578 8. Am Michaelisquartal 1616 sind 7 Meister anwesend[84], 1631 und 1634 giebt Richter die Zahlen 6 und 3. 1673[85] unterschreiben 10 Beutler eine Vereinigung mit Senklern und Gürtlern. Die in den Handwerksbüchern[86] geführten Protokolle über die Hauptquartale, Rechnungen und Register ergeben für 1663 4, 1666 5, 1671 7, 1674 8, worunter 1 Witwe, 1680 und 1684 ebenfalls mit Einschluß der Witwe 9, 1685–1690 9, 1695 10, 1699 11[87]. Für Stell- und Radmacher fanden sich nur zwei Angaben, nach denen 1578 5, 1699 9 waren. Aus dem Meisterbuch[88] der Innung ergiebt sich, daß am 4. Oktober 1663 (Quartal Crucis) noch 4 Meister „am Leben allhier zu befinden gewesen“, daß nachher der erste Meister am 10. Juli 1669, im ganzen 1669 bis 1700 11 Meister aufgenommen wurden[89]. Im Eingang der Gesellenartikel von 1702[90] steht die Bemerkung, daß ihre Meisterzahl gewachsen sei.

Lohgerber. Für 1578 werden von Hasche 11 und an anderer Stelle[91] 19, 1631 und 1634 30 und 19 genannt. 1639[92] citiert der Rat zur Mitteilung eines kurfürstlichen Befehls 15 Lohgerber, von denen 4 wegen Unvermögens das Handwerk nicht mehr trieben. 1655 und 1656 werden 26 und 25[93], 1677[94] 18 genannt; zu der Abnahme stimmt die in dem letzten Jahr erhobene Klage, sie seien nicht mehr im stande, eine Haut zu bezahlen; einige der jungen Meister müßten sogar als Gesellen arbeiten. 1688[95] sind „in allen kaum 16“; doch nur 6 vermöchten das Handwerk zu treiben, während vor „weniger Zeit“ 30 Meister dagewesen seien. Seitdem kann die Meisterzahl wenigstens auf die Dauer nicht noch wesentlich zurückgegangen sein, da 1699 die Lohgerber und die nicht zahlreichen Weißgerber und Korduanmacher zusammen 27 Meister zählten. [282] 1703 endlich wird die Zahl der Lohgerber mit Einschluß von zwei Witwen („nebst (!) ihren beiderseits Curatoren p. p. Ratsverwandten allhier“, die indes wohl nicht besonders gezählt sind) auf 17 angegeben[96].

Für die Weißgerber liegen nur die von Hasche 1578 (7) und von Richter 1699 (siehe Lohgerber) gegebenen Zahlen vor.

Sattler zählten 1578 11, 1605[97] 13, 1700[98] 13, die in dem lezten Jahre ausdrücklich als „sämtliche“ bezeichnet werden.

Bäcker. Nach einem kurfürstlichen Erlaß vom 15. November gab es 1570[99] 30, 1578 nach Hasche 27. Wie die Bäcker später wiederholt angeben[100], stieg ihre Zahl in der Folgezeit bis auf 40, ging aber nach Aussagen aus den Jahren 1618 und 1630[101] wegen zu geringen Verdienstes und Vermehrung der unzunftmäßigen Platzbäcker wieder zurück. Sicher gab es 1619[102] 20, 1620 und 1624[103] 24, 1629 18[104], 1630 20[105]: 18 Meister (!) seien in wenig Jahren bankerott geworden. Bis 1631 ist ihre Zahl wieder auf 42 gestiegen, wozu wohl die seit 1629 vorhandenen Hoffnungen auf friedlichere Zeiten Veranlassung geworden waren, während der unterdes wieder ausgebrochene Krieg und die Pest bis 1633[106] die Zahl der Bäcker wieder auf 24 herabdrückte; 1634 gab es 27. 1636 bis 1650[107] losen jährlich 14 Meister um das Brezelbacken, wobei freilich die jungen Meister ausgeschlossen sind. 1644[108] soll die Hälfte der Meister nach ihrer eignen Angabe so verarmt sein, daß sie nicht mehr backen könnten. Weitere Zahlen fanden sich erst aus dem Ende des siebzehnten Jahrhunderts und zeigen eine bedeutende Zunahme: 1694 gab es, die Witwen eingeschlossen, „etzliche [283] Funfzig“[109], 1695[110] 60, 1699 52. Kurz nach 1700[111] dagegen werden nur 27 genannt; indes dürften das wohl kaum alle sein[112].

Zimmerleute. Bei Verlesung der konfirmierten Artikel am 14. Januar 1579 waren 29 Meister und 16 Gesellen zugegen[113]. Nach Angabe der Meister im Jahr 1611 sollen indes damals 38 Meister in Dresden gewesen sein[114]. 1599[115] war ihre Zahl auf 17, 1611[116] auf 13 herabgesunken. Dieser Rückgang erklärt sich nach der den thatsächlichen Verhältnissen vollständig entsprechenden Angabe der Meister daraus, daß die Gesellen nicht mehr Meister wurden, sondern kleinere Arbeiten selbständig ausführten. 1697[117] und 1699 gab es 15 Meister.

Die Dresdner Steinmetzen mögen in älterer Zeit ziemlich zahlreich gewesen sein, jedenfalls war ihr Handwerk bis an die Mitte des 16. Jahrhunderts noch sehr einträglich. 1543 wurde „den steynmetzen aus gunst nachgelassen, eyn eygen schiff vor sich zu yhrer notdurfft zu halten“, unter der Bedingung, daß sie keinen „Schiffmann“ hielten, der für andere Leute fahre und dadurch Geld verdiene[118]. Nach Vereinigung mit den Maurern scheinen sie, wie bereits gezeigt, höheres Ansehen bewahrt zu haben, wenn sie auch an Zahl diesen weit nachstanden. 1578 gab es nach Hasche 6 Steinmetzen, aber 20 Maurer und Ziegeldecker, nach anderer Angabe[119] 13 einheimische Maurermeister, 9 nicht einheimische. Im Laufe eines Streites, der in ähnlicher Weise wie bei den Zimmerleuten zwischen den Meistern und den älteren Gesellen der Maurer wegen selbständiger Arbeit der letzteren entstand, wird 1611 in einem Schreiben des Rates angegeben, daß die Gesellen ihre Übergriffe mit der geringen Zahl der Meister (nicht über 15 oder 16) rechtfertigen [284] fertigen wollten, weil diese nicht im stande seien, die Nachfrage zu befriedigen[120]. Artikel 3 der Ordnung von 1615 nennt 4 Steinmetzen und 31 Maurer, deren Zahl dadurch so stark in die Höhe gegangen ist, daß die Innung nach dem Jahre 1611 jene genannten älteren Gesellen ausnahmsweise ohne Meisterstücke als Meister angenommen hatte. In der von Richter gegebenen Zusammenstellung sind 1631 weder Maurer noch Steinmetzen verzeichnet, 1634 nur ein Steinsetzer genannt. 1691[121] scheinen 3 mit Namen genannte Steinmetzen deren ganze Zahl zu bilden. 1699 sind 16 Steinmetzen, aber mit Einschluß der Bildhauer und Stukkaturarbeiter, die kaum in der Innung einbegriffen sein können, und 14 Maurermeister genannt. 1709[122] waren jedenfalls nur 2 Steinmetzen in Dresden[123].

Büttner. 1578 30, 1631 und 1634 29 und 18. Am 4. Januar 1665[124] waren bei einer Zusammenkunft 16 Meister anwesend. 1699 32.

Schmiede. 1578 80[125], 1631 14, 1634 6; 1660[126] ist eine Eingabe der Hufschmiede gegen den Hofschmied und den Zeugschmied des Kurfürsten von 17 Meistern unterschrieben; der Hofschmied, der zur Innung gehört, ist demnach der 18. und der Zeugschmied vielleicht der 19.[127]; 1699 18. – Töpfer. 1578 8. Nach einer Angabe der Töpfer selbst gab es am 25. Januar 1631[128] 5 Meister (3 in Neu-, 2 in Altdresden); sie klagen, allerdings bei einer Beschwerde über Beeinträchtigung durch fremde Töpfer, daß sie das liebe Brot nicht zu erwerben, viel weniger ihre schuldigen Gefälle zur bestimmten Zeit abzutragen vermöchten, Not und Gebruch litten. Freilich stimmt mit der Zahl 5 schlecht eine andere Angabe überein, die auch vom Handwerk selbst stammt, nach der 1631 12 Töpfer in Dresden waren. 1634 zählten sie nur 7, 1699 12 Meister. – Gürtler. 1578 12, [285] 1673[129] 9, 1696[130] 8, 1699 9, 1705[131] 11. Langmesserschmiede. 1578 8, 1631 8, 1634 5, Dezember 1693[132] 9 Meister und 2 Witwen, 2. August 1697 12[133], 1699 siehe Schwertfeger. Schwertfeger. 1578 7, 1631 9, 1634 4, 1693 1 oder 2[134], 1699 30 Messerschmiede und Schwertfeger zusammen; doch müssen hierbei auch noch die Kleinmesserschmiede eingerechnet sein, die in dem Verzeichnis nicht besonders genannt sind. Buchbinder. 1578 5, 1676[135] 13, darunter 1 Witwe, 1682[136] 13, darunter 2 Witwen, 1686[137] 13. Da im letzten Jahr angegeben ist, ihre Zahl wachse sehr stark, früher seien nur 5 Meister gewesen, überdies hätten sich noch 3 Gesellen zum Meisterrecht angegeben, so darf man annehmen, daß der starke Zuwachs nicht lange vor 1676 eingetreten war. 1699 gab es 19 Meister. Täschner. 1578 3, 1699 4, 1700 und 1714 6[138].

Barbiere. 11 Meister gründeten die Innung; ihre Namen sind am Schluß der ersten Ordnung von 1566 niedergeschrieben. 1578 war ihre Zahl auf 7 herabgegangen. 1587 gab es jedenfalls 6 Meister. Denn einmal ist in der Abschrift der Ordnung von 1566, die durch Korrektur für die Bestätigung von 1587 umgeändert wurde, bei 5 von jenen 11 Meistern durch ein † bezeichnet, daß sie gestorben sind. Das andere Mal giebt das in dem Original der Ordnung von 1602 geführte Meisterverzeichnis an, daß von den 10 im Original der Ordnung von 1587 eingeschriebenen Meistern der 6. 1587, der 8. 1594 aufgenommen wurde, während der 7. 1602 fehlt, also bereits gestorben ist oder seine Werkstatt abgegeben hat. Sein Aufnahmejahr, dort nicht angegeben, ist demnach nicht zu bestimmen; aber selbst wenn er noch im Laufe des Jahres 1587 aufgenommen wäre, so müßten doch eine Zeit lang 1587 nur 6 Meister gewesen sein. Freilich sind dies andere 6 Meister, als nach Abzug der 1587 mit † bezeichneten übrig bleiben: es fehlen 3, die, während die Erlangung der Konfirmation betrieben wurde, gestorben sein müssen, während 3 neue hinzugekommen sind. 1602 sind nach einer Bemerkung in einer Abschrift der Ordnung von diesem [286] Jahr[139] 5 „itze noch am Leben“, und diese Zahl stimmt mit dem Verzeichnis im Original der Ordnung von 1602 überein; 1605 waren 8 Meister[140], während 1608 allein 5 Meister hinzukamen.

1611[141] und 1631 gab es 9 Meister, 1634 ist ihre Zahl auf 4 zusammen geschmolzen; doch wurden in diesem Jahr nach den Eintragungen in der Ordnung von 1611 5 neue Meister aufgenommen, von denen allerdings 2 noch vor dem Zeitpunkt gestorben sein können, wo die Zählung von 1634 veranstaltet wurde[142]. Nach dem S. 252 angezogenen kurfürstlichen Befehl vom 2. August 1653 war damals die volle Zahl der 10 privilegierten Stellen wieder erreicht, hinter der die Gesamtzahl der Meister auch nie mehr zurückgeblieben ist[143]. Nach dem Verzeichnis in der Ordnung von 1693 und nach einer gelegentlichen Aufzählung im Jahr 1694 gab es nur 9 Inhaber ordnungsmäßiger Stellen; die 10. Stelle war offenbar in der Hand einer Witwe; in einem andern Verzeichnis der Inhaber der 10 privilegierten Stellen vom Jahr 1693[144] sind in der That sogar zwei Witwen genannt. Wie sich aus dem bereits im vorigen Kapitel Gesagten ergiebt, ist die Zahl 10 durch die sogenannten Supernumerarii seit Mitte des 17. Jahrhunderts fast stets, gegen Ende desselben sogar wesentlich überschritten worden. [287] 1653 wurden, wie früher gesagt ist, trotzdem alle 10 Stellen besetzt waren, noch zwei Stellen vom Kurfürsten für Witbers Erben ausgesetzt, die indes noch nicht gleich, vielleicht überhaupt nicht besetzt worden sind. Um 1660[145] waren auf kürzere Zeit drei überzählige Stellen, von denen zwei noch 1660, eine 1661 einrückte[146], wie das Verzeichnis der Ordnung von 1611 und ein anderes Verzeichnis von 1668[147] beweist, das nur noch die für die Witberschen Erben ausgesetzte Stelle als überzählige nennt. Seit 1664 kommen durch die „Begnadungen“ des Kurfürsten wiederholt Werkstätten hinzu, so daß das Handwerk schon 1679[148] von unterschiedenen Supernumerarstellen redet, die in die ursprünglichen 10 Stellen einrücken müßten, ehe neue Meister zugelassen werden könnten[149]. Nach einer Aufzählung des Handwerks im Jahr 1691[150] kommen sogar 17 Barbiere zusammen: 10 Stadtbarbiere, 4 Supernumerarii, die früher schon hatten aufgenommen werden müssen, die das Handwerk trotzdem wieder als überzählige Barbiere bezeichnet[151], außerdem noch drei sogenannte „Hofbefreite“, die niemals eingerückt sind, „zu geschweigen vieler andern abgedankten Feldtscherern, so sich hier setzen und heimlich uns das Brodt wegnehmen“. Kurz nachher, noch 1691[152], waren zwar zwei in ordentliche Stellen eingerückt; trotzdem gab es auch jetzt wieder im ganzen 14 Personen in der Innung, so daß mit den drei Hofbefreiten immer wieder 17 Barbiere Werkstätten hatten. Auch 1693[153] sind im ganzen 17, 1699 werden 15 Barbiere [288] gezählt[154]. In Altdresden war ursprünglich keine Barbierstube. Der erste dortige Barbier ist 1634[155] aufgenommen und wird als einer der 10 Stadtbarbiere gezählt. Entweder hat sich damals, wo weniger als 10 Barbierwerkstätten da waren, ein neu aufgenommener Barbier sofort jenseits der Elbe niedergelassen oder erst später sich hinübergewandt. Der betreffende hatte außer seiner Werkstatt eine „Pestilentialbestallung“ von dem Rat, d. h. „bei E. E. Rats Lazareth eine Dienststelle“[156]. Dieser Altdresdner Barbier übergiebt die Stube seinem Schwiegersohn[157]. Spätestens nach dessen Abgang 1693[158] muß sie eingegangen sein; indes scheint bereits 1692[159] kein Barbier mehr in Altdresden zu sein, und so ist anzunehmen, daß jener schon früher nach Neudresden übergesiedelt war, wo er sich von Haus aus hatte niederlassen wollen. 1693 nun erteilt der Kurfürst einem Barbier, der sein Examen gut bestanden hatte, der aber in dem Meisterverzeichnis der Ordnungen gar nicht eingetragen, also auch nicht als Stadtbarbier gezählt worden ist, die Begnadung, daß er eine Barbierstube in Altdresden anrichten und seine Profession dort 10 Jahre allein treiben möge; doch behält sich der Kurfürst das Recht vor, auch während dieser 10 Jahre, wenn es für Altdresden nötig und nützlich sei, eine weitere Stelle zu vergeben[160].

In den Vorstädten gab es bis 1679 keine Barbierwerkstatt. Erst am 22. Februar dieses Jahres[161] gestattet der Kurfürst einem Barbiergesellen unter der Bedingung vor dem Thore eine Werkstätte zu errichten, daß er das Meisterstück mache und nur dort seine Kunst zu treiben, in der Stadt aber derselben sich gänzlich zu enthalten angelobe. Ist die Stube eingerichtet worden, so hat sie doch nicht lange bestanden. 1693[162] wird wieder je eine Barbierstube vor dem Wilsdruffer und dem Pirnaischen Thor neu gegründet, [289] und zwar haben damals, nach Angabe der Barbiere, diese selbst zwei ihres „Mittels“ vermocht, sie „auf ihre künfftige fortün oder Verlust“ aufzurichten. Die beiden gerieten darüber mit dem Ratsbader Förster in Streit, der nach seiner Angabe jederzeit Gesellen in den Vorstädten gehalten und durch diese über Menschengedenken die Einwohner derselben „hiesiger (Rats-) Badestube wegen“ in den Häusern habe bedienen lassen; vor dem Wilsdruffer Thor hatte er sogar ein „absonderes Logiament“ – aber keine wirkliche Badestube – zur Ausübung seiner Kunst herrichten lassen und Becken an demselben ausgehängt. Die letzteren muß er infolge eines Urteils der Wittenberger Juristenfakultät abnehmen, da „öffentliche Becken“ nur an einer eigentlichen Badestube angebracht werden dürften. 1694 genehmigt der Kurfürst, dem der Streit zur Entscheidung vorgetragen wird, die Einrichtung der beiden Barbierstuben in der Vorstadt trotz Försters Einwendungen. 1699 bestehen diese Stuben noch. Von der, die vor dem Wilsdruffer Thor lag, wird jetzt angegeben, daß die gesamten Barbiere sie der Reihe nach durch einen Gesellen bestellen ließen. 1695 und 1699 bewarb sich je ein fremder Barbier bei dem Kurfürsten, aber vergeblich, um das Recht, an Stelle einer der beiden Vorstadtstuben eine eigene anlegen zu dürfen[163].

Barettmacher. Bei Verabredung der ersten Artikel 1563 sind drei Dresdner Barettmacher zugegen[164]. 1584 und 1590[165] war nur noch ein Meister ihres Handwerks da. Trinitatis 1653 gab es wieder drei, die den Seite 192 erwähnten Revers ausstellten[166]. Als dann die Lade wirklich nach Dresden zurückkam und alle Meister vor offener Lade einen Eid ablegen mußten, geschah das nur von zwei Dresdnern[167], und das Handwerksbuch[168], das nun begonnen wurde, nennt ebenfalls nur zwei Dresdner Meister. Bei den Verhandlungen, die wegen der von den Nebenladen erstrebten Erweiterung ihrer Rechte in Dresden gehalten werden, erscheinen am 29. Januar 1663 5, am 13. Januar 1665 6 hiesige Meister[169]; 1699 werden 8 gezählt[170]. – Kannengießer. 1578 7, [290] 1588[171] 9 Meister, obwohl nach deren Angabe 3 die Stadt versorgen könnten, 1631 11, 1634 7, 1699 15. Nach den Handwerksbüchern wurden von 1530–1600 19, 1601–1700 34 Meister, während des Dreißigjährigen Krieges nur 5 (1623, 1629, 1634, 1643, 1645 je einer) aufgenommen[172].

Tischler und Büchsenschäfter. 1578 36, 1626[173] mindestens 42, 1631 36, 1634 23, 1664[174] „jetzt nur 24“, bei den Vorfahren sei ihre Zahl oft auf 40 gestiegen, 26. Juli 1686[175] 18, 1693[176] 26, 1699 34. In diesen Zahlen sind ganz wenig Büchsenschäfter einbegriffen. 1650 gab es deren hier gar keinen[177]; in diesem Jahr ließ sich ein Geselle aus Zeitz trotz Schwierigkeiten, die ihm das Handwerk bereitete[178], nieder, und an einer andern Stelle werden noch für 1650 2 Büchsenschäfter angegeben[179]; 1693 sind 3 da (siehe Anmerkung 6).

Nach dem 1568 angelegten Meisterbuch, das sich im Besitz der hiesigen Tischlerinnung befindet, sind 1523–1550 11, von da bis 1569 17 Tischler Meister geworden[180], im Jahr 1570, in dem sich die Vereinigung mit den Büchsenschäftern vollzog, deren Zahl 4 betrug, 3 Tischler, 1571–1600 31 Tischler und 6 Büchsenschäfter. Im 17. Jahrhundert wurden bis zum 22. Juli 1679 96 Meister, darunter 15 Büchsenschäfter, aufgenommen, in jedem Jahrzehnt bis 1630 ca. 15, 1651–1679 ca. 12. Die Wirkung des Dreißigjährigen Krieges zeigen die zwei Jahrzehnte 1631–1650: [291] 1631–1640 erwerben 9, 1641–1650 nur 5 Personen Meisterrecht.

Maler und Bildhauer. 1561 wenden sich 4 Bildhauer an den Rat; unmittelbar nachher scheinen aber 6 in Dresden zu sein[181]. 1574[182] sind bei Gründung der Innung 10 Maler und 5 Bildhauer, 1578 8 bez. 4; Anfang des nächsten Jahres war „die löbliche und freye Kunst des Mahlens dieses orts“ „in ein großes Abnehmen gerathen“, weil viel fremde und einheimische Maler, ohne Meister geworden zu sein, für sich arbeiteten. 5, die sich als eigentliche Meister betrachten, wenden sich am 7. Januar 1620 mit der Bitte um Bestätigung einer neuen Innung an den Kurfürsten; sie haben aber, wie es scheint, alle vorhandenen Maler in die neue Innung zulassen müssen. Am 26. Februar 1620 wird dem Rat ein Verzeichnis von 25 Namen „der Mahler, Bürger und Bürgerskinder“ übergeben, die sich „bei gesuchter Ordnungk vndt Innungksartickell gedencken zu halten“, und ebensoviel Maler citiert der Rat zu den weiteren Verhandlungen. 1631 sind 28, 1634 17, 1699 31 Maler in Dresden. Eine Klage der Bildhauer über die Steinmetzen unterschreiben 1674 3 Dresdner (und 1 Freiberger) Bildhauer[183]. Kupferschmiede. 1578 4, 1631 5, 1634 4, 1637 mindestens 4[184]; 1699 8. Seifensieder. 1583[185] 7, 1587[186] 6, 1644[187] 5, 1658[188] 11, 1659[189] 13, darunter eine Witwe, Mai 1676[190] 6; 1698 werden 7 genannt, doch brauchen das nicht alle zu sein[191], 1699 16. Drechsler. 1578 6, 1631 8, 1634 4, 1678[192] 10, darunter 4 ausländische, d. h. nicht Dresdner Kinder, 1699 9. Seidensticker. 1699 7. Posamentiere. Bei Aufrichtung der Innung unterschrieben 1617[193] 7 Meister die vorgelegten Artikel; 1675[194] 8, doch könnten sie aus Armut nur einen Stuhl halten, mancher gar keinen Gesellen fördern[195], November 1685[196] 8, 1699 20. Nadler. 1578 [292] 5, 1631 und 1634 keiner (4 gestorben). Daß es 1654 noch nicht viel wieder gab, zeigt die damals ausgesprochene Absicht, sich in die Kramerinnung begeben zu wollen; 1699 7. Korduanmacher. „Anfänglich“ nur ein Meister, Caspar Lucas, dann noch dessen Sohn, Tobias Lucas, sowie Christof Hübener und Peter Koch, so daß 1626 „seit etlichen Jahren“ 4 Meister waren[197]; 1630[198] 3, 1631 4, 1634 2, 1700[199] 6. Dazwischen muß ihre Zahl stärker geworden sein; nach einem Bericht des Rates war der Gebrauch des Korduanleders 1700 nicht mehr so üblich wie früher und deshalb nur noch die genannte Zahl der Korduanmacher vorhanden.

Die in älterer Zeit bestehenden Badestuben behandelt Richter[200] so ausführlich, daß es hier unnötig erscheint, auf jene Zeit einzugehen, wo eine Baderinnung noch nicht bestand. Hatten im 15. Jahrhundert zeitweise mehrere Badestuben in Neudresden bestanden, so gab es im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts in Neu- und Altdresden mit wenig Ausnahmen nur je eine Badestube, die dem Rat gehörte[201].

Vorübergehend nur ist im 17. Jahrhundert die Zahl durch Privatbadestuben überschritten worden. Kurz nach 1609, wo es sicher in beiden Stadtteilen nur zwei gab, da die Barbiere, ohne Namen zu nennen, gegen das Kurieren und Heilen der zwei Bader in Alt- und Neudresden Einspruch erheben[202], muß sich ein zweiter Bader in Neudresden, Knöpfel, Knöfel oder Knopf, niedergelassen haben. 1614[203] wird er zum ersten Mal genannt, dann noch 1616 und 1618[204], nachher kommt sein Name nicht wieder vor. Vielleicht ist er identisch mit Bongratz Knott, der 1630 die Altdresdner Baderei in Pacht hatte[205]. Unter der Vollmacht, die am 4. Februar 1628 die gesamten Bader des Landes dem Neudresdner Meister wegen Erlangung der ersten Konfirmation übertragen, ist der Altdresdner Bader als einziger Dresdner unterschrieben.

[293] In Altdresden trieb in den zwanziger Jahren ein Gesell (Martin Arnold), wie es scheint auf eigene Faust, das Baderhandwerk. Er wird 1622[206] zum ersten Male genannt. Als Anton Calender in diesem Jahre die Altdresdner Ratsbadestube abzugeben beabsichtigt, verwendet sich der Kurfürst beim Rat dafür, daß Arnold sie erhält. Das ist nicht geschehen, wohl weil er sich dem Examen nicht unterziehen konnte; er hatte wenigstens 1630 noch kein Meisterrecht erworben und wird von den zwei Bademeistern als Störer bezeichnet[207]. Vor 1630 noch hat er dagegen vom Kurfürsten die Erlaubnis erhalten, in der kurfürstlichen „Jägerei“ und bei den „Jägereiverwandten“ sein Handwerk zu treiben, weil er bei einer Seuche unter den „Jägerjungen“ diese mit großer Sorge gepflegt hatte. Als 1630 die beiden Dresdner Bader Hörnlein und Knott ihm als einem Störer die Ausübung seines Handwerks wehren wollen, schützt ihn der Kurfürst aus dem gleichen Grunde, der ihm die Begnadung erworben hatte, zugleich auch, weil derselbe von der kurfürstlichen Gemahlin und „dero Frauenzimmern“ sowie von andern Hofoffizieren etc. zum Baden, Schröpfen und „Aderschlagen“ gebraucht werde.

Ein Jahrzehnt später besaß Joh. Keyser neben dem Ratsbader eine Badestube in Altdresden, die er von seinem Schwiegervater übernommen hatte. Da er Ostern 1644 diese Badestube in Altdresden räumen mußte, so erhielt er am 13. April 1644 vom Kurfürsten – seiner glücklichen Kuren wegen – die Erlaubnis, daß er in der Festung allhier, also in Neudresden, sich einmieten, Gesinde halten und sein erlerntes Handwerk und seine Kunst ungehindert treiben dürfe[208]. Trotzdem der Ratsbader Lieberan dagegen Widerspruch erhebt[209], weil nach seiner Angabe der Rat privilegiert sei[210], daß nur eine Badestube in Neudresden sein solle, so siedelt Keyser doch nach Neudresden über, wo er sich „auf dem neuen Markt aufhält“[211].

Entweder hat er auf ähnliche Weise wie Arnold das Recht, [294] eine Badestube in Altdresden zu errichten, erlangt, oder, was das Wahrscheinlichste ist, Arnold war sein Schwiegervater, und die Badestuben beider ein und dieselbe. So viel steht fest, daß Keyser Innungsmeister geworden, eine Zeit lang sogar Ältester[212] gewesen ist, daß aber in Altdresden später nur eine einzige Stube bestand.

In dem 1644 von neuem entbrannten Streit zwischen Barbieren und Badern werden von ersteren (außer zwei Badern vor dem Thor, von denen nachher gesprochen wird) diese drei Bader, die zwei Inhaber der Ratsstuben in Neu- und Altdresden, und Keyser als Störer ihres Handwerks bezeichnet oder sonst genannt oder vom Rat zu den Verhandlungen citiert[213]. Auf die Dauer hat Keysers Badestube nicht bestanden[214], vielleicht ging sie mit seinem Tode wieder ein; die Vorgänge bei seiner Übersiedelung lassen wenigstens vermuten, daß er nur ein persönliches Privileg erhalten hatte. Bei verschiedenen Anlässen erscheinen später z. B. 1671, 1674, 1689[215], 1695[216] 1699 immer nur zwei Bader in der Stadt selbst, der Neu- und der Altdresdner Bader.

Außer den jetzt besprochenen Badereien in der Stadt selbst, bestanden auch in den Vorstädten zuweilen Badestuben, deren Inhaber aber mit Ausnahme dessen, der kurz vor 1700 eine Badestube vor dem Wilsdruffer Thor errichtete (siehe nachher), nicht zur Innung gehört haben. Bereits 1479 hatte der Rat eine Badestube vor dem Wilsdruffer Thore an der Weißeriz erbaut, die im Jahre 1546 abgebrochen wurde[217]; dann scheint sehr lange Zeit keine dagewesen zu sein. Es hat sich wenigstens nichts darüber gefunden. Erst in dem schon erwähnten Streit zwischen Barbieren und Badern werden 1644 zwei Vorstadtbader vor dem „Willischen“ Thor von den Barbieren ebenfalls als Störer bezeichnet: einer bei der Annenkirche, der andere gegenüber der Dammühle an der Weißeritz[218]. Die [295] drei Innungsbader der Stadt verwahren sich ausdrücklich dagegen, mit diesen beiden, die sie ebenfalls als Störer betrachten, bez. auch mit den noch genannten Frauen zusammengeworfen und mit ihnen gemeinsam an einem zur Verhandlung festgesezten Termin vorgefordert zu werden.

Ende des Jahrhunderts scheint keine von den beiden vorstädtischen Badestuben mehr bestanden zu haben, da der Ratsbader Neudresdens, wie Seite 289 bereits angegeben wurde, 1693 über Menschengedenken durch seine Gesellen die Einwohner vor dem Wilsdruffer Thor, ohne eine wirkliche Badestube einzurichten, nur in einem „absonderen Logiament“ und auch „in Häusern“ hatte bedienen lassen. Läßt dies schon das Bestehen von Badestuben in der Vorstadt unwahrscheinlich erscheinen, so noch mehr folgender Vorgang. 1699[219] will ein Badergesell des genannten, jetzt verstorbenen Stadtbaders eine Badestube vor dem Wilsdruffer Thor errichten. Er giebt dabei direkt an, es sei zwar bis jetzt nur eine Stube in Neudresden gewesen, und auch vom neuen Stadtbader, der sich dagegen wehrt, wird angeführt, daß in Neudresden bisher nur eine Stube bestanden habe. Trotzdem muß der Gesell sein Vorhaben durchgesetzt und auch Meisterrecht erlangt haben. Denn als gegen Brauch und Ordnung nach dem Tode des Neudresdner Ratsbaders der zum Oberältesten gewählte Altdresdner Bader die Handwerkslade aus der Neudresdner Ratsbaderei hinüber nach Altdresden schafft und der neue diesseitige Ratsbader Widerspruch erhebt, wendet sich zunächst der Altdresdner Oberälteste im Verein mit dem Neuostraer und dem genannten Bader vor dem Wilsdruffer Thor an den Rat[220]. Wer sich an einer die Lade betreffenden Angelegenheit beteiligen konnte, mußte doch unbedingt Innungsmeister sein. Lange behielt der Vorstadtbader die dortige Badestube nicht; er übernahm 1704 die Neuostraer Badestube[221]. 1700 ließ der Rat eine neue Baderei vor dem Wilsdruffer Thor erbauen[222]. Ob das mit diesen Vorgängen in irgend welchem Zusammenhange steht, ob der Privatbader infolge Einrichtung dieser neuen Ratsstube in der Vorstadt sich von dort wegwandte, muß dahingestellt bleiben.

Endlich wird im Jahr 1678 eine Badestube in Neuostra [296] errichtet, die auch in der Ordnung von 1695 genannt ist. Ein aus Salzburg gebürtiger katholischer Gesell Meyer oder Maüer[223], der bei dem Neudresdner Stadtbader Förster in Dienst gestanden hatte, wurde bei einem kurfürstlichen Kammerherrn und Trabantenhauptmann Feldscher. Seit 1673 kam er mit Förster, dem Neudresdner Stadtbader, und der gesamten Baderinnung in Streit, weil er, nur ein Feldscher, Gesellen hielt. Auf Grund ihrer Ordnung suchten ihm die Bader das zu wehren, und sie erreichten auch von Schösser und Rat, welche der Kurfürst zur Untersuchung der Sache verordnet hatte, am 7. Februar 1674 den Bescheid, daß Meyer Gesellen zu setzen und Jungen zu lehren oder andere Personen außer den Trabanten „mitt Verbinden, Aderlaßen, Schröpffen und dergleichen zu bedienen, keineswegs befugt sei“. Während darauf der Streit den Leipziger Schöppen zur Entscheidung vorlag, deren am 27. Juli 1674 veröffentlichtes Urteil Meyer für berechtigt erklärt, so viel Gesellen zu halten, als er „zu Bedienung der ihme anbefohlenen Garde benöthigt“, wurde er Leibbader der Kurfürstin und erhielt in seiner Bestallungsurkunde am 8. Juni 1674 die kurfürstliche Begnadung, eine Werkstatt anrichten, Gesellen fördern und Becken aushängen zu dürfen. Diese weitgehende Berechtigung, welche ihn einem Innungsmeister gleichstellte, wird auf Bemühungen der Bader am 14. November desselben Jahres zurückgenommen; es bleibt ihm nur gestattet, einen Gesellen zu halten und auch den nur zur Bedienung der Kurfürstin und der kurfürstlichen Trabanten und nur, so lange er sich in solcher Bestallung befinde. Da er wahrscheinlich unter diesen Beschränkungen nicht genug verdiente, erbaute er sich in Neuostra eine Badestube, wozu er am 11. Dezember 1678 auf seine Bitten vom Kurfürsten „privilegiert“ wurde, weil sie nicht in das Weichbild der Stadt gehöre[224]. Der Streit mit den Dresdner Badern hört damit nicht auf, einmal weil Meyer gegen den kurfürstlichen Bescheid vom 14. November 1674 verstößt, der für Dresden und dessen Vorstädte sowohl betreffs der Gesellenzahl als auch der Ausübung seines Handwerks außerhalb seiner zwei Ämter in Kraft blieb, und das andere Mal, weil die Bader ihm auch wegen der Neuostraischen Badestube Schwierigkeiten bereiten, die er bezogen hatte, ohne Innungsmeister zu werden. Infolge dieser [297] letzten Einwände suchte er in der That um Aufnahme in die Baderinnung nach, wurde aber damit sowohl vom Handwerk, wie vom Kurfürsten (13. September 1688) abgewiesen, weil er katholisch war. Aus dem gleichen Grunde hatte übrigens der Kurfürst schon früher Vorkehrungen getroffen, daß nach Meyers Tode die Badestube an einen Evangelischen fallen müsse. Die Dresdner Bader zeigen sich dabei insofern nachgiebig, als sie ihm gestatten wollen[225], bei einer auswärtigen Innung Meister zu werden, wenn er die ihm gezogenen Schranken nicht überschreite. Die Bemühungen Meyers, die er nun in dieser Beziehung unternimmt[226], haben eben so wenig Erfolg, wie der Vorschlag des Kurfürsten[227], daß die Dresdner Bader jenem seine Badestube abkaufen sollen, vielleicht weil Meyer 3000 Thaler für sie fordert. Die Sache wird endlich durch einen gütlichen Vergleich[228] am 24. Januar 1693 beigelegt. Die Bader nehmen Meyer als Mitmeister auf, schreiben seine Lehrjungen ein, geben seinen abreisenden Gesellen Kundschaft, aber mit der vollständig berechtigten Beschränkung, daß er nur in seiner Neuostraer Badestube Jungen lehren und Gesellen in beliebiger Zahl annehmen, in Dresden aber sein Handwerk nicht als Badermeister, sondern nur als Feldscher treiben, darum hier auch nur zur Bedienung der Trabanten und zwar nicht mehr als zwei Gesellen fördern dürfe. Diese letzteren dürfen in Meyers[229] Behausung unbeschränkt „das Barbieren und operationes chyrurgicas exerciren“, müssen sich aber des Badens und Schröpfens, also des eigentlichen Baderhandwerks, gänzlich enthalten und dürfen außer dem Hause überhaupt niemandem aufwarten. Meyer selbst dagegen wird gestattet, auch außer dem Hause seine chirurgische Kunst in der Stadt auszuüben, und wenn er bei Wunden, Beinbrüchen und anderen Schäden, also jedenfalls bei Kranken, die nicht in sein Haus kommen können, die Kur selbst begonnen hat, so darf er die Kranken nachher sogar von seinen Gesellen besuchen und abwarten lassen. Doch sollen diese die Erlaubnis nicht benutzen, dabei andere Leute aufzusuchen. Auf Übertretung dieser Punkte werden 20 Thaler Strafe gesetzt, welche zur Hälfte dem kurfürstlichen Amt, zur Hälfte der Innung zufallen.

[298] Nach seinem Tode darf die Badestube nur an einen „der reinen lutherischen Religion“ zugethanen Meister zum „Besitz und Gebrauch“ abgegeben werden, wozu sich Meyer und sein Weib in hiesigem Amt eidlich verpflichten[230]. Meyers Nachfolger, Fricke, sein Schwiegersohn, muß sich bei Übernahme dieser Badestube, sowie des Dienstes eines Feldschers verpflichten, weder in Neu- noch Altdresden eine Badestube einzurichten (1704)[231].

Siebmacher. 1578, 21. April 1618, 1625 und 1636[232] je einer. Handelsleute und Kramer. 1643[233] unterschreiben 31 Kramer, 1646[234] 44, am 2. September 1653 58 und am 28. November desselben Jahres[235] bereits 64 die Eingaben, in denen sie um Bestätigung der Ordnung bitten. Ein in den Jahren 1680–1690 geschriebenes Verzeichnis zählt als solche, die „sich in der Cramer-Innung“ befinden[236], 70 Personen, darunter 10 Witwen, während 39 Handelsleute außer der Innung sind. 1695 gab es 24 Seiden- und Tuchhändler[237]. Wie viel von den 1699 gezählten Händlern der Innung angehörten, ist nicht zu sagen. – Kammacher. 1645 2[238], 1680–1690 5 oder 6[239], 1699 9 Kammacher und Bürstenbinder.

Nagelschmiede. Ihre Artikel von 1666 wurden von vier Meistern unterschrieben[240]. 1685 gab es 2, und 2 neue erwarben in diesem Jahr noch das Meisterrecht, so daß nun „wiederum“ 4 sind[241], 1699 gab es 3, die höchst verarmt sind[242], 1705 4, zu denen im Laufe des Jahres noch 2 kommen[243]. Aus dem Handwerksbuch der Schlosser[244] ergiebt sich, daß stets nur eine kleine Zahl von Nagelschmieden vorhanden gewesen sein kann, wenn auch die Eintragungen nicht auf strengste Genauigkeit Anspruch machen können. Nach ihnen wurde je ein Nagelschmied 1585, 1618, 1623, in dem 5. Jahrzehnt des [299] 17. Jahrhunderts auch nur 1, im 6. 3, (diese letzten 4 sind wahrscheinlich die oben 1666 genannten), im 8. Jahrzehnt 2 aufgenommen.

Glaser. 1631 7, 1634 3, 1643[245] Februar 3, April 2. In dem sechsten Jahrzehnt waren sie ganz ausgestorben[246]. Bei Gründung der Innung wurden 5 Meister aufgenommen, von da bis 1700 14[247]. 1673[248] gab es 4, dagegen 6 bis 7 Glashändler, 1680[249] 5, 1699 8.

Kleinuhrmacher. 1653 waren sie mit 3 Werkstätten in der Schlosserinnung vertreten[250], 1656 vereinigten sich 4 zur Erlangung einer eigenen Innung[251], und 5[252] sind 1668 die Gründer derselben; 1679 gab es 3, während ein 4. noch lebte, aber das Handwerk nicht mehr trieb[253], 1690[254] 3, 1699 6. Nach dem Meisterbuch der Innung[255] wurden von 1668–1700 nur 7 Meister aufgenommen, von denen die beiden ersten überdies zu den 5 Gründern gehören.

Kurzmesserschmiede. 1576 sind 6 bei einem Vergleich beteiligt[256]. 1578 gab es 7, 1668[257] und 1686[258] 6, 1690[259] 11. 1699[260] dagegen stimmen bei der Wahl des Oberältesten 23 Meister ab, unter ihnen der kurfürstliche Messerschmied (Heinr. Stehmann), der trotz Einwendungen, die einige Meister erheben, Oberältester wird[261].

Ob in den Zahlen die mit ihnen verbundenen Schleifer eingerechnet sind, ist nicht angegeben. 1629 gab es deren 6[262]. Der [300] Rat nennt diese 6 indes „nicht zunftmäßig“ (die Ordnung der Kurzmesserschmiede und Schleifer ist erst vom Jahre 1668), einen steierischen Exulanten dagegen, dem der Kurfürst 1629 gestattet, sich als Schleifer hier niederzulassen, „einen rechten Meister“[263].

Klempner. 1578 3, aber Spengler und Ortbandmacher eingerechnet; 1679[264], 14. Mai 1681[265], 4. März 1684[266] und 17. August 1689[267] gab es 4 Meister; 1690–1693[268] 3. 1692 läßt allerdings ein neuer Meister, von dessen Aufnahme nach den Rechnungen nichts vereinnahmt ist, einen Jungen freisprechen; er wird aber 1693 nicht mitgezählt, ist also vielleicht ein Landmeister gewesen; 1699 4. – Zirkelschmiede. 1596 jedenfalls 4 Meister; von da an bis 1700 sind im ganzen 30 Meister aufgenommen[269]. 1672[270] gab es 7 Meister; ein Sägeschmied läßt sich damals in Dresden nieder, der sich über die Arbeit, die ihm die Zirkelschmiede gestatten sollen, mit diesen vor dem Rat vergleicht; 1699 8. – Mälzer. 7. August 1693[271] 12 Meister, auch 1697[272] sind bei Verlesung der neuen Artikel 12 anwesend; indes wird hier noch von abwesenden Meistern gesprochen, unter denen möglicherweise auswärtige gemeint sind; außerdem mußte der Ratsmälzer in die Innung aufgenommen werden.


B. Die Einwirkung der Einverleibung Altdresdens
auf die Fleischerinnung.

Von ziemlicher Bedeutung für manche Zünfte wurde die Vereinigung Alt- und Neudresdens zu einer Stadt, die durch Verordnung des Kurfürsten Moritz vom 29. März 1549 eingeleitet und durch den Begnadungsbrief vom 18. August 1550 abgeschlossen wurde[273]. Da beide Orte nun „eine Gemeine in Räthen, Zunfften“ etc. bilden sollten, so hatte die Vereinigung der Städte die Verschmelzung der Neu- und Altdresdner Innungen derselben Handwerke zur Folge. [301] Sie hatten fortan eine gemeinsame Lade, gemeinsame Ordnung, gemeinsame Vorsteher, gemeinsame Zusammenkünfte[274]. Die Meister solcher Handwerke, die in Altdresden noch keine Zunft bildeten, traten einfach in die Innungen Neudresdens ein[275]. Über irgend eine behördliche Regelung der Verschmelzung etwa vorhandener Innungsvermögen oder der Vertretung der Altdresdner Meister im Innungsvorstand fand sich nichts[276]. Es mag das, weil die meisten Innungen Altdresdens nur wenig Meister zählten, kaum Schwierigkeiten bereitet haben. Den Hauptvorteil hatten dabei zweifellos die Altdresdner Meister, die nun ungehindert in Neudresden arbeiten oder ihre Ware, besonders auf den Wochenmärkten, verkaufen konnten. Die gegenseitigen Reibungen und Streitigkeiten[277], die bei so nahe liegenden Orten leicht entstehen konnten, hören im allgemeinen auf[278]. Nur in dem Fleischerhandwerk sehen wir die Neu- und Altdresdner Meister in Unfrieden leben, im 17. Jahrhundert sogar in heftigen Kampf mit einander geraten, weil gewisse Ungleichheiten zwischen den diesseits und jenseits der Elbe wohnenden Fleischern sich nicht beseitigen ließen und die Neudresdner insbesondere sich durch manche drüben bestehende Einrichtungen und durch jenen zugestandene Berechtigungen benachteiligt glaubten. Ob sie mit der Behauptung, ärmer zu sein als ihre Altdresdner Genossen, Recht hatten, muß dahingestellt bleiben. Zwar kamen weit mehr Einwohner in Neu- als in Altdresden auf einen Fleischer; aber die Neudresdner hatten starke Konkurrenten in den Landfleischern und auch in den Altdresdnern selbst, da diesen, wie nachher besprochen ist, an einigen [302] Tagen diesseits der Elbe zu verkaufen gestattet war. Die Altdresdner wiederum waren im Nachteil, weil sie „aus Mangel der Trift“, wie sie selbst angeben, das Vieh nicht so lange halten konnten, wie jene[279]. In der That ließen 1624 zwei Altdresdner Fleischer ihre Bänke „öde“ stehen und mieteten frei gewordene Bänke in Neudresden[280], und Fleischbänke, sagen die Altdresdner Fleischer 1625 bei einem Verhör aus, gäbe es schon in Altdresden (zu kaufen), aber es seien keine Käufer da[281]. Im Verkauf selbst waren aber zweifellos die Altdresdner Fleischer nicht so beengt, wie die Neudresdner, und das insbesondere erweckt den Neid der Neudresdner.

Sicher wurde in Altdresden bei dem Fleischverkauf in Bezug auf Preis, Zulage, Vermengung guten und schlechteren Fleisches keine so strenge Aufsicht geübt, wie diesseits der Elbe. Über eine „Schätzung“[282] in den Altdresdner Bänken fand sich nichts, nichts über eine „Bankordnung“, wie sie die Neudresdner zu ihrem großen Ärger in ihren Bänken hängen hatten. Weiter verkauften die Altdresdner überhaupt nicht bloß in den Bänken, sondern auch in ihren Häusern. Die Neudresdner behaupten 1625 sogar kurzweg[283], jene hielten nur in ihren Häusern feil. Gerade daß dies den Neudresdnern aufs strengste untersagt war, ermöglichte die scharfe Kontrolle, die bei ihnen geübt wurde.

Dann waren die Neudresdner Fleischer verpflichtet, alles Vieh, dessen Fleisch sie in Bänken verkaufen wollten, nicht in Häusern oder in der Stadt, sondern im „gemeinen“ Kuttelhof zu schlachten[284], damit die Güte des hereingebrachten Viehes leichter beaufsichtigt, und später auch, damit die Schlachtsteuer bequem erhoben und ein Unterschleif derselben leichter verhütet werden konnte. Durch eine Bestimmung der Ordnungen von 1542, 1544 und 1553 wurde [303] ihnen gestattet, das am späten Abend hereingebrachte Vieh im Hause unter Gegenwart eines „alten Meisters“, wohl eines Handwerksältesten, zu schlachten, „damit man wissen kann, daß er tüchtigk Vihe schlacht“[285]. Später durften sie alles Kleinvieh im Hause schlachten[286]. In Altdresden gab es dagegen keinen Kuttelhof. Sofort nach der Vereinigung erhoben die Altdresdner Fleischer Anspruch auf Mitbenutzung des diesseitigen Kuttelhofs. Welcher Grund sie damals dazu veranlaßte, ist nicht angegeben; aber die Neudresdner Fleischer schlugen ihnen die Forderung ab. Der Rat dagegen entschied am 26. April 1549, daß es den Altdresdner Fleischern „wilkorlich vnnd freystehenn“ solle, den Neudresdner Kuttelhof „Ihrer gelegenhait nach“ gleich den diesseitigen Meistern zu gebrauchen[287]. Die Erlaubnis ist im 17. Jahrhundert nicht mehr benutzt worden. Bisher, so wird 1624 angegeben, haben die Altdresdner daheim schlachten müssen, und es habe bei ihnen gestanden, dem Ältesten anzuzeigen, wie das Vieh befunden worden, ob „reine oder nicht“[288]. Dagegen geben am 2. Mai 1676 die Fleischer beider Stadtteile an, es wolle das Ansehen haben, als ob die Altdresdner ihr Vieh nicht mehr in ihren Häusern, sondern im Kuttelhof vor dem Wilsdruffer Thor schlachten sollten. Da die Altdresdner keine Bänke oder Behältnisse in Neudresden hätten, so sei das unerträglich; denn sie müßten das geschlachtete Vieh durch die ganze Stadt über die Elbbrücke nach Altdresden und an den Markttagen wieder herüberschaffen. Infolgedessen würden sie schwer Knechte bekommen, würden große Kosten entstehen, das Fleisch „unflätig und unscheinbar“ werden. Darauf wird den Altdresdner Bankfleischern, unter Sicherstellung[289], daß kein Steuerunterschleif vorkomme, ausnahmsweise (!) vom Kurfürsten gestattet, in ihren Häusern zu schlachten[290]. Aus diesem Brauch ergab sich nach Meinung der Neudresdner der Nachteil für die Kunden, daß die Altdresdner, da sie überdies noch in den Häusern feilhielten, auch schlechtes Fleisch verkaufen könnten, für die Fleischer der Vorteil, daß sie keine Abgaben an einen Kuttler zu geben hätten und die Kaldaunen [304] teurer verkaufen könnten. Die Neudresdner verlangten darum schon am 5. Juli 1625, daß in Altdresden ein Kuttelhof gebaut werde, damit Aufsicht geübt werden könne und die Leute nicht betrogen würden; aber obgleich der Rat bei dem folgenden Verhör den Bau[291] versprach, unterblieb er damals.

Erst als der Kurfürst am 7. Juli 1676 den Rat direkt zum Bau auffordert, mag er zu stande gekommen sein. Wenn der Rat bereits am 11. Juli 1676[292] einen Altdresdner Kuttler vereidete, so kann das wohl nur in der Voraussicht, daß der Kuttelhof bald vollendet würde, geschehen sein. Am 28. Juli 1681 wurde ein neuer Kuttler vereidet, der sich so nachlässig zeigte, daß der Kurfürst einen andern an seiner Statt zu „bestellen“ fordert (20. Januar 1683). Da keiner das Amt übernehmen will, auch die Androhung einer Strafe von 10 Thalern nicht fruchtet, wird am 15. März unter ihnen gelost, was seitdem jährlich geschah[293].

Am 16. März 1686[294] war dagegen wieder kein Kuttelhof in Altdresden; er muß also wohl durch den Brand zerstört worden sein und hat demnach nur wenige Jahre bestanden. Doch wurden immer noch alle Jahre für Altdresden Kuttler vereidet. Als diejenigen Altdresdner Fleischer, die sich nach dem großen Brand 1685 vor dem Pirnaischen und Wilsdruffer Thor aufhielten, auch dort in ihren „Logiamentern“ schlachteten, wurde ihnen das bei 10 Thaler Strafe untersagt und am 9. Dezember nochmals vom Kurfürsten, wohl allen Altdresdnern, geboten, nirgends anders als im Kuttelhof vor dem Wilsdruffer Thor zu schlachten. Der Rat solle ihnen einen Ort in der Nähe der Neudresdner Fleischbänke anweisen, damit sie das Fleisch nicht in ihrer Wohnung, sondern bis zum Wiederaufbau ihrer Bänke dort in Verwahrung bringen könnten[295].

Die eigentliche Ursache des heftigen Streites, der sich im 17. Jahrhundert zwischen den Fleischern beider Stadtteile erhob, lag [305] in der den Altdresdner Fleischern gewährten Berechtigung, nach Neudresden „hereinzuschlachten“[296], d. h. in diesem Stadtteil außerhalb der Bänke[297] feilhalten zu dürfen, ein Recht, das, wie das Hereinschlachten der Landfleischer, der sogenannten „Lästerer“, in der Mitte des 16. Jahrhunderts entstanden, offenbar seinen Ursprung in der mehrmaligen Ausschreibung eines freien Fleischmarktes hat[298]. Bis 1624 war dies Recht auf den Sonnabend beschränkt gewesen. Als aber jetzt die Neudresdner Fleischer teils infolge der Not des 1618 ausgebrochenen Krieges, teils wohl auch infolge bösen Willens – so legten es wenigstens die Dresdner Einwohner aus[299] – die Stadt nicht hinreichend mit Fleisch versorgten[300], trotzdem sie schon mit einer Strafe von 500 Thalern belegt worden waren, als endlich die wiederholten Androhungen des Kurfürsten, einen freien Fleischmarkt auszuschreiben (z. B. 1622, den 7., 16. und 20. Juli 1624), ja ihnen die „Innung abzufordern“ (20. Juli 1624), die Widersetzlichkeit[301] der Fleischer nicht brach, da wurde ihren Altdresdner Genossen[302], noch im Juli 1624 auf Widerruf gestattet, alle Tage und so viel ihnen möglich hereinzuschlachten.

Die Neudresdner suchen diese nun an der Benutzung dieser Erlaubnis zu hindern und erreichen auch, wiewohl die letzteren sich deshalb jetzt selbst an den Kurfürsten wenden, daß durch ein neues kurfürstliches Dekret vom 11. August 1624, ebenfalls auf [306] Widerruf, die Erlaubnis auf drei Tage, Montag, Mittwoch und Sonnabend, beschränkt wurde[303]. Ein im weiteren Verlauf des Streites vom Kurfürsten am 17. September 1624 angestelltes Verhör ändert nichts, da man bei demselben die Überzeugung gewinnt, daß es den Neudresdnern nur um ihren eigenen Nutzen zu thun gewesen sei; die ihnen dabei zugesprochene Berechtigung, von „hinnen“ nach Altdresden zu schlachten, hat für sie, bei dem Mangel, der dort an Käufern herrschte[304], nicht den geringsten Wert. Dieses Fehlschlagen ihrer Bemühungen bringt zugleich mit dem Neid, den die früher genannten Vorteile der Altdresdner im Schlachten und Verkauf hervorriefen, die 44 Neudresdner Fleischer so in Zorn, daß sie jene von allen Zusammenkünften und Verrichtungen des Handwerks gänzlich ausschließen, zu Begräbnissen der Ihrigen nicht fordern, noch selbst zu Begräbnissen Altdresdner Fleischer gehen, daß sie dieselben ärger denn „Lästerer“ behandeln, sie sogar Schelmen und Bösewichtern gleich achten und verspotten[305]. Darauf legt ihnen der Rat eine Strafe von 300 Thalern auf, läßt die fünf Handwerksmeister so lange in Gehorsam gehen, bis die Strafe bezahlt sei (8. Dezember 1624), läßt sie indes, wohl weil dem Kurfürsten die Gefangensetzung und hohe Strafe ungerechtfertigt erscheint, nach drei Tagen und drei Nächten frei und erhebt auch die Strafe nicht. Nun aber klagt der Rat in der heftigsten Weise bei dem Kurfürsten (17. Dezember 1624) über die Widersetzlichkeit der Neudresdner Fleischer, der „trotzigen unbändigen Leute“, die nicht nachgeben wollten, die in der Ratsstube erklärt hätten, „es hülfe alles nichts, jung und alt hätte solches einmütiglich beschlossen, sollte und müßte derowegen darbei bleiben, und sollte gleich was anders, ja Mord und Totschlag daraus entstehen“. Da neue Verhandlungen und Verhöre zu keinem Ergebnis führen, die Neudresdner immer noch durch Beschimpfungen und Belästigungen[306] [307] den Altdresdnern das Hereinschlachten zu verleiden suchen, so werden schließlich die gesamten Akten an die kurfürstlich sächsischen Schöppen in Leipzig gesendet, welche gegen die Fleischer entscheiden, die Strafe von 300 Thalern billigen, aber für diejenigen, die nun Gehorsam zeigen würden, einen Erlaß an dem auf sie kommenden Teil der Strafe empfehlen (das Urteil wird am 29. Juni 1625 publiziert). Jetzt müssen die Fleischer endlich zur Einsicht gekommen sein; sie suchen aber in einem Bittschreiben an den Kurfürsten zu erreichen, daß die bisher den Altdresdnern gewährte Erlaubnis, an drei Tagen in die Festung „herein schlachten“ zu dürfen, auf zwei Tage, Montag und Sonnabend, beschränkt werde. Weil sie geschmeidiger geworden seien, wie auch der Vorschlag dieses Mittelweges erkennen läßt, so unterstützt der Rat ihre Bitte. Am 24. August 1625 entscheidet der Kurfürst in der That in dieser Weise, obgleich die Altdresdner Fleischer jetzt auf Grund der Innungsordnungen[307] nochmals die [308] Freigabe aller Tage verlangt hatten. Da sich nun die Altdresdner widersetzlich zeigen und trotz dieser kurfürstlichen Entscheidung sieben derselben[308] auch Mittwoch „hereinschlachten“, läßt der Rat drei Meister und einige Weiber[309] von den Altdresdnern, die Mittwoch in Neudresden Fleisch verkauft hatten, „in bürgerlichen Gehorsam gehen“, und der Kurfürst erneuert am 3. September 1625 seine vorige Entscheidung[310]. Noch die Ordnung von 1714 bestimmt, daß die Altdresdner Fleischer, die nicht eine Neudresdner Bank besitzen, in ihren eigenen Bänken täglich, Montags und Sonnabends aber auch in Neudresden auf dem ihnen am Gewandhaus von alters her angewiesenen Platze in ihren Buden[311] neben den Neudresdner Meistern, mit Ausnahme des Sonnabends vor Palmarum, verkaufen dürfen. Fleisch, das ihnen an diesen Tagen übrig bleibt, haben sie in ihre Altdresdner Bänke, nicht in ihre Wohnhäuser, in denen sie also wahrscheinlich jetzt nicht mehr verkaufen dürfen, zu schaffen; wenn sie aber bestimmte „Abkäufer oder Contleute“ in Neudresden haben, dürfen sie dieses übrigbleibende Fleisch entweder selbst oder durch ihr Gesinde, „jedoch nicht heimlich oder zugedeckt, sondern öffentlich wohl herein bringen und denen Contleuten überlassen“.




Druck von Wilhelm Baensch in Dresden.

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Inhalt der früher erschienenen Hefte:

Heft I (1872): Dresdner Chronik vom 1. Juli bis 31. Dezember 1869. 54 S.

Heft II (1875): Hantzsch, A., Geschichte der Neustädter Realschule in Dresden. 78 S.

Heft III (1880): Hantzsch, A., Geschichte des Dorfes Plauen bei Dresden. 166 S.

Heft IV (1883): Richter, O., der Bußprediger Johannes von Capistrano in Dresden und den Nachbarstädten 1452. - Ders., Ein Brief Melanchthons. - Ders., Dresdner Straßenscenen vom Jahre 1552.– Widemann, E., Alt-Dresden und dessen Brand 1685. – Gurlitt, C., Eine Quelle zur Baugeschichte Dresdens. – Hantzsch, A., Die Spiegelschleife bei Dresden. – Melzer, O., Eine Ordnung für das Alumnat der Kreuzschule aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. – Ders., Über dramatische Aufführungen an der Kreuzschule. 80 S.

Heft V u. VI (1885): Heinze, A., Dresden im siebenjährigen Kriege. 190 S.

Heft VII (1886): Meltzer, O., Die Kreuzschule zu Dresden bis zur Einführung der Reformation (1539). 60 S.

Heft VIII (1888): Neidhardt, A.; Der Nachlaß des kursächsischen Premierministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl. – Hantzsch, A., Geschichte des Dresdner Christmarkts. - Ders, Der Reisewitzische Garten in Plauen bei Dresden. – Richter, O., „Verehrungen“ des Rates zu Dresden an hohe Beamte 1680 – 1718. – Müller, G., die Geistlichkeit der Superintendentur Dresden im Jahre 1578. 110 S.

Heft IX (1889): Neubert, H. M., Zur Entstehung der Dresdner Vorstädte. – Pietsch, K. H., Beiträge zur Dresdner Häusergeschichte: A. Das Burglehn; B. Der Taschenberg. – Knothe, H., Das Augustinerkloster zu Alt-Dresden und seine Besitzungen in der Oberlausitz. – Kade, R., Eine Dresdner Familienchronik 1542 – 1597. – Müller, G., Eine Instruktion für die Verwaltung des „Gemeinen Kastens“ in Alt-Dresden. 107 S.

Heft X (1892): Buchwald, G., Dresdner Briefe 1625 – 1670. Ein Bild aus dem Dresdner Leben im 17. Jahrhundert. – Beutel, G., Aus den Reisetagebüchern almosensammelnder Dresdner Bürger nach dem Brande von Alten Dresden im Jahre 1685. 133 S.

Heft XI (1893): Freiherr von Friesen, E. G. M., Dresden im Kriegsjahre 1809. 76 S.



Anmerkungen

  1. Wenigstens schieben die von den Innungen eingeforderten Berichte die Schuld an den hohen Preisen, die sie für ihre Waren forderten, darauf (HStA Loc. 8746. Fürgenommene Reformation 1520).
  2. Vgl. Richter I, S. 212 und 213.
  3. Richter I, S. 209.
  4. Siehe S. 55.
  5. Cod. II, 5. S. 253.
  6. Die Angaben, welche Hasche, Urk. S. 530 flg., giebt, stammen ungefähr aus dem Jahre 1570, die er S. 538 und 539 giebt, jedenfalls aus dem Jahre 1578. Die Angaben für 1631, 1634 und 1699 sind Richter I, 210–212 entnommen; die für 1631 und 1634 sind von den Handwerken selbst angegeben; die für 1699 lieferte eine Volks- und Gewerbezählung. Wo im folgenden diese Jahre ohne Quellenangabe vorkommen, entstammen sie den genannten Schriften.
  7. Richter I, 70. Anm. 1. 1518 (RA Kämmereirechnung) waren sie bereits vorübergehend in Not geraten, wie folgende Angabe zeigt: 105 Schock an 300 fl. hat der rat ditz jor außgeton auff ein widerkouff den tuchmachern alhie zcu enthaldt yres handwergks, welch geldt sie jerlich mit 15 fl. r. vortzinßen sollen inhalts kouff und gunst briffe doruber vortzogen.“ (Zurückgezahlt 1520.)
  8. RA A. XXIV. 63i. Bl. 7. Die Tuchrahmen errichtete der Rat; sie gingen aber gegen Zahlung eines jährlichen Zinses, wie die Fleischbänke, in den Besitz der Tuchmacher über.
  9. Hasche, Urk. S. 531, wörtlich „jetzt nur 13, dort 11“: soll wohl heißen in Neudresden 13, in Altdresden 11; dann stimmte die Angabe ziemlich mit der oben gegebenen von 1578, nach der 22 waren.
  10. HStA Loc. 8746. Fürgenommene Reformation. 1520. Bl. 7 flg.
  11. Hasche, Urk. S. 531. 539 nennt er dagegen nur 12. Das sind also wohl nur die Meister, die das Handwerk noch treiben.
  12. Aus einer Eingabe der Tuchmacher an den Rat, ohne Datum (Konzept) in der Tuchmacherlade (Archiv der hiesigen Tuchmacherinnung). Da das Aktenstück aber den Streit der Tuchmacher gegen die Kaufleute bei Aufrichtung der Kramerinnung enthält, mag es aus der angegebenen Zeit stammen. Die Tuchmacher klagen besonders über das Hereinbringen fremder Tuche, das Hausieren während des Jahrmarkts und „das gefährliche Gewandschneiden“.
  13. RA Tuchm. 23.
  14. Richter I, S. 212: 18 inkl. 4 Tuchscherer.
  15. Die Zahlen, die sich aus den Angaben über die Mitglieder ihrer Begräbnisgesellschaft ergeben, sind mit * bezeichnet; sie sind Rechnungen entnommen, die in der Lade liegen (RA).
  16. HStA Loc. 8746. Fürgenommene Reformation. 1520. Bl. 7 flg. Alle drei Angaben von 1570 und 1578 entspringen gleicher Veranlassung, dem Einschreiten der Behörde gegen Überteuerung von seiten der Handwerker.
  17. 57 Meister zahlen in dem Jahr wöchentlich 1 Groschen: laut Eintragungen im Handwerksbuch (RA Lade).
  18. HStA Loc. 13926, das Schuhmacherhandw. in Dresden contra Gerber 1662. Bl. 55b.
  19. HStA Loc. 9838. Akta, die zwischen den Meistern und Schuhknechten . . . 1678 flg. Bl. 7.
  20. RA Lade: Gelegentlich der Aufnahme einer Hypothek auf das Handwerkshaus unterschreiben sechs Mitälteste und 88 Meister; außerdem gab es zwei Oberälteste.
  21. Lade, Innungsakten.
  22. Ebenda, Unterschriften unter einem Handwerksbeschluß am 31. Juli 1684.
  23. RA Schneider 57.
  24. RA Schneider 113 und 114.
  25. Ebenda 114. Bl. 24.
  26. RA C. XXXVI. 6.
  27. Ebenda Bl. 113.
  28. Siehe Richter a. a. O.
  29. RA C. XXXVI. 12.
  30. RA C. XXXVI. 10.
  31. Ebenda.
  32. Da es sich um Hoflieferungen handelt, wäre es nicht unmöglich, daß nur Neudresdner Fleischer gemeint sind.
  33. RA C. XXXVI. 73d.
  34. RA Fleischerakta 8.
  35. Sie dienen zumeist zur Unterstützung von Bitten um Erlaß oder Ermäßigung von Steuern etc.
  36. RA C. XXXVI. 4.
  37. Ebenda C. XXXVI. 19.
  38. Ebenda C. XXXVII. 3, im Januar 1684 gab es 21 Hausschlächter.
  39. HStA Loc. 30401. Fleischertaxe zu Dr. 1685–1690. Bl. 51.
  40. RA C. XXXVII. 3.
  41. 1616 (RA Tuchm. 21. 1638) sind sieben Damastweber, wohl unter den Leinwebern, – sonst gab es deren keine mehr im Lande – 1658 (HStA Loc. 9785. Akta der Leinweberinn. z. Dr. 1657. Vol. II. Bl. 36) 15, diesmal ist direkt angegeben: unter den Leinwebern.
  42. HStA Loc. 8746. Handwerksinnungen. Bl. 260.
  43. HStA Loc. 9785. Akta, die Innungsartikel der Leinweber zu Dr. betr. 1517 flg. Bl. 55.
  44. HStA Loc. 9785. Akta der Leinweberinn. z. Dr. 1513. Vol. I. Bl. 175.
  45. RA Fischer 20b; Titel: „Die 6 Fischer tzu Fischersdorff, so das Fischwaßer uff der Weißeritz haben.“ 1559: „Vorgleichung der Sechs Fischer tzu Fischersdorff, was vor Zceuge vff Iren wassern sollen verboten sein.“ Auch bei der Entscheidung in einem Streit der Fischer mit den Tuchmachern wegen der Fischgerechtigkeit oberhalb des Wehres der Tuchmacher 1573 ist wiederum nur von sechs Fischern von Fischersdorf die Rede (ebenda).
  46. HStA Conf. CCIX. 1682 bis 1684. 21. 175b.
  47. HStA Loc. 9892d. Handw. zu Meißen Innungsart. 1490–1522. Bl. 5.
  48. JI. Bl. 183.
  49. RA Täschner 6.
  50. RA Hutm. 12.
  51. Ebenda Bl. 65.
  52. Ebenda Bl. 126b.
  53. RA Goldschmiede 145a.
  54. RA Lade, Handwerksbuch.
  55. „Ambts Buch der Goldt Schmiede alhier in Dreßden“ 1676 begonnen, ebenda. – 1693 belief sich die Zahl derer, die mit Gold- und Silberwaren handelten und nicht zur Innung gehörten (Störer) auf 24–30, teils gelernte Goldschmiede, die nicht Meisterrecht erworben hatten, teils nur Händler: RA Gold- und Silberarbeiter 8. 1693. Bl. 4, 41 und 45.
  56. Unterschriften unter einem wahrscheinlich um diese Zeit gefaßten Handwerksbeschluß (Handwerksbuch im Archiv der Schlosserinnung). Nachträglich haben ihn in einer zweiten Abschrift alle späteren Meister unterzeichnet. Dem letzten aber der Namen, die von derselben Hand darunter gesetzt wurden, ist die Bemerkung beigefügt: ist 1563 Meister geworden.
  57. Ebenda. Die eine Abschrift des Beschlusses trägt bis 1587 55 Namen; aber 21 davon sind mit † versehen, bezeichnen also sicher verstorbene Meister. Aus diesen Unterschriften, wie aus den Registern der Handwerksbücher läßt sich genau die Zahl der neu eintretenden Meister, nicht aber die Zahl der jeweilig lebenden Meister bestimmen. Aufgenommen wurden 1563–1587 21, 1588–1606 20, im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts 14, im zweiten 13, im dritten 9, im vierten 7, im fünften 13, im sechsten 17, im siebenten 7, im achten 15 (und 2 Nagelschmiede), im neunten 14, am meisten Schlosser, am wenigsten Uhrmacher.
  58. Ebenda. Der Beschluß betrifft den Ankauf von Leichentüchern.
  59. RA Schlosser 16.
  60. JI. Bl. 331 und Handwerksb. im Archiv der Innung.
  61. In den Handwerksbüchern (Archiv der hiesigen Schlosserinnung).
  62. HStA Loc. 8579. Stadtbuch 1437–1453 Bl. 47b.
  63. Hasche, Urk S. 538 und HStA Loc. 8746. Fürgenommene Reformation. 1520 flg.
  64. Siehe die in Anm. 3 genannte zweite Quelle.
  65. RA Kürschner 42.
  66. Handwerksbuch, im Archiv (Lade) der hiesigen Kürschnerinnung.
  67. RA Kürschner 3.
  68. Siehe Anm. 1.
  69. RA Kürschner 7.
  70. RA Färberlade.
  71. Ebenda. Nach den Eintragungen über Zahlung des Quartalgeldes.
  72. RA Färber 11.
  73. RA Lade.
  74. RA Färber 9. Bl. 4.
  75. 1695 scheint es im ganzen in Dresden 12 Färbergesellen gegeben zu haben (RA Färber 11. Bl. 17b).
  76. RA Färber 11.
  77. RA Riemer 9.
  78. HStA Loc. 13944. Die Riemerinnung zu Dr. contra Sattler 1681 und 1682.
  79. Richter a. a. O. giebt 22 Sattler und Riemer. Da 1700 (siehe nachher) 13 Sattler in Dresden waren, so kann für 1699 ungefähr obige Zahl gelten.
  80. HStA Loc. 8746. Tuchschererinnungsart. 1549. Bl. 3 flg.
  81. RA Tuchm. 21. 1638.
  82. RA Lade, Handwerksbuch.
  83. Ebenda.
  84. RA Lade, Handwerksbuch.
  85. RA Lade, Bestimmung über Ausrüstung eines Schützen; dabei werden sechs Senkler genannt.
  86. RA Lade.
  87. Diese Zahl auch bei Richter a a. O.
  88. Im Besitz der Dresdner Wagnerinnung.
  89. 1764 gab es 12 Meister.
  90. JIII. Bl. 282 flg.
  91. HStA Loc. 8746. Fürgenommene Reformation. 1520.
  92. RA C. XXIV. 12.
  93. RA Gerber 9. 1646. Bl. 33. – 1661 (RA Gerber 10. Bl. 108b) gab es nur zwei Gerbergesellen in Dresden, was auf einen starken Rückgang des Handwerks schließen läßt.
  94. RA Gerber 14. Bl. 42b.
  95. RA Gerber 12. 1688. Bl. 9.
  96. RA Gerber 17. Bl. 56.
  97. RA Riemer 9. 13 Unterschriften.
  98. HStA Loc. 13944. Das Riemerhandwerk contra Sattler. 1681–1700. Bl. 43 und Loc. 9838. Akta d. Handw. u. Inn. zu Dresd. 1524–1702 und Loc. 13944. Das Handw. der Täschner zu Dresd. contra Sattler. 1694–1716. Bl. 45.
  99. HStA Loc. 9837. Bäcker und Brotverkauf. 1581.
  100. RA C. XXXIV. 6.
  101. Ebenda und RA C. XXXIV. 140a. und C. XXXVI. 11.
  102. RA C. XXXIV. 140a (vorderes Blatt).
  103. Ebenda und C. XXXVI. 11: hier sind die Namen genannt.
  104. HStA Loc. 9837. Bäcker und Brotverk. etc. 1581.
  105. RA C. XXXIV. 6. Zweimal angegeben, an einer Stelle ist „ohne gefähr“ hinzugefügt.
  106. RA C. XXXIV. 2. Namentliche Aufzählung – eine Witwe dabei – bei einer Zusammenstellung, was die Bäcker an Mehl in Vorrat hatten.
  107. RA C. XXXIV. 13.
  108. RA Bäcker 54.
  109. RA Bäcker 59. 1693.
  110. RA C. XXXVI. 132.
  111. RA C. XXXIV. 13.
  112. RA C. XXXIV. 140a. Bl. 388b: 1714 geben die Bäcker an, daß in ihrem Handwerk „bei der Stadt an die 90 Meister seyn, die sich alle vom Backen ernehren“, wobei freilich die unzünftigen Platzbäcker eingerechnet sind. – RA Bäcker 63: 1715 sind gegen 30 Bäckerburschen auf der Herberge. – Nach den Eintragungen im Handwerksbuch (Archiv der hiesigen Bäckerinnung, Lade) wurden von 1663 bis 1669, 1672 und 1673 jährlich 1 bis 2, 1670, 1671, 1675 und 1676 jährlich 3, dann bis 1685 jährlich 4 und 5, bis 1700 meist wieder 2, nur 1694 6, 1696 5 Meister aufgenommen.
  113. a. J. Bl. 317 flg.
  114. JI. Bl. 64 flg.
  115. JI. Bl. 74 flg.
  116. JI. Bl. 64 flg.
  117. JIII. Bl. 264.
  118. RA C. XIX. 1. Bl. 4.
  119. HStA Loc. 8746. Fürgenommene Reformation. 1520. Bl. 55 flg.
  120. HStA Loc. 30765. Dresdner Innungssachen (1. Heft).
  121. RA Steinm. 58. Protokoll. – 1668 ist der kurfürstliche Landbaumeister Innungsmeister; er lehrt einen Jungen das Steinmetzenhandwerk.
  122. RA Steinmetzen 14.
  123. Weit größer war die Zahl der Steinmetzen vom Lande, die zur Innung gehörten.
  124. RA C. XXIV. 14.
  125. Daneben noch ein „Creutzschmid“. Nach den Handwerksbüchern (im Archiv der hiesigen Schmiedeinnung) wurden von 1627 bis 1700 65 Meister aufgenommen.
  126. RA Hufschmiede 17.
  127. Von dem Zeugschmied wird die Zugehörigkeit zur Innung nicht direkt angegeben, in dem Vergleich wird er aber genau so behandelt wie der Hofschmied.
  128. JI. Bl. 179.
  129. RA Beutlerlade siehe S. 281 Anm. 2.
  130. RA Gürtler 9.
  131. RA Gürtler 11. Bl. 23.
  132. RA Langmesserschmiede 4. Bl. 22b.
  133. RA Langmesserschm. 6 u. 7.
  134. HStA Loc. 30766. Verschied. Handwerkssachen 1567 bis 1728 und RA Langmesserschm. 5. Bl. 2.
  135. HStA Conf. CCVIII. Bl. 49 flg.
  136. RA Buchbinder 11.
  137. RA Buchbinder 13.
  138. HStA Loc. 13944. Das Handw. der Täschner zu Dresden contra Sattler.
  139. HStA Conf. CLXVII. Bl. 179.
  140. In der Ordnung von 1602 sind die Eintragungen der Meisternamen erst 1605 erfolgt; darum ist deutlich zu erkennen, daß damals 8 Meister vorhanden waren, sie sind noch dazu mit einer Klammer verbunden. Von ihnen sind die drei letzten 1603, 1605 und 1602 aufgenommen (daß dieser letzte erst 3 Jahre nach seiner Aufnahme eingetragen wurde, muß eine besondere Bewandtnis gehabt haben); hinter dem 5. steht die Jahreszahl 1601, so daß es eben an der Wende dieses und jedenfalls noch Anfang des nächsten Jahres, entsprechend der Angabe in der genannten Abschrift, nur 5 Meister gab, vorausgesetzt, daß unterdes keiner gestorben war, denn dieser würde dann 1605 gar nicht erst eingetragen worden sein.
  141. Nach dem Meisterverzeichnis der Ordnung von 1611. Von 1608–1614 ist kein Meister aufgenommen worden. Die in der neuen Ordnung von 1611 eingetragenen 9 Namen haben bereits in der Ordnung von 1602 gestanden, der letzte mit der Jahreszahl 1608. Dann wurden aufgenommen 1614, 1617, 1618, 1624 je einer. Da 1611–1631 (der letzte 1624) nur 4 Meister aufgenommen wurden, so müssen 4 seit 1611 gestorben sein.
  142. 3 von den 5 lebten 1663 noch; aufgenommen wurden 1634–1661 noch 10 Meister.
  143. In der Ordnung von 1663 sind außer den 10 alten, deren Namen sich bis 1661 alle in dem Verzeichnis der vorigen Ordnung schon fanden, 12 neue eingetragen, der erste 1671, der letzte 1691; nach der Ordnung von 1693 sind dann bis 1700 noch 4 hinzugekommen.
  144. RA Barb. 50.
  145. RA Barb. 2. Bl. 20.
  146. Nach einem Dekret vom 26. Oktober 1660 (ebenda Bl. 17b) hat ein gewisser Grünewald die 11. Stelle inne; ein kurfürstlicher Hofbarbier (Zahn) hat bereits eine Werkstätte, bekommt aber die erste der 10 Stellen, die frei wird; ausgesetzt bleibt außerdem die 12. für den künftigen Eidam Witbers und noch eine für die übrigen Kinder Witbers, wenn sie zum Barbierhandwerk greifen. Außerdem soll noch ein kurprinzlicher Leibbarbier Samuel Meyer 1660 eine Stelle (Bl. 9) innegehabt haben, der in der That 1661 im Meisterverzeichnis eingeschrieben ist.
  147. Ebenda Bl. 16b.
  148. HStA Loc. 9837. Dresdner Barbierstellen 1639–1697. Bl. 52.
  149. Die nach dem Verzeichnis in der Ordnung des Jahres 1663 von 1682–1691 eingetragenen 6 letzten Barbiere sind alle ursprüngliche Supernumerarii, Hof-, Leib- und Pestbarbiere.
  150. RA Barb. 49. 1691. Bl. 4b.
  151. Damit das Handwerk sie beim Tode der jetzigen Besitzer einziehen und so die Zahl wieder herabsetzen konnte.
  152. RA Barb. 49. Bl. 19.
  153. RA Barb 50. Merkwürdigerweise steht dabei die Witwe eines Hofbarbiers, der 1660 schon aufgenommen und in dem aus jener Zeit stammenden Verzeichnis unter den 10 Stadtbarbieren gezählt worden war, jetzt unter den überzähligen, und zwar mit der Bemerkung, sie habe ein Dekret zur 11. Stelle.
  154. 1734 gab es zwölf Stellen (HStA Loc. 30758. Verschied. Handwerkssachen).
  155. Verzeichnis in der Ordnung von 1611.
  156. RA Barb. 6. 1677, darum wohl Ratsbarbier genannt. Nach RA Barb. 11. Bl. 8 ist er (Bentmann) wenigstens bereits 1659 in Altdresden.
  157. Siehe S. 244 Anm. 1.
  158. In einer Aufzählung der 10 Inhaber ordentlicher Stellen von 1693 (RA Barb. 50) ist er noch genannt; in dem Verzeichnis der Ordnung von 1693 fehlt er; er muß also im Laufe dieses Jahres gestorben sein oder wenigstens seine Werkstätte aufgegeben haben.
  159. HStA Conf. XXIX. Bl. 259–275.
  160. Ebenda.
  161. HStA Loc. 9837. Dresdner Barbierstell. 1639–1697. Bl 47.
  162. RA Barb. 12 und 17.
  163. RA Barb. 17.
  164. Siehe S. 85.
  165. RA Barettm. 4a.
  166. RA Barettm. 4d. 1710.
  167. RA Barettm. 4a. Bl. 24.
  168. RA Lade.
  169. RA Barettm. 4a. Bl. 66 flg.
  170. Das Protokoll über die Beschlüsse am Trinitatisquartal 1686 ist von 12 Meistern unterschrieben. Bei 2 von diesen steht der Wohnort, bei 10 nicht, vielleicht waren dies alle Dresdner (HStA Loc. 13578. Die zur Hauptl. der Parettm. etc. 1688). In Neustadt bei Sebnitz waren damals auch 10 Werkstätten (8 Meister und Witwen).
  171. HStA Loc. 8543. Gemeine Schreiben an Kurf. Christ. 1586–1591. Bl. 99.
  172. Größere Zeiträume, in denen keine Meister aufgenommen worden sind: 1600–1608, 1616 bis 1623, 1659–1666, 1670–1680, dann wächst die Zahl stärker.
  173. RA JI. Bl. 171.
  174. RA Tischler 40.
  175. RA JII. Bl. 266 flg. „sämtliche Meister“.
  176. Unterschriften unter einem Handwerksbeschluß (Archiv der hiesigen Tischlerinnung).
  177. HStA Loc. 9837. Die Büchsenschäfter in Dr. etc. 1650.
  178. Das Handwerk verlangt von ihm die ordnungsmäßigen Meisterstücke und daß er die vorgeschriebene Arbeits- und Mutzeit aushalte. Das eine Meisterstück zu machen, weigert er sich, weil es nicht mehr zu verwerten sei, und die Arbeits- und Mutzeit könne er nicht aushalten, weil kein Büchsenschäfter in Dresden sei.
  179. RA Tischler 41.
  180. Allerdings sind wohl erst die Eintragungen von 1568 zuverlässig. Die Meister, die nach den Eintragungen früher aufgenommen wurden, sind möglicherweise nur die, welche bei Anlegung des Buches noch lebten.
  181. RA Bildh. 23.
  182. Die Angaben für 1574, 1578 und 1620 sind entnommen: RA C. XXIV. 274b, 215r und s.
  183. RA Bildh. 2. 1674.
  184. RA C. XXV. 13: vom 1. Januar bis 17. März 1637 entnehmen 4 Kupferschmiede Eisen beim kurfürstlichen Eisenverwalter.
  185. HStA Conf. CXCVI. 1659/60. Bl. 153.
  186. Ebenda Bl. 149.
  187. RA Fleischer und Seif. 34a.
  188. RA Seif. 14.
  189. Ebenda.
  190. HStA Loc. 13638. Nr. 8. Das Seifensiederhandw. zu Dr. contra . . . 1676. Bl. 11.
  191. RA Fleischer und Seif. 3. Bl. 53.
  192. RA Drechsl. 9. Bl. 12.
  193. HStA Conf. XI. 1611–1619. Bl. 231.
  194. RA Pos. 20. Bl. 8b.
  195. Ebenda Bl. 74.
  196. RA Pos. 22.
  197. Eingang und Schluß der Ordnung von 1626.
  198. RA Kord. 4b.
  199. RA Gerber 16.
  200. Besonders II, S. 223 flg., doch auch an anderen Stellen; vgl. III, S. 44.
  201. Es ist im vorigen Kapitel gezeigt, wie es im allgemeinen eine Gerechtigkeit wurde, daß keine neuen Badestuben eingerichtet werden durften.
  202. RA Bader 11. Bl. 25 und HStA Loc. 9837. Irrung. zw. Barb. und Badern. Bl. 65b.
  203. RA Bader 11.
  204. RA Bad. 43 und 44; der Ratsbader kann es nicht sein, da das damals Wolf Ebner (RA Bader 43) und nachher Hörnlein war.
  205. RA Bader 44b.
  206. RA Bader 44b.
  207. Ebenda.
  208. RA Bader 10. Bl. 18.
  209. HStA Loc. 9837. Dresdn. Barbierstell. betr. 1639. – Bl. 12 steht hier ein Befehl des Kurfürsten an den Rat, dem Altdresdner Bader, der seine Altdresdner Stube habe räumen müssen, die Ausübung seines Handwerks in Neudresden zu gestatten; offenbar betrifft er denselben Bader.
  210. HStA Loc. 30758. Verschied. Handwerkssachen. Bl. 12.
  211. RA Bader 10. Bl. 17.
  212. RA Bader 10. Bl. 17. 9. November 1674.
  213. RA Bader 10. Bl. 17, 37 und öfter und HStA Loc. 9837. Irr. u. Zwist. zw. Barb. u. Bad. in Dr. Bl. 12. 1645. Zweimal werden dabei noch Frauen, das eine Mal 4 (Oktober 1644. RA Bader 10. Bl. 7), das andere Mal 2 (November 1644, ebenda Bl. 15) genannt, bei denen aber von Badestuben nicht die Rede sein kann; sie „kurierten“ nur.
  214. Am 23. Mai 1645 fand sie sich noch einmal genannt; siehe Anm. 2.
  215. RA Bader 44b und HStA Loc. 13932. Christ. Meyer etc. contra Chr. Förster 1692. Bl. 30 und RA Bader 17. Bl. 33.
  216. Ordnung von 1695.
  217. Richter II, 225 und 226.
  218. RA Bader 10. Bl. 7 flg., Bl. 15b und BI. 37.
  219. RA Bader 41.
  220. RA Bader 20. Bl. 7.
  221. Siehe nachher.
  222. Richter II, 226.
  223. RA Bader 15.
  224. RA Bad. 16 und HStA Conf. XXVI. Bl. 281 flg.
  225. RA Bader 17.
  226. HStA Loc. 13932. 1692. Christoph Meyern etc. contra Christ. Förster und RA Bader 17. Caden in Böhmen und Görlitz kommen in Frage.
  227. HStA Loc. 13932. Christoph Meyern etc. 1692.
  228. RA Bader 19.
  229. Die in der Stadt liegt.
  230. RA Bader 44b.
  231. RA Bad. 19.
  232. RA C. XXIV. 94. 1618: Salomon Gericke, der sehr bald nach dem 21. April stirbt; der 1625 genannte Michael Olm dürfte wohl identisch sein mit dem 1636 genannten Mich. Ulmann.
  233. HStA Loc. 9838. Handw. und Innungen betr. 1524–1702. Bl. 46 flg.
  234. RA C. XXIV. 22b, bei einer zweiten Unterschrift fehlen zwei.
  235. Ebenda.
  236. HStA Cop. 1188. Bl. 120. Kaufleute sind hier offenbar von Kramern unterschieden, deren vorher (Bl. 119) eine große Anzahl, offenbar als nicht zur Innung gehörig, genannt sind.
  237. RA Handelsl. u. Kr. 881r. Bl. 66.
  238. S. 222
  239. RA Lade, Handwerksbuch.
  240. JI.
  241. RA Nagelschm. 4. 1686 flg.
  242. Ebenda Bl. 15 und 44 und Richter a. a. O.
  243. RA Lade der Nagelschm. und RA Nagelschm. 5.
  244. Archiv der hies. Schlosserinnung.
  245. RA Glaser 11. Bl. 12 flg.
  246. RA Glas. 12.
  247. Handwerksbuch im Archiv der hies. Glaserinnung.
  248. RA Glaser 30. Bl. 116.
  249. Ebenda Bl. 289.
  250. RA Uhrm. 9. Bl. 148b.
  251. Ebenda Bl. 166.
  252. 1658 wurde nach dem Handwerksbuch der Schlosser (Archiv der hies. Innung) ein Kleinuhrmacher aufgenommen. Vgl. hierzu S. 63 flg.
  253. HStA Loc. 30765. Dresdner Innungssachen 1611–1688, und Loc. 13927. Joh. Frauenprießen etc. 1679. Bl. 13b und 21b.
  254. HStA Loc. 13932. Joh. Frauenprießen contra Kleinuhrm. 1690.
  255. Innungslade der hiesigen Kleinuhrmacherinnung.
  256. HStA Loc. 8579. Ratsbuch 1557 flg. Bl. 331.
  257. Eingang der Ordnung von 1668.
  258. RA Messerschm. 50e.
  259. HStA Loc. 13933. Heinr. Stehmann, Hof- u. Jagdmesserschm. contr. d. and. M. 1688 bis 1699 Bl. 12.
  260. RA Mess. 15.
  261. Die Angaben von Richter für 1631 und 1634 dürften sich wohl nur auf die Langmesserschmiede beziehen, sicher nicht auf beide, da die Angaben von den Handwerken selbst stammen; unter den 30 Messerschmieden und Schwertfegern 1699 sind dagegen die Kurzmesserschmiede jedenfalls einbegriffen.
  262. Martin Jacob von Straßburg, der sich 28 Jahre vorher niedergelassen hatte und eine Poliermühle an der Weißeritz besaß, in welcher er neben dem Polieren auch das Schleifen kurzer Messer und langer Rapierklingen verrichtete, ein zweiter hat das Schleifen von seinem Vater erlernt, ein dritter ist seit 12 Jahren hier; außerdem werden noch drei mit Namen genannt.
  263. RA Langmesserschm. 7. 1629.
  264. RA Klempner 15. Bl. 18.
  265. RA Klemp. 13. Bl. 8.
  266. RA Klemp. 84a. Bl. 2; vgl. S. 131.
  267. RA Klemp. 16. Bl. 7.
  268. RA Klemp. 15: Handwerks Rechnungen.
  269. Handwerksbuch, im Besitze der Dresdner Zirkelschmiede-Innung: der erste, der in die neue Innung außer den vier Gründern aufgenommen wurde, ist 1599 Meister geworden.
  270. RA Schlosser 11.
  271. RA Brauer 12a. Bl. 2.
  272. Ebenda Bl. 59.
  273. Richter I, 87.
  274. Das wird für die Fleischer RA C. XXXVI. 6 wiederholt gesagt
  275. Den einen Sattler von Altdresden aufzunehmen, wurde noch 1549 den Neudresdnern, die sich offenbar weigerten, vom Rat auferlegt. RA A. XXIV. 62w. Bl. 31 flg.
  276. Wie später gezeigt wird, war in einigen Zünften ziemlich regelmäßig ein Altdresdner Meister unter den Innungsältesten.
  277. Streit verursachte z. B. 1541 das von den Altdresdner Meistern behauptete, von den Meistern und dem Rat Neudresdens bestrittene Recht, Montags auf dem diesseitigen Wochenmarkt feilzuhalten: HStA Loc. 9838. Akta, den Rat und die Leinweber zu Neudresden gegen die Leinweber zu Altdresden etc. Bl. 1b und Loc. 9785. Akta die Leinweber-Innung zu Dresden etc. Bl. 16.
  278. Im Jahre 1550 gerieten die Kürschner beider Städte wegen der Jahrmarktstände aneinander, wobei schließlich die Entscheidung des Loses anerkannt wurde: RA A. XXIV. 62w. Bl. 62. Einen ähnlichen Streit um das Feilhalten der Altdresdner am Montag und an den Jahrmärkten 1553, also nach der Vereinigung, entschied der Rat zu gunsten Altdresdens.
  279. RA C. XXXVI. 6. 1624.
  280. Da die Meister mit ihrer Wohnung an den Stadtteil gebunden waren, wo ihre Bank war, so gab es 1. Fleischer, die Wohnung und Bank in Neudresden hatten; 2. Fleischer, die in Altdresden wohnten, aber Bank und Meisterrecht in Neudresden hatten (1624 waren das 25 Meister: RA C. XXXVI. 6); 3. Fleischer, die Wohnung und Bank in Altdresden hatten: RA C. XXXVI. 11. Bl. 4. Die 1. und 2. werden Neudresdner, die 3., 22 an Zahl, Altdresdner Meister genannt.
  281. RA C. XXXVI. 6.
  282. Darüber später.
  283. RA C. XXXVI. 6. Bl. 158b, darum könnten jene auch schlechtes Fleisch verkaufen.
  284. § 37 der Ordnungen von 1536 R und H: „wie es von alters gehalten“, bei Strafe von 10 Groschen an den Rat, von 2 Pfunden Wachs an das Handwerk.
  285. 1542–1553 ist für Übertretung dieses Paragraphen nur noch eine Strafe von 5 Groschen angesetzt.
  286. Siche auch Richter II, S. 247 und 248.
  287. RA A. XXIV. 62w. Bl. 10b.
  288. RA C. XXXVI. 6.
  289. Es mußte ein vereideter Aufpasser gestellt werden.
  290. RA C. XXXVI. 14.
  291. RA C. XXXVI. 6. Bl. 140 flg. und ebenda 14: das Fleischerhandwerk hatte sich bereits einen Platz für den Kuttelhof ersehen.
  292. RA C. XXXVI. 16. S. 27 steht die Abschrift eines „Küttlereydes zu Neu- und Altdreßden“.
  293. Ebenda.
  294. RA C. XXXVII. 3.
  295. 1686 geben die Altdresdner an, sie hätten eine Zeit lang ihr Fleisch in ledigen Neudresdner Bänken, auch in benutzten Bänken Neudresdner Fleischer eingehängt; das sei aber wieder unterblieben, weil es große Nachteile gehabt, auch die Bänke nicht zugelangt hätten (RA C. XXXVI. 14 und C. XXXVII. 3).
  296. Das Folgende ist, wo keine andere Quelle angegeben, RA C. XXXVI. 6 entnommen.
  297. Solche Altdresdner Meister, die in Neudresden Bänke besaßen, konnten dabei natürlich nicht in Frage kommen.
  298. Was dadurch ausnahmsweise, nur für unbestimmte Zeit, gewährt wurde, war zur Gerechtigkeit geworden.
  299. Sicher lag die Schuld jetzt nicht allein an den Fleischern; das zeigt schon der Umstand, daß sich der Rat 1622 veranlaßt sah, „damit auch hinführo desto baß die Fleischer mit einkauffung des Vihes fürkommen sollen“, ihnen 1000 Gulden gegen gebührliche Verzinsung auf ein Jahr vorzuschießen.
  300. Am 19. Januar 1622 hatten wieder nur neun Fleischer auf den Bänken feil gehabt, manchmal blieben sie ganz leer stehen.
  301. Diese bezieht sich auch auf die Art des Verkaufs, besonders auf die Bestimmung, nach dem Gewicht, nicht aus der Hand zu verkaufen. Die Neudresdner machen jetzt allerdings Vorschläge, wie dem Fleischmangel abzuhelfen sei.
  302. Die Altdresdner sagen in ihrem Dankschreiben vom 21. Juli 1624, daß die Erlaubnis auch den umliegenden Städten gegeben worden sei; das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein, vgl. ein kurfürstliches Reskript vom 27. Juli 1624 (RA C. XXXVI. 13. Bl. 74). Die Viertelsmeister erklären später, es habe kein bequemeres Mittel gegeben, die Neudresdner „bändig“ zu machen, als die Altdresdner hereinschlachten zu lassen.
  303. Zugleich erging der Befehl, daß die Neudresdner Fleischer, die eigene Bänke haben, also die Innungsfleischer, Mittwoch und Sonnabend nicht in diesen, sondern auf offenem Markt „zu Vorkommung allerhandt Partiererey, so bisher bei ihnen verspüret worden“, – Versteckens und Hinterhängens des besten Fleisches, um das unter der Hand teurer zu verkaufen –, feilhalten sollen; vgl. auch RA C. XXXVI. 11.
  304. Deshalb lag eben den Altdresdner Fleischern so viel daran, herüber schlachten zu dürfen.
  305. So klagen die Altdresdner im Dezember 1624.
  306. Am 4. März 1625 sagen die Altdresdner, daß sie weder tags noch nachts, weder auf Straßen noch Gassen, ja in ihren Häusern nicht Ruhe hätten, daß jene des Nachts an ihre Thüren klopften; besonders und mehrmals klagen sie, daß die Neudresdner „Puff, Puff, Puff“ und dergleichen ehrenrührige Worte nachschrieen. Freilich schieben die Neudresdner die Schuld an allen diesen Vorgängen auf die Altdresdner. Die Morgensprache scheint infolge der Irrungen gar nicht mehr gehalten worden zu sein.
  307. Dies Argument führen sie erst jetzt ins Feld, weil die Neudresdner ihnen die Ordnungen, unter dem Vorwand, sie seien verbrannt, nicht herausgegeben hatten. Nachher hatten sie dieselben doch „produzieren“ müssen. Die Altdresdner berufen sich offenbar mit Unrecht in diesem Punkt auf die Ordnung. Diese legt ihnen allerdings keine Beschränkung auf, weil sie die Sache überhaupt noch nicht behandelt, und läßt eine klare Bestimmung, daß nur in den Bänken verkauft werden dürfe, vermissen; § 12 ordnet nur an, kein Meister dürfe schlachten, er habe denn eine Bank. Die Altdresdner scheinen nun so gefolgert zu haben: sie besitzen eine Bank, wenn auch in Altdresden, darum dürfen sie schlachten, und da ihnen durch die Zusammenlegung der Alt- und Neudresdner Innungen alle Rechte der Neudresdner Fleischer zukommen, so dürfen sie auch in Neudresden frei verkaufen. Aber sie lassen dabei außer Betracht, daß in dem angeführten § 12 doch zugleich auch die Forderung liegt, daß nur in den Bänken verkauft werden durfte, eine Forderung, die den Neudresdner Fleischern gegenüber auch auf das strengste durchgeführt wurde. Die Altdresdner durften, wie gesagt, in ihrem Stadtteil ausnahmsweise auch in ihren Häusern verkaufen. Wenn ihnen nun gestattet war, in Neudresden, ohne Besitz einer Bank, in Läden feilhalten zu dürfen, so lag darin nicht der Anfang einer ihnen zukommenden Gleichstellung mit den Neudresdnern, sondern eine ihnen gegen den Neudresdner Brauch gewährte Ausnahme, die sie mehr mit den Landfleischern als den Neudresdnern auf eine Stufe stellte. Siehe RA C. XXXVI. 6, bes. Bl. 147 flg. und C. XXXVI. 13.
  308. Diese entschuldigen sich, ihre Ältesten hätten ihnen das nicht verboten, auch hätten sie gemeint, weil der Kurfürst den Befehl nicht mit eigner Hand unterschrieben habe, nicht daran gebunden zu sein, und gehofft, eine Änderung desselben zu erreichen.
  309. Die Stelle im Bericht des Rates lautet: er habe „drey Alttdreßdnische Meister, benebenst der andern Weiber, so feilgehabt haben, in untterschiedenen Losamentern in Burgerlichen gehorsam gehen laßen“. Da sie um „wieder entledigung“ bitten, berichtet der Rat an den Kurfürsten.
  310. RA C. XXXVI. 13. 8l. 85 (das kurfürstliche Reskript) und Bl. 86 und 87 (der Bericht des Rates an den Kurfürsten über diese Vorgänge).
  311. Da die Altdresdner in der Festung nur offene Verkaufsstände, hölzerne Buden, hatten, die erst in unserem Jahrhundert durch massive Verkaufshallen ersetzt wurden (HStA Loc. 14208. Acta Special. 1825), so war ihnen gestattet, „gegen 18 gr. jährlicher abrichtung“ auf dem Gewandhaus ihre Schragen, Lieder, Dächer und Haustöcke im Trocknen verwahren zu dürfen, was wohl nur vorübergehend dadurch unmöglich wurde (1636), daß in ihm auf kurfürstlichen Befehl Getreide aufgeschüttet worden war (RA C. XXXVII. 73d.).

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